Ratgeber · Hotellerie · Heidelberg
City Tax Heidelberg: 3,50 Euro pro Nacht – Regeln, Befreiungen und Pflichten für Betriebe
Stand: Oktober 2026
Heidelberg erhebt seit dem 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer von 3,50 Euro pro Person und Nacht. In Jugendherbergen und auf Camping- und Reisemobilplätzen sind es 1,50 Euro, die Steuer gilt höchstens für fünf Nächte. Geschäftsreisende zahlen mit, Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag sind befreit.
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Übernachtungsteuer (City Tax) · 3,50 € je Person und Nacht · max. 5 Nächte · Kinder unter 16 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
7,00 €
Abgabe gesamt
21,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
3,50 € je Person und Nacht × 2 Personen
3,50 Euro pro Person und Nacht für höchstens fünf zusammenhängende Nächte. Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind befreit; in Jugendherbergen sowie auf Camping- und Reisemobilplätzen gilt laut Stadt ein ermäßigter Betrag von 1,50 Euro.
Übernachtungsteuer (City Tax) Heidelberg: 3 Nächte × 7,00 € = 21,00 € netto zzgl. 7 % USt 1,47 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Heidelberg erhebt seit dem 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer. Die Stadt nennt sie selbst auch „City Tax“. Gäste zahlen pauschal 3,50 Euro pro Person und Nacht, egal wie teuer das Zimmer ist. Für Jugendherbergen sowie Camping- und Reisemobilplätze gilt laut Stadt ein ermäßigter Betrag von 1,50 Euro. Die Steuer fällt bei privaten und bei beruflichen Reisen an. Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb wird sie für höchstens fünf Nächte berechnet.
Befreit sind vor allem Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Eine Ausnahme für Geschäftsreisende gibt es in Heidelberg ausdrücklich nicht. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlage, die Berechnung, die Pflichten der Betriebe, die Befreiungen im Einzelnen und die Entwicklung seit 2018.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet „Übernachtungsteuer“. In der Satzung ergänzt die Stadt den Begriff „City Tax“, umgangssprachlich spricht man auch von Bettensteuer. Laut Stadt Heidelberg ist sie eine örtliche Aufwandsteuer.
Die Rechtsgrundlage ist laut den FAQ des Kämmereiamts § 9 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG-BW). Dazu kommt die Satzung über die Erhebung der Übernachtungsteuer (City Tax) der Stadt Heidelberg vom 5. Juni 2025. Sie gilt seit dem 1. Oktober 2025. Nach dem KAG-BW dürfen Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben. Das Gesetz beruht auf Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz. Die Stadt verweist außerdem auf das Bundesverfassungsgericht: Es hat am 22. März 2022 entschieden, dass örtliche Übernachtungsteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das gilt auch für berufliche Übernachtungen.
Zuständig ist das Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, im Rathaus am Marktplatz 10.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Heidelberg verlangt einen festen Betrag und keinen Prozentsatz vom Zimmerpreis:
| Unterkunftsart | Betrag pro Person und Nacht |
|---|---|
| Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Motels, Ferienwohnungen, Privatzimmer | 3,50 Euro |
| Jugendherbergen, Camping- und Reisemobilplätze | 1,50 Euro |
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr | 0 Euro |
Den ermäßigten Betrag von 1,50 Euro nennt die Stadt in ihrer Pressemitteilung vom 6. Juni 2025 zum Beschluss. Auf der zentralen Infoseite steht nur der Regelbetrag. Betriebe aus diesen Bereichen sollten deshalb in der Satzung nachlesen, wer genau unter den ermäßigten Betrag fällt.
Wichtig für die Praxis:
- Brutto oder netto spielt keine Rolle, weil der Betrag nicht vom Übernachtungspreis abhängt.
- Frühstück, Parken, Minibar und andere Nebenleistungen ändern nichts an der Steuer.
- Höchstdauer: Bei ununterbrochener Belegung im selben Betrieb wird die Steuer für höchstens fünf Nächte erhoben. Ab der sechsten Nacht fällt nichts mehr an.
- Laut Stadt gilt die Steuer auch dann, wenn der Gast die Unterkunft gar nicht nutzt. Das betrifft zum Beispiel gebuchte und bezahlte Nächte, in denen niemand anreist.
- Laut FAQ werden nur Übernachtungen besteuert, für die der Gast bezahlt.
Als Beherbergungsbetrieb gilt jeder, der gegen Bezahlung kurzfristige Übernachtungen anbietet. Laut FAQ zählen dazu auch Privatvermieter und möblierte Wohnungen, die über Vermittlungsportale kurzfristig vermietet werden.
Wer schuldet, wer zahlt?
In Heidelberg schuldet der Gast die Steuer. Laut FAQ zahlt der Gast den festen Betrag an den Betrieb. Der Betrieb muss die Steuer einziehen und an die Stadt abführen. Fachlich heißt das: Er ist „Steuerentrichtungspflichtiger“. Die Stadt schreibt, dass Gäste die Abgabe vor Ort zahlen.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
- Registrierung: Jeder Betrieb muss sich bei der Steuerabteilung der Stadt melden. Für bisher nicht gemeldete Betriebe, vor allem Privatzimmer und Ferienwohnungen, galt eine Frist bis zum 31. Dezember 2025. Das Formular „Anzeige des Betriebs“ steht auf der Internetseite der Stadt.
- Steueranmeldung: Für jedes Quartal ist eine Steueranmeldung beim Kämmereiamt abzugeben. Stichtag ist laut FAQ der fünfzehnte Tag nach Ende des Quartals.
- Nullmeldung: Wer in einem Quartal keine Gäste hatte, gibt eine Nullmeldung ab.
- Zahlung: Die Stadt stellt ein Formular für ein SEPA-Lastschriftmandat bereit.
- Nachweise: Die Satzung regelt, was Betriebe dokumentieren und aufbewahren müssen. Auf Verlangen der Stadt sind Nachweise vorzulegen.
- Aufgabe des Betriebs: Wer von der Stadt angeschrieben wurde, aber nicht mehr vermietet, soll dies dem Kämmereiamt mitteilen oder das Gewerbe beim Ordnungsamt abmelden.
Unabhängig von der Steuer gilt in Heidelberg seit dem 29. Dezember 2021 eine Registrierungspflicht für die Vermietung an Feriengäste. Darauf weist die Stadt ausdrücklich hin.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Laut FAQ der Stadt Heidelberg fällt auf die Übernachtungsteuer keine Umsatzsteuer an. Die Begründung: Der Gast schuldet die Steuer selbst, und der Betrieb leitet den festen Betrag nur weiter. Für den Betrieb ist die City Tax damit ein durchlaufender Posten. Darin unterscheidet sich Heidelberg von Städten wie Berlin oder Freiburg. Dort schuldet der Betrieb die Steuer, deshalb gehört sie zum Übernachtungsentgelt und unterliegt der Umsatzsteuer.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Paar auf Städtereise, drei Nächte im Hotel
Beispielrechnung
- 2 Personen × 3 Nächte = 6 steuerpflichtige Übernachtungen
- 6 × 3,50 Euro = 21,00 Euro City Tax
- Der Zimmerpreis spielt für die Höhe keine Rolle.
Beispiel 2: Familie mit Kindern im Alter von 12 und 17 Jahren, sieben Nächte in einer Ferienwohnung
Beispielrechnung
- Steuerpflichtig: 2 Erwachsene + Jugendlicher (17 Jahre) = 3 Personen
- Befreit: Kind (12 Jahre), weil noch nicht 16
- Anrechenbare Nächte: 7, aber höchstens 5
- 3 Personen × 5 Nächte × 3,50 Euro = 52,50 Euro
Beispiel 3: Geschäftsreise über acht Nächte und Wochenende mit dem Wohnmobil
Beispielrechnung
- Geschäftsreisender: 8 Nächte, aber höchstens 5
- 5 × 3,50 Euro = 17,50 Euro (berufliche Reisen sind nicht befreit)
- Zwei Erwachsene auf einem Reisemobilplatz, 2 Nächte: 2 × 2 × 1,50 Euro = 6,00 Euro
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in wenigen, klar umrissenen Fällen. Eine allgemeine Befreiung auf Antrag nennt die Stadt in ihren Informationen nicht. Belegt sind die Befreiung für Kinder und Jugendliche, der Ausschluss bestimmter Einrichtungen und die Grenze von fünf Nächten.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisende sind nicht befreit. Die Stadt betont, dass die Steuer bei privaten und bei beruflichen Aufenthalten fällig wird. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers hilft in Heidelberg also nicht. Ob der Arbeitgeber die City Tax erstattet, regelt die Reisekostenabrechnung, nicht die Satzung.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Nach üblichem Rechtsverständnis heißt das: bis zum 16. Geburtstag. Wer bei der Übernachtung schon 16 ist, zahlt den vollen Betrag. Manche Hotels schreiben „bis einschließlich 16“, maßgeblich ist aber der Wortlaut der Stadt. Welche Altersnachweise Betriebe verlangen müssen, ist nicht gesichert belegt. Die Stadt kann jedoch Nachweise anfordern.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Klassen- und Schulfahrten ist für Heidelberg nicht gesichert belegt. Schüler unter 16 Jahren sind wegen ihres Alters ohnehin befreit. Für ältere Schüler und Lehrer gilt nach den verfügbaren Informationen der normale Betrag. Übernachtet die Gruppe in der Jugendherberge, sind es 1,50 Euro pro Person und Nacht. Schulen sollten vor der Buchung beim Kämmereiamt nachfragen.
Menschen mit Behinderung
Eine Befreiung für Menschen mit Behinderung oder ihre Begleitpersonen ist für Heidelberg nicht gesichert belegt. Andere Städte wie Freiburg oder Berlin befreien notwendige Begleitpersonen ausdrücklich. Daraus folgt für Heidelberg aber nichts.
Medizinische Gründe
Laut Stadt sind Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Hospize und vergleichbare Einrichtungen von der Steuer ausgenommen. Wer dort übernachtet, zahlt keine City Tax. Ob Patienten oder Angehörige befreit sind, die aus medizinischen Gründen im Hotel übernachten, ist nicht gesichert belegt.
Weitere Fälle
- Laut Stadt sind auch Einrichtungen ausgenommen, die Menschen in besonderen sozialen Lagen unterbringen.
- Lange Aufenthalte: Ab der sechsten Nacht ohne Unterbrechung im selben Betrieb fällt keine Steuer mehr an.
- Wer kostenlos übernachtet, etwa bei Freunden, zahlt nichts.
- Sonderregeln für Studierende, Auszubildende oder Diplomaten sind nicht gesichert belegt.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Die Steuer war von Anfang an umstritten. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete von einem Branchentreffen, auf dem Oberbürgermeister, Heidelberg Marketing und DEHOGA heftig über eine Tourismusabgabe stritten. Im ersten Quartal 2025 tagte unter Leitung der Heidelberg Marketing GmbH ein „Arbeitskreis Tourismusabgabe“. Laut Stadt sind Anregungen daraus in die Satzung eingeflossen. Laut Mannheimer Morgen kritisierte die Hotelbranche vor dem Beschluss, dass Tagestouristen nicht beteiligt werden. Laut eigenen Angaben mehrerer Heidelberger Hotels haben sich DEHOGA und Hoteliers erfolglos gegen die Steuer gewehrt. Der DEHOGA Bundesverband lehnt Bettensteuern grundsätzlich ab.
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen steuerpflichtig
2026
- Satz
- 3,50 Euro, ermäßigt 1,50 Euro
- Geschäftsreisen
- steuerpflichtig
- Wichtige Änderungen
- erstes volles Jahr mit der Steuer; eine Änderung der Satzung ist nicht belegt
- Einnahmen
- Ziel laut Stadt: mehr als 5 Mio. Euro pro Jahr; tatsächliche Einnahmen nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,50 Euro, ermäßigt 1,50 Euro | steuerpflichtig | erstes volles Jahr mit der Steuer; eine Änderung der Satzung ist nicht belegt | Ziel laut Stadt: mehr als 5 Mio. Euro pro Jahr; tatsächliche Einnahmen nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,50 Euro ab 1. Oktober, ermäßigt 1,50 Euro | steuerpflichtig | 19. Mai: Vorschlag mit geplantem Start 1. Juli; 5. Juni: Beschluss des Gemeinderats mit großer Mehrheit zusammen mit dem Haushalt 2025/26; Start am 1. Oktober; Meldefrist für Betriebe 31. Dezember | Verwaltungskosten laut Stadt rund 110.000 Euro pro Jahr; tatsächliche Einnahmen nicht gesichert belegt |
| 2024 | keine Steuer | – | mehr als 1,8 Mio. Übernachtungen; diese Zahl diente später als Grundlage der Planung | – |
| 2023 | keine Steuer | – | keine Beschlüsse belegt | – |
| 2022 | keine Steuer | – | Bundesverfassungsgericht bestätigt am 22. März Übernachtungsteuern, auch für berufliche Übernachtungen | – |
| 2021 | keine Steuer | – | seit 29. Dezember Registrierungspflicht für die Vermietung an Feriengäste | – |
| 2020 | keine Steuer | – | keine Beschlüsse belegt | – |
| 2019 | keine Steuer | – | keine Beschlüsse belegt | – |
| 2018 | keine Steuer | – | keine Beschlüsse belegt | – |
Häufige Fragen zur City Tax Heidelberg
Wie hoch ist die City Tax in Heidelberg?
Seit dem 1. Oktober 2025 zahlen Gäste 3,50 Euro pro Person und Nacht. Für Jugendherbergen sowie Camping- und Reisemobilplätze gilt laut Stadt ein ermäßigter Betrag von 1,50 Euro. Der Zimmerpreis spielt keine Rolle.
Müssen Geschäftsreisende die Übernachtungsteuer in Heidelberg zahlen?
Ja. Die Stadt Heidelberg erhebt die Steuer ausdrücklich bei privaten und bei beruflichen Aufenthalten. Eine Befreiung für Geschäftsreisen gibt es nicht.
Ab welchem Alter zahlen Kinder die City Tax?
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit, also bis zum 16. Geburtstag. Ab dem 16. Geburtstag gilt der volle Betrag.
Für wie viele Nächte wird die Steuer höchstens berechnet?
Bei ununterbrochenem Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für fünf Nächte. Ab der sechsten Nacht fällt keine Steuer mehr an.
Fällt auf die Heidelberger City Tax Umsatzsteuer an?
Laut FAQ der Stadt nein. Der Gast schuldet die Steuer selbst, und für den Betrieb ist sie ein durchlaufender Posten. Betriebe sollten die Darstellung auf der Rechnung trotzdem mit ihrer Steuerberatung klären.
Wann müssen Betriebe die Steuer anmelden?
Für jedes Quartal bis zum fünfzehnten Tag nach Quartalsende beim Kämmereiamt, Abteilung Kasse und Steuern. Wer in einem Quartal keine Gäste hatte, gibt eine Nullmeldung ab.
Quellen
- Stadt Heidelberg, Kämmereiamt: Informationsseite Übernachtungsteuer
- Stadt Heidelberg: Fragen und Antworten (FAQs) zur Übernachtungsteuer
- Satzung über die Erhebung der Übernachtungsteuer (City Tax) der Stadt Heidelberg vom 5. Juni 2025
- Stadt Heidelberg, Pressemitteilung vom 19.05.2025: Einführung einer Übernachtungsteuer zum 1. Juli vorgeschlagen
- Stadt Heidelberg, Pressemitteilung vom 06.06.2025: „City Tax“ – Heidelberg führt zum 1. Oktober eine Übernachtungsteuer ein
- Stadt Heidelberg, Pressemitteilung vom 06.06.2025: Haushalt 2025/26 verabschiedet
- Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (§ 9 Abs. 4 KAG-BW)
- Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 22.03.2022 zu Übernachtungsteuern
- MRN-News, 18.12.2025: Übernachtungsteuer – Privatzimmer und Ferienwohnungen bis 31. Dezember melden
- Mannheimer Morgen: Hotel-Branche kritisch gegenüber Heidelberger Übernachtungsteuer
- Rhein-Neckar-Zeitung: Bericht zum Branchentreffen über die Tourismusabgabe
- DEHOGA Bundesverband: Position zur Bettensteuer