Wann fallen GEMA-Gebühren an?
Sobald Musik geschützter Werke in Ihrem Betrieb öffentlich wiedergegeben wird — Radio im Hintergrund, eine Playlist auf dem Tablet, ein DJ am Freitagabend oder eine Live-Band — ist die Zustimmung der GEMA nötig. Die Lizenz holt man per Anmeldung; sie gilt rückwirkend nicht, deshalb ist die Anmeldung vor der ersten Nutzung entscheidend. Ohne Anmeldung drohen Nachforderungen für die Zeit davor.
Wie die Tarife aufgebaut sind
- Hintergrundmusik (Tonträger oder Hörfunk) läuft über Jahres- oder Monatsverträge, gestaffelt nach Raumgröße in 100-m²-Schritten. Die Fläche wird von Wand zu Wand gemessen, einschließlich Emporen und Balkone, die genutzt werden.
- Veranstaltungen mit Tanzmusik (DJ, Tonträger, Tarif M-V) werden je Veranstaltung berechnet: Grundvergütung nach Raumgröße plus Zuschlag je 0,85 € Netto-Eintrittsgeld. Ohne Eintritt greift die Mindestvergütung.
- Live-Musik (Band, Tarif U-V) nutzt dieselbe Struktur. Ein Konzert fällt unter andere Tarife (U-K) — die GEMA ordnet ein, ob eine Party- oder Konzertlizenz passt.
- Netto-Eintrittsgeld heißt: ohne Umsatzsteuer und ohne Vorverkaufs- oder Systemgebühren. Deckel und Mindestverzehr zählen als Entgelt.
Formeln im Rechner
- Veranstaltung: GEMA-Vergütung = 30,40 € je angefangene 100 m² + 8,70 € je 0,85 € Netto-Eintritt (Rechenbeispiel: 150 m², 5 € Eintritt netto = 60,80 € + 4 × 8,70 € = 95,60 €).
- GVL-Zuschlag: Original-Tonträger u. Ä. kosten zusätzlich 20 % (bei Live-Musik mit Tonträgern in den Pausen 10 %) — erhoben im Auftrag der GVL.
- Verbandsnachlass: Mitglieder eines GEMA-Gesamtvertragspartners erhalten 20 % Nachlass auf die GEMA-Vergütung.
- Künstlersozialabgabe: 5,0 % auf das Honorar selbständiger Künstler:innen und DJs (2026), unabhängig von der GEMA-Gebühr — nicht bei angestellten Mitarbeitenden.
- Umsatzsteuer: Die GEMA und die GVL stellen netto und z. Zt. 7 % USt in Rechnung.
Rechenbeispiel
Restaurant mit 120 m², Hörfunk und CD, Jahresvertrag 2026: Tonträger 590,04 € + Hörfunk 791,64 € = 1.381,68 € netto, mit 7 % USt 1.478,40 € pro Jahr, umgerechnet 123,20 € pro Monat. Mitglied im DEHOGA-Verbandsrahmen würde den GEMA-Anteil um 20 % senken — die Rechnung der GEMA zeigt im Einzelfall, ob und wie der Nachlass greift.
Häufige Fragen
Muss ich auch Spotify im Hintergrund melden? Ja — Musik aus Streamingdiensten im Gastraum ist eine öffentliche Wiedergabe. Der Vertrag mit dem Streaminganbieter erlaubt nur das private Hören, nicht die Wiedergabe im Betrieb.
Gilt der Rechner auch für Hotels? Ja, die Tarifübersicht für Gaststätten, Hotels und Pensionen deckt alle drei ab. Für Musikauswahl auf Zimmern gibt es eigene Pauschbeträge je Zimmer (2026: 31,72 € je Zimmer und Jahr bei Weiterleitung).
Gilt das auch für eine Betriebsfeier? Ja — betriebliche Feiern mit Musik sind ebenfalls Lizenzfälle. Für Feiern vor geladenen Gästen ohne Eintritt rechnet die GEMA aus den Netto-Aufwendungen für Musik (DJ-Gage, Bühne, Technik) geteilt durch die Gästezahl ein fiktives Entgelt; der Rechner nähert das über die Felder Honorar und Eintritt an.
Wie genau ist der Rechner? Er zeigt die Größenordnung nach den veröffentlichten Tarifen. Zeitzuschläge nach 8 Stunden, Sponsoring, Sonderfälle und die Vertragsform kann nur die GEMA verbindlich berechnen. Für die Planung reicht die Größenordnung; für den verbindlichen Betrag brauchen Sie das GEMA-Angebot.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Rechenhilfen ohne Gewähr. Die Tarifwerte stammen aus der GEMA-Tarifübersicht für Gaststätten, Hotels und Pensionen 2026 (gültig 01.01.–31.12.2026) und den Tarifblättern U-V/M-V; die Künstlersozialabgabe 2026 beträgt 5,0 % (BMAS-Verordnung). Der 2026er Nachlass von 20 % gilt für Mitglieder von GEMA-Gesamtvertragspartnern.