Ratgeber · Kurtaxe · Fehmarn

Kurtaxe Fehmarn: Kurabgabe 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

Auf Fehmarn kostet die Kurabgabe 2026 für Übernachtungsgäste 2,30 Euro pro Nacht in der Hauptsaison und 1,50 Euro in der Nebensaison. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts. Der Ratgeber erklärt Tageszählung, ostseecard, Pflichten der Vermieter, alle Befreiungen und zeigt die Entwicklung seit 2018.

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Kurabgabe · Hauptsaison 15. Mai bis 14. September · unter 18 frei · Erwachsene: 2,30 € / 1,50 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

32,20 €

Je Erwachsenem

16,10 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 2,30 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag; der Anreisetag wird nicht berechnet. Jahres-Ostseecard 64,40 €.

Befreiung: Beruflich vorübergehend Anwesende ohne Nutzung der Einrichtungen sind nicht abgabepflichtig.

Tagesgäste zahlen in der Hauptsaison 2,50 €. Die Sätze gelten unverändert seit Februar 2023.

Rechnungstext

Kurabgabe Fehmarn (Burg, Burgtiefe, Landkirchen u. a.): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 32,20 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Stadt Fehmarn, gültig ab 01.01.2025. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Fehmarn übernachtet, zahlt eine Kurabgabe. Das gilt für das Hotel in Burg, die Ferienwohnung in Burgtiefe, den Campingplatz bei Meeschendorf und das Ferienhaus in Landkirchen gleichermaßen. Die Abgabe ist auf der ganzen Insel einheitlich geregelt und wird vom Eigenbetrieb „Tourismus-Service Fehmarn“ (TSF) verwaltet. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Sätze, die Tageszählung, die Pflichten der Vermieter und alle Befreiungen. Außerdem zeigt er, wie sich die Abgabe seit 2018 entwickelt hat.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Offiziell heißt die Abgabe „Kurabgabe“. Grundlage ist die „Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe“, die sich auf das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein stützt. Die Stadt erhebt die Abgabe aufgrund der Anerkennung als Kur- oder Erholungsort für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der städtischen Kur- und Erholungseinrichtungen, und zwar nach § 10 KAG. Die Anerkennungen gehen auf die Zeit vor der Gemeindefusion zurück: Bannesdorf auf Fehmarn, Landkirchen auf Fehmarn und Westfehmarn als Erholungsorte und die ehemalige Stadt Burg auf Fehmarn als See-Heilbad. Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte Stadtgebiet der Stadt Fehmarn.

Die aktuell gültige Satzung hat die Stadtvertretung am 28.11.2024 beschlossen. Auch 2026 führt der Tourismus-Service in seinem Vermieterbereich noch die Kurabgabesatzung gültig ab 01.01.2025. Eine neue Kurabgabesatzung für 2026 haben wir nicht gefunden. Laut Satzung trägt die Kurabgabe 61 Prozent der Kosten für die touristische Infrastruktur, die Tourismusabgabe der Betriebe 13 Prozent, sonstige Erlöse 18 Prozent und die Stadt 10 Prozent.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Die Sätze gelten für alle Ortsteile gleich. Es gibt also keine Unterschiede zwischen Burg, Burgtiefe, Landkirchen oder Meeschendorf. Der Tourismus-Service nennt für 2026 diese Preise: 01.01. - 14.05. Nebensaison 1,50 € 15.05. - 14.09. Hauptsaison 2,30 € (2,50 € Tagesgäste) 15.09. - 31.12. Nebensaison 1,50 € Alle Gäste ab 18 Jahren sind verpflichtet, eine Kurbabgabe zu zahlen. Alle Beträge enthalten laut Satzung die gesetzliche Umsatzsteuer.

ZeitraumÜbernachtungsgäste ab 18Tagesgäste ab 18Schwerbehinderte ab GdB 80 (Übernachtung)
01.01.–14.05. (Nebensaison)1,50 €1,50 €0,75 €
15.05.–14.09. (Hauptsaison)2,30 €2,50 €1,15 €
15.09.–31.12. (Nebensaison)1,50 €1,50 €0,75 €
Kinder und Jugendliche unter 18freifreifrei
Jahresostseecard (pauschal)64,40 €––

Die Jahresostseecard wird nach der Satzung mit 28 Hauptsaisontagen berechnet. Laut Tourismus-Service entspricht der Preis der Jahresostseecard der Kurabgabe von 28 Tagen in der Hauptsaison, also 64,40 Euro. Tagesgäste, die ohne gültige ostseecard oder ohne gültige Tageskurkarte angetroffen werden, zahlen bei Nachlösung 5,00 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wie die Tage gezählt werden

Bei Übernachtungsgästen zählen die Nächte. Die Satzung rechnet bei Tagesgästen die Zahl der Tage und bei Übernachtungsgästen die Zahl der Nächte des Aufenthaltes und unterscheidet dabei nach Haupt- und Nebensaison. Die Satzungsfassung von 2023 drückt das anders aus, kommt aber zum selben Ergebnis: An- und Abreisetag gelten bei Personen, die im Erhebungsgebiet übernachten, als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt also für sieben Tage.

Für Tagesgäste gilt: Die Tageskurkarte gilt nur für den Tag, an dem sie gelöst wurde.

Für Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper und Inhaber von Bootsliegeplätzen gibt es eine Pauschale. Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 28 Tage der Hauptsaison pauschaliert (Jahressaisonpauschale). Bereits gezahlte Kurabgabe wird dabei angerechnet. Bei vorzeitiger Abreise sieht die Fassung von 2023 vor, dass Gäste ohne Jahresostseecard die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag erstattet bekommen.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Kurabgabe schuldet der Gast. Abgabepflichtig sind alle Personen, die im Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen oder eine Unterkunft innehaben, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). Die Kurabgabeschuld entsteht mit dem Eintreffen im Erhebungsgebiet. Sie ist beim Unterkunftsgeber, Verwalter oder Beauftragten, unverzüglich nach dem Eintreffen im Erhebungsgebiet zu entrichten.

Der Vermieter zieht die Abgabe ein und stellt die Gästekarte aus. Er muss jedem Gast ab 18 eine ostseecard aushändigen. Dafür erfasst er den Namen, Vornamen, Alter und Anzahl der mitreisenden minderjährigen Kinder sowie den An- und Abreisetag und die PLZ der Heimatanschrift. Einen Meldeschein auf Papier gibt es im Regelfall nicht mehr. Es gibt auf Fehmarn grundsätzlich nur noch die elektronische ostseecard. Dies gilt verpflichtend für alle Vermietende und kann in zwei unterschiedlichen Varianten (mit der Software Intenik (online) und dem WELCMpass (digital)) umgesetzt werden.

Zur Abrechnung: Weiterhin bezahlen die Gäste die Kurabgabe an den Vermietenden. Monatlich erhält der Vermietende eine Abrechnung per Mail oder per Post vom Tourismus-Service Fehmarn. Diese wird bargeldlos beglichen. Zusätzlich muss jeder Vermieter ein Gästeverzeichnis führen und es bei Kontrollen vorlegen.

Was die Gästekarte bietet

Als Nachweis für die gezahlte Kurabgabe gibt es die ostseecard. Laut Tourismus-Service berechtigt sie zur Nutzung der Angebote und Serviceleistungen auf Fehmarn. Außerdem erhalten Sie mit dieser auch verschiedene Ermäßigungen auf der Sonneninsel sowie freies WLAN an diversen Hotspots. Mit der Kurabgabe finanziert der TSF unter anderem zwei ganzjährig besetzte Touristinformationen, gepflegte Rad- und Wanderwege, rund 1,8 Kilometer Strandpromenade in Burgtiefe, gereinigte Strände, über 40 öffentliche WCs und Rettungsschwimmer. Die DLRG wacht am Südstrand, in Meeschendorf, Bojendorf/Wallnau und am Grünen Brink in der Badesaison.

Für Gäste aus anderen Ferienorten ist eine Regel interessant: Gästekarten / ostseecard von anderen Ferienorten in Schleswig-Holstein haben für einen Tag Gültigkeit. Die Karte muss in den Einrichtungen und bei Veranstaltungen mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden.

Umsatzsteuer und Rechnung

Nach der Satzung sind alle Kurabgabesätze inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer festgelegt. Diese Steuer betrifft den Tourismus-Service als Empfänger der Abgabe. Für den Vermieter gilt etwas anderes. Steuerlich ist die Kurtaxe beim Vermieter, der sie im Namen der Kurgemeinde von dem Kurgast erhebt und abführt, durchlaufender Posten. Sie gehört damit nicht zum Entgelt für die Übernachtung. Auf der Rechnung steht die Kurabgabe deshalb getrennt von der Übernachtungsleistung, ohne eigenen Steuersatz und ohne Aufschlag.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar verbringt im Juli sieben Nächte in einer Ferienwohnung in Burgtiefe.

Beispielrechnung

  1. 7 Nächte × 2,30 € = 16,10 € pro Person
  2. 16,10 € × 2 Erwachsene = 32,20 €
  3. Kurabgabe gesamt: 32,20 €

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (10 und 15 Jahre) bleibt im Oktober fünf Nächte in Landkirchen.

Beispielrechnung

  1. 5 Nächte × 1,50 € = 7,50 € pro Erwachsenem
  2. 7,50 € × 2 Erwachsene = 15,00 €
  3. Kinder unter 18: 0,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 15,00 €

Beispiel 3: Eine Urlauberin mit einem GdB von 80 und dem Merkzeichen „B“ reist mit Begleitperson an. Beide bleiben im August zehn Nächte in Burg.

Beispielrechnung

  1. Ermäßigter Satz: 2,30 € × 50 % = 1,15 €
  2. 10 Nächte × 1,15 € = 11,50 € pro Person
  3. 11,50 € × 2 Personen = 23,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 23,00 € statt 46,00 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Die Satzung unterscheidet zwei Fälle. Manche Personen fallen gar nicht unter die Kurabgabepflicht, andere werden ausdrücklich freigestellt. Dazu kommen Ermäßigungen. In allen Fällen gilt: Die Voraussetzungen müssen von den Berechtigten glaubhaft gemacht werden.

Kinder und Jugendliche

Kinder zahlen nichts. Freigestellt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für die Anmeldung zählen sie trotzdem: Der Vermieter muss die Zahl der mitreisenden minderjährigen Kinder erfassen.

Menschen mit Behinderung

Eine vollständige Befreiung gibt es nicht, wohl aber eine Ermäßigung. Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 80 und mehr erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Kurabgabe. Dies gilt auch für eine Begleitperson, sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist. Treffen mehrere Ermäßigungen zusammen, so wird die Ermäßigung auf höchstens 50 % begrenzt.

Geschäftsreisen

Wer beruflich auf der Insel ist, ist in der Regel befreit. Nicht kurabgabepflichtig sind in Ausübung ihres Dienstes oder Berufs vorübergehend Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen bzw. die Nutzung der Einrichtungen zu den Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit gehört. Das gilt auch für Teilnehmer an Tagungen, Kongressen und gleichartigen Veranstaltungen, sofern die Veranstaltung vor Eintreffen der Teilnehmer im Erhebungsgebiet beim Tourismus-Service Fehmarn angemeldet wird. Auch hier gilt die Bedingung, dass die Einrichtungen nicht genutzt werden.

Angehörige von Einwohnern

Auch Verwandte von Inselbewohnern können befreit sein. Freigestellt sind direkte und erweiterte Familienangehörige - dazu gehören Kinder, Enkelinnen, Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern, Großeltern sowie Angehörige durch Heirat und deren Lebenspartnerinnen - von Personen mit Hauptwohnsitz in Fehmarn. Sie dürfen kostenfrei in den Haushalt integriert werden, sofern sie keine touristischen Dienstleistungen und touristische Infrastruktur in Anspruch nehmen. Wer als Besuch an die abgabepflichtigen Strände geht, erfüllt diese Bedingung nach dem Wortlaut nicht mehr.

Weitere Fälle

  • Kranke: Nicht kurabgabepflichtig sind Kranke, die mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können. Die Befreiung gilt für die Dauer dieser Verhinderung. Ältere Fassungen nennen zusätzlich Kranke, die aufgrund psychischer Krankheiten zur Inanspruchnahme von Kureinrichtungen oder zur Teilnahme an Kurveranstaltungen nicht in der Lage sind.
  • Sammelreisen: Teilnehmer an Sammelreisen (z. B. Betriebsausflüge) ab 25 Personen erhalten auf vorherigen Antrag vom Tourismus-Service Fehmarn eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 10 %. Der Antrag muss mit Begründung schriftlich vor Ankunft im Erhebungsgebiet beim Tourismus-Service Fehmarn gestellt werden.
  • Vielurlauber: Die Jahresostseecard für 64,40 Euro lohnt sich ab 28 Tagen in der Hauptsaison.
  • Einzelfälle: Die Satzung von 2018 sah vor, dass der Tourismusdirektor über Befreiungen in besonders gelagerten Einzelfällen entscheidet. Ob die aktuelle Fassung eine solche Härtefallregel noch enthält, ist nicht gesichert belegt.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Fehmarn

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

2026

Satz
2,30 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Sätze unverändert, Satzung von 2025 gilt weiter; Strandsatzung am 19.03.2026 geändert
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20262,30 € (Hauptsaison)befreitSätze unverändert, Satzung von 2025 gilt weiter; Strandsatzung am 19.03.2026 geändertnicht gesichert belegt
20252,30 € (Hauptsaison)befreitNeue Satzung ab 01.01.2025 (Beschluss 28.11.2024); Regel für Familienangehörige neu gefasstnicht gesichert belegt
20242,30 € (Hauptsaison)befreitNeufassung ab 01.01.2024; Kurabgabe deckt 61 % der Kosten; Umstellung auf digitale ostseecardrund 4 Mio. € pro Jahr (Angabe des TSF 2024, inkl. Jahreskurabgaben)
20232,30 € (Hauptsaison)befreitNeufassung ab 01.02.2023: Erhöhung von 2,00 auf 2,30 € (Hauptsaison) und von 1,00 auf 1,50 € (Nebensaison); Abrechnung nach Nächtennicht gesichert belegt
20222,00 € (Hauptsaison)befreitSatzung von 2018; Zwischenänderungen nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20212,00 € (Hauptsaison)befreitSatzung von 2018; Zwischenänderungen nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20202,00 € (Hauptsaison)befreitSatz durch Preisvergleich 2020 bestätigtnicht gesichert belegt
20192,00 € (Hauptsaison)befreitSatzung von 2018nicht gesichert belegt
20182,00 € (Hauptsaison)befreitNeue Satzung ab 01.02.2018 (Beschluss 14.12.2017); Nebensaison 1,00 €, Tagesgäste 2,50/1,50 €; Kinder bis 18 freinicht gesichert belegt

Die Satzung von 2018 legte je Aufenthaltstag 1,00 Euro in der Nebensaison und 2,00 Euro in der Hauptsaison fest. Sie tritt am 01.02.2018 in Kraft. Eine noch ältere Fassung sah 1,80 und 0,90 Euro vor; ab wann diese galt, ist nicht gesichert belegt. Ein Preisvergleich aus dem Jahr 2020 bezeichnete die Kurtaxe in Burg auf Fehmarn mit 2 Euro in der Hauptsaison für einen Erwachsenen pro Tag als vergleichsweise günstig. Die Neufassung, die 2,30 und 1,50 Euro einführte, gilt ab 01.02.2023. Seitdem sind die Sätze unverändert. Zu den Einnahmen gibt es nur eine Angabe: «Wir nehmen im Jahr etwa vier Millionen Euro durch die Kurtaxe ein», sagte der Geschäftsführer des Tourismus-Service Fehmarn, Oliver Behncke. «In dieser Summe sind die Jahreskurabgaben von Dauercamper, Liegeplatzinhabern und Zweitwohnungsbesitzern schon inbegriffen.» Geprüfte Jahreszahlen aus Wirtschaftsplänen oder Jahresabschlüssen sind nicht gesichert belegt.

Die Angaben in diesem Ratgeber stützen sich auf die Kurabgabesatzungen der Stadt Fehmarn in den Fassungen von 2018, 2023, 2024 und 2025, die Strandsatzung, die Informationen des Tourismus-Service Fehmarn für Gäste und Vermieter sowie die Regeln zu durchlaufenden Posten im Umsatzsteuerrecht.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Fehmarn

Wie hoch ist die Kurabgabe auf Fehmarn 2026?

Übernachtungsgäste ab 18 zahlen vom 15.05. bis 14.09. 2,30 Euro pro Nacht, in der übrigen Zeit 1,50 Euro. Tagesgäste zahlen in der Hauptsaison 2,50 Euro, sonst 1,50 Euro. Die Sätze gelten für alle Ortsteile der Insel.

Müssen Kinder auf Fehmarn Kurabgabe zahlen?

Nein. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind freigestellt. Der Vermieter muss die Zahl der mitreisenden minderjährigen Kinder bei der Anmeldung trotzdem erfassen.

Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?

Ja, wer beruflich vorübergehend auf Fehmarn ist und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzt, ist nicht kurabgabepflichtig. Tagungsteilnehmer sind befreit, wenn die Veranstaltung vor ihrer Anreise beim Tourismus-Service Fehmarn angemeldet wurde und sie die Einrichtungen nicht nutzen.

Gibt es eine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung?

Ja. Ab einem Grad der Behinderung von 80 gibt es 50 Prozent Ermäßigung. Das gilt auch für eine Begleitperson, wenn im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen ist. In der Hauptsaison sind das 1,15 Euro statt 2,30 Euro pro Nacht.

Wie wird die Kurabgabe bezahlt und wer stellt die ostseecard aus?

Gäste zahlen die Kurabgabe beim Einchecken an den Vermieter. Der Vermieter stellt dafür die elektronische ostseecard aus, entweder online über Intenik oder digital per WELCMpass. Der Tourismus-Service rechnet monatlich mit dem Vermieter ab.

Lohnt sich die Jahresostseecard?

Die Jahresostseecard kostet so viel wie 28 Tage Kurabgabe in der Hauptsaison, also 64,40 Euro. Sie lohnt sich für Gäste, die im Jahr mindestens 28 Hauptsaisontage auf Fehmarn verbringen. Bereits gezahlte Kurabgabe kann angerechnet werden.

Quellen

  • Stadt Fehmarn – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (gültig ab 01.01.2025, Beschluss vom 28.11.2024)
  • Tourismus-Service Fehmarn – ostseecard & Kurabgabe auf Fehmarn, Preise 2026
  • Tourismus-Service Fehmarn – Service für Vermieterinnen und Vermieter
  • Stadt Fehmarn – Kurabgabesatzung, Neufassung ab 01.02.2023
  • Stadt Fehmarn – Kurabgabesatzung, Neufassung ab 01.01.2024
  • Stadt Fehmarn – Kurabgabesatzung, Beschluss vom 14.12.2017, in Kraft ab 01.02.2018
  • Stadt Fehmarn – Strandsatzung ab 01.01.2026 mit 1. Änderungssatzung vom 19.03.2026
  • Stadt Fehmarn – Tourismusabgabe und Ortsrecht
  • Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 10.4 (durchlaufende Posten)
  • dpa-Bericht „Kurtaxe – umstritten, aber notwendig“ (2024) mit Angaben des Tourismus-Service Fehmarn
  • moin.de – Fehmarn im Check: Kosten eines Strandtags (2026)
  • Statista – Kurtaxe auf deutschen Inseln (2020)