Ratgeber · Kurtaxe · Grömitz
Kurtaxe Grömitz: Kurabgabe 2026, Befreiungen und Pflichten für Vermieter
Stand: Oktober 2026
Seit dem 1. Januar 2026 kostet die Kurabgabe in Grömitz und Lensterstrand in der Hauptsaison 4,00 Euro und in der Nebensaison 2,50 Euro pro Person und Tag. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts, für weitere Gruppen gibt es klar geregelte Befreiungen. Der Ratgeber erklärt die Tageszählung, die Pflichten der Vermieter und die Entwicklung der Abgabe seit 2018.
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Kurabgabe · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober sowie 25. Dezember bis 3. Januar · unter 18 frei · Erwachsene: 4,00 € / 2,50 €
Kurtaxe gesamt
56,00 €
Je Erwachsenem
28,00 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,00 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Höchstens 28 Hauptsaisontage im Jahr (Jahres-ostseecard 112 €).
Für den 1. bis 3. Januar 2026 galt eine Übergangsregelung mit 2,00 € je Tag; der Rechner rechnet diese Tage mit dem Hauptsaisonsatz.
Kurabgabe Grömitz und Lensterstrand: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 56,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Grömitz, Beschluss 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Grömitz übernachtet, zahlt zusätzlich zum Mietpreis eine Kurabgabe. Im Ort spricht man meist von der „ostseecard“, weil der Gast diese Karte als Beleg für die Zahlung erhält. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Satzung. Sie bringt höhere Sätze und verlängert die Hauptsaison rund um den Jahreswechsel. Dieser Ratgeber zeigt, was Gäste zahlen, wie Vermieter richtig abrechnen und wer von der Abgabe befreit ist. Grundlage sind die amtliche Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz, die Vermieterinformationen des Tourismus-Service Grömitz und frühere Fassungen der Satzung.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet „Kurabgabe“. Die Karte, die der Gast als Zahlungsbeleg bekommt, heißt „ostseecard“. In älteren Satzungen, zum Beispiel in der Fassung ab 2017, hieß die Abgabe noch „Tourismusbeitrag“. Manche Vermieter verwenden diesen Begriff bis heute.
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz. Die Gemeindevertretung hat sie am 18.12.2025 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 1.1.2026. Die Satzung stützt sich auf die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und auf § 10 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes (KAG). Die Gemeinde darf die Abgabe erheben, weil sie als Kurort anerkannt ist (Ostseebad bzw. Erholungsorte). Nach der Satzung deckt die Kurabgabe 2026 genau 41,68 Prozent der Kosten für die Kur- und Erholungseinrichtungen und für die Veranstaltungen. Zahlen muss, wer sich in Grömitz aufhält, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Für die praktische Abwicklung setzt die Gemeinde ihren Eigenbetrieb ein, den Tourismus-Service Grömitz.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Die Satzung kennt zwei Tarifgebiete: Grömitz mit Lensterstrand und die Erholungsorte der Gemeinde. Welche Ortsteile genau zu den Erholungsorten gehören, ist hier nicht gesichert belegt. Im Zweifel geben der Gastgeber oder der Tourismus-Service Auskunft.
Saisonzeiten ab 2026:
- Hauptsaison: 01.01.–03.01., 01.04.–31.10. und 25.12.–31.12.
- Nebensaison: 04.01.–31.03. und 01.11.–24.12.
| Tarif je Person ab 18 Jahren | Grömitz/Lensterstrand | Erholungsorte |
|---|---|---|
| Hauptsaison pro Tag | 4,00 € | 2,50 € |
| Nebensaison pro Tag | 2,50 € | 1,80 € |
| Jahresostseecard (Jahreskurabgabe) | 112,00 € | 70,00 € |
| Ermäßigte Jahreskurabgabe | 70,00 € | 50,40 € |
Tagesgäste kaufen eine Tagesostseecard. Sie kostet in der Hauptsaison 4,00 Euro und in der Nebensaison 2,50 Euro. Wer bei einer Kontrolle keine gültige Karte vorzeigen kann, zahlt eine Nachlöse von 8,00 Euro (Hauptsaison) bzw. 5,00 Euro (Nebensaison). Nach der Satzung sind alle Sätze einschließlich Mehrwertsteuer.
Für den 1. bis 3. Januar 2026 galt eine Übergangsregelung mit 2,00 Euro (Grömitz/Lensterstrand) bzw. 1,40 Euro (Erholungsorte). Diese Tage waren nach der alten Satzung noch Nebensaison.
Wie die Tage gezählt werden
- An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Der Anreisetag wird nicht berechnet. Die Zahl der berechneten Tage entspricht also der Zahl der Übernachtungen.
- Jeder berechnete Tag kostet den Satz der Saison, in die er fällt. Bei einem Aufenthalt über den Saisonwechsel wird deshalb gemischt abgerechnet.
- Jahrespauschale: Auf Antrag setzt die Satzung unabhängig von der tatsächlichen Dauer pauschal 28 Hauptsaisontage an, also 112 Euro in Grömitz und Lensterstrand. Für Eigentümer und andere Dauernutzer einer Wohnung gilt die Pauschale immer. Bereits gezahlte Tagesbeträge werden angerechnet. Wer im Jahr mehr als 28 Hauptsaisontage in Grömitz verbringt, fährt mit der Jahresostseecard deshalb günstiger.
- Beginnt die Abgabepflicht erst nach dem 15.10., gilt eine Pauschale von 28 Nebensaisontagen. Das ergibt die ermäßigte Jahreskurabgabe von 70 Euro.
Die Regel „zwei Tage zählen als einer“ war politisch umstritten. Bei den Haushaltsberatungen Ende 2024 forderte die FWV, An- und Abreisetag getrennt zu berechnen. Eine knappe Mehrheit blieb bei der bisherigen Regel.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Kurabgabe schuldet der Gast. Der Unterkunftsgeber stellt die ostseecard aus, berechnet die Abgabe, kassiert sie beim Gast und gibt sie an den Tourismus-Service Grömitz weiter. Grundlage ist die Anmeldung für die ostseecard, also der Meldeschein. Die Kopie für den Tourismus-Service muss spätestens fünf Werktage nach dem Abreisetag dort vorliegen. Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen die Anmeldung selbst unterschreiben.
Für Vermieter wichtig:
- Jeder Unterkunftsgeber haftet gesamtschuldnerisch dafür, dass die Abgabe rechtzeitig und vollständig eingezogen und abgeführt wird.
- Als Unterkunftsgeber gelten auch Eigentümer, die ihre Wohnung Dritten überlassen. Dazu zählen ausdrücklich auch Verwandte und Bekannte.
- Fehlen Meldungen, darf der Tourismus-Service schätzen. In den Satzungen von 2021 und 2025 lautet die Formel: durchschnittliche Aufenthaltsdauer mal Tagessatz der Hauptsaison mal zwei Personen.
- Wer am Online-Meldeverfahren teilnimmt, kann dem Gast die ostseecard digital per E-Mail schicken.
Tagesgäste kaufen ihre Karte selbst, zum Beispiel in der Tourist-Information, beim Strandkorbvermieter oder am Automaten. Strandkorbvermieter müssen die Karten kontrollieren. Für Fragen ist die Abgabenabteilung des Tourismus-Service Grömitz zuständig.
Was die Gästekarte bietet
Nach Angaben des Tourismus-Service bietet die Grömitzer ostseecard Rabatte, freie Eintritte, die Teilnahme an Sport-Events und günstigere Busfahrten. Mit dem Geld aus der Abgabe bezahlt die Gemeinde unter anderem die Pflege von Strand, Kurpromenade und Anlagen, den Rettungsdienst am Badestrand und das Veranstaltungsprogramm. Örtliche Vermieter nennen außerdem die freie Nutzung des rund acht Kilometer langen bewachten Badestrands, kostenlose Ortsführungen und ein günstigeres Greenfee beim Golfclub. Diese Einzelleistungen hat die Gemeinde nicht amtlich bestätigt, sie können sich ändern.
Die Karte gibt es auch digital im „Lübecker Bucht Guide“. Kinder und Jugendliche zahlen keine Abgabe, können aber auf Wunsch eine eigene ostseecard bekommen. Gästekarten aus anderen Ferienorten in Schleswig-Holstein gelten in Grömitz nur für einen Tag.
Umsatzsteuer und Rechnung
Die Satzung nennt alle Sätze „einschließlich der Mehrwertsteuer“. Das betrifft die Gemeinde und ihren Tourismus-Service. Der Vermieter kassiert die Kurabgabe dagegen im Namen und auf Rechnung der Gemeinde. Nach allgemeiner umsatzsteuerlicher Einordnung ist sie damit ein durchlaufender Posten (§ 10 Abs. 1 UStG) und gehört nicht zum Preis der Übernachtung. Auf der Rechnung steht sie deshalb gesondert, ohne eigene Umsatzsteuer, und wird nicht in den ermäßigten Steuersatz für die Übernachtung eingerechnet.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Familie in Grömitz, Anreise 11.07.2026, Abreise 18.07.2026, zwei Erwachsene und zwei Kinder (8 und 12 Jahre).
Beispielrechnung
- Berechnete Tage: 7 (der Anreisetag zählt nicht)
- 2 Erwachsene × 7 Tage × 4,00 € = 56,00 €
- 2 Kinder unter 18 Jahren: 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 56,00 €
Beispiel 2: Saisonwechsel, eine Person in Grömitz, Anreise 28.10.2026, Abreise 04.11.2026.
Beispielrechnung
- Berechnete Tage: 29.10. bis 04.11. = 7 Tage
- Hauptsaison 29.10.–31.10.: 3 Tage × 4,00 € = 12,00 €
- Nebensaison 01.11.–04.11.: 4 Tage × 2,50 € = 10,00 €
- Kurabgabe gesamt: 22,00 €
Beispiel 3: Zwei Erwachsene in einem Erholungsort, 14 Übernachtungen im Mai. Eine Person hat einen Grad der Behinderung von 80 und weist ihn nach.
Beispielrechnung
- Berechnete Tage: 14
- Person 1: 14 Tage × 2,50 € = 35,00 €
- Person 2 (GdB 80, befreit): 0,00 €
- Kurabgabe gesamt: 35,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja. Die Satzung unterscheidet zwei Fälle. Manche Personen fallen gar nicht unter die Abgabepflicht. Andere sind zwar grundsätzlich pflichtig, werden aber freigestellt. Wer eine Befreiung beansprucht, muss die Voraussetzungen selbst nachweisen.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag befreit. Einen Antrag brauchen sie dafür nicht. Eine Ermäßigung für junge Erwachsene ab 18 Jahren sieht die Satzung nach den vorliegenden Unterlagen nicht vor.
Menschen mit Behinderung
Befreit sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80. Ihre ständige Begleitperson ist ebenfalls befreit, wenn auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises das Merkzeichen „B“ eingetragen ist. Der Vermieter notiert bei der Anmeldung Ausweisnummer, Gültigkeit, Grad der Behinderung, eine eventuell eingetragene Begleitperson und die ausstellende Behörde. Beim digitalen Verfahren kommen diese Daten in das Feld „Weitere Angaben“. Bei einem Grad der Behinderung unter 80 gibt es keine Befreiung.
Geschäftsreisen
Wer sich nur vorübergehend wegen Dienst, Beruf oder Ausbildung in Grömitz aufhält, fällt nicht unter die Abgabepflicht. Das gilt auch für Menschen, die wegen ihrer Arbeit oder Ausbildung regelmäßig im Ort sind. Voraussetzung ist, dass sie die Kureinrichtungen nicht nutzen oder die Nutzung zu ihrer Arbeit gehört. Teilnehmer von Tagungen und Kongressen sind befreit, wenn die Veranstaltung vor ihrer Ankunft beim Tourismus-Service angemeldet wurde und sie die Einrichtungen nicht nutzen.
Angehörige von Einwohnern
Auf Antrag befreit sind Kinder, Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne sowie Schwager und Schwägerinnen von Menschen mit Hauptwohnsitz in Grömitz. Sie müssen kostenlos in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sein und dürfen die Einrichtungen nicht nutzen. Zahlen die Angehörigen für die Unterkunft, gilt die Befreiung nicht. Wer als Eigentümer einer Zweitwohnung Verwandte oder Freunde einziehen lässt, ist Unterkunftsgeber und muss die Kurabgabe einziehen.
Weitere Fälle
- Kranke, die mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können, sind für die Dauer dieser Verhinderung befreit. Dasselbe gilt für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit die Einrichtungen nicht nutzen können.
- Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen ab 20 Personen zahlen nur die Hälfte, wenn sie das vorher beantragen.
- Bei einer Kur oder Reha in einer anerkannten Kurklinik gibt es nach den Redaktionsunterlagen zur Satzung auf vorherigen Antrag 10 Prozent Ermäßigung.
- Eine gültige Gästekarte aus einem anderen Ferienort in Schleswig-Holstein ersetzt die Grömitzer Abgabe für einen Tag.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen befreit
2 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 4,00 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- neue Satzung vom 18.12.2025; Nebensaison 2,50 €; zusätzliche Hauptsaison 25.12.–03.01.; Jahresostseecard 112 €; Nachlöse 8 €/5 €; Deckungsanteil 41,68 %
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,00 € (Hauptsaison) | befreit | neue Satzung vom 18.12.2025; Nebensaison 2,50 €; zusätzliche Hauptsaison 25.12.–03.01.; Jahresostseecard 112 €; Nachlöse 8 €/5 €; Deckungsanteil 41,68 % | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | Neufassung vom 19.12.2024; Nebensaison 2,00 €; Erholungsorte 2,20 €/1,40 €; Jahresostseecard 98 €; Deckungsanteil 35,33 % | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | 3. Änderungssatzung vom 21.12.2023, Deckungsanteil 35,39 % | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | Satz durch einen Ortsvergleich (Stand Oktober 2023) belegt | nicht gesichert belegt |
| 2022 | nicht gesichert belegt (2021 und 2023 jeweils 3,00 €) | befreit | Fassung von 2021 inkl. 1. Änderung (Dezember 2021) | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | Satzung vom 17.12.2020: Hauptsaison neu 01.04.–31.10., Nebensaison 2,00 €; Neufassung im August 2021 | nicht gesichert belegt |
| 2020 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Hauptsaison noch 15.05.–15.09. | nicht gesichert belegt |
| 2019 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Neufassung vom 28.02.2019, Bezeichnung „Kurabgabe“, Deckungsanteil 37,26 % | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Satzung ab 2017 („Tourismusbeitrag“), Nebensaison 1,70 €, Hauptsaison 15.05.–15.09. | nicht gesichert belegt |
Die Befreiung für berufliche Aufenthalte ist für die Satzungen ab 2021 belegt. Für 2018 bis 2020 liegen dazu keine gesicherten Belege vor. Wie viel die Gemeinde jedes Jahr aus der Kurabgabe einnimmt, hat sie nicht veröffentlicht, deshalb fehlen Angaben zu den Einnahmen.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Grömitz
Wie hoch ist die Kurtaxe in Grömitz 2026?
In Grömitz und Lensterstrand zahlen Erwachsene in der Hauptsaison 4,00 Euro und in der Nebensaison 2,50 Euro pro Tag. In den Erholungsorten der Gemeinde sind es 2,50 bzw. 1,80 Euro. Die Jahresostseecard kostet 112 Euro bzw. 70 Euro.
Wann ist in Grömitz Hauptsaison?
Seit 2026 gilt die Hauptsaison vom 1. April bis 31. Oktober und vom 25. Dezember bis 3. Januar. Nebensaison ist vom 4. Januar bis 31. März und vom 1. November bis 24. Dezember.
Werden An- und Abreisetag doppelt berechnet?
Nein. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet. Bezahlt werden also so viele Tage, wie man übernachtet.
Müssen Kinder in Grömitz Kurabgabe zahlen?
Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag befreit. Auf Wunsch können sie trotzdem eine eigene ostseecard bekommen.
Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?
Ja, wenn sie nur wegen Dienst, Beruf oder Ausbildung im Ort sind und die Kureinrichtungen nicht nutzen. Tagungsteilnehmer sind befreit, wenn die Veranstaltung vorher beim Tourismus-Service Grömitz angemeldet wurde.
Gibt es eine Befreiung für Menschen mit Behinderung?
Ja. Befreit sind Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und ihre ständige Begleitperson, wenn im Ausweis das Merkzeichen B eingetragen ist. Den Nachweis muss der Gast bei der Anmeldung vorlegen.
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 18.12.2025 (Amtliche Bekanntmachung, in Kraft seit 01.01.2026)
- Tourismus-Service Grömitz, Vermieterservice: Saisonzeiten und Abgabesätze (Januar 2026)
- Tourismus-Service Grömitz, Informationsseite zur ostseecard
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz, Neufassung vom 19.12.2024 (gültig ab 01.01.2025)
- 3. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz vom 21.12.2023
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz, Neufassung vom 26.08.2021 und Lesefassung inkl. 1. Änderung (Dezember 2021)
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz vom 17.12.2020 inkl. 1. Änderung
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz, Fassung 2019 (Beschluss vom 28.02.2019)
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Grömitz ab 2017 (Tourismusbeitrag) sowie Satzung 2013 in der 4. Änderung
- der reporter (Neustadt): Grömitz – Haushalt 2025 beschlossen
- Amt Probstei, Sitzungsunterlage mit Vergleich von Kurabgabesätzen der Ostseebäder (Stand Oktober 2023)
- Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG), § 10