So funktioniert der Beitrag für Betriebe
Anders als im Privathaushalt zahlt ein Betrieb nicht pauschal einen Beitrag, sondern richtet sich nach drei Größen: der Zahl der Beschäftigten je Betriebsstätte, den Gästezimmern und Ferienwohnungen sowie den gewerblich genutzten Fahrzeugen. Grundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV); der volle Monatsbeitrag beträgt 18,36 €, der Drittelbeitrag 6,12 €. Der Beitrag ist umsatzsteuerfrei — auf den Bescheiden des Beitragsservice steht keine Umsatzsteuer.
Die Beschäftigtenstaffel je Betriebsstätte
- 0 Beschäftigte (nur Inhaber:in tätig): beitragsfrei — es fällt nur der Drittelbeitrag an, wenn Fahrzeuge oder Zimmer hinzukommen.
- 1–8 Beschäftigte: 1 voller Beitrag (18,36 €/Monat).
- 9–19: 2 Beiträge · 20–49: 3 Beiträge · 50–249: 9 Beiträge · 250–499: 18 Beiträge — danach jeweils verdoppelt bis 225 Beiträge ab 20.000 Beschäftigten.
Entscheidend ist die Zählweise: Vollzeitkräfte zählen voll, Teilzeit bis 20 Wochenstunden mit 0,5, Teilzeit über 20 bis 30 Stunden mit 0,75 und geringfügig Beschäftigte (Minijob) mit 0,25. Auszubildende zählen nicht. Mitarbeitende Inhaber:innen und Gesellschafter-Geschäftsführer:innen ohne sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bleiben ebenfalls außen vor.
Zimmer, Ferienwohnungen und Fahrzeuge
- Hotel- und Gästezimmer: Das erste Zimmer je Betriebsstätte ist frei, jedes weitere kostet 6,12 €/Monat. Ein Hotel mit 30 Zimmern zahlt also 29 × 6,12 € = 177,48 € zusätzlich.
- Ferienwohnungen: Jede gewerblich vermietete Ferienwohnung kostet 6,12 €/Monat — ohne Freistellung der ersten.
- Fahrzeuge: Das erste gewerbliche Kraftfahrzeug je Betriebsstätte ist frei, jedes weitere kostet 6,12 €/Monat. Fahrzeuge ohne Empfangseinrichtung (z. B. Anhänger, reine Lastenträger) sind beitragsfrei.
Rechenbeispiel
Restaurant mit Pension: 4 Vollzeitkräfte, 3 Teilzeit bis 20 Stunden, 2 Minijobber, 1 Azubi, dazu 8 Gästezimmer und 2 Firmenfahrzeuge. Gewichtete Beschäftigtenzahl: 4 + 1,5 + 0,5 = 6 → Staffel 1–8 = 18,36 €. Zimmer: 7 × 6,12 € = 42,84 €. Fahrzeuge: 1 × 6,12 € = 6,12 €. Gesamt: 67,32 € pro Monat, 807,84 € pro Jahr. Der Azubi bleibt unberücksichtigt, das erste Fahrzeug und das erste Zimmer sind frei.
Häufige Fragen
Muss ich mich selbst anmelden? Ja. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfasst Betriebe nicht automatisch vollständig. Neue Betriebsstätten, Zimmer, Fahrzeuge und Staffelwechsel durch mehr Beschäftigte sind unaufgefordert zu melden; Nachforderungen sind rückwirkend möglich.
Zählt jede Filiale einzeln? Ja, die Staffel gilt je Betriebsstätte. Zwei Filialen mit je 6 Beschäftigten zahlen je einen vollen Beitrag — nicht gemeinsam die Stufe für 12.
Was ist mit dem Radio in der Küche oder dem TV im Gastraum? Die Anzahl der Empfangsgeräte spielt keine Rolle — entscheidend sind Beschäftigte, Zimmer und Fahrzeuge. Für Musikinhalte kommt gegebenenfalls die GEMA hinzu; das ist eine separate Abgabe.
Kann ich den Beitrag steuerlich absetzen? Ja, der Rundfunkbeitrag ist eine Betriebsausgabe. Da keine Umsatzsteuer enthalten ist, gibt es keinen Vorsteuerabzug.
Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Rechenhilfen ohne Gewähr. Die Werte beruhen auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Fassung mit dem Monatsbeitrag von 18,36 € (Stand September 2026). Verbindlich ist allein der Bescheid des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bei jeder Beitragsanpassung prüfen wir die hinterlegten Werte.