Ratgeber · Kurtaxe · Füssen

Kurtaxe Füssen: Kurbeitrag 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

In Füssen kostet der Kurbeitrag 2026 ganzjährig 3,00 Euro pro Tag für Gäste ab 16 Jahren. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,50 Euro, jüngere Kinder und Geschäftsreisende nichts. Der Ratgeber erklärt Rechtsgrundlage, Zählweise, Füssen Card, Befreiungen und die Entwicklung der Sätze seit 2018.

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Kurbeitrag · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 6 Jahren frei · 6 bis 15 Jahre (halber Satz): 1,50 € / 1,50 € · ab 16 Jahren: 3,00 € / 3,00 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

42,00 €

Je Erwachsenem

21,00 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,00 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag, es zählt die Zahl der Übernachtungen.

Befreiung: Geschäftsreisende und beruflich Anwesende zahlen keinen Kurbeitrag und erhalten keine Füssen Card.

Bei GdB 100 geben Sie keine Schwerbehinderten an. Der Stichtag für das Alter ist nicht gesichert belegt; der Rechner nimmt das Alter bei Anreise.

Rechnungstext

Kurbeitrag Füssen (mit Bad Faulenbach, Hopfen am See, Weißensee): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 42,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurbeitragssatzung Stadt Füssen (3. Änderung, gültig ab 01.01.2025), Füssen Tourismus und Marketing. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer in Füssen übernachtet, zahlt zusätzlich zum Übernachtungspreis einen Kurbeitrag. Das gilt für das Hotel in der Altstadt genauso wie für die Ferienwohnung in Hopfen am See oder die Pension in Weißensee. Mit dem Geld werden unter anderem Rad- und Wanderwege, Loipen und Erholungseinrichtungen unterhalten. Außerdem finanziert es die Vorteile der Gästekarte Füssen Card, mit der Gäste zum Beispiel kostenlos Bus fahren. Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch der Beitrag 2026 ist, wie gerechnet wird, wer ihn kassiert und wer ganz oder teilweise befreit ist. Grundlage sind die Kurbeitragssatzung, die Angaben von Füssen Tourismus und Marketing und Berichte der Lokalpresse.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Offiziell heißt die Abgabe in Füssen Kurbeitrag. Im Alltag sagen viele Kurtaxe. Rechtsgrundlage ist Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Satzung beschließt nicht der Stadtrat selbst, sondern das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing (FTM). FTM ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen und erhebt und kassiert den Kurbeitrag auch.

Maßgeblich ist die Kurbeitragssatzung vom 18.09.2019, die am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten ist und seitdem mehrfach geändert wurde. Die 2. Änderung vom 24.09.2024 gilt seit dem 1.12.2024. Die 3. Änderung vom 21.11.2024 gilt seit dem 1.1.2025. Als Gründe nennt FTM unter anderem die Erhöhung des Kurbeitrags und Änderungen im Bundesmeldegesetz. Die Stadt veröffentlicht die Satzung, alle Änderungssatzungen und ein Kostenverzeichnis zur Kurbeitragssatzung in ihrem Ortsrecht.

Das Kurgebiet umfasst das ganze Stadtgebiet. Kurbeitrag zahlt, wer sich zur Kur oder Erholung in Füssen aufhält und dort nicht mit Hauptwohnung gemeldet ist. Ob der Gast Einrichtungen tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

In Füssen gibt es weder Saisonzeiten noch Zonen. Der Kurbeitrag ist das ganze Jahr über und im ganzen Stadtgebiet gleich hoch. Für den Ortsteil Weißensee gab es früher einmal einen ermäßigten Satz, laut einem älteren Bericht des Kreisboten wurde diese Zone aber abgeschafft.

PersonengruppeKurbeitrag pro Person und AufenthaltstagFüssen Card
Personen ab 16 Jahren3,00 €ja
Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren1,50 €ja
Kinder bis 5 Jahrefreija
Schwerbehinderte ab 50 % und notwendige Begleitperson1,50 € (50 % Ermäßigung)ja
Schwerbehinderte mit 100 % und notwendige Begleitpersonfreija
Geschäftsreisendefreinein

Die Sätze gelten vom 1. Januar bis 31. Dezember für Füssen samt Bad Faulenbach, Hopfen am See und Weißensee.

Wie die Tage gezählt werden

Der Kurbeitrag richtet sich nach der Zahl der Aufenthaltstage. Ein angefangener Tag zählt voll. An- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Praktisch heißt das: Es gibt so viele Aufenthaltstage wie Übernachtungen. Der Beitrag wird zu Beginn jedes Aufenthaltstags geschuldet und ist sofort fällig.

  • Anreise Samstag, Abreise am Samstag darauf: 8 Kalendertage, aber 7 Aufenthaltstage
  • Anreise Freitag, Abreise Samstag: 1 Aufenthaltstag

Eine Höchstdauer, nach der kein Kurbeitrag mehr anfällt, nennen die ausgewerteten Quellen nicht. Ob es eine solche Grenze gibt, ist nicht gesichert belegt. Für Tagesgäste ohne Übernachtung schreibt die Satzung nach Angaben eines Drittanbieters eine Meldung bei FTM vor. Einen eigenen Tagessatz für sie enthält sie demnach nicht. Ob Inhaber von Zweitwohnungen eine Jahrespauschale zahlen, ist nicht gesichert belegt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Den Kurbeitrag schuldet der Gast. Er zahlt ihn an seinen Gastgeber, der ihn einsammeln muss. Nur wenn es keinen solchen Gastgeber gibt, zahlt der Gast direkt an FTM. Hotels, Pensionen, Vermieter von Ferienwohnungen und andere Beherberger müssen den Beitrag einziehen und haften gegenüber FTM dafür, dass er auch ankommt.

Gemeldet wird elektronisch über den Feratel-Meldeclient. Meldeschein und Gästekarte werden zusammen auf einem Vordruck ausgedruckt, den FTM den Gastgebern kostenlos liefert. Der Name des Hauptreisenden wird automatisch aufgedruckt. Mitreisende müssen Vor- und Nachnamen von Hand auf ihre Karte schreiben, sonst ist sie nicht gültig. Gastgeber müssen außerdem die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise zur Füssen Card bereithalten, etwa als Aushang. Auf Wunsch müssen sie die Unterlagen dem Gast aushändigen.

Seit dem Frühjahr 2026 überprüft der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt (KOD) gemeinsam mit FTM, ob der Kurbeitrag richtig erhoben wird und ob Beherbergungen die baurechtlichen Vorgaben einhalten. Nach Angaben der Stadt arbeitet die große Mehrheit der Gastgeber korrekt. Stichproben hätten aber gezeigt, dass Beiträge vereinzelt nicht gemeldet oder sogar hinterzogen wurden. Der KOD soll bei seinen Besuchen auch Fragen zur Satzung beantworten.

Was die Gästekarte bietet

Jeder Gast bekommt bei der Anreise eine Füssen Card, auch Kinder bis fünf Jahre, die keinen Kurbeitrag zahlen. FTM nennt unter anderem diese Leistungen:

  • kostenlose Fahrten im rund 500 Kilometer langen Busnetz des Verkehrsverbunds allgäumobil
  • kostenlose Fahrten auf den Bahnstrecken Füssen–Kaufbeuren und Reutte–Pfronten–Kempten (laut Flyer zur Füssen Card)
  • kostenloses WLAN an den allgäuW-Lan-Hotspots und Bücherausleihe in der Stadtbibliothek
  • ermäßigter Eintritt, unter anderem im Museum der Stadt Füssen im ehemaligen Kloster St. Mang und im Hohen Schloss
  • günstigere Berg- und Talfahrten, unter anderem am Tegelberg, Breitenberg und Buchenberg
  • Rabatte bei Partnern im ganzen Ostallgäu

Kostenlos parken kann man mit der Füssen Card nicht mehr. Ist die Unterkunft Partner der KönigsCard, bekommt der Gast zusätzlich deren Leistungen. Dazu gehören mehr als 200 kostenlose Angebote wie Bergbahnen, Bäder, Museen und die Schifffahrt auf dem Forggensee. Geschäftsreisende, beitragsfreie Lehrgangsteilnehmer und Schulklassen erhalten keine Füssen Card.

Umsatzsteuer und Rechnung

Der Gast schuldet den Kurbeitrag, der Gastgeber zieht ihn nur im Namen und auf Rechnung von FTM ein. Für den Beherbergungsbetrieb ist der Beitrag deshalb ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 UStG. Er gehört nicht zum Entgelt für die Übernachtung, und der Gastgeber zahlt darauf keine 7 Prozent Umsatzsteuer. In der Buchhaltung wird er erfolgsneutral gebucht, üblich ist das Konto „Durchlaufende Posten“ (SKR03 1590, SKR04 1370).

Auf der Rechnung steht der Kurbeitrag am besten als eigene Position ohne Umsatzsteuer, getrennt von der Übernachtung mit 7 Prozent und etwa dem Frühstück mit 19 Prozent. Bei befreiten Geschäftsreisenden taucht er gar nicht auf. Ob der Kurbeitrag auf der Ebene von FTM selbst Umsatzsteuer enthält, wie es einige bayerische Kurorte ausweisen, ist für Füssen nicht gesichert belegt.

Rechenbeispiel

Beispielrechnung

  1. Beispiel 1: zwei Erwachsene und ein Kind (10 Jahre), Anreise Samstag, Abreise am Samstag darauf
  2. Aufenthaltstage: 7
  3. Erwachsene: 2 × 3,00 € × 7 = 42,00 €
  4. Kind: 1 × 1,50 € × 7 = 10,50 €
  5. Kurbeitrag gesamt: 52,50 €

Beispielrechnung

  1. Beispiel 2: zwei Erwachsene mit zwei Kindern (4 und 15 Jahre), 3 Übernachtungen
  2. Erwachsene: 2 × 3,00 € × 3 = 18,00 €
  3. Kind 15 Jahre: 1 × 1,50 € × 3 = 4,50 €
  4. Kind 4 Jahre: frei = 0,00 €
  5. Kurbeitrag gesamt: 22,50 €

Beispielrechnung

  1. Beispiel 3: Gast mit 60 % Schwerbehinderung, laut Ausweis auf Begleitung angewiesen, mit Begleitperson, 4 Übernachtungen
  2. Gast: 1 × 1,50 € × 4 = 6,00 €
  3. Begleitperson: 1 × 1,50 € × 4 = 6,00 €
  4. Kurbeitrag gesamt: 12,00 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in den Fällen, die die Satzung ausdrücklich nennt. Wer keine Einrichtungen nutzt, ist deshalb nicht befreit. Rentner zahlen den vollen Satz. Für Studenten oder Auszubildende nennen die ausgewerteten Fassungen keine Ermäßigung.

Kinder und Jugendliche

Kinder bis 5 Jahre zahlen nichts, bekommen aber trotzdem eine Füssen Card. Von 6 bis 15 Jahren gilt der halbe Satz von 1,50 Euro, ab 16 Jahren der volle Satz. An welchem Stichtag das Alter gilt, zum Beispiel am Anreisetag, ist nicht gesichert belegt. Schulklassen sind frei, wenn die Reise der Bildung und nicht der Erholung dient. Dafür ist laut FTM ein Antrag bei FTM nötig. Ein Drittanbieter nennt stattdessen den Beherbergungsbetrieb als Adressaten des Antrags. Verbindlich ist die Angabe von FTM.

Menschen mit Behinderung

Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises gilt:

  • ab 50 Prozent Behinderung: 50 Prozent Ermäßigung, für Erwachsene also 1,50 Euro pro Tag
  • bei 100 Prozent Behinderung: kein Kurbeitrag
  • Begleitpersonen bekommen dieselbe Ermäßigung wie die schwerbehinderte Person, wenn sich aus dem Ausweis ergibt, dass eine Begleitung nötig ist

Wie sich die Ermäßigung auf den Kindersatz auswirkt, ist nicht gesichert belegt.

Geschäftsreisen

Geschäftsreisende und andere Gäste, die beruflich in Füssen sind, zahlen keinen Kurbeitrag. Der Gastgeber darf ihnen auch keine Füssen Card ausstellen. Ebenfalls befreit sind Teilnehmer an Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bunds (DEB), des Deutschen Curling-Verbands (DCV) und der Deutschen Eislauf-Union (DEU) im Stadtgebiet. Erziehungsberechtigte, die sie begleiten, sind auch befreit, wenn der Teilnehmer höchstens 15 Jahre alt ist und nicht in einer betreuten Gruppe reist. Ein Drittanbieter nennt zusätzlich den Bayerischen Eissportverband. In den amtlichen Quellen ist das nicht gesichert belegt.

Angehörige von Einwohnern

Eine eigene Befreiung für Gäste, die Verwandte in Füssen besuchen, findet sich in den ausgewerteten Fassungen der Satzung nicht. Grundsätzlich zahlt jeder, der sich zur Erholung in Füssen aufhält und dort nicht mit Hauptwohnung gemeldet ist. Wie private Besuche bei Angehörigen konkret behandelt werden, ist nicht gesichert belegt. Klarheit schafft eine Anfrage bei FTM. Wer in Füssen mit Hauptwohnung gemeldet ist, zahlt keinen Kurbeitrag.

Weitere Fälle

Für Stammgäste gibt es eine Übergangsregel. Wer bis zum 30.11.2019 einen Stammgästepass bekommen hat, ist ab dem 25. anerkannten Aufenthalt für die Dauer des Aufenthalts befreit. Anerkannt werden nur beitragspflichtige Aufenthalte mit mindestens drei Übernachtungen in Folge und höchstens einer pro Jahr. Stammgäste, die ab dem 1.12.2019 dazugekommen sind, bekommen einen Geschenkpass. Sie erhalten weiter Ehrengaben, sind ab dem 25. Aufenthalt aber nicht mehr befreit.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Da es in Füssen keine Saisonstaffel gibt, entspricht der Satz in der Hauptsaison dem Ganzjahressatz für Erwachsene.

Entwicklung des Steuersatzes in Füssen

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit

2026

Satz
3,00 € (ganzjährig)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst gemeinsam mit FTM
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,00 € (ganzjährig)befreitKontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst gemeinsam mit FTMnicht gesichert belegt
20253,00 € (ganzjährig)befreit3. Änderung vom 21.11.2024 gilt ab 1.1.2025nicht gesichert belegt
20242,50 €, ab 1.12.2024 3,00 € (ganzjährig)befreit2. Änderung vom 24.09.2024: Erhöhung auf 3,00 € ab 1.12.2024nicht gesichert belegt
20232,50 € (ganzjährig)befreitkeine belegte Änderungnicht gesichert belegt
20222,20 €, ab Dezember 2,50 € (ganzjährig)befreitErhöhung mit Wirkung ab Dezember 2022nicht gesichert belegt
20212,20 € (ganzjährig)befreitkeine belegte Änderungnicht gesichert belegt
20202,20 € (ganzjährig)befreitkeine belegte Änderungnicht gesichert belegt
20192,20 € (ganzjährig)befreit (ab 1.12.2019)neue Satzung vom 18.09.2019 ab 1.12.2019, neue Stammgästeregel, elektronische Meldung und Gästekarte aus Papiernicht gesichert belegt
20182,20 € (ganzjährig, für 2018 nicht durch eine eigene Quelle gesichert)nicht gesichert belegtalte Satzung von 1992 in der Fassung vom 29.07.2014nicht gesichert belegt

Den Satz von 2,20 Euro gab es schon vor der Satzung von 2019. Ein älterer Bericht des Kreisboten beschreibt die Erhöhung von 1,60 auf 2,20 Euro. Mit dem Geld wurde damals vor allem der kostenlose Nahverkehr für Gäste finanziert. In welchem Jahr das genau war, geht aus den ausgewerteten Quellen nicht sicher hervor. Wie viel der Kurbeitrag im Jahr einbringt, hat FTM in den ausgewerteten Quellen nicht veröffentlicht. FTM finanziert sich nach eigenen Angaben ganz überwiegend aus dem Kurbeitrag und dem Fremdenverkehrsbeitrag der Übernachtungsbetriebe.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Füssen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Füssen 2026?

Gäste ab 16 Jahren zahlen 3,00 Euro pro Aufenthaltstag, Kinder von 6 bis 15 Jahren 1,50 Euro. Kinder bis 5 Jahre zahlen nichts. Der Satz gilt das ganze Jahr im ganzen Stadtgebiet, auch in Bad Faulenbach, Hopfen am See und Weißensee.

Zählen An- und Abreisetag doppelt?

Nein. An- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag, ein angefangener Tag zählt voll. Praktisch zahlt man so viele Tage, wie man übernachtet.

Müssen Geschäftsreisende in Füssen Kurbeitrag zahlen?

Nein, Geschäftsreisende und andere Gäste, die beruflich in Füssen sind, sind befreit. Sie bekommen dafür keine Füssen Card. Welchen Nachweis FTM im Einzelnen verlangt, ist nicht gesichert belegt.

Gibt es eine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung?

Ja. Ab 50 Prozent Schwerbehinderung gibt es 50 Prozent Ermäßigung, bei 100 Prozent entfällt der Beitrag. Eine Begleitperson, die laut Ausweis nötig ist, bekommt dieselbe Ermäßigung. Der Ausweis muss vorgelegt werden.

Was bringt die Füssen Card?

Mit der Karte fährt man kostenlos im Busnetz von allgäumobil und laut Flyer auf ausgewählten Bahnstrecken. Dazu kommen kostenloses WLAN an Hotspots und Ermäßigungen bei Museen, Bergbahnen und Partnern im Ostallgäu. Kostenlos parken kann man damit nicht mehr.

Wird auf den Kurbeitrag Umsatzsteuer berechnet?

Beim Gastgeber nicht. Er zieht den Beitrag nur für FTM ein, deshalb ist er ein durchlaufender Posten. Auf der Rechnung sollte er als eigene Position ohne Umsatzsteuer stehen.

Quellen

  • Kurbeitragssatzung der Stadt Füssen vom 18.09.2019 (Füssen Tourismus und Marketing, AöR)
  • Füssen Tourismus und Marketing: Meldung zur 2. und 3. Änderung der Kurbeitragssatzung (24.09.2024 und 21.11.2024)
  • Stadt Füssen: Ortsrecht mit Kurbeitragssatzung, Änderungssatzungen und Kostenverzeichnis
  • Füssen Tourismus und Marketing: Kurbeitrag (fuessen.de)
  • Füssen Tourismus und Marketing: Füssen Card, Gästekarten und KönigsCard (fuessen.de)
  • Füssen Tourismus und Marketing: Flyer Füssen Card 2024
  • Füssen Tourismus und Marketing: Vermieterinformationen zu elektronischer Gästemeldung und Füssen Card sowie Schulungsunterlagen zum Meldeclient
  • Kreisbote Füssen: Ordnungsdienst kontrolliert Kurbeitrag und Vermietungen (2026)
  • Füssen aktuell: Interviews mit Tourismusdirektor Stefan Fredlmeier (Juni 2023, August 2024)
  • Kreisbote Füssen: Stadtrat erhöht Kurbeitrag (älterer Bericht)
  • Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Fachbeiträge zu durchlaufenden Posten (Haufe)
  • wonderguest.app: Kurtaxe Füssen (Drittanbieter, nur ergänzend)