Ratgeber · Kurtaxe · Bad Hindelang

Kurtaxe Bad Hindelang: Kurbeitrag 2026, Oberjoch-Wintersatz, Befreiungen und Pflichten der Gastgeber

Stand: Oktober 2026

In Bad Hindelang zahlen Erwachsene pro Aufenthaltstag 3,30 Euro Kurbeitrag. In Oberjoch sind es während der Wintersaison 3,80 Euro. Der Ratgeber erklärt, wie die Tage gezählt werden, wer befreit werden kann und welche Pflichten Vermieter haben.

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Kurbeitrag · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 6 Jahren frei · 6 bis 15 Jahre: 2,00 € / 2,00 € · ab 16 Jahren: 3,30 € / 3,30 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

46,20 €

Je Erwachsenem

23,10 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,30 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag; das Alter am Abreisetag entscheidet.

Befreiung: Ausschließlich beruflich Anwesende können auf Antrag mit Nachweis befreit werden.

Für Oberjoch gilt vom 15. Dezember bis 31. März ein höherer Satz (eigener Eintrag im Rechner). Zweitwohnungen zahlen einen Jahreskurbeitrag von 165 € (Erwachsene).

Rechnungstext

Kurbeitrag Bad Hindelang (Kurbezirk 1, mit Oberjoch außerhalb der Wintersaison): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 46,20 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurbeitragssatzung Markt Bad Hindelang (1. Änderung, Sätze ab 01.11.2023), badhindelang.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer in Bad Hindelang übernachtet, zahlt pro Aufenthaltstag einen Beitrag an die Gemeinde. Das gilt für den Hauptort ebenso wie für Hinterstein, Unterjoch oder das Wintersportdorf Oberjoch. Viele Gäste sagen dazu Kurtaxe, amtlich heißt die Abgabe im Markt Bad Hindelang aber Kurbeitrag. Seit dem 1. November 2023 ist das Kurgebiet in zwei Kurbezirke aufgeteilt. Erwachsene zahlen im größten Teil der Gemeinde 3,30 Euro pro Tag und in Oberjoch während der Wintersaison 3,80 Euro. Der Ratgeber erklärt die Sätze und die Zählweise, die Pflichten der Gastgeber und vor allem die Frage, wer befreit werden kann. Grundlage sind die Kurbeitragssatzung des Marktes, die Angaben von Bad Hindelang Tourismus und der Gemeindeverwaltung sowie eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2025.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die amtliche Bezeichnung lautet Kurbeitrag. Rechtsgrundlage ist Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Danach dürfen staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte von Personen einen Kurbeitrag erheben, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet aufhalten. Voraussetzung ist eine wirksame gemeindliche Satzung. Eine Kurtaxe im engeren Rechtssinn gibt es in Bayern nur in den Staatsbädern wie Bad Kissingen oder Bad Reichenhall.

In Bad Hindelang gilt die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Bad Hindelang (Kurbeitragssatzung, KBS) vom 14. Dezember 2022. Sie trat am 1. Januar 2023 in Kraft und löste die Satzung von 2015 ab. Laut Gemeindeblatt wurde sie wegen aktueller Rechtsprechung überarbeitet. Neu geregelt wurden dabei vor allem die Befreiung von Geschäftsreisenden, die Pauschalbeiträge und Ausnahmefälle. Die 1. Änderungssatzung vom 19. Mai 2023 gilt seit dem 1. November 2023 und hat die heutigen Kurbezirke und Sätze eingeführt. Bad Hindelang trägt die Prädikate Kneippheilbad und Heilklimatischer Kurort. Nach dem Gemeindeblatt vom Januar 2026 haben die Gutachten für die anstehende Reprädikatisierung die Voraussetzungen bestätigt.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

KurbezirkOrtsteileZeitraumErwachsene (ab 16)Jugendliche (6 bis 15)Kinder (unter 6)
Kurbezirk 1Bad Hindelang, Bad Oberdorf, Vorderhindelang, Hinterstein, Unterjoch, Oberjoch außerhalb der Wintersaisonganzjährig3,30 €2,00 €frei
Kurbezirk 2OberjochWintersaison 15.12. bis 31.03.3,80 €2,00 €frei

Die Beträge gelten pro Person und Aufenthaltstag. Eine allgemeine Haupt- und Nebensaison gibt es nicht, der einzige saisonale Unterschied ist der Wintersatz in Oberjoch. Wie genau der Kurbezirk 2 abgegrenzt ist, zeigt eine Karte im Maßstab 1:6000 (Stand 19.04.2023). Sie gehört zur Satzung und kann im Rathaus eingesehen werden.

Für Inhaber von Zweitwohnungen gibt es einen Jahreskurbeitrag:

GebietErwachseneJugendliche
Kurbezirk 1165,00 €100,00 €
Ortsteil Oberjoch172,00 €100,00 €

Die Pauschale wird mit Beginn des Kalenderjahres fällig und ist bis zum 15. Februar zu zahlen. Ändert sich im Laufe des Jahres etwas, wird jeder angefangene Monat mit einem Zwölftel berechnet.

Wie die Tage gezählt werden

  • Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. In der Praxis entspricht die Zahl der Aufenthaltstage deshalb der Zahl der Übernachtungen.
  • Die Beitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages.
  • Für die Altersstufe zählt das Alter am Abreisetag. Erwachsen ist, wer an diesem Tag 16 Jahre oder älter ist. Jugendliche sind am Abreisetag mindestens 6 Jahre alt und noch nicht 16. Kinder sind am Abreisetag noch keine 6 Jahre alt.
  • Der Beitrag ist auch dann fällig, wenn ein Gast keine Kureinrichtungen nutzt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Den Kurbeitrag schuldet der Gast. Er gilt für alle Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet aufhalten und dort nicht mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Einziehen muss ihn der Gastgeber. Beherbergungsbetriebe erheben den Beitrag und haften gegenüber dem Markt gemeinsam mit dem Gast (gesamtschuldnerisch) dafür, dass er korrekt erhoben wird und eingeht. Ohne Abbuchungsauftrag muss der Betrag spätestens am dritten Tag nach Zustellung des Beitragsbescheids an den Markt überwiesen werden.

Für die Meldung gelten folgende Pflichten:

  • Wer Gäste beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, meldet sie spätestens am Tag nach der Anreise über das EDV-System Allgäu-Walser-Card an Bad Hindelang Tourismus. Das gilt auch für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze.
  • Wird ein Meldeschein unvollständig übertragen, kann eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro anfallen.
  • Wer auf Papier meldet, muss Gäste spätestens drei Tage nach der Ankunft anmelden und spätestens drei Tage nach der Abreise abmelden.

Was die Gästekarte bietet

Für den Kurbeitrag erhält jeder Gast eine elektronische Gästekarte. Laut Bad Hindelang Tourismus gibt es damit Vergünstigungen bei mehr als 140 Freizeiteinrichtungen, unter anderem:

  • Bergbahnen wie die Iseler- und Hornbahn sowie die Fellhorn- und Nebelhornbahn
  • Breitachklamm, Sturmannshöhle, Aquaria und Eissporthallen
  • Allgäu-Museum, Kulturveranstaltungen und Parkhäuser in Sonthofen und Immenstadt
  • Mobilität: EMMI-MOBIL, kostenloser Nahverkehr in Bad Hindelang bis Sonthofen und ins Tannheimer Tal, vergünstigte Fahrten im ganzen Oberallgäu

Nach dem Gemeindeblatt finanziert der Kurbeitrag unter anderem den Nahverkehr über den Allgäu-Walser-Pass. Davon zu unterscheiden ist Bad Hindelang PLUS. Diese Zusatzleistungen bieten teilnehmende Gastgeber an, sie sind kein Teil des Kurbeitrags.

Umsatzsteuer und Rechnung

Laut Satzung ist im Kurbeitrag die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe bereits enthalten. Zusätzliche Umsatzsteuer kommt also nicht hinzu. Für Kurbeiträge gilt nach dem Umsatzsteuergesetz in der Regel der ermäßigte Steuersatz.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar wohnt im Juli sieben Nächte in Hinterstein (Kurbezirk 1).

Beispielrechnung

  1. Aufenthaltstage: 7
  2. 2 Erwachsene × 7 Tage × 3,30 € = 46,20 €
  3. Kurbeitrag gesamt: 46,20 €

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (am Abreisetag 4 und 10 Jahre alt) verbringt im Februar fünf Nächte in Oberjoch (Kurbezirk 2).

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 2 × 5 Tage × 3,80 € = 38,00 €
  2. Jugendlicher (10 Jahre): 1 × 5 Tage × 2,00 € = 10,00 €
  3. Kind (4 Jahre): frei = 0,00 €
  4. Kurbeitrag gesamt: 48,00 €

Beispiel 3: Ein Jugendlicher wird während eines viertägigen Aufenthalts in Bad Oberdorf 16 Jahre alt.

Beispielrechnung

  1. Am Abreisetag ist er 16, gilt also als Erwachsener
  2. 1 × 4 Tage × 3,30 € = 13,20 €
  3. Kurbeitrag gesamt: 13,20 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in klar geregelten Fällen und meist nur auf Antrag.

Kinder und Jugendliche

Kinder, die am Abreisetag noch keine 6 Jahre alt sind, zahlen nichts. Jugendliche von 6 bis 15 Jahren sind nicht befreit, sondern zahlen den ermäßigten Satz von 2,00 Euro. Dieser Satz gilt in beiden Kurbezirken.

Menschen mit Behinderung

Gäste mit einem eingetragenen Grad der Behinderung ab 80 sind vom Kurbeitrag befreit. Das gilt auch für Begleitpersonen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind. In beiden Fällen ist ein Antrag bei der Tourist Information beziehungsweise der Kurbeitragshebestelle nötig. Eine Ermäßigung bei einem niedrigeren Grad der Behinderung ist nicht gesichert belegt.

Geschäftsreisen

Wer ausschließlich beruflich in Bad Hindelang ist, kann nach § 5 Abs. 7 der Satzung und deren Anlage A befreit werden. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Befreit wird nur, wer einen Antrag stellt. Der Gastgeber muss dafür das Formular des Marktes beziehungsweise von Bad Hindelang Tourismus verwenden und kann es per Fax, per E-Mail oder ausgedruckt einreichen.
  • Dem Antrag liegt ein Nachweis über Art, Inhalt und Ablauf der Veranstaltung bei. Ist der Inhalt vertraulich, bestätigt der Gast mit seiner Unterschrift, dass es sich um eine Tagung oder reine Firmenveranstaltung handelt.
  • Befreit wird nur der Geschäftsreisende selbst. Mitreisende Ehepartner und Familienangehörige zahlen weiter.
  • Der Gast muss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen.

Angehörige von Einwohnern

Eine eigene Befreiung für Verwandte, die unentgeltlich bei Einwohnern zu Besuch sind, ist für Bad Hindelang nicht gesichert belegt. Andere bayerische Kurorte kennen eine solche Regel. Sicher ist nur, dass Personen mit Hauptwohnung in Bad Hindelang keinen Kurbeitrag zahlen. Wer Familie besucht, sollte vorab beim Steueramt oder bei der Kurbeitragshebestelle nachfragen.

Weitere Fälle

  • Härtefälle: In begründeten Einzelfällen können der Markt oder Bad Hindelang Tourismus nach freiem Ermessen befreien. Das gilt, wenn die Zahlung eine besondere Härte wäre oder ein besonderes Interesse des Marktes besteht, etwa aus sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Gründen.
  • Zweitwohnungsinhaber sind nicht befreit und zahlen den Jahresbeitrag.
  • Für Dauercamper enthält die Satzung eigene Regeln. Deren Einzelheiten sind nicht gesichert belegt.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Bad Hindelang

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

2 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
3,30 € (ganzjährig, Kurbezirk 1)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Oberjoch im Winter 3,80 €, Gutachten zur Reprädikatisierung bestätigen Kurortstatus
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,30 € (ganzjährig, Kurbezirk 1)befreitOberjoch im Winter 3,80 €, Gutachten zur Reprädikatisierung bestätigen Kurortstatusnicht gesichert belegt
20253,30 € (ganzjährig, Kurbezirk 1)befreitVerwaltungsgerichtshof kippt am 3. Juli die Pflicht der Vermieter zur Ausgabe der Gästekarte, Gemeinderat berät Satzungsänderungnicht gesichert belegt
20243,30 € (ganzjährig, Kurbezirk 1)befreiterstes volles Jahr mit zwei Kurbezirkennicht gesichert belegt
20233,30 € ab 01.11. (Kurbezirk 1)befreitneue Satzung ab 01.01., Kurbezirke und neue Sätze ab 01.11., Satz bis Oktober nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20222,90 € (laut Vermieterangabe, nicht amtlich bestätigt)befreitNeufassung der Satzung im Dezember beschlossennicht gesichert belegt
20212,90 € (laut Vermieterangabe, nicht amtlich bestätigt)befreitkeine gesichert belegten Änderungennicht gesichert belegt
20202,90 € (laut Vermieterangabe, nicht amtlich bestätigt)befreitneue Sätze ab 01.01.2020 laut Vermieterangabe, Jugendliche 1,50 €nicht gesichert belegt
2019nicht gesichert belegtbefreitSatzung von 2015 in Kraftnicht gesichert belegt
2018nicht gesichert belegtbefreitSatzung von 2015 in Kraftnicht gesichert belegt

Zur Einordnung: Stiftung Warentest nannte für Bad Hindelang im April 2016 einen Satz von 2,10 Euro für Erwachsene ab 16 Jahren. Geschäftsreisende konnten schon unter der alten Satzung auf Antrag befreit werden. Belastbare Zahlen zu den jährlichen Einnahmen aus dem Kurbeitrag hat die Gemeinde nach unserer Recherche nicht veröffentlicht.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Bad Hindelang

Wie hoch ist der Kurbeitrag in Bad Hindelang 2026?

Erwachsene ab 16 Jahren zahlen im Kurbezirk 1 pro Aufenthaltstag 3,30 Euro. Dazu gehören Bad Hindelang, Bad Oberdorf, Vorderhindelang, Hinterstein, Unterjoch und Oberjoch außerhalb des Winters. In Oberjoch gelten vom 15. Dezember bis 31. März 3,80 Euro. Jugendliche von 6 bis 15 Jahren zahlen überall 2,00 Euro.

Zahlen Kinder Kurbeitrag?

Kinder, die am Abreisetag noch keine 6 Jahre alt sind, zahlen nichts. Von 6 Jahren bis zum 16. Geburtstag gilt der ermäßigte Satz von 2,00 Euro pro Tag.

Werden An- und Abreisetag doppelt berechnet?

Nein. Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Die Zahl der Aufenthaltstage entspricht also der Zahl der Übernachtungen.

Sind Geschäftsreisende befreit?

Ja, aber nur auf Antrag nach § 5 Abs. 7 und Anlage A der Kurbeitragssatzung. Dafür ist das offizielle Formular nötig. Befreit wird nur der Geschäftsreisende selbst, mitreisende Angehörige zahlen weiter.

Gibt es eine Befreiung für Menschen mit Behinderung?

Ja. Gäste mit einem Grad der Behinderung ab 80 sind befreit. Das gilt auch für Begleitpersonen, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind. Nötig ist jeweils ein Antrag bei der Tourist Information beziehungsweise der Kurbeitragshebestelle.

Was bekomme ich für den Kurbeitrag?

Jeder Gast erhält eine elektronische Gästekarte. Sie bringt Vergünstigungen bei mehr als 140 Freizeiteinrichtungen, etwa Bergbahnen, Museen und Bädern. Dazu kommen kostenloser Nahverkehr in Bad Hindelang bis Sonthofen und ins Tannheimer Tal sowie vergünstigte Fahrten im Oberallgäu.

Quellen

  • Bad Hindelang Tourismus – Kurbeitrag (badhindelang.de)
  • Markt Bad Hindelang – Kurbeitragssatzung, Gesamtfassung mit 1. Änderungssatzung vom 19.05.2023
  • Markt Bad Hindelang – Finanzen & Zahlen, Übersicht Beiträge und Gebühren
  • Markt Bad Hindelang – Antragsformular Kurbeitragsbefreiung für Geschäftsreisende 2023
  • Bad Hindelang Tourismus – Gastgeberservice, Rechtliches
  • Bad Hindelang Tourismus – Infoblatt Kurbeitrag
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Entscheidung 4 N 23.1980 vom 3. Juli 2025
  • Markt Bad Hindelang – Bürgerservice Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung (Art. 7 KAG)
  • Gemeindeblatt Markt Bad Hindelang, Januar 2023 und Januar 2026
  • Stiftung Warentest – Kurtaxe in 111 Urlaubsorten (2016)
  • Vermieterangabe urlaub-badhindelang.de – Kurbeitragssätze ab 01.01.2020
  • HolidayCheck – Kurtaxen-Check 2026