Ratgeber · Kurtaxe · Dahme

Kurtaxe Dahme: Kurabgabe 2026, ostseecard und alle Befreiungen

Stand: Oktober 2026

Dahme erhebt 2026 eine Kurabgabe von 3,50 € pro Erwachsenem und Tag in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison. Seit 2025 zählen An- und Abreisetag als eigene Tage. Kinder in Begleitung der Eltern zahlen nichts, Schwerbehinderte erhalten je nach Grad der Behinderung eine Ermäßigung oder eine Befreiung.

Betrag direkt ausrechnen

Kurabgabe · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober sowie 20. Dezember bis 5. Januar · unter 18 Jahren frei, wenn von Erziehungsberechtigten begleitet · ab 18 Jahren: 3,50 € / 2,00 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

56,00 €

Je Erwachsenem

28,00 €

Tage Hauptsaison

8

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 8 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · Seit 2025 zählen An- und Abreisetag jeweils als eigener Tag (Nächte + 1). Jahrespauschale 98 € als Obergrenze.

Befreiung: Wer sich dienstlich, beruflich oder zur Ausbildung vorübergehend im Ort aufhält, ist befreit, soweit er die Einrichtungen nicht nutzt.

Alleinreisende Kinder und Jugendliche zahlen einen Sondersatz, dessen aktuelle Höhe nicht gesichert belegt ist; der Rechner behandelt alle Minderjährigen als befreit. Die Jahrespauschale für Dauergäste (28 Hauptsaisontage) ist nicht abgebildet.

Rechnungstext

Kurabgabe Dahme (Ostsee): 2 Erw., 8 Tag(e) (8 HS / 0 NS) = 56,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung der Gemeinde Dahme (Neufassung vom 12.12.2024, zuletzt geändert zum 01.01.2026), Tourismus Service Dahme. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer im Ostseebad Dahme an der Lübecker Bucht Urlaub macht, zahlt zusätzlich zum Mietpreis eine Kurabgabe. Im Alltag heißt sie meist Kurtaxe. Der Aufenthalt im Ostseebad Dahme ist kurabgabepflichtig, und das gilt das ganze Jahr. Seit 2025 gibt es eine neu gefasste Satzung mit einem höheren Satz in der Hauptsaison und einer neuen Zählweise für die Tage. Dieser Ratgeber zeigt, was 2026 gilt, wie Vermieter richtig abrechnen, wer befreit ist und wie sich die Abgabe seit 2018 verändert hat. Die Nachbargemeinde Kellenhusen wird oft zusammen mit Dahme genannt. Ihre Sätze stehen deshalb zum Vergleich mit in der Übersicht.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die amtliche Bezeichnung lautet Kurabgabe. Grundlage ist die „Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Dahme“. Die Gemeindevertretung hat sie am 12.12.2024 beschlossen. Die Ermächtigung kommt aus dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein: Die Gemeinde erhebt die Kurabgabe aufgrund ihrer Anerkennung als Kurort im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG. Für die Abwicklung setzt die Gemeinde den Eigenbetrieb „Tourismus Service Dahme“ ein.

Zuletzt wurde die Satzung durch eine 3. Änderungssatzung angepasst, die mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft trat. Die Änderung betrifft nur den Finanzierungsanteil: Die Kurabgabe dient danach zur Deckung von 58,56 % des Aufwands für die Kur- und Erholungseinrichtungen und die touristischen Veranstaltungen. Die Gästedaten erhebt der Tourismus Service auf Grundlage der §§ 20, 21 Landesmeldegesetz Schleswig-Holstein.

Kellenhusen hat eine eigene Satzung. Die Gemeindevertretung beschloss am 10.12.2025 die 2. Änderungssatzung zur Kellenhusener Satzung vom 11.12.2024. Sie trat am 01.01.2026 in Kraft. Eine 3. Änderung folgte nach einem Beschluss vom 17.06.2026. Einen gemeinsamen Kurabgabeverband beider Orte gibt es nach den vorliegenden Unterlagen nicht. Beide Satzungen werden über die Verwaltungsgemeinschaft Grömitz bekannt gemacht.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

GemeindeZeitraumSaisonErwachsene je Tag
Dahme01.01.–05.01.Hauptsaison3,50 €
Dahme06.01.–31.03.Nebensaison2,00 €
Dahme01.04.–31.10.Hauptsaison3,50 €
Dahme01.11.–19.12.Nebensaison2,00 €
Dahme20.12.–31.12.Hauptsaison3,50 €
DahmeJahrespauschaleganzjährig98,00 € pro Jahr
DahmeJahreskurabgabe bei Beginn der Pflicht nach dem 31.10.–56,00 €
Kellenhusen01.04.–31.10. und 20.12.–05.01.Hauptsaison3,50 €
Kellenhusen06.01.–31.03. und 01.11.–19.12.Nebensaison2,00 €
KellenhusenJahreskurabgabeganzjährig98,00 € pro Jahr

Die Werte für Dahme stammen aus § 5 der Satzung: Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich Mehrwertsteuer in der Hauptsaison 3,50 € und in der Nebensaison 2,00 €. Die Jahrespauschale beträgt 98,00 €. Beginnt die Abgabepflicht erst nach dem 31.10., werden 56,00 € fällig. Tagesgäste zahlen dieselben Tagessätze wie Übernachtungsgäste. Für Kellenhusen gibt es nur Angaben von Vermietern. Danach werden in der Nebensaison 2,00 € und in der Hauptsaison 3,50 € pro Tag fällig, die Jahreskurabgabe für Personen ab 18 Jahren beträgt 98,00 €. Ein amtlicher Satzungstext mit diesen Beträgen für 2026 lag nicht vor. Die Zahlen für Kellenhusen sind deshalb nicht gesichert belegt.

Wie die Tage gezählt werden

Die wichtigste Änderung seit 2025: Die Kurabgabe ist seit dem Beschluss vom 12.12.2024 sowohl für den Anreise- als auch für den Abreisetag zu zahlen, also für jeden Tag des Aufenthalts. Eine Woche mit sieben Übernachtungen ergibt damit acht abgabepflichtige Tage. Bis 2024 galt eine andere Regel: An- und Abreisetag zählten zusammen als ein Tag, der Anreisetag wurde nicht berechnet.

Geht ein Aufenthalt über eine Saisongrenze, wird jeder Tag mit dem Satz seiner Saison berechnet. Die Satzung staffelt den Satz je Aufenthaltstag nach Zeiträumen. Für Dauergäste gibt es eine Pauschale: Die Aufenthaltstage werden auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert, wenn der Abgabepflichtige das beantragt oder Eigentümer, Miteigentümer oder Dauernutzungsberechtigter einer Wohnung im Gemeindegebiet ist. Dasselbe gilt für Angehörige, die mit ihm in einem Haushalt leben. Rechnerisch lohnt sich der Antrag ab 28 Tagen in der Hauptsaison pro Kalenderjahr.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Abgabe schuldet der Gast. Abgabepflichtig sind natürliche Personen, die sich in Dahme aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Ob und wie stark die Einrichtungen tatsächlich genutzt werden, spielt keine Rolle.

Vermieter, Hotels und Campingplätze ziehen die Abgabe ein: Jeder Unterkunftsgeber muss die Kurabgabe berechnen, beim Gast einziehen und an den Tourismus Service abführen, in der Hauptsaison alle zwei Wochen und in der Nebensaison alle vier Wochen. Das läuft digital über WELCMpass: Gäste können ihre Kurabgabe am Urlaubsort oder schon von zu Hause direkt an den Tourismus Service zahlen, der Vermieter bekommt eine Mitteilung. Pflicht sind laut Tourismus Service nur Name und Adresse, Grad der Behinderung und Geburtsdatum sind freiwillig. Wer eine Ermäßigung möchte, sollte diese Angaben aber machen.

Tagesgäste ohne Unterkunft kaufen ihre Tageskarte selbst. Wer ohne gültige Tageskarte am Strand angetroffen wird, zahlt zusätzlich eine Nachlösegebühr von 2,00 €.

Was die Gästekarte bietet

Die Gästekarte heißt in Dahme ostseecard. Sie ist der Nachweis, dass die Kurabgabe bezahlt wurde. Aus den Einnahmen werden unter anderem die Pflege von Stränden und Promenaden, der Rettungs- und Sicherheitsdienst, die kostenlosen Angebote von SportStrand und Kinderhafen sowie zahlreiche Veranstaltungen bezahlt. Partnerbetriebe können Rabatte anbieten: Die Rabatte erscheinen in der WELCMpass-App, beim Einlösen zeigt der Gast den Gutschein vor. Eine vollständige Rabattliste für 2026 ist nicht gesichert belegt.

Für Gästekarten aus anderen Orten gilt laut der Satzung von 2020: Gästekarten anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein sind in Dahme einen Tag gültig. Die Neufassung enthält eine entsprechende Regel. Bei Verlust stellt der Tourismus Service gegen Gebühr eine Ersatzkarte aus.

Umsatzsteuer und Rechnung

Die Satzung nennt Bruttobeträge: Der Abgabesatz gilt einschließlich der Mehrwertsteuer. Welcher Steuersatz in den Dahmer Beträgen enthalten ist, steht im verfügbaren Satzungstext nicht und ist daher nicht gesichert belegt. In der Nachbarregion Probstei wurde die Kurabgabe zum Beispiel mit eingerechneten 7 % Umsatzsteuer kalkuliert.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Paar mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre), Anreise 4. Juli, Abreise 11. Juli 2026.

Beispielrechnung

  1. Übernachtungen: 7, abgabepflichtige Tage: 8
  2. Erwachsene: 2 × 8 × 3,50 € = 56,00 €
  3. Kinder in Begleitung der Eltern: 0,00 €
  4. Gesamt: 56,00 €

Beispiel 2: Ein Erwachsener reist allein, Anreise 28. März, Abreise 3. April 2026.

Beispielrechnung

  1. Nebensaison 28. bis 31. März: 4 × 2,00 € = 8,00 €
  2. Hauptsaison 1. bis 3. April: 3 × 3,50 € = 10,50 €
  3. Gesamt: 18,50 €

Beispiel 3: Gast mit einem Grad der Behinderung von 80 und einer im Ausweis eingetragenen Begleitperson, zehn Nächte im August.

Beispielrechnung

  1. Abgabepflichtige Tage: 11
  2. Normaler Betrag je Person: 11 × 3,50 € = 38,50 €
  3. Nach 50 % Ermäßigung: 19,25 € je Person
  4. Gesamt für beide: 38,50 €

Zum Vergleich: Mit der bis 2024 geltenden Zählweise und 3,00 € pro Tag hätte das Paar aus Beispiel 1 nur 2 × 7 × 3,00 € = 42,00 € bezahlt.

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, für mehrere Gruppen. § 3 der Satzung regelt, wer ganz befreit ist. Daneben gibt es Ermäßigungen. Den Nachweis muss immer der Gast erbringen.

Kinder und Jugendliche

Befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Geburtstag, wenn sie von Erziehungsberechtigten begleitet werden. Der Tourismus Service fasst es so zusammen: Kinder bis 18 Jahre sind kurabgabefrei, außer Jugendgruppen und alleinreisende Kinder. Für alleinreisende Kinder galt in der Satzung von 2020 ein Satz von 0,50 € in der Nebensaison und 1,00 € in der Hauptsaison. Auch die Neufassung hat eine Sonderregel für alleinreisende Kinder und Jugendliche. Die aktuellen Beträge sind aber nicht gesichert belegt.

Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 % sind befreit. Das gilt auch für Begleitpersonen, wenn die schwerbehinderte Person nachweislich ständig auf Begleitung angewiesen ist. Bei einem geringeren Grad gibt es eine Ermäßigung: Schwerbehinderte ab 80 % zahlen die Hälfte, ebenso eine im Ausweis eingetragene Begleitperson. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis.

Geschäftsreisen

Nach der Satzung sind Personen befreit, die sich zur Ausübung ihres Dienstes, ihres Berufs oder ihrer Ausbildung vorübergehend im Ort aufhalten, soweit sie die Einrichtungen nicht nutzen. Ältere Fassungen ergänzen: Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd. Teilnehmer an Tagungen und Kongressen sind befreit, wenn die Veranstaltung vor ihrer Ankunft beim Tourismus Service angemeldet wurde und sie die Einrichtungen nicht nutzen. Der genaue Wortlaut der Regel für Berufstätige ließ sich für die Neufassung 2025 nicht vollständig prüfen. Der Aufbau von § 3 ist aber gleich geblieben. Welche Nachweise verlangt werden, ist nicht gesichert belegt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist ratsam. Wer nach Feierabend Strand und Veranstaltungen nutzt, kann abgabepflichtig werden.

Angehörige von Einwohnern

Auf Antrag befreit werden Kinder, Enkel, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne sowie Schwäger und Schwägerinnen von Menschen mit Hauptwohnsitz in Dahme. Voraussetzung ist unter anderem eine unentgeltliche Unterbringung. Die genauen Bedingungen nennt der Tourismus Service. Nicht befreit sind Angehörige von Zweitwohnungsbesitzern. Für sie gilt die Jahrespauschale.

Weitere Fälle

Befreit sind auch Kranke, die mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können. Die Neufassung nennt außerdem Personen, die wegen psychischer Krankheiten Kureinrichtungen und Kurveranstaltungen nicht nutzen können. In der Fassung ab 2018 galt: Treffen mehrere Ermäßigungsgründe zu, ist die Ermäßigung auf höchstens 50 % begrenzt. Ob diese Grenze weiter gilt, ist nicht gesichert belegt.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Dahme

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

2026

Satz
3,50 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
3. Änderung ab 01.01.2026, Deckungsanteil 58,56 %, Sätze unverändert
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,50 € (Hauptsaison)befreit3. Änderung ab 01.01.2026, Deckungsanteil 58,56 %, Sätze unverändertnicht gesichert belegt
20253,50 € (Hauptsaison)befreitNeufassung: plus 0,50 €, An- und Abreisetag zählen, Jahrespauschale 98 €, Deckungsanteil 58,78 %nicht gesichert belegt
20243,00 € (Hauptsaison)befreit4. Änderung ab 01.01.2024, Deckungsanteil 58,10 %nicht gesichert belegt
20233,00 € (Hauptsaison)befreit3. Änderung ab 01.01.2023, Deckungsanteil 59,16 %, Ersatzkarte gegen Gebührnicht gesichert belegt
20223,00 € (Hauptsaison)befreitFassung mit 2. Änderung, Sätze unverändertnicht gesichert belegt
20213,00 € (Hauptsaison)befreitNeue Satzung vom 09.12.2020: Hauptsaison 01.04.–31.10. und 20.12.–05.01., Nebensaison 2,00 €, digitale Abwicklung ab Juni 2021nicht gesichert belegt
20203,00 € (Hauptsaison)befreitFassung ab 2018 gilt weiter, Zwischenänderungen nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20193,00 € (Hauptsaison)befreitFassung ab 2018 gilt weiter, Zwischenänderungen nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20183,00 € (Hauptsaison)befreitHauptsaison 15.05.–14.09., Neben- und Zwischensaison, Jahrespauschale 84 €nicht gesichert belegt

Zu den Daten: In der Fassung ab 2018 kostete die Hauptsaison vom 15.05. bis 14.09. 3,00 €, und die Jahrespauschale lag bei 84,00 €. Die Satzung von 2020 verlegte die Hauptsaison auf den 01.04. bis 31.10. sowie über den Jahreswechsel, zu 3,00 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison. Laut einem Vermieter wird die Kurabgabe seit Juni 2021 per Web-App oder Smartphone-App bezahlt. Für 2024 führt eine Vergleichsliste aus der Probstei Dahme mit 3,00 €. Die Satzungen nennen nur Deckungsanteile, zum Beispiel 59,16 % ab 2023 und 58,10 % ab 2024. Absolute Einnahmen geben sie nicht an.

Grundlage dieses Ratgebers sind die Kurabgabesatzungen der Gemeinde Dahme in den Fassungen ab 2018, vom 09.12.2020 und vom 12.12.2024 samt Änderungssatzungen, die Informationen des Tourismus Service Dahme zur ostseecard, die amtlichen Bekanntmachungen zur Kellenhusener Kurabgabe sowie Angaben von Vermietern vor Ort.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Dahme

Wie hoch ist die Kurtaxe in Dahme 2026?

Erwachsene zahlen in der Hauptsaison (01.01. bis 05.01., 01.04. bis 31.10. und 20.12. bis 31.12.) 3,50 € pro Tag, in der Nebensaison (06.01. bis 31.03. und 01.11. bis 19.12.) 2,00 €. Die Jahrespauschale kostet 98,00 €.

Zählen An- und Abreisetag bei der Kurabgabe in Dahme?

Ja. Seit 2025 ist die Kurabgabe für jeden Tag des Aufenthalts fällig, also auch für den Anreise- und den Abreisetag. Sieben Übernachtungen ergeben damit acht abgabepflichtige Tage. Bis 2024 wurde der Anreisetag nicht berechnet.

Müssen Kinder in Dahme Kurtaxe zahlen?

Kinder bis 6 Jahre sind immer befreit. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit, wenn sie mit Erziehungsberechtigten reisen. Alleinreisende Kinder und Jugendgruppen zahlen einen ermäßigten Satz. Wie hoch dieser 2026 ist, ist nicht gesichert belegt.

Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?

Wer sich nur zur Ausübung von Dienst, Beruf oder Ausbildung vorübergehend in Dahme aufhält und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzt, ist laut Satzung befreit. Tagungsteilnehmer sind befreit, wenn die Veranstaltung vorher beim Tourismus Service angemeldet wurde. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist ratsam.

Welche Regeln gelten für Menschen mit Schwerbehinderung?

Bei einem Grad der Behinderung von 100 % entfällt die Kurabgabe. Das gilt auch für eine Begleitperson, wenn ständige Begleitung nötig ist. Ab einem Grad von 80 % gibt es 50 % Ermäßigung, auch für eine im Ausweis eingetragene Begleitperson.

Wie wird die Kurabgabe bezahlt und was ist die ostseecard?

Der Vermieter berechnet die Kurabgabe, zieht sie ein und führt sie an den Tourismus Service Dahme ab. Gäste können auch selbst über die App oder Web-App WELCMpass zahlen. Als Nachweis bekommen sie die ostseecard, über die auch Rabatte bei Partnerbetrieben angeboten werden.

Quellen

  • Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Dahme, Neufassung vom 12.12.2024 (gültig ab 2025)
  • 3. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung Dahme, in Kraft ab 01.01.2026 (Amtliche Bekanntmachung)
  • Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Dahme vom 09.12.2020 inklusive 2. Änderung (Lesefassung)
  • 3. Änderungssatzung (20.12.2022) und 4. Änderungssatzung (18.12.2023) zur Kurabgabesatzung Dahme vom 09.12.2020
  • Kurabgabesatzung der Gemeinde Dahme, Fassung ab 2018
  • Tourismus Service Dahme: Informationen zur ostseecard und zu WELCMpass
  • WELCMpass-Informationsseite ostseecard Dahme mit Satzungstext
  • 2. und 3. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung der Gemeinde Kellenhusen (Amtliche Bekanntmachungen)
  • Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (§ 10 KAG)
  • Landesmeldegesetz Schleswig-Holstein (§§ 20, 21)
  • Beschlussvorlage zur Kurabgabe aus der Probstei mit Vergleich der Kurabgabesätze an der Ostsee
  • Angaben von Vermietern in Dahme und Kellenhusen (Sekundärquellen)