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Sachentnahmen-Rechner: Pauschbeträge für Speisen und Getränke berechnen

Wer Speisen und Getränke für den privaten Konsum aus dem Betrieb entnimmt, muss das versteuern — das Finanzamt erlaubt dafür jährlich veröffentlichte Pauschbeträge. Der Rechner setzt die Werte für das Jahr 2026 an: Betriebsart wählen, Personen im Haushalt eintragen, Zeitraum festlegen — und erhalten Entnahmewert, Umsatzsteuer nach Steuersätzen und einen fertigen Buchungsvorschlag.

Stand: September 2026 · Werte laut BMF-Schreiben vom 23.12.2025 (BStBl 2026 I S. 4) · Ihre Eingaben werden nur in Ihrem Browser gespeichert, nicht an uns übertragen.

1. Betrieb, Haushalt und Zeitraum

Gaststätte, Restaurant, Hotelrestaurant, Imbiss mit warmer Küche

Jahreswerte je Person 2026 (netto)

Ermäßigter Satz (7 %): 3.173,00 € · Voller Satz (19 %): 828,00 € · Insgesamt: 4.001,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 23.12.2025, BStBl 2026 I S. 4

Vorjahr: 10.112,50 € Netto, USt 1.233,78 € — der Jahreswert ist um -110,00 € verändert.

Entnahmewert je Jahr (netto)

10.002,50 €

Personenwerte 2,5 × 12/12 Monate

Umsatzsteuer gesamt

948,58 €

7 % auf Speisen, 19 % auf Getränke

Bruttowert je Jahr

10.951,08 €

gewinnerhöhend anzusetzen

Monatswert (brutto)

912,59 €

netto 833,54 €, USt 79,05 €

AufteilungNettoUmsatzsteuer
Ermäßigter Satz (Speisen, 7 %)7.932,50 €555,28 €
Voller Satz (Getränke, 19 %)2.070,00 €393,30 €
Gesamt10.002,50 €948,58 €

Buchungsvorschlag für die Buchhaltung

Buchungsvorschlag (Zeitraum 12 Monate, Jahr 2026):
Soll 1800 Privatentnahmen (ganz) [SKR04: 4810]  10.951,08 €
Haben 3400 Erlöse 7 % [SKR04: 4300]  7.932,50 €
Haben 3405 Erlöse 19 % [SKR04: 4400]  2.070,00 €
Haben 3803 Abgehobene Umsatzsteuer [SKR04: 1506]  948,58 €
Buchung bei monatlicher Verbuchung jeweils mit 1/12 der Beträge.

Die Aufteilung in Speisen (7 %) und Getränke (19 %) folgt der amtlichen Vorgabe und kann nicht verschoben werden. Es gibt keine Zu- oder Abschläge für Essgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub.

Pauschbeträge 2026 im Überblick (Jahreswerte je Person, netto)

BetriebsartErmäßigt (7 %)Voll (19 %)Insgesamt
Gast- und Speisewirtschaft mit kalten und warmen Speisen3.173,00 €828,00 €4.001,00 €
Gast- und Speisewirtschaft nur mit kalten Speisen1.824,00 €629,00 €2.453,00 €
Café und Konditorei1.610,00 €598,00 €2.208,00 €
Bäckerei1.671,00 €214,00 €1.885,00 €
Fleischerei1.487,00 €567,00 €2.054,00 €
Getränkeeinzelhandel123,00 €276,00 €399,00 €
Einzelhandel Nahrungs- und Genussmittel1.395,00 €368,00 €1.763,00 €
Einzelhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Kartoffeln384,00 €169,00 €553,00 €
Einzelhandel Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren, Eier721,00 €0,00 €721,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 23.12.2025, BStBl 2026 I S. 4. Für 2025 sind die Gastronomie-Werte im Rechner umschaltbar (siehe Feld „Jahr"). Waren, die weder Nahrungsmittel noch Getränke sind (Tabakwaren, Bekleidung, Elektrogeräte), müssen einzeln aufgezeichnet werden.

Worum es geht: Eigenverbrauch pauschal versteuern

Entnimmt ein Gastronom Waren aus dem Betrieb für den privaten Konsum, gilt das als Entnahme (§ 3 Nr. 9a UStG) — vorausgesetzt, auf die Waren wurde Vorsteuer gezogen. Die Entnahme erhöht den Gewinn und unterliegt der Umsatzsteuer. Da kaum jemand jede private Flasche und jeden Teller einzeln aufzeichnet, veröffentlicht die Finanzverwaltung jedes Jahr Pauschbeträge je Betriebsart und Person. Sie entbinden von der Einzelaufzeichnung (§ 148 AO) — und sind dann verbindlich, für beide Seiten.

So rechnet der Rechner

Rechenbeispiel

Gaststätte mit kalten und warmen Speisen, 2026, Haushalt mit 2 Erwachsenen und einem Kind (7 Jahre), das ganze Jahr: Personenwerte = 2 + 0,5 = 2,5. Netto: 2,5 × 3.173 € = 7.932,50 € zum ermäßigten Satz und 2,5 × 828 € = 2.070 € zum vollen Satz, zusammen 10.002,50 €. Umsatzsteuer: 7.932,50 € × 7 % = 555,28 € und 2.070 € × 19 % = 393,30 €, zusammen 948,58 €. Bruttowert: 10.951,08 €. Der Monatssatz beträgt 833,54 € netto plus 79,05 € Umsatzsteuer.

Wichtige Grenzen der Pauschbeträge

Häufige Fragen

Muss ich die Pauschbeträge anwenden? Nein — alternativ können Sie alle Entnahmen einzeln aufzeichnen und bewerten. Wenn Sie aber pauschal verbuchen, sind Sie an die veröffentlichten Werte gebunden, genauso wie das Finanzamt.

Warum sind die Werte 2026 niedriger als 2025? Die Pauschbeträge folgen den Ausgaben privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke laut Statistischem Bundesamt. Da seit dem 1. Januar 2026 alle Restaurant- und Verpflegungsleistungen zum ermäßigten Satz von 7 % besteuert werden, ist der ermäßigte Anteil gestiegen, der volle Anteil gesunken — der Jahreswert insgesamt ist leicht gefallen.

Wann buche ich? Üblich ist eine monatliche Buchung mit einem Zwölftel des Jahreswerts oder eine einmalige Buchung am Jahresende. Der Buchungsvorschlag im Rechner zeigt beide Varianten.

Gilt der Rechner auch für Hotels? Hotels mit angegliederter Gastronomie setzen die Werte der Gast- und Speisewirtschaft an, je nachdem ob warme Speisen angeboten werden. Für das reine Beherbergungsgewerbe gibt es keine eigenen Pauschbeträge.

Wann kommen die neuen Werte? Jedes Jahr im Januar veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für das laufende Jahr — aktualisieren Sie dann die Eingabe im Feld „Jahr".

Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Rechenhilfen ohne Gewähr. Die Pauschbeträge 2026 stammen aus dem BMF-Schreiben vom 23.12.2025 (BStBl 2026 I S. 4); für 2025 sind nur die Gastronomie-Werte hinterlegt. Die Buchungskonten sind Beispiele (SKR03/SKR04) — den konkreten Kontenrahmen bestätigt Ihre Steuerberatung.