Ratgeber · Kurtaxe · Bad Füssing
Kurtaxe Bad Füssing: Kurbeitrag 2026 nach Kurbezirk, Saison und Befreiungen
Stand: Oktober 2026
In Bad Füssing zahlen Gäste ab 16 Jahren 2026 einen Kurbeitrag zwischen 1,30 und 3,40 Euro pro Tag. Wie viel genau, hängt vom Kurbezirk und von der Saison ab. Hier finden Sie die Sätze, die Zählweise, alle Befreiungen, Rechenbeispiele und die Entwicklung seit 2018.
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Kurbeitrag · Hauptsaison Hauptsaison: 1. April bis 31. Oktober · bis zum vollendeten 16. Lebensjahr frei · ab 16 Jahren: 3,40 € / 2,60 €
Kurtaxe gesamt
47,60 €
Je Erwachsenem
23,80 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,40 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag, angefangene Tage zählen voll.
Die Kurbezirke I bis IV richten sich nach der Lage der Unterkunft. Tagesgäste zahlen 2,20 €. Die Sätze gelten unverändert seit der Änderung 2024.
Kurbeitrag Bad Füssing – Kurbezirk I (Bad Füssing, Riedenburg, Safferstetten, Johannesbad): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 47,60 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurbeitragssatzung Bad Füssing (3. Änderung vom 30.01.2024, 4. Änderung vom 15.12.2025), badfuessing.com. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Bad Füssing übernachtet, zahlt zusätzlich zum Zimmerpreis einen Kurbeitrag. Die Gemeinde im Landkreis Passau gehört zum Niederbayerischen Bäderdreieck. Sie staffelt die Abgabe zweifach: nach vier Kurbezirken und nach Haupt- und Nebensaison. Für den Ort ist der Beitrag sehr wichtig. Bürgermeister Tobias Kurz sagte dem Fachmagazin KOMMUNAL, Bad Füssing habe kaum Gewerbesteuer und lebe fast ganz vom Kurbeitrag. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Sätze, die Zählweise, die Befreiungen und die Pflichten der Gastgeber. Grundlage sind die Kurbeitragssatzung der Gemeinde mit ihren Änderungen, die Angaben des Kur- & GästeService und eine Sekundärauswertung der Satzungstexte.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt offiziell Kurbeitrag. Im Alltag sagen viele Kurtaxe, aber in Bayern ist das ein eigener Begriff: Eine Kurtaxe erheben nur die Staatsbäder, und zwar nach dem Kostengesetz und der staatlichen Kurtaxverordnung. Bad Füssing ist ein gemeindlicher Kurort. Hier gilt Artikel 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Laut BayernPortal braucht die Gemeinde dafür zwei Dinge: die staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und eine gültige Kurbeitragssatzung.
Im Ortsrecht der Gemeinde stehen die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 27.11.2017 und vier Änderungssatzungen vom 05.11.2018, 22.03.2021, 30.01.2024 und 15.12.2025. Die heutigen Sätze stammen aus der 3. Änderung und gelten seit dem 01.04.2024. Mit der 4. Änderung vom 15.12.2025 haben sich die Sätze nicht geändert. Laut den Redaktionsdaten und einer Sekundärquelle zahlen seit dem 01.01.2026 auch Personen, die mit Hauptwohnung in Bad Füssing gemeldet sind, aber überwiegend im Ausland wohnen. Den genauen Wortlaut dieser Regel konnten wir im Satzungstext nicht selbst prüfen.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Wie hoch der Kurbeitrag ist, hängt davon ab, wo die Unterkunft liegt und wann der Gast anreist. Die Hauptsaison dauert vom 01.04. bis 31.10., die Nebensaison vom 01.11. bis 31.03. Die Sätze gelten pro Person und Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
| Kurbezirk | Ortsteile (Auszug) | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|---|
| I | Bad Füssing (ohne Pichlstraße), Riedenburg, Safferstetten, Johannesbad, Pension Füssinger Alm/Wies | 3,40 € | 2,60 € |
| II | Würding, Steinreuth, Dürnöd, Ainsen, Angering, Zwicklarn, Schöchlöd, Zieglöd, Eitlöd, Pichlstraße | 2,70 € | 2,10 € |
| III | Egglfing, Thierham, Brandschachen, Weidach, Holzhaus, Schieferöd, Oberreuthen, Mitterreuthen, Unterreuthen, Flickenöd, Gögging, Wies | 2,20 € | 1,60 € |
| IV | Irching, Aigen, Aufhausen, Wendlmuth, Geigen, Hart, Holzhäuser, Voglöd | 1,80 € | 1,30 € |
In welchem Kurbezirk ein Haus liegt, steht laut Kur- & GästeService im Gastgeberverzeichnis direkt beim Eintrag des Vermieters. Tagesgäste, die zur Kur oder Erholung kommen und nicht übernachten, zahlen nach der Sekundärauswertung 2,20 € pro Tag.
Wer eine Zweitwohnung hat, zahlt einen festen Jahreskurbeitrag pro Person ab 16 Jahren. Das gilt auch für Ehegatten und Lebenspartner: 100 € in Kurbezirk I, 80 € in II, 65 € in III und 53 € in IV. Für Dauercamper in Kurbezirk I nennen die Redaktionsdaten 75 € für drei Monate bis 227 € für zwölf Monate. In unserer Recherche war diese Angabe nicht gesondert belegt.
Wie die Tage gezählt werden
Der Kurbeitrag richtet sich nach der Zahl der Aufenthaltstage. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, angefangene Tage als volle Tage. In der Praxis entspricht die Zahl der Aufenthaltstage deshalb meist der Zahl der Übernachtungen.
Die Fassung der Satzung von 2017 begrenzte den Beitrag in Kurbezirk I laut Sekundärquelle auf 35 Tage im Kalenderjahr. Ob es diese Obergrenze heute noch gibt, ist nicht gesichert belegt. Langzeitgäste sollten beim Gastgeber oder beim Kur- & GästeService nachfragen.
Wer zahlt, wer kassiert?
Den Kurbeitrag schuldet der Gast. Der Gastgeber zieht ihn ein. Mehrere Betriebe in Bad Füssing weisen darauf hin, dass sie den Betrag im Namen und auf Rechnung der Gemeinde kassieren. Die Gemeinde rechnet danach mit dem Vermieter ab, laut Sekundärquelle monatlich.
Die Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe nach dem Bundesmeldegesetz ist entfallen. Der örtliche Kur- und Gewerbeverein betont aber, dass die Anmeldepflicht in Bad Füssing weiterhin über die Kurbeitragssatzung geregelt ist. Ohne Meldeschein geht es also nicht. Gäste mit Schwerbehinderung können ihren Grad der Behinderung (GdB) mit einer Einverständniserklärung zusammen mit den Meldescheindaten an die Gemeinde übermitteln lassen. Nach der Anmeldung bekommt der Gast seine persönliche Kur- und Gästekarte vom Gastgeber. 2024 hat der Kur- & GästeService den Betrieben eine neue Kurbeitragsabrechnung und die digitale Kur- & Gästekarte vorgestellt.
Was die Gästekarte bietet
Der Kurbeitrag finanziert öffentliche touristische Angebote. Laut Gastgeberverzeichnis 2024 sind mit der Karte unter anderem kostenlos:
- Konzerte des Kurorchesters
- die Busse des Orts- und Bäderverkehrs
- Parken auf vielen gebührenpflichtigen Parkplätzen; Gastgeber nennen bis zu sechs Stunden mit Freiticket
- Freiluft-Schachanlagen, Bocciabahnen und der Lesesaal im Großen Kurhaus
Ermäßigungen gibt es für Veranstaltungen des Kur- & GästeService, geführte Wanderungen und Radtouren, die Frühgymnastik und das WaldGesundheits- & ErlebnisProgramm. Gastgeber nennen außerdem einen freien Eintritt in die Spielbank, eine Trainingseinheit auf dem biovital-BewegungsParcours und 30 Minuten längere Badezeit in der Therme 1 und der Europa Therme. Einige Betriebe beziffern den Wert auf mehr als 100 € pro Woche. Das ist Werbung der Betriebe, kein amtlicher Wert.
Umsatzsteuer und Rechnung
Der Kurbeitrag enthält laut Sekundärquelle die gesetzliche Umsatzsteuer, die bei der Gemeinde anfällt. Welcher Steuersatz gilt, ist in den ausgewerteten Quellen nicht gesichert belegt. Der Vermieter kassiert den Beitrag im Namen und auf Rechnung der Gemeinde. Damit ist er nach allgemeinem Umsatzsteuerrecht ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum steuerpflichtigen Entgelt der Übernachtung.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Ehepaar übernachtet im Mai 14 Nächte in Kurbezirk I.
Beispielrechnung
- Aufenthaltstage: 14 (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag)
- 14 Tage × 3,40 € = 47,60 € pro Person
- 2 Personen × 47,60 € = 95,20 € Kurbeitrag
Beispiel 2: Eine Familie bleibt im Februar sieben Nächte in Würding (Kurbezirk II): zwei Erwachsene, ein zwölfjähriges Kind und eine 19-jährige Studentin mit Ausweis.
Beispielrechnung
- Beitragspflichtig: 2 Erwachsene
- Kind unter 16 und Studentin mit Ausweis: befreit
- 7 Tage × 2,10 € = 14,70 € pro Erwachsenem
- 2 × 14,70 € = 29,40 € Kurbeitrag
Beispiel 3: Ein Gast mit GdB 80 und seine Partnerin, die keine Begleitperson im Sinne des Ausweises ist, bleiben im November 21 Nächte in Kurbezirk I.
Beispielrechnung
- Gast mit GdB 80: 50 Prozent von 2,60 € = 1,30 € pro Tag
- 21 Tage × 1,30 € = 27,30 €
- Partnerin: 21 Tage × 2,60 € = 54,60 €
- Gesamt: 81,90 € Kurbeitrag
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, für bestimmte Gruppen. Wichtig ist der Nachweis: Gastgeber dürfen eine Befreiung oder Ermäßigung nur berücksichtigen, wenn der passende Ausweis bei der Anmeldung vorliegt.
Kinder und Jugendliche
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Aufenthalt beitragsfrei. Ab dem 16. Geburtstag gilt der volle Satz. Schüler und Studenten sind nach der Satzungsauswertung auch über 16 Jahre befreit, wenn sie einen Schüler- oder Studentenausweis vorlegen. Eine eigene Altersobergrenze für diese Befreiung ist nicht gesichert belegt.
Menschen mit Behinderung
Seit der 1. Änderungssatzung vom 05.11.2018 senkt der Grad der Behinderung den Kurbeitrag. Das bestätigt ein Formular der Gemeinde. Gastgeber im Ort nennen übereinstimmend eine Ermäßigung ab GdB 80. Laut Redaktionsdaten und Sekundärquelle gilt:
- GdB 80 bis 95: 50 Prozent Ermäßigung
- GdB 100 oder Merkzeichen aG: befreit
- Begleitpersonen bei Merkzeichen B: befreit
Bei einem GdB unter 80 gibt es demnach keine Ermäßigung. Die Redaktionsdaten nennen außerdem eine Befreiung für Kriegsbeschädigte. Die genauen Voraussetzungen dafür konnten wir in den ausgewerteten Quellen nicht gesichert belegen.
Geschäftsreisen
Nach Landesrecht zahlt den Kurbeitrag nur, wer sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet aufhält. Das BayernPortal beschreibt beitragspflichtige Gäste als Personen, die nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen im Ort sind. Reine Geschäftsreisende zahlen also grundsätzlich nicht. Wie die Bad Füssinger Satzung den Nachweis regelt und ob Geschäftsreisende eine Gästekarte bekommen, ist nicht gesichert belegt. Gastgeber sollten den beruflichen Anlass dokumentieren, zum Beispiel mit einer Bestätigung des Arbeitgebers.
Angehörige von Einwohnern
Ob Gäste, die bei Verwandten oder Bekannten mit Wohnsitz in Bad Füssing übernachten, befreit sind, ist nicht gesichert belegt. Im Zweifel hilft der Kur- & GästeService unter 08531 975-580 weiter.
Weitere Fälle
Zweitwohnungsinhaber zahlen keinen Tagesbeitrag, sondern den festen Jahreskurbeitrag. Personen mit Hauptwohnung im Ort und überwiegendem Wohnsitz im Ausland sind laut Redaktionsdaten seit 2026 beitragspflichtig. Für Patienten in Kliniken, für Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, und für Kurbeschäftigte haben wir keine eigene Regel in der Bad Füssinger Satzung gesichert belegen können. Die Befreiungen der staatlichen Kurtaxverordnung gelten nur für Staatsbäder, nicht für Bad Füssing.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 3,40 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- 4. Änderungssatzung vom 15.12.2025, Sätze unverändert; Beitragspflicht bei überwiegendem Auslandswohnsitz laut Redaktionsdaten
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,40 € (Hauptsaison) | befreit | 4. Änderungssatzung vom 15.12.2025, Sätze unverändert; Beitragspflicht bei überwiegendem Auslandswohnsitz laut Redaktionsdaten | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,40 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung der Sätze belegt | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,40 € (Hauptsaison, ab 01.04.2024) | befreit | 3. Änderungssatzung vom 30.01.2024: Erhöhung von 2,90 € auf 3,40 €; neue Abrechnung und digitale Gästekarte vorgestellt | nicht gesichert belegt |
| 2023 | nicht gesichert belegt | befreit | keine Änderungssatzung | nicht gesichert belegt |
| 2022 | nicht gesichert belegt | befreit | Haushaltsplan: Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge knapp ein Fünftel unter dem Niveau vor Corona | nicht gesichert belegt |
| 2021 | nicht gesichert belegt | befreit | 2. Änderungssatzung vom 22.03.2021, Inhalt nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 2,90 € (Hauptsaison) | befreit | Corona: erwarteter Fehlbetrag bei Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen rund 5 Mio. € | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,90 € (Hauptsaison) | befreit | Nebensaison 2,20 € | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 2,90 € (Hauptsaison) | befreit | Satzung vom 27.11.2017; 1. Änderung vom 05.11.2018: Ermäßigung nach Grad der Behinderung | nicht gesichert belegt |
Die Sätze für 2018 und 2019 stammen von einem örtlichen Kurhotel und passen zur Fassung der Satzung von 2017. Ob die Änderung von 2021 den Satz berührt hat, konnten wir nicht klären. Deshalb fehlen die Werte für 2021 bis 2023. Zum Vergleich: 2008 stieg der Kurbeitrag laut Passauer Neuer Presse von 1,95 € auf 2,20 €. Für 2009 plante die Gemeinde 5,1 Millionen Euro Kurbeitrag ein. Neuere Einnahmezahlen sind nicht veröffentlicht oder nicht gesichert belegt.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Bad Füssing
Wie hoch ist der Kurbeitrag in Bad Füssing 2026?
Pro Person ab 16 Jahren und Tag kostet er in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.) 3,40 € in Kurbezirk I, 2,70 € in II, 2,20 € in III und 1,80 € in IV. In der Nebensaison sind es 2,60 €, 2,10 €, 1,60 € und 1,30 €.
Zählen An- und Abreisetag doppelt?
Nein. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Meist entspricht die Zahl der Tage also der Zahl der Übernachtungen.
Müssen Kinder und Studenten zahlen?
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Aufenthalt frei. Schüler und Studenten sind nach der Satzungsauswertung auch über 16 befreit, wenn sie einen gültigen Ausweis vorlegen.
Gibt es eine Ermäßigung mit Schwerbehindertenausweis?
Ja, ab GdB 80. Laut Satzungsauswertung gibt es bei GdB 80 bis 95 50 Prozent Ermäßigung. Bei GdB 100 oder Merkzeichen aG ist man befreit, ebenso Begleitpersonen bei Merkzeichen B. Der Ausweis muss bei der Anmeldung vorliegen.
Zahlen Geschäftsreisende Kurbeitrag?
Nach bayerischem Landesrecht zahlt nur, wer zur Kur oder Erholung im Ort ist. Reine Geschäftsreisen sind daher grundsätzlich beitragsfrei. Wie der Nachweis in Bad Füssing genau aussieht, ist nicht gesichert belegt. Eine Bestätigung des Arbeitgebers ist sinnvoll.
Was bringt die Kur- und Gästekarte?
Kostenlos sind unter anderem Kurkonzerte, die Busse des Orts- und Bäderverkehrs, Parken auf vielen gebührenpflichtigen Parkplätzen und der Lesesaal. Ermäßigungen gibt es für Veranstaltungen und Führungen, außerdem eine längere Badezeit in Therme 1 und Europa Therme.
Quellen
- Gemeinde Bad Füssing – Ortsrecht und Satzungen: Kurbeitragssatzung (KBS) vom 27.11.2017 mit Änderungssatzungen vom 05.11.2018, 22.03.2021, 30.01.2024 und 15.12.2025
- Gemeinde Bad Füssing – Einverständniserklärung zur Übermittlung des Grades der Behinderung mit den Meldescheindaten
- Kur- & GästeService Bad Füssing – Gastgeberverzeichnis 2024, Kapitel Kur- und Gästekarte und Kurbezirke
- Kur- & GästeService Bad Füssing – Gastgeberverzeichnis 2025, Kapitel Kurbeiträge
- BayernPortal – Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung (Gemeinde Bad Füssing)
- Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG), Art. 7
- Gemeinde-Info Bad Füssing Juni/Juli 2022 – Haushalt 2022
- Kur- und Gewerbeverein Bad Füssing – Mitgliederinformation
- wonderguest.app – Kurtaxe Bad Füssing 2026 (Sekundärquelle mit Satzungsauswertung)
- Kurhotel Zink Bad Füssing – Angaben zu den Kurbeitragssätzen 2018/2019
- KOMMUNAL – Corona-Krise: Kurorte endlich auf Erholungskurs
- Passauer Neue Presse vom 21.05.2009 – Haushalt und Kurbeitrag Bad Füssing