Ratgeber · Kurtaxe · Borkum

Kurtaxe Borkum: Gästebeitrag 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

Auf Borkum zahlen Erwachsene 2026 das ganze Jahr über 4,80 Euro Gästebeitrag pro Übernachtung, Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts. Der Ratgeber erklärt Sätze, Zählweise, Gästekarte, Umsatzsteuer und alle Befreiungen. Dazu kommt eine Jahresübersicht bis 2018 mit dem Hinweis auf die neue Verwandtenregel ab 2027.

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Gästebeitrag · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 12 frei · 12 bis 17 Jahre: 1,50 € / 1,50 € · Erwachsene: 4,80 € / 4,80 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

67,20 €

Je Erwachsenem

33,60 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,80 € · Je Übernachtung, ganzjährig gleicher Satz. Höchstens der Jahresgästebeitrag (Erwachsene 144 €).

Befreiung: Ausschließlich beruflich Anwesende sind mit Nachweis des Arbeitgebers befreit (ohne Gästekarte).

Tagesgäste ab 12 Jahren zahlen 4,00 €. Der Rechner gilt für Übernachtungsgäste. Der Höchstbetrag von 144 € gilt für Erwachsene; für Jugendliche liegt der Jahresbeitrag bei 45 €.

Rechnungstext

Gästebeitrag Borkum: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 67,20 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: borkum.de, Gästebeitragssatzung in Kraft seit 01.01.2025. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Borkum übernachtet, zahlt einen Gästebeitrag. Früher hieß die Abgabe Kurbeitrag oder Kurtaxe, viele Gäste und Vermieter sagen das bis heute. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es auf der größten Ostfriesischen Insel keine Haupt- und Nebensaison mehr: Erwachsene zahlen ganzjährig 4,80 Euro pro Nacht. Der Stadtrat hat die Sätze für 2026 nicht verändert, und auch für 2027 hat die Stadt Borkum angekündigt, den Leit-Gästebeitrag bei 4,80 Euro zu lassen. Neu wird ab 2027 aber die Regelung für Verwandtenbesuche. Dieser Ratgeber zeigt, was Gäste zahlen, wer befreit ist und welche Pflichten Vermieter und Hoteliers haben.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Der amtliche Name lautet Gästebeitrag. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Borkum (Gästebeitragssatzung) vom 19.09.2019. Sie gilt seit dem 1. Januar 2020 und hat die frühere Kurbeitragssatzung abgelöst. Aktuell gilt die Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Für 2026 hat der Rat keine neuen Sätze beschlossen. Laut Ostfriesen-Zeitung begründete die Stadtkämmerei das damit, dass die bisherige Kalkulation die Kosten deckt.

Im Landesrecht stützt sich der Beitrag auf § 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Danach dürfen staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte einen Gästebeitrag erheben. Borkum ist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Die Abgabe erhebt die Stadt Borkum. Die Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG) ermittelt in ihrem Auftrag die Berechnungsgrundlagen, erstellt die Bescheide und nimmt die Beiträge im Namen der Stadt entgegen. Zuständig ist die Gästebeitragskasse in der Kulturinsel, Goethestraße 25.

Mit dem Geld werden touristische Einrichtungen und Veranstaltungen finanziert. Die Satzung nennt den Seebadebetrieb mit bewachten Stränden, die Promenade, das Gezeitenland, die Spielinsel sowie Park- und Grünanlagen. Seit 2025 sollen Gästebeiträge 88,4 Prozent der Kosten der Einrichtungen und 95 Prozent der Kosten der Veranstaltungen decken. Die Stadt muss kostendeckend kalkulieren: Nimmt sie zu viel ein, muss sie die Beiträge in den Folgejahren senken. Wichtig: Der Beitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und wie oft jemand die Einrichtungen tatsächlich nutzt.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Borkum besteht aus einer einzigen Stadt, daher gilt auf der ganzen Insel derselbe Satz. Eine Saisonunterscheidung gibt es nicht mehr.

PersonengruppePro Übernachtung (ganzjährig)Jahresgästebeitrag
Erwachsene ab 18 Jahren4,80 €144,00 €
Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren1,50 €45,00 €
Schwerbehinderte mit GdB 100 oder Merkzeichen „B“ sowie deren Begleitperson2,40 €72,00 €
Schwerbehinderte Kinder von 12 bis 17 Jahren (GdB 100 oder Merkzeichen „B“)0,75 €22,50 €
Kinder unter 12 Jahrenfreifrei
Tagesgäste ab 12 Jahren4,00 € pro Tag–
Verwandten-Jahresgästekarte (freiwillig)–10,00 €

Die Sätze stammen aus der Gästebeitragssatzung in der Fassung ab 2025 und aus dem Flyer der NBG (Stand Februar 2026). Wer ein schwerbehindertes Kind mit Merkzeichen „B“ begleitet, zahlt als Erwachsener den ermäßigten Satz von 2,40 Euro.

Wie die Tage gezählt werden

Abgerechnet wird nach Übernachtungen, nicht nach Kalendertagen. Wer am Samstag anreist und am folgenden Samstag abreist, zahlt also für sieben Nächte. Nur bei Tagesgästen zählt der Kalendertag.

  • Jahreshöchstbetrag: In einem Kalenderjahr zahlt niemand mehr als den Jahresgästebeitrag. Die Aufenthalte müssen dafür nicht am Stück liegen. Was im laufenden Jahr schon gezahlt wurde, wird angerechnet.
  • Vorzeitige Abreise: Die NBG erstattet auf Antrag den zu viel gezahlten Betrag, berechnet nach den Übernachtungen.
  • Vorauszahlung: Der Beitrag wird nach den geplanten Übernachtungen berechnet und vorab fällig.
  • Zweitwohnungen: Eigentümer und Miteigentümer von Zweitwohnungen sowie ihre Familienmitglieder zahlen den Jahresgästebeitrag, egal wie lange sie sich auf der Insel aufhalten.
  • Wohnmobile, Wohnwagen und Zelte: Bleiben sie länger als 30 Tage ohne Unterbrechung auf einem Stellplatz, gilt die Jahresregelung entsprechend.

Wer zahlt, wer kassiert?

Den Beitrag schuldet der Gast. Pflichtig ist, wer auf Borkum übernachtet und dort weder seine alleinige Wohnung noch seine Hauptwohnung hat. Das gilt auch für Kur- und Reha-Gäste und für Tagesgäste, die sich zur Erholung auf der Insel aufhalten.

Kassiert wird über den Vermieter. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsvermieter müssen ihren Gästen innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine Gästekarte ausstellen und den Beitrag einziehen. Anschließend führen sie ihn an die Gästebeitragskasse ab. Außerdem müssen sie ein Gästeverzeichnis führen. Dort tragen sie am Ankunftstag jeden Gast ein, auch ermäßigte oder befreite Gäste: Name, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung, An- und Abreisetag und gegebenenfalls den Grund für die Ermäßigung. Die Stadt stellt dafür einen Muster-Meldevordruck bereit. Die Satzung nennt außerdem eine Frist von 48 Stunden für weitere Vermieterpflichten. Die genauen Einzelheiten sollten Vermieter direkt im Satzungstext nachlesen.

Wer privat unterkommt, zum Beispiel bei Verwandten, zahlt direkt an der Gästebeitragskasse. Das gilt auch für Inhaber einer Jahresgästekarte.

Was die Gästekarte bietet

Die Gästekarte ist der Nachweis, dass der Beitrag bezahlt wurde. Mit dem Geld finanziert die Stadt unter anderem den freien Zugang zu allen Stränden und bewachten Badefeldern, zu Parks und Spielplätzen sowie die Pflege der Strandpromenade. Nach Angaben der NBG organisiert sie jedes Jahr knapp 100 eigene Veranstaltungen. Die Karte braucht man für den Einlass ins Gezeitenland, ins Nordsee-Aquarium, in die Spielinsel und in den Neuen Leuchtturm sowie für Angebote der Kulturinsel. Laut NBG können Gäste die Angebote damit kostenlos oder vergünstigt nutzen. Konkrete Rabatte für einzelne Einrichtungen sind hier nicht gesichert belegt.

Die Karte ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Die NBG weist darauf hin, dass ohne Gästekarte und amtlichen Lichtbildausweis der Einlass verweigert werden kann. Wer die Karte weitergibt oder missbraucht, begeht nach der Satzung eine Ordnungswidrigkeit.

Umsatzsteuer und Rechnung

Der Gästebeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Der Vermieter nimmt ihn im Namen und für Rechnung der Stadt Borkum ein. Steuerlich ist er deshalb ein durchlaufender Posten: Er gehört nicht zum Entgelt für die Übernachtung, und es fällt keine Umsatzsteuer darauf an. Auf der Rechnung sollte er getrennt von der Übernachtung und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden, etwa als „Gästebeitrag Stadt Borkum, 7 Nächte, 2 Erwachsene“.

In der Borkumer Kommunalpolitik wurde in den vergangenen Jahren über die steuerliche Behandlung des Gästebeitrags diskutiert. Dabei ging es um die Vorsteuer bei der NBG, nicht um die Rechnung an den Gast.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Familie mit zwei Erwachsenen, einem 14-jährigen und einem 9-jährigen Kind, sieben Nächte im August 2026.

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 2 × 4,80 € × 7 Nächte = 67,20 €
  2. Jugendlicher (14): 1 × 1,50 € × 7 Nächte = 10,50 €
  3. Kind (9): beitragsfrei = 0,00 €
  4. Gästebeitrag gesamt: 77,70 €

Beispiel 2: Erwachsener mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen „B“ reist mit Begleitperson an, zehn Nächte im November.

Beispielrechnung

  1. Gast mit Merkzeichen „B“: 2,40 € × 10 Nächte = 24,00 €
  2. Begleitperson: 2,40 € × 10 Nächte = 24,00 €
  3. Gästebeitrag gesamt: 48,00 €

Beispiel 3: Langzeitgast, im Jahr 2026 verteilt auf mehrere Aufenthalte insgesamt 35 Nächte.

Beispielrechnung

  1. Rechnerisch: 35 Nächte × 4,80 € = 168,00 €
  2. Jahreshöchstbetrag Erwachsene: 144,00 €
  3. Zu zahlen im Kalenderjahr: 144,00 €
  4. Ersparnis gegenüber der Einzelabrechnung: 24,00 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in den Fällen, die die Satzung nennt. Wer befreit ist, muss das selbst nachweisen. Auch befreite und ermäßigte Gäste muss der Vermieter im Gästeverzeichnis eintragen.

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 12 Jahren zahlen nichts. Ab dem 12. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag gilt der Satz von 1,50 Euro pro Nacht, höchstens 45 Euro im Jahr. Eine allgemeine Ermäßigung für Schüler, Studenten oder Rentner ist in der aktuellen Satzung nicht gesichert belegt. Rentner zahlen den vollen Satz.

Menschen mit Behinderung

Eine vollständige Befreiung gibt es nicht, wohl aber eine Ermäßigung um 50 Prozent. Sie gilt für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „B“ und deren Begleitperson: 2,40 Euro pro Nacht, höchstens 72 Euro im Jahr. Für schwerbehinderte Jugendliche von 12 bis 17 Jahren unter denselben Voraussetzungen sind es 0,75 Euro, höchstens 22,50 Euro im Jahr. Der Ausweis sollte bei der Anreise vorgelegt werden, damit der Vermieter den Ermäßigungsgrund eintragen kann.

Geschäftsreisen

Wer sich nur zur Berufsausübung auf Borkum aufhält, ist befreit. Das gilt etwa für Monteure, Handwerker, Außendienstler oder Seminarreferenten. Die Redaktion hat als Nachweis eine Bescheinigung des Arbeitgebers recherchiert. Wer befreit ist, bekommt keine Gästekarte und kann die Vorteile der Karte damit auch nicht nutzen. Mischt sich die Dienstreise mit Urlaub, etwa durch eine Verlängerung am Wochenende, ist für die privaten Nächte nach dem Sinn der Satzung der Beitrag fällig. Eine ausdrückliche Regelung dazu ist nicht gesichert belegt.

Angehörige von Einwohnern

Nach der bis Ende 2026 geltenden Regelung sind bestimmte Verwandte vom Gästebeitrag ausgenommen, ohne dass sie etwas nachweisen müssen. Das betrifft etwa Kinder, Enkelkinder und Eltern von Einwohnern, wenn sie unentgeltlich in deren Haushalt wohnen. Daneben gibt es seit 2020 die freiwillige Verwandten-Jahresgästekarte für 10 Euro im Jahr. Den Antrag stellt man bei der Stadt.

Ab 2027 ändert sich das: Die bisherige Ausnahme entfällt. Gleichzeitig wird der Kreis der Angehörigen erweitert, für die eine Verwandten-Jahresgästekarte beantragt werden kann. Dazu zählen dann Ehepartner, Kinder und Enkelkinder samt Ehepartnern, Geschwister und deren Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern und Großeltern. Nach einem Bericht über die Ratssitzung vom 20.08.2026 dürfen nicht nur Einwohner mit Hauptwohnung auf Borkum den Antrag stellen, sondern auch Menschen mit einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis auf der Insel. Die Stadt will die genauen Regeln noch bekannt geben.

Weitere Fälle

  • Wehrdienstleistende während ihrer Stationierung und Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienststelle auf Borkum sind befreit.
  • Für Gäste, die zu besonderen Familienfeiern anreisen (etwa Hochzeit, Ehejubiläum, Taufe, Firmung oder Jugendweihe), enthält die Satzung eine Sonderregelung. Ob es sich um eine Befreiung oder eine Vergünstigung handelt und wie lange sie gilt, ist nicht gesichert belegt. Gäste sollten das vorab bei der Gästebeitragskasse erfragen.
  • Kur- und Reha-Gäste sind nicht befreit, sondern ausdrücklich beitragspflichtig.
  • Zweitwohnungsbesitzer sind nicht befreit. Sie zahlen den Jahresgästebeitrag.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Borkum

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit

4 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
4,80 € (ganzjährig)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Sätze unverändert; Satzung in der Fassung ab 2025 gilt weiter; im August 2026 beschließt der Rat für 2027 unveränderte Sätze und eine neue Verwandtenregel
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20264,80 € (ganzjährig)befreitSätze unverändert; Satzung in der Fassung ab 2025 gilt weiter; im August 2026 beschließt der Rat für 2027 unveränderte Sätze und eine neue Verwandtenregelnicht gesichert belegt
20254,80 € (ganzjährig)befreit5. Änderungssatzung vom 21.11.2024; neue Kostendeckungsanteile (88,4 % Einrichtungen, 95 % Veranstaltungen); NBG muss rund 3,5 Mio. € einsparennicht gesichert belegt
20244,80 € (ganzjährig)befreitHaupt- und Nebensaison abgeschafft; Jahresbeitrag steigt von 134,40 auf 144,00 €; Tagesgäste zahlen 4,00 statt 3,30 €nicht gesichert belegt
20234,80 € (Hauptsaison)befreit3. Änderungssatzung vom 08.12.2022; Erhöhung von 3,50 auf 4,80 €; Nebensaison 3,60 €; Jahresbeitrag 134,40 €nicht gesichert belegt
20223,50 € (Hauptsaison)befreit (Grundsatzung 2019)Satz laut Lokalpresse; weitere Details nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
2021nicht gesichert belegtbefreit (Grundsatzung 2019)nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
2020nicht gesichert belegtbefreit (Grundsatzung 2019)Neue Gästebeitragssatzung vom 19.09.2019 tritt in Kraft; Umbenennung von Kurbeitrag in Gästebeitrag; Verwandten-Jahresgästekarte eingeführtnicht gesichert belegt
2019nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtletztes Jahr der Kurbeitragssatzungnicht gesichert belegt
2018nicht gesichert belegtnicht gesichert belegtKurbeitragssatzungnicht gesichert belegt

Die Ostfriesen-Zeitung und die Borkumer Zeitung berichten übereinstimmend, dass der Satz von 3,50 Euro bis Ende 2022 galt. Seit wann genau, ist nicht gesichert belegt. Laut Ostfriesen-Zeitung lag der Satz 2013 noch bei 3,20 Euro in der Hauptsaison. Im Jahr 2022 zählte Borkum laut NBG 2.309.856 Übernachtungen. Wie viel Geld der Gästebeitrag in einzelnen Jahren eingebracht hat, ist nicht gesichert belegt.

Die Angaben in diesem Ratgeber stützen sich auf die Gästebeitragssatzung der Stadt Borkum (Lesefassungen gültig ab 2023 und ab 2025), die Informationsseite und den Gästebeitrag-Flyer 2026 der Nordseeheilbad Borkum GmbH, die Mitteilung der Stadt Borkum zum Gästebeitrag 2027, die Sachstandsmitteilung der Stadt zum Gästebeitrag 2024 sowie auf Berichte der Ostfriesen-Zeitung, der Borkumer Zeitung und der Nordwest-Zeitung.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Borkum

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Borkum 2026?

Erwachsene zahlen das ganze Jahr über 4,80 Euro Gästebeitrag pro Übernachtung, höchstens 144 Euro im Kalenderjahr. Jugendliche von 12 bis 17 Jahren zahlen 1,50 Euro, Kinder unter 12 Jahren nichts. Tagesgäste ab 12 Jahren zahlen 4,00 Euro pro Tag.

Gibt es auf Borkum noch eine günstigere Nebensaison?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 gilt ein einheitlicher Satz für das ganze Jahr. Nur 2023 gab es noch einen niedrigeren Nebensaisonsatz von 3,60 Euro.

Müssen Geschäftsreisende auf Borkum Gästebeitrag zahlen?

Nein. Wer sich nur beruflich auf der Insel aufhält, ist befreit und muss das nachweisen, zum Beispiel mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine Gästekarte bekommen befreite Geschäftsreisende nicht.

Gibt es eine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung?

Ja. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 oder mit Merkzeichen „B“ sowie ihre Begleitperson zahlen 2,40 Euro pro Nacht, höchstens 72 Euro im Jahr. Für schwerbehinderte Jugendliche von 12 bis 17 Jahren sind es 0,75 Euro.

Was ändert sich 2027 für Verwandtenbesuche?

Die bisherige Ausnahme für Kinder, Enkel und Eltern, die unentgeltlich im Haushalt von Einwohnern wohnen, entfällt. Stattdessen können deutlich mehr Angehörige die Verwandten-Jahresgästekarte nutzen, die bisher 10 Euro im Jahr kostet. Der Leit-Gästebeitrag bleibt 2027 bei 4,80 Euro.

Fällt auf den Gästebeitrag Umsatzsteuer an?

Nein. Der Vermieter nimmt den Gästebeitrag im Namen und für Rechnung der Stadt ein, steuerlich ist er deshalb ein durchlaufender Posten. Auf der Rechnung sollte er getrennt und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Quellen

  • Stadt Borkum – Gästebeitragssatzung vom 19.09.2019 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 21.11.2024 (Lesefassung, gültig ab 01.01.2025)
  • Stadt Borkum – Gästebeitragssatzung, Lesefassung inkl. 3. Änderungssatzung vom 08.12.2022 (gültig ab 01.01.2023)
  • Nordseeheilbad Borkum GmbH – Informationsseite Gästebeitrag auf borkum.de
  • Nordseeheilbad Borkum GmbH – Flyer Gästebeitrag 2026 (Stand 17.02.2026)
  • Nordseeheilbad Borkum GmbH – Flyer Gästebeitrag 2025 und Flyer Gästebeitrag 2023
  • Stadt Borkum – Mitteilung „Leit-Gästebeitrag bleibt 2027 unverändert – Verwandten-Jahresgästekarte wird erweitert“
  • Stadt Borkum – Bürgerservice Gästebeitrag mit Antrag Verwandtenjahresgästekarte und Muster-Meldevordruck
  • Stadt Borkum – Sachstandsmitteilung über Gästebeiträge für 2024 und Erläuterung zur Ermittlung des Gästebeitrags
  • Ostfriesen-Zeitung – Berichte zum ganzjährigen Gästebeitrag 2024 und zum unveränderten Gästebeitrag 2026
  • Borkumer Zeitung – Berichte zum Gästebeitrag 2024 und 2025
  • Nordwest-Zeitung – Bericht zum Wirtschaftsausschuss und Gästebeitrag 2025
  • Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), § 10