Ratgeber · Kurtaxe · Cuxhaven

Kurtaxe Cuxhaven: Gästebeitrag 2026, Zonen, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

In Cuxhaven heißt die Kurtaxe Gästebeitrag. 2026 kostet sie in Duhnen, Döse und Sahlenburg in der Hauptsaison 4,00 € pro Person und Nacht, im übrigen Stadtgebiet 3,20 €. Hier lesen Sie, wer befreit ist, wie die Nächte gezählt werden, was Vermieter beachten müssen und wie sich der Satz seit 2018 entwickelt hat.

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Gästebeitrag · Hauptsaison Saison A: 1. April bis 31. Oktober sowie 25. Dezember bis 7. Januar · unter 16 frei · ab 16 Jahren: 4,00 € / 3,20 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

56,00 €

Je Erwachsenem

28,00 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,00 € · Je Übernachtung; die Nacht des Saisonwechsels zählt zur endenden Saison.

Befreiung: Personen, die nur zur Berufsausübung in Cuxhaven sind, sind befreit.

Zone 1 umfasst Döse (mit Grimmershörn bis zur Bernhardstraße), Duhnen und Sahlenburg. Die Sätze von 2023 bis 2025 sind amtlich nicht gesichert belegt.

Rechnungstext

Gästebeitrag Cuxhaven – Zone 1 (Duhnen, Döse, Sahlenburg): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 56,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gästebeitragssatzung Cuxhaven, 8. Änderung vom 04.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer in Cuxhaven übernachtet, zahlt zum Mietpreis einen Gästebeitrag. Umgangssprachlich heißt er weiterhin Kurtaxe. Wie hoch er ausfällt, hängt von zwei Dingen ab: in welchem Stadtteil die Unterkunft liegt und in welche Saison die Nächte fallen. 2026 ist der Beitrag nach mehreren Erhöhungen erstmals wieder leicht gesunken. Dieser Ratgeber erklärt die Sätze, die Zählweise, wer wofür zuständig ist und welche Befreiungen es gibt. Außerdem zeigt er, wie sich der Gästebeitrag seit 2018 entwickelt hat. Für Gastgeber wichtig: Cuxhaven erhebt neben dem Gästebeitrag auch eine Übernachtungsteuer. Das sind zwei getrennte Abgaben.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die Stadt erhebt den Gästebeitrag auf Grundlage ihrer Gästebeitragssatzung nach § 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Bis zum 31.12.2017 hieß die Abgabe Übernachtungskurbeitrag. Seit 2026 gilt die Gästebeitragssatzung in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 04.12.2025. Erheben darf die Stadt den Beitrag, weil sie staatlich anerkannt ist: Cuxhaven darf den Titel „Nordseeheilbad“ tragen.

Für den Beitrag ist das Stadtgebiet in zwei Zonen aufgeteilt. Zur Zone 1 gehören Döse einschließlich Grimmershörn bis zur Bernhardstraße, Duhnen und Sahlenburg. Zone 2 umfasst Altenbruch, Berensch-Arensch, die Innenstadt, Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt und Stickenbüttel. Das frühere Truppenübungsgelände Altenwalde, das Gewerbegebiet Groden und das Sondergebiet Hafen sind der Zone 2 gleichgestellt.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Die Sätze gelten 2026 je Person ab 16 Jahren und je Übernachtung:

ZoneStadtteileSaison ASaison BJahresgästekarte
Zone 1Duhnen, Döse/Grimmershörn bis Bernhardstraße, Sahlenburg4,00 €3,20 €120,00 €
Zone 2Innenstadt und übrige Stadtteile3,20 €2,80 €96,00 €

Diese Beträge nennt auch die Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH. Saison A umfasst den 01.01. bis 07.01., den 01.04. bis 31.10. und den 25.12. bis 31.12. Saison B umfasst den 08.01. bis 31.03. und den 01.11. bis 24.12. Die Jahresgästekarte kostet das 30-Fache des Saison-A-Satzes.

Wer nicht übernachtet, zahlt keinen Gästebeitrag, sondern Strandeintritt. Dieser kostet 2026 in Kurzone 1 4,20 € (Saison A) bzw. 3,40 € (Saison B), in Kurzone 2 3,40 € bzw. 3,00 €.

Wie die Tage gezählt werden

Die Aufenthaltsdauer wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Zählt man nach Nächten, fallen An- und Abreisetag nicht doppelt ins Gewicht. Für Saisonwechsel gilt eine feste Regel: Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen. Die Nacht vom 31.10. auf den 01.11. wird also noch zum Saison-A-Satz berechnet.

Die Fassung der Satzung von 2020 sagt zur Fälligkeit: Der Beitrag wird innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer fällig. Ob diese Regel in der Fassung 2026 wörtlich unverändert gilt, ist nicht gesichert belegt. Für Langzeitgäste lohnt ein Vergleich: Nach der 30. Nacht ist die Jahresgästekarte günstiger. Sie wird ausschließlich im Rathaus ausgestellt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Schuldner ist der Gast. Beitragspflichtig sind alle, die im anerkannten Gebiet Unterkunft nehmen, ohne dort eine alleinige oder Hauptwohnung zu haben. Einkassieren muss der Gastgeber: Jeder Unterkunftgeber muss für die ausgestellten Gästekarten den Beitrag errechnen, einziehen und an die Stadt abführen. Als Nachweis erhält der Gast seine Gästekarte. Die Satzung regelt auch die Haftung der Unterkunftgeber (§ 9).

Abgerechnet wird über einen gemeinsamen Vordruck. Die Stadt gibt ein Gästeverzeichnis zur Abrechnung von Gästebeitrag und Übernachtungsteuer heraus. Laut einem Drittanbieter wird vierteljährlich abgerechnet. Eine Meldepflicht besteht auch bei beitragsfreien Gästen. Selbst bei geschäftlichen Aufenthalten sind die Daten der Gäste anzugeben.

Für Zweitwohnungen gelten eigene Regeln. Eigentümer erfüllen den Beitragstatbestand unabhängig von der Aufenthaltsdauer, es sei denn, eine Eigennutzung ist ausgeschlossen. Sie müssen eine Jahresgästekarte erwerben. Ist die Eigennutzung durch einen Vermittlungsvertrag auf unter 30 Übernachtungstage begrenzt, fällt ein reduzierter Jahresgästebeitrag an. Entsprechendes gilt für Wohnmobile, Wohnwagen, Zelte und Boote, die länger als 30 Tage ohne Unterbrechung im Erhebungsgebiet bleiben.

Was die Gästekarte bietet

Der wichtigste Vorteil der Gästekarte ist der Zugang zum Strand: Mit ihr ist der Zugang zu den bewirtschafteten Stränden frei, ein Strandticket ist nicht nötig. Die Stadt nennt Einrichtungen, die aus dem Beitrag mitfinanziert werden. Dazu zählen das Waldfreibad Sahlenburg, der Kurpark mit Zoo, Fort Kugelbake, Strände und Promenaden, das Museum Windstärke 10 mit dem Feuerschiff Elbe 1, das Wattenmeer-Besucherzentrum und Schloss Ritzebüttel. Laut den Fragen und Antworten der Stadt haben Karteninhaber gegenüber Tagesgästen Vorteile beim Besuch touristischer Bäder. Welche Ermäßigungen bei einzelnen Einrichtungen konkret gelten, ist nicht gesichert belegt.

Umsatzsteuer und Rechnung

Zieht der Vermieter den Gästebeitrag im Namen der Stadt ein, gilt er nach allgemeinem Grundsatz als durchlaufender Posten. Er gehört dann nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt und sollte auf der Rechnung getrennt vom Übernachtungspreis stehen. Eine ausdrückliche Aussage der Stadt Cuxhaven dazu ist nicht gesichert belegt. Im Einzelfall hilft die Steuerberatung.

Anders sieht es bei der Übernachtungsteuer aus. Ihr Steuersatz beträgt 2,75 %. Erhoben wird sie seit März 2018. Bei Verpflegung wird eine Pauschale abgezogen: bei Frühstück 4,80 €, bei Mittag- und Abendessen je 9,60 € pro Person und Mahlzeit, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Familie in Duhnen (Zone 1), zwei Erwachsene und ein Kind (12 Jahre), sieben Nächte im Juli 2026:

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 2 Personen × 7 Nächte × 4,00 € = 56,00 €
  2. Kind unter 16 Jahren: 0,00 €
  3. Gästebeitrag gesamt: 56,00 €

Beispiel 2: Saisonwechsel in der Innenstadt (Zone 2), ein Erwachsener, Anreise 28.10.2026, Abreise 03.11.2026:

Beispielrechnung

  1. Nächte 28./29.10. bis 31.10./01.11. = 4 Nächte Saison A (Wechselnacht zählt zur endenden Saison)
  2. 4 × 3,20 € = 12,80 €
  3. Nächte 01./02.11. und 02./03.11. = 2 Nächte Saison B
  4. 2 × 2,80 € = 5,60 €
  5. Gästebeitrag gesamt: 18,40 €

Beispiel 3: Langzeitgast in Sahlenburg (Zone 1), 40 Nächte in Saison A:

Beispielrechnung

  1. Einzelberechnung: 40 × 4,00 € = 160,00 €
  2. Jahresgästekarte: 30 × 4,00 € = 120,00 €
  3. Ersparnis mit Jahresgästekarte: 40,00 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in wenigen, klar geregelten Fällen. Die Voraussetzungen muss der Gast in der Regel mit einem Dokument nachweisen, zum Beispiel mit dem Schwerbehindertenausweis.

Kinder und Jugendliche

Kinder sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit. Danach ist der volle Beitrag zu entrichten. Eine Ermäßigung für 16- und 17-Jährige gibt es nicht. Laut der Satzungsfassung von 2020 können Vermieter freiwillig einen Kinderpass ausstellen, der zur Nutzung der Tourismuseinrichtungen berechtigt.

Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte mit einem GdB von 100 sind befreit. Hat ein Schwerbehinderter das Merkzeichen B im Ausweis, gilt das auch für eine Begleitperson. Wichtig für Gastgeber: Eine entsprechende Befreiung von der Übernachtungsteuer ist nicht vorgesehen. Eine Teilbefreiung bei einem GdB unter 100 ist nicht gesichert belegt.

Geschäftsreisen

Die Stadt stellt klar: Beitragspflichtig ist nicht, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält. Ein Drittanbieter behauptet das Gegenteil. Das widerspricht der amtlichen Angabe und ist deshalb nicht maßgeblich. Für geschäftliche Aufenthalte werden keine Gästekarten ausgegeben. Wer beruflich übernachtet und trotzdem den Strand nutzen möchte, muss deshalb mit dem Strandeintritt rechnen.

Angehörige von Einwohnern

Befreit sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister und Schwiegerkinder von Cuxhavenern mit Hauptwohnsitz, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Nutzen sie den Strand, zahlen sie den regulären Strandeintritt.

Weitere Fälle

  • Zweitwohnungseigentümer: Ist eine Eigennutzung ausgeschlossen, wird kein Jahresgästebeitrag erhoben.
  • Tagesgäste zahlen keinen Gästebeitrag, sondern Strandeintritt.
  • Senioren, Studierende oder Rentner erhalten keine eigene Ermäßigung. Die Satzung sieht keine Altersbefreiung über 16 Jahren hinaus vor.
  • Eine Ermäßigung von 25 Prozent für Kurgäste, die von Sozialleistungsträgern geschickt werden, wird in älteren Unterlagen genannt. Für die Fassung 2026 ist sie nicht gesichert belegt.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Cuxhaven

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

2026

Satz
4,00 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Achte Änderungssatzung vom 04.12.2025, Senkung um 0,10 €
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20264,00 € (Hauptsaison)befreitAchte Änderungssatzung vom 04.12.2025, Senkung um 0,10 €nicht gesichert belegt
20254,10 € (Hauptsaison)befreitSiebte Änderungssatzung vom 21.11.2024, Erhöhungnicht gesichert belegt
20243,80 € (Hauptsaison, laut Lokalpresse, amtlich nicht bestätigt)befreitSechste Änderungssatzung vom 07.12.2023, Neuzuschnitt der Saisonzeiten geplantnicht gesichert belegt
20233,80 € (Hauptsaison)befreitFünfte Änderungssatzung vom 08.12.2022, deutliche Erhöhungnicht gesichert belegt
20223,20 € (Hauptsaison)befreitErhöhung; Satz abgeleitet aus dem Preis der Jahresgästekartenicht gesichert belegt
20212,90 € (Hauptsaison)befreitDritte Änderungssatzung vom 03.12.2020nicht gesichert belegt
20202,80 € (Hauptsaison, nur Vermieterangaben)befreitÄnderungssatzung in Kraft ab 01.01.2020nicht gesichert belegt
20192,80 € (Hauptsaison, nur Vermieterangaben)befreitErste Änderungssatzung vom 06.12.2018nicht gesichert belegt
20182,60 € (Hauptsaison)befreitNeue Gästebeitragssatzung vom 07.12.2017, Umbenennung von Kurbeitrag in Gästebeitrag, Start der Übernachtungsteuernicht gesichert belegt

Belege zur Tabelle: In der Ursprungsfassung von 2017 betrug der Beitrag in Zone 1 2,60 € (Saison A) und 1,60 € (Saison B). Die Dritte Änderungssatzung setzte 2,90 € bzw. 1,90 € fest. Für 2022 nannte die Stadt im Dezember 2021 eine Jahresgästekarte für 96,00 € in Kurzone 1 und 60,00 € in Kurzone 2. Das entspricht 3,20 € bzw. 2,00 € pro Nacht. Für 2023 sah die Kalkulation eine Erhöhung auf 3,80 € in Kurzone 1 in der Hauptsaison vor. Für 2024 sollte es laut Verwaltungsvorlage keine neue Steigerung geben. Am 21. November 2024 beschloss der Rat die Erhöhung für 2025 auf 4,10 € (Saison A) und 3,30 € (Saison B). Für 2026 sank der Beitrag gegenüber 2025 um 0,10 €.

Die Werte für 2019 und 2020 stammen nur aus Angaben von Vermietern. Die Einnahmen aus dem Gästebeitrag hat die Stadt nicht veröffentlicht, sie sind nicht gesichert belegt. Zur Einordnung zwei Zahlen: Der gästebeitragsfähige Aufwand der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH war für 2023 mit rund 12,8 Millionen Euro vorauskalkuliert. Die getrennt erhobene Übernachtungsteuer brachte 2021 rund 2,46 Millionen Euro.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Cuxhaven

Wie hoch ist die Kurtaxe in Cuxhaven 2026?

In Kurzone 1 kostet der Gästebeitrag 4,00 € in Saison A und 3,20 € in Saison B, in Kurzone 2 sind es 3,20 € bzw. 2,80 €. Die Beträge gelten pro Person ab 16 Jahren und pro Nacht.

Welche Stadtteile gehören zur teureren Zone 1?

Zone 1 umfasst Döse einschließlich Grimmershörn bis zur Bernhardstraße, Duhnen und Sahlenburg. Alle übrigen Stadtteile, auch die Innenstadt, gehören zu Zone 2.

Müssen Kinder Gästebeitrag zahlen?

Nein, sie sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit. Danach ist der volle Beitrag zu entrichten.

Zahlen Geschäftsreisende den Gästebeitrag?

Nein. Beitragspflichtig ist nicht, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält. Der Vermieter muss die Gästedaten aber trotzdem melden. Eine Gästekarte gibt es in diesem Fall nicht.

Wann lohnt sich die Jahresgästekarte?

Nach der 30. Nacht ist die Jahresgästekarte für den Gast günstiger. Sie kostet 2026 in Zone 1 120 € und in Zone 2 96 €. Ausgestellt wird sie im Rathaus.

Was ist der Unterschied zwischen Gästebeitrag und Übernachtungsteuer?

Der Gästebeitrag ist ein fester Betrag pro Nacht. Er finanziert touristische Einrichtungen, und der Gast erhält dafür eine Gästekarte. Die Übernachtungsteuer beträgt 2,75 Prozent des Übernachtungspreises und wird über die Vermieter an die Stadt gezahlt.

Quellen

  • Stadt Cuxhaven, Bürgerservice: Gästebeitrag
  • Stadt Cuxhaven, Serviceportal: Jahresgästebeitrag
  • Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 07.12.2017 (Ursprungsfassung)
  • Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 03.12.2020
  • Stadt Cuxhaven, Beitragsberechnung – Hilfstabelle 2026 für Unterkunftgeber
  • Stadt Cuxhaven, Fragen und Antworten zur Gästebeitragserhebung (2024)
  • Stadt Cuxhaven, Information Jahresgästebeitrag für Zweitwohnungsinhaber (23.12.2021)
  • Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH, Gästekarte und Strandeintritt
  • Stadt Cuxhaven, Übernachtungsteuersatzung und Fragen und Antworten zur Übernachtungsteuer (06/2024)
  • Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), § 10
  • Cuxhavener Nachrichten (cnv-medien), Berichte zum Gästebeitrag 2022 bis 2026
  • Angaben örtlicher Vermieter zu den Gästebeitragssätzen 2019 bis 2025