Ratgeber · Kurtaxe · Föhr und Amrum
Kurtaxe Föhr und Amrum: Sätze 2026, Befreiungen und Abrechnung für Gäste und Vermieter
Stand: Oktober 2026
Auf Föhr und Amrum kostet die Kurabgabe auch 2026 einheitlich 3,50 Euro pro Tag in der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober) und 1,80 Euro in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen zahlen nichts. Wer seit 2025 beruflich auf den Inseln ist, wird nicht mehr automatisch befreit.
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Kurabgabe · Hauptsaison Hauptkurzeit: 1. März bis 31. Oktober · unter 18 frei (nur mit volljähriger Begleitperson) · ab 18 Jahren: 3,50 € / 1,80 €
Kurtaxe gesamt
49,00 €
Je Erwachsenem
24,50 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag nicht. Die Zahl der Abgabetage entspricht der Zahl der Nächte. Jahrespauschale 105 €.
Die Sätze gelten einheitlich auf Föhr und Amrum. Kinder in Gruppenreisen oder ohne volljährige Begleitung zahlen 0,50 € je Tag; das berücksichtigt der Rechner nicht.
Kurabgabe Föhr und Amrum (Amt Föhr-Amrum): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzungen Amt Föhr-Amrum, gültig ab 01.01.2025, amtfa.de und foehr.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer auf Föhr oder Amrum übernachtet oder einen Tagesausflug auf eine der beiden Inseln macht, zahlt Kurabgabe. Seit dem 1. Januar 2025 gelten im ganzen Gebiet des Amtes Föhr-Amrum dieselben Sätze, dieselben Saisonzeiten und dieselben Befreiungsgründe. Das betrifft die Stadt Wyk auf Föhr, die Föhrer Landgemeinden und die drei Amrumer Gemeinden Nebel, Norddorf und Wittdün. Für 2026 hat ein Sprecher des Amtes bestätigt, dass die Sätze gleich bleiben.
Dieser Ratgeber erklärt, was Gäste zahlen, wie Vermieter und Hoteliers richtig abrechnen, wer befreit ist und wie sich die Abgabe seit 2017 entwickelt hat. Grundlage sind die Informationsseite des Amtes Föhr-Amrum, die Kurabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr, die Tourismusportale foehr.de und amrum.de sowie Berichte der regionalen Presse.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Der amtliche Name ist Kurabgabe. Den Nachweis darüber nennen Satzung und Tourismusstellen Gästekarte, manchmal auch Kurkarte. Rechtsgrundlage ist Paragraf 10 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) zusammen mit den Kurabgabesatzungen der Gemeinden. Die Gemeinden dürfen die Abgabe erheben, weil sie als Nordseeheilbad, Seebad oder Erholungsort anerkannt sind. Das Geld deckt die Kosten für Bau, Verwaltung und Unterhalt der Kur- und Erholungseinrichtungen und für Veranstaltungen.
Die Föhrer Gemeinden erheben seit 2017 eine gemeinsame Kurabgabe nach Paragraf 10 Absatz 2 Satz 4 KAG. Seit 2025 sind auch die Amrumer Gemeinden dabei. Jede Gemeinde hat weiter ihre eigene Satzung. Sätze, Bemessung, Befreiungen und die übrigen Regeln sind darin aber gleich. Die aktuelle Satzung der Stadt Wyk auf Föhr hat die Stadtvertretung am 19. September 2024 beschlossen.
Das Amt unterscheidet drei Formen:
- die eigentliche Kurabgabe: Übernachtungsgäste zahlen sie über ihre Unterkunft
- die Tageskurabgabe für Tagesgäste: Sie wird an den dafür vorgesehenen Stellen oder online bezahlt
- die Jahreskurabgabe: Sie gilt nur für Ortsfremde mit eigener Wohnung auf den Inseln
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
| Gemeinde | Hauptkurzeit (1.3.–31.10.) | Übrige Zeit (1.11.–Ende Februar) | Jahrespauschale | Kinder in Gruppenreise oder ohne volljährige Begleitung |
|---|---|---|---|---|
| Stadt Wyk auf Föhr | 3,50 € | 1,80 € | 105,00 € | 0,50 € (ganzjährig) |
| Föhrer Landgemeinden (z. B. Nieblum, Utersum, Oevenum) | 3,50 € | 1,80 € | 105,00 € | 0,50 € (ganzjährig) |
| Nebel (Amrum) | 3,50 € | 1,80 € | 105,00 € | 0,50 € (ganzjährig) |
| Norddorf (Amrum) | 3,50 € | 1,80 € | 105,00 € | 0,50 € (ganzjährig) |
| Wittdün (Amrum) | 3,50 € | 1,80 € | 105,00 € | 0,50 € (ganzjährig) |
Die Beträge gelten pro Person und Tag. Auch für Tagesgäste gilt laut Angaben zur Tagesgästekarte der normale Tagessatz. Tagesgästekarten für beide Inseln gibt es online. Auf Föhr gibt es zusätzlich Automaten.
Wie die Tage gezählt werden
Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag zählt nicht. Bei Übernachtungsgästen entspricht die Zahl der Abgabetage also der Zahl der Nächte. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt für sieben Tage. Ein Tagesausflug zählt als ein Tag.
Für Vermieter stellt das Amt eine Abgabentabelle als PDF bereit. Daraus lässt sich der Betrag je nach Aufenthaltsdauer direkt ablesen. Bei Aufenthalten über einen Saisonwechsel, also über den 1. März oder den 1. November, legen die Tagessätze eine Abrechnung Tag für Tag nahe. Eine ausdrückliche Regel dazu war in den geprüften Auszügen aus Satzung und Tourismusseiten nicht zu finden. Im Zweifel gilt die Tabelle des Amtes.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Abgabe schuldet der Gast. Zahlen muss jeder Ortsfremde, also wer sich auf den Inseln aufhält, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Ob er Strand oder Einrichtungen tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle. Wer im Gebiet des Amtes Föhr-Amrum wohnt, ist nach der Wyker Satzung nicht abgabepflichtig.
Der Vermieter kassiert die Abgabe. Nach Paragraf 10 Absatz 5 KAG kann er verpflichtet werden, beim Einziehen der Kurabgabe zu helfen. Laut Amt geschieht das kostenlos und ohne Gegenleistung. Übernachtungsgäste müssen sich daher selbst um nichts kümmern, das übernimmt die Unterkunft. Der Vermieter füllt den Meldeschein aus, berechnet die richtigen Sätze und stellt eine Gästekarte auf den Namen des Gastes aus. Das Amt weist Vermieter ausdrücklich darauf hin, bei den Meldescheinen die aktuellen Regeln und Sätze zu beachten. Nach der Wyker Satzung bekommen auch bestimmte befreite Personen eine Gästekarte vom Vermieter.
Eigentümer einer Ferienwohnung, die nicht auf den Inseln wohnen, zahlen statt der Tagesabgabe die Jahreskurabgabe von 105 Euro. Das Amt setzt sie per Bescheid fest. Sie ist einen Monat nach Zugang des Bescheids fällig. Wer nachweist, dass er das ganze vergangene Jahr nicht auf der Insel war, bekommt die Vorauszahlung zurück. Als Nachweis reicht in der Regel eine eidesstattliche Versicherung. Die Redaktion hatte als Frist dafür den 31. Januar des Folgejahres notiert. In den geprüften Textauszügen war diese Frist nicht nachzulesen, sie ist deshalb nicht gesichert belegt.
Was die Gästekarte bietet
Nach Angaben des Amtes Föhr-Amrum bietet die Gästekarte unter anderem:
- Zugang zum Strand und zu den Kuranlagen
- auf Föhr: Voraussetzung, um einen Strandkorb zu mieten
- Ermäßigung bei touristischen Veranstaltungen; manche Vorverkäufe nur gegen Gästekarte
- Ermäßigung im Amrum Badeland und am Amrumer Leuchtturm
- ermäßigte, teils kostenlose Teilnahme am Gesundheitsprogramm
- kostenlose Unterhaltungsabende, teils kostenlose Kinderprogramme, Promenadenkonzerte im Sommer
- Nutzung von Umweltzentrum, Maritur Amrum und Nationalparkausstellungen
Auf Föhr und Amrum werden die Gästekarten gegenseitig anerkannt. Wer eine Gästekarte der einen Insel hat, kann die andere bei einem Tagesausflug ohne Kurabgabe besuchen. Ob die Karte auch Leistungen im Busverkehr enthält, ist nicht gesichert belegt.
Umsatzsteuer und Rechnung
Im Umsatzsteuerrecht gilt: Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmt und weitergibt, sind durchlaufende Posten nach Paragraf 10 Absatz 1 UStG. Sie gehören nicht zum Entgelt und unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Auf Föhr und Amrum schuldet der Gast die Kurabgabe, und der Vermieter zieht sie nur für die Gemeinde ein. Deshalb wird sie in der Regel als durchlaufender Posten behandelt und auf der Rechnung ohne Umsatzsteuer getrennt von der Übernachtung ausgewiesen. Anders wäre es, wenn die Satzung den Vermieter selbst zum Schuldner macht. Ob die Satzungen auf Föhr und Amrum eine Haftung des Vermieters vorsehen, war nicht abschließend zu prüfen.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre) reist am 11. Juli an und am 18. Juli ab. Das sind sieben Abgabetage in der Hauptkurzeit.
Beispielrechnung
- Erwachsene: 2 Personen × 7 Tage × 3,50 € = 49,00 €
- Kinder in Begleitung der Eltern: 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 49,00 €
Beispiel 2: Eine Person reist am 28. Oktober an und am 4. November ab. Annahme: Abgerechnet wird Tag für Tag nach Saison. Maßgeblich ist die Abgabentabelle des Amtes.
Beispielrechnung
- 28. bis 31. Oktober: 4 Tage × 3,50 € = 14,00 €
- 1. bis 3. November: 3 Tage × 1,80 € = 5,40 €
- Kurabgabe gesamt: 19,40 €
Beispiel 3: Eine Schulklasse mit 20 Kindern und zwei erwachsenen Begleitpersonen bleibt im Mai fünf Tage. Ob Begleitlehrer befreit sind, ist nicht gesichert belegt. Hier wird deshalb der normale Satz angesetzt.
Beispielrechnung
- Kinder einer Gruppenreise: 20 × 5 Tage × 0,50 € = 50,00 €
- Begleitpersonen: 2 × 5 Tage × 3,50 € = 35,00 €
- Kurabgabe gesamt: 85,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Die Befreiungen sind in allen Gemeinden des Amtes gleich geregelt. Wer eine Befreiung geltend macht, sollte die Nachweise bei der Anreise dabeihaben.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag befreit. Das gilt aber nur, wenn ein Erwachsener sie begleitet. Kinder einer Gruppenreise und Kinder ohne volljährige Aufsichtsperson zahlen das ganze Jahr 0,50 Euro pro Tag. Sie bekommen dafür auch eine Gästekarte. Für Tagesausflüge brauchen Minderjährige laut FAQ der Tagesgästekarte Föhr keine Karte.
Menschen mit Behinderung
Befreit sind Menschen mit Behinderung, die laut amtlichem Nachweis auf ständige Begleitung angewiesen sind. Ihre Begleitperson ist ebenfalls befreit, wenn sie in derselben Unterkunft wohnt. Andere Menschen mit Behinderung bekommen weder eine Ermäßigung noch eine Befreiung. Nach Angaben eines Föhrer Vermieterportals wurde eine frühere Ermäßigung durch diese vollständige Befreiung ersetzt.
Geschäftsreisen
Diese Regel hat sich 2025 geändert. Früher galt nicht als ortsfremd, wer im Gebiet arbeitete oder eine Ausbildung machte. Laut Amt hat das Land diese Ausnahme im KAG gestrichen, und die Satzungen ab 2025 enthalten sie nicht mehr. Geschäftsreisende zahlen daher grundsätzlich. Befreit ist nur, wer beruflich im Auftrag eines ortsansässigen Auftraggebers auf der Insel ist und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzt. Das typische Beispiel des Amtes sind Bauarbeiter einer auswärtigen Firma.
Angehörige von Einwohnern
Befreit sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Ehegatten, Lebenspartner sowie Schwager und Schwägerinnen von Personen mit Hauptwohnung in der Gemeinde. Dafür müssen sie kostenlos im Haushalt aufgenommen sein und dürfen die Kur- und Erholungseinrichtungen und Veranstaltungen nicht nutzen. Wer an den Strand geht oder Veranstaltungen besucht, muss zahlen.
Weitere Fälle
- Tagesgäste von der Nachbarinsel mit gültiger Gästekarte dürfen einen Kalendertag lang ohne Abgabe bleiben.
- Wer im Gebiet des Amtes Föhr-Amrum wohnt, zahlt nicht.
- Eigentümer einer Zweitwohnung zahlen statt der Tagesabgabe die Jahrespauschale von 105 Euro. Bei nachgewiesenem ganzjährigem Fernbleiben bekommen sie sie zurück.
- Die Redaktion hatte eine Befreiung für Hunde notiert. Eine eigene Abgabe für Hunde nennen die geprüften Quellen nicht. Da die Kurabgabe für natürliche Personen gilt, ist eine ausdrückliche Hunde-Regel nicht gesichert belegt.
- Eine Befreiung für bettlägerige Kranke oder für Begleitpersonen von Gruppen ist für Föhr und Amrum nicht gesichert belegt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
- Geschäftsreisen steuerpflichtig
2026
- Satz
- 3,50 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- pflichtig
- Wichtige Änderungen
- Sätze unverändert laut Amt; neue Tourismusabgabesatzungen für Betriebe seit 1. Januar
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
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| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,50 € (Hauptsaison) | pflichtig | Sätze unverändert laut Amt; neue Tourismusabgabesatzungen für Betriebe seit 1. Januar | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,50 € (Hauptsaison) | pflichtig | Erhöhung von 2,60 €; Nebensaison 1,80 €, Jahrespauschale 105 €; Amrum Teil der gemeinsamen Kurabgabe; Befreiung nur noch bei ortsansässigem Auftraggeber | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | Amrumer Gemeinden beschließen im Mai die Erhöhung; neue Wyker Satzung im September beschlossen | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung belegt | nicht gesichert belegt |
| 2017 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | einheitliche Kurabgabe auf Föhr; Hauptkurzeit ab 1. März; Jahrespauschale 78 €; Befreiung für Tagesgäste aus anderen Orten in Schleswig-Holstein gestrichen | nicht gesichert belegt |
Zu den Jahren 2017 bis 2024: Für Amrum ist der Satz von 2,60 Euro belegt. Die Amrumer Inselzeitung berichtete im Mai 2024, er sei seit rund 15 Jahren nicht erhöht worden. Für Föhr stammt der Wert aus der Beschlussvorlage für die einheitliche Satzung von 2017 (2,60, 1,30 und 78 Euro). Dass er auf Föhr bis 2024 ohne Änderung galt, ist nicht durch eine eigene Primärquelle belegt. „Befreit“ bedeutet für diese Jahre: befreit, wenn die Person im Gebiet arbeitete. Einnahmen nennen die Quellen nicht. Die Amrumer Inselzeitung berichtete 2024 nur, dass die Tourismushaushalte auch nach der Erhöhung eine Lücke von etwa 236.000 Euro aufweisen würden.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Föhr und Amrum
Wie hoch ist die Kurabgabe auf Föhr und Amrum 2026?
In allen Gemeinden beider Inseln kostet sie 3,50 Euro pro Person und Tag in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31. Oktober und 1,80 Euro in der übrigen Zeit. Die Jahrespauschale beträgt 105 Euro. Die Sätze sind seit 2025 gleich.
Müssen Kinder Kurabgabe zahlen?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit, wenn ein Erwachsener sie begleitet. Kinder einer Gruppenreise oder ohne volljährige Aufsichtsperson zahlen das ganze Jahr 0,50 Euro pro Tag.
Werden An- und Abreisetag berechnet?
Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag zählt nicht. Bei sieben Nächten werden also sieben Tage berechnet.
Sind Geschäftsreisende befreit?
Seit 2025 nur noch, wenn sie im Auftrag eines ortsansässigen Auftraggebers auf der Insel sind und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen. Die frühere allgemeine Befreiung für Berufstätige im Gebiet gibt es nicht mehr.
Brauche ich für einen Tagesausflug von Föhr nach Amrum eine neue Gästekarte?
Nein. Die Gästekarten beider Inseln werden gegenseitig anerkannt. Mit einer gültigen Gästekarte der einen Insel ist ein Tagesausflug auf die andere ohne Abgabe möglich.
Muss der Vermieter Umsatzsteuer auf die Kurabgabe berechnen?
Der Gast schuldet die Kurabgabe, der Vermieter zieht sie nur für die Gemeinde ein. Deshalb gilt sie in der Regel als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer und steht getrennt auf der Rechnung. Im Einzelfall sollte ein Steuerberater prüfen.
Quellen
- Amt Föhr-Amrum – Informationsseite Kurabgabe
- Kurabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr (Beschluss der Stadtvertretung vom 19.09.2024)
- foehr.de (Föhr Tourismus) – Kurabgabe & Gästekarte
- amrum.de (AmrumTouristik AöR) – Kurabgabe & Saisonzeiten
- Tagesgästekarte Föhr – FAQ
- Tagesgästekarte Amrum – FAQ
- Ratsinformationssystem Amt Föhr-Amrum – Beschlussvorlage einheitliche Kurabgabesatzung Föhr 2017
- Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, § 10
- Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 10.4 (durchlaufende Posten)
- AmrumNews – Amrumer Gemeinden beschließen Erhöhung der Kurabgabe zum 1.1.2025 (Mai 2024)
- Hogapage – Bericht zur Kurabgabe in norddeutschen Urlaubsorten 2026 mit Auskunft des Amtes Föhr-Amrum