Ratgeber · Hotellerie · Amsterdam

City Tax Amsterdam: 12,5 % Toeristenbelasting – wer zahlt, wer befreit ist, was 2027 kommt

Stand: Oktober 2026

Amsterdam erhebt 2026 eine Toeristenbelasting von 12,5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer. Eine Grenze bei der Zahl der Nächte gibt es nicht. Geschäftsreisende und Kinder sind nicht befreit. Ab 2027 will die Stadt den Satz auf 16 Prozent anheben.

Betrag direkt ausrechnen

Toeristenbelasting · 12,5 % vom Nettoentgelt · Stand: Oktober 2026

Reisezweck
Im Preis enthaltene Leistungen (netto je Nacht)

Abgabe je Nacht

15,00 €

Abgabe gesamt

45,00 €

Bemessungsgrundlage je Nacht

120,00 €

Abgabepflichtige Nächte

3

12,5 % von 120,00 € Nettoentgelt je Nacht

Befreiung: Private Übernachtung: abgabepflichtig.
Umsatzsteuer: Logis unterliegt in Amsterdam 21 % Umsatzsteuer (25,20 € je Nacht auf 120,00 €). Die Toeristenbelasting wird vom Nettopreis berechnet und bleibt umsatzsteuerfrei, wenn sie getrennt auf der Rechnung steht und nach den tatsächlichen Übernachtungen berechnet ist. Im Zweifel steuerlichen Rat einholen.

12,5 % vom Übernachtungspreis ohne die niederländische Umsatzsteuer von 21 % (seit 1. Januar 2026; bitte Nettopreis eingeben). Keine Befreiung für Geschäftsreisen oder Kinder. Ab 2027 sind 16 % geplant, aber noch nicht formell beschlossen.

Rechnungstext

Toeristenbelasting Amsterdam: 3 Nächte × 15,00 € = 45,00 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)

Vergleich mit drei anderen Städten
14,40 €
19,26 €
12,00 €

Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

Wer in Amsterdam übernachtet, zahlt zusätzlich zum Zimmerpreis eine der höchsten Übernachtungsabgaben Europas. Laut Gemeente Amsterdam beträgt die Toeristenbelasting 2026 12,5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer. Einen festen Betrag pro Person gibt es nicht mehr, und die Zahl der Nächte ist nicht begrenzt. Außerdem ist die niederländische Umsatzsteuer auf Logis zum 1. Januar 2026 von 9 auf 21 Prozent gestiegen. Übernachtungen sind dadurch deutlich teurer geworden, obwohl die Stadt ihren Satz nicht verändert hat.

Für Gäste bedeutet das: Befreiungen gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. Geschäftsreisende und Kinder sind nicht ausgenommen. Für Betriebe ist wichtig, dass die Stadt den Satz schon ab 2027 deutlich erhöhen will. Die neue Koalition aus PRO Amsterdam und D66 plant laut ihrem Koalitionsvertrag vom 4. Juni 2026 einen Satz von 16 Prozent ab 2027. Danach soll er jedes Jahr um einen Prozentpunkt steigen, bis 2031 20 Prozent erreicht sind.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Abgabe heißt offiziell „toeristenbelasting“. Rechtsgrundlage ist Artikel 224 der niederländischen Gemeentewet. Danach dürfen Gemeinden eine Steuer auf Aufenthalte von Personen erheben, die nicht als Einwohner mit Adresse in der Gemeinde in der Basisregistratie Personen (BRP) eingetragen sind. Die Einzelheiten regelt die Amsterdamer Verordening Toeristenbelasting 2024. Sie hat die Verordening Toeristenbelasting 2020 abgelöst. Laut Stadt gilt die Abgabe für Hotels, Hostels, Pensionen, Apartments, Ferienbungalows, Bed and Breakfast, Short-Stay-Unterkünfte und Campingplätze. Kreuzfahrtpassagiere, die ohne Übernachtung an Land gehen, zahlen eine eigene Abgabe, die Dagtoeristenbelasting.

Die Toeristenbelasting ist eine allgemeine Gemeindesteuer. Laut Gemeente Amsterdam fließen die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt. Daraus werden auch die Kosten bezahlt, die durch den Tourismus entstehen. Eine Zweckbindung gibt es nicht. Der Branchenverband Koninklijke Horeca Nederland (KHN) kritisiert außerdem, dass die Gemeentewet keine gesetzliche Obergrenze für die Abgabe vorsieht.

Steuersatz und Bemessungsgrundlage

AbgabeSatz 2026
Toeristenbelasting (alle Unterkunftsarten)12,5 % des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer
Dagtoeristenbelasting (Kreuzfahrt-Transit)15 € pro Passagier und Tag

Nach Artikel 4 der Verordnung wird die Abgabe auf das Entgelt für den Aufenthalt mit Übernachtung berechnet, ohne die Toeristenbelasting selbst. Dazu zählen auch Nebenleistungen, die als Teil des Übernachtungspreises gelten, selbst wenn sie getrennt berechnet werden. Die Umsatzsteuer gehört laut Stadt nicht zur Bemessungsgrundlage. Gerechnet wird also vom Nettopreis. Deshalb hat die höhere Umsatzsteuer auf Logis die Toeristenbelasting selbst nicht erhöht.

Ob ein getrennt ausgewiesenes Frühstück zur Bemessungsgrundlage zählt, ist in den offiziellen Unterlagen nicht ausdrücklich geregelt und damit nicht gesichert belegt. Entscheidend ist, ob die Leistung als Teil des Übernachtungspreises gilt.

Eine Höchstdauer gibt es nicht: Die 12,5 Prozent fallen für jede Nacht an. Bis 2023 war nur der feste Betrag pro Person in Hotels auf höchstens 21 zusammenhängende Nächte begrenzt. Diesen Betrag gibt es seit 2024 nicht mehr.

Wer schuldet, wer zahlt?

Wirtschaftlich zahlt der Gast. Die Stadt beschreibt den Ablauf so: Der Betrieb stellt die Abgabe dem Gast in Rechnung und führt sie danach an die Gemeinde ab. Laut Rijksoverheid erhält der Betreiber der Unterkunft den Steuerbescheid, also etwa das Hotel, der Campingplatz oder die Reederei. Er darf die Abgabe an den Gast weitergeben. Bei Buchungen über Airbnb oder Vrbo führt die Plattform die Abgabe ab. Der Vermieter muss sich trotzdem bei der Stadt anmelden.

Die Abgabe fällt für alle an, die nicht mit Wohnsitz in Amsterdam in der BRP gemeldet sind. Das gilt also auch für Niederländer aus anderen Städten.

Anmeldung und Abführung durch Betriebe

  • Einmalige Anmeldung: Wer zum ersten Mal Übernachtungen anbietet, meldet sich einmalig an, und zwar für jede Vermietungsadresse getrennt. Das gilt auch, wenn Airbnb oder Vrbo die Abgabe abführt.
  • Jährliche Erklärung: Die Stadt fordert jedes Jahr zur Steuererklärung auf. Sie wird online über „Mijn Belastingen“ oder per Formular abgegeben. Danach folgt der endgültige Bescheid.
  • Schätzung: Wer keine Erklärung abgibt, erhält einen Bescheid auf Grundlage einer Schätzung.
  • Vorläufiger Bescheid: Große Unternehmen erhalten zunächst einen vorläufigen Bescheid, den sie vor der Erklärung bezahlen. Ist der endgültige Betrag niedriger, gibt es Geld zurück. Voraussetzung ist, dass der vorläufige Bescheid bezahlt ist und keine anderen Bescheide offen sind.
  • Fristverlängerung: Einen Monat Aufschub für die Erklärung kann man per E-Mail bei der Abteilung Belastingen beantragen.

Umsatzsteuer auf die Abgabe

Laut Belastingdienst gilt für Logis seit dem 1. Januar 2026 der Regelsatz von 21 Prozent statt bisher 9 Prozent. Die Toeristenbelasting wird vom Nettopreis berechnet, es fällt also keine Steuer auf die Steuer an. Offen ist die umgekehrte Frage: Ist die an den Gast weitergegebene Toeristenbelasting selbst umsatzsteuerpflichtig? Laut Fachpresse hat die Rechtbank Noord-Holland entschieden, dass sie nur unter zwei Bedingungen umsatzsteuerfrei bleibt: Sie muss getrennt auf der Rechnung stehen und nach der tatsächlichen Zahl der Übernachtungen berechnet sein.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Städtereise, Doppelzimmer, eine Nacht, Nettopreis 200 €

Beispielrechnung

  1. Zimmerpreis netto: 200,00 €
  2. Toeristenbelasting 12,5 % von 200,00 €: 25,00 €
  3. Umsatzsteuer 21 % von 200,00 €: 42,00 €
  4. Gesamt: 200,00 € + 25,00 € + 42,00 € = 267,00 €

Beispiel 2: Paar, drei Nächte, Nettopreis 150 € pro Nacht

Beispielrechnung

  1. Zimmerpreis netto: 3 × 150,00 € = 450,00 €
  2. Toeristenbelasting 12,5 % von 450,00 €: 56,25 €
  3. Umsatzsteuer 21 % von 450,00 €: 94,50 €
  4. Gesamt: 450,00 € + 56,25 € + 94,50 € = 600,75 €

Da die Abgabe als Prozentsatz berechnet wird, spielt die Zahl der Personen nur eine Rolle, wenn sie den Zimmerpreis verändert.

Beispiel 3: Geschäftsreise, fünf Nächte, Nettopreis 120 € pro Nacht, heute und mit dem für 2027 geplanten Satz

Beispielrechnung

  1. Zimmerpreis netto: 5 × 120,00 € = 600,00 €
  2. Toeristenbelasting 2026 (12,5 %): 75,00 €
  3. Toeristenbelasting 2027 mit geplanten 16 %: 96,00 €
  4. Mehrkosten: 21,00 € für den Aufenthalt
  5. Umsatzsteuer 21 % von 600,00 €: 126,00 € in beiden Fällen

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Kurz gesagt: kaum. Entscheidend ist nur, ob der Gast in Amsterdam gemeldet ist. Der Zweck der Reise spielt keine Rolle. Die wenigen Ausnahmen betreffen Einwohner und bestimmte Einrichtungen.

Geschäftsreisen

Es gibt keine Befreiung. Die Amsterdamer Satzung unterscheidet nicht nach dem Reisezweck, auch geschäftliche Übernachtungen sind steuerpflichtig. Arbeitgeber können die Abgabe als Reisekosten erstatten. Die Stadt erstattet nichts. Ausnahme: Der Reisende ist selbst in Amsterdam in der BRP gemeldet.

Kinder und Jugendliche

Seit 2024 gibt es keine Befreiung mehr. Bis 2023 waren Kinder unter 16 Jahren nur vom festen Betrag pro Person befreit, der in Hotels 3 € betrug. Den prozentualen Anteil mussten auch sie zahlen. Mit dem einheitlichen Prozentsatz ist der Betrag pro Person weggefallen und damit auch diese Kinderbefreiung. Ein Kind erhöht die Abgabe also nur dann, wenn es den Zimmerpreis erhöht.

Klassenfahrten

Eine eigene Befreiung für Schulklassen oder Jugendgruppen ist für Amsterdam nicht belegt. Einige andere niederländische Gemeinden befreien solche Gruppen. In Amsterdam fallen auch bei Klassenfahrten 12,5 Prozent des Übernachtungspreises an.

Menschen mit Behinderung

Nach den vorliegenden Quellen sieht die Amsterdamer Satzung keine Befreiung für Menschen mit Behinderung oder ihre Begleitpersonen vor.

Medizinische Gründe

Befreit ist, wer als betreute Person in einer staatlich anerkannten Einrichtung für Kranke, Pflegebedürftige oder ältere Menschen lebt. Laut einem Fachbeitrag zur Satzung 2024 sind Pflegeheime weiterhin ausgenommen. Für Hotelübernachtungen von Patienten oder Angehörigen, etwa wegen einer Behandlung in einer Amsterdamer Klinik, ist keine Befreiung belegt.

Weitere Fälle

  • Einwohner: In der BRP gemeldete Amsterdamer zahlen keine Toeristenbelasting, auch nicht im Hotel in ihrer eigenen Stadt. Sie müssen dem Betrieb glaubhaft nachweisen, dass sie gemeldet sind.
  • Geflüchtete und Obdachlose: Laut Fachbeitrag sind Einrichtungen für die Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen befreit.
  • Kreuzfahrtpassagiere ohne Übernachtung: Sie zahlen keine Toeristenbelasting, sondern 15 € Dagtoeristenbelasting pro Tag. Diese führt die Reederei ab.
  • Ein Antragsverfahren für individuelle Befreiungen ist nicht belegt.

Entwicklung der City Tax im Überblick

Amsterdam hat den Satz in den letzten Jahren mehrfach erhöht und das System 2024 vereinfacht. Der im September 2026 vorgestellte Haushaltsentwurf für 2027 enthält die Erhöhung auf 16 Prozent. Laut Fachpresse muss der Gemeinderat die neuen Sätze noch formell beschließen. Der Koalitionsvertrag rechnet für 2027 mit 60 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen.

Entwicklung des Steuersatzes in Amsterdam

Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar

3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Prozent vergleichen lässt.

2026

Satz
12,5 % netto
Geschäftsreisen
keine Befreiung
Wichtige Änderungen
Umsatzsteuer auf Logis steigt von 9 auf 21 %; Satz unverändert; Kreuzfahrt 15 €; Koalition plant 16 % ab 2027 und 20 % bis 2031
Einnahmen
Haushaltsansatz 275,5 Mio. €

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
202612,5 % nettokeine BefreiungUmsatzsteuer auf Logis steigt von 9 auf 21 %; Satz unverändert; Kreuzfahrt 15 €; Koalition plant 16 % ab 2027 und 20 % bis 2031Haushaltsansatz 275,5 Mio. €
202512,5 % nettokeine BefreiungKeine Änderung des Satzes belegt; Haushalt bestätigt 12,5 % auch für 2026nicht gesichert belegt
202412,5 % netto, einheitlichkeine BefreiungNeue Satzung 2024: feste Beträge pro Person fallen weg, Kinderbefreiung damit ebenfalls; Kreuzfahrt-Abgabe steigt von 8 auf 11 €Haushaltsansatz 242,5 Mio. €; laut Fachpresse 286,4 Mio. € eingenommen
2023Hotels 7 % plus 3 € pro Person und Nacht; Camping 7 % plus 1 €; übrige Unterkünfte 10 %keine BefreiungMai: Vorschlag 8 % plus 4 €; September: Beschluss über 12,5 % ab 2024nicht gesichert belegt
2022wie 2023keine BefreiungÄnderung der Satzung am 10.11.2022 (Inhalt nicht gesichert belegt)nicht gesichert belegt
2021wie 2023keine BefreiungCorona-PandemieHaushaltsansatz 120 Mio. €
2020wie 2023keine BefreiungNeue Satzung 2020: Betrag pro Person für Hotels und Camping (höchstens 21 Nächte), Kinder unter 16 davon befreitHaushaltsansatz 199 Mio. €, wegen Corona nur 56,5 Mio. € erwartet
20197 %keine Befreiung belegtSatzung 2019 mit einheitlich 7 %; Satzung zur Dagtoeristenbelasting für Kreuzfahrtpassagierenicht gesichert belegt
20184 %, für bestimmte Unterkunftsarten 6 %keine Befreiung belegtSatzung 2018 ersetzt die Satzung von 1999nicht gesichert belegt

Häufige Fragen zur City Tax Amsterdam

Wie hoch ist die City Tax in Amsterdam 2026?

Die Toeristenbelasting beträgt 12,5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer. Sie gilt für alle Unterkunftsarten, von Hotels über Ferienwohnungen bis zu Campingplätzen. Kreuzfahrtpassagiere ohne Übernachtung zahlen stattdessen 15 € pro Tag.

Sind Geschäftsreisende in Amsterdam befreit?

Nein. Der Reisezweck spielt keine Rolle. Befreit ist nur, wer selbst mit Wohnsitz in Amsterdam in der Basisregistratie Personen gemeldet ist.

Zahlen Kinder in Amsterdam Toeristenbelasting?

Eine Befreiung für Kinder gibt es seit 2024 nicht mehr. Da die Abgabe als Prozentsatz vom Zimmerpreis berechnet wird, erhöht ein Kind sie nur, wenn es den Preis erhöht.

Wird die City Tax vom Brutto- oder Nettopreis berechnet?

Vom Nettopreis, also ohne die seit 2026 geltenden 21 Prozent Umsatzsteuer. Nebenleistungen, die zum Übernachtungspreis gehören, werden mitgerechnet, auch wenn sie getrennt berechnet werden.

Gibt es eine Höchstzahl an Nächten?

Nein. Die 12,5 Prozent fallen für jede Nacht an. Die frühere Grenze von 21 Nächten galt nur für den festen Betrag pro Person, den es seit 2024 nicht mehr gibt.

Steigt die City Tax in Amsterdam 2027?

Das ist geplant. Die Koalition aus PRO Amsterdam und D66 will ab 2027 16 Prozent erheben und den Satz dann jährlich um einen Prozentpunkt bis auf 20 Prozent im Jahr 2031 anheben. Der Haushaltsentwurf 2027 enthält die Erhöhung, der Gemeinderat muss die Sätze aber noch formell beschließen.

Quellen

  • Gemeente Amsterdam, Belastingen: Toeristenbelasting (Tarife, Anmeldung, Erklärung, vorläufiger Bescheid)
  • Verordening Toeristenbelasting 2024 der Gemeente Amsterdam
  • Verordening Toeristenbelasting 2020 der Gemeente Amsterdam (Gemeenteblad 2019, 290265)
  • Verordening Toeristenbelasting 2019 und 2018 der Gemeente Amsterdam
  • Verordening Dagtoeristenbelasting 2019 der Gemeente Amsterdam
  • Gemeente Amsterdam: Begroting 2024
  • Koninklijke Horeca Nederland (KHN): Mitteilungen zum Satz 2026 und zum Abzug für BRP-gemeldete Gäste
  • Rijksoverheid: Wanneer moet ik toeristenbelasting betalen?
  • Belastingdienst: Umsatzsteuersatz für Logis 21 % ab 1. Januar 2026
  • CBS: Geplante Einnahmen der Gemeinden aus kommunalen Abgaben 2023 und 2024
  • Hospitality Management und Pretwerk: Koalitionsvertrag PRO Amsterdam und D66 vom 4. Juni 2026
  • AT5 und NH Nieuws: Begroting 2027 der Gemeente Amsterdam