Ratgeber · Hotellerie · Bremen

City Tax Bremen: 5,5 Prozent Citytax, Befreiungen und alle Regeln für Gäste und Betriebe

Stand: Oktober 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Bremer Tourismusabgabe („Citytax“) 5,5 Prozent des Netto-Übernachtungsentgelts. Besteuert werden höchstens sieben zusammenhängende Nächte. Seit April 2024 gilt sie auch für Geschäftsreisen. Wir zeigen, wer befreit ist, wie Betriebe die Abgabe anmelden und wie sich die Citytax seit 2012 entwickelt hat.

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Tourismusabgabe (Citytax) · 5,5 % vom Nettoentgelt · max. 7 Nächte · Kinder unter 18 frei · Stand: Oktober 2026

Reisezweck
Im Preis enthaltene Leistungen (netto je Nacht)

Abgabe je Nacht

6,60 €

Abgabe gesamt

19,80 €

Bemessungsgrundlage je Nacht

120,00 €

Abgabepflichtige Nächte

3

5,5 % von 120,00 € Nettoentgelt je Nacht

Befreiung: Private Übernachtung: abgabepflichtig.
Umsatzsteuer: Steuerschuldner ist der Betrieb. Wird die Abgabe an den Gast weiterberechnet, ist sie Teil des Entgelts für die Beherbergung und unterliegt wie die Übernachtung 7 % Umsatzsteuer. Frühstück und Parken bleiben bei 19 %.

Berechnet werden 5,5 Prozent auf das Netto-Übernachtungsentgelt ohne Umsatzsteuer und Nebenleistungen, für höchstens sieben zusammenhängende Nächte. Gäste unter 18 Jahren sind befreit, Geschäftsreisen seit dem 1. April 2024 nicht mehr.

Rechnungstext

Tourismusabgabe (Citytax) Bremen: 3 Nächte × 6,60 € = 19,80 € netto zzgl. 7 % USt 1,39 €

Vergleich mit drei anderen Städten
14,40 €
19,26 €
12,00 €

Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

Wer in Bremen oder Bremerhaven im Hotel, in einer Pension oder in einer Ferienwohnung übernachtet, zahlt in aller Regel die Tourismusabgabe, die auch offiziell „Citytax“ genannt wird. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 5,5 Prozent des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer. Vorher waren es 5 Prozent. Die Abgabe wird für höchstens sieben zusammenhängende Nächte im selben Betrieb erhoben.

Für Gäste ist vor allem eines wichtig: Seit dem 1. April 2024 sind auch beruflich bedingte Übernachtungen steuerpflichtig. Befreit sind im Wesentlichen nur noch Minderjährige, Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Nächte ab der achten zusammenhängenden Übernachtung und unter engen Voraussetzungen Übernachtungen in gemeinnützigen Häusern.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die offizielle Bezeichnung lautet „Tourismusabgabe“, das Gesetz trägt den Zusatz „Citytax“. Rechtsgrundlage ist das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG) vom 31. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung. Laut Gesetz erheben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Abgabe als örtliche Aufwandsteuer. Anders als in den meisten Städten beruht die Abgabe in Bremen also auf einem Landesgesetz und nicht auf einer kommunalen Satzung.

Für beide Städte ist der Magistrat der Stadt Bremerhaven zuständig, genauer dessen Steueramt. Laut Serviceportal der Stadt Bremen verwaltet es die Citytax seit 2013 zentral.

Vor Gericht hat die Abgabe Bestand gehabt. Der Bundesfinanzhof hielt das Gesetz mit Urteil vom 15. Juli 2015 (II R 32/14) für verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 22. März 2022 (1 BvR 2868/15 u. a.), dass örtliche Übernachtungsteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Bremer Gesetz war Teil dieses Verfahrens. Erst durch diesen Beschluss konnte Bremen nach Angaben des Finanzsenators auch Geschäftsreisende wieder besteuern.

Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2026 laut Steueramt 5,5 Prozent des Übernachtungsentgelts. Bemessungsgrundlage ist nach § 2 Abs. 1 BremTourAbgG der Betrag, den der Gast für die Übernachtung zahlt, ohne Umsatzsteuer und ohne andere Dienstleistungen. Die Citytax wird also vom Nettopreis berechnet.

Das Merkblatt des Steueramts, das auch der DEHOGA Bremen veröffentlicht, wird konkret:

BestandteilGehört zur Bemessungsgrundlage?
Reiner Zimmerpreis (netto)Ja
Endreinigung bei FerienwohnungenJa
Anzahlungen laut AGBJa
UmsatzsteuerNein
Verpflegung (z. B. Frühstück), Wellness, Schwimmbad, SaunaNein
Telefon und InternetNein

Kennt der Betrieb den Preis nicht, den der Gast gezahlt hat, gilt der Preis für ein vergleichbares Zimmer laut Preisverzeichnis nach der Preisangabenverordnung. Übernachtungen ohne Entgelt sind nicht steuerbar. Freiplätze bei Busgruppen oder für Ehegatten fallen laut Merkblatt aber trotzdem unter die Citytax, weil sie eng mit einer bezahlten Übernachtung verbunden sind.

Höchstdauer: Bleibt ein Gast mehr als sieben zusammenhängende Nächte im selben Betrieb, ist der Aufwand ab der achten Nacht nach § 1 Abs. 5 Nr. 3 BremTourAbgG steuerfrei.

Wer schuldet, wer zahlt?

Steuerschuldner ist nach § 4 BremTourAbgG der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. Laut Merkblatt kann er die Steuer über das Übernachtungsentgelt an die Gäste weitergeben. Betroffen sind laut Finanzressort Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Auch Gästezimmer und Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb angeboten werden, fallen darunter.

Ob die Gäste die Abgabe tatsächlich zahlen, entscheidet also jeder Betrieb selbst. Die Handelskammer Bremen und der DEHOGA haben 2024 darauf hingewiesen, dass manche Betriebe die Steuer selbst tragen, um gegenüber anderen Standorten nicht teurer zu wirken.

Anmeldung und Abführung durch Betriebe

  • Anzeige: Neue Betriebe, Betreiberwechsel und Verlegungen müssen dem Steueramt nach § 6 Abs. 1 BremTourAbgG gemeldet werden. Mit der Reform von 2025 wurde die Anzeigepflicht erweitert. Die Einzelheiten stehen im Gesetzestext und im Anzeigeformular des Steueramts.
  • Steueranmeldung: Der Betreiber berechnet die Steuer selbst auf dem amtlichen Vordruck. Für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026 gibt es einen eigenen Vordruck.
  • Frist: Anmeldung und Zahlung sind laut Serviceportal jeweils bis zum 15. Tag nach Ende des Kalendervierteljahres fällig. Für das dritte Quartal 2026 ist das der 15. Oktober 2026.
  • Abzüge im Vordruck: Vom gesamten Übernachtungsentgelt werden die steuerfreien Anteile abgezogen. Das sind gemeinnützige Übernachtungen, Nächte ab dem achten Tag, Übernachtungen Minderjähriger und Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Übernachtungen ohne Berechnung werden zusätzlich zur Information angegeben.
  • Aufzeichnungen: Festzuhalten sind Namen, Bemessungsgrundlage und Aufenthaltsdauer. Bei Minderjährigen kommt das Geburtsdatum dazu. Die Unterlagen müssen vier Jahre aufbewahrt werden, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.
  • Folgen: Gibt ein Betrieb keine Anmeldung ab oder rechnet er falsch, setzt der Magistrat die Steuer per Bescheid fest.
  • Vermittler: Hotel- und Zimmervermittler müssen dem Magistrat auf Anfrage mitteilen, an welche Betriebe sie Gäste vermitteln.

Umsatzsteuer auf die Abgabe

Die Citytax wird vom Nettoentgelt berechnet. Ob auf die weitergegebene Citytax selbst Umsatzsteuer anfällt, sagen die ausgewerteten Bremer Merkblätter nicht ausdrücklich. Das ist nicht gesichert belegt. Zum Vergleich: Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen schreibt in ihrem Leitfaden zur Übernachtungsteuer, dass auf die Übernachtungsteuer Umsatzsteuer anfällt, und rechnet mit 7 Prozent. Hintergrund ist, dass der Betrieb die Steuer schuldet und sie beim Weitergeben Teil des Entgelts für die Übernachtung wird. In Bremen schuldet ebenfalls der Betreiber die Steuer.

Rechenbeispiel

Alle Beispiele gehen davon aus, dass die Citytax zusätzlich zum angegebenen Preis berechnet wird. Die Rundung erfolgt auf volle Cent.

Beispiel 1: Städtereise, zwei Erwachsene, ein Doppelzimmer, drei Nächte, 107 Euro pro Nacht inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer, Frühstück getrennt berechnet.

Beispielrechnung

  1. Nettoentgelt pro Nacht: 107,00 € ÷ 1,07 = 100,00 €
  2. Citytax pro Nacht: 100,00 € × 5,5 % = 5,50 €
  3. Citytax für drei Nächte: 5,50 € × 3 = 16,50 €
  4. Das Frühstück bleibt außen vor.

Beispiel 2: Monteur auf Geschäftsreise, zehn zusammenhängende Nächte, 90 Euro netto pro Nacht.

Beispielrechnung

  1. Steuerpflichtige Nächte: 7 (ab der 8. Nacht steuerfrei)
  2. Bemessungsgrundlage: 90,00 € × 7 = 630,00 €
  3. Citytax: 630,00 € × 5,5 % = 34,65 €
  4. Nächte 8 bis 10: keine Citytax

Beispiel 3: Zwei Erwachsene in einer Ferienwohnung, vier Nächte zu je 120 Euro netto, Endreinigung 50 Euro netto.

Beispielrechnung

  1. Übernachtungsentgelt: 120,00 € × 4 = 480,00 €
  2. Mit Endreinigung: 480,00 € + 50,00 € = 530,00 €
  3. Citytax 2026: 530,00 € × 5,5 % = 29,15 €
  4. Zum Vergleich 2025: 530,00 € × 5 % = 26,50 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in wenigen Fällen, die im Gesetz abschließend geregelt sind. Einen allgemeinen Antrag auf Befreiung, etwa aus sozialen Gründen, sieht das BremTourAbgG nach den ausgewerteten Quellen nicht vor.

Geschäftsreisen

Geschäftsreisen sind nicht befreit. Laut Steueramt ist die Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen zum 1. April 2024 weggefallen. Seitdem werden sie genauso besteuert wie private Übernachtungen. Die Bürgerschaft hatte das am 14. und 15. Februar 2024 beschlossen. Von 2013 bis März 2024 waren Geschäftsreisende befreit, wenn sie den beruflichen Anlass per Eigenbestätigung glaubhaft machten. Arbeitgeberbescheinigungen braucht man heute nicht mehr. Das Finanzressort begründete die Änderung auch mit weniger Bürokratie.

Kinder und Jugendliche

Übernachtungen Minderjähriger, also von Gästen unter 18 Jahren, sind nach § 1 Abs. 5 Nr. 2 BremTourAbgG steuerfrei. Der Betrieb muss dafür das Geburtsdatum festhalten.

Klassenfahrten

Eine eigene Befreiung für Klassenfahrten gibt es nicht. Minderjährige Schüler sind aber ohnehin befreit. Für volljährige Schüler und Lehrkräfte ist eine Befreiung nicht gesichert belegt. Übernachtet die Gruppe in einem Haus, das ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, kann die Befreiung für gemeinnützige Betriebe greifen (siehe „Weitere Fälle“).

Menschen mit Behinderung

Eine Befreiung für Menschen mit Behinderung oder ihre Begleitpersonen enthält das Gesetz nach den ausgewerteten Quellen nicht. Für Erwachsene fällt die Citytax also regulär an.

Medizinische Gründe

Auch für medizinisch bedingte Übernachtungen, etwa als Angehörige von Patienten, gibt es nach den ausgewerteten Quellen keine Befreiung.

Weitere Fälle

  • Obdachlosigkeit: Übernachtungen, die nachweislich der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen, sind steuerfrei.
  • Gemeinnützige Betriebe: Seit April 2024 ist ein Betrieb befreit, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken nach §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dient und das per Feststellungsbescheid nachweist. Unterhält er mit der Beherbergung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gibt es laut Merkblatt keine Befreiung.
  • Lange Aufenthalte: Ab der achten zusammenhängenden Nacht im selben Betrieb fällt keine Citytax an.
  • Unentgeltliche Übernachtungen: Sie sind nicht steuerbar. Freiplätze, die an eine bezahlte Buchung gekoppelt sind, bleiben aber steuerpflichtig.

Entwicklung der City Tax im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Bremen

Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit
  • Wechsel im Jahr
  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

5 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Prozent vergleichen lässt.

2026

Satz
5,5 % netto
Geschäftsreisen
steuerpflichtig
Wichtige Änderungen
Erhöhung zum 1. Januar, erweiterte Anzeigepflicht, neuer Vordruck
Einnahmen
nicht gesichert belegt (Ziel: 1 Mio. € mehr pro Jahr)

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20265,5 % nettosteuerpflichtigErhöhung zum 1. Januar, erweiterte Anzeigepflicht, neuer Vordrucknicht gesichert belegt (Ziel: 1 Mio. € mehr pro Jahr)
20255 % nettosteuerpflichtigSenatsbeschluss am 20. Mai, Bürgerschaftsbeschluss am 18./19. Juni zur Erhöhungnicht gesichert belegt
20245 % nettoab 1. April steuerpflichtigAusweitung auf Geschäftsreisen, neue Befreiung für gemeinnützige BetriebeStadt Bremen 5,337 Mio. € (Stand 23. Dezember 2024)
20235 % nettobefreitSenat kündigt im Dezember die Besteuerung von Geschäftsreisen anLand Bremen 4,12 Mio. € (Bremen 3,149 Mio., Bremerhaven 0,971 Mio.)
20225 % nettobefreitBundesverfassungsgericht bestätigt Übernachtungsteuern (22. März)Land Bremen rund 3,3 Mio. €
20215 % nettobefreitkeine belegten Änderungennicht gesichert belegt
20205 % nettobefreitkeine belegten Änderungennicht gesichert belegt
20195 % nettobefreitkeine belegten Änderungennicht gesichert belegt
2018bis 30. Juni: 1 bis 3 € pro Nacht und Gast; ab 1. Juli: 5 % nettobefreitUmstellung auf Prozentsatz, neue Bußgeldregelungnicht gesichert belegt
20171 bis 3 € pro Nacht und GastbefreitÄnderungsgesetz vom 12. Dezember 2017nicht gesichert belegt
20161 bis 3 € pro Nacht und Gastbefreitkeine belegten Änderungennicht gesichert belegt
20151 bis 3 € pro Nacht und GastbefreitHaftung für Gäste mit falschen Angaben (ab 27. März), Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Julinicht gesichert belegt
20141 bis 3 € pro Nacht und Gastbefreitkeine belegten Änderungennicht gesichert belegt
20131 bis 3 € pro Nacht und Gastbefreit (Eigenbestätigung)Erhebung beginnt am 1. Januar, Verwaltung durch Bremerhavennicht gesichert belegt
2012keine Erhebung–Gesetz vom 31. Januar, in Kraft seit 1. April; nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2012 nicht erhobenkeine

Zu den Pauschalen von 2013 bis Juni 2018: Laut Bundesfinanzhof kostete eine Nacht in Hotels ab vier Sternen 3 Euro, in anderen Hotels 2 Euro und in Pensionen, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in ähnlichen Betrieben 1 Euro.

Zur Verwendung der Einnahmen: Laut Senat ist das Geld nicht zweckgebunden. In der Stadt Bremen fließen aber 40 Prozent der Einnahmen in die Tourismusförderung, berechnet nach Abzug des Sanierungsbeitrags von 1 Million Euro pro Jahr. Für Bremerhaven gilt laut Handelskammer und DEHOGA eine Quote von 100 Prozent.

Häufige Fragen zur City Tax Bremen

Wie hoch ist die City Tax in Bremen 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Tourismusabgabe („Citytax“) 5,5 Prozent des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Nebenleistungen wie Frühstück. Bis Ende 2025 waren es 5 Prozent.

Müssen Geschäftsreisende in Bremen die Citytax zahlen?

Ja. Die Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen ist zum 1. April 2024 weggefallen. Seitdem werden Geschäftsreisen wie private Übernachtungen besteuert.

Zahlen Kinder in Bremen Citytax?

Nein. Übernachtungen Minderjähriger, also von Gästen unter 18 Jahren, sind steuerfrei. Der Betrieb hält dafür das Geburtsdatum fest.

Für wie viele Nächte fällt die Citytax an?

Für höchstens sieben zusammenhängende Nächte im selben Betrieb. Ab der achten Nacht ist die Übernachtung steuerfrei.

Gilt die Citytax auch in Bremerhaven und für Ferienwohnungen?

Ja. Das Landesgesetz gilt für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und erfasst auch Ferienwohnungen und Unterkünfte, die über Plattformen wie Airbnb vermietet werden. Die Endreinigung gehört dabei zur Bemessungsgrundlage.

Wann müssen Betriebe die Citytax anmelden und zahlen?

Jedes Quartal bis zum 15. Tag nach Ende des Kalendervierteljahres, auf dem amtlichen Vordruck beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt. Für das dritte Quartal 2026 ist das der 15. Oktober 2026.

Quellen

  • Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG) – „Citytax“, Transparenzportal Bremen
  • Serviceportal Bremen: Abgabe von Steueranmeldungen zur Tourismusabgabe – Citytax
  • Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt: Anmeldung zur Tourismusabgabe Citytax, Formulare und Erklärungsvordrucke
  • Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe, veröffentlicht vom DEHOGA Bremen (April 2024)
  • DEHOGA Bremen: Citytaxerhebung auch für Geschäftsreisende ist beschlossen (März 2024)
  • Pressestelle des Senats / Senator für Finanzen: Senat bringt Erhöhung der Citytax auf den Weg (20. Mai 2025)
  • Senatsvorlage vom 20. Mai 2025 zur Änderung des BremTourAbgG mit Einnahmeübersicht
  • Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a.
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Juli 2015, II R 32/14
  • Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, Pressemitteilung 40/2024
  • Radio Bremen / buten un binnen: Berichte zu Citytax-Einnahmen und Erhöhung 2026
  • Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Leitfaden Übernachtungsteuer (zur umsatzsteuerlichen Behandlung)