Ratgeber · Kurtaxe · Baltrum

Kurtaxe Baltrum: Gästebeitrag 2026, Befreiungen und Pflichten für Vermieter

Stand: Oktober 2026

Baltrum erhebt das ganze Jahr über einen Gästebeitrag. Erwachsene zahlen von Mitte März bis Ende Oktober 3,50 € pro Tag, im Winter die Hälfte. Der Ratgeber erklärt Tarife, Befreiungen, Ermäßigungen, die Pflichten der Vermieter und die Entwicklung seit 2015.

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Gästebeitrag · Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober · unter 6 Jahren frei · 6 bis 17 Jahre: 1,50 € / 0,75 € · ab 18 Jahren: 3,50 € / 1,75 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

49,00 €

Je Erwachsenem

24,50 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · Welcher Satz gilt, hängt vom Kalenderdatum ab. Ob An- und Abreisetag zusammen zählen, ist nicht gesichert belegt; der Rechner zählt Übernachtungen. Jahreskarte 105 € (Erwachsene).

Befreiung: Eine Befreiung für beruflich Reisende ist nicht belegt; Firmen sollten das vorab bei der Gemeinde klären.

Hunde zahlen 1,50 € pro Tag, das berücksichtigt der Rechner nicht. Die Jahreskarte steht nur bei Baltrum-Online und ist nur sekundär belegt; das Satzungsdatum (2016) ist nicht gesichert.

Rechnungstext

Gästebeitrag Baltrum: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gästebeitrag Gemeinde Baltrum, baltrum.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Baltrum übernachtet oder als Tagesgast auf die Insel kommt, zahlt einen Beitrag an die Gemeinde. Baltrum trägt seit 1966 das Prädikat „Nordseeheilbad“ und erhebt wie alle deutschen Kurorte einen Gästebeitrag. Dieser Beitrag ist zweckgebunden und darf nur für örtliche touristische Zwecke eingesetzt werden. Die Tagessätze sind seit Jahren gleich geblieben. Eine Neuberechnung ist zwar angekündigt, aber noch nicht umgesetzt. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Gäste, Vermieter und Hoteliers auf der kleinsten bewohnten Ostfriesischen Insel wissen müssen.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Satzung heißt amtlich Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung). Im Alltag spricht die Gemeinde heute vom „Gästebeitrag (ehemals Kurbeitrag)“, die Karte heißt Gästebeitragskarte. Gemeint ist in beiden Fällen dieselbe Abgabe.

Die Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG). Schon 2011 wurde im Rat festgehalten, dass die Gemeinde Baltrum als Nordseeheilbad berechtigt ist, einen Fremdenverkehrs- bzw. Kurbeitrag zu erheben. Auf ihrer Website stellt die Gemeinde die Satzung als PDF bereit. Nach dem Dateinamen stammt diese Fassung aus dem Juni 2016. Das genaue Datum des Beschlusses und der Ausfertigung ist nicht gesichert belegt.

Die Organisation hat sich geändert: Der Rat beschloss im Dezember 2022 die Satzung über die Aufhebung der Betriebssatzung und Auflösung des Eigenbetriebes Kurverwaltung des Nordseeheilbades Baltrum. Seitdem erhebt die Gemeinde den Beitrag direkt.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Baltrum ist eine einzige Gemeinde. Es gibt also keine Unterschiede zwischen Ortsteilen. Die Gemeinde nennt diese Sätze: Erwachsene (ab 18 Jahre): 3,50 € Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: 1,50 € Vom 1. November bis 14. März gilt der ermäßigte Satz: Erwachsene (ab 18 Jahre): 1,75 € Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: –,75 €

GruppeSaison (15.03.–31.10.)Übrige Zeit (01.11.–14.03.)
Erwachsene ab 18 Jahren, pro Tag3,50 €1,75 €
Kinder und Jugendliche 6–17 Jahre, pro Tag1,50 €0,75 €
Kinder unter 6 Jahrenfreifrei
Tagesgast Erwachsene3,00 €1,50 €
Tagesgast Kinder 6–17 Jahre1,00 €0,50 €
Hund, pro Tag1,50 €1,50 €
Hunde-Jahrespauschale45,00 €45,00 €
Jahreskarte Erwachsene105,00 €105,00 €
Jahreskarte Kinder/Jugendliche45,00 €45,00 €

Für die Hundeabgabe gilt: Für mitgebrachte Hunde wird ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe in Höhe von 1,50 € pro Tag erhoben. Es besteht die Möglichkeit einer Jahrespauschale in Höhe von 45,– €. Die Tagesgast-Sätze im Winter gehen aus dem Tarif der Reederei hervor. Dort sind in einzelnen Tagestickets 1,50 € Kurbeitrag für Erwachsene beziehungsweise 0,50 € Kurbeitrag für Kinder enthalten.

Die Jahreskarten zu 105 € und 45 € nennt das Inselmagazin Baltrum-Online. Dort heißt es, die Jahreskurkarte muss beim ersten Aufenthalt eines Jahres gelöst werden. Auf der Gemeindeseite zum Gästebeitrag fanden wir diese Beträge nicht. Sie gelten deshalb nur als sekundär belegt.

Wie die Tage gezählt werden

Welcher Satz gilt, hängt vom Kalenderdatum ab. Vom 15. März bis 31. Oktober gilt der volle Satz, vom 1. November bis 14. März der halbe. Ob An- und Abreisetag auf Baltrum zusammen als ein Tag zählen, ist in den öffentlich einsehbaren Informationen nicht gesichert belegt. In vielen niedersächsischen Satzungen ist das so geregelt, zum Beispiel: An- und Abreisetag rechnen als ein Tag. Für Baltrum entscheidet aber allein die eigene Satzung. Unsere Rechenbeispiele gehen deshalb ausdrücklich nur von der Annahme aus, dass ein berechneter Tag einer Übernachtung entspricht.

Das Online-System erlaubt Buchungen über das ganze Jahr. Laut Baltrum-Online könne auch rückwirkend bis zu 30 Tagen gebucht werden. Wie ein Aufenthalt über den 31. Oktober oder den 15. März hinweg abgerechnet wird, steht in der Satzung. Naheliegend ist, dass jeder Tag mit dem Satz seines Datums berechnet wird. Ausdrücklich belegt ist das in den gesichteten Quellen nicht.

Wer zahlt, wer kassiert?

Den Beitrag schuldet der Gast. Der Vermieter muss ihn aber einziehen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Vermieter nach § 8 der Kurbeitragssatzung verpflichtet sind, den Gästebeitrag einzuziehen und die Gästekarte auszustellen. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit seitens des Vermieters vor. Außerdem haben Vermieter den beitragspflichtigen Personen innerhalb von 24 Stunden eine Gästebeitragskarte auszustellen.

Gäste können den Beitrag auch vorab online zahlen und die Karte selbst ausdrucken. Der Vermieter bleibt trotzdem in der Pflicht: Auch wenn Gäste zusichern, den Gästebeitrag online zu bezahlen, sind Vermieter verpflichtet, zu überprüfen, ob ihre Gäste den Gästebeitrag tatsächlich entrichtet haben. Am Hafen oder in der Tourist-Info kann man nicht nachzahlen. Die Tourist-Info stellt keine Gästebeitragskarten aus. Ihre Gästekarte erhalten Sie von Ihrem Vermieter auf Baltrum. Bei der Abreise wird die Karte am Hafen kontrolliert.

Auch Tagesgäste zahlen. Dazu zählen auch Wattwanderer, die vom Festland nach Baltrum oder umgekehrt wandern. Beim Kauf einer Tagesrückfahrkarte und im Gruppentarif ist der Tageskurbeitrag jeweils bereits enthalten.

Was die Gästekarte bietet

Mit dem Beitrag werden unter anderem die Pacht des Badestrandes, die ausgebildeten Rettungsschwimmer am Badefeld, die Strandreinigung, die Strandunterhaltung, die Pflege der Spielplätze, die Ruhebänke, Wanderwege und Schutzhütten bezahlt. Hinzu kommen das SindBad, das Kinderspöölhus und Veranstaltungen im Haus des Gastes.

Direkte Vorteile gibt es im Meerwasser-Hallenbad: Mit gültiger Gästebeitragskarte gibt es während der Saison 1,– € Ermäßigung, in der übrigen Zeit 0,50 €. Die Karte muss man außerdem vorzeigen, wenn man einen Strandkorb mietet oder das SindBad nutzt. Frei zugängliche Einrichtungen wie der Strand, die Wanderwege und die Spielplätze werden mit dem Beitrag unterhalten.

Umsatzsteuer und Rechnung

Zieht der Vermieter den Beitrag nur im Namen der Gemeinde ein, gilt er umsatzsteuerlich als durchlaufender Posten. Die Kurtaxe ist beim Vermieter, der sie im Namen der Kurgemeinde von dem Kurgast erhebt und abführt, durchlaufender Posten. Auf der Rechnung steht der Gästebeitrag deshalb als eigene Position ohne Umsatzsteuer. Er gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die 7 Prozent auf die Übernachtung.

Anders ist es bei einer Bettensteuer, die der Beherbergungsbetrieb selbst schuldet. Auf Baltrum ist das bisher nur ein Planungsthema: Laut Baltrum-Online nennt der Haushalt als mögliche Maßnahme ab 2030 die Einführung einer Betten- und Übernachtungssteuer. Beschlossen ist das nach unseren Informationen nicht.

Rechenbeispiel

Annahme für alle Beispiele: Ein berechneter Tag entspricht einer Übernachtung. Für Baltrum ist das nicht gesichert belegt.

Beispielrechnung

  1. Beispiel 1: Familie mit zwei Erwachsenen, Kindern von 4 und 10 Jahren und Hund, 7 Nächte im Juli
  2. Erwachsene: 2 × 3,50 € × 7 = 49,00 €
  3. Kind 10 Jahre: 1 × 1,50 € × 7 = 10,50 €
  4. Kind 4 Jahre: frei = 0,00 €
  5. Hund: 1,50 € × 7 = 10,50 €
  6. Gesamt: 70,00 €

Beispielrechnung

  1. Beispiel 2: Paar, 5 Nächte im Februar
  2. Erwachsene: 2 × 1,75 € × 5 = 17,50 €
  3. Gesamt: 17,50 €

Beispielrechnung

  1. Beispiel 3: Gast mit GdB 80 und Begleitperson, 4 Nächte im Mai
  2. Gast: 3,50 € abzüglich 25 % = 2,625 € pro Tag
  3. 2,625 € × 4 = 10,50 €
  4. Begleitperson: befreit = 0,00 €
  5. Gesamt: 10,50 €

Wie bei ermäßigten Tagessätzen gerundet wird, ist nicht gesichert belegt.

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Baltrum ist bei Befreiungen eher zurückhaltend. Bei der Neufassung 2015 hieß es im Rat, dass nicht mehr jede 5. und weitere Person einer Familie befreit werden soll. Außerdem sind keine Befreiungen mehr für Personen vorgesehen, die sich in besonderem Maße für das Wohl der Insel einsetzen.

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 6 Jahre sind frei! Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zahlen den Kindersatz, ab 18 gilt der Erwachsenensatz. Achtung: Die Reederei arbeitet mit anderen Altersgrenzen für ihre Fahrpreise. Diese gelten nicht für den Gästebeitrag.

Menschen mit Behinderung

Die Gemeinde schreibt: Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 80% erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Gästebeitrag. Begleitpersonen sind vom Gästebeitrag befreit. Dabei gibt es eine Einschränkung: Ermäßigte Gästebeitragskarten sind jedoch nicht online buchbar. Bitte wenden Sie sich mit einer gültigen Kopie Ihres Behindertenausweises an Ihren Vermieter. Ob die Begleitperson ein Merkzeichen B im Ausweis braucht, ist nicht gesichert belegt.

Geschäftsreisen

In den gesichteten Quellen gibt es keine Befreiung für beruflich Reisende, Monteure oder Handwerker. Die Gemeinde betont, Baltrum sei ganzjährig gästebeitragspflichtig. Ob die Satzung beruflich bedingte Aufenthalte ausnimmt, ist nicht gesichert belegt. Firmen sollten das vor dem Einsatz bei der Gemeinde klären.

Angehörige von Einwohnern

Einwohner selbst zahlen nicht: Wer seine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung nach dem Niedersächsischen Meldegesetz auf Baltrum hat, ist nicht beitragspflichtig. Als Nachweis gilt heute: Als Nachweis sind ab jetzt der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Für Verwandte oder Freunde, die bei Einwohnern übernachten, ist in den Quellen keine Befreiung belegt.

Weitere Fälle

Die Satzung von 2015 wurde einschließlich der Ergänzung um Erlassanträge beschlossen. Einzelfall-Anträge sind also grundsätzlich vorgesehen. Die Voraussetzungen dafür sind öffentlich nicht gesichert belegt. 2016 beauftragte der Rat die Verwaltung, eine Regelung für alle Kinder- und Jugendgruppen bei Aufenthalten in Heimen zu finden. Ob diese Regelung in die gültige Satzung aufgenommen wurde, ist nicht gesichert belegt.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

In der Spalte Geschäftsreisen steht „pflichtig“, weil für keines der Jahre eine Befreiung für Geschäftsreisende belegt ist.

Entwicklung des Steuersatzes in Baltrum

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

2026

Satz
3,50 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
pflichtig
Wichtige Änderungen
Satz unverändert; Neuberechnung auf 2027 verschoben
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,50 € (Hauptsaison)pflichtigSatz unverändert; Neuberechnung auf 2027 verschobennicht gesichert belegt
20253,50 € (Hauptsaison)pflichtigNeuordnung der Erhebung im Haushalt auf 2026 verschobennicht gesichert belegt
20243,50 € (Hauptsaison)pflichtigKalkulation im Rat angefragt, Bericht nichtöffentlichnicht gesichert belegt
20233,50 € (Hauptsaison)pflichtigInsulanerkarten entfallen, Ausweis als Nachweis; Appell an Vermieternicht gesichert belegt
20223,50 € (Hauptsaison)pflichtigKurverwaltung zum 31.12.2022 aufgelöstnicht gesichert belegt (laut Rat 19 % mehr als 2021)
20213,50 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20203,50 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20193,50 € (Hauptsaison)pflichtiggemeinsames Ticketing und Erhebung durch die Reederei beratennicht gesichert belegt
20183,50 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20173,50 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20163,50 € (Hauptsaison)pflichtigSatzungsfassung 2016; Debatte über Kinder- und Jugendgruppennicht gesichert belegt
20153,50 € (Hauptsaison)pflichtigganzjährige Erhebung, Winter 50 %, Kinder 6–17, Hundeabgabe; Neufassung im Junirund 1,21 Mio. €

Zu 2015 nennen die Berichte zwei Werte. Aus der Ratssitzung im Mai 2016 heißt es, die Gästezahlen ergäben eine Kurbeitragseinnahme von 1.207.253,61 Euro. Ein Bericht vom März 2016 nennt dagegen einen Anstieg von 950.000 Euro in 2013 auf 1,23 Mio. Euro im Jahr 2015. Für 2022 liegt nur ein Vergleichswert vor: Beim Gästebeitrag gab es eine Steigerung von 19% im Jahr 2022 gegenüber 2021. Im Vergleich zu 2019 wurden 4% weniger eingenommen.

Zum Ausblick: Für 2026 meldete Baltrum-Online, der Gästebeitrag auf Baltrum bleibt stabil! Gleichzeitig wurde die Gästebeitragserhebungs-Neuberechnung auf das Jahr 2027 verschoben. Vermieter sollten deshalb mit möglichen neuen Sätzen ab 2027 rechnen. Konkrete Beträge sind noch nicht beschlossen.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Baltrum

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Baltrum 2026?

Vom 15. März bis 31. Oktober zahlen Erwachsene 3,50 € und Kinder von 6 bis 17 Jahren 1,50 € pro Tag. Vom 1. November bis 14. März gilt der halbe Satz: 1,75 € beziehungsweise 0,75 €.

Müssen Kinder auf Baltrum Gästebeitrag zahlen?

Kinder unter 6 Jahren sind frei. Von 6 bis 17 Jahren gilt der Kindersatz, ab 18 Jahren der Erwachsenensatz.

Gibt es eine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung?

Ja. Ab einem GdB von 80 gibt es 25 Prozent Ermäßigung, Begleitpersonen sind befreit. Diese Karten kann man nicht online buchen. Sie werden über den Vermieter ausgestellt, mit Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Kostet ein Hund auf Baltrum extra?

Ja. Für mitgebrachte Hunde fallen das ganze Jahr 1,50 € pro Tag an. Alternativ gibt es eine Jahrespauschale von 45 €.

Wo bekomme ich die Gästebeitragskarte?

Entweder vorab im Online-System der Gemeinde oder vor Ort beim Vermieter. Er muss die Karte innerhalb von 24 Stunden ausstellen. Am Hafen und in der Tourist-Info kann man nicht zahlen.

Zahlen Tagesgäste und Wattwanderer auch?

Ja. In der Saison zahlen Erwachsene 3 € und Kinder 1 €. Bei Tagesrückfahrkarten der Reederei ist der Beitrag schon enthalten. Wattwanderer ohne Fahrkarte vom Wattführer zahlen ihn zusätzlich.

Quellen

  • Gemeinde Baltrum, baltrum.de – Gästebeitrag & Strandkorb
  • Gemeinde Baltrum, baltrum.de – Urlaub ohne Stufen (Urlaub mit Handicap)
  • Gemeinde Baltrum, baltrum.de – Tourist Info & Gästeservice
  • Gemeinde Baltrum, baltrum.de – SindBad
  • Gemeinde Baltrum – Ratsprotokolle vom 18.12.2014, 16.06.2015, 19.12.2022 und 11.03.2024
  • Gemeinde Baltrum – Ratsprotokoll vom 15.12.2011 (Bezug auf das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz)
  • Reederei Baltrum-Linie – Tarife und Information zum Kurbeitrag
  • Baltrum-Online – Berichte zur Kurbeitragssatzung 2015, zu Ratssitzungen 2016 und 2025 sowie zur Gästebeitragserhebung
  • Baltrum-Online – Gästebeitragsrechner
  • Haufe – Durchlaufender Posten, Einzelfälle zur Abgrenzung
  • wonderguest.app – Kurtaxe Baltrum (Rechercheunterlage der Redaktion)