Ratgeber · Kurtaxe · Büsum
Kurtaxe Büsum: Sätze 2026, Befreiungen, Rechenbeispiele und Entwicklung seit 2018
Stand: Oktober 2026
In Büsum kostet die Kurabgabe 2026 unverändert 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison und 2,80 € in der Nebensaison. An- und Abreisetag werden beide berechnet, Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts. Der Ratgeber erklärt alle Befreiungen, die Pflichten der Vermieter und wie sich die Abgabe seit 2018 entwickelt hat.
Betrag direkt ausrechnen
Kurabgabe · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober und 25. Dezember bis 7. Januar · unter 16 frei · ab 16 Jahren: 4,00 € / 2,80 €
Kurtaxe gesamt
56,00 €
Je Erwachsenem
28,00 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,00 € · Je Aufenthaltstag, höchstens bis zur Jahreskurabgabe von 112 €.
Kurabgabe Büsum: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 56,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Büsum, gültig ab 01.01.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Büsum übernachtet oder als Tagesgast an den Deich geht, zahlt Kurabgabe. Für 2026 hat das Nordseeheilbad die Sätze für Gäste nicht verändert, dafür aber einige Regeln angepasst. Die neue Kurabgabesatzung für die Gemeinde Büsum wurde am 6. November 2025 durch die Gemeindevertretung verabschiedet. Bei den Abgabenhöhen gibt es keine Änderungen. Dieser Ratgeber zeigt, was Gäste zahlen, wer befreit ist und worauf Vermieter und Hoteliers bei Einzug, Abrechnung und Rechnung achten müssen.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
In der Satzung heißt die Abgabe „Kurabgabe“. Umgangssprachlich sagt man Kurtaxe, Gästebeitrag oder einfach Gästekarte, denn die Karte ist der Nachweis der Zahlung. Seit 01.01.2026 gilt die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum vom 06.11.2025. Grundlage sind die Gemeindeordnung und das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein, das in § 10 anerkannten Kur- und Erholungsorten die Erhebung einer Kurabgabe erlaubt.
Die Gemeinde Büsum ist als Seeheilbad anerkannt. Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte Gemeindegebiet. Mit der Abgabe deckt die Gemeinde ihre sonst nicht gedeckten Kosten für Kureinrichtungen einschließlich Strand und für touristische Veranstaltungen. Wichtig für Gäste: Die Kurabgabe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Kureinrichtungen in Anspruch genommen werden. Nach der Satzung 2025 trug die Gemeinde 5,90 v.H. ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands selbst. Ob dieser Anteil 2026 gleich geblieben ist, ist nicht gesichert belegt.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
| Zeitraum 2026 | Saison | Regulär pro Tag | Ermäßigt pro Tag |
|---|---|---|---|
| 01.01. bis 07.01. | Hauptsaison | 4,00 € | 2,80 € |
| 08.01. bis 31.03. | Nebensaison | 2,80 € | 2,00 € |
| 01.04. bis 31.10. | Hauptsaison | 4,00 € | 2,80 € |
| 01.11. bis 24.12. | Nebensaison | 2,80 € | 2,00 € |
| 25.12. bis 31.12. | Hauptsaison | 4,00 € | 2,80 € |
| Jahresgästekarte | ganzjährig | 112,00 € | 78,40 € |
Die Sätze bestätigt die Gemeinde auf ihrer Gästekarten-Seite: Jahresgästekarte · 112,00 Euro (78,40 Euro ermäßigt). Für Einheimische gibt es eigene Regeln:
| Personengruppe | Kurabgabe 2026 |
|---|---|
| Einwohner der Gemeinde Büsum | keine Kurabgabe |
| Einwohner der übrigen Gemeinden im Amt Büsum-Wesselburen | Jahresgästekarte 39,00 € |
| Gäste in der Nachbargemeinde Westerdeichstrich | eigene Satzung: 2,00 € (Hauptsaison), 1,00 € (übrige Zeit) |
Einwohner und Einwohnerinnen des Amtes Büsum-Wesselburen können beim Kur und Tourismus Service gegen Vorlage des Personalausweises für 39 Euro eine Jahresgästekarte erwerben. Dies gilt nicht für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Büsum diese zahlen weiterhin keine Kurabgabe. In Westerdeichstrich gelten laut Gemeindeseite für abgabepflichtige Personen (ab 16 Jahren) 2,00 EUR/Tag, für den übrigen Zeitraum 1,00 EUR/Tag.
Wie die Tage gezählt werden
Büsum rechnet nach Kalendertagen, nicht nach Nächten. Für den Anreisetag und den Abreisetag wird die Kurabgabe in der jeweils geltenden Höhe erhoben. Die Gemeinde begründet das mit der Gleichbehandlung: Die Kurabgabe wird nach dem Gleichheitsprinzip sowohl für Tagesgäste als auch Übernachtungsgäste pro Tag (und nicht Nacht) erhoben. Eine Woche mit sieben Nächten bedeutet also acht abgabepflichtige Tage. Tatsächlich berechnet Büsum seit 2023 sowohl für den An- als auch für den Abreisetag Kurtaxe. Vorher war der Abreisetag frei.
Es gibt eine Obergrenze. Die Kurabgabe wird für jeden ununterbrochenen Aufenthalt höchstens bis zur Höhe der Jahreskurabgabe erhoben, und das gilt auch für mehrere Aufenthalte im selben Kalenderjahr. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Person im Kalenderjahr 112,00 € (28 volle Tagessätze der Hauptsaison). Für Eigentümer von Zweitwohnungen gilt etwas anderes: Sie und ihre Ehepartner zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe, wenn das Eigentum oder der Besitz im laufenden Jahr mindestens drei Monate bestanden hat und sie sich in dieser Zeit tatsächlich im Ort aufgehalten haben.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Kurabgabe schuldet der Gast. Die Kurabgabepflicht entsteht bei Ankunft in Büsum und Nutzung der touristischen Infrastruktur (z.B. Hauptstrand, Toilettenanlagen). Eingezogen wird sie meist vom Gastgeber. Wer im Erhebungsgebiet Gäste beherbergt, ist verpflichtet, die von ihm aufgenommenen Personen anzumelden sowie die Kurabgabe von den kurabgabepflichtigen Gästen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Vermieter und zugelassene Ausgabestellen haften dafür.
Gemeldet wird digital: Die Gastgebenden können ab sofort für das kommende Jahr die Gästekarten im AVS-System anlegen. Der Gast bekommt seine Gästekarte in der Regel bei der Anreise. Tagesgäste kaufen ihre Karte an Automaten, an den Strandservicehäuschen oder online. Für Kinder geht das allerdings nicht im Netz: Tagesgästekarten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann nicht online erworben werden. Sie muss aufgrund der Nachweispflicht vor Ort an den Strandservicehäuschen oder in der Tourist-Information abgeholt werden.
Was die Gästekarte bietet
Mit dieser Karte erhaltet ihr Zugang zu speziellen Angeboten, Ermäßigungen bei verschiedenen Freizeitbeschäftigungen und kostenlosen Eintritt zu einem Großteil der Veranstaltungen in Büsum. Sie dient auch als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe. Die Gemeinde betont: Die Kurabgabe ist also kein „Strandeintritt“, sondern ermöglicht sämtliche Angebote des Nordsee-Heilbades Büsum. Mit dem Geld werden laut Gastgeberangaben unter anderem die Pflege des Deiches, des Kurparks, die Wartung und Reinigung der WC-Anlagen, die Rettungsschwimmer und Sanitätsstationen, die Kurkonzerte der Unterhalt des Piratenmeeres bezahlt. Ganz praktisch: Ohne gültige Gästekarte vermietet der Strandservice keinen Korb. Die Gästekarte aus Westerdeichstrich gilt nach Angaben der Nachbargemeinde auch in Büsum, etwa für den Strand und die kostenlose Kleinbahn innerorts.
Umsatzsteuer und Rechnung
Die Büsumer Sätze sind Bruttobeträge. Schon die Satzung 2025 legt fest: In den Kurabgabesätzen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe enthalten. Für die Überlassung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Diese Steuer schuldet die Gemeinde, nicht der Vermieter.
Für Gastgeber ist die Kurabgabe ein durchlaufender Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG, wenn sie sie im Namen und für Rechnung der Gemeinde einzieht. Sie gehört dann nicht zum eigenen Entgelt und wird nicht in die eigene Umsatzsteuer eingerechnet. Auf der Rechnung sollte die Kurabgabe in einer eigenen Zeile stehen, etwa „Kurabgabe Gemeinde Büsum, 2 Personen × 8 Tage, durchlaufender Posten“, und zwar ohne eigenen Steuerausweis.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar mit zwei Kindern (10 und 14 Jahre) bleibt im Juli sieben Nächte, von Samstag bis Samstag.
Beispielrechnung
- Abgabepflichtige Tage: 7 Nächte + 1 = 8 Tage
- Erwachsene: 2 × 8 Tage × 4,00 € = 64,00 €
- Kinder unter 16: 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 64,00 €
In manchen Medienberichten ist von rund 56 Euro pro Sommerwoche für ein Paar die Rede. Das stimmt nur für sieben Kalendertage, also sechs Nächte.
Beispiel 2: Ein Gast reist über den Saisonwechsel, Anreise am 28. Oktober, Abreise am 4. November.
Beispielrechnung
- 28.10. bis 31.10.: 4 Tage × 4,00 € = 16,00 €
- 01.11. bis 04.11.: 4 Tage × 2,80 € = 11,20 €
- Gesamt regulär: 27,20 €
- Mit Ermäßigung (z. B. GdB 80): 4 × 2,80 € + 4 × 2,00 € = 19,20 €
Beispiel 3: Eine Person verbringt fünf Wochen am Stück im Sommer, das sind 36 Kalendertage.
Beispielrechnung
- Rechnerisch: 36 Tage × 4,00 € = 144,00 €
- Obergrenze Jahreskurabgabe: 112,00 €
- Zu zahlen: 112,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, die Satzung kennt mehrere Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss die Voraussetzungen selbst nachweisen. Nach früheren Satzungsfassungen musste eine Erstattung bereits gezahlter Kurabgabe binnen drei Monaten nach der Abreise geltend gemacht werden. Auch befreite Gäste erhalten eine Gästekarte.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche zahlen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nichts, wenn sie ihr Alter nachweisen. Die Tagesgästekarte formuliert es so: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von der Kurabgabe befreit. Ab dem 16. Geburtstag gilt der volle Satz.
Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung gibt es zwei Stufen. Ganz befreit sind Blinde sowie hilflose Personen mit dem Merkzeichen "BL" bzw. "H" im Behindertenausweis sind von der Kurabgabe befreit. Ebenfalls befreit ist jeweils eine Begleitperson, auch wenn diese nicht im Behindertenausweis vermerkt ist.
Den ermäßigten Satz (2,80 € bzw. 2,00 €) zahlen Menschen mit einem GdB von 80 oder mehr sowie mit einem GdB von mindestens 50 und dem Merkzeichen „G“ oder „aG“. Das gilt laut Gästekarten-Flyer auch für Begleitpersonen dieser schwerbehinderten Personen, wenn die schwerbehinderten Personen nachweislich auf eine ständige Begleitung angewiesen sind. Die Jahreskurabgabe ermäßigt sich für Personen nach Absatz 1 und 2 um 30 v. H. Keine Ermäßigung gibt es, wenn ein anderer Träger die Kurabgabe vollständig übernimmt.
Geschäftsreisen
Nach der Satzung 2026 sind Aufenthalte aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung befreit, wenn die Kureinrichtungen nicht genutzt werden. Die Befreiung gilt also nur unter Bedingungen. Wer abends an den Strand oder auf den Deich geht, wird abgabepflichtig, denn Kurabgabe zahlen auch nicht abgabepflichtige Personen, wenn sie Kureinrichtungen tatsächlich in Anspruch nehmen. Ausdrücklich befreit sind außerdem Busfahrer und Reiseleiter von Reisegruppen. Welche Nachweise der Kur und Tourismus Service konkret verlangt, ist nicht gesichert belegt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers sollte man vorsorglich dabeihaben.
Angehörige von Einwohnern
Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern von Personen mit Hauptwohnung in Büsum sind befreit, wenn sie unentgeltlich aufgenommen werden und die Kureinrichtungen nicht nutzen. Diese Gruppe nannte schon die Satzung vom März 2023. Die Einwohner der Gemeinde selbst zahlen keine Kurabgabe. Die Bewohner der übrigen Gemeinden im Amt Büsum-Wesselburen zahlen seit 2026 39 € für die Jahreskarte statt bisher 25 €.
Weitere Fälle
Laut den von der Redaktion geprüften Satzungsunterlagen gibt es außerdem diese Befreiungen:
- bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung
- Gäste mit gültiger Kur- oder Gästekarte einer anderen schleswig-holsteinischen Gemeinde mit Kurabgabe, wenn Gegenseitigkeit vereinbart ist
Beide Regelungen konnten wir in den öffentlich zugänglichen Auszügen nicht unabhängig gegenprüfen. Vor allem bei der Gegenseitigkeitsregel sollte man vorab beim Kur und Tourismus Service nachfragen, welche Orte dazugehören. Den Gruppentarif früherer Jahre gibt es seit 2024 nicht mehr.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen befreit
4 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 4,00 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- Satzung vom 06.11.2025; Jahreskarte für Amtseinwohner 39 € statt 25 €; 6 € Bearbeitungsgebühr ohne Karte am Deich
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,00 € (Hauptsaison) | befreit | Satzung vom 06.11.2025; Jahreskarte für Amtseinwohner 39 € statt 25 €; 6 € Bearbeitungsgebühr ohne Karte am Deich | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 4,00 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | Satzung vom 22.11.2024, Sätze unverändert, Jahreskarte 112 € | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 4,00 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | Erhöhung von 3,00 € auf 4,00 €, Nebensaison 2,80 €, Jahreskarte 112 €, Gruppentarif entfällt | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | An- und Abreisetag werden berechnet; Neufassung vom 31.03.2023: Nebensaison 2,00 €, Jahreskarte 84 € | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit (nicht gesichert belegt) | neue Satzung ab 01.01.2022 auf Basis einer Kalkulation, Vorsaison 1,50 € | 4,415 Mio. € |
| 2021 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Satzung vom 16.12.2020 | rechnerisch rund 4,13 Mio. € |
| 2020 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
Für 2022 legte der Hauptausschuss nach einer Kalkulation fest, die Höhe der Kurabgabe in der Vorsaison auf 1,50 € und in der Hauptsaison auf 3,00 €. Den Sprung zu 2024 dokumentieren Gastgeber: In der Hauptsaison wird die Kurabgabe auf 4,00 Euro erhöht. • In der Nebensaison wird die Kurabgabe auf 2,80 Euro erhöht. • Der Gruppentarif entfällt. Die Einnahmen für 2022 stammen aus dem Beteiligungsbericht 2023 der Gemeinde: Die Mittel aus der Kurabgabe haben sich zum Vorjahr um EUR 286.000,00 (= 6,5%) auf EUR 4,415 Mio. erhöht. Den Wert für 2021 haben wir daraus zurückgerechnet. Die Sätze für 2018 bis 2021 konnten wir in amtlichen Quellen nicht sicher belegen. Ein Vergleichsportal nennt für Büsum 1,50 € und 3,00 €, gibt aber kein Jahr an.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Büsum
Wie hoch ist die Kurtaxe in Büsum 2026?
In der Hauptsaison (1. bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. bis 31. Dezember) zahlen Erwachsene 4,00 € pro Tag, in der Nebensaison 2,80 €. Der ermäßigte Satz liegt bei 2,80 € bzw. 2,00 €. Die Jahresgästekarte kostet 112,00 €, ermäßigt 78,40 €.
Wird der Abreisetag in Büsum berechnet?
Ja. Seit 2023 berechnet Büsum sowohl den Anreise- als auch den Abreisetag. Eine Woche mit sieben Nächten bedeutet also acht abgabepflichtige Tage.
Müssen Kinder in Büsum Kurabgabe zahlen?
Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit, wenn sie ihr Alter nachweisen. Tagesgästekarten für Kinder gibt es nur vor Ort, nicht online.
Sind Geschäftsreisende in Büsum von der Kurabgabe befreit?
Berufliche Aufenthalte und Aufenthalte zur Ausbildung sind nach der Satzung befreit, aber nur, wenn die Kureinrichtungen wie Strand oder Deich nicht genutzt werden. Wer sie nutzt, muss zahlen. Busfahrer und Reiseleiter von Reisegruppen sind ausdrücklich befreit.
Gibt es eine Obergrenze für die Kurabgabe?
Ja. Für jeden ununterbrochenen Aufenthalt und auch für mehrere Aufenthalte im selben Kalenderjahr zahlt man höchstens die Jahreskurabgabe von 112,00 €. Das entspricht 28 Tagessätzen der Hauptsaison.
Was passiert, wenn ich ohne Gästekarte am Strand kontrolliert werde?
Seit 2026 zahlen Tagesgäste ohne Karte am Deich zusätzlich zur Gästekarte eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 €. Wer seine Karte missbräuchlich weitergibt, verliert sie. Für eine neue Karte werden dann 25,00 € fällig.
Quellen
- Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum vom 06.11.2025 (gültig ab 01.01.2026)
- Gemeinde Büsum, Pressemitteilung „Änderungen in der Kurabgabesatzung für 2026“
- Gemeinde Büsum / Kur und Tourismus Service: Informationsseite „Die Büsumer Gästekarte“
- Gemeinde Büsum: Gästekarten-Flyer 2025/26
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 22.11.2024 (gültig 2025)
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 31.03.2023
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 14.12.2022
- Ratsinformationssystem Amt Büsum-Wesselburen: Beschluss der Gemeindevertretung Büsum vom 14.12.2021 zur Kurabgabesatzung
- Beteiligungsbericht 2023 der Gemeinde Büsum
- Gemeinde Büsum: Online-Shop Tagesgästekarte
- Gemeinde Westerdeichstrich: Kurabgabesatzung 2026 und Gästeinformation
- Wochenspiegel Ostholstein und moin.de: Berichte zur Kurabgabe in Büsum