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City Tax Rom: Contributo di soggiorno 2026 – Sätze, Befreiungen und Pflichten für Betriebe
Stand: Oktober 2026
Wer in Rom übernachtet und nicht dort gemeldet ist, zahlt den Contributo di soggiorno. Er kostet je nach Unterkunft 3 bis 10 Euro pro Person und Nacht, höchstens für 10 aufeinanderfolgende Nächte. Der Ratgeber erklärt Sätze, Befreiungen, die Umsatzsteuer und die Pflichten für Hoteliers und Reiseveranstalter.
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Contributo di soggiorno di Roma Capitale · 7,50 € je Person und Nacht · max. 10 Nächte · Kinder unter 10 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
15,00 €
Abgabe gesamt
45,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
7,50 € je Person und Nacht × 2 Personen
Der Rechner nutzt 7,50 € je Person und Nacht für ein 4-Sterne-Hotel, höchstens 10 Nächte, Kinder unter 10 Jahren frei. Je nach Kategorie und Unterkunftsart gelten 3 bis 10 €. Separat berechnetes Parken trägt meist 22 % IVA.
Contributo di soggiorno di Roma Capitale Rom: 3 Nächte × 15,00 € = 45,00 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Rom erhebt seit dem 1. Januar 2011 eine eigene Übernachtungsabgabe, den Contributo di soggiorno. Jeder Gast, der nicht in Rom gemeldet ist, zahlt einen festen Betrag pro Person und Nacht. Wie hoch er ist, hängt von der Art und Klassifizierung der Unterkunft ab: von 3 Euro auf dem Campingplatz bis 10 Euro im 5-Sterne-Hotel. Im häufigsten Fall, einem 4-Sterne-Hotel, sind es 7,50 Euro. Die Abgabe ist auf 10 aufeinanderfolgende Nächte im selben Betrieb begrenzt.
Die geltenden Sätze sind seit dem 1. Oktober 2023 unverändert und gelten 2026 weiter. Es gibt keine Saisonstaffel und keine Berechnung pro Zimmer. Eine Befreiung für Geschäftsreisen kennt Rom nicht. Befreit sind dagegen unter anderem Kinder unter 10 Jahren, Patienten und ihre Begleiter, bestimmte Menschen mit Behinderung sowie Busfahrer und Reiseleiter von Gruppen.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt amtlich „Contributo di soggiorno di Roma Capitale“. In Italien spricht man umgangssprachlich auch von „tassa di soggiorno“ oder „city tax“. Mit der „imposta di soggiorno“ anderer italienischer Gemeinden ist sie nicht ganz gleichzusetzen. Laut italienischer Steuerfachpresse beruht der Contributo auf einer Sondervorschrift für Rom, nämlich Artikel 14 Absatz 16 Buchstabe e des Gesetzesdekrets 78/2010.
Die Regeln vor Ort stehen in zwei Beschlüssen:
- Regolamento sul Contributo di soggiorno: Satzung der Stadt, beschlossen von der Assemblea Capitolina (Stadtrat) mit Beschluss Nr. 34 vom 12. März 2024
- Beschluss der Giunta Capitolina (Stadtregierung) Nr. 255 vom 17. Juli 2023: legt die Sätze fest, die seit dem 1. Oktober 2023 gelten
Nach Angaben von Roma Capitale fällt die Abgabe für jeden an, der in einem Beherbergungsbetrieb in Rom übernachtet und nicht im Stadtgebiet wohnt. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietungen. Rechtsgrundlage für spätere Erhöhungen ist das staatliche Recht. Das sogenannte Decreto Anticipi hat die Sonderspielräume aus dem Jubiläumsjahr 2025 bis ins Jahr 2026 verlängert. Laut Fachpresse liegt Rom bereits beim bisherigen Höchstsatz von 10 Euro und kann ihn beibehalten. Eine weitere Erhöhung durch Rom für 2026 ist nicht belegt.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Der Contributo ist ein fester Betrag pro Person und Nacht. Er hängt nicht vom Zimmerpreis ab. Deshalb spielt es keine Rolle, ob ein Preis brutto oder netto angegeben ist, ob Frühstück enthalten ist oder ob Nebenleistungen wie Parken dazukommen. Saisonzuschläge gibt es nicht. Die folgenden Sätze stammen aus der offiziellen Tariftabelle der Stadt Rom, die seit dem 1. Oktober 2023 gilt:
| Unterkunft | Betrag pro Person und Nacht |
|---|---|
| Hotel 5 Sterne und höher | 10,00 Euro |
| Hotel 4 Sterne | 7,50 Euro |
| Hotel 3 Sterne | 6,00 Euro |
| Hotel 2 Sterne | 5,00 Euro |
| Hotel 1 Stern | 4,00 Euro |
| Agriturismo, Residenze turistico-alberghiere | 6,00 Euro |
| Guest House/Affittacamere Kategorie 1 / 2 / 3 | 7,00 / 6,00 / 5,00 Euro |
| Bed and Breakfast, Case per ferie | 6,00 Euro |
| Ferienhäuser und -wohnungen Kategorie 1 / 2 | 6,00 / 5,00 Euro |
| Kurzzeitvermietung (Alloggi per uso turistico) | 6,00 Euro |
| Hostels, Berghütten | 3,50 Euro |
| Campingplätze | 3,00 Euro |
Höchstdauer: Die Abgabe fällt für höchstens 10 aufeinanderfolgende Nächte im selben Betrieb und im selben Kalenderjahr an. Auf Campingplätzen sind es höchstens 5 Nächte. Ab der 11. Nacht ist der Aufenthalt in diesem Betrieb abgabefrei. Für Personen, die über längere Zeit immer wieder in der Stadt übernachten, sieht die Satzung zusätzlich eine Obergrenze von 10 Nächten im ganzen Kalenderjahr vor. Welche Fälle genau darunter fallen, regelt die Satzung im Einzelnen. Betriebe sollten das im Zweifel bei Roma Capitale klären.
Wichtig: Maßgeblich ist der Tag der Übernachtung, nicht der Tag der Buchung. Laut der Stadt galten die Sätze vom Oktober 2023 deshalb auch für Aufenthalte, die vorher gebucht worden waren.
Wer schuldet, wer zahlt?
Die Abgabe schuldet der Gast. Laut Satzung muss jeder Übernachtungsgast ohne Wohnsitz in Rom den Betrag an den Betrieb zahlen. Ausgenommen sind nur Fälle, in denen eine Befreiung nachgewiesen ist. Die Satzung nennt die Gastgeber „Responsabili del contributo“ (Verantwortliche für die Abgabe). Dazu zählen laut Roma Capitale Betreiber von Unterkünften, Vermieter von Kurzzeitunterkünften sowie Vermittler und Online-Portale, die an der Zahlung beteiligt sind. Sie ziehen die Abgabe ein und führen sie an die Stadt ab.
Für deutsche Gäste heißt das: In vielen Pauschal- und Hotelbuchungen ist der Contributo nicht enthalten. Er wird dann im Hotel bezahlt, meist beim Check-in oder Check-out. Reiseveranstalter sollten in ihren Unterlagen klar sagen, ob die Abgabe im Reisepreis steckt oder vor Ort fällig wird. Will ein Gast nicht zahlen, muss der Betrieb laut Satzung seine Daten aufnehmen, eine Erklärung des Gastes einholen und Roma Capitale informieren. Das gilt auch, wenn der Gast die Erklärung verweigert.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Für italienische Betriebe gelten mehrere Pflichten:
- Information: Gäste müssen in mehreren Sprachen über die Abgabe, ihre Höhe und die Befreiungen informiert werden, auch auf der eigenen Website. Ein Aushang im Haus ist Pflicht.
- Quartalsmeldung: Bis zum 16. Tag nach Ende jedes Kalenderquartals melden die Betriebe die Zahl der Gäste und Übernachtungen über das Portal GECOS. Befreite Gäste gehören mit in die Meldung.
- Zahlung: Laut Roma Capitale ist bis zur selben Frist der eingezogene Betrag zu überweisen. Das schließt Beträge ein, die Gäste schuldig geblieben sind.
- Jahreserklärung: Zusätzlich geben die Betriebe eine Jahreserklärung über ein staatliches Formular ab. Den genauen Termin für 2026 haben wir in den Quellen nicht gesichert gefunden.
- Nachweise: Belege für Befreiungen müssen gesammelt und laut Fachquellen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
In Italien beträgt die Umsatzsteuer (IVA) auf Übernachtungen in der Regel 10 Prozent. Für Frühstück und Verpflegung gilt meist ebenfalls der ermäßigte Satz von 10 Prozent. Für einen separat berechneten Parkplatz fällt normalerweise der Regelsatz von 22 Prozent an. Der Contributo selbst ist von der Umsatzsteuer ausgenommen. Laut italienischer Steuerfachpresse gehört er nicht zur Steuerbemessungsgrundlage, weil der Gast die Abgabe schuldet und das Hotel sie nur einzieht. Rechtsgrundlage ist Artikel 15 Absatz 1 Nummer 3 des Umsatzsteuergesetzes (DPR 633/1972). In der elektronischen Rechnung wird meist der Code N1 („escluso ex art. 15“) verwendet. Einzelne Fachquellen halten den Code N2.2 für richtig.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar übernachtet drei Nächte in einem 4-Sterne-Hotel. Der Zimmerpreis beträgt 200 Euro pro Nacht inklusive Umsatzsteuer.
Beispielrechnung
- Abgabe: 2 Personen × 3 Nächte × 7,50 Euro = 45,00 Euro
- Zimmer: 3 × 200 Euro = 600,00 Euro inkl. 10 % IVA
- Darin enthaltene IVA: 600,00 Euro ÷ 1,10 × 0,10 = 54,55 Euro
- Gesamtbetrag: 600,00 Euro + 45,00 Euro = 645,00 Euro (auf die 45 Euro fällt keine IVA an)
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von 8 und 12 Jahren übernachtet fünf Nächte in einem 3-Sterne-Hotel.
Beispielrechnung
- Das 8-jährige Kind ist befreit (unter 10 Jahren)
- Abgabepflichtig: 3 Personen
- 3 Personen × 5 Nächte × 6,00 Euro = 90,00 Euro
Beispiel 3: Ein Geschäftsreisender bleibt 12 Nächte in einem 5-Sterne-Hotel.
Beispielrechnung
- Abgabepflichtig: höchstens 10 Nächte
- 1 Person × 10 Nächte × 10,00 Euro = 100,00 Euro
- Nacht 11 und 12: 0,00 Euro
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur für die Gruppen, die Artikel 5 der Satzung nennt. Generell befreit sind Gäste in Jugendherbergen und Gäste in Unterkünften in der Exklave Polline e Martignano, die zu Rom gehört, aber außerhalb liegt. Außer bei Kindern unter 10 Jahren muss der Gast eine schriftliche Eigenerklärung nach italienischem Recht (DPR 445/2000) abgeben oder Nachweise vorlegen.
Geschäftsreisen
Keine Befreiung. Anders als einige deutsche Städte nimmt Rom berufliche Übernachtungen nicht aus. Auch Geschäftsreisende zahlen den vollen Satz ihrer Unterkunftskategorie, höchstens für 10 Nächte. Wer über längere Zeit immer wieder in Rom übernachtet, sollte die Jahresobergrenze in der Satzung beachten (siehe oben). Laut Fachquellen sind Polizei und Streitkräfte befreit, wenn sie im Dienst übernachten und eine Dienstbescheinigung vorlegen.
Kinder und Jugendliche
Kinder sind bis zu ihrem 10. Geburtstag befreit. Ab 10 Jahren zahlen sie den vollen Satz. Eine Ermäßigung für Jugendliche gibt es nicht. In der Praxis genügt meist ein Ausweis, um das Alter nachzuweisen.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Schulklassen oder Lehrkräfte ist nicht gesichert belegt. Schüler unter 10 Jahren sind über die Altersgrenze befreit. Wer in einer Jugendherberge übernachtet, ist ebenfalls befreit. Für Busgruppen gilt außerdem: Befreit sind jeder Busfahrer und je 25 Teilnehmer ein Reiseleiter, wenn die Gruppe von einem Reisebüro oder Reiseveranstalter organisiert ist. Dafür ist eine Erklärung mit Namen, Aufenthaltszeitraum und Gruppengröße nötig. Manche Anbieter schreiben „je 23 Teilnehmer“. Der Satzungstext nennt 25.
Menschen mit Behinderung
Mit einer Satzungsänderung von 2022 wurde eine Befreiung für Menschen mit Behinderung eingeführt. Laut Fachquellen muss eine schwere Behinderung nach italienischem Recht (Artikel 3 Absatz 3 Gesetz 104/1992) bescheinigt sein. Die Befreiung soll auch für die Begleitperson gelten, aber nur für den Caregiver im rechtlichen Sinn, nicht für jede Begleitung. Ob und wie ausländische Nachweise wie ein deutscher Schwerbehindertenausweis anerkannt werden, ist nicht gesichert belegt. Gäste sollten das vorab mit dem Hotel klären.
Medizinische Gründe
Befreit sind Personen, die sich in Rom behandeln lassen, und Begleiter von Patienten, die in einer Klinik in Rom liegen. Pro Patient ist eine Begleitperson befreit. Begleiten Eltern ein minderjähriges Kind zur Behandlung, sind beide Elternteile befreit. Als Nachweis dient in der Regel eine Bescheinigung der Klinik.
Weitere Fälle
- Personen mit Wohnsitz in Rom
- Gäste in Jugendherbergen
- Unterkünfte in der Exklave Polline e Martignano
- Laut Fachquellen: Polizei und Streitkräfte im Dienst
- Alle Nächte ab der 11. Nacht in Folge im selben Betrieb, auf Campingplätzen ab der 6. Nacht
Entwicklung der City Tax im Überblick
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,00 bis 10,00 Euro, 4-Sterne-Hotel 7,50 Euro | nicht befreit | Sätze unverändert; der Staat verlängert die Spielräume für Erhöhungen (Decreto Anticipi) | Schätzung des Instituts JFC: rund 288 Mio. Euro |
| 2025 | 3,00 bis 10,00 Euro | nicht befreit | Heiliges Jahr (Giubileo); keine neuen Sätze in Rom | laut Lokalpresse über 300 Mio. Euro; amtliche Zahl nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,00 bis 10,00 Euro | nicht befreit | Neue Satzung (Stadtratsbeschluss Nr. 34 vom 12.03.2024) | 292,07 Mio. Euro laut JFC; laut Stadt rund 200 Mio. Euro (180 Mio. Euro für das laufende Jahr plus 20 Mio. Euro Nachzahlungen) |
| 2023 | bis 30.09.: 3,00 bis 7,00 Euro; ab 01.10.: 3,00 bis 10,00 Euro | nicht befreit | Erhöhung durch Beschluss Nr. 255/2023, 4-Sterne-Hotel von 6,00 auf 7,50 Euro | 181,13 Mio. Euro laut JFC; laut Stadt 148 Mio. Euro |
| 2022 | 3,00 bis 7,00 Euro | nicht befreit | Befreiung für Menschen mit Behinderung; Zuschuss zu Kartengebühren bis 1,5 % | 132,52 Mio. Euro laut JFC |
| 2021 | 3,00 bis 7,00 Euro | nicht befreit | Neufassung der Satzung (Stadtratsbeschluss Nr. 29/2021) | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 3,00 bis 7,00 Euro | nicht befreit | Corona-Pandemie | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 3,00 bis 7,00 Euro | nicht befreit | keine bekannte Änderung | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 3,00 bis 7,00 Euro | nicht befreit | laut Fachquellen auf Ferienwohnungen und private Kurzzeitvermietung ausgeweitet | nicht gesichert belegt |
| 2014 | Hotels 3,00 bis 7,00 Euro, 4-Sterne-Hotel 6,00 Euro | nicht befreit | Erhöhung; diese Sätze galten bis September 2023 | nicht gesichert belegt |
| 2011 | Höhe nicht gesichert belegt | nicht befreit | Einführung am 1. Januar 2011 | nicht gesichert belegt |
Zu den Einnahmen gibt es unterschiedliche Zahlen. Die Werte des Instituts JFC Tourism & Management stammen aus dessen nationalem Beobachtungsbericht zur Übernachtungsteuer. Die Stadt Rom hat für 2023 und 2024 eigene, niedrigere Kassenzahlen genannt.
Häufige Fragen zur City Tax Rom
Wie hoch ist die City Tax in Rom 2026?
Der Contributo di soggiorno beträgt je nach Unterkunft 3 bis 10 Euro pro Person und Nacht. Im 4-Sterne-Hotel sind es 7,50 Euro, im 5-Sterne-Hotel 10 Euro und im 3-Sterne-Hotel 6 Euro. B&B und Kurzzeitvermietungen kosten 6 Euro. Diese Sätze gelten seit dem 1. Oktober 2023 unverändert.
Für wie viele Nächte muss ich zahlen?
Höchstens für 10 aufeinanderfolgende Nächte im selben Betrieb und im selben Kalenderjahr, auf Campingplätzen für höchstens 5 Nächte. Danach ist der Aufenthalt abgabefrei.
Sind Geschäftsreisende in Rom befreit?
Nein. Rom kennt keine Befreiung für berufliche Übernachtungen. Befreit sind nur bestimmte Gruppen, zum Beispiel Polizei und Streitkräfte im Dienst sowie Busfahrer und Reiseleiter organisierter Gruppen.
Müssen Kinder die City Tax in Rom zahlen?
Kinder sind bis zu ihrem 10. Geburtstag befreit. Ab 10 Jahren zahlen sie den vollen Satz der Unterkunft.
Ist die City Tax im Reisepreis enthalten?
Oft nicht. Bei vielen Pauschalreisen und Hotelbuchungen wird der Contributo vor Ort im Hotel bezahlt. Ob er schon enthalten ist, steht in der Buchungsbestätigung oder in den Unterlagen des Veranstalters.
Fällt auf die City Tax in Rom Umsatzsteuer an?
Nein. Der Contributo ist nach Artikel 15 des italienischen Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer ausgenommen und steht getrennt auf der Rechnung. Auf die Übernachtung selbst fallen in der Regel 10 Prozent IVA an.
Quellen
- Roma Capitale: Regolamento sul Contributo di soggiorno (Stadtratsbeschluss Nr. 34 vom 12.03.2024)
- Roma Capitale: Tariftabelle Contributo di soggiorno ab 01.10.2023 (Beschluss der Stadtregierung Nr. 255/2023)
- Roma Capitale: FAQ zu Contributo di soggiorno und Pflichten für Beherbergungsbetriebe
- Roma Capitale: Hinweis zu den Satzungsänderungen 2022 (Stadtratsbeschluss Nr. 87/2022)
- Ministero dell'Economia e delle Finanze, Dipartimento delle Finanze: veröffentlichte Satzung zum Contributo di soggiorno von Roma Capitale
- Il Sole 24 Ore NT+ Fisco: Contributo di soggiorno und Umsatzsteuer (Art. 15 DPR 633/1972)
- JFC Tourism & Management: Osservatorio Nazionale sulla tassa di soggiorno
- RomaToday: Berichte zur Erhöhung 2023 und zu den Einnahmen 2025
- Il Messaggero und TTG Italia: Berichte zu den neuen Sätzen 2023
- L'Agenzia di Viaggi Magazine: Einnahmen der Stadt Rom 2023 und 2024
- Sky TG24 und Businessonline: Übernachtungsteuer 2026 in Italien