Was ist die Kurtaxe?
Kurtaxe, Kurabgabe, Kurbeitrag und Gästebeitrag meinen dasselbe: eine Abgabe, die Gemeinden mit dem Titel Kurort, Seebad oder Erholungsort von ihren Übernachtungsgästen erheben. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes und eine Satzung der Gemeinde. Das Geld finanziert Einrichtungen für Gäste, etwa Strandaufsicht, Promenade, Kurpark, Wanderwege und Veranstaltungen.
Wer zahlt, wer kassiert?
Schuldner ist der Gast. Vermieter, Hotels und Campingplätze sind verpflichtet, die Gäste zu melden, die Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Sie haften für vollständige Meldung. Im Gegenzug gibt es eine Gästekarte, die oft freien Strandzugang, Busfahrten oder Rabatte einschließt.
So rechnet der Kurtaxe-Rechner
Kurtaxe = Personen × (Tage Hauptsaison × Satz HS + Tage Nebensaison × Satz NS)
Jeder Tag wird nach Datum der richtigen Saison zugeordnet. Kinder werden nach der Altersgrenze des Ortes befreit oder ermäßigt, Schwerbehinderte erhalten den ermäßigten Satz. Wo die Satzung einen Höchstbetrag vorsieht, etwa die Jahresgästekarte, wird gedeckelt. Geschäftsreisen sind nur dort befreit, wo die Satzung das ausdrücklich vorsieht.
Kurtaxe und Umsatzsteuer
Zieht der Betrieb die Kurtaxe im Namen der Gemeinde ein und weist sie getrennt aus, ist sie ein durchlaufender Posten: keine Umsatzsteuer, kein Erlös. Wer die Kurtaxe dagegen in einen Pauschalpreis einrechnet, sollte das mit der Steuerberatung klären.
Häufige Fragen zur Kurtaxe
Was ist die Kurtaxe?
Die Kurtaxe, je nach Ort auch Kurabgabe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag genannt, ist eine kommunale Abgabe in anerkannten Kur- und Erholungsorten. Mit ihr finanziert die Gemeinde Strand, Promenade, Kurpark, Veranstaltungen und andere Angebote für Gäste.
Wer zahlt die Kurtaxe?
Die Kurtaxe schuldet der Gast. Der Vermieter oder das Hotel zieht sie ein, meldet die Gäste über den Meldeschein und führt den Betrag an die Gemeinde ab. Im Gegenzug erhält der Gast meist eine Gäste- oder Kurkarte.
Wie werden die Tage gezählt?
Meist zählt der Anreisetag als voller Tag und der Abreisetag nicht, sodass die Zahl der Tage der Zahl der Nächte entspricht. Einige Orte werten An- und Abreisetag zusammen als einen Tag, das Ergebnis ist dasselbe.
Fällt Umsatzsteuer auf die Kurtaxe an?
Nein, wenn der Betrieb sie im Namen der Gemeinde erhebt und getrennt auf der Rechnung ausweist. Dann ist sie ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Entgelt für die Übernachtung.
Was ist der Unterschied zur City Tax?
Die City Tax ist eine Steuer auf die Übernachtung, die der Betrieb schuldet. Die Kurtaxe ist ein Beitrag für Gästeeinrichtungen, den der Gast schuldet. Für die City Tax gibt es unseren eigenen City-Tax-Rechner.
Müssen Kinder Kurtaxe zahlen?
Das regelt jeder Ort selbst. Auf Sylt sind alle unter 18 frei, in Büsum alle unter 16, auf Wangerooge zahlen Kinder ab 6 einen ermäßigten Satz.
Sie suchen die Abgabe in einer Großstadt? Dann hilft unser City-Tax-Rechner.
Quellen
- Kurabgabesatzung Gemeinde Sylt, in Kraft 01.01.2026
- sylt.de, wonderguest.app
- Satzung Hörnum vom 01.06.2026, sylt.de
- Kurabgabesatzung Büsum, gültig ab 01.01.2026
- Kurabgabesatzung St. Peter-Ording, Beschluss 21.10.2024
- wangerooge.de, Gästebeitragssatzung 2026
- borkum.de, Gästebeitragssatzung in Kraft seit 01.01.2025
- Gästebeitragssatzung Cuxhaven, 8. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Kurabgabesatzung Grömitz, Beschluss 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Kurabgabesatzung Timmendorfer Strand (Fassung 31.03.2023, in Kraft seit 01.01.2024)
- usedom.de, Kurabgabesatzungen der Kaiserbäder
- usedom.de, Kurabgabesatzungen der Gemeinden
- usedom.de, Kurabgabesatzung Ückeritz
- Kurabgabesatzung Trassenheide, usedom.de
- usedom.de, Kurabgabesatzung Karlshagen
- Kurabgabesatzung Binz, 3. Änderungssatzung (in Kraft seit 01.01.2024)
- Kurabgabesatzung Mönchgut-Granitz / Baabe, Sellin, Göhren
- Kurabgabesatzung Sassnitz, in Kraft seit 01.04.2026
- Kurabgabesatzung Putbus, in Kraft seit 01.01.2026
- Kurabgabesatzung Kühlungsborn, in Kraft seit 01.01.2023
- Kurabgabesatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Fassung 2025), rostock.de
- Kurabgabesatzung Scharbeutz vom 12.12.2024
- Kurabgabesatzung Stadt Fehmarn, gültig ab 01.01.2025
- Kurabgabesatzung Hansestadt Lübeck, 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026