Ratgeber · Hotellerie · Dortmund
City Tax Dortmund: 7,5 Prozent Beherbergungsabgabe, auch für Geschäftsreisen
Stand: Oktober 2026
Dortmund erhebt eine Beherbergungsabgabe von 7,5 Prozent auf das Übernachtungsentgelt einschließlich Mehrwertsteuer. Seit dem 1. April 2023 gilt sie auch für berufliche Übernachtungen. Hier steht, wer zahlt, wie Betriebe anmelden, ob eine Befreiung möglich ist und wie sich die Abgabe seit 2010 entwickelt hat.
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Beherbergungsabgabe · 7,5 % vom Logispreis inkl. USt · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
9,63 €
Abgabe gesamt
28,89 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
128,40 €
Abgabepflichtige Nächte
3
7,5 % von 128,40 € Logispreis inkl. 7 % USt (netto 120,00 € × 1,07) je Nacht
7,5 % vom Logispreis inklusive Umsatzsteuer, ohne Frühstück und andere Nebenleistungen (der Rechner rechnet Ihren Nettopreis automatisch auf den Bruttopreis um). Seit 1. April 2023 zahlen auch Geschäftsreisende.
Beherbergungsabgabe Dortmund: 3 Nächte × 9,63 € = 28,89 € netto zzgl. 7 % USt 2,02 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Dortmund gegen Bezahlung übernachtet, zahlt zusätzlich zum Zimmerpreis eine Beherbergungsabgabe von 7,5 Prozent. Berechnet wird sie vom Übernachtungsentgelt einschließlich Mehrwertsteuer. Seit dem 1. April 2023 gilt das für alle bezahlten Übernachtungen, also auch für Geschäftsreisen. Diese konnten vorher mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers befreit werden.
Dortmund hat damit einen der höchsten prozentualen Sätze in Deutschland. Im Touristensteuer-Vergleich von HolidayCheck für 2026 stehen Berlin, Dortmund und Flensburg mit je 7,5 Prozent an der Spitze. Eigene Befreiungen für bestimmte Gästegruppen sieht die geltende Satzung nach den ausgewerteten Fassungen nicht vor. Für Betriebe heißt das: Die Abgabe wird beim Gast eingezogen, pro Quartal angemeldet und an die Stadt überwiesen.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet „Beherbergungsabgabe“. Umgangssprachlich heißt sie „Bettensteuer“. Rechtlich ist sie laut Satzung eine örtliche Aufwandsteuer. Rechtsgrundlage ist die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung)“ vom 14. Februar 2023. Der Rat der Stadt hat sie am 9. Februar 2023 beschlossen. Sie gilt für alle bezahlten Beherbergungsleistungen ab dem 1. April 2023. Gleichzeitig traten die Satzung vom 8. Oktober 2014 und die Änderungssatzung vom 15. Februar 2021 außer Kraft. Die Satzung stützt sich auf die Gemeindeordnung NRW (§§ 7, 41 und 77) und das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW).
Die Satzung erfasst bezahlte Übernachtungen in:
- Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Motels
- Privatzimmern und Ferienwohnungen
- Jugendherbergen
- Campingplätzen, auf Schiffen und in ähnlichen Einrichtungen
Die Abgabe fällt unabhängig davon an, ob die gebuchte Leistung tatsächlich genutzt wird. Tageszimmer stehen einer Übernachtung gleich, wenn dafür gesondert bezahlt wird. Zuständig ist bei der Stadt Dortmund der Fachbereich Stadtkasse und Steueramt in der Löwenstraße 11.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Die Abgabe beträgt laut § 4 der Satzung 7,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den der Gast für die Beherbergung zahlt, und zwar einschließlich Mehrwertsteuer. Die Stadt Dortmund bestätigt auf ihrer Serviceseite die Berechnung vom Bruttoentgelt.
| Merkmal | Regelung in Dortmund |
|---|---|
| Modell | Prozentsatz |
| Satz | 7,5 % |
| Basis | Übernachtungsentgelt inkl. Mehrwertsteuer (brutto) |
| Nebenleistungen | nicht Teil der Basis, wenn getrennt ausgewiesen |
| Höchstdauer | in der Satzung nicht gesichert belegt |
Nebenleistungen wie Frühstück oder andere Mahlzeiten gehören nicht zur Beherbergung. Lässt sich eine Gesamtrechnung ausnahmsweise nicht in Übernachtung und sonstige Leistungen aufteilen, sieht § 4 Abs. 2 einen Pauschalabzug vom Gesamtbetrag vor. Die Satzung von 2014 nannte dafür 7,00 Euro für Frühstück und je 10,00 Euro für Mittag- und Abendessen, jeweils pro Gast und Mahlzeit. Ob die Fassung von 2023 genau dieselben Beträge enthält, ist nicht gesichert belegt. Betriebe sollten die aktuelle Satzung beim Steueramt prüfen.
Eine Obergrenze für die Zahl der Nächte, wie sie andere Städte kennen, geht aus den ausgewerteten Satzungsauszügen nicht hervor. Eine solche Obergrenze ist nicht gesichert belegt.
Wer schuldet, wer zahlt?
Schuldner der Abgabe ist der Gast, denn besteuert wird sein Aufwand für die Übernachtung. Der Betreiber des Betriebs ist laut § 7 der Satzung „Steuerentrichtungspflichtiger“. Er zieht die Abgabe beim Gast ein und führt sie an die Stadt ab. Nach § 3 Abs. 4 KAG NRW haftet er dabei neben dem Gast. Der Anspruch entsteht mit Beginn der bezahlten Beherbergung.
Diese Aufteilung hat einen rechtlichen Hintergrund. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die erste Dortmunder Satzung am 23. Oktober 2013 (14 A 314/13 bis 317/13) für nichtig erklärt. Der Grund: Sie hatte den Hotelier zum Steuerschuldner gemacht, obwohl nur der Gast weiß, ob er privat reist. Nach dem Gericht darf der Betrieb nur verpflichtet werden, die Steuer beim Gast einzuziehen und abzuführen.
Viele Dortmunder Hotels weisen ihre Gäste darauf hin, dass die Abgabe zusätzlich zum Zimmerpreis berechnet wird. Sie gilt als öffentlich-rechtliche Forderung der Stadt gegenüber dem Gast. Für Ferienwohnungen gibt es eine Besonderheit: Laut einem Bericht von immowelt hat Dortmund schon 2018 als erste deutsche Stadt mit Airbnb vereinbart, dass die Plattform die Abgabe bei der Buchung automatisch einzieht.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Die Abgabe wird pro Kalendervierteljahr angemeldet. Die Fristen laut Satzung und Stadt Dortmund:
- Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende, auf dem amtlichen Vordruck (Anlage 1 der Satzung)
- Die Abgabe berechnet der Betrieb selbst (Steueranmeldung). Der Betreiber oder ein Bevollmächtigter muss die Erklärung unterschreiben.
- Zahlung bis zum 20. Tag nach Quartalsende
- Belege müssen der Anmeldung laut Stadt zunächst nicht beigefügt werden.
Beauftragte der Stadt dürfen die Erklärungen prüfen und die Geschäftsunterlagen einsehen. Hotel- und Zimmervermittler müssen der Stadt mitteilen, an welche Betriebe sie Übernachtungen vermitteln. Gibt ein Betrieb keine Erklärung ab, müssen sie auf Verlangen weitere Auskünfte geben.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Gesichert ist: Die Beherbergungsabgabe wird vom Bruttoentgelt berechnet. Die Umsatzsteuer auf die Übernachtung gehört also zur Bemessungsgrundlage. Eine offizielle Aussage der Stadt Dortmund oder der Finanzverwaltung dazu, ob auf die eingezogene Abgabe selbst Umsatzsteuer anfällt, war nicht zu finden. Das ist nicht gesichert belegt.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Privater Städtetrip, zwei Nächte zu je 120 Euro Logis brutto.
Beispielrechnung
- Übernachtungsentgelt: 2 × 120,00 € = 240,00 €
- Beherbergungsabgabe: 240,00 € × 7,5 % = 18,00 €
- Gesamtbetrag für den Gast: 258,00 €
Beispiel 2: Geschäftsreise, drei Nächte. Auf der Rechnung stehen je Nacht 85 Euro Logis und 15 Euro Frühstück getrennt.
Beispielrechnung
- Logis: 3 × 85,00 € = 255,00 €
- Frühstück 3 × 15,00 € = 45,00 € (nicht Teil der Bemessungsgrundlage)
- Beherbergungsabgabe: 255,00 € × 7,5 % = 19,13 € (gerundet)
- Hinweis: Seit dem 1. April 2023 fällt die Abgabe auch bei beruflichen Reisen an.
Beispiel 3: Quartalsanmeldung eines Betriebs. Das Beispiel stammt aus dem Informationsblatt der Stadt Dortmund.
Beispielrechnung
- Beherbergungsentgelte im II. Quartal: 10.000,00 €
- Beherbergungsabgabe: 10.000,00 € × 7,5 % = 750,00 €
- Anmeldung bis 15. Juli, Zahlung bis 20. Juli
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Kurz gesagt: Nach der seit 1. April 2023 geltenden Satzung praktisch nicht. Die Satzung erfasst alle bezahlten Übernachtungen. In den ausgewerteten Fassungen und auf der Serviceseite der Stadt sind keine Befreiungen für bestimmte Personengruppen zu finden. Das gilt für die folgenden Gruppen im Einzelnen.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisen sind nicht mehr befreit. Von 2014 bis März 2023 galt die Abgabe nur für private Übernachtungen. Berufliche Übernachtungen waren frei, wenn der Gast eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegte. Häufig reisende Firmen konnten bei der Stadtkasse sogar eine Dauerbefreiung beantragen. Am 9. Februar 2023 hat der Rat beschlossen, ab 1. April 2023 alle bezahlten Übernachtungen zu besteuern. Laut Bund der Steuerzahler NRW wollte die Stadt damit jährlich rund 4 Millionen Euro mehr einnehmen. Die IHK zu Dortmund kritisierte Wettbewerbsnachteile gegenüber Nachbarorten wie Bochum, Hamm oder dem Kreis Unna, wo keine solche Abgabe anfällt. Die CDU-Fraktion griff später den Fall von Übernachtungen während der beruflichen Ausbildung auf. Ob daraus eine Ausnahme wurde, ist nicht gesichert belegt.
Kinder und Jugendliche
Eine Altersgrenze oder Befreiung für Kinder und Jugendliche ist nicht gesichert belegt. Die Abgabe richtet sich aber nach dem gezahlten Übernachtungsentgelt. Wird für ein Kind nichts berechnet, etwa für ein kostenloses Zustellbett, gibt es dafür auch keine Bemessungsgrundlage.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Klassen- oder Gruppenfahrten ist nicht gesichert belegt. Jugendherbergen sind ausdrücklich in der Satzung genannt.
Menschen mit Behinderung
Eine Befreiung für Menschen mit Behinderung oder für Begleitpersonen ist nicht gesichert belegt.
Medizinische Gründe
Eine Ausnahme für Übernachtungen aus medizinischen Gründen, etwa als Begleitung von Patienten, ist nicht gesichert belegt.
Weitere Fälle
- Übernachtungen ohne Bezahlung, etwa bei Freunden oder Verwandten, fallen nicht unter die Satzung. Sie gilt nur für bezahlte Beherbergungen.
- Tageszimmer sind abgabepflichtig, wenn dafür gesondert bezahlt wird.
- Bei Buchungen über Airbnb zieht die Plattform die Abgabe laut immowelt automatisch ein.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Wechsel im Jahr
- Geschäftsreisen steuerpflichtig
1 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Prozent vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 7,5 % brutto
- Geschäftsreisen
- abgabepflichtig
- Wichtige Änderungen
- keine Änderung belegt; Satzung vom 14.02.2023 gilt weiter
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 7,5 % brutto | abgabepflichtig | keine Änderung belegt; Satzung vom 14.02.2023 gilt weiter | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 7,5 % brutto | abgabepflichtig | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 7,5 % brutto | abgabepflichtig | Fußball-EM in Dortmund | im Haushaltsplan 6,8 Mio. € eingeplant (laut immowelt) |
| 2023 | 7,5 % brutto | ab 01.04. abgabepflichtig | Ratsbeschluss 09.02.2023, neue Satzung ab 01.04.2023 | erwartetes Plus rund 4 Mio. € pro Jahr (laut Bund der Steuerzahler NRW) |
| 2022 | 7,5 % brutto | befreit mit Nachweis | Hotels melden Erhebung „erneut ab 01.01.2022“ | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 7,5 % brutto | befreit mit Nachweis | Änderungssatzung vom 15.02.2021; Inhalt, etwa ein Corona-Aussetzen, nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 7,5 % brutto | befreit mit Nachweis | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 7,5 % brutto | befreit mit Nachweis | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 7,5 % brutto | befreit mit Nachweis | Airbnb zieht Abgabe ab 01.01.2018 ein | nicht gesichert belegt |
| 2015–2017 | 7,5 % brutto | befreit mit Nachweis | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2014 | 7,5 % brutto | befreit mit Nachweis | neue Satzung vom 08.10.2014, Erhebung ab 01.11.2014, Gast als Schuldner | nicht gesichert belegt |
| 2013 | keine wirksame Satzung | – | OVG NRW erklärt Satzung am 23.10.2013 für nichtig | nicht gesichert belegt |
| 2012 | 5 % laut Satzungsentwurf | befreit mit Nachweis | VG Gelsenkirchen erklärt Satzung im November 2012 für nichtig | nicht gesichert belegt |
| 2011 | 5 % laut Satzungsentwurf | befreit mit Nachweis | Klagen von Hoteliers | nicht gesichert belegt |
| 2010 | 5 % laut Satzungsentwurf | befreit mit Nachweis | Einführung im November 2010, nur private Übernachtungen | Prognose ca. 1,1 Mio. € pro Jahr (Ratsvorlage) |
Der Satz von 5 Prozent für 2010 bis 2013 stammt aus dem Satzungsentwurf der Ratsvorlage 01284-10. Ob er unverändert beschlossen wurde, ist nicht gesichert belegt.
Häufige Fragen zur City Tax Dortmund
Wie hoch ist die City Tax in Dortmund?
Die Beherbergungsabgabe beträgt 7,5 Prozent des Übernachtungsentgelts einschließlich Mehrwertsteuer. Nebenleistungen wie Frühstück zählen nicht dazu, wenn sie auf der Rechnung getrennt stehen.
Müssen Geschäftsreisende in Dortmund die Beherbergungsabgabe zahlen?
Ja. Seit dem 1. April 2023 gilt die Abgabe für alle bezahlten Übernachtungen. Die frühere Befreiung mit Arbeitgeberbescheinigung ist entfallen.
Sind Kinder von der Abgabe befreit?
Eine Altersgrenze ist nicht gesichert belegt. Weil die Abgabe vom gezahlten Entgelt berechnet wird, fällt für ein kostenloses Kinderbett rechnerisch nichts an.
Gibt es eine Höchstzahl an Nächten?
Eine Obergrenze für die Zahl der Nächte geht aus den ausgewerteten Satzungsfassungen nicht hervor. Sie ist nicht gesichert belegt.
Wann müssen Betriebe die Abgabe anmelden und zahlen?
Die Steuererklärung muss bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf dem amtlichen Vordruck eingehen. Gezahlt wird bis zum 20. Tag nach Quartalsende an die Stadt Dortmund.
Wer schuldet die Abgabe, Gast oder Hotel?
Schuldner ist der Gast. Der Betrieb zieht die Abgabe ein, führt sie ab und haftet neben dem Gast. So regelt es die Satzung seit dem Urteil des OVG NRW von 2013.
Quellen
- Stadt Dortmund: Beherbergungsabgabensatzung vom 14.02.2023
- Stadt Dortmund, Stadtkasse und Steueramt: Serviceseite Beherbergungsabgabe
- Stadt Dortmund: Informationsblatt Beherbergungsabgabe
- Stadt Dortmund: Beherbergungsabgabesatzung vom 08.10.2014
- Stadt Dortmund: Ratsvorlage 01284-10 (Satzungsentwurf 2010)
- Stadt Dortmund: Ratsvorlage 26717-22 zur Satzungsänderung
- OVG NRW, Urteile vom 23.10.2013, 14 A 314/13 bis 14 A 317/13
- Bund der Steuerzahler NRW: Dortmund weitet Bettensteuer aus (31.05.2023)
- IHK zu Dortmund: Stellungnahme zur Ausweitung der Bettensteuer (März 2023)
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund: Bettensteuer bei Übernachtungen zur beruflichen Ausbildung
- ADAC: Ratgeber Bettensteuer (2026)
- HolidayCheck: Touristensteuer im Check 2026