Ratgeber · Kurtaxe · Bad Kissingen
Kurtaxe Bad Kissingen: 4 Euro pro Tag, Befreiungen, Gastkarte und Entwicklung seit 2018
Stand: Oktober 2026
In Bad Kissingen kostet die Kurtaxe 2026 das ganze Jahr über 4,00 Euro pro Person und Tag. Geschäftsreisende zahlen 2,00 Euro, Gäste unter 18 Jahren nichts. Der Ratgeber erklärt, wie die Tage gezählt werden, welche Pflichten Vermieter haben, was die Gastkarte bietet, welche Befreiungen es gibt und wie sich die Sätze seit 2018 entwickelt haben.
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Kurtaxe · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 18 frei · ab 18 Jahren: 4,00 € / 4,00 €
Kurtaxe gesamt
56,00 €
Je Erwachsenem
28,00 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,00 € · Der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten, es zählt jede Übernachtung. Höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr.
In Albertshausen und Poppenroth wird keine Kurtaxe erhoben. Eine städtische Seite nennt für Schwerbehinderte noch 3,40 €, maßgeblich sind 3,50 €. Die Obergrenze von 168 € gilt je Kalenderjahr; der Rechner begrenzt nur den einzelnen Aufenthalt.
Kurtaxe Bad Kissingen (Stadtgebiet): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 56,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurtaxverordnung Bad Kissingen, Anlage 2 in der Fassung ab 01.01.2025, Staatsbad Bad Kissingen. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Bad Kissingen ist bei der Kurtaxe seit Jahren der teuerste Ort unter den bayerischen Staatsbädern. Die Staatsbad GmbH begründet das so: Bad Kissingen ist das größte der fünf bayerischen Staatsbäder und hält entsprechend auch ein größeres Angebot an Einrichtungen, die zu Kur- und Erholungszwecken unterhalten werden, bereit. Außerdem wurde die Stadt Ende Juli 2021 als eine der elf „Great Spas of Europe“ ausgezeichnet und gehört damit zum UNESCO-Welterbe. Für Gäste heißt das 2026: Die Kurtaxe beträgt pro Person und Tag 4,00 €. Hoteliers und Vermieter ziehen die Abgabe ein, melden ihre Gäste und haften für die Zahlung mit. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was für beide Seiten gilt. Grundlage sind die bayerische Kurtax-Verordnung, die Angaben der Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen GmbH und die regionale Presse.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
In Bad Kissingen heißt die Abgabe ausdrücklich Kurtaxe. Das ist mehr als eine Frage der Bezeichnung: Ein Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten erhoben werden. Grundlage ist dort eine Satzung der Gemeinde. In den Bayerischen Staatsbädern wird dagegen eine Kurtaxe erhoben. Rechtsgrundlage ist Art. 24 des bayerischen Kostengesetzes in Verbindung mit der Kurtax-Verordnung (KurtaxV) vom 2. September 2013. Nach der Verordnung wird in den Kurbezirken der Staatsbäder Bad Reichenhall, Bad Bocklet, Bad Steben, Bad Kissingen und Bad Brückenau für die Bereitstellung von Einrichtungen, die zu Kur- oder Erholungszwecken unterhalten werden, eine Kurtaxe erhoben. Erhoben wird sie im Staatsbad Bad Kissingen von der Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen GmbH.
Nach Angaben des Staatsbads wird die Kurtaxe vom Freistaat Bayern erhoben und dem Bayerischen Staatsbad für die Bereitstellung und Instandhaltung von Kur-, Erholungs- und öffentlichen Einrichtungen sowie für die Pflege der Parks und Grünanlagen zur Verfügung gestellt. Zum Geltungsbereich heißt es: Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Kissingen, ausgenommen die Gemeindeteile Albertshausen und Poppenroth. Die aktuellen Sätze stehen in Anlage 2 der Verordnung. Diese Fassung gilt seit dem 1. Januar 2025, die Beträge verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Eine Staffelung nach Saison gibt es in Bad Kissingen nicht. Im ganzen Kurbezirk gelten das ganze Jahr über dieselben Tagessätze.
| Gebiet | Saison | Normalsatz | Schwerbehinderte (GdB ab 50) | Tagungsgäste und beruflich Reisende | Unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurbezirk Bad Kissingen (Stadtgebiet) | ganzjährig | 4,00 € | 3,50 € | 2,00 € | frei |
| Albertshausen und Poppenroth | ganzjährig | keine Kurtaxe | keine Kurtaxe | keine Kurtaxe | keine Kurtaxe |
Das Staatsbad nennt dieselben Beträge: Für Tagungsgäste und beruflich veranlasste Reisende gilt ein Tagessatz von 2,00 €. Für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % beträgt die Kurtaxe 3,50 €.
Wie die Tage gezählt werden
Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet, längstens jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr. Die Kurtaxe für den Abreisetag ist mit der Kurtaxe für den Anreisetag abgegolten. Außerdem gilt: Die Kurtaxpflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens im Kurbezirk, unabhängig von der Länge des Aufenthalts, und endet mit dem Tag der Abreise.
In der Praxis zahlt man also für jede Übernachtung einmal. Wer am Montag anreist und am Freitag abreist, zahlt für vier Tage. Die Obergrenze von 42 Tagen ist vor allem für längere Kur- und Rehaaufenthalte wichtig. Pro Kalenderjahr kann die Kurtaxe zum Normalsatz höchstens 168 Euro betragen.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Kurtaxe schuldet der Gast. Schuldner der Kurtaxe ist, wer im Kurbezirk Unterkunft nimmt oder Kureinrichtungen oder -veranstaltungen der Staatsbäder in Anspruch nimmt, ohne dort seine Hauptwohnung im Sinn des Melderechts oder seinen ständigen Aufenthalt zu haben. Der Gast muss unverzüglich nach seinem Eintreffen im Kurbezirk gegenüber dem Vermieter oder seinem Beauftragten bzw. der Erhebungsberechtigten alle Angaben machen, die zur Festsetzung und Erhebung der Kurtaxe erforderlich sind.
Einziehen muss sie der Gastgeber. Die Pflichten treffen nicht nur Hotels, sondern auch Ferienwohnungen und Campingplätze:
- Meldeschein und Gastkarte: Die Vermieter von Unterkünften, Campingplätzen und sonstigen Flächen, die zu vorübergehenden Wohnzwecken dienen, sowie Unternehmer von Gesellschaftsreisen sind verpflichtet, die Meldedaten der kurtaxpflichtigen Personen vollständig zu erheben, jeder kurtaxpflichtigen Person eine Gastkarte zu erstellen.
- Elektronische Meldung: Soweit der Betrieb des Vermieters über mehr als neun Betten verfügt, ist die Übermittlung auf elektronischem Weg verpflichtend. Auf Antrag kann das Staatsbad in Härtefällen darauf verzichten.
- Abführung: Die Kurtaxe ist einzubehalten und an die Erhebungsberechtigte abzuführen. Die Abführung ist spätestens einen Tag nach der Abreise der kurtaxpflichtigen Person vorzunehmen. Die Erhebungsberechtigte kann zulassen, dass die Kurtaxe erst am Monatsende abgeführt wird. In diesem Fall stellt sie eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.
- Haftung: Für die Zahlung der Kurtaxe haften die kurtaxpflichtige Person und die Vermieter als Gesamtschuldner.
- Bußgeld: Verstöße gegen die Pflichten bei Festsetzung, Erhebung und Abführung der Kurtaxe können nach Art. 26 des Kostengesetzes mit Geldbuße belegt werden.
Die Gastkarte bekommt der Gast von seinem Gastgeber wahlweise in Papierform oder digital auf das Smartphone.
Was die Gästekarte bietet
In Bad Kissingen heißt sie offiziell Gastkarte. Laut Staatsbad gehören unter anderem diese Leistungen dazu: Vergünstigungen in Cafés, Geschäften und Restaurants, freier Eintritt zu den regelmäßigen Konzerten der Staatsbad Philharmonie, Nutzung des Lesesaals, Ermäßigung für ausgewählte Veranstaltungen im Max-Littmann-Saal, ein umfangreiches Gästeprogramm, ermäßigter Eintritt im Museum Obere Saline und in den Museen Schloss Aschach sowie die freie Nutzung der Buslinien im gesamten Landkreis inklusive aller Stadtbusse. Die KissSalis Therme gibt mit der Gastkarte außerdem immer eine Zusatzstunde, sodass Gäste eine Stunde länger baden und saunieren als sie bezahlen. Das Angebot kann sich ändern. Die aktuelle Liste führt das Staatsbad.
Umsatzsteuer und Rechnung
Die Kurtax-Verordnung nennt die Sätze ausdrücklich einschließlich Umsatzsteuer. Gäste zahlen also 4,00 Euro, ohne dass noch etwas aufgeschlagen wird. Vermieter dürfen die Abgabe weiterberechnen: Die zur Erhebung Verpflichteten sind berechtigt, die abzuführende Kurtaxe der kurtaxpflichtigen Person in Rechnung zu stellen.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar reist an einem Samstag an und am folgenden Samstag ab.
Beispielrechnung
- Aufenthalt: 8 Kalendertage
- Der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten: 7 kurtaxpflichtige Tage
- 2 Erwachsene × 7 Tage × 4,00 € = 56,00 €
- Kurtaxe gesamt: 56,00 €
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen bleibt fünf Nächte. Ein Elternteil hat einen GdB von 60, die Kinder sind 12 und 17 Jahre alt.
Beispielrechnung
- Erwachsener ohne Ermäßigung: 5 × 4,00 € = 20,00 €
- Erwachsener mit GdB 60: 5 × 3,50 € = 17,50 €
- Kinder (12 und 17 Jahre): befreit = 0,00 €
- Kurtaxe gesamt: 37,50 €
Beispiel 3: Ein Kurgast bleibt 56 Nächte im selben Kalenderjahr.
Beispielrechnung
- Kurtaxpflichtige Tage: 56
- Höchstgrenze: 42 Tage im Kalenderjahr
- 42 × 4,00 € = 168,00 €
- Kurtaxe gesamt: 168,00 € statt 224,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Die Kurtax-Verordnung unterscheidet zwischen vollständiger Befreiung und ermäßigtem Satz. Wer eine Befreiung oder Ermäßigung möchte, muss die Voraussetzungen beim Vermieter oder beim Staatsbad nachweisen.
Kinder und Jugendliche
Von der Kurtaxe befreit sind Personen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Ab dem 18. Geburtstag gilt der volle Satz.
Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderte Gäste selbst sind nicht befreit. Ab einem GdB von 50 zahlen sie den ermäßigten Satz von 3,50 Euro. Ganz befreit sind Begleitpersonen von Schwerbehinderten, welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind. In der Praxis wird dafür meist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen für ständige Begleitung vorgelegt.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisende zahlen Kurtaxe, aber nur zum halben Satz von 2,00 Euro pro Tag. Ermäßigt sind Personen, die sich ausschließlich aus Anlass ihrer Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten. Die tatsächliche Berufsausübung ist dem Vermieter bzw. der Erhebungsberechtigten anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen und zu dokumentieren. Drei Nächte zu einer Tagung kosten also 6,00 Euro. Die frühere Kurtaxordnung von 2001 befreite noch Personen mit nur einer Übernachtung im Kurbezirk (z.B. Geschäftsreisende). Diese Regel enthält die heutige Verordnung nicht mehr. Einen Spielraum gibt es nur im Einzelfall, wenn der Gast oder der Vermieter der Erhebungsberechtigten nachweist, dass dem Gast infolge der Kürze der Aufenthaltsdauer die Inanspruchnahme der Kureinrichtungen objektiv nicht möglich ist.
Angehörige von Einwohnern
Wer Verwandte besucht und kostenlos bei ihnen wohnt, ist gar nicht erst kurtaxpflichtig. Eine Befreiung braucht es dafür nicht. Laut Verordnung nimmt nicht Unterkunft, wer ohne Zahlung eines Entgelts aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt. Wird dagegen eine Ferienwohnung der Verwandtschaft gegen Geld gemietet, fällt die Kurtaxe an. Einwohner selbst zahlen nichts, denn Kurtaxe zahlen nur Gäste ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Bad Kissingen.
Weitere Fälle
- Kranke: Befreit sind Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können und für die Dauer der physischen Verhinderung ein ärztliches Attest vorlegen.
- Ausbildung: Befreit sind Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen und Praktikanten bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres für die Dauer der beruflichen Bildungsmaßnahmen im Kurbezirk. Das Staatsbad schreibt dazu kürzer: Auszubildende erhalten eine Befreiung, wenn die schulische Ausbildung in Bad Kissingen erfolgt.
- Schutzsuchende: Seit 2019 gibt es Befreiungen, die laut Saale-Zeitung zum Beispiel Frauen, die in Frauenhäusern Schutz suchen, oder Menschen, die etwa wegen Obdachlosigkeit oder Naturkatastrophen vorübergehend Unterkunft erhalten betreffen.
- Einzelfälle: Die Erhebungsberechtigte kann für einzelne Personen oder Personengruppen eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Zahlungspflicht der Kurtaxe gewähren, wenn es die besonderen Belange des Staatsbads rechtfertigen. Ermäßigungen oder Befreiungen für Personengruppen bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Weil es keine Saisonstaffel gibt, steht in der Tabelle der Normalsatz für Erwachsene, der das ganze Jahr gilt. Die Sätze für 2020 bis 2022 und für 2024 sind nicht aus eigenen Meldungen belegt. Sie ergeben sich aus den belegten Erhöhungen der Jahre 2019, 2023 und 2025, zwischen denen es keine weitere Anhebung gab.
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen steuerpflichtig
2026
- Satz
- 4,00 € (ganzjährig)
- Geschäftsreisen
- pflichtig (ermäßigt, 2,00 €)
- Wichtige Änderungen
- keine Änderung
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,00 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 2,00 €) | keine Änderung | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 4,00 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 2,00 €) | Erhöhung von 3,90 €; Schwerbehinderte 3,50 € | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,90 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 1,95 €) | keine Änderung | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,90 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 1,95 €) | Erhöhung um 30 Cent; Schwerbehinderte 3,40 € | nicht gesichert belegt (erwartete Mehreinnahme rund 300.000 €) |
| 2022 | 3,60 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 1,80 €) | keine Änderung; Übernachtungen noch unter Vor-Corona-Niveau | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 3,60 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 1,80 €) | keine Änderung; Corona-Einbruch | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 3,60 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 1,80 €) | keine Änderung; Corona-Einbruch | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 3,60 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigt, 1,80 €) | Erhöhung von 3,50 €; Schwerbehinderte 3,10 €; neue Befreiungen für Schutzsuchende | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 3,50 € (ganzjährig) | pflichtig (ermäßigter Satz nicht gesichert belegt) | keine Änderung bekannt | nicht gesichert belegt |
Für 2019 berichtete die Saale-Zeitung: Statt 3,50 Euro sind jetzt 3,60 Euro Normalsatz fällig. Schwerbehinderte bezahlen 3,10 Euro. Den Satz von 3,50 Euro gab es nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung schon 2015. Die nächste Erhöhung folgte 2023, als Gäste ab Januar 3,90 Euro (vorher 3,60 Euro) pro Nacht zahlten. Vor dieser Erhöhung wurden laut Bericht die bayerischen Staatsbäder und Verbände wie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga oder Fremdenverkehrsvereine angehört. Die ermäßigten Sätze von 1,95 Euro für beruflich Reisende und 3,40 Euro für Schwerbehinderte stammen aus der Planung. Den Satz von 3,40 Euro bestätigt die städtische Barrierefrei-Seite. Zu den jährlichen Kurtaxeinnahmen veröffentlichen die ausgewerteten amtlichen Quellen keine Gesamtzahlen. Für die Erhöhung 2023 hieß es: 300 000 Euro gibt es durch die Erhöhung der Kurtaxe voraussichtlich mehr, 200 000 Euro fressen die Energiekosten direkt wieder auf.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Bad Kissingen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Kissingen 2026?
Das ganze Jahr über 4,00 Euro pro Person und Tag. Schwerbehinderte ab GdB 50 zahlen 3,50 Euro, Tagungsgäste und beruflich Reisende 2,00 Euro. Gäste unter 18 Jahren sind befreit.
Müssen Geschäftsreisende in Bad Kissingen Kurtaxe zahlen?
Ja, aber nur den ermäßigten Satz von 2,00 Euro pro Tag. Dass der Aufenthalt rein beruflich ist, muss dem Vermieter mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Eine allgemeine Befreiung für eine einzelne Übernachtung gibt es nach der heutigen Verordnung nicht mehr.
Wird der Abreisetag berechnet?
Nein. Der Abreisetag ist mit dem Anreisetag abgegolten. In der Praxis zahlt man also einmal pro Übernachtung.
Gibt es eine Obergrenze?
Ja. Die Kurtaxe wird für höchstens 42 Tage im Kalenderjahr berechnet. Zum Normalsatz sind das höchstens 168 Euro pro Person.
Gilt die Kurtaxe im ganzen Stadtgebiet?
Nein. Der Kurbezirk umfasst das Stadtgebiet ohne die Gemeindeteile Albertshausen und Poppenroth. Wer dort übernachtet, zahlt keine Kurtaxe.
Zahlen Besucher, die bei Verwandten wohnen?
Nein, wenn sie dort kostenlos und aus rein familiärem Anlass wohnen. Nach der Kurtax-Verordnung nehmen sie dann keine Unterkunft im Sinne der Kurtaxe. Wird für die Unterkunft bezahlt, fällt die Kurtaxe an.
Quellen
- Bayerische Kurtax-Verordnung (KurtaxV) vom 2. September 2013, Bürgerservice Bayern.Recht
- KurtaxV Anlage 2: Höhe der Kurtaxe in den bayerischen Staatsbädern (gültig ab 01.01.2025)
- Art. 24 Bayerisches Kostengesetz (Kurtaxe)
- Bayerische Staatsbad Bad Kissingen GmbH: Kurtaxe und Gastkarte
- Stadt Bad Kissingen: Bad Kissingen barrierefrei (Kurtaxermäßigung)
- Stadt Bad Kissingen, Rathaus und Bürgerservice: Kurbeitrag und Kurtaxe
- Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe im Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen von 2001 (GVBl. 2001)
- Saale-Zeitung/inFranken: Freistaat erhöht Kissinger Kurtaxe auf 3,60 Euro
- inFranken: Bad Kissingen: 30 Cent mehr pro Tag für Kurtaxe?
- inFranken: Erhöhung: Bad Kissingen weiter Kurtaxenkönig
- Stuttgarter Zeitung: Kurbeiträge: Ärgernis Kurtaxe (2015)
- KissSalis Therme: Vorteile mit der Gastkarte