Ratgeber · Hotellerie · Prag
City Tax Prag: 50 Kronen pro Person und Nacht – Regeln, Befreiungen und Pflichten für Betriebe
Stand: Oktober 2026
Prag erhebt die örtliche Aufenthaltsgebühr „místní poplatek z pobytu“. Sie beträgt einheitlich 50 CZK pro Person und Nacht, beim aktuellen Kurs rund 2,05 Euro, und gilt unabhängig von Sternen und Saison. Der Ratgeber erklärt, wer befreit ist, warum Geschäftsreisende zahlen und wie Gastgeber die Gebühr abführen.
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Místní poplatek z pobytu (örtliche Aufenthaltsgebühr) · 2,05 € je Person und Nacht · max. 60 Nächte · Kinder unter 18 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
4,10 €
Abgabe gesamt
12,30 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
2,05 € je Person und Nacht × 2 Personen
Der Rechner nutzt 50 CZK (ca. 2,05 € zum Kurs vom 9. Oktober 2026) je Person und Nacht, gleich für alle Kategorien und Saisons. Gäste unter 18 sind frei, Aufenthalte über 60 Tage beim selben Gastgeber insgesamt gebührenfrei. Separat verkauftes Parken trägt 21 % statt 12 % Umsatzsteuer.
Místní poplatek z pobytu (örtliche Aufenthaltsgebühr) Prag: 3 Nächte × 4,10 € = 12,30 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Prag übernachtet, zahlt eine örtliche Aufenthaltsgebühr von 50 tschechischen Kronen (CZK) pro Person und Nacht. Beim Referenzkurs der Tschechischen Nationalbank vom 9. Oktober 2026 (24,365 CZK je Euro) sind das rund 2,05 Euro. Anders als in vielen anderen europäischen Städten hängt der Betrag nicht von Sternekategorie, Saison oder Zimmerpreis ab. Gäste unter 18 Jahren sind befreit, Geschäftsreisende dagegen nicht. Die Gebühr fällt nur bei Aufenthalten von höchstens 60 aufeinanderfolgenden Tagen beim selben Gastgeber an.
Für Hoteliers, Vermieter von Ferienwohnungen und Reiseveranstalter gilt: Der Gastgeber zieht die Gebühr beim Gast ein, führt sie monatlich an die Stadt ab und weist sie getrennt von der tschechischen Umsatzsteuer aus. Über eine Erhöhung wird seit Jahren politisch diskutiert. Beschlossen ist bislang nichts.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet „místní poplatek z pobytu“, auf Deutsch örtliche Aufenthaltsgebühr. Auf Hotelrechnungen steht oft „City Tax“, „Tourist Tax“ oder „local accommodation fee“. Rechtsgrundlage ist das tschechische Gesetz Nr. 565/1990 Sb. über örtliche Gebühren (§§ 3 bis 3b). Es legt Schuldner, Gegenstand, gesetzliche Befreiungen und den Höchstsatz fest. In Prag gilt dazu die allgemein verbindliche Verordnung der Hauptstadt Nr. 18/2019 Sb. hl. m. Prahy, geändert durch die Verordnung Nr. 19/2021.
Die Aufenthaltsgebühr hat zum 1. Januar 2020 zwei ältere Abgaben ersetzt: die Kur- und Erholungsgebühr sowie die Gebühr auf die Beherbergungskapazität. Laut einem Methodikpapier des tschechischen Innenministeriums darf seitdem jede Gemeinde die Gebühr per Verordnung einführen. Verwaltet wird sie in Prag von den Stadtbezirken (městské části), in denen die Unterkunft liegt.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Laut Bürgerportal der Prager Stadtverwaltung beträgt der Satz seit dem 1. Januar 2022 50 CZK pro Person und begonnenem Aufenthaltstag. Der Anreisetag zählt nicht mit. Entscheidend ist also die Zahl der Übernachtungen. 50 CZK ist zugleich der gesetzliche Höchstsatz.
- Pauschalbetrag statt Prozentsatz: Zimmerpreis, Brutto oder Netto, Frühstück und Parken haben keinen Einfluss auf die Höhe.
- Keine Staffel: Für die geltende Prager Regelung gibt es keine Abstufung nach Sternen, Saison oder Unterkunftsart. Luxushotel, Hostel, Pension und Ferienwohnung zahlen denselben Betrag. Niedrigere Beträge für Hostels, die auf einigen Reiseportalen genannt werden, lassen sich in der Prager Verordnung nicht nachweisen.
- Je Person, nicht je Zimmer.
- Höchstdauer: Gebührenpflichtig ist nur ein bezahlter Aufenthalt von höchstens 60 aufeinanderfolgenden Kalendertagen beim selben Anbieter. Laut Stadtbezirk Praha 7 ist ein längerer Aufenthalt komplett gebührenfrei, auch für die ersten 60 Tage.
- Bezahlter Aufenthalt: Die Gebühr fällt auch an, wenn ein Dritter die Unterkunft bezahlt, etwa der Arbeitgeber.
Wer schuldet, wer zahlt?
Die Gebühr schuldet jede Person, die in Prag nicht gemeldet ist. Das betrifft praktisch jeden deutschen Gast. Gegenüber der Stadt zahlungspflichtig ist der Anbieter der Unterkunft, der die Gebühr beim Gast einziehen muss. Laut tschechischem Hotel- und Gaststättenverband AHR ČR ist das Hotel nur Einzieher. Für den Betrieb ist die Gebühr also kein Kostenposten, sondern durchlaufendes Geld.
Deutsche Gäste zahlen die Gebühr meist vor Ort in Kronen, beim Check-in oder Check-out. Manche Anbieter berechnen sie schon bei der Buchung. Ob Buchungsportale sie im Gesamtpreis zeigen oder als Zusatzkosten vor Ort ausweisen, ist unterschiedlich. Ein Blick in die Buchungsbestätigung lohnt sich.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
- Anmeldung: Innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Vermietung ist eine Anmeldung (ohlášení) beim zuständigen Stadtbezirk nötig. Ausländische Anbieter müssen laut Verordnung zusätzlich einen Zustellungsbevollmächtigten in Tschechien angeben.
- Monatsmeldung: Bis zum 15. des Folgemonats werden gemeldet: die gebührenpflichtigen Aufenthaltstage, die befreiten Aufenthaltstage und der Gesamtbetrag. Die Prager Verordnung formuliert diese Meldung als freiwillig, mehrere Stadtbezirke behandeln sie als Pflicht. Klären Sie das am besten mit Ihrem Bezirk.
- Zahlung: Die eingenommenen Gebühren werden bis zum 15. des Folgemonats auf das Konto des örtlich zuständigen Verwalters überwiesen. Als Verwendungszweck dient das bei der Registrierung zugeteilte variable Symbol.
- Gästeverzeichnis: Pflicht ist ein Gästeverzeichnis (evidenční kniha) auf Papier oder elektronisch, das sechs Jahre aufbewahrt wird. Es enthält Anreise- und Abreisetag, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Art und Nummer des Ausweises sowie den kassierten Betrag oder den Befreiungsgrund.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
In Tschechien gilt für Beherbergung der ermäßigte Umsatzsteuersatz (DPH) von 12 Prozent. Seit 2024 gibt es nur noch diesen einen ermäßigten Satz statt der früheren 10 und 15 Prozent. Speisen und damit auch Frühstück unterliegen ebenfalls 12 Prozent, Getränke dagegen 21 Prozent. Parken darf laut Fachportal Pohoda als Teil der Beherbergung zu 12 Prozent abgerechnet werden. Wird es als eigene Leistung verkauft, gilt der Regelsatz von 21 Prozent.
Die Aufenthaltsgebühr selbst gehört laut AHR ČR nicht zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, weil der Gast sie schuldet und das Hotel sie nur weiterleitet. Sie wird deshalb ohne Umsatzsteuer und getrennt vom Zimmerpreis ausgewiesen.
Rechenbeispiel
Alle Beispiele nutzen den Referenzkurs der Tschechischen Nationalbank vom 9. Oktober 2026: 24,365 CZK je Euro.
Beispiel 1: Paar, drei Nächte im 4-Sterne-Hotel, 150 Euro pro Nacht inklusive Umsatzsteuer
Beispielrechnung
- Gebühr: 2 Personen × 3 Nächte × 50 CZK = 300 CZK
- Umrechnung: 300 CZK ÷ 24,365 = 12,31 Euro
- Zimmer: 3 × 150 Euro = 450 Euro brutto
- Darin enthaltene Umsatzsteuer 12 %: 450 ÷ 1,12 = 401,79 Euro netto, also 48,21 Euro Umsatzsteuer
- Gesamtbetrag: 450 + 12,31 = 462,31 Euro (Gebühr ohne Umsatzsteuer)
Beispiel 2: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (10 und 16 Jahre), vier Nächte
Beispielrechnung
- Erwachsene: 2 × 4 Nächte × 50 CZK = 400 CZK
- Kinder unter 18 Jahren: befreit, also 0 CZK
- Umrechnung: 400 CZK ÷ 24,365 = 16,42 Euro
Beispiel 3: Geschäftsreisender, fünf Nächte, und Vergleich mit einem Langzeitaufenthalt
Beispielrechnung
- Geschäftsreise: 1 Person × 5 Nächte × 50 CZK = 250 CZK
- Umrechnung: 250 CZK ÷ 24,365 = 10,26 Euro
- Langzeitaufenthalt: 61 aufeinanderfolgende Tage beim selben Anbieter = keine Gebührenpflicht, 0 CZK
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur für die Gruppen, die das tschechische Gesetz oder die Prager Verordnung ausdrücklich nennen. Der Gast muss den Befreiungsgrund gegenüber dem Gastgeber nachweisen, der ihn im Gästeverzeichnis vermerkt. Eine allgemeine Befreiung auf Antrag gibt es nicht.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisende sind nicht befreit. Seit der Reform 2020 spielt der Zweck des Aufenthalts keine Rolle mehr, wie der Stadtbezirk Praha 1 betont. Laut Fachpresse waren berufliche Aufenthalte vor 2020 von der Erholungsgebühr nicht erfasst. Die einzige gesetzliche Ausnahme betrifft tschechische Sicherheitskräfte, Soldaten und Staatsbedienstete, die dienstlich in Einrichtungen des Staates oder der Gemeinde wohnen. Für deutsche Geschäftsreisende spielt sie keine Rolle.
Kinder und Jugendliche
Gäste unter 18 Jahren sind gesetzlich befreit. Ab dem 18. Geburtstag wird die Gebühr fällig. Hotels verlangen dafür meist das Geburtsdatum oder ein Ausweisdokument. Ob bei einem Geburtstag während des Aufenthalts der Anreisetag oder die einzelne Nacht maßgeblich ist, ist nicht gesichert belegt.
Klassenfahrten
Eine ausdrückliche Befreiung für Klassenfahrten gibt es nicht. Minderjährige Schüler sind ohnehin befreit, volljährige Schüler und Lehrer zahlen grundsätzlich. Das Gesetz befreit zwar Betreuer bei Erholungs- und ähnlichen Kinderveranstaltungen nach dem tschechischen Gesundheitsschutzgesetz. Ob eine ausländische Klassenfahrt darunter fällt, ist nicht gesichert belegt. Das tschechische Finanzministerium legt diese Vorschrift in einer Stellungnahme eng aus. Nach der Prager Verordnung sind außerdem Gäste in Touristenunterkünften von Sportvereinen und in Herbergen von Kinder- und Jugendverbänden befreit, wenn sie dort mit Kinder- oder Jugendgruppen wohnen. Die genauen Voraussetzungen sollten vorab mit der Unterkunft geklärt werden.
Menschen mit Behinderung
Befreit sind blinde Menschen, Personen, die nach tschechischem Sozialrecht auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie Inhaber des tschechischen Ausweises ZTP/P und ihre Begleitperson. Einige Prager Stadtbezirke nennen auf ihren Seiten auch den Ausweis ZTP. Ob ein deutscher Schwerbehindertenausweis anerkannt wird, ist nicht gesichert belegt. Betroffene sollten das vor der Reise mit dem Hotel klären.
Medizinische Gründe
Befreit sind Personen, die in Prag stationär im Krankenhaus behandelt werden. Ausgenommen ist die Kur- und Rehabehandlung. Stationäre Behandlungen, die die öffentliche Krankenversicherung bezahlt, unterliegen der Gebühr gar nicht. Laut Prager Verordnung sind außerdem Begleitpersonen von Patienten befreit, wenn die Klinik sie unterbringt und die Krankenversicherung ihren Aufenthalt nicht bezahlt. Wer dagegen für eine ambulante Behandlung im Hotel übernachtet, kann nach den vorliegenden Regeln keine Befreiung erwarten.
Weitere Fälle
- Aufenthalte über 60 aufeinanderfolgende Tage beim selben Anbieter sind vollständig gebührenfrei.
- In Prag gemeldete Personen zahlen nicht.
- Saisonarbeiter, die für ein Unternehmen tätig sind, sind befreit.
- Studierende und Schüler in Wohnheimen, die zum Besuch einer Hochschule oder Schule dort wohnen, sind nach Prager Verordnung befreit.
- Befreit sind auch Bewohner von Sozialeinrichtungen, Notunterkünften gemeinnütziger Träger sowie Einsatzkräfte bei Rettungs- und Katastropheneinsätzen.
- Für Senioren gibt es keine Befreiung. Eine Befreiung für Gäste ab 65 Jahren hat das tschechische Parlament 2019 gestrichen.
Entwicklung der City Tax im Überblick
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 50 CZK pro Person und Nacht | nicht befreit | Oppositionsabgeordnete legen im Frühjahr einen Gesetzentwurf vor, der bis zu 100 CZK erlauben würde. Bisher nicht beschlossen | nicht belegt |
| 2025 | 50 CZK | nicht befreit | Praha 1 bekräftigt am 11. März seine Forderung nach einer Obergrenze von 200 CZK. Ein Änderungsantrag für 100 CZK zur Novelle des Tourismusgesetzes scheitert, die Novelle kommt nicht über die dritte Lesung hinaus | 933 Mio. CZK |
| 2024 | 50 CZK | nicht befreit | Praha 1 beschließt, sich für eine höhere gesetzliche Obergrenze einzusetzen | rund 885 Mio. CZK (laut Pražský deník 48 Mio. weniger als 2025) |
| 2023 | 50 CZK | nicht befreit | keine Satzänderung | 801 Mio. CZK |
| 2022 | 50 CZK (seit 1. Januar) | nicht befreit | Erhöhung von 21 auf 50 CZK durch Verordnung Nr. 19/2021 | laut Prager Angaben rund 250 Mio. CZK weniger als 2023, genaue Zahl nicht gesichert belegt |
| 2021 | 21 CZK | nicht befreit | Gesetzliche Obergrenze steigt auf 50 CZK, Prag beschließt die Erhöhung | nicht belegt |
| 2020 | 21 CZK | nicht befreit | Einführung der Aufenthaltsgebühr nach Gesetz Nr. 278/2019 und Verordnung Nr. 18/2019. Sie gilt erstmals auch für berufliche Aufenthalte | nicht belegt |
| 2019 | altes System: Erholungsgebühr bis 15 CZK pro Person und Tag plus Kapazitätsgebühr bis 6 CZK pro Bett und Tag (gesetzliche Höchstwerte) | laut Fachpresse von der Erholungsgebühr nicht erfasst | Parlament beschließt im Oktober die Reform, Erhöhungen auf 100 oder 150 CZK werden abgelehnt | nicht belegt |
| 2018 | altes System wie 2019; konkrete Prager Sätze nicht gesichert belegt | laut Fachpresse von der Erholungsgebühr nicht erfasst | keine belegte Änderung | nicht belegt |
Die Prager Einnahmen sind zuletzt deutlich gestiegen. Laut Pražský deník nahm die Stadt 2025 rund 933 Millionen Kronen ein, 48 Millionen mehr als im Vorjahr. Laut Prague City Tourism verlangen vergleichbare Städte in der EU im Schnitt rund 7 Euro pro Nacht. Der Stadtbezirk Praha 1 nutzt diesen Vergleich als Argument für eine Erhöhung. Solange das tschechische Parlament die Obergrenze nicht anhebt, kann Prag nicht mehr als 50 CZK verlangen. Hoteliers und Veranstalter sollten die Gesetzgebung dennoch verfolgen, weil eine Änderung Verträge und Preislisten für 2027 betreffen könnte.
Häufige Fragen zur City Tax Prag
Wie hoch ist die City Tax in Prag?
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt die örtliche Aufenthaltsgebühr 50 CZK pro Person und Nacht. Beim Referenzkurs der Tschechischen Nationalbank vom 9. Oktober 2026 sind das rund 2,05 Euro. Der Anreisetag zählt nicht mit.
Hängt die Gebühr von Sternen oder Saison ab?
Nein. In Prag gilt ein einheitlicher Betrag für alle Unterkunftsarten und Kategorien und das ganze Jahr über, berechnet je Person und nicht je Zimmer.
Müssen Geschäftsreisende die City Tax in Prag zahlen?
Ja. Seit der Reform 2020 spielt der Zweck des Aufenthalts keine Rolle mehr. Ausgenommen sind nur bestimmte tschechische Staatsbedienstete und Sicherheitskräfte in staatlichen oder städtischen Unterkünften.
Sind Kinder befreit?
Ja, alle Gäste unter 18 Jahren sind gesetzlich befreit. Ab dem 18. Geburtstag fällt die Gebühr an.
Fällt Umsatzsteuer auf die Prager City Tax an?
Nein. Laut tschechischem Hotelverband AHR ČR gehört die Gebühr nicht zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Die Übernachtung selbst wird mit 12 Prozent versteuert.
Gilt die Gebühr auch bei langen Aufenthalten?
Nur bei Aufenthalten bis höchstens 60 aufeinanderfolgende Tage beim selben Anbieter. Längere Aufenthalte sind komplett gebührenfrei, auch für die ersten 60 Tage.
Quellen
- Tschechisches Gesetz Nr. 565/1990 Sb. über örtliche Gebühren, §§ 3 bis 3b
- Verordnung der Hauptstadt Prag Nr. 18/2019 Sb. hl. m. Prahy über die örtliche Aufenthaltsgebühr
- Änderungsverordnung Nr. 19/2021 Sb. hl. m. Prahy
- Portál Pražana (Prager Stadtverwaltung): Místní poplatek z pobytu
- Informationsseiten der Prager Stadtbezirke Praha 1, Praha 5, Praha 7 und Praha 9
- Tschechisches Innenministerium: Methodikpapier zur Verordnung über die Aufenthaltsgebühr
- Tschechisches Finanzministerium: Stellungnahme MP/09/2019
- Asociace hotelů a restaurací ČR (AHR ČR): Novelle der örtlichen Gebühren beschlossen
- Pražský deník (2024 und Juli 2026), Pražský patriot (2025 und 2026), Pražská Drbna (2024)
- iRozhlas und Hospodářské noviny zur Gesetzesreform 2019
- Fachportal Pohoda: Umsatzsteuer bei Beherbergungs- und Gastronomieleistungen
- Česká národní banka: Referenzkurs EUR/CZK vom 9. Oktober 2026