Rechner · Hotellerie · Ferienvermietung

Kurtaxe-Rechner

Kurort wählen, Anreise, Nächte und Personen eintragen: Der Rechner teilt den Aufenthalt in Haupt- und Nebensaison, berücksichtigt Kinder, Schwerbehinderte und Geschäftsreisen und liefert den Text für die Rechnung.

Stand: Oktober 2026 · Werte aus den Satzungen der Orte · 28 Orte im Rechner

Kurabgabe · Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober · unter 18 frei · Erwachsene: 4,10 € / 2,05 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

57,40 €

Je Erwachsenem

28,70 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,10 € · Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Höchstens 28 Hauptsaisontage im Jahr (Jahresgästekarte 114,80 €).

Befreiung: Geschäftsreisende zahlen die Kurabgabe.
Rechnungstext

Kurabgabe Sylt (Westerland, Keitum, Rantum u. a.): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 57,40 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Gemeinde Sylt, in Kraft 01.01.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Kurtaxe-Ratgeber nach Ort

Schleswig-Holstein

Kurtaxe Sylt

Kurabgabe · 4,10 € / 2,05 € je Tag

Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober · Stand Oktober 2026

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Schleswig-Holstein

Kurtaxe Büsum

Kurabgabe · 4,00 € / 2,80 € je Tag

Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar · Stand Oktober 2026

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Schleswig-Holstein

Kurtaxe St. Peter-Ording

Kurabgabe · 4,00 € / 3,00 € je Tag

Hauptsaison Saison A: 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar · Stand Oktober 2026

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Niedersachsen

Kurtaxe Wangerooge

Gästebeitrag · 4,90 € / 3,50 € je Tag

Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober und 26. Dezember bis 6. Januar · Stand Oktober 2026

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Niedersachsen

Kurtaxe Borkum

Gästebeitrag · 4,80 € / 4,80 € je Tag

Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · Stand Oktober 2026

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Niedersachsen

Kurtaxe Cuxhaven

Gästebeitrag · 4,00 € / 3,20 € je Tag

Hauptsaison Saison A: 1. April bis 31. Oktober sowie 25. Dezember bis 7. Januar · Stand Oktober 2026

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Schleswig-Holstein

Kurtaxe Grömitz

Kurabgabe · 4,00 € / 2,50 € je Tag

Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober sowie 25. Dezember bis 3. Januar · Stand Oktober 2026

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Schleswig-Holstein

Kurtaxe Timmendorfer Strand

Kurabgabe · 3,50 € / 2,00 € je Tag

Hauptsaison 1. Mai bis 30. September · Stand Oktober 2026

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Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe Usedom

Kurabgabe · 3,70 € / 2,90 € je Tag

Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober; Nebensaison Januar bis März 2,90 €, November und Dezember 3,00 € · Stand Oktober 2026

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Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe Rügen

Kurabgabe · 3,40 € / 3,40 € je Tag

Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · Stand Oktober 2026

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Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe Kühlungsborn

Kurabgabe · 3,00 € / 1,60 € je Tag

Hauptsaison 1. Mai bis 30. September · Stand Oktober 2026

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Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe Warnemünde

Kurabgabe · 3,70 € / 3,70 € je Tag

Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · Stand Oktober 2026

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Schleswig-Holstein

Kurtaxe Scharbeutz

Kurabgabe · 3,50 € / 1,90 € je Tag

Hauptsaison 15. Mai bis 14. September · Stand Oktober 2026

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Schleswig-Holstein

Kurtaxe Fehmarn

Kurabgabe · 2,30 € / 1,50 € je Tag

Hauptsaison 15. Mai bis 14. September · Stand Oktober 2026

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Schleswig-Holstein

Kurtaxe Travemünde

Kurabgabe · 3,50 € / 2,00 € je Tag

Hauptsaison 15. Mai bis 14. September · Stand Oktober 2026

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Was ist die Kurtaxe?

Kurtaxe, Kurabgabe, Kurbeitrag und Gästebeitrag meinen dasselbe: eine Abgabe, die Gemeinden mit dem Titel Kurort, Seebad oder Erholungsort von ihren Übernachtungsgästen erheben. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes und eine Satzung der Gemeinde. Das Geld finanziert Einrichtungen für Gäste, etwa Strandaufsicht, Promenade, Kurpark, Wanderwege und Veranstaltungen.

Wer zahlt, wer kassiert?

Schuldner ist der Gast. Vermieter, Hotels und Campingplätze sind verpflichtet, die Gäste zu melden, die Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften für vollständige Meldung. Im Gegenzug gibt es eine Gästekarte, die oft freien Strandzugang, Busfahrten oder Rabatte einschließt.

So rechnet der Kurtaxe-Rechner

Kurtaxe = Personen × (Tage Hauptsaison × Satz HS + Tage Nebensaison × Satz NS)

Jeder Tag wird nach Datum der richtigen Saison zugeordnet. Kinder werden nach der Altersgrenze des Ortes befreit oder ermäßigt, Schwerbehinderte erhalten den ermäßigten Satz. Wo die Satzung einen Höchstbetrag vorsieht, etwa die Jahresgästekarte, wird gedeckelt. Geschäftsreisen sind nur dort befreit, wo die Satzung das ausdrücklich vorsieht.

Kurtaxe und Umsatzsteuer

Zieht der Betrieb die Kurtaxe im Namen der Gemeinde ein und weist sie getrennt aus, ist sie ein durchlaufender Posten: keine Umsatzsteuer, kein Erlös. Wer die Kurtaxe dagegen in einen Pauschalpreis einrechnet, sollte das mit der Steuerberatung klären.

Häufige Fragen zur Kurtaxe

Was ist die Kurtaxe?

Die Kurtaxe, je nach Ort auch Kurabgabe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag genannt, ist eine kommunale Abgabe in anerkannten Kur- und Erholungsorten. Mit ihr finanziert die Gemeinde Strand, Promenade, Kurpark, Veranstaltungen und andere Angebote für Gäste.

Wer zahlt die Kurtaxe?

Die Kurtaxe schuldet der Gast. Der Vermieter oder das Hotel zieht sie ein, meldet die Gäste über den Meldeschein und führt den Betrag an die Gemeinde ab. Im Gegenzug erhält der Gast meist eine Gäste- oder Kurkarte.

Wie werden die Tage gezählt?

Meist zählt der Anreisetag als voller Tag und der Abreisetag nicht, sodass die Zahl der Tage der Zahl der Nächte entspricht. Einige Orte werten An- und Abreisetag zusammen als einen Tag, das Ergebnis ist dasselbe.

Fällt Umsatzsteuer auf die Kurtaxe an?

Nein, wenn der Betrieb sie im Namen der Gemeinde erhebt und getrennt auf der Rechnung ausweist. Dann ist sie ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Entgelt für die Übernachtung.

Was ist der Unterschied zur City Tax?

Die City Tax ist eine Steuer auf die Übernachtung, die der Betrieb schuldet. Die Kurtaxe ist ein Beitrag für Gästeeinrichtungen, den der Gast schuldet. Für die City Tax gibt es unseren eigenen City-Tax-Rechner.

Müssen Kinder Kurtaxe zahlen?

Das regelt jeder Ort selbst. Auf Sylt sind alle unter 18 frei, in Büsum alle unter 16, auf Wangerooge zahlen Kinder ab 6 einen ermäßigten Satz.

Sie suchen die Abgabe in einer Großstadt? Dann hilft unser City-Tax-Rechner.

Quellen

  • Kurabgabesatzung Gemeinde Sylt, in Kraft 01.01.2026
  • sylt.de, wonderguest.app
  • Satzung Hörnum vom 01.06.2026, sylt.de
  • Kurabgabesatzung Büsum, gültig ab 01.01.2026
  • Kurabgabesatzung St. Peter-Ording, Beschluss 21.10.2024
  • wangerooge.de, Gästebeitragssatzung 2026
  • borkum.de, Gästebeitragssatzung in Kraft seit 01.01.2025
  • Gästebeitragssatzung Cuxhaven, 8. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
  • Kurabgabesatzung Grömitz, Beschluss 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
  • Kurabgabesatzung Timmendorfer Strand (Fassung 31.03.2023, in Kraft seit 01.01.2024)
  • usedom.de, Kurabgabesatzungen der Kaiserbäder
  • usedom.de, Kurabgabesatzungen der Gemeinden
  • usedom.de, Kurabgabesatzung Ückeritz
  • Kurabgabesatzung Trassenheide, usedom.de
  • usedom.de, Kurabgabesatzung Karlshagen
  • Kurabgabesatzung Binz, 3. Änderungssatzung (in Kraft seit 01.01.2024)
  • Kurabgabesatzung Mönchgut-Granitz / Baabe, Sellin, Göhren
  • Kurabgabesatzung Sassnitz, in Kraft seit 01.04.2026
  • Kurabgabesatzung Putbus, in Kraft seit 01.01.2026
  • Kurabgabesatzung Kühlungsborn, in Kraft seit 01.01.2023
  • Kurabgabesatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Fassung 2025), rostock.de
  • Kurabgabesatzung Scharbeutz vom 12.12.2024
  • Kurabgabesatzung Stadt Fehmarn, gültig ab 01.01.2025
  • Kurabgabesatzung Hansestadt Lübeck, 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026