Ratgeber · Hotellerie · Paris

City Tax Paris: Taxe de séjour 2026 – Sätze, Befreiungen und Rechenbeispiele

Stand: Oktober 2026

Paris erhebt 2026 eine Taxe de séjour von 2,60 € bis 15,93 € pro erwachsener Person und Nacht, im 4-Sterne-Hotel sind es 8,45 €. Die Abgabe gilt das ganze Jahr, wird je Person berechnet und vom Hotel oder der Plattform eingezogen. Befreit sind vor allem Minderjährige, für Geschäftsreisen gibt es keine Ausnahme.

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Taxe de séjour · 8,45 € je Person und Nacht · Kinder unter 18 frei · Stand: Oktober 2026

Reisezweck
Im Preis enthaltene Leistungen (netto je Nacht)

Abgabe je Nacht

16,90 €

Abgabe gesamt

50,70 €

Bemessungsgrundlage je Nacht

120,00 €

Abgabepflichtige Nächte

3

8,45 € je Person und Nacht × 2 Personen

Befreiung: Private Übernachtung: abgabepflichtig.
Umsatzsteuer: Logis unterliegt in Paris 10 % Umsatzsteuer (12,00 € je Nacht auf 120,00 €). Die Taxe de séjour wird vom Nettopreis berechnet und bleibt umsatzsteuerfrei, wenn sie getrennt auf der Rechnung steht und nach den tatsächlichen Übernachtungen berechnet ist. Im Zweifel steuerlichen Rat einholen.

Der Rechner nutzt den Satz 2026 für ein 4-Sterne-Hotel (8,45 € je Erwachsenem und Nacht, Minderjährige befreit). Andere Kategorien liegen zwischen 2,60 € und 15,93 €; bei nicht klassifizierten Unterkünften gelten 16,25 % des Nettopreises je Person, höchstens 15,93 €.

Rechnungstext

Taxe de séjour Paris: 3 Nächte × 16,90 € = 50,70 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)

Vergleich mit drei anderen Städten
14,40 €
19,26 €
12,00 €

Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

Wer in Paris übernachtet, zahlt zusätzlich zum Zimmerpreis die Taxe de séjour. Seit 2024 ist sie deutlich höher als früher. Nach dem Tarifbeschluss des Conseil de Paris für 2026 kostet sie je nach Kategorie zwischen 2,60 € (1 Stern, Chambres d'hôtes, Hostels) und 15,93 € (Palace) pro erwachsener Person und Nacht. Im 4-Sterne-Hotel sind es 8,45 €. Der Hauptgrund für den Anstieg ist ein staatlich eingeführter Zuschlag von 200 Prozent zugunsten des regionalen Verkehrsverbunds Île-de-France Mobilités.

Für Gäste und Betriebe ist wichtig: Die Abgabe gilt das ganze Jahr ohne Saisonstaffel. Sie wird je Person berechnet, nicht je Zimmer, und Hotel oder Buchungsplattform ziehen sie ein. Für Geschäftsreisende gibt es keine Befreiung. Befreit sind vor allem Minderjährige.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Abgabe heißt offiziell „Taxe de séjour“. Die gesetzliche Grundlage sind die Artikel L2333-26 ff. des französischen Gesetzbuchs für Gebietskörperschaften (Code général des collectivités territoriales, CGCT). Paris erhebt die Abgabe „au réel“, also je tatsächlich belegter Nacht und Person. Grundlage dafür ist der Ratsbeschluss 2015 DFA 21. Mit dem Beschluss 2015 DFA 9-G kam ein Zuschlag von 10 Prozent für das Departement hinzu, denn Paris ist Gemeinde und Departement zugleich.

Dazu kommen zwei regionale Zuschläge, die der Staat eingeführt hat. Laut Ratsbeschluss 2025 DFA 19 sind das:

  • 15 Prozent zugunsten der Société du Grand Paris, eingeführt durch das Haushaltsgesetz 2019 (Artikel 163)
  • 200 Prozent zugunsten von Île-de-France Mobilités, eingeführt durch das Haushaltsgesetz 2024 (Artikel 140, heute Artikel L2531-18 CGCT)

Der Endbetrag ist damit das 3,25-Fache des Gemeindeanteils. Den Gemeindeanteil legt der Conseil de Paris jedes Jahr bis zum 1. Juli für das folgende Kalenderjahr fest. Er darf einen landesweiten Höchstbetrag nicht überschreiten, der an die Inflation gekoppelt ist. Die Sätze für 2026 hat der Rat im Juni 2025 beschlossen (2025 DFA 19).

Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Die Abgabe richtet sich nach der Art und der Sterne-Klassifizierung der Unterkunft. Laut Ville de Paris und Service-Public.fr gelten seit dem 1. Januar 2026 diese Beträge pro erwachsener Person und Nacht:

KategorieGemeindeanteilGesamtbetrag inkl. Zuschläge
Palace4,90 €15,93 €
5 Sterne (Hotel, Residenz, Ferienwohnung)3,60 €11,70 €
4 Sterne2,60 €8,45 €
3 Sterne1,70 €5,53 €
2 Sterne1,00 €3,25 €
1 Stern, Chambres d'hôtes, Auberges collectives0,80 €2,60 €
Nicht klassifiziert / Klassifizierung beantragt5 % des Nettopreises je Person und Nachtzzgl. Zuschläge, höchstens 15,93 €

Wichtige Punkte zur Bemessung:

  • Brutto oder netto: Für klassifizierte Betriebe gelten feste Beträge, unabhängig vom Zimmerpreis. Bei nicht klassifizierten Unterkünften, etwa vielen Ferienwohnungen, berechnet sich die Abgabe laut Service-Public.fr aus dem Preis je Person und Nacht ohne Steuern (HT). Mit allen Zuschlägen ergibt das rechnerisch 16,25 Prozent dieses Nettopreises, höchstens aber 15,93 €.
  • Nebenleistungen: Bei den festen Beträgen spielen Frühstück oder Parken keine Rolle. Wie Nebenleistungen bei nicht klassifizierten Unterkünften behandelt werden, ist in den ausgewerteten Quellen nicht gesichert belegt.
  • Saison: Es gibt keine Saisonstaffel. Laut Ville de Paris wird die Abgabe das ganze Jahr ohne Unterbrechung erhoben.
  • Je Person: Gezahlt wird je erwachsener Person, nicht je Zimmer.
  • Höchstdauer: Eine Obergrenze für die Zahl der Nächte ist in den ausgewerteten Ratsbeschlüssen nicht vorgesehen.
  • Stichtag: Laut Ville de Paris gilt der Satz zum Zeitpunkt des Aufenthalts, nicht zum Zeitpunkt der Buchung.

Wer schuldet, wer zahlt?

Die Abgabe schulden Personen, die nicht in Paris wohnen und gegen Bezahlung in einer Kurzzeitunterkunft übernachten. Laut Ville de Paris zieht der Gastgeber die Abgabe ein, also Hotel, Vermieter oder Buchungsplattform. Danach führt er sie an die Stadt ab. Die Stadt leitet die Anteile an das Departement, die Société du Grand Paris und Île-de-France Mobilités weiter.

Laut dem Pariser Fremdenverkehrsamt muss der Betrag in der Unterkunft ausgehängt sein und auf der Rechnung stehen. Im Zimmerpreis ist er aber nicht immer enthalten. Häufig zahlen Gäste ihn deshalb separat vor Ort.

Anmeldung und Abführung durch Betriebe

Laut französischem Wirtschaftsministerium melden Betriebe in Paris seit dem 1. April 2025 monatlich an und zahlen vierteljährlich. Beides läuft digital über das städtische Portal für die Taxe de séjour. Laut Ratsbeschluss 2025 DFA 19 hat die Stadt dafür 2025 eine eigene Einnahmestelle (Régie) eingerichtet. Diese Regeln gelten 2026 unverändert.

So funktioniert der Ablauf laut Portal der Stadt:

  • Zu Beginn jedes Monats wird die Anmeldung für den Vormonat abgegeben und bestätigt.
  • Nach Quartalsende, wenn alle drei Monatsanmeldungen bestätigt sind, wird das Quartal online bezahlt.
  • Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Online-Zahlung für das dritte Quartal 2026 möglich.
  • Ältere Zeiträume werden weiter nach den Vorgaben der Rechnungen der regionalen Finanzdirektion (DRFiP) bezahlt.

Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking dürfen laut Wirtschaftsministerium seit dem 26. Juni 2024 je Zahlungszeitraum eine einzige Anmeldung für ganz Frankreich abgeben. Hoteliers müssen außerdem erfassen, wie viele Gäste abgabepflichtig sind und wer befreit ist. Belege für Befreiungen sollten sie aufbewahren.

Umsatzsteuer auf die Abgabe

In Frankreich gilt für Übernachtungen und Frühstück eine Mehrwertsteuer (TVA) von 10 Prozent, für Parken 20 Prozent. Die Taxe de séjour selbst ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Laut französischer Steuerverwaltung (BOFiP) gehört sie nicht zur Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass er die eingenommenen Beträge vollständig abgeführt hat. Auf der Rechnung steht sie deshalb in einer eigenen Zeile ohne TVA.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Zwei Erwachsene, drei Nächte im 4-Sterne-Hotel, Zimmerpreis 300 € pro Nacht inklusive 10 Prozent TVA.

Beispielrechnung

  1. Übernachtung: 3 × 300 € = 900,00 € (darin 81,82 € TVA)
  2. Taxe de séjour: 2 Personen × 3 Nächte × 8,45 € = 50,70 €
  3. Rechnungsbetrag: 900,00 € + 50,70 € = 950,70 €

Beispiel 2: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (10 und 15 Jahre), vier Nächte im 3-Sterne-Hotel.

Beispielrechnung

  1. Abgabepflichtig: 2 Erwachsene, die Kinder sind befreit
  2. 2 × 5,53 € = 11,06 € pro Nacht
  3. 11,06 € × 4 Nächte = 44,24 €

Beispiel 3: Nicht klassifizierte Ferienwohnung, 200 € netto pro Nacht für zwei Erwachsene, zwei Nächte.

Beispielrechnung

  1. Nettopreis je Person und Nacht: 200 € : 2 = 100,00 €
  2. Gemeindeanteil: 5 % von 100 € = 5,00 €
  3. Zuschläge: 0,50 € (10 %) + 0,75 € (15 %) + 10,00 € (200 %) = 11,25 €
  4. Zwischensumme: 16,25 €, gedeckelt auf 15,93 € je Person und Nacht
  5. Gesamt: 15,93 € × 2 Personen × 2 Nächte = 63,72 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur für wenige, im Gesetz festgelegte Gruppen. Laut CGCT und städtischen Unterlagen sind befreit: Minderjährige, Saisonarbeitskräfte mit Arbeitsvertrag in der Gemeinde, Personen in Notunterkünften oder vorübergehender Ersatzunterkunft und Personen, deren Miete unter einer von der Stadt festgelegten Schwelle liegt. Eine eigene Befreiung nur für Paris, etwa für Geschäftsreisende, gibt es nicht.

Geschäftsreisen

Keine Befreiung. Wer beruflich reist, zahlt den vollen Satz seiner Unterkunftskategorie. Unternehmen sollten die Abgabe als eigene Position in der Reisekostenabrechnung einplanen.

Kinder und Jugendliche

Personen unter 18 Jahren sind vollständig befreit. Ab dem 18. Geburtstag gilt der volle Satz. Hotels erfassen dafür das Alter der Gäste oder die Zahl der Minderjährigen.

Klassenfahrten

Eine eigene Befreiung für Schulgruppen gibt es nicht. Schüler unter 18 Jahren sind aber als Minderjährige befreit. Lehrkräfte und erwachsene Begleitpersonen zahlen den regulären Satz. Volljährige Schüler, etwa in Abschlussklassen, sind ebenfalls abgabepflichtig.

Menschen mit Behinderung

Eine Befreiung wegen Behinderung ist weder im Gesetz noch in den Pariser Beschlüssen vorgesehen. Das gilt auch für Begleitpersonen.

Medizinische Gründe

Eine Befreiung für Patienten, Angehörige oder Aufenthalte aus medizinischen Gründen ist in den ausgewerteten Quellen nicht vorgesehen. Für Hotels und Ferienwohnungen gilt der normale Satz.

Weitere Fälle

  • Saisonarbeitskräfte mit Arbeitsvertrag in Paris sind befreit.
  • Personen in Notunterkünften oder vorübergehender Ersatzunterkunft sind befreit.
  • Laut Ratsbeschluss 2025 DFA 19 sind Bewohner erst ab einer Monatsmiete von 100 € abgabepflichtig.
  • Wer in Paris wohnt oder kostenlos übernachtet, fällt nicht unter die Abgabe.

Entwicklung der City Tax im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Paris

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar

5 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
4 Sterne 8,45 €; Palace 15,93 €; 5 Sterne 11,70 €
Geschäftsreisen
keine Befreiung
Wichtige Änderungen
Inflationsanpassung nur bei Palace und 5 Sternen; Höchstbetrag nicht klassifiziert 15,93 €; Online-Zahlung über städtisches Portal
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20264 Sterne 8,45 €; Palace 15,93 €; 5 Sterne 11,70 €keine BefreiungInflationsanpassung nur bei Palace und 5 Sternen; Höchstbetrag nicht klassifiziert 15,93 €; Online-Zahlung über städtisches Portalnicht gesichert belegt
20254 Sterne 8,45 €; Palace 15,60 €; 5 Sterne 11,38 €; 3 Sterne 5,53 €keine Befreiungab 1. April monatliche Anmeldung und vierteljährliche Zahlung; neue Einnahmestellelaut Haushaltsplanung der Stadt rund 135 Mio. € erwartet
20244 Sterne 8,13 €; Palace 14,95 €; 5 Sterne 10,73 €; 3 Sterne 5,20 €keine BefreiungZuschlag 200 % für Île-de-France Mobilités (Haushaltsgesetz 2024)Haushalt erwartete rund 85 Mio. € Mehreinnahmen
2023Palace 5,00 €; 5 Sterne 3,75 €; 4 Sterne nicht gesichert belegtkeine Befreiung bekanntGemeindeanteil plus 10 % Departement und 15 % Société du Grand Parisnicht gesichert belegt
2022nicht gesichert belegtkeine Befreiung bekanntgleiches System mit 10 % und 15 % Zuschlaglaut Debatte im Conseil de Paris rund 95 Mio. € für die Stadt
2021nicht gesichert belegtkeine Befreiung bekanntgleiches System mit 10 % und 15 % Zuschlagnicht gesichert belegt
2020nicht gesichert belegtkeine Befreiung bekanntgleiches System mit 10 % und 15 % Zuschlagnicht gesichert belegt
2019nicht gesichert belegtkeine Befreiung bekanntregionaler Zuschlag 15 % für Société du Grand Paris; prozentualer Satz für nicht klassifizierte Unterkünftenicht gesichert belegt
2018nicht gesichert belegtkeine Befreiung bekanntGemeindeanteil plus 10 % Departement, noch ohne regionale Zuschlägenicht gesichert belegt

Als 2023 der Zuschlag von 200 Prozent angekündigt wurde, kritisierten der Hotelverband UMIH und der Verband der Hotelketten GNC die Pläne scharf. Sie warnten, Paris werde damit zur am stärksten belasteten Hauptstadt Europas. Im Parlament gab es auch Vorschläge für prozentuale Sätze im Luxussegment. Dass einer davon umgesetzt wurde, ist nicht gesichert belegt. Auf ihrem Portal weist die Stadt bereits auf die Tarife für 2027 hin. Konkrete Beträge lagen bei Redaktionsschluss nicht gesichert belegt vor.

Häufige Fragen zur City Tax Paris

Wie hoch ist die City Tax in Paris 2026?

Die Taxe de séjour beträgt 2026 je nach Kategorie 2,60 € bis 15,93 € pro erwachsener Person und Nacht. Im 4-Sterne-Hotel sind es 8,45 €, im 3-Sterne-Hotel 5,53 € und im 5-Sterne-Hotel 11,70 €. Für nicht klassifizierte Unterkünfte gelten 5 Prozent des Nettopreises je Person plus Zuschläge, höchstens 15,93 €.

Wird die Abgabe je Zimmer oder je Person berechnet?

Je Person und Nacht. Abgabepflichtig sind nur Erwachsene, Minderjährige unter 18 Jahren sind befreit.

Sind Geschäftsreisende in Paris von der Taxe de séjour befreit?

Nein. Für berufliche Aufenthalte gibt es keine Befreiung. Es gilt der volle Satz der jeweiligen Unterkunftskategorie.

Gibt es in Paris unterschiedliche Sätze nach Saison?

Nein. Die Abgabe gilt das ganze Jahr in gleicher Höhe. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt des Aufenthalts, nicht der Buchung.

Fällt auf die Taxe de séjour französische Mehrwertsteuer an?

Nein. Die Abgabe gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der TVA, wenn das Hotel sie vollständig abführt. Sie steht deshalb in einer eigenen Zeile ohne Mehrwertsteuer auf der Rechnung. Auf die Übernachtung fallen 10 Prozent TVA an.

Warum ist die City Tax in Paris seit 2024 so stark gestiegen?

Das Haushaltsgesetz 2024 hat einen Zuschlag von 200 Prozent zugunsten von Île-de-France Mobilités eingeführt. Zusammen mit den Zuschlägen von 10 Prozent für das Departement und 15 Prozent für die Société du Grand Paris ist der Endbetrag das 3,25-Fache des Gemeindeanteils.

Quellen

  • Ville de Paris – Ratsbeschluss 2025 DFA 19 (Tarife ab 1. Januar 2026)
  • Ville de Paris – Ratsbeschluss 2024 DFA 31 (Tarife ab 1. Januar 2025)
  • Ville de Paris – Tarifblätter der Taxe de séjour 2024 und 2025
  • Ville de Paris – Portal zur Taxe de séjour (Anmeldung und Zahlung ab 1. Oktober 2026)
  • Ville de Paris – Informationsseite Taxes et impôts sowie Budgetunterlagen 2024 und 2025
  • Service-Public.fr – Évolution en 2026 de la taxe de séjour à Paris
  • Ministère de l'Économie (economie.gouv.fr) – Pflichten der Beherbergungsbetriebe
  • BOFiP – BOI-TVA-BASE-10-10-30 (Taxe de séjour außerhalb der TVA-Bemessungsgrundlage)
  • Assemblée nationale – Haushaltsgesetz 2024, Artikel 140, und zugehörige Änderungsanträge
  • UMIH – Rundschreiben 01.24 zur Taxe de séjour in Paris
  • Paris je t'aime – Office du Tourisme et des Congrès: Tourist tax in Paris
  • Conseil de Paris – Debatte zu 2023 DFA 12