Ratgeber · Hotellerie · Düsseldorf

City Tax Düsseldorf: Beherbergungssteuer, Befreiungen und Pflichten der Betriebe

Stand: Oktober 2026

Düsseldorf erhebt seit dem 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer. Sie beträgt 3 Euro pro Person und Nacht, höchstens für 21 Nächte am Stück. Geschäftsreisende zahlen ebenfalls. Hier steht, was Gäste und Hoteliers 2026 wissen müssen: Rechtsgrundlage, Befreiungen, Steueranmeldung, Umsatzsteuer und Rechenbeispiele.

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Beherbergungssteuer · 3,00 € je Person und Nacht · max. 21 Nächte · Kinder unter 18 frei · Stand: Oktober 2026

Reisezweck
Im Preis enthaltene Leistungen (netto je Nacht)

Abgabe je Nacht

6,00 €

Abgabe gesamt

18,00 €

Bemessungsgrundlage je Nacht

120,00 €

Abgabepflichtige Nächte

3

3,00 € je Person und Nacht × 2 Personen

Befreiung: Private Übernachtung: abgabepflichtig.
Umsatzsteuer: Steuerschuldner ist der Betrieb. Wird die Abgabe an den Gast weiterberechnet, ist sie Teil des Entgelts für die Beherbergung und unterliegt wie die Übernachtung 7 % Umsatzsteuer. Frühstück und Parken bleiben bei 19 %.

3 € je Person und Nacht, höchstens 21 Nächte. Frei: Minderjährige sowie Klassen- und Jugendfahrten. Keine Befreiung für Geschäftsreisen.

Rechnungstext

Beherbergungssteuer Düsseldorf: 3 Nächte × 6,00 € = 18,00 € netto zzgl. 7 % USt 1,26 €

Vergleich mit drei anderen Städten
14,40 €
19,26 €
12,00 €

Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

Düsseldorf erhebt eine City Tax. Die Landeshauptstadt verlangt seit dem 1. Januar 2024 eine Übernachtungsabgabe. Sie heißt offiziell Beherbergungssteuer und ist umgangssprachlich als Bettensteuer bekannt. Der Rat der Stadt hat sie am 15. Juni 2023 beschlossen. Seitdem gilt ein fester Betrag pro Person und Nacht und kein Prozentsatz vom Zimmerpreis. Auch im Oktober 2026 liegt der Satz laut Steueramt und laut aktueller ADAC-Übersicht vom Juli 2026 unverändert bei 3 Euro. Eine beschlossene Erhöhung oder Umstellung ist nicht gesichert belegt.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Abgabe heißt amtlich „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die „Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung)“ vom 24. August 2023. Sie wurde im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 35/2023 vom 2. September 2023 veröffentlicht und steht im Ortsrecht unter der Nummer 22.104. Die Stadt stützt die Satzung auf § 7 der Gemeindeordnung NRW sowie auf die §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Nach § 1 der Satzung handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Laut Steueramt gilt sie für alle entgeltlichen Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2024.

Besteuert wird der Aufwand des Gastes für eine entgeltliche Übernachtung, soweit er über den Grundbedarf des Wohnens hinausgeht. Dabei ist egal, ob der Gast die Übernachtung tatsächlich nutzt. Die Satzung nennt als Beherbergungsbetriebe ausdrücklich:

  • Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Motels
  • Privatzimmer, Privatwohnungen und Ferienwohnungen
  • Jugendherbergen und Campingplätze
  • Schiffe und ähnliche Einrichtungen

Auch Tageszimmer ohne Übernachtung sind steuerpflichtig, wenn dafür ein gesonderter Aufwand anfällt.

Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Nach § 3 Absatz 2 der Satzung beträgt die Steuer 3 Euro pro Übernachtung. Laut Informationsblatt des Steueramts gilt das pro Person und pro Übernachtung. Bemessungsgrundlage ist nach § 3 Absatz 1 die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Gast.

Für die Praxis heißt das: Der Zimmerpreis spielt keine Rolle. Ob die Rate Frühstück, Parken, WLAN oder Reinigung enthält, ändert die Steuer nicht. Ob der Gast in der Jugendherberge oder in der Suite eines Luxushotels übernachtet, ebenfalls nicht. Gezählt werden nur entgeltliche Nächte je steuerpflichtigem Gast. Kostenlose Übernachtungen, etwa Freinächte aus Treueprogrammen, sind nach dem Wortlaut („entgeltliche Übernachtung“) nicht erfasst. Eine ausdrückliche Stellungnahme der Stadt zu solchen Sonderfällen ist nicht gesichert belegt.

MerkmalRegelung in Düsseldorf
BezeichnungBeherbergungssteuer
Satz3 Euro pro Person und Nacht
BemessungAnzahl entgeltlicher Übernachtungen je Gast
Zimmerpreis, Frühstück, Parkenohne Einfluss
Höchstdauer21 Nächte am Stück im selben Betrieb
Geschäftsreisensteuerpflichtig
Gilt seit1. Januar 2024

Höchstdauer: 21 Nächte

Nach § 3 Absatz 3 der Satzung fällt die Steuer bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 21 Tage an. Laut Informationsblatt des Steueramts sind Übernachtungen ab dem 22. Tag steuerfrei. Zieht ein Gast in einen anderen Betrieb um, beginnt die Zählung dort von vorn.

Wer schuldet, wer zahlt?

Steuerschuldner ist nach der Satzung der Gast, also jede Person, die in Düsseldorf entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb übernachtet. Der Betreiber ist Steuerentrichtungspflichtiger. Er muss die Steuer beim Gast einziehen und an die Stadt abführen. Neben dem Gast haftet er nach § 3 Absatz 4 KAG NRW für die Steuer. In besonderen Fällen darf die Stadt beim Betreiber Vorauszahlungen festsetzen. Die Satzung nennt als Beispiel Beherbergungsschiffe.

Anmeldung und Abführung durch die Betriebe

Betreiber müssen die in einem Kalendervierteljahr vereinnahmte Steuer bis zum 15. Tag nach Quartalsende beim Steueramt anmelden. Dafür gibt es einen amtlichen Vordruck oder eine zugelassene elektronische Steueranmeldung. Bezahlt wird bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse.

Im Anmeldeformular des Steueramts werden steuerfreie Nächte getrennt angegeben:

  • Nächte von Klassenfahrten, Schulfahrten, Berufskollegs und Jugendfahrten samt Begleitpersonen
  • Nächte von Minderjährigen
  • Nächte ab der 22. Übernachtung

Außerdem müssen Betreiber dem Steueramt anzeigen, wenn sie den Betrieb aufnehmen oder beenden, wenn der Betreiber wechselt oder wenn der Betrieb umzieht. Das Steueramt kann Auszüge aus dem Buchungssystem und die Befreiungserklärungen anfordern.

Umsatzsteuer auf die Beherbergungssteuer

In Düsseldorf schuldet der Gast die Steuer, der Betrieb zieht sie nur für die Stadt ein. Deshalb wird die Beherbergungssteuer in der Praxis als durchlaufender Posten behandelt. Durchlaufende Posten gehören nach § 10 Absatz 1 Satz 5 UStG nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt. Eine Düsseldorfer Steuerberatungskanzlei weist darauf hin, dass die 3 Euro auf jeder Rechnung erscheinen müssen und keine Umsatzsteuer darauf anfällt. Die Übernachtung selbst bleibt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent unterworfen.

Rechenbeispiele

Der Betrag für jeden Aufenthalt lässt sich auch mit dem City-Tax-Rechner von gastrokunde.de berechnen.

Beispiel 1: Ein Geschäftsreisender bleibt drei Nächte zur Messe.

Beispielrechnung

  1. 3 Nächte × 3 Euro = 9 Euro Beherbergungssteuer
  2. Berufliche Gründe führen nicht zur Befreiung
  3. Die Rechnung weist 9 Euro getrennt und ohne Umsatzsteuer aus

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (10 und 15 Jahre) bleibt vier Nächte.

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 2 Personen × 4 Nächte = 8 steuerpflichtige Nächte
  2. Kinder unter 18 Jahren: 0 steuerpflichtige Nächte
  3. 8 Nächte × 3 Euro = 24 Euro Beherbergungssteuer

Beispiel 3: Ein Projektmitarbeiter bleibt 30 Nächte am Stück im selben Hotel.

Beispielrechnung

  1. Steuerpflichtig: Nacht 1 bis 21 = 21 Nächte
  2. Nacht 22 bis 30 = 9 Nächte steuerfrei
  3. 21 Nächte × 3 Euro = 63 Euro Beherbergungssteuer

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in wenigen, eng gefassten Fällen. Laut Satzung und Informationsblatt des Steueramts müssen folgende Gäste nicht zahlen:

  • Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, also alle Gäste unter 18 Jahren
  • Klassenfahrten, Schulfahrten, Fahrten von Berufskollegs und Jugendfahrten, jeweils einschließlich der Begleitpersonen
  • Übernachtungen ab dem 22. Tag bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb
  • Übernachtungen, die dem Grundbedarf des Wohnens dienen. Der Betreiber muss die Steuer dann nicht einziehen, wenn der Gast dies erklärt und nachweist.

Geschäftsreisen

Für Geschäftsreisende gibt es keine Befreiung. Das Steueramt beantwortet die Frage, ob berufliche Übernachtungen besteuert werden, ausdrücklich mit Ja. Das war von Anfang an so: Laut Pressemitteilung der Stadt zur Einführung wird nicht unterschieden, ob jemand aus touristischen oder beruflichen Gründen übernachtet. Eine Arbeitgeberbescheinigung bringt in Düsseldorf also nichts, anders als in manchen anderen Städten.

Kinder, Jugendliche und Klassenfahrten

Minderjährige sind immer befreit, auch wenn sie mit ihren Eltern privat reisen. Bei Klassen-, Schul-, Berufskolleg- und Jugendfahrten gilt die Befreiung für die ganze Gruppe. Dazu gehören auch volljährige Schüler und erwachsene Begleitpersonen wie Lehrkräfte.

Menschen mit Behinderung und medizinische Gründe

In der Satzung und im Informationsblatt des Steueramts findet sich keine eigene Befreiung für Menschen mit Behinderung, für Begleitpersonen mit Merkzeichen B oder für medizinisch bedingte Aufenthalte. Das betrifft etwa Angehörige von Patienten oder Aufenthalte rund um eine Behandlung. Ohne einen der genannten Befreiungsgründe sind solche Übernachtungen steuerpflichtig.

Nachweis

Befreite Gäste müssen das vor Ort nachweisen. Dafür stellt die Stadt den Vordruck „Meldeschein für steuerbefreite Gäste“ nach § 3 Absatz 2 und 3 der Satzung bereit. Er enthält unter anderem einen Teil für eine Schulbescheinigung. Laut Satzung wird die Erklärung samt Anlagen Teil der Unterlagen des Betriebs.

Entwicklung der City Tax im Überblick

Angekündigt hat die Steuer Oberbürgermeister Stephan Keller im September 2022. Der Verwaltungsentwurf sah ursprünglich 5 Euro pro Person und Nacht ohne Ausnahmen vor. Im Rat einigte man sich auf 3 Euro, auf Befreiungen für Minderjährige und Klassenfahrten sowie auf die Grenze von 21 Tagen. Ein Änderungsantrag von CDU, Grünen und SPD sah zudem vor, die Satzung nach zwei Jahren zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist nicht gesichert belegt.

Entwicklung des Steuersatzes in Düsseldorf

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

2026

Satz
3 Euro pro Person und Nacht
Geschäftsreisen
steuerpflichtig
Wichtige Änderungen
keine Änderung gesichert belegt
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263 Euro pro Person und Nachtsteuerpflichtigkeine Änderung gesichert belegtnicht gesichert belegt
20253 Euro pro Person und NachtsteuerpflichtigAntrag der Linken auf 7,5 Prozent vom Übernachtungspreis im Rat am 12.12.2024 mehrheitlich abgelehntnicht gesichert belegt
20243 Euro pro Person und NachtsteuerpflichtigErhebung seit 1. Januar 2024Haushaltsansatz 11 Mio. Euro; tatsächliches Ergebnis nicht gesichert belegt
2023noch keine Erhebung–Ratsbeschluss am 15.06.2023, Satzung vom 24.08.2023–

Zu den Einnahmen: Bei der Einführung nannte die Stadt laut einem Bericht von Düsseldorf Wirtschaft rund 6 Millionen Euro pro Jahr. Im Haushalt 2024 waren dagegen 11 Millionen Euro angesetzt. Tatsächliche Jahresergebnisse hat die Stadt nach dem Stand der Recherche nicht veröffentlicht.

Kritik kam von Anfang an vom DEHOGA, von der IHK Düsseldorf und vom Bund der Steuerzahler NRW. Die IHK warnte vor Nachteilen für den Messe-, Tagungs- und Kongressstandort. Der Bund der Steuerzahler kritisierte den Verwaltungsaufwand: Für die Erhebung waren elf zusätzliche Stellen und 68.000 Euro Sachkosten vorgesehen.

Häufige Fragen zur City Tax Düsseldorf

Wie hoch ist die City Tax in Düsseldorf 2026?

Die Beherbergungssteuer beträgt laut Satzung und Steueramt 3 Euro pro Person und Übernachtung. Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb fällt sie höchstens für 21 Nächte an.

Müssen Geschäftsreisende in Düsseldorf die Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. Laut Steueramt sind beruflich bedingte Übernachtungen nicht befreit. Die Stadt unterscheidet nicht zwischen touristischen und beruflichen Aufenthalten.

Wer ist von der Beherbergungssteuer in Düsseldorf befreit?

Befreit sind Gäste unter 18 Jahren, Klassen-, Schul-, Berufskolleg- und Jugendfahrten samt Begleitpersonen, Übernachtungen ab dem 22. Tag eines durchgehenden Aufenthalts sowie Übernachtungen zur Deckung des Grundbedarfs Wohnen. Den Nachweis erbringt man vor Ort mit dem städtischen Meldeschein für steuerbefreite Gäste.

Spielen Zimmerpreis, Frühstück oder Parken eine Rolle?

Nein. Bemessungsgrundlage ist allein die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Gast. Preis und Zusatzleistungen ändern die 3 Euro pro Nacht nicht.

Fällt auf die Beherbergungssteuer Umsatzsteuer an?

Der Gast schuldet die Steuer, der Betrieb zieht sie nur für die Stadt ein. Deshalb wird sie in der Praxis als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer behandelt und auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.

Quellen

  • Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.08.2023 (Ortsrecht 22.104, Amtsblatt Nr. 35/2023)
  • Landeshauptstadt Düsseldorf, Steueramt: Informationen und FAQ zur Beherbergungssteuer
  • Landeshauptstadt Düsseldorf, Steueramt: Allgemeine Informationen für Beherbergungsgäste
  • Landeshauptstadt Düsseldorf, Steueramt: Beherbergungssteuer-Anmeldung (Vordruck 22/110) und Meldeschein für steuerbefreite Gäste (22/112)
  • Landeshauptstadt Düsseldorf, Pressedienst: Düsseldorf führt ab 2024 eine Beherbergungssteuer ein
  • CDU-Ratsfraktion Düsseldorf: Änderungsantrag zur Beherbergungssteuersatzung vom 15.06.2023
  • Linksfraktion Düsseldorf: Haushaltsantrag RAT/451/2024 und Anfrage RAT/245/2023
  • IHK Düsseldorf: Stellungnahme zur Beherbergungssteuer
  • Bund der Steuerzahler NRW: Meldungen zur Bettensteuer in Düsseldorf
  • ADAC: Übersicht Bettensteuer (Stand Juli 2026)
  • ITK Rheinland: Online-Verfahren zur Beherbergungssteuer
  • Düsseldorf Wirtschaft: In Düsseldorf gilt nun eine Bettensteuer
  • Ddorf-Aktuell: Stadtrat beschließt Bettensteuer ab 2024
  • Steuerberatung Mönninghoff: Beherbergungssteuer in Düsseldorf ab dem 01.01.2024