Ratgeber · Hotellerie · Barcelona
City Tax Barcelona: Was Gäste und Hoteliers 2026 zur Touristensteuer wissen müssen
Stand: Oktober 2026
Seit dem 1. April 2026 kostet eine Nacht im 4-Sterne-Hotel in Barcelona 8,40 € Touristensteuer pro Person: 3,40 € katalanische Steuer und 5,00 € städtischer Zuschlag. Berechnet wird für höchstens sieben Nächte. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind befreit, Geschäftsreisende nicht.
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Impost sobre les estades en establiments turístics (IEET) inkl. städtischem Zuschlag · 8,40 € je Person und Nacht · max. 7 Nächte · Kinder unter 17 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
16,80 €
Abgabe gesamt
50,40 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
8,40 € je Person und Nacht × 2 Personen
Der Rechner nutzt 8,40 € je Person und Nacht für ein 4-Sterne-Hotel (3,40 € Landessteuer plus 5,00 € Zuschlag der Stadt), für höchstens sieben Nächte. 5 Sterne kosten 12,00 €, Ferienwohnungen 9,50 €. Auf die Steuer kommen 10 % IVA.
Impost sobre les estades en establiments turístics (IEET) inkl. städtischem Zuschlag Barcelona: 3 Nächte × 16,80 € = 50,40 € netto zzgl. 10 % USt 5,04 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Barcelona übernachtet, zahlt seit dem 1. April 2026 deutlich mehr Touristensteuer. Im 4-Sterne-Hotel sind es 8,40 € pro Person und Nacht, im 5-Sterne-Hotel 12,00 € und in einer lizenzierten Ferienwohnung 9,50 €. Der Betrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der Steuer der Region Katalonien und einem Zuschlag der Stadt Barcelona. Berechnet werden höchstens sieben Nächte pro Person und Aufenthalt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre zahlen nichts.
Anders als in vielen anderen Städten gibt es in Barcelona weder unterschiedliche Sätze nach Saison noch einen Betrag pro Zimmer. Die Höhe hängt allein von der Art und Kategorie der Unterkunft ab und gilt pro Person. Für Geschäftsreisen gibt es keine Befreiung. Außerdem steht schon fest, dass der städtische Zuschlag weiter steigt: um einen Euro pro Jahr, bis er 2029 bei 8 € liegt.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Auf Katalanisch heißt die Abgabe „Impost sobre les estades en establiments turístics“, abgekürzt IEET. Übersetzt bedeutet das Steuer auf Aufenthalte in touristischen Betrieben. Im Alltag spricht man von der „taxa turística“. Rechtlich ist sie keine Gebühr der Stadt, sondern eine eigene Steuer der Region Katalonien. Sie wird seit dem 1. November 2012 erhoben und heute durch die Llei 5/2017 vom 28. März 2017 geregelt.
Die aktuelle Erhöhung beruht auf der Llei 2/2026 vom 6. März 2026. Das katalanische Parlament hat sie am 25. Februar 2026 beschlossen, am 10. März wurde sie im Amtsblatt DOGC veröffentlicht. Der Zuschlag der Stadt heißt „recàrrec municipal“. Grundlage dafür ist eine städtische Steuersatzung, die am 2. Februar 2026 im Amtsblatt der Provinz Barcelona veröffentlicht wurde. Nach dieser Satzung darf der Zuschlag nach heutigem Stand höchstens 8 € pro Kategorie betragen. Zuständig für Verwaltung, Erhebung und Prüfung ist die katalanische Steuerbehörde Agència Tributària de Catalunya (ATC).
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Der Betrag ist fest und hängt nicht vom Zimmerpreis ab. Es spielt also keine Rolle, ob man mit Brutto- oder Nettopreisen rechnet oder ob Frühstück oder Parkplatz dazugebucht sind. Laut ATC wird die Zahl der Aufenthaltstage mit dem Satz für die jeweilige Unterkunftsart multipliziert und der städtische Zuschlag addiert. Als Tag zählt jeder angefangene Tag eines zusammenhängenden Aufenthalts.
| Unterkunft in Barcelona-Stadt | Katalanische Steuer | Zuschlag der Stadt | Gesamt pro Person/Nacht |
|---|---|---|---|
| Hotel 5 Sterne, Gran Lujo, Luxus-Camping | 7,00 € | 5,00 € | 12,00 € |
| Hotel 4 Sterne und 4 Sterne Superior | 3,40 € | 5,00 € | 8,40 € |
| Lizenzierte Ferienwohnung (HUT) | 4,50 € | 5,00 € | 9,50 € |
Diese Sätze gelten vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2027. Für die übrigen Kategorien wie Jugendherbergen, Campingplätze oder Kreuzfahrtpassagiere stehen die Sätze in der Tariftabelle der ATC. Pro Person und zusammenhängendem Aufenthalt im selben Betrieb werden höchstens sieben Tage berechnet.
Außerhalb von Barcelona gelten seit April 2026 niedrigere Sätze. Ein 4-Sterne-Hotel kostet dort 1,80 €, ein 5-Sterne-Hotel 4,50 €. Am 1. April 2027 steigen diese Sätze noch einmal, beim 4-Sterne-Hotel auf 2,40 €. Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen auch andere Gemeinden einen eigenen Zuschlag von bis zu 4 € erheben, wenn sie dafür eine Satzung beschließen.
Wer schuldet, wer zahlt?
Steuerpflichtig ist der Gast, und zwar jede Person, die übernachtet. Die Steuer gilt für alle touristischen Unterkünfte: Hotels, Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Kreuzfahrtschiffe. Der Betrieb kassiert sie als sogenannter Steuersubstitut („substitut del contribuent“) und muss sie auf der Rechnung als eigenen Posten mit Betrag ausweisen. Die Steuer entsteht mit Beginn des Aufenthalts. Die katalanischen Regeln kennen außerdem weitere Beteiligte, die bei der Erhebung mithelfen. Was diese schon abgeführt haben, zieht der Betrieb von seiner Zahlung ab. Welche Vermittler genau dazu zählen, ist nicht gesichert belegt.
Praxis-Hinweis für deutsche Reiseveranstalter: Meist zahlen die Gäste die Steuer direkt im Hotel, auch bei Pauschalreisen. Gäste sollten deshalb vor der Buchung klar darauf hingewiesen werden, dass diese Kosten noch dazukommen. Bei Gruppenreisen rechnet sich das schnell zu großen Summen zusammen.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Die Betriebe rechnen die Steuer zweimal im Jahr selbst ab und reichen die Erklärung online bei der ATC ein. Laut Generalitat gelten diese Fristen:
- 1. bis 20. April: für Aufenthalte vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 31. März
- 1. bis 20. Oktober: für Aufenthalte vom 1. April bis zum 30. September
Der städtische Zuschlag läuft über dieselbe Abrechnung bei der ATC und wird danach an die Stadt weitergegeben. Je nach Fall gibt es unterschiedliche Formulare: Modell 950 für den Regelfall, 940 für Kreuzfahrten und 920 für zusammengefasste Erklärungen.
Von den Einnahmen der regionalen Steuer gehen 25 Prozent in die Wohnungspolitik der Generalitat. 75 Prozent fließen in einen Fonds zur Förderung des Tourismus. Den städtischen Zuschlag behält Barcelona komplett.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
In Spanien gilt für Übernachtungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (IVA) von 10 Prozent. Das gilt auch für das Frühstück. Für das Parken wird in der Regel der allgemeine Satz von 21 Prozent fällig. Wichtig für Betriebe: Die Touristensteuer ist nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Das spanische Finanzministerium hat das zuletzt mit einer Auskunft vom 13. Juli 2026 (V5153-26) bestätigt: Die Steuer gehört zur Bemessungsgrundlage der Übernachtungsleistung. Schon 2013 hatte die Behörde so entschieden, und auch eine Praxisübersicht der Generalitat sagt dasselbe. Auf die Touristensteuer kommen also ebenfalls 10 Prozent IVA.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar wohnt vier Nächte in einem 4-Sterne-Hotel.
Beispielrechnung
- Satz: 3,40 € + 5,00 € = 8,40 € pro Person und Nacht
- 2 Personen × 4 Nächte × 8,40 € = 67,20 € Touristensteuer
- plus 10 % IVA auf die Steuer: 6,72 €
- Gesamt laut Rechnung: 73,92 €
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (12 und 17 Jahre) bleibt zehn Nächte in einer Ferienwohnung.
Beispielrechnung
- Satz: 4,50 € + 5,00 € = 9,50 € pro Person und Nacht
- Das 12-jährige Kind ist befreit, es zahlen 3 Personen
- Berechnet werden höchstens 7 von 10 Nächten
- 3 Personen × 7 Nächte × 9,50 € = 199,50 € (zuzüglich IVA)
Beispiel 3: Ein Geschäftsreisender übernachtet drei Nächte in einem 5-Sterne-Hotel.
Beispielrechnung
- Satz: 7,00 € + 5,00 € = 12,00 € pro Nacht
- 3 Nächte × 12,00 € = 36,00 €
- plus 10 % IVA: 3,60 €
- Gesamt: 39,60 €, denn für Geschäftsreisen gibt es keine Befreiung
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in wenigen, gesetzlich festgelegten Fällen. Die ATC nennt genau vier: Personen bis einschließlich 16 Jahre, Aufenthalte aus gesundheitlichen Gründen unter bestimmten Voraussetzungen, Aufenthalte, die über Sozialprogramme einer Behörde in der EU bezuschusst werden, und Fälle höherer Gewalt laut Durchführungsverordnung.
Geschäftsreisen
Es gibt keine Befreiung. Wer beruflich in Barcelona übernachtet, zahlt den vollen Satz, auch bei Messen und Kongressen. Der Hotelverband Gremi d'Hotels de Barcelona kritisiert das: Nach seiner Einschätzung schadet die Erhöhung vor allem dem Geschäfts- und Kongresstourismus.
Kinder und Jugendliche
Wer 16 Jahre oder jünger ist, ist befreit. Das Alter muss nachgewiesen werden, zum Beispiel mit Personalausweis, Reisepass oder einem vergleichbaren Dokument. Die ATC bietet dafür ein Formular für eine Selbsterklärung an, auch auf Deutsch. Ab 17 Jahren wird der volle Satz fällig.
Klassenfahrten
Für Klassenfahrten gibt es keine eigene Befreiung. Schüler bis 16 Jahre sind aber wegen ihres Alters befreit. Lehrkräfte und ältere Schüler zahlen. In Häusern des katalanischen Netzes für Jugendunterkünfte (Xarxa Catalana d'Instal·lacions Juvenils) reicht bei betreuten Gruppen unter 18 Jahren eine Erklärung der Gruppenleitung. Darin steht, wie viele Teilnehmer 16 Jahre oder jünger sind.
Menschen mit Behinderung
Die Liste der ATC enthält keine Befreiung wegen einer Behinderung. Eine Ermäßigung ist ebenfalls nicht gesichert belegt.
Medizinische Gründe
Aufenthalte aus gesundheitlichen Gründen sind befreit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür gibt es bei der ATC ein eigenes Formular („Motius de salut“). Die Einzelheiten stehen in der Durchführungsverordnung. Betroffene sollten vor der Anreise mit dem Betrieb klären, welche Nachweise er braucht.
Weitere Fälle
Befreit sind auch Aufenthalte, die über Sozialprogramme einer Behörde in einem EU-Staat bezuschusst werden, etwa Reisen des spanischen Seniorenprogramms Imserso. Das Gleiche gilt für Aufenthalte wegen höherer Gewalt im Sinne der Verordnung. Dafür müssen die Gäste eine Selbsterklärung mit ihren Daten unterschreiben. Wer Bonuspunkte einlöst oder eine Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt bekommt, ist nicht befreit.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
2026
- Satz
- ab 1.4.: 3,40 € + 5,00 € = 8,40 € (davor 5,70 €)
- Geschäftsreisen
- nicht befreit
- Wichtige Änderungen
- Llei 2/2026 verdoppelt die regionale Steuer, städtischer Zuschlag steigt von 4 € auf 5 €, geplant sind 6 € (2027), 7 € (2028) und 8 € (2029)
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz (4-Sterne-Hotel, pro Person/Nacht) | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | ab 1.4.: 3,40 € + 5,00 € = 8,40 € (davor 5,70 €) | nicht befreit | Llei 2/2026 verdoppelt die regionale Steuer, städtischer Zuschlag steigt von 4 € auf 5 €, geplant sind 6 € (2027), 7 € (2028) und 8 € (2029) | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 1,70 € + 4,00 € = 5,70 € | nicht befreit | Gesetzesdekrete 6/2025 und 10/2025 erlauben einen Zuschlag bis 8 € | bis März 2025 insgesamt über 385 Mio. € in Barcelona seit 2012 (laut 3Cat) |
| 2024 | ab 1.4.: 1,70 € + 3,25 €, ab 1.10.: 1,70 € + 4,00 € = 5,70 € | nicht befreit | Zuschlag in zwei Schritten auf 4 € erhöht | Prognose der Stadt: rund 100 Mio. €, tatsächliche Einnahmen nicht gesichert belegt |
| 2023 | ab 1.4.: 1,70 € + 2,75 € = 4,45 € | nicht befreit | Zuschlag auf 2,75 € erhöht | Prognose für den Zuschlag: rund 52 Mio. € |
| 2022 | ab 1.4.: 1,70 € + 1,75 € = 3,45 € | nicht befreit | Zuschlag auf 1,75 € erhöht | rund 30 Mio. € aus dem Zuschlag in den zwölf Monaten vor April 2023 (laut Metrópoli Abierta) |
| 2021 | 1,70 €, ab 1.6. plus 0,75 € Zuschlag laut Satzung | nicht befreit | regionale Steuer steigt (von 1,10 € auf 1,70 €), städtischer Zuschlag wird eingeführt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 1,10 € | nicht befreit | Llei 5/2020 erlaubt einen Zuschlag bis 4 €, die Satzung wird im Dezember 2020 beschlossen | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 1,10 € | nicht befreit | keine wesentliche Änderung bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 1,10 € | nicht befreit | keine wesentliche Änderung bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2017 | 1,10 € (ab 1.4.2017) | nicht befreit | neue Rechtsgrundlage: Llei 5/2017 | nicht gesichert belegt |
| 2013–2016 | nicht gesichert belegt | nicht befreit | keine gesicherten Angaben | nicht gesichert belegt |
| 2012 | Satz für 4 Sterne nicht gesichert belegt, niedrigste Stufe in Barcelona: 0,75 € | nicht befreit | Steuer wird am 1.11.2012 eingeführt | nicht gesichert belegt |
Die Sätze für 2017 bis 2021 stammen aus einer Übersicht von Statista, die sich auf amtliche Tarife bezieht. Laut dem Hotelverband wurden in ganz Katalonien von 2012 bis 2023 rund 580 Mio. € eingenommen.
Häufige Fragen zur City Tax Barcelona
Wie hoch ist die City Tax in Barcelona 2026?
Seit dem 1. April 2026 zahlt man pro Person und Nacht 8,40 € im 4-Sterne-Hotel, 12,00 € im 5-Sterne-Hotel und 9,50 € in einer lizenzierten Ferienwohnung. Darin stecken jeweils die katalanische Steuer und der städtische Zuschlag von 5 €.
Hängt die Touristensteuer in Barcelona von der Saison ab oder gilt sie pro Zimmer?
Nein. Es gibt keine Saisonsätze. Der Betrag gilt pro Person und Nacht und richtet sich nur nach Art und Kategorie der Unterkunft.
Müssen Kinder in Barcelona Touristensteuer zahlen?
Nein, wenn sie 16 Jahre oder jünger sind. Das Alter muss nachgewiesen werden, etwa mit Ausweis oder Reisepass. Ab 17 Jahren gilt der volle Satz.
Sind Geschäftsreisen von der Steuer befreit?
Nein. Auch wer beruflich unterwegs ist, zahlt den vollen Satz. Befreit sind nur Personen bis 16 Jahre, bestimmte Aufenthalte aus gesundheitlichen Gründen, über Sozialprogramme bezuschusste Aufenthalte und Fälle höherer Gewalt.
Für wie viele Nächte wird die Steuer berechnet?
Pro Person und zusammenhängendem Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für sieben Nächte. Ab der achten Nacht fällt nichts mehr an.
Kommt auf die Touristensteuer Mehrwertsteuer?
Ja. Laut spanischem Finanzministerium gehört die Steuer zur Bemessungsgrundlage der Übernachtung. Deshalb kommen auch auf sie 10 Prozent IVA.
Quellen
- Agència Tributària de Catalunya: Impost sobre les estades en establiments turístics (Tarife, Befreiungen, Bemessungsgrundlage)
- Agència Tributària de Catalunya: Formulare für Selbsterklärungen (Minderjährige, gesundheitliche Gründe)
- Agència Tributària de Catalunya: Meldung zur Llei 2/2026 vom 10. März 2026
- Llei 2/2026 vom 6. März 2026 (DOGC/BOE)
- Llei 5/2017 vom 28. März 2017, konsolidierte Fassung des Departament d'Economia i Finances
- Ajuntament de Barcelona: Steuersatzung zum Recàrrec turístic (BOPB vom 2.2.2026)
- Ajuntament de Barcelona, Turisme: Meldung zur Erhöhung der Touristensteuer durch das Parlament
- Ajuntament de Barcelona, Hisenda: Städtischer Zuschlag auf die IEET
- Tràmits Gencat: Fristen für die Abrechnung der IEET
- Dirección General de Tributos: Auskunft V5153-26 vom 13. Juli 2026
- Gremi d'Hotels de Barcelona (laut betevé und VIA Empresa)
- Hosteltur und 3Cat: Berichte zu Einnahmen und Entwicklung der Steuer