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City Tax Stralsund: So funktioniert die Übernachtungssteuer von 5 Prozent – mit Befreiungen und Rechenbeispielen
Stand: Oktober 2026
Seit dem 1. September 2023 erhebt die Hansestadt Stralsund eine Übernachtungssteuer von 5 Prozent auf den Netto-Übernachtungspreis ohne Mahlzeiten. Auch Geschäftsreisen sind steuerpflichtig, befreit sind nur wenige Gruppen. Hier erfahren Sie, was Gäste und Betriebe zu Satz, Abrechnung, Umsatzsteuer und Befreiungen wissen müssen.
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Übernachtungssteuer · 5 % vom Nettoentgelt · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
6,00 €
Abgabe gesamt
18,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
5 % von 120,00 € Nettoentgelt je Nacht
5 % vom Nettopreis ohne Umsatzsteuer und Mahlzeiten. Geschäftsreisende zahlen ebenfalls; befreit sind u. a. Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen sowie Übernachtungen für Studium oder Ausbildung (nicht automatisch im Rechner).
Übernachtungssteuer Stralsund: 3 Nächte × 6,00 € = 18,00 € netto zzgl. 7 % USt 1,26 €
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in der Hansestadt Stralsund gegen Entgelt übernachtet, zahlt seit dem 1. September 2023 eine Übernachtungssteuer, die oft auch Bettensteuer oder City Tax genannt wird. Laut Stadt beträgt sie 5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises ohne Mahlzeiten. Sie gilt für Hotels und Pensionen, aber auch für Privatzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Herbergen, Camping- und Reisemobilplätze sowie für Hafenliegeplätze mit Übernachtungsmöglichkeit.
Wichtig für Geschäftsreisende: Berufliche Übernachtungen sind in Stralsund nicht befreit. Ausnahmen gibt es nur für wenige Gruppen, vor allem für Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen und für Studenten oder Auszubildende, deren Übernachtung durch Studium oder Ausbildung veranlasst ist. Eine Kurtaxe erhebt Stralsund nicht. Die Bürgerschaft hatte sich 2017 ausdrücklich gegen eine Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe und stattdessen für eine Abgabe auf Übernachtungen entschieden.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung)“. Die Bürgerschaft hat sie im März 2023 beschlossen, die Satzung trägt das Datum 16.03.2023 und trat zum 01.09.2023 in Kraft. Laut den FAQ des Kämmereiamts ist die Übernachtungssteuer eine örtliche Aufwandsteuer. Rechtsgrundlage ist § 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit der Satzung.
Ursprünglich war eine „Kulturabgabe“ geplant. Laut der Beschlussvorlage von 2018 handelt es sich bei einer solchen Abgabe nach dem KAG M-V jedoch rechtlich um eine Steuer, deshalb wurde der Name „Übernachtungssteuer“ gewählt. Die Stadt verweist außerdem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022. Danach ist eine örtliche Übernachtungssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar und darf auch berufliche Übernachtungen erfassen.
Nach Schwerin (2014), Wismar (2015) und Greifswald (April 2023) war Stralsund laut Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern die vierte Stadt im Land mit einer solchen Steuer. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt. Laut Stadt sollen damit vor allem Infrastrukturprojekte und kulturelle Einrichtungen finanziert werden. Eine Zweckbindung für den Tourismus gibt es nicht.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
- Steuersatz: 5 Prozent
- Bemessungsgrundlage: Netto-Übernachtungspreis, also ohne Umsatzsteuer und ohne die Übernachtungssteuer selbst
- Mahlzeiten: Frühstück und andere Verpflegung gehören nicht zur Bemessungsgrundlage
- Stichtag: Besteuert werden nur Übernachtungen, die seit dem 01.09.2023 verbindlich gebucht wurden
Nebenleistungen: Wird Verpflegung gesondert berechnet, bleibt sie außen vor. Für Pauschalpreise mit Frühstück oder Halbpension sah der Satzungsentwurf 2022 laut Protokoll des Finanzausschusses vom 13.09.2022 Abzugspauschalen vor, nämlich 10 Euro netto für ein Frühstück und 15 Euro netto für ein Mittagessen. Ob die beschlossene Satzung genau diese Beträge enthält, ist nicht gesichert belegt. Betriebe sollten den Satzungstext prüfen.
Stornierungen: Im selben Ausschuss erklärte die Verwaltung, dass die Steuer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung anfalle und bei Stornierungen auf den Stornopreis berechnet werde. Das war eine Aussage zum Entwurf. Wie die geltende Fassung das regelt, ist nicht gesichert belegt.
Höchstdauer: Eine Obergrenze für zusammenhängende Nächte, wie sie andere Städte kennen, ist für Stralsund nicht gesichert belegt.
Wer schuldet, wer zahlt?
Laut Stadt sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe steuerpflichtig. Wirtschaftlich tragen in der Regel die Gäste die Steuer, denn die Kosten werden üblicherweise an sie weitergegeben. Die Jugendherberge Stralsund weist zum Beispiel in ihrer Preisliste darauf hin, dass die Steuer bereits im Preis enthalten ist.
Für Gäste gilt laut FAQ grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht. Ausnahme: Bei Übernachtungen wegen Studium oder Ausbildung muss der Gast auf Aufforderung der Stadt Auskunft über die Bildungsmaßnahme geben. Betriebe müssen die Steuer auf der Rechnung nicht gesondert ausweisen. Verlangt der Gast es, ist der Betrag aber auszuweisen.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
- Registrierung: Betriebe melden sich im eigenen Webportal der Stadt an und zeigen dort ihre Beherbergungsmöglichkeiten an.
- Erklärung: Spätestens am 15. Tag nach Ende eines Kalendervierteljahres reichen Betriebe eine Erklärung zur Bemessungsgrundlage ein. Darin geben sie auch den Gesamtbetrag der Entgelte für steuerbefreite Übernachtungen an.
- Nullmeldung: Auch für Quartale ohne Übernachtungseinnahmen ist eine Erklärung abzugeben.
- Bescheid und Zahlung: Die Stadt setzt die Steuer per elektronischem Bescheid fest, abgeführt wird einmal pro Quartal. Die ersten Bescheide wurden im Februar 2024 verschickt.
- Schätzung: Fehlen Angaben, kann die Stadt schätzen, etwa anhand von Zimmerkapazität und Auslastung.
- Widerspruch: Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberbürgermeister einzulegen.
Zuständig ist das Kämmereiamt, Abteilung Steuern. Dort werden auch Anträge auf Stundung und Erlass bearbeitet. Im Juli 2024 setzte die Stadt eine Frist für Nachmeldungen bis zum 30. September 2024. Bis dahin musste nur die Steuer nachgezahlt werden. Wer sich danach noch nicht angemeldet hatte, musste laut Kämmereiamt zusätzlich mit einem Verfahren rechnen.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
Die Übernachtungssteuer ist eine kommunale Steuer. Wird sie an den Gast weitergegeben, wird sie Teil des Preises, der der Umsatzsteuer unterliegt. Das zeigt auch das offizielle Berechnungsbeispiel der Stadt: Aus einem Endpreis von 120 Euro inklusive Umsatz- und Übernachtungssteuer ergibt sich ein Nettoentgelt von 106,81 Euro. Diese Rechnung geht nur auf, wenn die 7 Prozent Umsatzsteuer für Beherbergung auf Nettopreis plus Übernachtungssteuer berechnet werden.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Berechnung rückwärts vom Endpreis (nach dem Beispiel der Stadt)
Beispielrechnung
- Endpreis inklusive Umsatzsteuer und Übernachtungssteuer: 120,00 Euro
- Umsatzsteuer herausrechnen: 120,00 Euro / 1,07 = 112,15 Euro
- Übernachtungssteuer herausrechnen: 112,15 Euro / 1,05 = 106,81 Euro (Bemessungsgrundlage)
- Übernachtungssteuer: 106,81 Euro x 5 % = 5,34 Euro
- Umsatzsteuer: 112,15 Euro x 7 % = 7,85 Euro
Beispiel 2: Geschäftsreise, drei Nächte, Frühstück separat berechnet
Beispielrechnung
- Zimmer netto: 3 x 89,00 Euro = 267,00 Euro
- Frühstück: wird separat berechnet und nicht einbezogen
- Übernachtungssteuer: 267,00 Euro x 5 % = 13,35 Euro
- Umsatzsteuer: (267,00 Euro + 13,35 Euro) x 7 % = 19,62 Euro
- Übernachtung brutto: 299,97 Euro zuzüglich Frühstück
Beispiel 3: Ferienwohnung beim Kleinunternehmer, sieben Nächte
Beispielrechnung
- Mietpreis: 7 x 95,00 Euro = 665,00 Euro (ohne Umsatzsteuer)
- Übernachtungssteuer: 665,00 Euro x 5 % = 33,25 Euro
- Gesamtbetrag: 698,25 Euro
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in wenigen Fällen. Grundsätzlich ist jede entgeltliche Übernachtung in einem Stralsunder Beherbergungsbetrieb steuerpflichtig. Den vollständigen Katalog der Befreiungen enthält die Satzung. Die folgenden Angaben stützen sich auf die FAQ der Stadt und auf städtische Mitteilungen.
Geschäftsreisen
Keine Befreiung. Die Stadt beruft sich ausdrücklich auf das Bundesverfassungsgericht, nach dem auch berufliche Übernachtungen besteuert werden dürfen. Die Fachpresse und die Landeshauptstadt Schwerin bestätigen, dass Stralsund Geschäftsreisen besteuert. Ein Fachmedium meldete 2023 das Gegenteil. Das widerspricht den Angaben der Stadt und ist nach unserer Recherche überholt bzw. falsch.
Kinder und Jugendliche
Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen sind laut Stadt von der Steuer ausgenommen. Eine allgemeine Befreiung nach Alter, etwa für Kinder auf Familienreisen, ist nicht gesichert belegt. Auch eine genaue Altersgrenze für die Gruppenbefreiung ist nicht gesichert belegt.
Klassenfahrten
Klassenfahrten dürften als Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen gelten. Eine eigene Regelung für Schulfahrten, etwa für volljährige Berufsschüler, ist nicht gesichert belegt. Betriebe sollten im Zweifel beim Kämmereiamt nachfragen.
Menschen mit Behinderung
Eine Befreiung für Menschen mit Behinderung oder ihre Begleitpersonen ist für Stralsund nicht gesichert belegt. Andere Städte haben solche Regelungen, aber das lässt sich nicht auf Stralsund übertragen.
Medizinische Gründe
Eine Befreiung für medizinisch notwendige Übernachtungen, etwa als Begleitung bei einem Klinikaufenthalt, ist nicht gesichert belegt.
Weitere Fälle
- Studium und Ausbildung: Ist die Übernachtung durch Studium oder Ausbildung veranlasst, wird keine Steuer erhoben. Auf Aufforderung muss der Gast Auskunft über die Bildungsmaßnahme geben.
- Altbuchungen: Übernachtungen, die vor dem 01.09.2023 verbindlich gebucht wurden, blieben steuerfrei. Heute spielt das praktisch keine Rolle mehr.
- Unentgeltliche Übernachtungen: Besteuert werden nur entgeltliche Übernachtungen.
- Langzeitaufenthalte: Eine Befreiung ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer ist nicht gesichert belegt.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen steuerpflichtig
2026
- Satz
- 5 % netto
- Geschäftsreisen
- steuerpflichtig
- Wichtige Änderungen
- keine Änderung gesichert belegt
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 5 % netto | steuerpflichtig | keine Änderung gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 5 % netto | steuerpflichtig | keine Änderung gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 5 % netto | steuerpflichtig | erste Bescheide im Februar, Nachmeldefrist bis 30.09., FAQ mit Stand 30.09. | Prognose der Stadt: 550.000 Euro, Ist-Wert nicht belegt |
| 2023 | 5 % netto (ab 01.09.) | steuerpflichtig | Satzung vom 16.03.2023, in Kraft seit 01.09.2023, Webportal | nicht gesichert belegt |
| 2022 | keine Steuer | – | BVerfG-Entscheidung vom 22.03., Antrag in der Bürgerschaft am 09.06., Finanzausschuss berät am 13.09. Eckpunkte mit 5 % | – |
| 2021 | keine Steuer | – | keine Beschlüsse belegt | – |
| 2020 | keine Steuer | – | Stadt wartet auf die Entscheidung des BVerfG | – |
| 2019 | keine Steuer | – | Satzungsentwurf in der Bürgerschaft am 31.01. nicht in Kraft gesetzt, Antrag auf Wiedereinbringung am 07.11. mehrheitlich abgelehnt | – |
| 2018 | keine Steuer | – | Satzungsentwurf B 0048/2018 erarbeitet | – |
| 2017 | keine Steuer | – | Beschluss vom 21.09.: Abgabe auf Übernachtungen statt Kurtaxe, im Haushalt waren 550.000 Euro jährlich veranschlagt | – |
Häufige Fragen zur City Tax Stralsund
Wie hoch ist die City Tax in Stralsund?
Die Übernachtungssteuer beträgt 5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, also ohne Umsatzsteuer und ohne Mahlzeiten. Sie gilt für alle seit dem 01.09.2023 verbindlich gebuchten Übernachtungen.
Müssen Geschäftsreisende in Stralsund die Übernachtungssteuer zahlen?
Ja. Die Stadt besteuert auch berufliche Übernachtungen und verweist dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022. Eine Befreiung für Geschäftsreisen gibt es nicht.
Wer ist von der Steuer befreit?
Laut Stadt sind Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen befreit, außerdem Übernachtungen von Studenten und Auszubildenden, die durch Studium oder Ausbildung veranlasst sind. Weitere Befreiungen, etwa für Menschen mit Behinderung oder aus medizinischen Gründen, sind nicht gesichert belegt.
Gilt die Steuer auch für Ferienwohnungen und Campingplätze?
Ja. Erfasst sind Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Herbergen, Camping- und Reisemobilplätze sowie Hafenliegeplätze mit Übernachtungsmöglichkeit.
Wie und wann führen Betriebe die Steuer ab?
Betriebe registrieren sich im Webportal der Stadt und reichen spätestens am 15. Tag nach Quartalsende eine Erklärung ein, auch als Nullmeldung. Die Stadt setzt die Steuer per elektronischem Bescheid fest.
Erhebt Stralsund zusätzlich eine Kurtaxe?
Nein. Die Bürgerschaft hat sich 2017 gegen eine Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgabe und für eine Abgabe auf Übernachtungen entschieden. Daraus entstand die heutige Übernachtungssteuer.
Quellen
- Hansestadt Stralsund: Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer (Übernachtungssteuersatzung) vom 16.03.2023
- Hansestadt Stralsund, Kämmereiamt, Abteilung Steuern: Informationsseite Übernachtungssteuer
- Hansestadt Stralsund: FAQ zur Übernachtungssteuersatzung, Stand 30.09.2024
- Hansestadt Stralsund: Pressemitteilung „Hansestadt Stralsund führt Übernachtungssteuer ein“ (Juli 2023)
- Hansestadt Stralsund: Pressemitteilung „Übernachtungssteuer: Nachmeldungen noch bis 30. September möglich“ (Juli 2024)
- Bürgerschaft Stralsund, Ratsinformationssystem: Beschlussvorlage B 0048/2018, Antrag AN 0115/2017 und Antrag AN 0224/2019
- Bürgerschaft Stralsund, Ausschuss für Finanzen und Vergabe: Protokoll vom 13.09.2022 zu AN 0076/2022
- Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern: Meldung zur Einführung der Übernachtungssteuer in Stralsund
- Landeshauptstadt Schwerin: Pressemitteilung vom 28.03.2024 zur Übernachtungssteuer für Dienstreisende
- Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Drucksache zu kommunalen Abgaben, Gebühren und Steuern
- MV-Serviceportal: Leistung „Übernachtungssteuer bezahlen“ der Hansestadt Stralsund
- Fachpresse 2023: Tageskarte, Hogapage, Tophotel, fvw und business-travel.de