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City Tax Frankfurt am Main: Tourismusbeitrag, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

Frankfurt am Main erhebt seit 2018 einen Tourismusbeitrag von 2 Euro pro Person und Nacht. Seit dem 1. Oktober 2024 zahlen auch Geschäftsreisende. Hier lesen Sie, wer noch befreit ist, wie Betriebe abrechnen und wie sich die Abgabe seit 2018 verändert hat.

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Tourismusbeitrag · 2,00 € je Person und Nacht · Stand: Oktober 2026

Reisezweck
Im Preis enthaltene Leistungen (netto je Nacht)

Abgabe je Nacht

4,00 €

Abgabe gesamt

12,00 €

Bemessungsgrundlage je Nacht

120,00 €

Abgabepflichtige Nächte

3

2,00 € je Person und Nacht × 2 Personen

Befreiung: Private Übernachtung: abgabepflichtig.
Umsatzsteuer: Steuerschuldner ist der Betrieb. Wird die Abgabe an den Gast weiterberechnet, ist sie Teil des Entgelts für die Beherbergung und unterliegt wie die Übernachtung 7 % Umsatzsteuer. Frühstück und Parken bleiben bei 19 %.

Der Frankfurter Tourismusbeitrag beträgt pauschal 2 Euro pro Person und Nacht und hängt nicht vom Zimmerpreis ab. Befreit sind unter anderem Klassenfahrten, Berufsausbildung und Krankenhausaufenthalte; diese Fälle berücksichtigt der Rechner nicht automatisch.

Rechnungstext

Tourismusbeitrag Frankfurt am Main: 3 Nächte × 4,00 € = 12,00 € netto zzgl. 7 % USt 0,84 €

Vergleich mit drei anderen Städten
14,40 €
19,26 €
12,00 €

Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

Wer in Frankfurt am Main gegen Bezahlung übernachtet, zum Beispiel im Hotel, in einer Pension oder in einer Ferienwohnung, zahlt einen Tourismusbeitrag von 2 Euro pro Person und Übernachtung. Die Stadt erhebt ihn seit dem 1. Januar 2018. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt er auch für Geschäftsreisende. Die frühere Befreiung für berufliche Aufenthalte gibt es nicht mehr.

Nur wenige, klar umrissene Gruppen sind befreit: Schüler und begleitende Lehrer auf Klassenfahrten, Personen in Berufsausbildung, Patienten und Begleitpersonen bei Aufenthalten im Krankenhaus sowie auf Antrag mit ärztlichem Attest Gäste, die die touristischen Einrichtungen wegen einer Erkrankung nicht nutzen konnten. Eine Altersgrenze für Kinder sieht die Frankfurter Satzung nicht vor.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Abgabe heißt offiziell „Tourismusbeitrag“. Begriffe wie City Tax, Bettensteuer oder Übernachtungssteuer sind nur umgangssprachlich. Rechtlich ist der Frankfurter Tourismusbeitrag keine Steuer. Es handelt sich um einen Beitrag nach § 13 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG). Laut DEHOGA Hessen dürfen ihn nur Gemeinden erheben, die das zuständige Ministerium als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort anerkannt hat. Frankfurt am Main ist ein staatlich anerkannter Tourismusort.

Rechtsgrundlage ist die „Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung)“. Die Stadtverordnetenversammlung hat sie am 14. Dezember 2017 beschlossen. Mit der Änderungssatzung vom 11. Juli 2024 wurde sie zum 1. Oktober 2024 grundlegend erweitert. Zuständig ist das Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main.

Das Geld ist für einen bestimmten Zweck vorgesehen. Es soll laut Satzung einen Teil der Kosten für Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen decken. Laut Satzung gehören einem Beirat unter anderem Mitglieder der IHK Frankfurt am Main und des DEHOGA-Kreisverbands Frankfurt an. IHK und DEHOGA hatten sich bei der Einführung ausdrücklich für dieses Beitragsmodell eingesetzt und gegen eine Bettensteuer.

Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Der Tourismusbeitrag ist ein fester Betrag. Ein Prozentsatz auf den Zimmerpreis wird nicht berechnet.

  • Höhe: Laut § 4 der Satzung beträgt der Beitrag 2 Euro pro Aufenthaltstag und Person.
  • Zählweise: Die Pflicht beginnt am Anreisetag und endet am Abreisetag. Beide Tage gelten zusammen als ein Tag. In der Praxis wird also pro Übernachtung abgerechnet.
  • Brutto oder netto: Diese Frage stellt sich in Frankfurt nicht. Zimmerpreis, Umsatzsteuer, Frühstück, Parken oder andere Nebenleistungen ändern nichts an der Höhe des Beitrags.
  • Entgeltlichkeit: Nur bezahlte Übernachtungen sind betroffen. Tagesgäste ohne Übernachtung zahlen nichts.
  • Höchstdauer: Ob die Pflicht nach einer bestimmten Zahl von Nächten endet, ist in den ausgewerteten offiziellen Unterlagen nicht gesichert belegt. Wer einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Frankfurt hat, gilt nicht als ortsfremd und muss den Beitrag nicht zahlen.

Wer schuldet, wer zahlt?

Beitragspflichtig ist der Gast. Laut Stadt und IHK Frankfurt gilt dies seit dem 1. Oktober 2024 für alle ortsfremden Personen, die eine bezahlte Übernachtung in Anspruch nehmen. Ortsfremd ist, wer in Frankfurt weder einen Haupt- noch einen Nebenwohnsitz hat. Der Grund der Reise spielt keine Rolle mehr.

Der Beherbergungsbetrieb ist Meldepflichtiger. Er muss den Beitrag beim Gast einziehen und an die Stadt abführen. Er haftet für rechtzeitigen Einzug und vollständige Abführung. Auch private Vermieter, etwa über Plattformen, sind betroffen. Laut Airbnb zieht die Plattform den Frankfurter Tourismusbeitrag seit dem 1. August 2018 automatisch ein und führt ihn ab.

Anmeldung und Abführung durch Betriebe

Das Kassen- und Steueramt nennt folgende Pflichten:

  • Jeder ortsfremde Gast muss unverzüglich angemeldet werden. Dafür ist die Beitragserklärung zu verwenden, die die Stadt bereitstellt.
  • Der Beitrag wird beim Gast eingezogen und an die Stadt abgeführt.
  • Auf der Beherbergungsrechnung muss der Beitrag gesondert ausgewiesen sein.
  • Die Stadt bietet auch ein SEPA-Basismandat für den Einzug an.

In welchem Rhythmus angemeldet wird und welche Zahlungsfristen gelten, ist in den ausgewerteten öffentlichen Quellen nicht gesichert belegt. Betriebe sollten das direkt beim Kassen- und Steueramt erfragen, Sachgebiet Tourismusbeitrag, Telefon 069 212-41166.

Umsatzsteuer auf die Abgabe

Eine ausdrückliche Aussage der Stadt oder der Finanzverwaltung zur Umsatzsteuer auf den Frankfurter Tourismusbeitrag ist in den ausgewerteten Quellen nicht gesichert belegt. Die Einordnung ergibt sich aus der Konstruktion: Beitragspflichtig ist der Gast, der Betrieb zieht den Beitrag nur für die Stadt ein. Bei Kurbeiträgen, die genauso aufgebaut sind, behandelt die Praxis die Abgabe als durchlaufenden Posten nach § 10 Abs. 1 UStG, auf den keine Umsatzsteuer anfällt. Anders ist es bei echten Übernachtungsteuern, die der Betrieb selbst schuldet. Wird eine solche Steuer weitergegeben, gilt sie als Teil des Entgelts und unterliegt 7 Prozent Umsatzsteuer. Einzelne Online-Portale führen Frankfurt fälschlich als Stadt mit Übernachtungsteuer. Nach der Satzung trifft das nicht zu.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar verbringt ein Städtewochenende mit drei Nächten.

Beispielrechnung

  1. 2 Personen × 3 Nächte = 6 Übernachtungen
  2. 6 × 2 Euro = 12 Euro Tourismusbeitrag

Beispiel 2: Ein Messebesucher übernachtet vier Nächte geschäftlich. Seit Oktober 2024 ist auch er beitragspflichtig.

Beispielrechnung

  1. 1 Person × 4 Nächte = 4 Übernachtungen
  2. 4 × 2 Euro = 8 Euro Tourismusbeitrag

Beispiel 3: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (8 und 12 Jahre) übernachtet zwei Nächte. Die Satzung sieht keine Befreiung nach Alter vor.

Beispielrechnung

  1. 4 Personen × 2 Nächte = 8 Übernachtungen
  2. 8 × 2 Euro = 16 Euro Tourismusbeitrag

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in wenigen Fällen. § 5 der Tourismusbeitragssatzung regelt die Befreiungen. Eine allgemeine Befreiung für bestimmte Personengruppen wie Kinder oder Menschen mit Behinderung gibt es nicht.

Geschäftsreisen

Bei Geschäftsreisen ist keine Befreiung mehr möglich. Von 2018 bis zum 30. September 2024 waren berufliche Übernachtungen befreit. Gäste mussten den beruflichen Anlass dafür mit Angabe des Arbeitgebers auf dem Meldeschein erklären. Laut Stadt konnten berufsbedingte Übernachtungen wegen des damaligen Wortlauts von § 13 KAG nicht herangezogen werden. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Bettensteuern änderte der Hessische Landtag das KAG. Seitdem dürfen hessische Kommunen den Beitrag auch von Geschäftsreisenden erheben. Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff begründete den Schritt damit, dass auch Geschäftsleute die touristische Infrastruktur nutzen. Laut Stadt waren 2023 rund 65 Prozent der knapp neun Millionen Übernachtungen geschäftlich bedingt.

Kinder und Jugendliche

Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Befreiungen in § 5 nennen kein Alter. Kinder und Jugendliche zahlen deshalb grundsätzlich die vollen 2 Euro pro Nacht. Manche Reiseportale behaupten, Minderjährige seien befreit. Die Satzung gibt das nicht her. Befreit sind Kinder und Jugendliche nur, wenn eine andere Regel greift, etwa eine Klassenfahrt oder eine Berufsausbildung.

Klassenfahrten

Schüler im Rahmen von schulischen Klassenfahrten sind befreit. Seit der Änderung 2024 gilt das auch für die begleitenden Lehrer. Die Stadtverordneten hatten diese Ergänzung bei der Beratung der Änderungssatzung eigens eingefügt. Welche Nachweise Betriebe genau verlangen müssen, ist in den öffentlichen Unterlagen nicht gesichert belegt. Eine Bestätigung der Schule ist in der Praxis sinnvoll.

Menschen mit Behinderung

Die Frankfurter Satzung sieht keine eigene Befreiung oder Ermäßigung für Menschen mit Behinderung vor. Das gilt auch für Begleitpersonen mit Merkzeichen „B“. Andere Kommunen haben solche Regeln, Frankfurt hat sie nach den ausgewerteten Quellen nicht. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn einer der übrigen Tatbestände greift, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt.

Medizinische Gründe

Hier gibt es zwei Regelungen:

  • Krankenhaus: Seit Oktober 2024 sind Aufenthalte in Krankenhäusern ausdrücklich befreit. Laut Stadt gilt das auch für Begleitpersonen, die gegen Entgelt als Gast im Krankenhaus oder in einer vergleichbaren Einrichtung übernachten. Nach Angaben der Stadt wurde das in der Praxis schon vorher so gehandhabt. Die Regel soll für Rechtssicherheit sorgen.
  • Ärztliches Attest: Patienten werden für die Zeit, in der sie die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen konnten, auf Antrag befreit. Der Antrag ist schriftlich an die Stadt zu richten. Ohne Attest gibt es keine Befreiung, und der Nachweis über den gezahlten Beitrag muss beiliegen.

Weitere Fälle

  • Berufsausbildung: Wer sich nur zur Berufsausbildung in Frankfurt aufhält, ist befreit. Das Kassen- und Steueramt stellt dafür ein eigenes Formular „Antrag auf Befreiung Berufsausbildung“ bereit.
  • Studierende: Ob Studierende unter die Befreiung für die Berufsausbildung fallen, war umstritten. Laut SPD-Antrag NR 2/2026 müssen Studierende bisher zahlen, auch wenn sie nur zu Studienzwecken vorübergehend in Frankfurt übernachten. Der Antrag sieht für § 5 Abs. 3 einen neuen Wortlaut vor: Befreit sein sollen Studierende, Schüler und Auszubildende samt Betreuungspersonen, die sich zu Studien-, Schul- oder Ausbildungszwecken in Frankfurt aufhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 19. Mai 2026 zugestimmt, die Stadtverordnetenversammlung am 21. Mai 2026. Ob und wann die Änderung öffentlich bekanntgemacht wurde und in Kraft getreten ist, ist nicht gesichert belegt.
  • Private Besuche: Wer unentgeltlich als Besuch bei Frankfurter Einwohnern übernachtet, ist befreit.
  • Layover und No-shows: Laut Berichten zur Einführung 2017 sollten Layover-Übernachtungen und nicht angetretene Übernachtungen ausgenommen sein. Ob das unter der geltenden Fassung weiter so gilt, ist nicht gesichert belegt.

Entwicklung der City Tax im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Frankfurt am Main

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit
  • Wechsel im Jahr
  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

2026

Satz
2 Euro pro Person und Nacht
Geschäftsreisen
beitragspflichtig
Wichtige Änderungen
Stadtverordnete stimmen am 21.05.2026 dem Antrag zur Befreiung von Studierenden zu; Inkrafttreten nicht gesichert belegt
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20262 Euro pro Person und NachtbeitragspflichtigStadtverordnete stimmen am 21.05.2026 dem Antrag zur Befreiung von Studierenden zu; Inkrafttreten nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20252 Euro pro Person und Nachtbeitragspflichtigerstes volles Jahr mit Geschäftsreisenden; keine Satzungsänderung belegtnicht gesichert belegt
20242 Euro pro Person und Nachtab 01.10.2024 beitragspflichtigÄnderungssatzung vom 11.07.2024: Ausweitung auf Geschäftsreisen, Befreiung für Krankenhausaufenthalte und Berufsausbildung, Lehrer auf Klassenfahrten befreitPrognose der Stadt: rund 5 Mio. Euro allein im 4. Quartal; Ist-Wert nicht gesichert belegt
20232 Euro pro Person und Nachtbefreitkeine Änderung belegtknapp 7 Mio. Euro (laut Stadt)
20222 Euro pro Person und NachtbefreitBeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Bettensteuern, Grundlage der späteren KAG-Änderungnicht gesichert belegt
20212 Euro pro Person und Nachtbefreitkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20202 Euro pro Person und Nachtbefreitkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20192 Euro pro Person und Nachtbefreitkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20182 Euro pro Person und Nachtbefreit (Erklärung auf Meldeschein)Einführung zum 01.01.2018; Airbnb zieht ab 01.08.2018 automatisch einnicht gesichert belegt

Der Satz von 2 Euro ist seit der Einführung unverändert. Die größte Änderung war 2024 die Ausweitung auf Geschäftsreisende. Für die Verwaltung des Beitrags hat die Stadt nach eigenen Angaben jährliche Personal- und Sachkosten von rund 400.000 Euro veranschlagt.

Häufige Fragen zur City Tax Frankfurt am Main

Wie hoch ist die City Tax in Frankfurt am Main?

Der Tourismusbeitrag beträgt 2 Euro pro Person und Übernachtung. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Zimmerpreis spielt keine Rolle.

Müssen Geschäftsreisende in Frankfurt den Tourismusbeitrag zahlen?

Ja. Seit dem 1. Oktober 2024 sind alle ortsfremden Gäste mit bezahlter Übernachtung beitragspflichtig, unabhängig vom Reisezweck. Die frühere Befreiung beruflicher Aufenthalte ist entfallen.

Sind Kinder vom Frankfurter Tourismusbeitrag befreit?

Nein, eine Altersgrenze sieht die Satzung nicht vor. Kinder zahlen grundsätzlich 2 Euro pro Nacht. Ausnahmen gelten nur bei schulischen Klassenfahrten oder einem Aufenthalt zur Berufsausbildung.

Wer ist in Frankfurt vom Tourismusbeitrag befreit?

Befreit sind Schüler und begleitende Lehrer auf Klassenfahrten, Personen in Berufsausbildung, Patienten und Begleitpersonen bei Krankenhausaufenthalten sowie unentgeltliche Besucher von Einwohnern. Mit ärztlichem Attest ist zudem auf Antrag eine Befreiung für die Zeit möglich, in der die Tourismuseinrichtungen nicht genutzt werden konnten.

Sind Studierende in Frankfurt vom Tourismusbeitrag befreit?

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21. Mai 2026 einem Antrag zur Befreiung von Studierenden zugestimmt, die zu Studienzwecken in Frankfurt übernachten. Ob und wann die Satzungsänderung in Kraft getreten ist, ist nicht gesichert belegt. Im Einzelfall hilft eine Nachfrage beim Kassen- und Steueramt.

Fällt auf den Frankfurter Tourismusbeitrag Umsatzsteuer an?

Eine ausdrückliche Aussage der Finanzverwaltung dazu ist nicht gesichert belegt. Weil der Gast den Beitrag schuldet und der Betrieb ihn nur einzieht, wird er wie ein Kurbeitrag in der Regel als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer behandelt. Betriebe sollten das mit ihrer Steuerberatung abstimmen.

Quellen

  • Stadt Frankfurt am Main: Tourismusbeitragssatzung (Fassung ab 01.10.2024)
  • Stadt Frankfurt am Main: Tourismusbeitragssatzung (Fassung bis 30.09.2024)
  • Kassen- und Steueramt Frankfurt am Main: Informationsseite Tourismusbeitrag
  • Kassen- und Steueramt Frankfurt am Main: Merkblatt für den Übernachtungsgast zum Tourismusbeitrag
  • Kassen- und Steueramt Frankfurt am Main: Antrag auf Befreiung (ärztliches Attest)
  • Stadt Frankfurt am Main: Pressemitteilung „Stadt weitet Tourismusbeitrag aus“ (Juni 2024)
  • Magistratsvortrag M 83/2024 zur 1. Änderungssatzung der Tourismusbeitragssatzung
  • SPD-Antrag NR 2/2026 „Keine Tourismusabgabe für Studierende“ mit Beschlussverlauf
  • IHK Frankfurt am Main: Tourismusbeitrag der Stadt Frankfurt am Main
  • DEHOGA Hessen: Fragen und Antworten zum Tourismusbeitrag Frankfurt
  • Tageskarte: DEHOGA kämpft gegen Übernachtungssteuer in hessischen Städten
  • Airbnb Hilfe-Center: Tourismusbeitrag Frankfurt