Ratgeber · Kurtaxe · Heiligenhafen

Kurtaxe Heiligenhafen: Sätze 2026, Befreiungen, Tageszählung und Erhöhung ab 2027

Stand: Oktober 2026

In Heiligenhafen kostet die Kurabgabe 2026 pro Tag und erwachsener Person 3,00 € in der Hauptsaison und 1,80 € in der Nebensaison. Seit 2025 zählen An- und Abreisetag jeweils als eigener Tag. Ab dem 4. Januar 2027 gelten höhere Sätze.

Betrag direkt ausrechnen

Kurabgabe · Hauptsaison 1. bis 8. Januar, 1. April bis 31. Oktober und 22. bis 31. Dezember · unter 18 frei · ab 18 Jahren: 3,00 € / 1,80 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

48,00 €

Je Erwachsenem

24,00 €

Tage Hauptsaison

8

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 8 Tag(e) Hauptsaison × 3,00 € · Seit 1. Januar 2025 zählt jeder Aufenthaltstag, also An- und Abreisetag einzeln (Tage = Nächte + 1). Jahreshöchstsatz 84 €.

Befreiung: Beruflich, dienstlich oder zur Ausbildung Anwesende sind befreit, solange sie die Kureinrichtungen nicht nutzen.

Diese Sätze gelten für 2026. Ab 4. Januar 2027 sind 3,50 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison vorgesehen, der Jahreshöchstsatz steigt auf 98 €. Der Rechner rechnet noch mit den Sätzen für 2026.

Rechnungstext

Kurabgabe Heiligenhafen: 2 Erw., 8 Tag(e) (8 HS / 0 NS) = 48,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Heiligenhafen (2. Änderung, in Kraft seit 01.01.2025), Tourismus-Service Heiligenhafen. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Heiligenhafen liegt an der OstseeSpitze in Ostholstein. Die Stadt ist als Kurort anerkannt und verlangt deshalb von Übernachtungsgästen eine Kurabgabe, die meist einfach Kurtaxe genannt wird. Mit dem Geld bezahlt die Stadt Pflege, Reinigung und Erhalt von Promenaden, Kurparks, Strand, Seebrücken, Sanitäranlagen und Spielplätzen sowie die Badesicherheit. Auch Veranstaltungen, Konzerte und Ausstellungen werden damit finanziert. Im Jahr 2026 bleiben die Sätze gleich. Zum 4. Januar 2027 steigen sie. Dieser Ratgeber erklärt Sätze, Tageszählung, Befreiungen und die Pflichten der Gastgeber.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Der offizielle Name ist Kurabgabe. Rechtsgrundlage ist § 10 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) zusammen mit der „Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen“. Die Stadtvertretung hat sie am 23.03.2023 beschlossen. Seitdem wurde sie dreimal geändert:

  • 1. Änderung (Beschluss 14.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024): Jahrespauschale für Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte, Verwaltungsgebühr für Ersatz-OstseeCards
  • 2. Änderung (Beschluss 26.09.2024, ausgefertigt 01.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025): neue Befreiungen, Abrechnung jedes einzelnen Aufenthaltstages
  • 3. Änderung (in Kraft ab 04.01.2027): höhere Sätze. Als Beschlussdatum nennt eine Sekundärquelle den 25.06.2026.

Die Kurabgabe gilt im gesamten Stadtgebiet. Zahlen muss, wer in Heiligenhafen übernachtet oder dort eine Unterkunft hat, aber nicht dort wohnt. Laut Satzung sind die Sätze Bruttobeträge einschließlich Mehrwertsteuer.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Heiligenhafen hat nur ein Erhebungsgebiet. Für einzelne Ortsteile gibt es keine eigenen Sätze. Die Sätze gelten pro Tag und erwachsener Person ab 18 Jahren.

Zeitraum2026ab 04.01.2027
01.01. bis 03.01.3,00 €3,00 € (alter Satz)
04.01. bis 08.01.3,00 €3,50 €
09.01. bis 31.03.1,80 €2,00 €
01.04. bis 31.10.3,00 €3,50 €
01.11. bis 21.12.1,80 €2,00 €
22.12. bis 31.12.3,00 €3,50 €
Kinder und Jugendliche unter 18freifrei
Schwerbehinderte ab GdB 801,50 € / 0,90 €nicht gesondert belegt
Jahreshöchstsatz84,00 €98,00 €

Die Sätze für 2026 und den Jahreshöchstsatz von 84 € veröffentlichen der Tourismus-Service Heiligenhafen und die OstseeCard-Broschüre 2025/2026. Für 2027 nennt der Tourismus-Service bisher 3,50 € für die Tage vom 04.01. bis 08.01.2027. Die Nebensaison-Sätze von 2,00 € und den Höchstsatz von 98 € für 2027 nennen ein örtlicher Vermieter (Stand August 2026) und die Recherchedaten der Redaktion. Den Wortlaut der 3. Änderungssatzung konnten wir nicht prüfen.

Wie die Tage gezählt werden

Seit dem 01.01.2025 zählt jeder Tag, an dem sich der Gast in Heiligenhafen aufhält. Anreisetag und Abreisetag werden also beide berechnet. So hat es die regionale Presse aus der 2. Änderungssatzung berichtet. Bis Ende 2024 galten An- und Abreisetag zusammen als ein Tag, und der Anreisetag wurde nicht berechnet. Damit entsprach die Zahl der Tage der Zahl der Nächte.

Für Eigentümer von Zweitwohnungen, Dauernutzer und Inhaber von Dauer- oder Saisonliegeplätzen gibt es eine Jahrespauschale. In der Satzung von 2023 und der Änderung von 2024 waren das 27 Hauptsaisontage. Beginnt die Abgabepflicht erst spät im Jahr, gilt eine Pauschale nach Nebensaisontagen. Der aktuell veröffentlichte Jahreshöchstsatz von 84 € entspricht rechnerisch 28 Tagen zu je 3,00 €. Dass die Satzung seit 2025 wirklich 28 Tage festlegt, ist nicht gesichert belegt.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Kurabgabe schuldet der Gast. Der Vermieter, also Hotel, Ferienwohnung, Campingplatz oder Hafen, meldet die Gäste mit dem Meldeschein an, zieht die Abgabe ein und führt sie an die Stadt beziehungsweise den Tourismus-Service ab. Nach der Satzung haftet jeder Vermieter als Gesamtschuldner dafür, dass die Abgabe rechtzeitig und vollständig eingezogen und abgeführt wird. Fehler bei der Anmeldung gehen also zulasten des Vermieters. Ermäßigungen darf der Vermieter nie selbst gewähren.

Nach der Zahlung erhält der Gast die OstseeCard. Viele Gastgeber stellen sie digital oder ausgedruckt bereit. Geht die Karte verloren oder wird sie beschädigt, stellt der Tourismus-Service gegen Vorlage des Meldescheins und gegen eine Verwaltungsgebühr eine Ersatzkarte aus. Nach einer Vorlage der Stadt Plön hat Heiligenhafen die digitale Erfassung bereits in seiner Satzung geregelt. Für Tagesgäste sah die Satzungsfassung von 2019 eine Tagesgästekarte vor. Wie Tagesgäste heute behandelt werden, ist nicht gesichert belegt.

Was die Gästekarte bietet

Die OstseeCard ist persönlich und gilt für den ganzen Aufenthalt. Sie bietet Vergünstigungen in Heiligenhafen und in vielen anderen Urlaubsorten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Laut Broschüre 2025/2026 fahren Inhaber im Stadtgebiet kostenlos Bus und bekommen Rabatte, etwa in der Kinderspielwelt Schatzinsel. Für Kinder bis 17 Jahre gibt es beim Tourismus-Service eine eigene Kinderkarte für 1,00 €. Kinder selbst müssen aber keine Kurabgabe zahlen.

Umsatzsteuer und Rechnung

Zieht der Vermieter die Kurabgabe im Namen und für Rechnung der Stadt ein, ist sie in der Regel ein durchlaufender Posten. Sie zählt dann nicht zum Entgelt für die Übernachtung, und es fällt keine zusätzliche Umsatzsteuer an. Auf der Rechnung sollte sie deshalb als eigene Position ohne Steuersatz stehen, getrennt vom Übernachtungspreis mit 7 Prozent. Gebucht wird sie erfolgsneutral.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar und zwei Kinder (10 und 15 Jahre) machen im Sommer 2026 Urlaub, Anreise am 11.07., Abreise am 18.07.

Beispielrechnung

  1. 7 Nächte ergeben 8 Aufenthaltstage (11.07. bis 18.07.)
  2. 2 Erwachsene × 8 Tage × 3,00 € = 48,00 €
  3. 2 Kinder unter 18 Jahren: 0,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 48,00 €

Beispiel 2: Ein Gast mit GdB 80 und Merkzeichen B reist mit Begleitperson vom 09.11. bis 14.11.2026 an.

Beispielrechnung

  1. 5 Nächte ergeben 6 Aufenthaltstage in der Nebensaison
  2. Gast: 6 Tage × 0,90 € (50 % von 1,80 €) = 5,40 €
  3. Begleitperson: befreit, 0,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 5,40 €

Beispiel 3: Ein Erwachsener verbringt den Jahreswechsel in Heiligenhafen, Anreise am 30.12.2026, Abreise am 06.01.2027.

Beispielrechnung

  1. 30.12. und 31.12.2026: 2 Tage × 3,00 € = 6,00 €
  2. 01.01. bis 03.01.2027: 3 Tage × 3,00 € = 9,00 €
  3. 04.01. bis 06.01.2027: 3 Tage × 3,50 € = 10,50 €
  4. Kurabgabe gesamt: 25,50 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, für bestimmte Gruppen. Wer befreit sein will, muss die Voraussetzungen selbst nachweisen. Der Nachweis sollte vor oder bei der Anreise beim Vermieter vorliegen.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Kurabgabe. Der Tourismus-Service, die OstseeCard-Broschüre und örtliche Gastgeber nennen das übereinstimmend. Der Vermieter sollte das Geburtsdatum auf dem Meldeschein eintragen.

Menschen mit Behinderung

Ab einem Grad der Behinderung von 80 zahlen schwerbehinderte Menschen die Hälfte. Das sind 2026 also 1,50 € in der Haupt- und 0,90 € in der Nebensaison. Eine Begleitperson ist befreit, wenn sie nachweislich nötig ist, also wenn auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises das Merkzeichen „B“ steht. Ob die 50-Prozent-Regel ab 2027 unverändert bleibt, ist nicht gesondert belegt.

Geschäftsreisen

Nicht erfasst sind Personen, die beruflich, dienstlich, gewerblich oder für ihre Ausbildung in Heiligenhafen sind, solange sie die Kureinrichtungen nicht nutzen. Das gilt laut Redaktionsdaten auch für Tagungsteilnehmer. Wer dagegen etwa Strand und Veranstaltungen nutzt, kann wieder abgabepflichtig werden. Als Nachweis ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers sinnvoll. Ein Formular dafür ist nicht gesichert belegt.

Angehörige von Einwohnern

Nahe Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Heiligenhafen können befreit sein. Die Satzungsfassung von 2019 zählt dazu unter anderem Schwiegereltern, Schwiegerkinder sowie Schwäger und Schwägerinnen. Voraussetzung ist, dass sie kostenlos in den Haushalt aufgenommen werden und die Einrichtungen nicht nutzen. Laut Redaktionsdaten ist ein Antrag nötig.

Weitere Fälle

  • Einwohner der Gemeinden der LTO OstseeSpitze (Gremersdorf, Großenbrode, Heiligenhafen, Heringsdorf, Neukirchen, Oldenburg in Holstein, Wangels) sind seit 2025 befreit, wenn sie ihren Personalausweis vorlegen.
  • Kranke, die laut ärztlichem Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können, sind befreit, solange das so ist.
  • Wer eine Kurkarte einer anderen Kurabgabe erhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein hat, war nach älteren Fassungen bei Gegenseitigkeit an einem Tag befreit. Ob das heute noch gilt, ist nicht gesichert belegt.
  • Der Bürgermeister kann aus sozialen Gründen oder zur Tourismusförderung weitere Ermäßigungen gewähren. Der schriftliche Antrag mit Begründung muss vor der Ankunft bei der Stadt eingehen.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Heiligenhafen

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

2026

Satz
3,00 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
Sätze unverändert, Jahreshöchstsatz 84 €. Erhöhung ab 04.01.2027 auf 3,50 € / 2,00 € beschlossen
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,00 € (Hauptsaison)befreitSätze unverändert, Jahreshöchstsatz 84 €. Erhöhung ab 04.01.2027 auf 3,50 € / 2,00 € beschlossennicht gesichert belegt
20253,00 € (Hauptsaison)befreit2. Änderung: jeder Aufenthaltstag zählt, Einwohner der LTO OstseeSpitze befreitnicht gesichert belegt
20243,00 € (Hauptsaison)befreit1. Änderung: Jahrespauschale für Eigentümer (27 Tage), Gebühr für Ersatzkartennicht gesichert belegt
20233,00 € (Hauptsaison)befreitNeue Satzung (Beschluss 23.03.2023), An- und Abreisetag zählen als ein Tagnicht gesichert belegt
20223,00 € (Hauptsaison)befreitAb 01.07.2022 neue Saisonzeiten: Hauptsaison 01.04. bis 31.10. und Jahreswechselnicht gesichert belegt
20213,00 € (Hauptsaison)befreit1. Änderung der Neufassung zum 01.01.2021, Inhalt nicht gesichert belegtnicht gesichert belegt
20203,00 € (Hauptsaison)befreitNeufassung der Satzung (Beschluss 12.12.2019), Hauptsaison 15.05. bis 14.09.nicht gesichert belegt
20193,00 € (Hauptsaison)befreitJahrespauschale 27 Hauptsaisontage für Eigentümer und Dauerliegernicht gesichert belegt
20183,00 € (Hauptsaison)befreitNeufassung zum 01.01.2018, Nebensaison 1,80 €nicht gesichert belegt

Den Satz von 3,00 € hat eine Änderungssatzung von 2016 eingeführt. Die Fassung von 2019 bestätigt ihn. Den Wortlaut der Neufassung 2018 haben wir zur Höhe nicht prüfen können. Bis dahin galten ab 2013 noch 2,70 € in der Hauptsaison und 1,50 € in der Nebensaison. Im Sommer 2025 diskutierte die Stadtvertretung auch eine Erhöhung auf 4,00 €. Beschlossen wurden schließlich 3,50 €. Zu den Einnahmen aus der Kurabgabe hat die Stadt keine Zahlen veröffentlicht, die wir finden konnten.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Heiligenhafen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Heiligenhafen 2026?

Erwachsene ab 18 Jahren zahlen pro Tag 3,00 € in der Hauptsaison (01.01. bis 08.01., 01.04. bis 31.10., 22.12. bis 31.12.) und 1,80 € in der Nebensaison. Der Jahreshöchstsatz beträgt 84 €.

Wird der Abreisetag in Heiligenhafen mitberechnet?

Ja. Seit dem 01.01.2025 zählt jeder Aufenthaltstag, also auch Anreise- und Abreisetag. Für 7 Nächte fallen deshalb 8 Tage Kurabgabe an.

Zahlen Kinder in Heiligenhafen Kurtaxe?

Nein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Kurabgabe befreit. Beim Tourismus-Service gibt es für 1,00 € eine eigene Kinderkarte.

Was ändert sich 2027?

Ab dem 04.01.2027 kostet die Kurabgabe 3,50 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison. Vom 01.01. bis 03.01.2027 gilt noch der alte Satz von 3,00 €. Der Jahreshöchstsatz soll auf 98 € steigen.

Müssen Geschäftsreisende Kurtaxe zahlen?

Nein, wer beruflich, dienstlich oder zur Ausbildung in Heiligenhafen ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt, ist nicht erfasst. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.

Gibt es Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung?

Ja. Ab einem GdB von 80 gilt der halbe Satz. Begleitpersonen mit Merkzeichen B auf der Vorderseite des Ausweises zahlen nichts.

Quellen

  • Tourismus-Service Heiligenhafen: Seite zur OstseeCard und Kurabgabe (Sätze 2026 und 2027)
  • OstseeCard-Broschüre Heiligenhafen 2025/2026
  • Stadt Heiligenhafen: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Beschluss 23.03.2023)
  • Stadt Heiligenhafen: 1. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung (in Kraft 01.01.2024)
  • Stadt Heiligenhafen: 2. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung (in Kraft 01.01.2025)
  • Stadt Heiligenhafen: 2. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung (in Kraft 01.07.2022)
  • Stadt Heiligenhafen: Neufassungen der Kurabgabesatzung 2018 und 2019 sowie Änderungssatzungen 2013, 2016 und 2019
  • Wochenspiegel Ostholstein: Bericht zur Berechnung von An- und Abreisetag ab 2025
  • Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (§ 10 KAG)
  • sh-business.de: Lokale Tourismusorganisationen, LTO OstseeSpitze
  • nordish.news: Bericht zur Erhöhungsdebatte in der Stadtvertretung (Juni 2025)
  • heiligenhafen-fewos.com und wonderguest.app (Sekundärquellen)