Ratgeber · Hotellerie · Mannheim
City Tax Mannheim: Beherbergungssteuer 2026 mit 4,5 Prozent, ab 2027 mit 5 Prozent
Stand: Oktober 2026
Mannheim erhebt seit dem 1. März 2024 eine Beherbergungssteuer auf entgeltliche Übernachtungen. 2026 beträgt sie 4,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, ab dem 1. Januar 2027 sind es 5,0 Prozent. Geschäftsreisen sind ausdrücklich nicht befreit. Weitere Befreiungen für einzelne Personengruppen sind in den offiziellen Informationen nicht gesichert belegt.
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Beherbergungssteuer · 4,5 % vom Nettoentgelt · max. 21 Nächte · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
5,40 €
Abgabe gesamt
16,20 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
4,5 % von 120,00 € Nettoentgelt je Nacht
4,5 Prozent vom Netto-Übernachtungspreis ohne Umsatzsteuer und Verpflegung, höchstens 21 Nächte. Ab 1. Januar 2027 sind 5,0 Prozent beschlossen.
Beherbergungssteuer Mannheim: 3 Nächte × 5,40 € = 16,20 € netto zzgl. 7 % USt 1,13 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Mannheim gegen Bezahlung übernachtet, zahlt seit dem 1. März 2024 eine Beherbergungssteuer. Im Jahr 2026 liegt sie bei 4,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, also ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück. Zum 1. Januar 2027 steigt sie auf 5,0 Prozent. Die Stadt Mannheim hat diese Stufen beschlossen und auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Wichtig für Gäste und Betriebe: Ob eine Reise privat oder beruflich ist, spielt keine Rolle. Eine Ausnahme für Geschäftsreisen gibt es bewusst nicht.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die Steuer berechnet wird, welche Pflichten Hoteliers und Vermieter haben und was über Befreiungen bekannt ist. Außerdem zeigt er, wie sich die Abgabe seit den ersten Beschlüssen entwickelt hat.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Der offizielle Name ist „Beherbergungssteuer“. Umgangssprachlich heißt sie auch Bettensteuer oder City Tax. Laut Stadt Mannheim handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird also der Aufwand des Gastes für eine entgeltliche Übernachtung im Stadtgebiet. Die Ermächtigung dazu gibt das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg. Danach dürfen Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben.
Rechtsgrundlage ist die „Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in Mannheim“ vom 12. Dezember 2023. Der Gemeinderat hat sie an diesem Tag beschlossen, in Kraft trat sie am 1. März 2024. Änderungen der Satzung veröffentlicht die Stadt im Amtsblatt. Die Erhöhung in zwei Stufen geht auf die Beschlussvorlage V414/2025 zurück. Laut Berichterstattung des Lokalportals Mannheim24 sollte der Gemeinderat am 21. Oktober 2025 darüber entscheiden. Die Stadt nennt die neuen Sätze inzwischen auf ihrer offiziellen Seite.
Die Steuer fällt in allen Beherbergungseinrichtungen an. Laut Pressemitteilung der Stadt gehören dazu Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Motels, Campingplätze und Jugendherbergen. Auch Privatzimmer und Ferienwohnungen, die zum Beispiel über Plattformen im Internet vermittelt werden, sind steuerpflichtig. Nach den städtischen FAQ gilt das auch für möblierten Wohnraum, der eigentlich für eine lange Vermietung gedacht ist, aber zusätzlich kurzfristig über Portale angeboten wird.
Die Einnahmen sind nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Sie fließen in den allgemeinen Haushalt. Laut Stadt unterstützen sie unter anderem Projekte des Leitbilds „Mannheim 2030“.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
| Zeitraum | Steuersatz |
|---|---|
| 01.03.2024 bis 31.12.2025 | 3,5 % des Netto-Übernachtungspreises |
| 01.01.2026 bis 31.12.2026 | 4,5 % des Netto-Übernachtungspreises |
| ab 01.01.2027 | 5,0 % des Netto-Übernachtungspreises |
Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den der Gast netto für die Beherbergung bezahlt, also ohne Umsatzsteuer. Wer einen Bruttopreis sieht, muss zuerst die Umsatzsteuer herausrechnen.
Nebenleistungen gehören nicht dazu. Laut FAQ der Stadt zählt nur der Nettopreis für die reine Übernachtung. Frühstück und andere Verpflegung fließen nicht ein. Lässt sich eine Gesamtrechnung nicht aufteilen, etwa bei Halbpension, gilt ein anderes Verfahren. Dann ist der Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer die Grundlage, abzüglich fester Pauschalen je Gast und Mahlzeit. Die genauen Beträge stehen in den städtischen FAQ. In Jugendherbergen ist dieser pauschale Abzug laut Stadt nicht möglich.
Teilen sich mehrere Gäste ein Zimmer, wird der Preis auf sie aufgeteilt. Das zeigt das Beispiel der Stadt zum Doppelzimmer. Die Steuer wird auf volle Cent abgerundet, aus 9,097 Euro werden also 9,09 Euro.
Höchstdauer: Bleibt ein Gast ohne Unterbrechung in derselben Einrichtung, werden höchstens 21 Tage besteuert. Ab dem 22. Tag fällt keine Steuer mehr an. Eine Obergrenze in Euro pro Nacht nennen die ausgewerteten städtischen Informationen nicht.
Wer schuldet, wer zahlt?
Die Steuer schuldet der Gast. Der Betreiber muss sie vom Gast einziehen und an die Stadt abführen. Die Regeln dazu stehen in § 5 der Satzung, der die Überschrift „Steuerschuldner, Steuerentrichtungspflichtiger und Haftung“ trägt. Betriebe tragen also ein eigenes Risiko, wenn sie die Steuer nicht richtig erheben.
Für den zusätzlichen Aufwand gibt es keinen Ausgleich. Die Satzung enthält laut Stadt keine Aufwandsentschädigung. Nach den FAQ ist die Steuer Teil des Übernachtungspreises. Wie der Betreiber den Vertrag mit dem Gast gestaltet, entscheidet er selbst. Zahlt ein Gast einen Teil nicht, kann der Betrieb seine Forderung wie üblich rechtlich durchsetzen.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
- Anzeigepflicht: Wer eine Unterkunft mit entgeltlicher Übernachtung betreibt, muss den Betrieb bei der Stadt anmelden. Dafür gibt es das Formular „(Neu-) Anmeldung Beherbergungseinrichtung“.
- Zuständige Stelle: Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling der Stadt Mannheim.
- Turnus: Die Steuer wird vierteljährlich angemeldet. Laut Pressemitteilung der Stadt muss die Anmeldung bis zum 15. Tag nach Ende des Quartals vorliegen.
- Digitales Verfahren: Die Anmeldung geht ohne Papier. Natürliche Personen melden sich mit der BundID an, Unternehmen mit „Mein Unternehmenskonto“.
- Wirkung: Die Anmeldung gilt als Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Einen Steuerbescheid gibt es in der Regel nicht.
- Nachweise: Die Satzung legt Pflichten zur Dokumentation und Aufbewahrung fest.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Zwei Fragen sind zu unterscheiden. Erstens: Fällt Beherbergungssteuer auf die Umsatzsteuer an? Nein, denn die Grundlage ist ausdrücklich der Nettopreis. Zweitens: Fällt Umsatzsteuer auf die Beherbergungssteuer an? Die Stadt Mannheim beschreibt die Steuer in ihren FAQ als Teil des Übernachtungspreises. Eine ausdrückliche Aussage zur Umsatzsteuer machen die ausgewerteten Mannheimer Unterlagen aber nicht.
Zum Vergleich: Die Stadt Freiburg schreibt in ihren FAQ, dass die auf den Gast abgewälzte Übernachtungsteuer zum Entgelt gehört. Die Umsatzsteuer wird dort also vom Nettopreis plus Übernachtungsteuer berechnet. Ob und mit welchem Satz das in Mannheim genauso gilt, ist für Mannheim nicht gesichert belegt. Betriebe sollten das mit ihrer Steuerberatung abstimmen.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Einzelzimmer, zwei Nächte, Bruttopreis 107 Euro pro Nacht, Steuersatz 2026
Beispielrechnung
- Nettopreis pro Nacht: 107,00 € / 1,07 = 100,00 €
- Steuer pro Nacht: 100,00 € × 4,5 % = 4,50 €
- Steuer für den Aufenthalt: 4,50 € × 2 = 9,00 €
Beispiel 2: Doppelzimmer mit zwei Gästen, drei Nächte, Übernachtung 120 Euro netto pro Nacht, Frühstück separat 15 Euro pro Person, Steuersatz 2026
Beispielrechnung
- Frühstück zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Anteil pro Gast und Nacht: 120,00 € / 2 = 60,00 €
- Steuer pro Gast und Nacht: 60,00 € × 4,5 % = 2,70 €
- Steuer pro Gast für drei Nächte: 2,70 € × 3 = 8,10 €
- Steuer insgesamt für beide Gäste: 8,10 € × 2 = 16,20 €
Beispiel 3: Langzeitaufenthalt, 30 Nächte am Stück, 89,99 Euro netto pro Nacht, Vergleich 2026 und 2027
Beispielrechnung
- Steuerpflichtig sind höchstens 21 Nächte
- 2026: 89,99 € × 4,5 % = 4,04955 €, abgerundet 4,04 €
- 2026: 4,04 € × 21 = 84,84 €
- 2027: 89,99 € × 5,0 % = 4,4995 €, abgerundet 4,49 €
- 2027: 4,49 € × 21 = 94,29 €
- Nächte 22 bis 30: keine Steuer
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Die Stadt Mannheim stellt die Gleichbehandlung aller Gäste in den Vordergrund. Laut Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023 enthält die Satzung keine Ausnahme für berufliche Übernachtungen. So sollen alle Gäste gleich behandelt werden und Betriebe weniger dokumentieren müssen. Die städtischen FAQ nennen viele Details, aber keine eigenen Befreiungen für einzelne Personengruppen. Diese Unterlagen sind die Internetseite, die FAQ von Januar und Februar 2024 und die Pressemitteilung. Weil der Wortlaut der Satzung hier nicht vollständig ausgewertet werden konnte, gilt für die folgenden Gruppen: nicht gesichert belegt. Maßgeblich ist allein die aktuelle Satzung.
Geschäftsreisen
Keine Befreiung. Das ist eindeutig belegt. Laut FAQ der Stadt ist es egal, ob der Aufenthalt privat oder beruflich ist. Auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers hilft nicht. Geschäftsreisende können die Steuer in der Regel als Teil der Reisekosten abrechnen.
Kinder und Jugendliche
Eine Befreiung nach Alter ist in den städtischen Informationen nicht gesichert belegt. Viele andere Städte nehmen Minderjährige aus, zum Beispiel Freiburg laut seinen FAQ. Daraus folgt aber nichts für Mannheim. Das Beispiel der Stadt teilt den Zimmerpreis gleichmäßig auf alle Gäste auf. Familien sollten vor der Buchung beim Betrieb nachfragen.
Klassenfahrten
Eine Befreiung für Schulfahrten oder Jugendgruppen ist nicht gesichert belegt. Jugendherbergen gehören laut Stadt ausdrücklich zu den steuerpflichtigen Einrichtungen. Schulen sollten die Steuer deshalb vorsorglich einplanen und mit der Unterkunft klären.
Menschen mit Behinderung
Eine Befreiung für Menschen mit Schwerbehindertenausweis oder für Begleitpersonen mit Merkzeichen „B“ ist in den Mannheimer Informationen nicht gesichert belegt. Manche Städte haben solche Regeln, andere nicht.
Medizinische Gründe
Eine Befreiung für Übernachtungen wegen einer medizinischen Behandlung oder für Begleitpersonen von Patienten ist nicht gesichert belegt. Ob Krankenhäuser, Reha-Kliniken oder ähnliche Einrichtungen überhaupt als Beherbergungseinrichtungen gelten, ist in der Satzung zu prüfen.
Weitere Fälle
- Unentgeltliche Übernachtungen: Besteuert wird nur die entgeltliche Übernachtung. Wer kostenlos bei Freunden oder Verwandten schläft, zahlt nichts.
- Lange Aufenthalte: Ab dem 22. Tag ohne Unterbrechung fällt keine Steuer mehr an.
- Nebenleistungen: Frühstück und andere Verpflegung sind nicht steuerpflichtig.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen steuerpflichtig
2026
- Satz
- 4,5 % netto
- Geschäftsreisen
- steuerpflichtig
- Wichtige Änderungen
- Erhöhung zum 01.01.2026; ab 01.01.2027 sind 5,0 % beschlossen
- Einnahmen
- Prognose laut Vorlage rund 4,4 Mio. €; Ist-Wert nicht gesichert belegt
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| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,5 % netto | steuerpflichtig | Erhöhung zum 01.01.2026; ab 01.01.2027 sind 5,0 % beschlossen | Prognose laut Vorlage rund 4,4 Mio. €; Ist-Wert nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,5 % netto | steuerpflichtig | Vorlage V414/2025 zur Erhöhung in zwei Stufen im Rahmen des Nachtragshaushalts; Entscheidung im Gemeinderat am 21.10.2025 angesetzt | Erwartung laut Staatsanzeiger rund 3,5 Mio. €; Ist-Wert nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,5 % netto | steuerpflichtig | Einführung am 01.03.2024; Antrag der Fraktion LTK auf 5,0 % ab 2026 fand im Dezember 2024 keine Unterstützung | rund 2,9 Mio. € im ersten Jahr (geplant waren 4 Mio. €) |
| 2023 | keine Steuer | – | Gemeinderat beschließt die Satzung am 12.12.2023 | – |
| 2022 | keine Steuer | – | Bundesverfassungsgericht erlaubt am 22.03.2022 die Besteuerung beruflicher Übernachtungen | – |
| 2021 | keine Steuer | – | Einführung wegen der Corona-Pandemie verschoben; Einzelheiten nicht gesichert belegt | – |
| 2020 | keine Steuer | – | Einführung wegen der Corona-Pandemie verschoben; Einzelheiten nicht gesichert belegt | – |
| 2019 | keine Steuer | – | Laut Berichterstattung erster Beschluss zur Einführung einer Beherbergungssteuer; Einzelheiten nicht gesichert belegt | – |
| 2018 | keine Steuer | – | Diskussionsstand nicht gesichert belegt | – |
Häufige Fragen zur City Tax Mannheim
Wie hoch ist die City Tax in Mannheim 2026?
Die Beherbergungssteuer beträgt 2026 4,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer und ohne Verpflegung. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 5,0 Prozent. Von März 2024 bis Ende 2025 waren es 3,5 Prozent.
Sind Geschäftsreisende in Mannheim von der Beherbergungssteuer befreit?
Nein. Laut Stadt Mannheim enthält die Satzung bewusst keine Ausnahme für berufliche Übernachtungen. Die Steuer fällt an, egal ob der Aufenthalt privat oder beruflich ist.
Zählt das Frühstück zur Bemessungsgrundlage?
Nein. Besteuert wird nur der Nettopreis für die reine Übernachtung. Lässt sich eine Pauschale wie Halbpension nicht aufteilen, wird der Gesamtpreis ohne Umsatzsteuer um feste Pauschalen je Mahlzeit gekürzt. In Jugendherbergen ist dieser Abzug nicht möglich.
Gibt es eine Höchstdauer?
Ja. Bei einem Aufenthalt ohne Unterbrechung in derselben Unterkunft werden höchstens 21 Tage besteuert. Ab dem 22. Tag fällt keine Beherbergungssteuer mehr an.
Sind Kinder, Schulklassen oder Menschen mit Behinderung befreit?
In den offiziellen Informationen der Stadt sind solche Befreiungen nicht gesichert belegt. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung. Gäste sollten vor der Buchung beim Betrieb oder bei der Stadt nachfragen.
Wie oft müssen Betriebe die Steuer anmelden?
Vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Ende des Quartals. Die Anmeldung geht digital mit BundID oder Mein Unternehmenskonto. Sie gilt als Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung.
Quellen
- Stadt Mannheim: Internetseite Beherbergungssteuer (Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling)
- Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in Mannheim vom 12.12.2023
- Stadt Mannheim: FAQs Beherbergungssteuer, Stand 01.01.2024 und 01.02.2024
- Stadt Mannheim: Pressemitteilung „Beherbergungssteuersatzung beschlossen“ vom 12.12.2023
- Stadt Mannheim: Beschlussvorlage V414/2025 (laut Berichterstattung)
- Mannheim24: Berichte zur Erhöhung der Bettensteuer und zum Nachtragshaushalt 2025/2026
- Mannheimer Morgen: „Mannheim will die Bettensteuer deutlich anheben“
- Rhein-Neckar-Zeitung: „Mannheim führt Bettensteuer ein“
- Die Rheinpfalz: „Gemeinderat bringt Bettensteuer auf den Weg“
- Staatsanzeiger Baden-Württemberg: „Wie Kommunen Steuern im Schlaf einnehmen“
- Kommunalinfo Mannheim: Stellungnahme der Fraktion LTK zum Doppelhaushalt 2025/2026
- Stadt Freiburg: Häufige Fragen zur Übernachtungsteuer (Vergleich zur Umsatzsteuer)