Ratgeber · Kurtaxe · Hiddensee

Kurtaxe Hiddensee: 2,50 Euro ganzjährig – Sätze, Befreiungen und Entwicklung seit 2016

Stand: Oktober 2026

Auf der ganzen Insel Hiddensee kostet die Kurabgabe seit dem 1. Januar 2025 ganzjährig 2,50 Euro pro Erwachsenem und Tag. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts, und den ersten Tag bezahlt man schon mit dem Fährticket. Der Ratgeber erklärt die Tageszählung, die Befreiungen und die Pflichten der Vermieter und zeigt, wie sich die Sätze seit 2016 entwickelt haben.

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Kurabgabe · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 18 Jahren frei · ab 18 Jahren: 2,50 € / 2,50 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

35,00 €

Je Erwachsenem

17,50 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 2,50 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Den ersten Tag zahlen alle Gäste mit dem Fährticket, der Vermieter rechnet ihn an. Jahreskurkarte 75 €.

Befreiung: Eine Befreiung für Geschäftsreisende ist nicht belegt; befreit sind nur Menschen mit Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis auf der Insel (Nachweis über den Hafen- und Kurbetrieb).

Die Sätze 2,00 € und 1,50 € aus älteren Sammeldaten galten nur bis Ende 2024. Hunde zahlen 0,50 € je Tag (höchstens 15 € im Jahr), das berücksichtigt der Rechner nicht.

Rechnungstext

Kurabgabe Hiddensee: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 35,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gemeinde Seebad Hiddensee, Kurabgabesatzung (seit 01.01.2025, Neufassung 15.07.2025). Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Hiddensee übernachtet oder nur für einen Tag mit der Fähre übersetzt, zahlt Kurabgabe. Die autofreie Insel westlich von Rügen ist als Ganzes ein staatlich anerkanntes Seebad. Deshalb wird die Abgabe auf der ganzen Insel und das ganze Jahr erhoben, auch von Tagesgästen. Seit dem 1. Januar 2025 ist das System einfacher geworden: Haupt- und Nebensaison gibt es nicht mehr. Erwachsene zahlen einheitlich 2,50 Euro pro Tag, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Auf Hiddensee gibt es außerdem eine Besonderheit: Der erste Aufenthaltstag wird schon beim Kauf des Fährtickets bezahlt.

Dieser Ratgeber erklärt Gästen, Vermietern und Hoteliers, wie hoch die Abgabe ist, wie die Tage gezählt werden, wer befreit werden kann und wie sich die Sätze entwickelt haben. Grundlage sind vor allem die Angaben der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, die Satzungsübersicht des Amtes West-Rügen und die veröffentlichte Lesefassung der Kurabgabesatzung von 2017.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Der amtliche Begriff ist Kurabgabe. Die Gemeinde spricht selbst von der Kurabgabe als „ehemals Kurtaxe“. Erhoben wird sie von der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee mit den Ortsteilen Neuendorf, Vitte, Kloster und Grieben. Laut Satzung sind alle Ortsteile zusammen als Seebad staatlich anerkannt. Nach Angaben der Gemeinde wurde Hiddensee am 24. Juli 1995 als erstes staatliches Seebad in Mecklenburg-Vorpommern neu anerkannt.

Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V). Die Kurabgabe ist dort in § 11 geregelt. Die Einzelheiten stehen in der Kurabgabesatzung der Gemeinde. Laut Satzungsübersicht des Amtes West-Rügen gab es seit Ende 2024 drei Fassungen:

  • Satzung vom 09.12.2024, gültig ab 01.01.2025
  • 1. Änderungssatzung vom 19.03.2025, gültig ab 27.03.2025
  • Neufassung der Satzung vom 15.07.2025, gültig ab 16.08.2025

Eingezogen und abgerechnet wird die Abgabe vom Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb. Das ist ein Eigenbetrieb der Gemeinde mit Sitz im Rathaus in Vitte.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Auf Hiddensee gibt es nur eine Gemeinde und seit 2025 keine Saisonzeiten mehr. Es gilt ein einheitlicher Satz für die ganze Insel.

GebietZeitraumErwachsene ab 18 JahrenKinder und Jugendliche unter 18Jahreskurkarte
Gesamte Insel (Neuendorf, Vitte, Kloster, Grieben)01.01. bis 31.12.2,50 € pro Tagbefreit75,00 € pro Person und Kalenderjahr

Für mitgebrachte Hunde gibt es eine eigene Aufenthaltsabgabe:

AbgabeHöhe
Hund, pro Tag0,50 € (ganzjährig)
Hund, Jahresaufenthaltsabgabehöchstens 15,00 € pro Jahr

Wie die Tage gezählt werden

Die Abgabe wird ab dem ersten Aufenthaltstag erhoben. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bei einer Übernachtungsreise entspricht die Zahl der Abgabetage deshalb der Zahl der Nächte. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt für sieben Tage.

Der erste Tag wird an der Fähre bezahlt. Alle Gäste, auch Tagesgäste, zahlen beim Kauf der Schiffsfahrkarte die Tageskurabgabe für den ersten Aufenthaltstag. Die Reederei kassiert sie bei der Reservierung oder am Fahrkartenschalter im Hafen. Für Übernachtungsgäste wird dieser bereits bezahlte Tag beim Vermieter angerechnet. Die Abgabe für die weiteren Tage zahlt man grundsätzlich beim Vermieter.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Abgabe schuldet der Gast. Abgabepflichtig ist laut Satzung, wer sich auf der Insel aufhält, dort nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und die öffentlichen Einrichtungen nutzen kann. Ob er die Einrichtungen tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle. Als ortsfremd gelten auch Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung auf der Insel, wenn sie diese überwiegend zur Erholung nutzen.

Der Vermieter zieht die Abgabe ein. Die Gemeinde stellt klar, dass Vermieter die Kurabgabe von ihren Gästen kassieren und mit dem Eigenbetrieb abrechnen müssen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Auch Segler sind abgabepflichtig. In den Häfen kassieren laut Satzung die Hafenmeister. Gäste in Hotels und Ferienwohnungen bekommen vom Vermieter für die Dauer ihres Aufenthalts einen Meldeschein. Die Gemeinde verweist außerdem auf ein Online-Portal, über das man die Kurabgabe direkt bezahlen kann. Die Kurkarte sollte man immer bei sich haben, denn auf der Insel wird kontrolliert.

Wichtig für Eigentümer: Die Gemeinde weist darauf hin, dass ein Vermittler den Vermieter nicht von seinen eigenen Pflichten entbindet. Eigentümer sollen regelmäßig prüfen, ob die Agentur die Abgabe korrekt kassiert und abgerechnet hat. Die allgemeine Meldepflicht ist laut Gemeinde seit Januar 2025 weggefallen. Gästedaten müssen für die Kurabgabe aber weiterhin erhoben werden, und die Pflicht zum Einziehen bleibt bestehen.

Was die Gästekarte bietet

Auf Hiddensee heißt die Gästekarte Kurkarte. Mit der Abgabe werden nach Angaben der Gemeinde vor allem die Tourismus-Infrastruktur und Veranstaltungen finanziert. Dazu gehören nach Angaben des Hafen- und Kurbetriebs:

  • öffentliche Badestrände, Strandpromenaden und Grünanlagen
  • öffentliche Toiletten und Spielplätze
  • das Haus des Gastes
  • Veranstaltungen, Kulturangebot und Tourismuswerbung
  • gemeindliche Einrichtungen wie das Heimatmuseum in Kloster, das Asta-Nielsen-Haus und das Henni-Lehmann-Haus in Vitte sowie das Fischereimuseum in Neuendorf

Laut Satzungsfassung von 2017 berechtigt die Kurkarte zur kostenlosen Nutzung der Strände. Ob die Museen mit der Kurkarte kostenlos oder günstiger sind, ist nicht gesichert belegt. Die Abgabe finanziert ihren Unterhalt, das heißt aber nicht automatisch freien Eintritt. Kostenloser Nahverkehr mit der Kurkarte ist ebenfalls nicht belegt.

Umsatzsteuer und Rechnung

Die Kurabgabe schuldet der Gast gegenüber der Gemeinde. Laut Satzung wird sie im Namen und für Rechnung der Gemeinde eingezogen. Der Vermieter reicht sie also nur durch. Solche Beträge gelten nach § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz als durchlaufende Posten. Sie gehören nicht zum Entgelt für die Übernachtung, und es fällt keine Umsatzsteuer darauf an.

Für die Rechnung heißt das: Übernachtung mit 7 Prozent Umsatzsteuer, Kurabgabe als eigene Position ohne Umsatzsteuer. Geschäftsreisende können auf die Kurabgabe deshalb keine Vorsteuer abziehen. Vermieter buchen die Abgabe erfolgsneutral auf ein Konto für durchlaufende Posten.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar bleibt sieben Nächte in einer Ferienwohnung in Vitte.

Beispielrechnung

  1. 7 Nächte = 7 Abgabetage (An- und Abreisetag zählen als ein Tag)
  2. 2 Erwachsene × 7 Tage × 2,50 € = 35,00 €
  3. An der Fähre bereits bezahlt: 2 × 2,50 € = 5,00 €
  4. Beim Vermieter zu zahlen: 35,00 € − 5,00 € = 30,00 €

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen, Kindern im Alter von 10 und 15 Jahren und einem Hund bleibt zehn Nächte in Kloster.

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 2 × 10 Tage × 2,50 € = 50,00 €
  2. Kinder unter 18 Jahren: 0,00 €
  3. Hund: 10 Tage × 0,50 € = 5,00 €
  4. Gesamt: 55,00 €
  5. Abzüglich Tageskurabgabe an der Fähre: 2 × 2,50 € = 5,00 €
  6. Restbetrag: 50,00 €

Ob die Hundeabgabe für den ersten Tag schon an der Fähre kassiert wird, ist nicht gesichert belegt. Im Beispiel ist sie deshalb voll eingerechnet.

Beispiel 3: Wann lohnt sich die Jahreskurkarte?

Beispielrechnung

  1. Jahreskurkarte: 75,00 €
  2. 75,00 € ÷ 2,50 € = 30 Tage
  3. Bei 30 Tagen kosten beide Varianten gleich viel, ab 31 Tagen im Kalenderjahr ist die Jahreskurkarte günstiger

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Befreiungen und Ermäßigungen gibt es laut Gemeinde nur auf Antrag und nach den Regeln der Kurabgabesatzung. Die Nachweise sollten Gäste vor der Anreise bereitlegen.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag von der Kurabgabe befreit. Das bestätigt die Gemeinde ausdrücklich. Ein Altersnachweis kann verlangt werden.

Menschen mit Behinderung

Nach der Satzungsfassung von 2017 sind Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 befreit, wenn sie ihren Ausweis vorlegen. Auch ihre notwendige Begleitperson ist befreit. Voraussetzung dafür ist das Merkzeichen B oder G auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises. Der Nachweis wird dem Meldeschein beigefügt. Örtliche Vermittler nennen diese Regel auch zusammen mit dem aktuellen Satz von 2,50 Euro. Ob die Neufassung vom 15.07.2025 die Regel wortgleich übernommen hat, ist nicht gesichert belegt.

Geschäftsreisen

Eine ausdrückliche Befreiung für Geschäftsreisende ist nicht belegt. Nach der allgemeinen Regel ist jeder abgabepflichtig, der ortsfremd ist und die Einrichtungen nutzen kann. Geschäftsreisende sind deshalb grundsätzlich pflichtig. Davon zu unterscheiden ist eine Regel aus der Satzung von 2017: Befreit ist dort, wer im Erhebungsgebiet in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, etwa Saisonkräfte. Diese Befreiung muss nachgewiesen und vom Hafen- und Kurbetrieb bestätigt werden, und sie gilt nur zusammen mit einem Lichtbild. Ob auch Monteure oder Handwerker darunter fallen, die nur vorübergehend auf der Insel arbeiten, ist nicht gesichert belegt. Das sollte man vorab mit dem Hafen- und Kurbetrieb klären.

Angehörige von Einwohnern

Nach der Satzungsfassung von 2017 sind Verwandte ersten Grades von Einwohnern befreit. Gemeint sind Verwandte nach § 1589 BGB, also Eltern und Kinder. Das Verwandtschaftsverhältnis muss nachgewiesen werden. Auch hier bestätigt der Hafen- und Kurbetrieb die Befreiung. Ob die Regel in der aktuellen Fassung unverändert gilt, ist nicht gesichert belegt.

Weitere Fälle

  • Gruppen: Wohlfahrtsverbände, Bildungseinrichtungen, Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bekommen laut Satzung von 2017 auf Antrag 50 Prozent Ermäßigung für die von ihnen geschickten Personen.
  • Kleingärten: Wer einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaftet, war nach der Satzung von 2017 befreit.
  • Zweitwohnungsbesitzer: Wer eine Wohnung überwiegend zur Erholung nutzt, gilt als ortsfremd. Für diesen Personenkreis sieht die Satzung eine Jahreskurabgabe vor.
  • Tagesgäste: Sie sind nicht befreit, sondern zahlen die Tageskurabgabe mit dem Fährticket.

Ein Pressebericht aus dem Jahr 2025 schrieb, auf Hiddensee gebe es keine Ermäßigungen. Für Einzelgäste trifft das zu. Die Satzung von 2017 sieht Ermäßigungen aber für Gruppen von Trägern vor.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Hiddensee

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen steuerpflichtig

2026

Satz
2,50 € (ganzjährig, keine Saison)
Geschäftsreisen
pflichtig
Wichtige Änderungen
Satz unverändert; gültig ist die Neufassung der Satzung vom 15.07.2025
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20262,50 € (ganzjährig, keine Saison)pflichtigSatz unverändert; gültig ist die Neufassung der Satzung vom 15.07.2025nicht gesichert belegt
20252,50 € (ganzjährig, keine Saison)pflichtigneue Satzung ab 01.01.2025, Saisonen abgeschafft; Jahreskurkarte 75 €; Hunde-Jahresabgabe 15 €; Änderung ab 27.03.2025; Neufassung ab 16.08.2025nicht gesichert belegt
20242,00 € (Hauptsaison)pflichtigNebensaison 1,50 €; Hund 0,50 € pro Tag, höchstens 12 € pro Jahrnicht gesichert belegt
20232,00 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20222,00 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20212,00 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20202,00 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20192,00 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20182,00 € (Hauptsaison)pflichtigkeine Änderung belegtnicht gesichert belegt
20172,00 € (Hauptsaison)pflichtigErhöhung ab 01.01.2017 von 1,50 € auf 2,00 € (Hauptsaison) und von 1,00 € auf 1,50 € (Nebensaison); Jahreskurkarte von 42 € auf 56 €; Lesefassung der Satzung vom 20.05.2017nicht gesichert belegt
20161,50 € (Hauptsaison)pflichtigNebensaison 1,00 €; Jahreskurkarte 42 €nicht gesichert belegt

Hauptsaison war bis Ende 2024 die Zeit vom 1. April bis 31. Oktober. Ein Lokalblog bezeichnete die Erhöhung von 2017 als erste seit 1997. Den Preis der Jahreskurkarte bis 2024 gibt ein Inselforum mit 54 Euro an, ältere Quellen nennen 56 Euro. Dieser Wert ist deshalb nicht gesichert belegt. Für die Spalte Geschäftsreisen gilt: Eine ausdrückliche Befreiung ist für keines der Jahre belegt.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Hiddensee

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Hiddensee 2026?

Die Kurabgabe beträgt auf der ganzen Insel und das ganze Jahr 2,50 Euro pro Erwachsenem und Tag. Eine Saisonunterscheidung gibt es seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr. Die Jahreskurkarte kostet 75 Euro.

Müssen auch Tagesgäste Kurabgabe zahlen?

Ja. Alle Gäste zahlen mit dem Fährticket die Tageskurabgabe für den ersten Aufenthaltstag. Bei Übernachtungsgästen wird dieser Tag beim Vermieter angerechnet.

Zahlen Kinder Kurabgabe auf Hiddensee?

Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag von der Kurabgabe befreit.

Wie werden An- und Abreisetag berechnet?

An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bei sieben Nächten fallen also sieben Abgabetage an.

Was kostet die Kurabgabe für Hunde?

Für Hunde gilt ganzjährig eine Aufenthaltsabgabe von 0,50 Euro pro Tag. Pro Jahr sind es höchstens 15 Euro.

Sind Menschen mit Schwerbehinderung befreit?

Nach der Satzungsfassung von 2017 sind Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 befreit. Ihre Begleitperson ist ebenfalls befreit, wenn im Ausweis das Merkzeichen B oder G eingetragen ist. Die Befreiung gibt es nur auf Antrag mit Nachweis. Ob die aktuelle Satzung die Regel unverändert enthält, ist nicht gesichert belegt.

Quellen

  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee – Informationen zur Kurabgabe
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee – Bürgerservice Verwaltung (Hinweise für Vermieter)
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee – Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee – Fahrpläne und Hinweis zur Kurabgabe an der Fähre
  • Amt West-Rügen – Übersicht Kurabgabesatzung Hiddensee (Fassungen vom 09.12.2024, 19.03.2025, 15.07.2025)
  • Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee – Lesefassung vom 20.05.2017
  • Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 11
  • Umsatzsteuergesetz § 10 Abs. 1 und Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 10.4 (durchlaufende Posten)
  • Hiddensee-Blog – Bericht zur Erhöhung der Kurabgabe zum 01.01.2017
  • Hiddensee-Forum – Bericht zur Erhöhung der Kurabgabe zum 01.01.2025
  • ruegen.de – Kurabgabe Insel Hiddensee (Altstand 2016/2017)
  • ostseeja.de – Kurtaxe auf Rügen 2026 (abweichende, veraltete Angaben)