Ratgeber · Hotellerie · Griechenland
City Tax Griechenland: Klimaresilienzabgabe 2026 – Beträge, Befreiungen und Pflichten für Hotels
Stand: Oktober 2026
In Griechenland gibt es keine kommunale City Tax. Stattdessen erhebt der Staat landesweit die Klimaresilienzabgabe. Sie richtet sich nach Unterkunftsart, Sternekategorie und Saison und beträgt 2026 zwischen 0,50 und 15 Euro je Zimmer und Nacht. Für den Betrag spielt es keine Rolle, wie viele Personen im Zimmer übernachten.
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Klimaresilienzabgabe (ΤΑΚΚ) · 10,00 € je Zimmer und Nacht · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
10,00 €
Abgabe gesamt
30,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
10,00 € je Zimmer und Nacht, unabhängig von der Personenzahl
Der Rechner verwendet 10 € je Zimmer und Nacht für ein 4-Sterne-Hotel in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), unabhängig von der Personenzahl. Für andere Kategorien, die Nebensaison und Ferienvermietungen gelten Beträge zwischen 0,50 € und 15 €.
Klimaresilienzabgabe (ΤΑΚΚ) Griechenland: 3 Nächte × 10,00 € = 30,00 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Griechenland übernachtet, zahlt keine kommunale Bettensteuer, sondern eine staatliche Abgabe. Sie heißt Τέλος Ανθεκτικότητας στην Κλιματική Κρίση (ΤΑΚΚ), auf Deutsch etwa Abgabe für die Widerstandsfähigkeit gegenüber der Klimakrise. Seit dem 1. Januar 2024 ersetzt sie die frühere Übernachtungsteuer. Die Abgabe gilt im ganzen Land einheitlich. Ein 4-Sterne-Hotel auf Korfu verlangt in derselben Saison also denselben Betrag wie ein 4-Sterne-Hotel auf Mykonos.
Wichtig zu wissen: Die Abgabe wird je Zimmer, Apartment oder Objekt und Nacht berechnet, nicht je Person. Die Höhe hängt von der Unterkunftsart, der Sternekategorie und der Jahreszeit ab. Laut Fachpresse liegt sie 2026 zwischen 0,50 und 15 Euro je Nacht. Für das Jahr 2026 wurden die Beträge gegenüber 2025 nicht geändert.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet Τέλος Ανθεκτικότητας στην Κλιματική Κρίση, kurz ΤΑΚΚ. International ist meist von Climate Crisis Resilience Fee oder Climate Resilience Fee die Rede. Die Abgabe fließt an den Staat, nicht an die Gemeinden.
Die Rechtsgrundlage hat sich mehrfach geändert:
- Ab 1. Januar 2018: Übernachtungsteuer (Φόρος Διαμονής) nach Artikel 53 des Gesetzes 4389/2016
- Ab 1. Januar 2024: Umbenennung in die Klimaresilienzabgabe und Anhebung der Beträge durch das Gesetz 5073/2023
- Ab 1. Januar 2025: weitere Anhebung durch Artikel 24 des Gesetzes 5162/2024 (ΦΕΚ Α' 198)
- Heute: Laut der Gesetzessammlung von Taxheaven ist die Abgabe in Artikel 44 des Gesetzes 5177/2025 geregelt (Buch IV, „Klimaresilienzabgabe“). Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz 5301/2026 geändert. Die Fachplattform Taxlive nennt dazu Artikel 72 des Gesetzes 5301/2026 (ΦΕΚ Α' 74 vom 15. Mai 2026). Die Beträge blieben dort unverändert. Was die Novelle sonst im Einzelnen geändert hat, ist nicht gesichert belegt.
Unabhängig davon erheben viele Gemeinden eine eigene kleine Abgabe auf Übernachtungen, die Τέλος Διαμονής Παρεπιδημούντων. Sie beträgt 0,5 Prozent des Übernachtungspreises. Laut griechischem Finanzministerium dürfen die Gemeinden sie auf 0,75 Prozent anheben. Diese Abgabe ist nicht dasselbe wie die Klimaresilienzabgabe und wird getrennt von ihr abgerechnet.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Die Abgabe ist ein fester Betrag je Zimmer oder Apartment und Nacht. Sie hängt nicht vom Zimmerpreis ab. Ob der Preis brutto oder netto angegeben ist und ob Frühstück, Halbpension oder Parken dazugehören, spielt deshalb keine Rolle. Die Hauptsaison dauert seit 2025 vom 1. April bis 31. Oktober, die Nebensaison vom 1. November bis 31. März. Laut den Tabellen der Fachpresse (Taxlive, Kartsonakis Accounting) gelten 2026 diese Beträge:
| Unterkunftsart | April bis Oktober | November bis März |
|---|---|---|
| Hotel 1 bis 2 Sterne | 2,00 € | 0,50 € |
| Hotel 3 Sterne | 5,00 € | 1,50 € |
| Hotel 4 Sterne | 10,00 € | 3,00 € |
| Hotel 5 Sterne | 15,00 € | 4,00 € |
| Möblierte Zimmer und Apartments (Rooms to let) | 2,00 € | 0,50 € |
| Kurzzeitvermietung bis 80 m² (z. B. Airbnb) | 8,00 € | 2,00 € |
| Kurzzeitvermietung, Einfamilienhaus ab 80 m² | 15,00 € | 4,00 € |
| Touristische Villen | 15,00 € | 4,00 € |
Eine Höchstdauer, nach der keine Abgabe mehr anfällt, ist weder im Gesetz noch in den Hinweisen der griechischen Steuerverwaltung AADE zu finden. Bei langen Aufenthalten ist also nach derzeitiger Rechtslage jede Nacht abgabepflichtig.
Wer schuldet, wer zahlt?
Die Abgabe trägt der Gast, der das Zimmer oder Apartment nutzt. Das Hotel oder der Vermieter zieht sie nach dem Aufenthalt und vor der Abreise ein und stellt dafür eine eigene Quittung aus. Laut dem Fachportal The TaxRevenue Times muss der Betrieb die Abgabe einziehen und jeden Monat an die AADE abführen. Er haftet also gegenüber dem Staat.
Für deutsche Reisende bedeutet das: Der Betrag wird oft erst vor Ort an der Rezeption fällig, auch wenn Zimmer oder Reise schon bezahlt sind. Ob die Abgabe im Pauschalpreis enthalten ist, steht im jeweiligen Reisevertrag. Eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht. Reiseveranstalter sollten in ihren Hotelverträgen klar festlegen, wer die Abgabe einzieht, und die Gäste vor der Reise darüber informieren.
Kreuzfahrtgäste zahlen außerdem eine eigene Gebühr je Person und Hafenanlauf. Sie hat mit der Klimaresilienzabgabe nichts zu tun.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Für Hotels, Vermieter von Rooms to let, Villen und Kurzzeitvermietungen gelten diese Pflichten:
- Sie stellen bei der Abreise eine eigene Quittung über die Klimaresilienzabgabe aus. Sie muss mindestens Datum, Name, Anschrift und Steuernummer des Betriebs enthalten.
- Die Abgabe muss getrennt vom Übernachtungspreis ausgewiesen werden.
- Sie wird jeden Monat angemeldet, spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats.
- Die Anmeldung muss laut AADE elektronisch über myAADE erfolgen, unter „Steuerdienste“, „Gebühren und Sonderabgaben“.
- Kostenlose Übernachtungen werden in der Anmeldung als Gesamtzahl eingetragen, aber von den abgabepflichtigen Nächten abgezogen.
- Korrekturen werden laut AADE nicht über diese Anwendung eingereicht, sondern als digitaler Antrag beim zuständigen Finanzamt.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Auf die Klimaresilienzabgabe fällt keine griechische Mehrwertsteuer (ΦΠΑ) an. Das gilt seit 2018 auch schon für die frühere Übernachtungsteuer. Für die Übernachtung selbst gelten diese Mehrwertsteuersätze:
- Übernachtung: ermäßigter Satz von 13 Prozent
- Übernachtung mit Frühstück oder Halbpension: 13 Prozent auf den Gesamtpreis
- Vollpension: 5 Prozent des Gesamtpreises unterliegen dem Regelsatz von 24 Prozent, der Rest 13 Prozent
- All inclusive: 10 Prozent des Gesamtpreises unterliegen dem Regelsatz von 24 Prozent, 90 Prozent dem Satz von 13 Prozent
- Zusatzleistungen wie Transfers, Ausflüge, Massagen und Getränke: Regelsatz von 24 Prozent. Für Parken ist keine eigene Regel belegt. Es fällt nach der allgemeinen Systematik unter den Regelsatz.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar übernachtet 7 Nächte im Juli in einem 4-Sterne-Hotel.
Beispielrechnung
- Hauptsaison, 4 Sterne: 10,00 € je Zimmer und Nacht
- 7 Nächte × 10,00 € = 70,00 €
- Mehrwertsteuer auf die Abgabe: 0,00 €
- Fällig bei der Abreise: 70,00 €, das sind 35,00 € je Person
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bucht 10 Nächte im August zwei Zimmer in einem 4-Sterne-Hotel auf Kreta.
Beispielrechnung
- 2 Zimmer × 10,00 € = 20,00 € je Nacht
- 20,00 € × 10 Nächte = 200,00 €
- Ohne Bedeutung: das Alter der Kinder und die Zahl der Personen je Zimmer
- Fällig: 200,00 €
Beispiel 3: Ein Gast übernachtet im Herbst in einem 5-Sterne-Hotel, vom 28. Oktober bis zum 4. November (7 Nächte).
Beispielrechnung
- Nächte am 28., 29., 30. und 31. Oktober: 4 × 15,00 € = 60,00 €
- Nächte am 1., 2. und 3. November: 3 × 4,00 € = 12,00 €
- Summe: 60,00 € + 12,00 € = 72,00 €
- Der Betrieb stellt zwei getrennte Quittungen aus, eine für Oktober und eine für November.
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Kaum. Gesetz und Verwaltungshinweise nennen als echte Ausnahme nur kostenlose Übernachtungen. Wer gar nichts für die Übernachtung bezahlt, zahlt auch keine Abgabe. Alle anderen Gäste zahlen, unabhängig von Alter, Reisezweck oder Gesundheit.
Geschäftsreisen
Es gibt keine Befreiung. Berufliche Übernachtungen sind genauso abgabepflichtig wie Urlaubsreisen. Eine Ausnahme für Geschäftsreisende sehen weder das Gesetz noch die AADE-Hinweise vor.
Kinder und Jugendliche
Es gibt keine Befreiung nach Alter, denn die Abgabe gilt je Zimmer und nicht je Person. Zwei Erwachsene mit zwei Kindern in einem Zimmer zahlen dasselbe wie ein einzelner Gast. Einzelne Anbieter-Websites behaupten, Minderjährige seien befreit. Im Gesetz und in den Hinweisen der AADE findet sich eine solche Regel nicht.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Schulfahrten ist nicht gesichert belegt. Laut Fachpresse fallen Jugendherbergen und Campingplätze aber nicht unter die abgabepflichtigen Hauptunterkünfte. Ebenfalls ausgenommen sind Hotels in denkmalgeschützten Gebäuden. Übernachtet eine Klasse in einem normalen Hotel, wird die Abgabe je Zimmer fällig.
Menschen mit Behinderung
Eine Befreiung für Menschen mit Behinderung oder ihre Begleitpersonen ist nicht gesichert belegt. Weder das Gesetz noch die AADE-Hinweise sehen eine solche Ausnahme vor.
Medizinische Gründe
Auch für Kuraufenthalte, Behandlungen oder Begleitpersonen von Patienten ist keine Befreiung belegt. Manche Anbieter-Websites behaupten das Gegenteil. Offizielle Quellen bestätigen das nicht.
Weitere Fälle
- Kostenlose Übernachtungen: Laut Gesetz und AADE fällt keine Abgabe an.
- Stornierte Buchungen: Die Abgabe gilt nur für tatsächliche Übernachtungen und wird nach dem Aufenthalt erhoben. Wer nicht anreist, zahlt sie nicht.
- Jugendherbergen, Campingplätze und Hotels in denkmalgeschützten Gebäuden: laut Fachpresse nicht in der Hotelkategorie erfasst.
- Übernachtung bei Familie oder Freunden ohne Entgelt: Es liegt keine touristische Unterkunft vor, also fällt keine Abgabe an.
Entwicklung der City Tax im Überblick
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 0,50 bis 15 € je Zimmer und Nacht, 4 Sterne in der Hauptsaison: 10 € | nicht befreit | Beträge unverändert; Regelung in Artikel 44 des Gesetzes 5177/2025, geändert durch das Gesetz 5301/2026 | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 0,50 bis 15 €, 4 Sterne in der Hauptsaison: 10 € | nicht befreit | Gesetz 5162/2024: deutliche Anhebung, Hauptsaison April bis Oktober, Nebensaison bis einschließlich März verlängert; Kurzzeitvermietung 8 € bzw. 15 € | laut Haushaltsentwurf rund 203 Mio. € erwartet (Schätzung) |
| 2024 | 0,50 bis 10 €, 4 Sterne von März bis Oktober: 7 € | nicht befreit | Gesetz 5073/2023: Klimaresilienzabgabe ersetzt die Übernachtungsteuer; Kurzzeitvermietung und Villen erstmals erfasst | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 0,50 bis 4 €, 4 Sterne: 3 € | nicht befreit | Übernachtungsteuer unverändert | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 0,50 bis 4 €, 4 Sterne: 3 € | nicht befreit | keine belegte Änderung | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 0,50 bis 4 €, 4 Sterne: 3 € | nicht befreit | ob die Steuer während der Pandemie ausgesetzt war, ist nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 0,50 bis 4 €, 4 Sterne: 3 € | nicht befreit | ob die Steuer während der Pandemie ausgesetzt war, ist nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 0,50 bis 4 €, 4 Sterne: 3 € | nicht befreit | keine belegte Änderung | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 0,50 bis 4 €, 4 Sterne: 3 € | nicht befreit | Einführung der Übernachtungsteuer am 1. Januar 2018 für Hotels und Rooms to let | nicht gesichert belegt |
Der griechische Hotelverband ΠΟΞ hat nach der Erhöhung 2025 gefordert, die Abgabe zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Er begründete das mit der Wettbewerbsfähigkeit der Hotels und mit Kritik von Reiseveranstaltern. Die Regierung hat das nicht umgesetzt. Die Beträge gelten 2026 unverändert weiter.
Häufige Fragen zur City Tax Griechenland
Wie hoch ist die Abgabe in einem 4-Sterne-Hotel in Griechenland?
Von April bis Oktober zahlen Gäste 10 Euro je Zimmer und Nacht, von November bis März 3 Euro. Die Beträge gelten 2026 unverändert seit 2025 und überall im Land gleich.
Zahlt man die Abgabe je Person oder je Zimmer?
Je Zimmer, Apartment oder Objekt und Nacht. Wie viele Personen im Zimmer übernachten, spielt keine Rolle. Kinder kosten also nichts extra, sie sind aber auch nicht gesondert befreit.
Sind Geschäftsreisende oder Kinder befreit?
Nein. Gesetz und Verwaltungshinweise sehen keine Befreiung nach Reisezweck oder Alter vor. Ausgenommen sind nur kostenlose Übernachtungen. Jugendherbergen, Campingplätze und Hotels in denkmalgeschützten Gebäuden fallen laut Fachpresse nicht unter die Hotelkategorie.
Fällt auf die Abgabe Mehrwertsteuer an?
Nein. Die Klimaresilienzabgabe wird ohne griechische Mehrwertsteuer auf einer eigenen Quittung ausgewiesen. Die Übernachtung selbst kostet 13 Prozent Mehrwertsteuer.
Ist die Abgabe im Pauschalreisepreis enthalten?
Das hängt vom jeweiligen Reisevertrag ab. Oft wird sie erst vor Ort bei der Abreise kassiert. Reisende sollten das vorher beim Veranstalter klären.
Bis wann müssen Betriebe die Abgabe abführen?
Jeden Monat elektronisch über myAADE, spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats. Geht ein Aufenthalt über einen Monatswechsel mit unterschiedlichen Beträgen, ist für jeden Monat eine eigene Quittung nötig.
Quellen
- Griechische Steuerverwaltung AADE, Fragen und Antworten zur Anmeldung der Klimaresilienzabgabe (Januar 2026)
- AADE, Pressemitteilung zur digitalen Anmeldung der Klimaresilienzabgabe (März 2024)
- Gesetz 4389/2016, Artikel 53 (Übernachtungsteuer)
- Gesetz 5073/2023 (Einführung der Klimaresilienzabgabe)
- Gesetz 5162/2024, Artikel 24 (ΦΕΚ Α' 198) und Beschluss A.1202/2024
- Gesetz 5177/2025, Artikel 44, kodifiziert mit Gesetz 5301/2026 (Taxheaven)
- Taxlive, Tabelle der Klimaresilienzabgabe nach Gesetz 5301/2026
- Griechische Regierung (government.gov.gr), Erläuterungen zur Übernachtungsteuer 2018
- Naftemporiki, Bericht zur Einführung der Übernachtungsteuer (Januar 2018)
- Ta Nea, Einnahmeschätzung im Haushaltsentwurf 2025
- The TaxRevenue Times, Leitfaden Klimaresilienzabgabe 2026
- Griechisches Finanzministerium (opengov.gr) und Iefimerida zur Mehrwertsteuer auf Beherbergung