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City Tax Mallorca: Ecotasa 2026 – Sätze, Befreiungen und Pflichten für Gäste und Betriebe
Stand: Oktober 2026
Auf Mallorca kostet die Ecotasa 2026 in der Hochsaison weiterhin 1 bis 4 Euro pro Person und Nacht, dazu kommen 10 % IVA. Die 2025 angekündigte Erhöhung auf bis zu 6 Euro wurde nicht umgesetzt. Hier lesen Sie, wer befreit ist, wie die Unterkunft die Steuer abrechnet und was deutsche Reisende und Veranstalter wissen sollten.
Betrag direkt ausrechnen
Impuesto de Turismo Sostenible (Ecotasa) · 3,00 € je Person und Nacht · Kinder unter 16 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
6,00 €
Abgabe gesamt
18,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
3,00 € je Person und Nacht × 2 Personen
Der Rechner verwendet 3 € je Person und Nacht für ein 4-Sterne-Hotel in der Hochsaison (1. Mai bis 31. Oktober), zuzüglich 10 % IVA. Ab dem neunten Tag halbiert sich der Satz, das berücksichtigt der Rechner nicht. Je nach Kategorie, Saison oder Unterkunftsart gelten andere Beträge zwischen 0,25 und 4 €.
Impuesto de Turismo Sostenible (Ecotasa) Mallorca: 3 Nächte × 6,00 € = 18,00 € netto zzgl. 10 % USt 1,80 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer auf Mallorca übernachtet, zahlt auch 2026 die sogenannte Ecotasa. Offiziell heißt sie Impuesto sobre estancias turísticas, sie wird aber auch Impuesto de Turismo Sostenible (ITS) genannt. Der Betrag richtet sich nicht nach dem Zimmerpreis. Er hängt von der Art und Kategorie der Unterkunft ab: In der Hochsaison vom 1. Mai bis 31. Oktober sind es zwischen 1 und 4 Euro pro Person über 16 Jahren und Tag. In der Nebensaison vom 1. November bis 30. April gibt es 75 % Ermäßigung, und ab dem neunten Tag halbiert sich der Betrag. Auf die Steuer kommen außerdem 10 % spanische Umsatzsteuer (IVA).
Die Balearenregierung hatte im März 2025 eine Erhöhung auf bis zu 6 Euro angekündigt. Diese ist nicht in Kraft getreten. Im Februar 2026 wurde sie vertagt, und im September 2026 erklärte der balearische Tourismusminister Jaume Bauzà, eine Erhöhung werde nicht erwogen. Die Ecotasa ist eine Steuer der Region Balearen und keine Stadtsteuer von Palma. Sie gilt gleichermaßen auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Grundlage ist das balearische Gesetz 2/2016 vom 30. März 2016 über die Steuer auf touristische Aufenthalte (Ley 2/2016, del impuesto sobre estancias turísticas en las Illes Balears). Es wurde im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht, und die Steuer wird seit dem 1. Juli 2016 erhoben. Zuständig ist die balearische Steueragentur Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB). Die Einnahmen fließen in den Fonds zur Förderung des nachhaltigen Tourismus. Laut balearischem Finanzministerium sind sie ausschließlich für diesen Fonds bestimmt.
Die Sätze für die Hochsaison wurden mit dem balearischen Haushaltsgesetz für 2018 verdoppelt, wie die Fachzeitschrift Hosteltur berichtete. Laut Periódico de Ibiza galt der doppelte Satz ab dem 1. Mai 2018. Seitdem sind die Sätze unverändert. Eine erste Ökosteuer gab es auf den Balearen schon einmal: Sie wurde 2002 eingeführt und 2003 wieder abgeschafft.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Die Ecotasa ist ein fester Betrag pro Person und Aufenthaltstag. Nach Angaben von Hotelbetreibern wird jeder angefangene Tag gezählt. Weil der Zimmerpreis keine Rolle spielt, stellt sich die Frage nach brutto oder netto nicht. Frühstück, Halbpension, Parkplatz oder andere Zusatzleistungen ändern den Betrag ebenfalls nicht.
| Unterkunftsart (Auswahl) | Hochsaison 1.5.–31.10. | Nebensaison 1.11.–30.4. |
|---|---|---|
| Hotels 5 Sterne, 5 Sterne Gran Lujo, 4 Sterne Superior; Apartments 4 Schlüssel | 4,00 € | 1,00 € |
| Hotels 4 Sterne und 3 Sterne Superior; Apartments 3 Schlüssel Superior | 3,00 € | 0,75 € |
| Hotels 1 bis 3 Sterne, Ferienwohnungen, Agroturismo, sonstige Apartments | 2,00 € | 0,50 € |
| Hostales, Pensionen, Campingplätze, Herbergen | 1,00 € | 0,25 € |
Alle Beträge verstehen sich ohne 10 % IVA. Es gibt keine Höchstdauer, nach der die Steuer wegfällt. Ab dem neunten Tag eines Aufenthalts in derselben Unterkunft halbiert sich der Satz. Seit 2018 zahlen auch Kreuzfahrtpassagiere die Steuer.
Wer schuldet, wer zahlt?
Die Steuer schuldet der Gast. Der Betreiber der Unterkunft ist laut Gesetz der sogenannte Stellvertreter des Steuerpflichtigen (sustituto del contribuyente): Er kassiert die Steuer, meldet sie an und führt sie ab. Laut Gesetzesbegründung muss die Steuer immer der Gast selbst tragen. Sie darf nicht auf Dritte abgewälzt werden, die mit dem Steuerverhältnis nichts zu tun haben.
Praxis-Hinweis für deutsche Reisende und Veranstalter: Die Ecotasa wird in der Regel vor Ort in der Unterkunft bezahlt und ist meist nicht im Pauschalreisepreis enthalten. Reiseveranstalter sollten ihre Kunden schon vor der Buchung deutlich darauf hinweisen. Gäste sollten den Betrag für mehrere Nächte im Reisebudget einplanen.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Laut Informationsleitfaden der ATIB gilt für Betriebe Folgendes:
- Vor Beginn des Aufenthalts füllt der Gast eine Erklärung aus und unterschreibt sie. Sie enthält Name, Ausweis- oder Passnummer, Wohnanschrift, Zahl der Tage und gegebenenfalls eine beantragte Befreiung samt Nachweis.
- Der Betrieb prüft die Angaben und die Voraussetzungen einer Befreiung und kassiert die Steuer.
- Für jede Unterkunft führt er ein Register der Gästeerklärungen und ein Register der ausgestellten Zahlungsbelege. Erklärungen, Befreiungsnachweise und Belege bewahrt er nach Tagen geordnet auf.
- Die Steuer wird vierteljährlich mit dem Formular Modelo 700 angemeldet und überwiesen, und zwar für jede Unterkunft einzeln.
Für Ferienwohnungen gibt es laut Fachportalen ein Pauschalverfahren mit den Formularen 710 und 790. Voraussetzung ist eine Registrierung bei der ATIB mit Formular 017. Die Meldung der Gäste über das spanische System SES Hospedajes ist davon getrennt und zusätzlich zu erledigen.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Spanien erhebt auf Übernachtungen und Gastronomieleistungen wie das Frühstück den ermäßigten IVA-Satz von 10 %. Der Regelsatz von 21 % gilt zum Beispiel in der Regel für Parkplätze. Auch auf die Ecotasa selbst kommen laut Angaben von Hotelbetreibern wie Protur und Fachportalen 10 % IVA hinzu. Diese IVA wird nur auf die Steuer berechnet und nicht auf den Zimmerpreis. Getrennt ausgewiesen ist die Ecotasa also nicht umsatzsteuerfrei.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Paar, 4-Sterne-Hotel, 7 Nächte im August
Beispielrechnung
- 2 Personen x 7 Nächte x 3,00 € = 42,00 €
- zuzüglich 10 % IVA = 4,20 €
- Ecotasa gesamt = 46,20 €
Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern (10 und 14 Jahre), 5-Sterne-Hotel, 10 Nächte im Juli
Beispielrechnung
- Tage 1 bis 8 je Erwachsener: 8 x 4,00 € = 32,00 €
- Tage 9 und 10 je Erwachsener: 2 x 2,00 € = 4,00 €
- 2 Erwachsene x 36,00 € = 72,00 €
- Kinder unter 16 Jahren: 0,00 €
- zuzüglich 10 % IVA = 7,20 €
- Ecotasa gesamt = 79,20 €
Beispiel 3: Zwei Erwachsene, Ferienwohnung, 5 Nächte im März (Nebensaison)
Beispielrechnung
- Satz Nebensaison: 2,00 € minus 75 % = 0,50 €
- 2 Personen x 5 Nächte x 0,50 € = 5,00 €
- zuzüglich 10 % IVA = 0,50 €
- Ecotasa gesamt = 5,50 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in wenigen Fällen. Artikel 5 des Gesetzes 2/2016 nennt genau vier Befreiungen: Gäste unter 16 Jahren, Aufenthalte wegen höherer Gewalt, Aufenthalte aus gesundheitlichen Gründen und Aufenthalte, die durch Sozialprogramme öffentlicher Verwaltungen bezuschusst werden. Weitere Befreiungen gibt es nicht.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisende sind nicht befreit. Wer beruflich unterwegs ist, zahlt den vollen Satz seiner Unterkunftskategorie, auch Messe- und Kongressgäste sowie Monteure. Einheimische zahlen ebenfalls.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind befreit, egal in welcher Unterkunft und zu welcher Saison. Laut ATIB-Leitfaden muss sich der Betrieb das Alter nachweisen lassen, etwa per Ausweis, Pass oder Familienstammbuch, und eine Kopie aufbewahren. Ab dem 16. Geburtstag gilt der volle Satz.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Klassenfahrten gibt es nicht. Schüler unter 16 Jahren sind wegen ihres Alters befreit, Lehrer und ältere Schüler zahlen. Laut Gesetzesbegründung fallen bestimmte Unterkünfte gar nicht unter die Steuer, darunter Jugendeinrichtungen mit Übernachtung nach balearischem Jugendrecht sowie Studentenwohnheime. Ob eine bestimmte Gruppenunterkunft dazugehört, ist im Einzelfall nicht gesichert belegt und sollte vorab mit der Unterkunft geklärt werden.
Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung oder ihre Begleitpersonen sieht das Gesetz keine Befreiung vor. Anders ist das etwa bei Regelungen in anderen spanischen Regionen.
Medizinische Gründe
Aufenthalte aus gesundheitlichen Gründen sind befreit, auch für Begleitpersonen. Das gilt aber nur, wenn schriftlich nachgewiesen wird, dass die Behandlung zum Leistungsangebot des öffentlichen balearischen Gesundheitssystems gehört. Ein Wellness- oder Kururlaub fällt nicht darunter.
Weitere Fälle
- Höhere Gewalt: Aufenthalte, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sind befreit. Wie weit das reicht, zum Beispiel bei unfreiwilligen Verlängerungen, ist nicht gesichert belegt. Darüber entscheidet die ATIB.
- Sozialprogramme: Befreit sind Aufenthalte, die durch Sozialprogramme öffentlicher Verwaltungen aus EU-Staaten bezuschusst werden.
- Lange Aufenthalte und Nebensaison: Das sind keine Befreiungen, sondern Ermäßigungen (50 % ab dem neunten Tag, 75 % von November bis April).
Entwicklung der City Tax im Überblick
Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
10 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Prozent vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 1–4 € Hochsaison (4-Sterne-Hotel 3 €), Nebensaison 25 % davon
- Geschäftsreisen
- nicht befreit
- Wichtige Änderungen
- Erhöhung im Februar vertagt; im September nach Angaben des Tourismusministers kein Thema mehr; ITS-Plan 2026/27 mit 65 Projekten über 199,9 Mio. €
- Einnahmen
- erstes Halbjahr 39,5 Mio. €, Prognose rund 140 Mio. €
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 1–4 € Hochsaison (4-Sterne-Hotel 3 €), Nebensaison 25 % davon | nicht befreit | Erhöhung im Februar vertagt; im September nach Angaben des Tourismusministers kein Thema mehr; ITS-Plan 2026/27 mit 65 Projekten über 199,9 Mio. € | erstes Halbjahr 39,5 Mio. €, Prognose rund 140 Mio. € |
| 2025 | 1–4 € | nicht befreit | März: Vorschlag, im Juni, Juli und August bis 6 € zu verlangen und die Steuer im Januar und Februar zu streichen; nicht umgesetzt | erstes Halbjahr 37,1 Mio. €; Gesamtjahr nicht gesichert belegt |
| 2024 | 1–4 € | nicht befreit | 376,9 Mio. € aus den Jahren 2024/25 für 79 Projekte vergeben | Haushaltsansatz 136,1 Mio. € |
| 2023 | 1–4 € | nicht befreit | keine Satzänderung | Haushaltsansatz 129,7 Mio. € |
| 2022 | 1–4 € | nicht befreit | Einnahmen 2020–2022 laut Fachpresse für die Pandemiefolgen verwendet | 2020–2022 zusammen rund 218 Mio. € |
| 2021 | 1–4 € | nicht befreit | keine Satzänderung | siehe 2022 |
| 2020 | 1–4 € | nicht befreit | keine Satzänderung | siehe 2022 |
| 2019 | 1–4 € | nicht befreit | keine Satzänderung | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 1–4 € (Hochsaison ab 1. Mai verdoppelt) | nicht befreit | Verdopplung per Haushaltsgesetz, Kreuzfahrten einbezogen | 122,78 Mio. € |
| 2017 | Hochsaison halb so hoch wie heute (bis 2 €) | nicht befreit | erstes volles Steuerjahr | 68,77 Mio. € |
| 2016 | Hochsaison halb so hoch wie heute (bis 2 €) | nicht befreit | Einführung zum 1. Juli 2016 per Gesetz 2/2016 | 42,9 Mio. € |
Häufige Fragen zur City Tax Mallorca
Wie hoch ist die Touristensteuer auf Mallorca 2026?
In der Hochsaison vom 1. Mai bis 31. Oktober kostet sie je nach Unterkunft 1 bis 4 Euro pro Person über 16 Jahren und Tag, im 4-Sterne-Hotel 3 Euro. Von November bis April gibt es 75 % Ermäßigung. Hinzu kommen jeweils 10 % IVA.
Wurde die Ecotasa auf 6 Euro erhöht?
Nein. Die Balearenregierung hat die im März 2025 vorgeschlagene Erhöhung nicht umgesetzt, im Februar 2026 vertagt und im September 2026 nach eigenen Angaben nicht mehr in Betracht gezogen.
Müssen Kinder die Ecotasa zahlen?
Nein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind in allen Unterkünften und zu jeder Saison befreit. Das Alter muss mit einem Ausweis oder Pass nachgewiesen werden.
Sind Geschäftsreisende befreit?
Nein. Das Gesetz kennt keine Befreiung für berufliche Aufenthalte. Befreit sind nur Gäste unter 16 Jahren, Aufenthalte wegen höherer Gewalt, nachgewiesene Behandlungen im öffentlichen balearischen Gesundheitssystem und durch öffentliche Sozialprogramme bezuschusste Aufenthalte.
Ist die Ecotasa im Pauschalreisepreis enthalten?
In der Regel nicht. Die Steuer wird meist vor Ort in der Unterkunft bezahlt, und die Unterkunft führt sie an die balearische Steueragentur ATIB ab.
Gibt es eine Höchstzahl an Nächten?
Nein. Die Steuer fällt für den gesamten Aufenthalt an. Ab dem neunten Tag in derselben Unterkunft halbiert sich jedoch der Satz.
Quellen
- Gesetz 2/2016 vom 30. März 2016 über die Steuer auf touristische Aufenthalte der Balearen (BOE, konsolidierte Fassung)
- Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB): Informationsleitfaden für den Stellvertreter des Steuerpflichtigen
- ATIB: Leitfaden zur Steuer für Ferienwohnungen
- Ultima Hora: Berichte zur Vertagung der Erhöhung (Februar 2026)
- Ultima Hora: Einnahmen der Ecotasa im ersten Halbjahr 2026 (August 2026)
- Ultima Hora: ITS-Plan 2026/2027 (September 2026)
- Ara Balears: Regierung schließt Erhöhung der Ecotasa aus (September 2026)
- Hosteltur: Verdopplung der Steuer ab 2018 und Einnahmen 2016 bis 2018
- Hosteltur: Vergabe der ITS-Mittel 2024/2025
- Mallorcadiario: Haushaltsansätze 2023/2024 und Erhöhungsvorschlag März 2025
- ADAC: Geplante Erhöhung der Touristensteuer auf Mallorca (2025)
- Protur Hotels: Kundeninformation zur balearischen Touristensteuer