Ratgeber · Hotellerie · Wien
City Tax Wien: Ortstaxe seit Juli 2026 bei 5 Prozent – keine Befreiung für Geschäftsreisen
Stand: Oktober 2026
Die Wiener Ortstaxe beträgt seit 1. Juli 2026 5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück. Ab 1. Juli 2027 sind 8 Prozent beschlossen. Befreit sind nur wenige Gruppen, Geschäftsreisende gehören nicht dazu.
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Ortstaxe · 5 % vom Nettoentgelt · Stand: Oktober 2026
Abgabe je Nacht
6,00 €
Abgabe gesamt
18,00 €
Bemessungsgrundlage je Nacht
120,00 €
Abgabepflichtige Nächte
3
5 % von 120,00 € Nettoentgelt je Nacht
5 % vom Zimmerpreis ohne Umsatzsteuer und Frühstück, für Aufenthalte vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027, unabhängig von Sternen, Saison und Personenzahl; keine Befreiung für Kinder oder Geschäftsreisen. Ab 1. Juli 2027 gelten 8 %. Bis 30. Juni 2026 waren es 3,2 % nach 11 % Pauschalabzug. Parken trägt meist 20 % Umsatzsteuer.
Ortstaxe Wien: 3 Nächte × 6,00 € = 18,00 € (gesondert ausgewiesen, keine USt)
Sätze und Befreiungen ändern sich häufig. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.
Wer in Wien gegen Bezahlung übernachtet, zahlt die Ortstaxe. Sie ist die Wiener Form der City Tax. Anders als in vielen deutschen Städten und in den übrigen acht österreichischen Bundesländern gibt es keinen festen Betrag pro Person und Nacht. Berechnet wird ein Prozentsatz vom Übernachtungspreis. Laut Stadt Wien beträgt die Ortstaxe seit 1. Juli 2026 5 Prozent des Entgelts für den Aufenthalt, ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück. Ab 1. Juli 2027 steigt sie auf 8 Prozent.
Für deutsche Gäste, Unternehmen und Reiseveranstalter ist vor allem eines wichtig: In Wien gibt es keine Befreiung für Geschäftsreisen. Auch Kinder sind nicht allgemein befreit. Das Gesetz kennt nur wenige, eng gefasste Ausnahmen.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet **Ortstaxe**. Rechtsgrundlage ist das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG). Die Ortstaxe ist in den Paragrafen 11 bis 14 geregelt. Sie betreffen die Abgabepflicht, die Bemessungsgrundlage, die Entrichtung und den Steuersatz. Zuständig ist der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen).
Die Abgabe gilt für alle Unterkünfte, nicht nur für Hotels. Laut Grant Thornton Austria fallen auch Pensionen, Apartments und Privatzimmer darunter. Die Ortstaxe gibt es schon lange: Laut Landesgesetzblatt für Wien lag sie im Jahr 2000 bei 2,8 Prozent. Mit der Novelle LGBl. 23/2012 wurde sie auf 3,2 Prozent angehoben. Dieser Satz blieb bis Mitte 2026 unverändert.
Steuersatz und Bemessungsgrundlage
| Zeitraum (Aufenthalt) | Satz | Bemessungsgrundlage | Schlüsselzahl bei 10 % USt |
|---|---|---|---|
| bis 30.06.2026 | 3,2 % | Entgelt ohne USt und Frühstück, abzüglich 11 % Pauschalabzug | 2,5237 % |
| 01.07.2026 bis 30.06.2027 | 5 % | Entgelt ohne USt und Frühstück | 4,3478 % |
| ab 01.07.2027 | 8 % | Entgelt ohne USt und Frühstück | 6,7797 % |
**Netto als Basis:** Die Ortstaxe wird vom Beherbergungsentgelt ohne Umsatzsteuer berechnet. In der Praxis enthalten Wiener Zimmerpreise die Ortstaxe meist schon. Deshalb haben Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien Schlüsselzahlen veröffentlicht. Sie werden direkt auf den Zimmerpreis ohne Frühstück angewendet, der Umsatzsteuer und Ortstaxe bereits enthält. Für Vermieter, die keine Umsatzsteuer zahlen müssen (Kleinunternehmer), nennt die Stadt seit Juli 2026 die Schlüsselzahl 4,7619 Prozent.
**Was abgezogen wird:** Laut ÖHV dürfen seit Juli 2026 vom Preis für Übernachtung mit Frühstück nur noch das Frühstück und die Umsatzsteuer abgezogen werden. Der frühere Pauschalabzug von 11 Prozent ist entfallen. Die Bemessungsgrundlage ist dadurch größer geworden. Das Frühstück zählt nur im ortsüblichen Umfang. Wie andere Nebenleistungen zu behandeln sind, etwa Parken, Minibar oder Reinigungsgebühren, ist in den ausgewerteten offiziellen Quellen nicht gesichert belegt. Im Zweifel sollten Betriebe das mit der MA 6 klären.
**Keine Sterne, keine Saison, keine Personenzahl:** Die Ortstaxe ist überall gleich hoch. Sie hängt weder von der Sternekategorie noch von der Saison oder der Zahl der Gäste ab. Entscheidend ist allein der Preis. Eine Höchstdauer gibt es nicht. Wer allerdings länger als drei Monate ununterbrochen bleibt, ist befreit.
**Stichtag:** Laut FAQ der Stadt Wien kommt es auf das Datum des Aufenthalts an. Wann gebucht oder bezahlt wurde, spielt keine Rolle. Ein Zimmer, das 2026 gebucht wurde, kostet für Nächte ab 1. Juli 2027 also 8 Prozent Ortstaxe.
Wer schuldet, wer zahlt?
Nach § 11 WTFG müssen alle Gäste die Ortstaxe zahlen. Das Gesetz nennt ausdrücklich Urlauber, Geschäftsreisende und sonstige Personen. Laut Wirtschaftskammer Wien gilt das auch dann, wenn ein Dritter das Zimmer bezahlt, etwa der Arbeitgeber oder ein Reiseveranstalter.
Die Inhaber der Unterkünfte erheben die Ortstaxe beim Gast und führen sie an die Stadt ab. Sie haften für die Zahlung.
**Plattformen:** Seit einer Novelle von 2017 müssen Buchungsplattformen die bei ihnen gelisteten Wiener Unterkünfte und die Daten der Gastgeber melden. Diese Meldepflicht steht in § 15 Abs. 2 WTFG. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2023 eine Geldstrafe gegen eine Plattform bestätigt, die diese Daten nicht gemeldet hatte. Im Oktober 2018 brach die Stadt Wien die Verhandlungen mit Airbnb über eine gesammelte Abführung der Ortstaxe ab. Laut Fachpresse gibt es Vereinbarungen nur mit einzelnen kleineren Plattformen, nicht mit Airbnb oder Booking.com. Offiziell bestätigt ist das nicht. Gastgeber sollten daher davon ausgehen, dass sie selbst zuständig sind.
**Für deutsche Reiseveranstalter und Firmen:** In Verträgen mit Wiener Hotels sollte klar stehen, ob die Ortstaxe im Preis enthalten ist oder extra berechnet wird. Ebenso wichtig ist, wer die Erhöhung zum 1. Juli 2027 trägt.
Anmeldung und Abführung durch Betriebe
- Ein Abgabenkonto bei der Stadt Wien eröffnen. Laut Stadt Wien kosten Meldung und Abgabenerklärung nichts.
- Die Ortstaxe einheben, wenn der Gast die Rechnung bezahlt.
- Die Ortstaxe bis zum 15. des Monats nach dem Aufenthalt an den Magistrat zahlen.
- Bis 15. Februar eine Abgabenerklärung für das Vorjahr einreichen, und zwar elektronisch.
- Jeden Aufenthalt dokumentieren: entweder mit fortlaufend nummerierten Rechnungen samt Kopie oder in einem vom Magistrat beglaubigten Journalbuch (§ 13 WTFG).
Wer Fristen wiederholt versäumt, dem kann der Magistrat kürzere Fristen vorschreiben, im Extremfall eine tägliche. Umgekehrt darf die Stadt mit Betrieben Vereinbarungen treffen, etwa über Pauschalierungen, wenn das die Besteuerung vereinfacht.
Umsatzsteuer auf die Abgabe
In Österreich gelten 10 Prozent Umsatzsteuer auf Beherbergung. Die Ortstaxe selbst ist laut FAQ der Stadt Wien nicht umsatzsteuerpflichtig. Laut ÖHV ist sie ein durchlaufender Posten: Der Betrieb nimmt sie im Namen und für Rechnung der Stadt ein. Auf der Rechnung steht sie deshalb gesondert mit 0 Prozent. Provision ist darauf grundsätzlich auch nicht zu zahlen. Nach österreichischem Umsatzsteuerrecht wird Frühstück in der Regel mit 10 Prozent, Parken mit 20 Prozent besteuert. Bei Abgrenzungsfragen sollten Betriebe ihren Steuerberater fragen.
Rechenbeispiel
**Beispiel 1: 4-Sterne-Hotel, Doppelzimmer, drei Nächte im Oktober 2026, Ortstaxe im Preis enthalten**
Beispielrechnung
- Preis pro Nacht inkl. Frühstück für zwei Personen: 180,00 €, davon Frühstück 2 × 15,00 € = 30,00 €
- Zimmerpreis ohne Frühstück: 180,00 € − 30,00 € = 150,00 €
- Ortstaxe pro Nacht: 150,00 € × 4,3478 % = 6,52 €
- Kontrolle: 150,00 € ÷ 1,15 = 130,43 € Bemessungsgrundlage; 130,43 € × 5 % = 6,52 €
- Ortstaxe für drei Nächte: 3 × 6,52 € = 19,56 €
**Beispiel 2: Ortstaxe gesondert ausgewiesen, zwei Nächte**
Beispielrechnung
- Zimmer netto ohne Frühstück: 140,00 €
- Umsatzsteuer 10 %: 14,00 €, Zimmer brutto 154,00 €
- Ortstaxe: 140,00 € × 5 % = 7,00 € (ohne Umsatzsteuer)
- Rechnungsbetrag pro Nacht: 154,00 € + 7,00 € = 161,00 €
- Zwei Nächte: 322,00 €, davon 14,00 € Ortstaxe
**Beispiel 3: Aufenthalt über den 1. Juli 2027, vier Nächte zu 120 € (inkl. USt und Ortstaxe, ohne Frühstück)**
Beispielrechnung
- Nächte am 29. und 30.06.2027: 2 × (120,00 € × 4,3478 %) = 2 × 5,22 € = 10,44 €
- Nächte am 01. und 02.07.2027: 2 × (120,00 € × 6,7797 %) = 2 × 8,14 € = 16,28 €
- Ortstaxe gesamt: 10,44 € + 16,28 € = 26,72 €
Bleibt der Endpreis gleich, sinkt der Nettoerlös des Betriebs. Laut Wirtschaftskammer Wien bleiben die Mehrkosten in solchen Fällen bei der Hotellerie.
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Nur in wenigen Fällen. Nach § 11 Abs. 3 WTFG sind befreit: Minderjährige, die sich zum Schulbesuch, zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen in Wien aufhalten, Studierende an Wiener Hoch- und Fachschulen sowie Personen, die länger als drei Monate ununterbrochen bleiben. Laut FAQ der Stadt Wien sind alle anderen Personen ortstaxepflichtig, egal aus welchem Grund sie in Wien sind.
Geschäftsreisen
Keine Befreiung. Geschäftsreisende sind im Gesetz ausdrücklich als abgabepflichtig genannt. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber zahlt. Bescheinigungen, wie sie manche deutschen Städte verlangen, bringen in Wien nichts.
Kinder und Jugendliche
Eine allgemeine Altersgrenze gibt es nicht. Befreit sind nur Minderjährige, die zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung in Wien sind oder in einer Jugendherberge wohnen. Für Familien heißt das trotzdem: Weil die Ortstaxe am Preis hängt, kostet ein Kind nur dann Ortstaxe, wenn es den Zimmerpreis erhöht.
Klassenfahrten
Übernachten minderjährige Schüler in einer Jugendherberge, sind sie befreit. Ob eine Klassenfahrt mit Hotelübernachtung als Schulbesuch in Wien gilt, ist nicht gesichert belegt. Der Wortlaut spricht eher für Schüler, die in Wien zur Schule gehen. Begleitende Lehrer sind volljährig und fallen nicht unter diese Ausnahme. Schulen und Veranstalter sollten das vorab mit der MA 6 klären.
Menschen mit Behinderung
Keine Befreiung. Weder das WTFG noch die FAQ der Stadt Wien sehen eine Ausnahme für Menschen mit Behinderung oder für Begleitpersonen vor.
Medizinische Gründe
Keine Befreiung. Auch Patienten, Angehörige von Patienten und Begleitpersonen zahlen die Ortstaxe. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate ohne Unterbrechung dauert.
Weitere Fälle
- Studierende an Wiener Hoch- und Fachschulen sind befreit.
- Wer länger als drei Monate ununterbrochen bleibt, ist befreit. 2012 galt das laut Gesetzestext nur für Privatunterkünfte. Heute nennen Stadt Wien und Wirtschaftskammer die Ausnahme ohne diese Einschränkung.
- Die Stadt Wien hat in ihren FAQ ausdrücklich auch Kindergartenkinder, Monteure, Wiener in Ersatzquartieren und Pflichtpraktikanten geprüft. Ihre Antwort verweist nur auf die gesetzliche Liste. Darüber hinaus gibt es keine Ausnahmen.
Entwicklung der City Tax im Überblick
Satz in Prozent. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
2026
- Satz
- 3,2 % bis 30.06., 5 % ab 01.07.
- Geschäftsreisen
- nicht befreit
- Wichtige Änderungen
- 11-%-Pauschalabzug entfällt; Ortstaxe darf im Preis enthalten oder gesondert ausgewiesen sein; Wirtschaftskammer Wien und ÖHV fordern, die 8-%-Stufe auszusetzen, die Stadt lehnt ab
- Einnahmen
- nicht belegt
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| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,2 % bis 30.06., 5 % ab 01.07. | nicht befreit | 11-%-Pauschalabzug entfällt; Ortstaxe darf im Preis enthalten oder gesondert ausgewiesen sein; Wirtschaftskammer Wien und ÖHV fordern, die 8-%-Stufe auszusetzen, die Stadt lehnt ab | nicht belegt |
| 2025 | 3,2 % | nicht befreit | geplante Erhöhung auf 8,5 % zum 01.12.2025 abgewendet; Stufenplan (5 %/8 %) beim Ortstaxengipfel im September 2025 vereinbart | nicht belegt |
| 2024 | 3,2 % | nicht befreit | keine Satzänderung | 41,1 Mio. € (laut Finanzstadträtin) |
| 2023 | 3,2 % | nicht befreit | Verwaltungsgerichtshof bestätigt Strafe gegen Plattform wegen verletzter Meldepflicht | nicht belegt |
| 2022 | 3,2 % | nicht befreit | keine wesentliche Änderung belegt | nicht belegt |
| 2021 | 3,2 % | nicht befreit | Novelle LGBl. 25/2021: elektronische Abgabenerklärung | nicht belegt |
| 2020 | 3,2 % | nicht befreit | bundesweite Meldepflicht großer Plattformen gegenüber der Finanzverwaltung | nicht belegt |
| 2019 | 3,2 % | nicht befreit | Stadt verfolgt Verstöße gegen die Meldepflicht der Plattformen | nicht belegt |
| 2018 | 3,2 % | nicht befreit | Stadt Wien bricht im Oktober die Verhandlungen mit Airbnb ab | nicht belegt |
| 2017 | 3,2 % | nicht befreit | Novelle mit Meldepflicht für Buchungsplattformen | laut ORF mehr als 13,1 Mio. € in sechs Monaten; Jahreswert nicht belegt |
Für die Zeit ab 2027 rechnet die Stadt Wien mit Einnahmen von knapp 94 Millionen Euro pro Jahr. Das ist eine Prognose, kein Ist-Wert.
Häufige Fragen zur City Tax Wien
Wie hoch ist die City Tax in Wien aktuell?
Seit 1. Juli 2026 beträgt die Ortstaxe 5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück. Bis 30. Juni 2026 waren es 3,2 Prozent nach einem Pauschalabzug von 11 Prozent. Ab 1. Juli 2027 gelten 8 Prozent.
Sind Geschäftsreisende in Wien von der Ortstaxe befreit?
Nein. Das Wiener Tourismusförderungsgesetz nennt Geschäftsreisende ausdrücklich als abgabepflichtig, auch wenn der Arbeitgeber zahlt.
Zahlen Kinder in Wien Ortstaxe?
Eine allgemeine Altersbefreiung gibt es nicht. Befreit sind nur Minderjährige, die zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung in Wien sind oder in Jugendherbergen übernachten. Weil die Ortstaxe am Preis hängt, fällt für ein Kind nur dann mehr an, wenn es den Zimmerpreis erhöht.
Gilt die Ortstaxe pro Person oder pro Zimmer?
Weder noch im klassischen Sinn. Die Ortstaxe ist ein Prozentsatz des Beherbergungsentgelts. Sterne, Saison und Personenzahl spielen keine Rolle.
Fällt Umsatzsteuer auf die Wiener Ortstaxe an?
Nein. Laut Stadt Wien und ÖHV ist die Ortstaxe ein durchlaufender Posten und wird auf der Rechnung mit 0 Prozent ausgewiesen. Die Beherbergung selbst wird mit 10 Prozent besteuert.
Welcher Satz gilt bei früher gebuchten Aufenthalten?
Laut Stadt Wien kommt es nur auf das Datum des Aufenthalts an, nicht auf Buchung oder Zahlung. Für Nächte ab 1. Juli 2027 gelten also 8 Prozent, auch wenn früher gebucht wurde.
Quellen
- Stadt Wien – Ortstaxe: Abgabenkonto eröffnen, Steuererklärung abgeben, Berechnung (MA 6)
- Stadt Wien – FAQ zur Ortstaxe (MA 6)
- Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG), Rechtsinformationssystem des Bundes
- Landesgesetzblatt für Wien LGBl. 10/2000, 23/2012 und 25/2021
- Wirtschaftskammer Wien – Aktuelle Wiener Ortstaxe
- Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) – Erhöhung der Wiener Ortstaxe
- Grant Thornton Austria – Erhöhung der Wiener Ortstaxe ab 1. Juli 2026
- Astoria Steuerberatung – Novelle des Preisaufzeichnungsgesetzes
- Heute und Börse Express – Aussagen von Finanzstadträtin Barbara Novak zur Ortstaxe
- Gastro.at – Wiener Hotellerie fordert Stopp bei Ortstaxe
- LexisNexis Rechtsnews Nr. 34668 – VwGH zur Meldepflicht nach WTFG
- Stadt Wien (OTS, 31.10.2018) – Abbruch der Ortstaxe-Verhandlungen mit Airbnb