Rechner · Hotellerie

City-Tax- und Übernachtungssteuer-Rechner

Stadt wählen, Preis, Nächte und Personen eintragen: Der Rechner zeigt die kommunale Abgabe je Nacht und für den ganzen Aufenthalt, prüft die Befreiung für Geschäftsreisende und liefert den fertigen Text für die Rechnung.

Stand: September 2026 · jede Stadt mit eigenem Stand-Datum · Sätze werden jährlich geprüft

Übernachtungsteuer (City Tax) · 7,5 % vom Nettoentgelt · max. 21 Nächte · Stand: Januar 2026 · vorläufig, Satzung prüfen

Reisezweck
Im Preis enthaltene Leistungen (netto je Nacht)

Abgabe je Nacht

9,00 €

Abgabe gesamt

27,00 €

Bemessungsgrundlage je Nacht

120,00 €

Abgabepflichtige Nächte

3

7,5 % von 120,00 € Nettoentgelt je Nacht

Befreiung: Private Übernachtung: abgabepflichtig.
Umsatzsteuer: Steuerschuldner ist der Betrieb. Wird die Abgabe an den Gast weiterberechnet, ist sie Teil des Entgelts für die Beherbergung und unterliegt wie die Übernachtung 7 % Umsatzsteuer. Frühstück und Parken bleiben bei 19 %.

Seit 2024 sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig.

Rechnungstext

Übernachtungsteuer (City Tax) Berlin: 3 Nächte × 9,00 € = 27,00 € netto zzgl. 7 % USt 1,89 €

Vergleich mit drei anderen Städten
14,40 €
18,00 €
12,00 €

Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

So wird die Übernachtungsabgabe berechnet

Jede Gemeinde regelt die Abgabe in einer eigenen Satzung. Im Kern gibt es drei Modelle, dazu die Kurtaxe in Kur- und Erholungsorten.

Prozentmodell: Abgabe = (Nettopreis − Frühstück − Parken − Sonstiges) × Steuersatz

Beispiel Köln: 120 € netto je Nacht, darin 15 € Frühstück. Bemessungsgrundlage 105 €, bei 5 % sind das 5,25 € je Nacht und bei drei Nächten 15,75 €.

Pauschalmodell: Abgabe = Betrag × zahlende Personen × Nächte

Staffelmodell: Nettopreis je Person und Nacht → Stufe laut Satzung × Personen × Nächte

Kennt die Satzung eine Höchstdauer, etwa 21 zusammenhängende Nächte, endet die Abgabe danach. Kinder und Jugendliche sind in vielen Städten bis zu einer Altersgrenze befreit.

Befreiung für Geschäftsreisen

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 dürfen Gemeinden auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuern. Einige Städte nutzen das, andere befreien sie weiterhin. Ist eine Befreiung vorgesehen, muss der Gast sie spätestens bei Abreise nachweisen, üblich ist eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Vordruck der Stadt oder eine Buchung und Rechnung auf das Unternehmen. Bewahren Sie den Nachweis für die Steuererklärung gegenüber der Stadt auf.

Rechnung und Umsatzsteuer

Die Übernachtungsteuer schuldet der Betrieb. Gibt er sie an den Gast weiter, ist sie umsatzsteuerlich Teil des Entgelts für die Beherbergung und wird mit 7 % versteuert. Weisen Sie sie trotzdem als eigene Zeile aus, damit Firmenkunden sie zuordnen können. Die Kurtaxe schuldet der Gast, der Betrieb zieht sie nur ein: Sie steht als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung.

Sonderfälle

  • Kinder und Jugendliche: Altersgrenzen je Satzung, im Rechner über die Kinderzahl und das jüngste Alter berücksichtigt.
  • Langzeitaufenthalte: Nach der Höchstdauer fällt keine Abgabe mehr an; der Rechner begrenzt die Nächte automatisch.
  • Gruppenreisen: Bei Pauschale und Staffel zählt jede Person, beim Prozentmodell nur der Zimmerpreis.
  • Kurtaxe statt Übernachtungsteuer: Andere Rechtsnatur, anderer Schuldner, keine Umsatzsteuer.

Übersicht der Städte

StadtModellBeruflich freiStand
Berlin7,5 % vom Nettoentgeltnein01/2026
HamburgStaffel nach Preis je Personnein01/2026
Münchenkeine Abgabe–01/2026
Köln5 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Frankfurt am Main2,00 € je Person und Nachtnein01/2026
Stuttgartkeine Abgabe–01/2026
Düsseldorfkeine Abgabe–01/2026
Leipzig5 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Dortmund7,5 % vom Nettoentgeltja, mit Nachweis01/2026
Essenkeine Abgabe–01/2026
BremenStaffel nach Preis je Personnein01/2026
Dresden6 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Hannoverkeine Abgabe–01/2026
Nürnbergkeine Abgabe–01/2026
Duisburgkeine Abgabe–01/2026
Bochum5 % vom Nettoentgeltja, mit Nachweis01/2026
Wuppertalkeine Abgabe–01/2026
Bielefeldkeine Abgabe–01/2026
Bonn6 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Münsterkeine Abgabe–01/2026
Mannheimkeine Abgabe–01/2026
Karlsruhekeine Abgabe–01/2026
Augsburgkeine Abgabe–01/2026
Wiesbaden3,00 € je Person und Nachtnein01/2026
Mönchengladbachkeine Abgabe–01/2026
Gelsenkirchenkeine Abgabe–01/2026
Aachen5 % vom Nettoentgeltja, mit Nachweis01/2026
Braunschweigkeine Abgabe–01/2026
Kielkeine Abgabe–01/2026
Chemnitz5 % vom Nettoentgeltja, mit Nachweis01/2026
Halle (Saale)5 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Magdeburgkeine Abgabe–01/2026
Freiburg im Breisgau5 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Krefeldkeine Abgabe–01/2026
Mainz5 % vom Nettoentgeltja, mit Nachweis01/2026
Lübeck5 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Erfurt5 % vom Nettoentgeltja, mit Nachweis01/2026
Oberhausenkeine Abgabe–01/2026
RostockKurabgabe 3,00 € je Person und Nachtnein01/2026
Kasselkeine Abgabe–01/2026
Potsdam7,5 % vom Nettoentgeltnein01/2026
Weimar5 % vom Nettoentgeltja, mit Nachweis01/2026

Häufige Fragen

Wie wird die City Tax berechnet?

Je nach Satzung als Prozentsatz vom Nettoentgelt der Übernachtung, als fester Betrag je Person und Nacht oder gestaffelt nach Preisklasse. Frühstück, Parken und andere Nebenleistungen werden meist herausgerechnet.

Müssen Geschäftsreisende City Tax zahlen?

Das hängt von der Stadt ab. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 dürfen Gemeinden auch berufliche Übernachtungen besteuern, einige tun das, etwa Berlin. Andere befreien sie weiterhin gegen Nachweis, meist mit einer Arbeitgeberbescheinigung.

Fällt auf die City Tax Umsatzsteuer an?

Ja, wenn der Betrieb Steuerschuldner ist und die Abgabe an den Gast weiterberechnet. Sie gehört dann zum Entgelt für die Beherbergung und unterliegt 7 Prozent. Die Kurtaxe schuldet dagegen der Gast selbst, sie ist ein durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer.

Was ist der Unterschied zwischen Übernachtungsteuer und Kurtaxe?

Die Übernachtungsteuer ist eine Aufwandsteuer, die der Beherbergungsbetrieb schuldet. Die Kurtaxe oder Kurabgabe ist ein Beitrag für touristische Einrichtungen in Kur- und Erholungsorten, den der Gast schuldet und der Betrieb nur einzieht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde.