So funktioniert der Rechner
Der Rechner prüft jede Minute einer Schicht und fasst gleiche Abschnitte zu Segmenten zusammen. Für jedes Segment stellt er fest, ob Nachtarbeit vorliegt und ob der Tag ein Sonntag, ein gesetzlicher Feiertag im gewählten Bundesland oder Heiligabend beziehungsweise Silvester nach 14 Uhr ist. Nachtzuschläge werden mit Sonntags- oder Feiertagszuschlägen zusammengerechnet. Sonntag und Feiertag schließen sich aus, es zählt der höhere Satz.
Unter „Zuschläge laut Vertrag" tragen Sie die Sätze ein, die Sie tatsächlich zahlen. Liegen sie über den gesetzlichen Höchstsätzen, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig. Das zweite Modul ordnet Trinkgeld je nach Zahlungsweg ein und nennt die Aufzeichnungspflichten. Über den Knopf „Abrechnungsauszug als PDF" laden Sie alle Segmente und Summen für die Lohnakte herunter.
Steuerfreie Höchstsätze nach § 3b EStG
| Zeit | Höchstsatz |
|---|---|
| Nachtarbeit 20 bis 6 Uhr | 25 % |
| Nachtarbeit 0 bis 4 Uhr, Beginn vor 0 Uhr | 40 % |
| Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr, bei Beginn vor 0 Uhr bis 4 Uhr des Folgetags) | 50 % |
| Gesetzliche Feiertage und Silvester ab 14 Uhr | 125 % |
| Heiligabend ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai | 150 % |
Die Feiertage richten sich nach dem Arbeitsort. Fronleichnam, Allerheiligen, Reformationstag oder der Buß- und Bettag gelten nur in einzelnen Bundesländern und werden deshalb über die Auswahl des Bundeslands erkannt.
Die wichtigsten Formeln
Zuschlag je Segment:
Zuschlag = Grundlohn je Stunde × Stunden × Zuschlagssatz laut Vertrag
Steuerfreier Anteil, begrenzt auf 50 Euro Grundlohn und den gesetzlichen Satz:
steuerfrei = min(Grundlohn; 50 €) × Stunden × min(Vertragssatz; Höchstsatz)
Beitragsfreier Anteil in der Sozialversicherung, begrenzt auf 25 Euro Grundlohn:
SV-frei = min(Grundlohn; 25 €) × Stunden × min(Vertragssatz; Höchstsatz)
Grundlohn aus einem Monatslohn:
Grundlohn je Stunde = Monatslohn ÷ (Wochenstunden × 4,35)
Beispiel: Sonntagsschicht von 16:00 bis 01:30 Uhr bei 16,50 Euro Grundlohn und Vertragssätzen in Höhe der Höchstsätze. 16 bis 20 Uhr: 50 % Sonntag = 33,00 Euro. 20 bis 24 Uhr: 50 % Sonntag plus 25 % Nacht = 49,50 Euro. 0 bis 1:30 Uhr: Sonntag verlängert (50 %) plus Nacht 40 % = 22,28 Euro. Alle 104,78 Euro bleiben steuer- und beitragsfrei.
Kosten des Betriebs:
Gesamtkosten = Grundvergütung + Zuschläge + Arbeitgeberanteil × (Grundvergütung + beitragspflichtige Zuschläge)
Der Rechner setzt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte rund 22,7 Prozent Arbeitgeberanteil inklusive Umlagen an, für Minijobs die Pauschalabgaben von rund 31,5 Prozent. Die Unfallversicherung ist nicht enthalten.
Sonderfälle
- Heiligabend und Silvester: Vor 14 Uhr gibt es nur den normalen Sonntags- oder Nachtzuschlag, ab 14 Uhr 150 beziehungsweise 125 Prozent.
- Arbeit über Mitternacht: Beginnt die Schicht vor 0 Uhr, gilt der Sonntags- oder Feiertagszuschlag des Vortags bis 4 Uhr weiter, der Nachtzuschlag steigt auf 40 Prozent.
- Minijob mit Zuschlägen: Steuerfreie Zuschläge zählen nicht zur Verdienstgrenze von 603 Euro (2026). Kritisch wird es erst bei Zuschlägen über den Höchstsätzen oder bei Grundlöhnen über 25 Euro.
- Grundlohn über 25 Euro: Dann ist ein Teil des Zuschlags steuerfrei, aber beitragspflichtig. Der Rechner weist diesen Teil getrennt aus.
- Echte Zuschläge: Steuerfrei sind nur Zuschläge, die zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten gezahlt und einzeln nachgewiesen werden. Pauschalen ohne Einzelnachweis sind nicht begünstigt.
Häufige Fragen
Wie hoch darf ein steuerfreier Sonntagszuschlag sein?
Bis zu 50 Prozent des Grundlohns sind steuerfrei, berechnet auf höchstens 50 Euro Grundlohn je Stunde. In der Sozialversicherung ist der Zuschlag nur bis zu einem Grundlohn von 25 Euro je Stunde beitragsfrei.
Gilt der Sonntagszuschlag auch nach Mitternacht?
Ja. Wurde die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen, gilt die Zeit bis 4 Uhr am Folgetag noch als Sonntagsarbeit. Zusätzlich steigt der Nachtzuschlag für 0 bis 4 Uhr auf 40 Prozent.
Welche Zuschläge gelten an Heiligabend und Silvester?
Ab 14 Uhr sind an Heiligabend bis zu 150 Prozent und an Silvester bis zu 125 Prozent steuerfrei, obwohl beide Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.
Ist Trinkgeld steuerpflichtig?
Freiwilliges Trinkgeld von Gästen an Beschäftigte ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuer- und beitragsfrei, auch wenn es per Karte über den Betrieb weitergeleitet wird. Ein fester Servicezuschlag ist dagegen Umsatz und Arbeitslohn.
Sprengen Zuschläge die Minijob-Grenze?
Steuer- und beitragsfreie Zuschläge zählen nicht zum Arbeitsentgelt und damit nicht zur Minijob-Grenze. Beitragspflichtig wird nur der Teil über den Höchstsätzen oder über 25 Euro Grundlohn.
Zuschlagssätze, Grundlohngrenzen, Mindestlohn (13,90 Euro in 2026) und Minijob-Grenze stammen aus einer zentral gepflegten Werte-Datei. Die Feiertagskalender werden je Bundesland jedes Jahr berechnet. Die Redaktion prüft alle Werte jährlich. Der Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung.