Ratgeber · Hotellerie · Dresden
City Tax Dresden: Beherbergungssteuer 2026 – Satz, Befreiungen und Pflichten für Betriebe
Stand: Oktober 2026
Dresden erhebt seit Juli 2015 eine Beherbergungssteuer. Sie beträgt 6 Prozent des Bruttologispreises, und seit Juli 2023 zahlen auch Geschäftsreisende. Der Überblick zeigt, was in die Bemessungsgrundlage fällt, wer befreit ist, wie Hoteliers anmelden und wie sich die Abgabe seit der Einführung verändert hat.
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Beherbergungsteuer · 6 % vom Logispreis inkl. USt · Kinder unter 18 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
7,70 €
Abgabe gesamt
23,11 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
128,40 €
Abgabepflichtige Nächte
3
6 % von 128,40 € Logispreis inkl. 7 % USt (netto 120,00 € × 1,07) je Nacht
6 % vom Logispreis inklusive Umsatzsteuer (der Rechner rechnet Ihren Nettopreis automatisch mit 7 % USt auf den Bruttopreis um), Frühstück und Parken nicht steuerpflichtig. Minderjährige befreit, keine Höchstdauer.
Beherbergungsteuer Dresden: 3 Nächte × 7,70 € = 23,11 € netto zzgl. 7 % USt 1,62 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Dresden gegen Entgelt übernachtet, zahlt in aller Regel eine kommunale Übernachtungsabgabe. Im Alltag heißt sie City Tax oder Bettensteuer. Für Hoteliers, Pensionen und Ferienwohnungsvermieter ist sie mit festen Melde- und Abführungspflichten verbunden. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand zusammen.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Offiziell heißt die Abgabe „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist laut Steuer- und Stadtkassenamt die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden (Beherbergungssteuersatzung). Der Stadtrat hat sie am 7. Mai 2015 beschlossen und seitdem mehrfach geändert. Nach Angaben der Stadt wird die Steuer seit dem 1. Juli 2015 als örtliche Aufwandsteuer erhoben. Das Geld fließt in den allgemeinen Haushalt und ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Eine Kurtaxe gibt es in Dresden nicht. Ein früherer Versuch, eine solche Abgabe zu erheben, ist laut Medienberichten vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen gescheitert, weil Dresden weder Kurort noch Fremdenverkehrsgemeinde sei.
Laut Satzung steuerpflichtig sind entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienunterkünften, ähnlichen Beherbergungsstätten und auf Campingplätzen. Wohnmobilstandplätze zählen nur dann dazu, wenn dort besondere Sanitärräume angeboten werden. Keine Beherbergungseinrichtungen sind Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dasselbe gilt für Vermieter, die Wohnraum ausschließlich über Mietverträge mit mehr als einem halben Jahr Laufzeit vermieten.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Nach der FAQ des Steuer- und Stadtkassenamts beträgt die Beherbergungssteuer 6 Prozent der Bemessungsgrundlage, abgerundet auf volle Cent. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das der Gast für jede einzelne Übernachtung schuldet, einschließlich Umsatzsteuer. Bezahlen mehrere Personen einen gemeinsamen Zimmerpreis, wird dieser durch die Zahl der Gäste geteilt.
Die Stadt orientiert sich dabei am Umsatzsteuerrecht: In die Bemessungsgrundlage fallen nur Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegen.
| Leistung | Teil der Bemessungsgrundlage? |
|---|---|
| Logis inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer | ja |
| Reinigungsgebühr, auch wenn separat ausgewiesen | ja |
| Frühstück, Halbpension | nein, wird vorher herausgerechnet |
| Minibar, Telefon, Pay-TV | nein |
| Parken | nein, da keine unmittelbare Beherbergungsleistung zum ermäßigten Satz |
| Leistungen externer Dienstleister im Arrangement | nein |
| Marge des Reiseveranstalters | nein, maßgeblich ist der Brutto-Einkaufspreis der Übernachtung |
Eine Höchstdauer gibt es nicht. In ihrer früheren FAQ hat die Stadt klargestellt, dass die Satzung keine Befreiung für Langzeitgäste vorsieht, auch keine anteilige. Die Steuer fällt also für jede Nacht an.
Im Frühjahr 2025 wurde bei den Haushaltsberatungen eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte diskutiert. Der Tourismusverband Dresden lehnte das ab. Dass die Erhöhung beschlossen wurde, ist nicht belegt. Die Stadt nennt auf ihrem Dienstleistungsportal weiterhin 6 Prozent vom Brutto-Übernachtungsentgelt.
Wer schuldet, wer zahlt?
Steuerschuldner ist laut Satzung der Gast. Der Betreiber muss die Steuer bei der Abreise einziehen und an die Stadt abführen. Er haftet der Landeshauptstadt dafür, dass sie vollständig und richtig eingezogen wird. Der Steueranspruch entsteht mit dem Ende der entgeltpflichtigen Beherbergung, in der Regel also bei der Abreise. Bei Übernachtungen, die über Airbnb angeboten werden, gilt nach der städtischen FAQ eine Sonderregel: Die Plattform führt die Steuer direkt ab. Bei Buchungen über andere Portale bleibt der Gastgeber selbst verantwortlich.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
- Wer einen Beherbergungsbetrieb eröffnet oder endgültig aufgibt, muss das der Stadt innerhalb eines Monats auf amtlichem Vordruck mitteilen.
- Die in einem Kalendermonat eingenommene Steuer ist bis zum 15. Tag nach Monatsende selbst zu berechnen, anzumelden und am selben Tag an die Stadtkasse zu zahlen.
- Auf formlosen Antrag kann die Frist dauerhaft um einen Monat verlängert werden (Dauerfristverlängerung).
- Betriebe mit höchstens 200 Euro Steuer pro Monat können beantragen, nur vierteljährlich oder halbjährlich anzumelden.
- Auch ohne steuerpflichtige Übernachtungen ist eine Null-Meldung abzugeben.
- Für befreite Gäste ist ein Meldeschein zur Beherbergungssteuer auszufüllen, den der Gast unterschreibt.
- Wer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmeldet und zahlt, handelt ordnungswidrig. Möglich ist eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
Umsatzsteuer auf die Beherbergungssteuer
Auf die Beherbergungssteuer fällt keine Umsatzsteuer an. Laut FAQ der Stadt gehört sie nicht zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage, sondern ist ein durchlaufender Posten im Sinne von Paragraf 10 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Auf der Rechnung ist sie deshalb als eigene Position ohne Umsatzsteuer auszuweisen.
Rechenbeispiel
Zwei Erwachsene buchen für vier Nächte ein Doppelzimmer für 159 Euro pro Nacht. Darin enthalten ist Frühstück für 18 Euro pro Person. Dazu kommen 15 Euro Parkgebühr pro Nacht.
Beispielrechnung
- Zimmerpreis inklusive Frühstück: 159,00 Euro pro Nacht
- abzüglich Frühstück: 2 × 18,00 Euro = 36,00 Euro
- Logis: 159,00 − 36,00 = 123,00 Euro pro Nacht
- Anteil pro Gast: 123,00 ÷ 2 = 61,50 Euro
- Steuer pro Gast und Nacht: 61,50 × 6 % = 3,69 Euro
- Steuer pro Nacht für beide Gäste: 2 × 3,69 = 7,38 Euro
- Steuer für vier Nächte: 4 × 7,38 = 29,52 Euro
- Parkgebühr: nicht steuerpflichtig
Das zweite Beispiel stammt aus der FAQ der Stadt: Ein Einzelzimmer kostet 39,95 Euro brutto pro Nacht, gebucht sind zehn Nächte.
Beispielrechnung
- 39,95 × 6 % = 2,397 Euro
- abgerundet: 2,39 Euro pro Nacht
- 10 Nächte × 2,39 = 23,90 Euro
Für eigene Preise lässt sich der Betrag mit dem City-Tax-Rechner von gastrokunde.de ermitteln.
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in den Fällen, die Paragraf 3 der Satzung ausdrücklich nennt. Alle übrigen entgeltlichen Übernachtungen sind steuerpflichtig.
Geschäftsreisen
Für Geschäftsreisen gibt es keine Befreiung mehr. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 hat Dresden die Satzung geändert: Laut Informationsblatt der Stadt sind seit dem 1. Juli 2023 grundsätzlich alle entgeltlichen Übernachtungen steuerpflichtig. Arbeitgeberbescheinigungen braucht es deshalb nicht mehr. Sie spielen nur noch bei Erstattungsanträgen für Übernachtungen bis zum 30. Juni 2023 eine Rolle.
Kinder und Jugendliche
Minderjährige, also Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag, sind befreit.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Klassenfahrten gibt es nicht. Minderjährige Schüler sind aber über die Altersgrenze befreit. Für volljährige Teilnehmer kann die Befreiung für junge Menschen in Ausbildung greifen (siehe unten). Ob eine Klassenfahrt im Einzelfall als Übernachtung zu Ausbildungszwecken gilt, ist nicht gesichert belegt. Eine eigene Befreiung für begleitende Lehrer ist in den städtischen Unterlagen nicht zu finden.
Auszubildende und junge Erwachsene unter 27
Seit dem 1. September 2023 sind Personen befreit, die jünger als 27 sind und zu Ausbildungszwecken in Dresden übernachten. Die Stadt versteht unter Ausbildung eine duale oder schulische Bildungsmaßnahme, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereitet. Als Nachweis dient eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung.
Menschen mit Behinderung
Befreit sind schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 laut Ausweis. Eine Begleitperson ist nur befreit, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ enthält. Die FAQ der Stadt nennt dazu ein Beispiel: Bei GdB 80 ohne Merkzeichen B zahlt die Begleitperson ihren Anteil.
Medizinische Gründe
Befreit sind Personen, die für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in Dresden übernachten müssen. Ist medizinisch eine Begleitperson nötig, gilt die Befreiung auch für sie. Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung.
Gäste mit Wohnsitz in der Unterkunft
Befreit sind außerdem Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit Haupt-, Neben- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
- Wechsel im Jahr
- Geschäftsreisen steuerpflichtig
4 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Prozent vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 6 % vom Bruttologis
- Geschäftsreisen
- steuerpflichtig
- Wichtige Änderungen
- keine beschlossene Satzänderung belegt
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 6 % vom Bruttologis | steuerpflichtig | keine beschlossene Satzänderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 6 % | steuerpflichtig | Haushaltsdebatte über eine Erhöhung um 0,5 Punkte und ein Gästeticket; Kritik des Tourismusverbands | erwartet rund 20 Mio. Euro (laut TVDD) |
| 2024 | 6 % | steuerpflichtig | erstes volles Jahr mit Steuerpflicht für Geschäftsreisen | rund 19 Mio. Euro (laut TVDD) |
| 2023 | 6 % | bis 30.6. befreit, ab 1.7. steuerpflichtig | 1.7. Ausweitung auf alle Übernachtungen; 1.9. Befreiung für unter 27-Jährige in Ausbildung | rund 13 Mio. Euro (laut TVDD) |
| 2022 | 6 % | befreit | Beschluss des Bundesverfassungsgerichts am 22.3.; Stadtratsbeschluss zur Ausweitung am 24.11. | nicht gesichert belegt; die Stadt plante ohne Pandemie mit rund 10 Mio. Euro |
| 2021 | 6 % | befreit | keine Satzänderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 6 % | befreit | keine Satzänderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 6 % (linear) | befreit | Senkung auf 6 % ab 1.1.2019 | nicht gesichert belegt |
| 2018 | Staffelmodell (in Medien: rund 6,6 %) | befreit | Stadtrat beschließt Senkung auf 6 %; Mindereinnahmen laut Stadt knapp 900.000 Euro | nicht gesichert belegt |
| 2017 | Staffelmodell | befreit | seit 13.1. Einzugspflicht für alle Betriebe, egal wie viele Betten | 9,53 Mio. Euro (laut Stadt) |
| 2016 | Staffelmodell | befreit | Sächsisches OVG kippt am 6.10. die Kleinbetriebsausnahme | rund 9 Mio. Euro (laut Medienbericht) |
| 2015 | Staffel ab 1.7.: unter 30 Euro 1 Euro, 30 bis unter 60 Euro 3 Euro, 60 bis unter 90 Euro 5 Euro | befreit mit Arbeitgeberbescheinigung | Einführung als Steuer auf private Übernachtungen; erwartet wurden rund 6 Mio. Euro pro Jahr | nicht gesichert belegt |
Häufige Fragen zur City Tax Dresden
Wie hoch ist die City Tax in Dresden?
Die Beherbergungssteuer beträgt 6 Prozent des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer, pro Person und Nacht, abgerundet auf volle Cent. Frühstück, Parken und andere Zusatzleistungen zählen nicht dazu.
Müssen Geschäftsreisende in Dresden die Beherbergungssteuer zahlen?
Ja. Seit dem 1. Juli 2023 sind grundsätzlich alle entgeltlichen Übernachtungen steuerpflichtig, auch beruflich veranlasste. Eine Arbeitgeberbescheinigung führt zu keiner Befreiung mehr.
Wer ist von der Beherbergungssteuer in Dresden befreit?
Befreit sind Minderjährige, schwerbehinderte Personen ab GdB 80, Begleitpersonen bei Merkzeichen B, Gäste mit zwingend notwendiger medizinischer Behandlung samt erforderlicher Begleitung, unter 27-Jährige, die zu Ausbildungszwecken übernachten, und Personen, die in der Unterkunft gemeldet sind.
Bis wann müssen Betriebe die Steuer anmelden und abführen?
Bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats. Auf Antrag ist eine Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich. Betriebe mit höchstens 200 Euro Steuer pro Monat können vierteljährlich oder halbjährlich anmelden. Auch ohne Einnahmen ist eine Null-Meldung abzugeben.
Fällt Umsatzsteuer auf die Beherbergungssteuer an?
Nein. Die Beherbergungssteuer ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Auf der Rechnung wird sie separat ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Quellen
- Beherbergungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden
- Landeshauptstadt Dresden, Steuer- und Stadtkassenamt: Informationsblatt Beherbergungssteuer
- Landeshauptstadt Dresden: FAQ Beherbergungssteuer
- Landeshauptstadt Dresden: Dienstleistungsportal Beherbergungssteuer
- Landeshauptstadt Dresden: Vordrucke Anmeldung einer Beherbergungseinrichtung und Antrag auf Rückerstattung
- Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil Az. 5 C 4/16
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22. März 2022 (1 BvR 2868/15 u. a.)
- Tourismusverband Dresden (TVDD), Pressemitteilungen 2024 und 2025
- CDU-Fraktion im Stadtrat Dresden, Mitteilung Juli 2023
- Sachsen Fernsehen: Dresden senkt die Bettensteuer
- DAWO Dresden: Bettensteuer künftig auch für berufsbedingte Übernachtungen
- Radio Zwickau: Einnahmen aus Bettensteuer in Dresden