Ratgeber · Hotellerie · Tokio

City Tax Tokio: Übernachtungsteuer, Befreiungen und neue 3-Prozent-Regel ab April 2027

Stand: Oktober 2026

Tokio erhebt seit 2002 eine Übernachtungsteuer, die bisher bei 100 oder 200 Yen pro Person und Nacht liegt. Für Übernachtungen ab dem 1. April 2027 werden 3 Prozent des Übernachtungspreises fällig. Die Steuer wird erst ab 13.000 Yen erhoben, und erstmals zählen auch Kapselhotels und Privatunterkünfte dazu. Wir erklären, wer zahlt, wie gerechnet wird und warum es praktisch keine Befreiungen für einzelne Personengruppen gibt.

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Übernachtungsteuer der Präfektur Tokio (Shukuhaku-zei) · 1,13 € je Person und Nacht · Stand: Oktober 2026

Reisezweck
Im Preis enthaltene Leistungen (netto je Nacht)

Abgabe je Nacht

2,26 €

Abgabe gesamt

6,78 €

Bemessungsgrundlage je Nacht

120,00 €

Abgabepflichtige Nächte

3

1,13 € je Person und Nacht × 2 Personen

Befreiung: Private Übernachtung: abgabepflichtig.
Umsatzsteuer: Logis unterliegt in Tokio 10 % Umsatzsteuer (12,00 € je Nacht auf 120,00 €). Die Übernachtungsteuer der Präfektur Tokio (Shukuhaku-zei) wird vom Nettopreis berechnet und bleibt umsatzsteuerfrei, wenn sie getrennt auf der Rechnung steht und nach den tatsächlichen Übernachtungen berechnet ist. Im Zweifel steuerlichen Rat einholen.

Der Rechner nutzt 200 Yen (ca. 1,13 €) je Person und Nacht ab 15.000 Yen Nettopreis je Person, gültig bis 31. März 2027. Von 10.000 bis unter 15.000 Yen sind es 100 Yen, darunter ist die Übernachtung frei. Ab 1. April 2027 gelten 3 % ab 13.000 Yen.

Rechnungstext

Übernachtungsteuer der Präfektur Tokio (Shukuhaku-zei) Tokio: 3 Nächte × 2,26 € = 6,78 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)

Vergleich mit drei anderen Städten
14,40 €
19,26 €
12,00 €

Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

Wer in Tokio im Hotel oder im Ryokan übernachtet, zahlt eine Übernachtungsteuer. Sie fällt erst an, wenn der reine Übernachtungspreis bei 10.000 Yen oder mehr pro Person und Nacht liegt. Gerechnet wird ohne Konsumsteuer und ohne Mahlzeiten. Derzeit beträgt die Steuer 100 Yen bei einem Preis von 10.000 bis unter 15.000 Yen und 200 Yen ab 15.000 Yen. Beim Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 9. Oktober 2026 (1 Euro = 177,34 Yen) sind das rund 0,56 Euro bzw. 1,13 Euro.

Am 1. April 2027 ändert sich das System grundlegend. Laut der Steuerbehörde der Präfektur Tokio werden dann 3 Prozent des Übernachtungspreises fällig. Die Steuer wird erst ab 13.000 Yen pro Person und Nacht erhoben, und auch Kapselhotels und andere einfache Unterkünfte sowie Privatunterkünfte (Minpaku) sind dann steuerpflichtig. Befreiungen für Geschäftsreisende, Kinder oder andere Gruppen sehen die offiziellen Unterlagen nicht vor. Es zählt allein der Preis.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Auf Japanisch heißt die Abgabe „Shukuhaku-zei“, auf Englisch „Accommodation Tax“. Die Rechtsgrundlage ist die Satzung der Präfektur Tokio über die Übernachtungsteuer (Tokyo Metropolitan Accommodation Tax Ordinance). Laut einem Bericht der Steuerbehörde (Bureau of Taxation) vom Juni 2023 ist die Abgabe eine zweckgebundene Sondersteuer nach Artikel 4 und 731 des japanischen Gesetzes über Lokalsteuern. Die Gemeinde darf sie also selbst einführen, braucht dafür aber die Zustimmung des Innenministers.

Tokio hat die Steuer am 1. Oktober 2002 eingeführt, als erste Gebietskörperschaft in Japan. Sie gilt in der gesamten Präfektur Tokio. Laut Steuerbehörde fließen die Einnahmen in Maßnahmen, die Tokio als internationale Stadt attraktiver machen und den Tourismus fördern. Zuständig für die Verwaltung ist das Finanzamt Chiyoda (Chiyoda Metropolitan Tax Office).

So lief die Reform ab:

  • 18. Februar 2026: Die Regierung legt dem Stadtparlament (Metropolitan Assembly) die Änderung der Satzung vor.
  • 27. März 2026: Das Parlament beschließt die Änderung unverändert.
  • 30. Juni 2026: Der Innenminister stimmt zu.
  • 1. Juli 2026: Die geänderte Satzung wird verkündet.
  • 1. April 2027: Die neuen Regeln gelten.

Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Übernachtungspreis pro Person und Nachtbis 31.03.2027ab 01.04.2027
unter 10.000 Yensteuerfreisteuerfrei
10.000 bis unter 13.000 Yen100 Yensteuerfrei
13.000 bis unter 15.000 Yen100 Yen3 %
ab 15.000 Yen200 Yen3 %

Die Steuer wird vom Nettopreis berechnet. Laut Steuerbehörde zählt der Preis für die Übernachtung ohne Verpflegung (japanisch „Sudomari“), und zwar einschließlich Servicegebühr. Nicht dazu gehören:

  • die Konsumsteuer
  • Mahlzeiten, also auch das Frühstück
  • Konferenzräume
  • Telefonkosten und andere Leistungen, die nichts mit der Übernachtung zu tun haben

Besonderheiten gegenüber Europa:

  • Die Steuer hängt nicht von Sternekategorie, Saison oder Stadtteil ab. Maßgeblich ist allein der Preis.
  • Sie wird pro Person berechnet, nicht pro Zimmer. Bei einem Doppelzimmer wird der Zimmerpreis auf die Gäste aufgeteilt.
  • Ab April 2027 werden die 3 Prozent auf den gesamten Preis erhoben, sobald er 13.000 Yen erreicht, nicht nur auf den Teil darüber. Laut Wirtschaftszeitung Nikkei gibt es keine Obergrenze pro Person.
  • Eine Höchstdauer, nach der keine Steuer mehr anfällt, nennen die offiziellen Unterlagen nicht.
  • Wie die neue Steuer genau gerundet wird, ist nicht gesichert belegt.

Wer schuldet, wer zahlt?

Die Steuer schuldet der Gast. Der Betrieb zieht sie im Auftrag der Steuerbehörde ein und führt sie ab (japanisch „Tokubetsu Choshu Gimusha“). Das sind bis Ende März 2027 die Betreiber von Hotels und Ryokan. Ab April 2027 kommen die Betreiber einfacher Unterkünfte und von Privatunterkünften dazu. Laut Steuerbehörde zahlen auch Kinder, wenn ihr Preis pro Person die Grenze erreicht.

Für die neuen Regeln zählt das Datum der Übernachtung. Laut der Zeitung Tokyo Shimbun gilt der neue Satz für Übernachtungen ab dem 1. April 2027. Wer jetzt für Frühjahr 2027 bucht, sollte das einplanen.

Anmeldung und Abführung durch Betriebe

Laut Steuerbehörde gelten für Betriebe diese Pflichten:

  • Anmeldung: Wer einen Betrieb neu eröffnet, muss sich spätestens fünf Tage vor dem Start beim Finanzamt Chiyoda registrieren. Wer erst durch höhere Preise steuerpflichtig wird, hat dafür zehn Tage Zeit.
  • Aushang: Die Registrierung muss sichtbar ausgehängt werden, etwa an der Rezeption.
  • Erklärung und Zahlung: Die Steuer für einen Monat wird bis zum Ende des Folgemonats erklärt und bezahlt. Fällt das Monatsende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Arbeitstag. Die Erklärung geht per Post, persönlich oder elektronisch über das System eLTAX.
  • Erklärung für drei Monate: Kleinere Betriebe können auf Antrag drei Monate zusammen erklären. Der Antrag muss bis Ende Januar gestellt werden. Ab 2027 sollen die Voraussetzungen gelockert werden, unter anderem entfällt dann die Grenze für den Steuerbetrag.
  • Aufbewahrung: Rechnungen und Belege mit Datum, Zahl der Gäste, Preis und Steuerbetrag müssen aufbewahrt werden.

Umsatzsteuer auf die Abgabe

In Japan gibt es statt der Umsatzsteuer die Konsumsteuer. Der Regelsatz liegt bei 10 Prozent und gilt für Übernachtungen, für Frühstück und Restaurant im Hotel sowie für das Parken.

Die Übernachtungsteuer selbst ist nicht konsumsteuerpflichtig, wenn sie mit Bezeichnung und Betrag eigens auf dem Beleg steht. Die Steuerbehörde Tokio stellt klar: Fehlt diese Angabe, wird auf den Steuerbetrag ebenfalls Konsumsteuer fällig. Betriebe sollten die Steuer also immer mit der von der Präfektur vorgegebenen Bezeichnung ausweisen.

Rechenbeispiel

Für alle Beispiele gilt der Kurs vom 9. Oktober 2026: 1 Euro = 177,34 Yen.

Beispiel 1: Zwei Erwachsene, Doppelzimmer, 4 Nächte im Oktober 2026

Beispielrechnung

  1. Zimmerpreis ohne Konsumsteuer: 30.000 Yen pro Nacht (ca. 169,17 Euro)
  2. Preis mit 10 % Konsumsteuer: 33.000 Yen pro Nacht (ca. 186,08 Euro)
  3. Preis pro Person für die Steuer: 30.000 Yen ÷ 2 = 15.000 Yen
  4. Steuer pro Person und Nacht: 200 Yen
  5. 2 Personen × 4 Nächte × 200 Yen = 1.600 Yen
  6. Übernachtungsteuer gesamt: ca. 9,02 Euro

Beispiel 2: Derselbe Aufenthalt ab April 2027

Beispielrechnung

  1. Preis pro Person: 15.000 Yen, also über der Grenze von 13.000 Yen
  2. Steuer pro Person und Nacht: 15.000 Yen × 3 % = 450 Yen
  3. 2 Personen × 4 Nächte × 450 Yen = 3.600 Yen
  4. Übernachtungsteuer gesamt: ca. 20,30 Euro (beim heutigen Kurs)

Beispiel 3: Geschäftsreise, Einzelzimmer, 3 Nächte

Beispielrechnung

  1. Zimmerpreis ohne Konsumsteuer: 12.000 Yen pro Nacht (ca. 67,67 Euro)
  2. Bis 31.03.2027: 3 Nächte × 100 Yen = 300 Yen, ca. 1,69 Euro
  3. Ab 01.04.2027: 12.000 Yen liegt unter 13.000 Yen, also 0 Yen

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Kaum. Die Satzung befreit nur Übernachtungen unter einem bestimmten Preis, unabhängig davon, wer übernachtet. Bis Ende März 2027 liegt diese Grenze bei 10.000 Yen, danach bei 13.000 Yen pro Person und Nacht. Laut dem Leitfaden der Steuerbehörde für Hotels und Ryokan soll diese Grenze gerade Schulfahrten und Geschäftsreisen möglichst entlasten.

Geschäftsreisen

Nicht befreit. Wer beruflich reist, zahlt ab der Preisgrenze genauso wie Urlauber. Einen Nachweis über den Zweck der Reise gibt es nicht.

Kinder und Jugendliche

Nicht befreit. Laut Steuerbehörde zahlen auch Kinder, wenn ihr Preis pro Person 10.000 Yen erreicht, ab April 2027 13.000 Yen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Weil der Zimmerpreis auf alle Gäste aufgeteilt wird, fallen Familien aber oft unter die Grenze.

Klassenfahrten

In den offiziellen Texten der Satzung und der Steuerbehörde steht keine eigene Befreiung. Eine Website aus der Branche nennt zwar eine Befreiung für Schulfahrten. Das ist aber nicht gesichert belegt. Schulfahrten sind in der Regel steuerfrei, weil die Preise unter der Grenze liegen.

Menschen mit Behinderung

Eine Befreiung sehen die offiziellen Unterlagen nicht vor.

Medizinische Gründe

Auch für Übernachtungen wegen einer Behandlung ist keine Befreiung vorgesehen.

Weitere Fälle

  • Steuerfrei bleibt alles unter der Preisgrenze.
  • Bis 31. März 2027 sind Kapselhotels und andere einfache Unterkünfte sowie Privatunterkünfte (Minpaku) nicht steuerpflichtig. Ab 1. April 2027 sind sie es.
  • Vom 1. Juli 2020 bis 30. September 2021 wurde die Steuer ausgesetzt. Für diese Zeit war laut Steuerbehörde keine Erklärung nötig.

Entwicklung der City Tax im Überblick

Das japanische Haushaltsjahr läuft von April bis März. Die Einnahmen beziehen sich auf diese Haushaltsjahre.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
2027 (beschlossen)ab 1.4.: 3 %, steuerfrei unter 13.000 Yennicht befreitWechsel auf 3 %; einfache Unterkünfte und Minpaku steuerpflichtigPrognose der Präfektur: ca. 19 Mrd. Yen pro Jahr
2026100 / 200 Yennicht befreitBeschluss 27.3., Zustimmung des Innenministers 30.6., Verkündung 1.7.nicht gesichert belegt
2025100 / 200 Yennicht befreitGespräche mit der Branche im August; Entwurf mit 3 % am 26.11.Haushaltsansatz: 6,9 Mrd. Yen
2024100 / 200 Yennicht befreitkeinevoraussichtlich 6,4 Mrd. Yen
2023100 / 200 Yennicht befreitBericht „20 Jahre Übernachtungsteuer“ (Juni); Steuerkommission empfiehlt am 26.10. eine Erhöhungnicht gesichert belegt
2022100 / 200 Yennicht befreitkeinenicht gesichert belegt
2021100 / 200 Yen, bis 30.9. ausgesetztnicht befreitSteuer ab Oktober wieder erhobenSumme 2002 bis 2021: ca. 27,3 Mrd. Yen
2020100 / 200 Yen, ab 1.7. ausgesetztnicht befreitAussetzung wegen der Spiele Tokio 2020stark gesunken, genaue Zahl nicht gesichert belegt
2019100 / 200 Yennicht befreitkeineBandbreite vor Corona: ca. 1 bis 3 Mrd. Yen pro Jahr
2018100 / 200 Yennicht befreitHotel- und Ryokan-Lizenzen zusammengelegt, Steuerpflicht bleibtca. 1 bis 3 Mrd. Yen pro Jahr
2002–2017100 / 200 Yennicht befreitEinführung am 1.10.2002außer 2011 jährlich über 1 Mrd. Yen

Laut Steuerbehörde lagen die Einnahmen vor Corona meist bei gut 1 bis knapp 3 Mrd. Yen pro Jahr, mit Ausnahme von 2011 nach dem Erdbeben in Ostjapan. Durch die Reform erwartet Tokio etwa 19 Mrd. Yen pro Jahr. Mit dem Geld sollen unter anderem das Zusammenleben von Bewohnern und Touristen, die Betreuung von Gästen und neue touristische Angebote gefördert werden.

Häufige Fragen zur City Tax Tokio

Wie hoch ist die City Tax in Tokio aktuell?

Bis zum 31. März 2027 kostet die Übernachtung im Hotel oder Ryokan 100 Yen Steuer pro Person und Nacht bei einem Preis von 10.000 bis unter 15.000 Yen. Ab 15.000 Yen sind es 200 Yen. Gerechnet wird ohne Konsumsteuer und ohne Mahlzeiten. Unter 10.000 Yen fällt keine Steuer an.

Was ändert sich ab dem 1. April 2027?

Dann werden 3 Prozent des Übernachtungspreises fällig. Die Steuer wird erst ab 13.000 Yen pro Person und Nacht erhoben, dann aber auf den ganzen Preis. Neu steuerpflichtig sind auch Kapselhotels, andere einfache Unterkünfte und Privatunterkünfte (Minpaku).

Sind Geschäftsreisende in Tokio befreit?

Nein. Es gibt keine Befreiung für berufliche Reisen. Die Steuer hängt nur vom Preis pro Person und Nacht ab.

Müssen Kinder die Übernachtungsteuer zahlen?

Ja, wenn ihr Preis pro Person die Grenze erreicht. Die Steuerbehörde Tokio nennt keine Altersgrenze. Weil der Zimmerpreis auf alle Gäste aufgeteilt wird, liegen Familien aber oft unter der Grenze.

Hängt die Steuer von Sternen oder Saison ab?

Nein. Tokio unterscheidet weder nach Sternekategorie noch nach Saison oder Stadtteil. Es zählt nur der Nettopreis der Übernachtung pro Person und Nacht.

Fällt auf die Übernachtungsteuer Konsumsteuer an?

Nein, wenn sie mit Bezeichnung und Betrag eigens auf dem Beleg steht. Fehlt diese Angabe, wird laut Steuerbehörde Tokio auch auf den Steuerbetrag 10 Prozent Konsumsteuer fällig.

Quellen

  • Steuerbehörde der Präfektur Tokio (Bureau of Taxation): Seite zur Übernachtungsteuer für Gäste
  • Steuerbehörde der Präfektur Tokio: Seite für Unterkunftsbetriebe
  • Steuerbehörde der Präfektur Tokio: Seite zur Überprüfung der Übernachtungsteuer mit Fragen und Antworten
  • Präfektur Tokio: Pressemitteilung vom 30. Juni 2026 zur Zustimmung des Innenministers und zum Starttermin
  • Satzung der Präfektur Tokio über die Übernachtungsteuer (Tokyo Metropolitan Accommodation Tax Ordinance)
  • Steuerbehörde der Präfektur Tokio: Leitfaden zur Übernachtungsteuer für Hotels und Ryokan
  • Steuerbehörde der Präfektur Tokio: Bericht „20 Jahre Übernachtungsteuer“, Juni 2023
  • Steuerbehörde der Präfektur Tokio: Protokolle der Gespräche zur Überprüfung der Steuer, August 2025
  • The Japan Times, 27. November 2025
  • Nihon Keizai Shimbun (Nikkei), 26. November 2025
  • Tokyo Shimbun, Juli 2026
  • Europäische Zentralbank: Euro-Referenzkurs zum Yen vom 9. Oktober 2026