Ratgeber · Hotellerie · Kyoto
City Tax Kyoto: Übernachtungsteuer 2026 mit Sätzen bis 10.000 Yen, Befreiungen und Rechenbeispielen
Stand: Oktober 2026
Seit dem 1. März 2026 erhebt Kyoto je Person und Nacht 200 bis 10.000 Yen Übernachtungsteuer. Maßgeblich ist der Übernachtungspreis ohne Mahlzeiten und Konsumsteuer, nicht die Sternekategorie oder die Saison. Befreit sind fast nur japanische Schulklassen und Kita-Gruppen. Geschäftsreisende und Kinder auf Familienreisen zahlen grundsätzlich mit.
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Shukuhaku-zei (Übernachtungsteuer der Stadt Kyoto) · 2,29 € je Person und Nacht · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
4,58 €
Abgabe gesamt
13,74 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
2,29 € je Person und Nacht × 2 Personen
Der Rechner nutzt 400 Yen (ca. 2,29 € bei 175 Yen je Euro) je Person und Nacht für einen Preis von 6.000 bis 19.999 Yen je Person. Je nach Preis je Person ohne Mahlzeiten und Konsumsteuer gelten 200, 1.000, 4.000 oder 10.000 Yen.
Shukuhaku-zei (Übernachtungsteuer der Stadt Kyoto) Kyoto: 3 Nächte × 4,58 € = 13,74 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Kyoto übernachtet, zahlt seit dem 1. Oktober 2018 die städtische Übernachtungsteuer. Zum 1. März 2026 hat die Stadt die Beträge deutlich angehoben. Je Person und Nacht fallen nun 200 bis 10.000 Yen an. Wie viel es genau ist, hängt vom Übernachtungspreis ohne Mahlzeiten und ohne Konsumsteuer ab. Sternekategorien, Saisonzeiten oder die Art der Unterkunft spielen keine Rolle. Entscheidend ist allein der Preis je Person.
Befreit sind nur Schüler japanischer Schulen auf offiziellen Schulveranstaltungen sowie Kita-Gruppen, jeweils mit ihren Begleitpersonen. Geschäftsreisende, Kinder auf Familienreisen und Menschen mit Behinderung zahlen grundsätzlich mit. Deutsche Gäste, Reiseveranstalter und Travel Manager sollten die Details kennen, denn die Steuer wird häufig vor Ort und zusätzlich zum gebuchten Preis kassiert.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt offiziell „Shukuhaku-zei“, auf Deutsch Übernachtungsteuer. Rechtsgrundlage ist die Übernachtungsteuersatzung der Stadt Kyoto („Kyōto-shi Shukuhaku-zei Jōrei“). Nach Angaben der Stadt ist sie eine kommunale Zwecksteuer, die nicht im japanischen Kommunalsteuergesetz vorgegeben ist, sondern von der Stadt selbst eingeführt wurde. Die Einnahmen sind zweckgebunden: Sie sollen Kyoto als internationale Kulturstadt attraktiver machen und den Tourismus fördern.
Der Stadtrat beschloss die Satzung am 2. November 2017, in Kraft ist sie seit dem 1. Oktober 2018. Die Erhöhung verabschiedete der Stadtrat am 25. März 2025. Das Ministerium für Inneres und Kommunikation stimmte am 3. Oktober 2025 zu. Die neuen Sätze gelten für Übernachtungen ab dem 1. März 2026. Laut Kyoto Shimbun fließt ein Teil der Mehreinnahmen in einen neuen Übernachtungsteuer-Fonds. Daraus sollen unter anderem traditionelle Stadthäuser (Machiya) erhalten und Maßnahmen gegen Overtourism bezahlt werden.
Die Steuer gilt für Hotels, Ryokan, einfache Unterkünfte wie Hostels sowie für angemeldete Privatunterkünfte (Minpaku). Eine zusätzliche Steuer der Präfektur Kyoto gibt es laut japanischen Fachportalen nicht. Eine amtliche Bestätigung dafür ist nicht gesichert belegt.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
| Übernachtungspreis je Person und Nacht | bis 28.02.2026 | ab 01.03.2026 |
|---|---|---|
| unter 6.000 Yen | 200 Yen | 200 Yen |
| 6.000 bis 19.999 Yen | 200 Yen | 400 Yen |
| 20.000 bis 49.999 Yen | 500 Yen | 1.000 Yen |
| 50.000 bis 99.999 Yen | 1.000 Yen | 4.000 Yen |
| ab 100.000 Yen | 1.000 Yen | 10.000 Yen |
Als Bemessungsgrundlage nennt die Stadt Kyoto den reinen Übernachtungspreis, also Zimmerpreis plus Servicegebühr. Mahlzeiten und Konsumsteuer gehören nicht dazu. Die Steuer wird also vom Nettopreis berechnet. Laut den Hinweisen der Hotels, die sich auf die Satzung beziehen, zählen auch Restaurant, Bankett, Massage, Reinigung oder Telefon nicht mit. Gleiches gilt für die Badesteuer in Onsen-Betrieben.
Wichtige Besonderheiten im Überblick:
- Es gibt keinen Freibetrag: Auch die günstigste Übernachtung kostet 200 Yen.
- Es gibt keine Höchstdauer: Die Steuer fällt für jede Nacht an.
- Sie gilt je Person, nicht je Zimmer.
- Sterne oder Saison spielen keine Rolle.
- Maßgeblich ist das Datum der Übernachtung, nicht das Buchungsdatum. Für Nächte ab dem 1. März 2026 gilt der neue Satz auch dann, wenn früher gebucht wurde. Laut Hilton Kyoto muss eine bereits vorab gezahlte niedrigere Steuer nachgezahlt werden.
Wer schuldet, wer zahlt?
Steuerschuldner ist der Gast. Die Steuer wird über die Betriebe eingezogen: Wer ein Hotel, ein Ryokan oder eine Minpaku betreibt, ist zur Erhebung verpflichtet. Laut Stadt zahlen Gäste die Steuer in der Unterkunft. Sie kann aber auch schon im Betrag enthalten sein, den Gäste an ein Buchungsportal oder einen Reiseveranstalter gezahlt haben. Seit März 2026 weisen manche Hotelketten die Steuer gesondert aus, statt sie im Preis einzuschließen.
Was deutsche Reisende und Veranstalter wissen sollten:
- In den Preisen von Buchungsportalen ist die Steuer oft nicht enthalten. Sie wird dann beim Check-in oder Check-out fällig.
- Veranstalter sollten im Reisevertrag klar angeben, ob die Steuer im Preis steckt oder vor Ort zu zahlen ist.
- Eine Preiserhöhung wegen neuer Steuern ist bei Pauschalreisen nach § 651f BGB nur möglich, wenn der Vertrag sie vorbehält und sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird. Bei mehr als 8 Prozent dürfen Kunden vom Vertrag zurücktreten.
- Laut offiziellem Reiseportal der Stadt gibt es ein Informationsblatt zur neuen Steuer, unter anderem auf Deutsch.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Die Stadt Kyoto verpflichtet alle Betreiber von Hotels, Ryokan und Minpaku, die Steuer zu erheben. Grundsätzlich müssen sie bis zum Ende des Folgemonats eine Steueranmeldung einreichen und die Steuer abführen. Das gilt auch für deutsche Eigentümer einer angemeldeten Ferienunterkunft in Kyoto. Laut Bericht des Expertenausschusses der Stadt von November 2024 reichten im Mai 2024 99,89 Prozent der Betriebe die vorgeschriebene Betriebsmeldung ein. Bei den Steueranmeldungen lag die Quote von 2019 bis 2023 bei 99,12 Prozent.
Für den Aufwand erhalten die Betriebe einen Zuschuss. Laut Fachdienst Travel Voice kündigte die Stadt im Januar 2025 an, den Satz ab 2025 für fünf Jahre von 3 auf 3,5 Prozent anzuheben und die Obergrenze von 2 Millionen Yen abzuschaffen. Damit sollen etwa Systemumstellungen und bargeldlose Zahlung unterstützt werden. Die Details zum elektronischen Verfahren sind hier nicht gesichert belegt.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Japan erhebt eine Konsumsteuer von 10 Prozent auf Übernachtung, Frühstück im Hotel und Parken. Die Übernachtungsteuer selbst ist kein Entgelt für eine Leistung. Laut japanischen Fachbeiträgen zur Buchführung fällt auf sie keine Konsumsteuer an, wenn sie auf Rechnung oder Quittung gesondert ausgewiesen ist. Wird sie nicht getrennt ausgewiesen, kann sie in die Bemessungsgrundlage einfließen. Die Übernachtungsteuer wird vom Preis ohne Konsumsteuer berechnet, und auf die Übernachtungsteuer kommt keine Konsumsteuer.
Rechenbeispiel
Die Beispiele rechnen mit einem angenommenen Kurs von 1 Euro = 175 Yen. Der tatsächliche Kurs schwankt.
Beispiel 1: Ein Paar wohnt drei Nächte in einem 4-Sterne-Hotel, Doppelzimmer 36.000 Yen netto pro Nacht, ohne Frühstück.
Beispielrechnung
- Zimmerpreis je Person: 36.000 / 2 = 18.000 Yen, also Stufe 6.000 bis 19.999 Yen
- Übernachtungsteuer: 400 Yen x 2 Personen x 3 Nächte = 2.400 Yen
- Konsumsteuer: 10 Prozent auf 108.000 Yen = 10.800 Yen
- Gesamt: 108.000 + 10.800 + 2.400 = 121.200 Yen, rund 692,57 Euro
- Davon Übernachtungsteuer: rund 13,71 Euro
Beispiel 2: Ein Geschäftsreisender bleibt vier Nächte, Einzelzimmer 15.000 Yen plus Frühstück 2.000 Yen, jeweils netto.
Beispielrechnung
- Bemessung nur nach dem Zimmer: 15.000 Yen, also 400 Yen pro Nacht
- Übernachtungsteuer: 400 x 4 = 1.600 Yen, rund 9,14 Euro
- Konsumsteuer: 10 Prozent auf 68.000 Yen = 6.800 Yen
- Gesamt: 68.000 + 6.800 + 1.600 = 76.400 Yen, rund 436,57 Euro
Beispiel 3: Zwei Gäste wohnen zwei Nächte in einer Luxussuite für 220.000 Yen netto pro Nacht.
Beispielrechnung
- Zimmerpreis je Person: 110.000 Yen, also Stufe ab 100.000 Yen
- Übernachtungsteuer: 10.000 x 2 x 2 = 40.000 Yen, rund 228,57 Euro
- Zum Vergleich vor März 2026: 1.000 x 2 x 2 = 4.000 Yen, rund 22,86 Euro
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Nur in sehr engen Grenzen. Die Satzung befreit Schulveranstaltungen und seit 2021 auch Kita-Veranstaltungen. Alle anderen Übernachtungen sind steuerpflichtig.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisen sind nicht befreit. Dienstreisende zahlen dieselben Beträge wie Urlauber. Für die Reisekostenabrechnung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesener Steuer hilfreich.
Kinder und Jugendliche
Eine Befreiung nach Alter gibt es nicht. Kinder auf Familienreisen zahlen grundsätzlich nach ihrem Übernachtungspreis. Ob Kleinkinder, die kostenlos im Bett der Eltern schlafen, besteuert werden, ist nicht gesichert belegt. Das sollten Familien bei der Unterkunft erfragen. Laut Stadt Kyoto sind seit dem 1. April 2021 Kinder ab drei Jahren befreit, wenn sie an einer Veranstaltung einer Kita oder ähnlichen Einrichtung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung für die ganze Einrichtung oder eine Altersgruppe stattfindet. Auch die Begleitpersonen sind dann befreit.
Klassenfahrten
Befreit sind Schüler von Schulen nach Artikel 1 des japanischen Schulbildungsgesetzes, Universitäten ausgenommen. Sie müssen an einer Klassenfahrt oder einer anderen Schulveranstaltung teilnehmen, die die Schule selbst ausrichtet. Ihre Begleitpersonen sind ebenfalls befreit. Als Begleitpersonen zählen laut Stadt Lehrkräfte und anderes Schulpersonal sowie Pflegekräfte oder Eltern, die Schüler mit Behinderung unterstützen. Reiseleiter von Reiseunternehmen und Fotografen zählen nicht dazu. Trainingslager von Schul-AGs sind nicht befreit. Die Veranstaltung muss als Schulveranstaltung nach den Lehrplanrichtlinien gelten und für einen ganzen Jahrgang stattfinden. Unterkünfte verlangen dafür eine Bescheinigung.
Menschen mit Behinderung
Eine eigene Befreiung gibt es nicht. Befreit sind nur Pflegekräfte oder Eltern, die Schüler mit Behinderung auf einer befreiten Schulveranstaltung begleiten.
Medizinische Gründe
Eine Befreiung aus medizinischen Gründen ist nicht vorgesehen. Laut japanischer Fachpresse fällt die Steuer auch an, wenn jemand Angehörige zu Arztterminen begleitet.
Weitere Fälle
- Es gibt keinen Freibetrag: Auch Übernachtungen unter 6.000 Yen kosten 200 Yen.
- Studierende auf Exkursion sind nicht befreit, weil Universitäten ausgenommen sind.
- Tagesgäste zahlen keine Übernachtungsteuer.
- Wer außerhalb der Stadt Kyoto übernachtet, zahlt nicht nach den Regeln von Kyoto. Am Übernachtungsort können aber eigene Regeln gelten.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Die Einnahmen beziehen sich auf das japanische Haushaltsjahr. Es läuft von April bis März und beginnt im jeweils genannten Jahr.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 200 / 400 / 1.000 / 4.000 / 10.000 Yen ab 1. März | nicht befreit | Fünf Stufen, Höchstbetrag verzehnfacht | Plan: 13,2 Mrd. Yen |
| 2025 | 200 / 500 / 1.000 Yen | nicht befreit | Beschluss im Stadtrat am 25. März, Zustimmung des Ministeriums am 3. Oktober | Plan: 5,9 Mrd. Yen, Ist-Wert nicht gesichert belegt |
| 2024 | 200 / 500 / 1.000 Yen | nicht befreit | Expertenausschuss empfiehlt im November eine Erhöhung | rund 6,2 Mrd. Yen (Rekord, vorläufig) |
| 2023 | 200 / 500 / 1.000 Yen | nicht befreit | Ausschuss beginnt Prüfung | rund 5,2 Mrd. Yen |
| 2022 | 200 / 500 / 1.000 Yen | nicht befreit | Erholung nach der Pandemie | rund 3,05 Mrd. Yen |
| 2021 | 200 / 500 / 1.000 Yen | nicht befreit | Befreiung für Kita-Veranstaltungen ab 1. April | rund 1,63 Mrd. Yen |
| 2020 | 200 / 500 / 1.000 Yen | nicht befreit | Starker Einbruch durch Corona | rund 1,29 Mrd. Yen |
| 2019 | 200 / 500 / 1.000 Yen | nicht befreit | Erstes volles Jahr | rund 4,2 Mrd. Yen |
| 2018 | 200 / 500 / 1.000 Yen ab 1. Oktober | nicht befreit | Einführung der Steuer | Plan: rund 1,9 Mrd. Yen, Ist-Wert nicht gesichert belegt |
Häufige Fragen zur City Tax Kyoto
Wie hoch ist die City Tax in Kyoto 2026?
Seit dem 1. März 2026 zahlen Gäste je Person und Nacht 200, 400, 1.000, 4.000 oder 10.000 Yen. Der Betrag richtet sich nach dem Übernachtungspreis ohne Mahlzeiten und ohne Konsumsteuer.
Richtet sich die Steuer nach Sternen oder Saison?
Nein. In Kyoto zählt allein der Übernachtungspreis je Person und Nacht. Sternekategorie, Saison und Art der Unterkunft spielen keine Rolle.
Sind Geschäftsreisende befreit?
Nein. Dienstreisende zahlen dieselben Beträge wie Urlauber. Weist das Hotel die Steuer gesondert aus, fällt auf sie keine japanische Konsumsteuer an.
Müssen Kinder die Steuer zahlen?
Eine Befreiung nach Alter gibt es nicht. Befreit sind nur Teilnehmer an Schulveranstaltungen japanischer Schulen und an Kita-Veranstaltungen ab drei Jahren, jeweils mit Begleitpersonen. Ob kostenlos mitschlafende Kleinkinder zahlen, ist nicht gesichert belegt.
Ist die Steuer im Preis von Buchungsportalen enthalten?
Oft nicht. Laut Stadt wird die Steuer in der Unterkunft bezahlt, kann aber im Betrag an ein Portal oder einen Veranstalter schon enthalten sein. Am besten fragen Gäste direkt beim Haus nach.
Gilt der neue Satz auch für Buchungen von vor März 2026?
Ja. Maßgeblich ist das Datum der Übernachtung. Wurde vorab die alte, niedrigere Steuer gezahlt, ist für Nächte ab dem 1. März 2026 die Differenz nachzuzahlen.
Quellen
- Stadt Kyoto: Informationsseite zur Übernachtungsteuer
- Stadt Kyoto: Häufige Fragen für Gäste zur Steuerbefreiung
- Stadt Kyoto: Bericht des Expertenausschusses zur Übernachtungsteuer, November 2024
- Stadt Kyoto: Ausschussunterlagen zur Übernachtungsteuer, April 2024
- Stadt Kyoto: Steuerbroschüre 2023
- Stadt Kyoto: offizieller Beitrag zur Erhöhung 2026
- Kyoto City Official Travel Guide: Hinweis zur Steueränderung ab März 2026
- Nikkei: Berichte zu Steuererhöhung und Haushaltsabschluss 2024
- Kyoto Shimbun: Berichte zu Einnahmen und Verwendung der Übernachtungsteuer
- Travel Voice: Berichte zu Einführung 2017 und Erhöhung 2025
- Hilton Kyoto und Cross Hotel Kyoto: Gästeinformationen zur Übernachtungsteuer
- The Points Guy: Bericht zu Stadtratsbeschluss und Zustimmung des Ministeriums