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GEMA-Gebühren-Rechner: Was kostet Musik im Betrieb?

Musik im Gastraum kostet Geld — und die GEMA berechnet es nach Nutzungsart, Raumgröße und Eintrittsgeld. Der Rechner setzt die veröffentlichten Tarife 2026 an und zeigt die Größenordnung für Hintergrundmusik, Tanzpartys und Live-Musik: je Veranstaltung, pro Monat und pro Jahr, aufgeschlüsselt nach GEMA-Vergütung, GVL-Zuschlag, Verbandsnachlass, Künstlersozialabgabe und Umsatzsteuer.

Stand: September 2026 · Werte laut GEMA-Tarifübersicht Gaststätten 2026 · Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser gespeichert, nicht an uns übertragen.

1. Nutzungsart und Rahmen

Pro Jahr (brutto)

631,34 €

netto 590,04 € · Jahresvertrag

Pro Monat (brutto)

52,61 €

Jahresbetrag ÷ 12

Alternative Monatsvertrag

708,00 €

je Jahr, monatlich kündbar

Flächenstufe

bis 200 m²

Runde auf die nächstgrößere Stufe

Aufschlüsselung pro Jahr

GEMA-Vergütung (netto)590,04 €
Netto pro Jahr590,04 €
zzgl. Umsatzsteuer (z. Zt. 7 %)41,30 €
Brutto pro Jahr631,34 €

Pflicht zur Anmeldung

Sie müssen bei der GEMA melden, bevor Sie Musik erstmals öffentlich wiedergeben. Die Anmeldung ist formlos möglich (Kundencenter, Telefon 030 588 58 999, kontakt@gema.de). Ohne Anmeldung drohen Nachforderungen für die zurückliegende Nutzung.

Stand: September 2026 · Werte laut GEMA-Tarifübersicht Gaststätten 2026 (gültig 01.01.–31.12.2026). Hinweis: Der Rechner gibt die Größenordnung nach den veröffentlichten Tarifen wieder. Die verbindliche Berechnung — einschließlich Zeitzuschlägen, Sonderfällen und Vertragsformen — macht ausschließlich die GEMA.

Hintergrundmusik 2026: Jahres- und Monatsverträge (netto)

RaumgrößeTonträger, je JahrTonträger, je MonatHörfunk, je JahrHörfunk, je Monat
bis 100 m²295,08 €29,51 €410,39 €39,59 €
bis 200 m²590,04 €59,00 €791,64 €79,16 €
bis 300 m²884,88 €88,49 €1.187,21 €118,72 €

Aus der amtlichen GEMA-Tarifübersicht für Gaststätten, Hotels und Pensionen 2026. Der Monatsvertrag ist monatlich kündbar und teurer; der Jahresvertrag gilt mit jährlicher Kündigung.

Wann fallen GEMA-Gebühren an?

Sobald Musik geschützter Werke in Ihrem Betrieb öffentlich wiedergegeben wird — Radio im Hintergrund, eine Playlist auf dem Tablet, ein DJ am Freitagabend oder eine Live-Band — ist die Zustimmung der GEMA nötig. Die Lizenz holt man per Anmeldung; sie gilt rückwirkend nicht, deshalb ist die Anmeldung vor der ersten Nutzung entscheidend. Ohne Anmeldung drohen Nachforderungen für die Zeit davor.

Wie die Tarife aufgebaut sind

Formeln im Rechner

Rechenbeispiel

Restaurant mit 120 m², Hörfunk und CD, Jahresvertrag 2026: Tonträger 590,04 € + Hörfunk 791,64 € = 1.381,68 € netto, mit 7 % USt 1.478,40 € pro Jahr, umgerechnet 123,20 € pro Monat. Mitglied im DEHOGA-Verbandsrahmen würde den GEMA-Anteil um 20 % senken — die Rechnung der GEMA zeigt im Einzelfall, ob und wie der Nachlass greift.

Häufige Fragen

Muss ich auch Spotify im Hintergrund melden? Ja — Musik aus Streamingdiensten im Gastraum ist eine öffentliche Wiedergabe. Der Vertrag mit dem Streaminganbieter erlaubt nur das private Hören, nicht die Wiedergabe im Betrieb.

Gilt der Rechner auch für Hotels? Ja, die Tarifübersicht für Gaststätten, Hotels und Pensionen deckt alle drei ab. Für Musikauswahl auf Zimmern gibt es eigene Pauschbeträge je Zimmer (2026: 31,72 € je Zimmer und Jahr bei Weiterleitung).

Gilt das auch für eine Betriebsfeier? Ja — betriebliche Feiern mit Musik sind ebenfalls Lizenzfälle. Für Feiern vor geladenen Gästen ohne Eintritt rechnet die GEMA aus den Netto-Aufwendungen für Musik (DJ-Gage, Bühne, Technik) geteilt durch die Gästezahl ein fiktives Entgelt; der Rechner nähert das über die Felder Honorar und Eintritt an.

Wie genau ist der Rechner? Er zeigt die Größenordnung nach den veröffentlichten Tarifen. Zeitzuschläge nach 8 Stunden, Sponsoring, Sonderfälle und die Vertragsform kann nur die GEMA verbindlich berechnen. Für die Planung reicht die Größenordnung; für den verbindlichen Betrag brauchen Sie das GEMA-Angebot.

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Rechenhilfen ohne Gewähr. Die Tarifwerte stammen aus der GEMA-Tarifübersicht für Gaststätten, Hotels und Pensionen 2026 (gültig 01.01.–31.12.2026) und den Tarifblättern U-V/M-V; die Künstlersozialabgabe 2026 beträgt 5,0 % (BMAS-Verordnung). Der 2026er Nachlass von 20 % gilt für Mitglieder von GEMA-Gesamtvertragspartnern.