Ratgeber · Hotellerie · Venedig
City Tax Venedig: Imposta di soggiorno 2026 – Sätze, Befreiungen, Pflichten und geplante Erhöhung
Stand: Oktober 2026
In Venedig zahlen Übernachtungsgäste die Imposta di soggiorno: einen festen Betrag pro Person und Nacht, der von Unterkunftsart, Sternen, Lage und Saison abhängt. Er wird höchstens für fünf Nächte fällig. Im 4-Sterne-Hotel in der Altstadt sind es in der Hauptsaison 4,50 Euro, Kinder unter zehn Jahren zahlen nichts, und für 2027 hat die Stadt eine deutliche Erhöhung vorgeschlagen.
Betrag direkt ausrechnen
Imposta di soggiorno · 4,50 € je Person und Nacht · max. 5 Nächte · Kinder unter 10 frei · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
9,00 €
Abgabe gesamt
27,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
4,50 € je Person und Nacht × 2 Personen
Der Rechner nutzt 4,50 € je Erwachsenem und Nacht für ein 4-Sterne-Hotel in der Altstadt (Hauptsaison Februar bis Dezember), höchstens 5 Nächte, Kinder unter 10 frei. Jugendliche von 10 bis unter 16 zahlen die Hälfte, das berücksichtigt der Rechner nicht. Inseln, Festland, Januar und andere Kategorien haben eigene Beträge. Das Eintrittsgeld für Tagesbesucher ist davon getrennt.
Imposta di soggiorno Venedig: 3 Nächte × 9,00 € = 27,00 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Venedig übernachtet, zahlt die Imposta di soggiorno, also die Übernachtungsteuer der Stadt. Sie wird pro Person und Nacht erhoben, höchstens für fünf aufeinanderfolgende Nächte. Ihre Höhe hängt von der Unterkunftsart, der Sternekategorie, der Lage und der Saison ab. Im 4-Sterne-Hotel in der Altstadt zahlen Erwachsene in der Hauptsaison derzeit 4,50 Euro pro Nacht, im 5-Sterne-Haus 5 Euro. Kinder unter zehn Jahren sind befreit. Jugendliche von 10 bis unter 16 Jahren zahlen die Hälfte.
Für 2027 zeichnet sich eine deutliche Erhöhung ab. Laut Il Gazzettino hat die Stadtverwaltung im September 2026 den Branchenverbänden einen Vorschlag mit Sätzen von 3 bis 8 oder 9 Euro vorgestellt, der ab März gelten soll. Beschlossen ist das noch nicht. Unabhängig davon gilt: Übernachtungsgäste sind vom Eintrittsgeld für Tagesbesucher befreit, müssen sich an den Gebührentagen aber registrieren.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt offiziell „Imposta di soggiorno“, kurz IDS. Grundlage ist Artikel 4 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 14. März 2011. Es erlaubt Provinzhauptstädten sowie Tourismus- und Kunststädten, eine Übernachtungsteuer zu erheben. Venedig hat seine Satzung (Regolamento dell'Imposta di Soggiorno) mit Ratsbeschluss Nr. 83 vom 23./24. Juni 2011 erlassen und seitdem mehrfach geändert, unter anderem 2012, 2014, 2020 und 2021. Die Steuer wird seit dem 1. Juli 2011 erhoben. Die konkreten Beträge legt die Stadtregierung (Giunta) per Beschluss fest.
Laut Satzung ist jede bezahlte Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung auf dem Gemeindegebiet steuerpflichtig. Das gilt für Hotels, B&B, Ferienwohnungen, Campingplätze und Agriturismi, in der Altstadt genauso wie auf den Laguneninseln und auf dem Festland (Mestre, Marghera). Die Einnahmen sind zweckgebunden, etwa für Tourismus, Kulturerbe und öffentliche Dienste vor Ort. Laut VeneziaToday dürfen die Gemeinden sie seit dem Haushaltsgesetz 2024 auch für die Müllentsorgung verwenden.
Davon zu unterscheiden ist der Contributo di accesso, das Eintrittsgeld für Tagesbesucher. Laut Stadt Venedig galt er 2026 an 60 Tagen zwischen dem 3. April und dem 26. Juli, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr. Wer spätestens am vierten Tag vor dem Besuch zahlte, zahlte 5 Euro, wer später zahlte, 10 Euro. Gäste mit Übernachtung in der Gemeinde sind befreit, müssen sich aber auf dem städtischen Portal registrieren.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
Venedig erhebt einen festen Betrag pro Person und Nacht, keinen Prozentsatz vom Preis. Ob der Zimmerpreis brutto oder netto ist und ob Frühstück oder Parken dazugehören, spielt deshalb keine Rolle. Hauptsaison ist laut den Tarifübersichten vom 1. Februar bis 31. Dezember, Nebensaison nur der Januar. Die folgenden Beträge gelten in der Altstadt (Centro storico):
| Unterkunft | Hauptsaison | Nebensaison (Januar) |
|---|---|---|
| Hotel 5 Sterne | 5,00 € | 3,50 € |
| Hotel 4 Sterne | 4,50 € | 3,10 € |
| Hotel 3 Sterne | 3,50 € | 2,40 € |
| Hotel 2 Sterne | 2,00 € | 1,40 € |
| Hotel 1 Stern | 1,00 € | nicht gesichert belegt |
| Ferienwohnung Gruppe 1 (Kataster A/1, A/8, A/9) | 5,00 € | 3,50 € |
| Ferienwohnung Gruppe 2 (A/2, A/3, A/6, A/7, A/11) | 4,00 € | 2,80 € |
| Ferienwohnung Gruppe 3 (A/4, A/5) | 3,00 € | 2,10 € |
| B&B, Zimmervermietung, Agriturismo | 3,00 € | 2,10 € |
Je nach Lage gibt es Ermäßigungen:
- Laguneninseln: 20 Prozent weniger. Ausgenommen sind die Altstadt, die Giudecca sowie San Servolo, San Clemente, Sacca Sessola und La Certosa.
- 5-Sterne-Hotels auf den Laguneninseln: nur 10 Prozent weniger.
- Festland (Terraferma): 30 Prozent weniger.
- Für Ferienwohnungen gilt keine Ermäßigung nach Lage.
Steuerpflichtig sind höchstens fünf aufeinanderfolgende Nächte. Ab der sechsten Nacht fällt nichts mehr an.
Wer schuldet, wer zahlt?
Steuerschuldner ist laut Satzung der Gast, der übernachtet. Verantwortlich für die Zahlung an die Stadt ist der Betreiber der Unterkunft. Seit einer Gesetzesänderung von 2020 muss der Betreiber die Steuer laut Stadt Venedig auch dann abführen, wenn der Gast nicht zahlt. Eine Weigerung des Gastes entlastet ihn also nicht.
Bei kurzzeitig vermieteten Wohnungen über Airbnb zieht die Plattform die Steuer seit Februar 2024 italienweit automatisch bei der Buchung ein und führt sie ab.
Für deutsche Reiseveranstalter gilt: Gegenüber der Stadt bleibt der Hotelier verantwortlich. Ob die Steuer im Reisepreis enthalten ist oder vor Ort bezahlt wird, sollte im Vertrag mit dem Hotel und in den Reiseunterlagen eindeutig stehen. In der Praxis zahlen Gäste meist an der Rezeption.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
Laut Stadt Venedig haben Betreiber diese Pflichten:
- Vierteljährliche Meldung über das Portal IDS, jeweils vom 1. bis 15. des Monats nach dem Quartal. Gemeldet werden die steuerpflichtigen, ermäßigten und befreiten Übernachtungen sowie die Nächte über fünf hinaus. Die Meldung ist auch Pflicht, wenn es keine Übernachtungen gab.
- Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Quartalsende, also bis 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar.
- Zahlung über PagoPA. Betreiber mit Sitz im Ausland, die PagoPA nicht nutzen können, überweisen auf ein Postkonto der Stadt.
- Jahreserklärung bis 30. Juni des Folgejahres, elektronisch an die italienische Finanzverwaltung (Agenzia delle Entrate).
- Änderungen beim Betreiber oder beim Betrieb, etwa eine neue Klassifizierung, müssen bis zur nächsten Quartalsmeldung im Portal eingetragen werden.
- Gäste müssen über die Steuer, ihre Höhe und die Befreiungen informiert werden.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
In Italien gilt für Übernachtungen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz (IVA) von 10 Prozent. Der Normalsatz liegt bei 22 Prozent. Laut Branchenportalen gilt er für separat berechnete Zusatzleistungen wie Parken. Frühstück wird in der Regel wie die Übernachtung mit 10 Prozent besteuert.
Die Imposta di soggiorno selbst unterliegt keiner Umsatzsteuer. Laut Il Sole 24 Ore ist sie nach Artikel 15 des italienischen Umsatzsteuergesetzes (DPR 633/1972) von der Umsatzsteuer ausgenommen. In der elektronischen Rechnung trägt sie den Code N1. Die Stadt Mailand empfiehlt dafür den Rechnungsvermerk „operazione esclusa da IVA ex art. 15 del D.P.R. 633/1972“.
Für deutsche Firmen gilt: Italienische Umsatzsteuer lässt sich nicht über die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnen. Sie kann aber über das EU-Vorsteuervergütungsverfahren zurückgefordert werden. Die Übernachtungsteuer enthält keine Umsatzsteuer und ist für Geschäftsreisende reiner Kostenbestandteil.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar wohnt drei Nächte im Mai in einem 4-Sterne-Hotel in der Altstadt.
Beispielrechnung
- 4,50 € × 2 Personen = 9,00 € pro Nacht
- 9,00 € × 3 Nächte = 27,00 €
- Imposta di soggiorno gesamt: 27,00 €
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen, einem 14-jährigen und einem 8-jährigen Kind bleibt sieben Nächte im Juli im selben Hotel. Steuerpflichtig sind nur fünf Nächte.
Beispielrechnung
- Erwachsene: 4,50 € × 2 × 5 Nächte = 45,00 €
- Jugendlicher (50 %): 2,25 € × 5 Nächte = 11,25 €
- Kind unter 10 Jahren: 0,00 €
- Imposta di soggiorno gesamt: 56,25 €
Beispiel 3: Zwei Erwachsene mieten vier Nächte im Januar eine Ferienwohnung der Gruppe 2.
Beispielrechnung
- 2,80 € × 2 Personen = 5,60 € pro Nacht
- 5,60 € × 4 Nächte = 22,40 €
- Imposta di soggiorno gesamt: 22,40 € (in der Hauptsaison wären es 32,00 €)
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur für bestimmte Gruppen, die die Stadt in einer Übersicht auflistet. Für mehrere Befreiungen muss der Gast eine Bescheinigung vorlegen, die der Betrieb aufbewahrt.
Geschäftsreisen
Eine Befreiung für Geschäftsreisen gibt es nicht. Weder in der Satzung noch in der städtischen Liste der Befreiungen sind berufliche Aufenthalte genannt. Geschäftsreisende zahlen deshalb denselben Betrag wie Urlauber.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter zehn Jahren sind befreit, eine Bescheinigung ist dafür nicht nötig. Jugendliche ab dem zehnten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen 50 Prozent des Satzes.
Klassenfahrten
Eine eigene Befreiung für Klassenfahrten ist nicht gesichert belegt. Es gelten die Altersregeln: Schüler unter zehn Jahren zahlen nichts, Schüler bis 16 Jahre die Hälfte. Ob begleitende Lehrkräfte befreit sind, ist nicht gesichert belegt. Für Gruppen, die ein Reisebüro organisiert und die mindestens 25 Teilnehmer haben, sind laut Satzung die Busfahrer befreit. Außerdem ist je 25 Teilnehmer eine Reisebegleitung befreit.
Menschen mit Behinderung
Menschen mit nachgewiesener Behinderung sind laut Fachpresse und Gastgeberportalen befreit, ebenso ihre Begleitperson. Welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden, ist nicht gesichert belegt. Gäste sollten den Ausweis vor der Anreise mit dem Betrieb klären.
Medizinische Gründe
Laut der städtischen Übersicht sind mit Bescheinigung befreit:
- Personen, die in einer Gesundheitseinrichtung auf dem Gemeindegebiet eine Reha-Therapie machen,
- eine Begleitperson je Patient, der dort stationär behandelt wird,
- beide Elternteile, wenn sie kranke Angehörige begleiten.
Weitere Fälle
- Einwohner der Stadt Venedig,
- Gäste in Unterkünften, die die Stadt Venedig oder ihre Einrichtungen nutzen,
- Polizei und Militär im Dienst sowie Freiwillige bei städtischen Veranstaltungen, laut TTG Italia.
Dass Einwohner der Region Venetien von der Übernachtungsteuer befreit sind, ist nicht gesichert belegt. Sicher ist nur, dass sie vom Eintrittsgeld befreit sind. 2011 waren Gäste in Jugendherbergen befreit. Ob diese Befreiung heute noch gilt, ist nicht gesichert belegt.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
1 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 1–5 € (4 Sterne: 4,50 €)
- Geschäftsreisen
- nicht befreit
- Wichtige Änderungen
- Eintrittsgeld an 60 Tagen (5/10 €); seit 29. Mai neuer Bürgermeister Simone Venturini; im September Vorschlag für 3 bis 9 € ab 2027, noch nicht beschlossen
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 1–5 € (4 Sterne: 4,50 €) | nicht befreit | Eintrittsgeld an 60 Tagen (5/10 €); seit 29. Mai neuer Bürgermeister Simone Venturini; im September Vorschlag für 3 bis 9 € ab 2027, noch nicht beschlossen | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 1–5 € (4 Sterne: 4,50 €) | nicht befreit | laut Fachportal Tarifanpassung zum 1. April (Inhalt nicht gesichert belegt); Eintrittsgeld weiter im Test; Satzung für das Eintrittsgeld ab 2026 beschlossen | 38,6 Mio. € (−3,1 %) laut regionaler Branchenauswertung |
| 2024 | 1–5 € | nicht befreit | Haushaltsgesetz erlaubt bis zu 2 € mehr und Nutzung für Müllentsorgung; Airbnb zieht die Steuer ein; erster Test des Eintrittsgelds | Prognose rund 37 Mio. € |
| 2023 | 1–5 € | nicht befreit | keine Änderung gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 1–5 € | nicht befreit | erste Jahreserklärung an die Finanzverwaltung (für 2020 und 2021) bis 30. Juni | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 1–5 € | nicht befreit | neue Satzung gilt ab 1. Juli; vierteljährliche Meldung und Zahlung | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 1–5 € | nicht befreit | Betreiber haften für die Zahlung; Jahreserklärung wird Pflicht; Zahlung für das 1. Quartal wegen Corona aufgeschoben | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 1–5 € | nicht befreit | neue Liste der Befreiungen ab 1. Januar; Haushaltsgesetz schafft Grundlage für das Eintrittsgeld | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 1–5 € | nicht befreit | ab Januar Sätze für Ferienwohnungen nach Katasterkategorie (bis 5 €); Beschluss Nr. 366 vom 22. November | nicht gesichert belegt |
| 2011 | bis 5 € | nicht befreit | Einführung zum 1. Juli; höchstens 5 Nächte | nicht gesichert belegt |
Häufige Fragen zur City Tax Venedig
Wie hoch ist die City Tax in Venedig 2026?
Sie liegt zwischen 1 und 5 Euro pro Person und Nacht und hängt von Unterkunft, Sternen, Lage und Saison ab. Im 4-Sterne-Hotel in der Altstadt sind es in der Hauptsaison 4,50 Euro, im Januar 3,10 Euro.
Für wie viele Nächte wird die Imposta di soggiorno fällig?
Höchstens für fünf aufeinanderfolgende Nächte. Wer länger bleibt, zahlt ab der sechsten Nacht nichts mehr.
Müssen Kinder die City Tax in Venedig zahlen?
Kinder unter zehn Jahren sind befreit. Jugendliche von 10 bis unter 16 Jahren zahlen die Hälfte.
Sind Geschäftsreisende befreit?
Nein. Eine Befreiung für berufliche Aufenthalte ist weder in der Satzung noch in der Liste der Stadt vorgesehen.
Müssen Hotelgäste zusätzlich das Eintrittsgeld für Venedig zahlen?
Nein. Übernachtungsgäste in der Gemeinde sind vom Contributo di accesso befreit, müssen sich an den Gebührentagen aber auf dem städtischen Portal registrieren.
Wird die Übernachtungsteuer in Venedig erhöht?
Die Stadt hat im September 2026 einen Vorschlag mit Sätzen von 3 bis 8 oder 9 Euro vorgestellt, der ab März gelten soll. Beschlossen ist das bisher nicht.
Quellen
- Comune di Venezia – Regolamento dell'Imposta di Soggiorno (Ratsbeschluss Nr. 16/2021)
- Comune di Venezia – Übersicht der Befreiungen bei der Imposta di soggiorno
- Comune di Venezia – Informativa Nr. 02/IDS/2021 zu den Gesetzesänderungen
- Comune di Venezia – Merkblatt zur Jahreserklärung der Imposta di soggiorno (2022)
- Comune di Venezia – Contributo di Accesso, Kalender 2026
- Comune di Venezia – Beschluss der Giunta Nr. 366 vom 22. November 2018
- Il Gazzettino – Bericht zur geplanten Erhöhung der Übernachtungsteuer (September 2026)
- VeneziaToday – Venedig prüft Erhöhung der Übernachtungsteuer (September 2026)
- TTG Italia – Tassa di soggiorno Venezia 2026
- Il Sole 24 Ore NT+ Fisco – Code N1 für die Übernachtungsteuer in Hotelrechnungen
- Fondazione Think Tank Nord Est – Übernachtungsteuer in Venetien 2025
- Il Nordest – Einnahmen aus der Übernachtungsteuer 2025