Ratgeber · Hotellerie · Hannover
City Tax Hannover: Beherbergungsteuer 2026 mit Staffeltarif, Befreiungen und Jahresübersicht
Stand: Oktober 2026
Hannover erhebt seit dem 1. Januar 2024 eine Beherbergungsteuer nach Staffeltarif. Seit 2026 bleiben Übernachtungen bis 25 Euro je Person steuerfrei, über 450 Euro liegt die Obergrenze bei 12 Euro. Minderjährige sind befreit, Geschäftsreisende zahlen voll.
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Beherbergungsteuer · Staffel nach Preis je Person · Kinder unter 18 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
8,00 €
Abgabe gesamt
24,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
128,40 €
Abgabepflichtige Nächte
3
Staffel: 64,20 € brutto je Person und Nacht ergibt 4,00 € je Person × 2
Seit 1. Januar 2026 gilt eine Staffel von 0 bis 12 Euro je volljährigem Gast und Nacht auf den Bruttopreis ohne Frühstück und Parken (bis 25 Euro frei). Minderjährige sind frei, Geschäftsreisende zahlen ebenfalls.
Beherbergungsteuer Hannover: 3 Nächte × 8,00 € = 24,00 € netto zzgl. 7 % USt 1,68 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Hannover übernachtet, zahlt seit dem 1. Januar 2024 in der Regel eine Beherbergungsteuer. Die Landeshauptstadt berechnet sie nicht als Prozentsatz. Sie verwendet einen Staffeltarif, also feste Euro-Beträge je volljährigem Gast und Nacht, die vom Bruttoübernachtungspreis abhängen. Seit dem 1. Januar 2026 sind Übernachtungen bis 25 Euro pro Person steuerfrei. Darüber fallen 3 bis höchstens 12 Euro an.
Für Gäste ist vor allem wichtig: Minderjährige zahlen nichts, Geschäftsreisende dagegen schon. Eine Befreiung für beruflich nötige Übernachtungen gibt es in Hannover nicht. Die Steuer schuldet rechtlich der Betrieb, nicht der Gast. Dieser Ratgeber erklärt den Tarif, das Verfahren für Betriebe, die Umsatzsteuer und alle belegten Befreiungen.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt offiziell „Beherbergungsteuer“, abgekürzt BehSt. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover (Beherbergungsteuersatzung, BehStS). Der Rat hat sie am 29. Juni 2023 beschlossen. Laut Serviceportal der Stadt ist die Beherbergungsteuer eine zulässige kommunale Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz. Am 20. November 2025 hat der Rat die 1. Änderungssatzung beschlossen. Sie gilt für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026.
Besteuert wird der Aufwand eines volljährigen Gastes für eine bezahlte Übernachtungsmöglichkeit im Stadtgebiet. Ob der Gast das Zimmer tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle. Als Beherbergungsstätten nennt die Satzung unter anderem diese Unterkünfte:
- Hotels, Hostels, Motels und Boardinghouses
- Gasthöfe, Gästehäuser und Pensionen
- Jugendherbergen
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer und Privatzimmer
- Campingplätze sowie Wohnmobil- und Reisemobilplätze
Laut FAQ der Stadt zählen auch Monteurzimmer dazu. Tageszimmer gelten als Übernachtung, wenn dafür gesondert bezahlt wird.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Region: Die Satzung gilt nur für das Gebiet der Landeshauptstadt. Laut Visit Hannover erheben einige Nachbarstädte eigene Steuern:
- Laatzen seit dem 1. Juli 2024: 5 Prozent des Bruttopreises
- Langenhagen seit Juli 2025: 5 Prozent des Nettoentgelts
Steuern sind grundsätzlich nicht zweckgebunden. Die Stadt hat aber angekündigt, 30 Prozent der Erträge in den Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur- und Tourismusstandort zu investieren. Das sind rund drei Millionen Euro im Jahr.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026 gilt laut Serviceportal der Stadt folgende Staffel je volljährigem Gast und Nacht:
| Bruttoentgelt je Gast und Nacht | Beherbergungsteuer |
|---|---|
| bis 25,00 Euro | 0,00 Euro |
| über 25,00 bis 50,00 Euro | 3,00 Euro |
| über 50,00 bis 100,00 Euro | 4,00 Euro |
| über 100,00 bis 150,00 Euro | 5,00 Euro |
| über 150,00 bis 200,00 Euro | 6,00 Euro |
| über 200,00 bis 250,00 Euro | 7,00 Euro |
| über 250,00 bis 300,00 Euro | 8,00 Euro |
| über 300,00 bis 350,00 Euro | 9,00 Euro |
| über 350,00 bis 400,00 Euro | 10,00 Euro |
| über 400,00 bis 450,00 Euro | 11,00 Euro |
| über 450,00 Euro | 12,00 Euro |
Die Stufen ab 100 Euro ergeben sich aus der Regel der Satzung: Je weitere angefangene 50 Euro Bruttoentgelt steigt die Steuer um einen Euro. Über 450 Euro bleibt sie bei 12 Euro.
So wird der Preis ermittelt, auf den die Staffel angewendet wird:
- **Brutto:** Maßgeblich ist der Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer.
- **Was dazugehört:** Laut FAQ der Stadt alle Leistungen, die direkt der Beherbergung dienen, auch eine Buchungsgebühr.
- **Was nicht dazugehört:** Frühstück, Parkplatz und andere Zusatzleistungen.
- **Mehrere Gäste:** Der Zimmerpreis wird durch die Zahl der volljährigen Gäste geteilt. Minderjährige zählen bei der Aufteilung nicht mit.
- **Höchstdauer:** Es gibt keine. Laut FAQ ist die Steuer auch bei Aufenthalten von mehreren Monaten fällig.
- **Stornierung und No-Show:** Eine rechtzeitige Stornierung löst keine Steuer aus. Ein No-Show (gebucht, aber nicht erschienen) ist steuerpflichtig, weil das Zimmer bereitgehalten wurde.
Wer schuldet, wer zahlt?
Steuerschuldner ist der Betreiber der Beherbergungsstätte. Betreiben mehrere Personen gemeinsam eine Unterkunft, haften sie gemeinsam. Laut Stadt darf der Betrieb die Steuer dem Gast in Rechnung stellen, muss es aber nicht. Er kann sie auch selbst tragen. In der Praxis weisen die meisten Hotels sie auf der Rechnung gesondert aus. Gäste haben gegenüber der Stadt keine eigene Zahlungspflicht.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Laut Serviceportal der Stadt gilt für Betriebe:
- **Steuererklärung:** Für jeden Standort ist pro Quartal eine Erklärung fällig, jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar.
- **Online-Portal:** Die Erklärung wird in der Regel elektronisch über das Portal der Stadt eingereicht.
- **Nullmeldung:** Wer in einem Quartal niemanden beherbergt hat, meldet das per Telefon, E-Mail oder Fax oder reicht eine Nullmeldung ein.
- **Steuerbescheid:** Die Stadt setzt die Steuer per schriftlichem Bescheid fest. Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe fällig.
- **Aufzeichnungen:** Laut FAQ müssen Betriebe für jeden Gast unter anderem Anschrift, Geburtsdatum und Aufenthaltszeitraum erfassen und speichern. Das Geburtsdatum ist wichtig, um steuerfreie Minderjährige nachzuweisen.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Die Stadt beruft sich in ihren FAQ auf eine Auskunft des Landesamts für Steuern Niedersachsen: Die Beherbergungsteuer ist für Betriebe kein durchlaufender Posten, weil sie selbst die Steuer schulden. Sie gehört damit zum Entgelt für die Übernachtung und unterliegt wie dieses der Umsatzsteuer, also dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Hannoversche Hotels weisen die Beherbergungsteuer deshalb mit 7 Prozent Mehrwertsteuer aus.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Geschäftsreise, Einzelzimmer, 129 Euro brutto pro Nacht, drei Nächte, Aufenthalt 2026
Beispielrechnung
- Bemessungsgrundlage: 129,00 Euro je Nacht
- Stufe über 100 bis 150 Euro: 5,00 Euro je Nacht
- 5,00 Euro x 3 Nächte = 15,00 Euro Beherbergungsteuer
Beispiel 2: Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind (12 Jahre), Doppelzimmer mit Zustellbett, 160 Euro brutto pro Nacht, zwei Nächte
Beispielrechnung
- Aufteilung nur auf volljährige Gäste: 160,00 Euro / 2 = 80,00 Euro je Erwachsenem
- Stufe über 50 bis 100 Euro: 4,00 Euro je Erwachsenem und Nacht
- 2 Erwachsene x 4,00 Euro x 2 Nächte = 16,00 Euro
- Kind: steuerfrei
Beispiel 3: Kalkulation aus Sicht des Betriebs, angelehnt an das Beispiel in den FAQ der Stadt
Beispielrechnung
- Netto-Übernachtungspreis: 75,00 Euro
- plus 7 Prozent Umsatzsteuer: 5,25 Euro
- Bemessungsgrundlage: 80,25 Euro, Beherbergungsteuer laut Staffel: 4,00 Euro
- Netto-Preis inklusive Beherbergungsteuer: 79,00 Euro
- plus 7 Prozent Umsatzsteuer auf 79,00 Euro: 5,53 Euro
- Endpreis für den Gast: 84,53 Euro
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in wenigen, klar festgelegten Fällen. Die Satzung arbeitet nicht mit Befreiungsanträgen. Sie nimmt bestimmte Personen, Unterkünfte und Preisbereiche von vornherein aus.
Geschäftsreisen
Keine Befreiung. Laut FAQ der Stadt ist die Steuer auch für Übernachtungen fällig, die für eine berufliche Tätigkeit zwingend nötig sind. Schon bei der Einführung betonte die Stadt, dass die Steuer für touristische, private und geschäftliche Übernachtungen gleichermaßen gilt. Eine Arbeitgeberbescheinigung hilft in Hannover also nicht.
Kinder und Jugendliche
Minderjährige sind vollständig befreit. Besteuert wird nur der Aufwand volljähriger Gäste. Teilen sich Erwachsene und Kinder ein Zimmer, wird der Preis nur durch die Zahl der Erwachsenen geteilt. Zusätzlich gilt seit 2026: Junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zahlen nichts, wenn sie in einem gemeinnützigen Beherbergungsbetrieb übernachten und die Übernachtung zu dessen gemeinnützigem Zweck gehört (Zweckbetrieb). Die Gemeinnützigkeit muss vom Finanzamt nach der Abgabenordnung anerkannt sein.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Klassenfahrten gibt es nicht. Minderjährige Schüler sind aber ohnehin steuerfrei. Für volljährige Schüler und Begleitpersonen gilt seit 2026 die Befreiung bis 27 Jahre, wenn die Gruppe in einem anerkannt gemeinnützigen Haus innerhalb des Zweckbetriebs übernachtet. Ansonsten sind Übernachtungen zu Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungszwecken laut FAQ der Stadt ausdrücklich steuerpflichtig. Ob eine bestimmte Jugendherberge unter die Befreiung fällt, muss im Einzelfall geklärt werden.
Menschen mit Behinderung
Eine Befreiung für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihre Begleitpersonen ist in den veröffentlichten Fassungen der Satzung und der FAQ nicht vorgesehen. Andere Städte kennen solche Ausnahmen. Für Hannover ist eine solche Regelung nicht belegt.
Medizinische Gründe
Aufenthalte in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehakliniken gelten nach der Satzung gar nicht als Übernachtung. Eine Befreiung für Hotelübernachtungen aus medizinischen Gründen ist dagegen nicht belegt, etwa für Angehörige von Patienten. Solche Übernachtungen sind nach heutigem Stand steuerpflichtig.
Weitere Fälle
- Senioren-, Alten- und Pflegeheime, Hospize, Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen gelten nicht als Übernachtung im Sinne der Satzung.
- Übernachtungen bis 25 Euro brutto je Person und Nacht sind seit dem 1. Januar 2026 vollständig steuerfrei.
- Rechtzeitig stornierte Buchungen sind nicht steuerpflichtig.
- Unentgeltliche Übernachtungen sind nicht steuerpflichtig, denn besteuert wird nur eine bezahlte Übernachtungsmöglichkeit.
Entwicklung der City Tax im Überblick
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | bis 25 Euro: 0 Euro; über 25 bis 50 Euro: 3 Euro; über 50 bis 100 Euro: 4 Euro; je weitere angefangene 50 Euro plus 1 Euro; höchstens 12 Euro | steuerpflichtig | 1. Änderungssatzung ab 1. Januar 2026: untere Stufen entfallen, Obergrenze 12 Euro, Befreiung bis 27 Jahre in gemeinnützigen Betrieben | noch nicht veröffentlicht |
| 2025 | bis 10 Euro: 0,50 Euro; über 10 bis 25 Euro: 1,50 Euro; über 25 bis 50 Euro: 3 Euro; über 50 bis 100 Euro: 4 Euro; je weitere angefangene 50 Euro plus 1 Euro; keine Obergrenze | steuerpflichtig | Auswertung durch die Verwaltung im November 2025; Ratsbeschluss zur Änderung am 20. November 2025 | Jahresergebnis nicht belegt; laut Stadt lagen das erste und zweite Quartal auf Vorjahresniveau |
| 2024 | wie 2025 | steuerpflichtig | Einführung am 1. Januar 2024 | rund 10,5 Mio. Euro |
| 2023 | keine Steuer | – | Satzungsentwurf am 4. Mai 2023; Ratsbeschluss am 29. Juni 2023; Kritik von IHK und DEHOGA | – |
| 2022 | keine Steuer | – | Pläne im Rahmen der Haushaltskonsolidierung; DEHOGA Region Hannover kritisiert im Oktober 2022 die geplante Bettensteuer | – |
| 2021 | keine Steuer | – | keine belegten Beschlüsse | – |
| 2020 | keine Steuer | – | keine belegten Beschlüsse | – |
| 2019 | keine Steuer | – | keine belegten Beschlüsse | – |
| 2018 | keine Steuer | – | keine belegten Beschlüsse | – |
Die Stadt hatte mit rund zehn Millionen Euro im Jahr gerechnet. Laut Finanzdezernent Axel von der Ohe sollen die Änderungen ab 2026 den Ertrag nicht unter diese Marke drücken.
Häufige Fragen zur City Tax Hannover
Wie hoch ist die City Tax in Hannover 2026?
Hannover erhebt eine Beherbergungsteuer nach Staffeltarif. Je volljährigem Gast und Nacht sind es bis 25 Euro brutto 0 Euro, über 25 bis 50 Euro 3 Euro und über 50 bis 100 Euro 4 Euro. Danach steigt die Steuer je weitere angefangene 50 Euro um 1 Euro, höchstens auf 12 Euro ab einem Preis über 450 Euro.
Sind Geschäftsreisende in Hannover von der Beherbergungsteuer befreit?
Nein. Laut Stadt ist die Steuer auch für Übernachtungen fällig, die beruflich zwingend nötig sind. Eine Arbeitgeberbescheinigung führt nicht zur Befreiung.
Müssen Kinder in Hannover Beherbergungsteuer zahlen?
Nein. Besteuert werden nur volljährige Gäste. Teilen sich Erwachsene und Kinder ein Zimmer, wird der Preis nur auf die Erwachsenen aufgeteilt. Seit 2026 sind außerdem junge Menschen bis 27 Jahre in anerkannt gemeinnützigen Betrieben befreit, wenn die Übernachtung zu deren gemeinnützigem Zweck gehört.
Werden Frühstück und Parken mitbesteuert?
Nein. Maßgeblich ist der Bruttopreis der Übernachtung einschließlich direkt zugehöriger Leistungen wie einer Buchungsgebühr. Frühstück, Parkplatz und andere Zusatzleistungen zählen nicht dazu.
Gibt es eine Höchstdauer, nach der keine Steuer mehr anfällt?
Nein. Die Satzung begrenzt die steuerpflichtige Aufenthaltsdauer nicht. Laut FAQ der Stadt ist die Steuer auch bei Aufenthalten von mehreren Monaten fällig.
Fällt auf die Beherbergungsteuer Umsatzsteuer an?
Ja. Laut FAQ der Stadt ist die Beherbergungsteuer nach Auskunft des Landesamts für Steuern Niedersachsen kein durchlaufender Posten. Sie gehört zum Übernachtungsentgelt und unterliegt wie dieses 7 Prozent Umsatzsteuer.
Quellen
- Landeshauptstadt Hannover, Serviceportal: Beherbergungsteuer
- Beherbergungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 29.06.2023
- 1. Änderungssatzung zur Beherbergungsteuersatzung, gültig ab 01.01.2026
- Landeshauptstadt Hannover: FAQ zur Beherbergungsteuer (Stand 30.12.2025)
- Presseservice der Landeshauptstadt Hannover, Mitteilung vom 24.11.2025 zur veränderten Beherbergungsteuersatzung
- Landeshauptstadt Hannover, Pressemitteilung vom 05.11.2025: Erfolg für Hannovers Beherbergungsteuer
- Presseservice der Landeshauptstadt Hannover, Mitteilung vom 04.05.2023: Stadt legt Satzung zur Beherbergungsteuer vor
- Landeshauptstadt Hannover, Ratsdrucksache 1068/2023
- Visit Hannover: Die Beherbergungsteuer in Hannover, Laatzen und Langenhagen
- DEHOGA Region Hannover, Pressemitteilung Oktober 2022
- IHK Hannover zur geplanten Bettensteuer (2023)
- Tageskarte: Hannover will Bettensteuer für Hotelgäste einführen