Ratgeber · Kurtaxe · Juist

Kurtaxe Juist: Gästebeitrag 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

Auf Juist zahlen Gäste ab 14 Jahren 2026 in der Hauptsaison 4,80 € Gästebeitrag pro Nacht, in der Nebensaison 3,00 €. Anders als in den meisten Seebädern zahlen Gäste nicht beim Vermieter, sondern direkt bei der Kurverwaltung. Der Ratgeber erklärt Zählweise, Befreiungen, Rechenbeispiele und die Entwicklung seit 2018.

Betrag direkt ausrechnen

Gästebeitrag · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober sowie 26. Dezember bis 4. Januar; vom 11. Januar bis 13. Februar ist die Insel beitragsfrei · unter 6 Jahren frei · 6 bis 13 Jahre: 2,40 € / 1,50 € · ab 14 Jahren: 4,80 € / 3,00 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

67,20 €

Je Erwachsenem

33,60 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,80 € · Es zählen Übernachtungen, nicht Kalendertage. Bezahlt wird nicht über den Vermieter, sondern bei der Kurverwaltung (Tourist-Information, Automat, Onlineshop). Jahres-TöwerCard 144 € (Kinder 72 €).

Befreiung: Wer beruflich auf die Insel reisen muss oder dort arbeitet, ist befreit; das Ticket muss vorab in der Tourist-Information freigeschaltet werden.

Tagesgäste zahlen den halben Satz, das bildet der Rechner nicht ab. Der Deckel von 144 € entspricht der Jahres-TöwerCard für Erwachsene (Kinder 72 €); bereits gezahlte Beiträge lassen sich darauf nicht anrechnen. Für die Nacht zwischen zwei Saisonzeiten nennt nur eine Sekundärquelle den Satz der endenden Saison; der Rechner rechnet tageweise nach Datum.

Rechnungstext

Gästebeitrag Juist: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 67,20 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gästebeitragstarife 2026 der Kurverwaltung Juist, Gästebeitragssatzung Gemeinde Juist. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer auf Juist übernachtet, zahlt einen Gästebeitrag. Umgangssprachlich heißt er Kurtaxe. Auf der autofreien Insel gibt es dabei eine Besonderheit: Auf Juist wird der Gästebeitrag direkt von der Kurverwaltung eingezogen, nicht, wie auf anderen Inseln, über die Gastgeber. 2026 zahlen Personen ab 14 Jahren 4,80 € pro Übernachtung in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Gäste, Vermieter und Hoteliers über Tarife, Zählweise, Zahlungsweg, Befreiungen und die Entwicklung der letzten Jahre wissen sollten.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Die offizielle Bezeichnung ist Gästebeitrag. Die Inselgemeinde Juist erhebt über ihren Eigenbetrieb Kurverwaltung satzungsgemäß einen Gästebeitrag (vormals Kurbeitrag). Der Name hat sich geändert, weil aufgrund einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die Satzungen zum 01.01.2018 an die neue Gesetzeslage angepasst werden mussten. Rechtsgrundlage auf Landesebene ist das NKAG, ergänzt durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.

Auf Gemeindeebene gilt die Gästebeitragssatzung vom 6. Dezember 2022. Sie tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gästebeitragssatzung vom 14. November 2019 außer Kraft. Der Beitrag ist möglich, weil Juist als Nordseeheilbad staatlich anerkannt ist. Er ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Juist ist ein einziges Erhebungsgebiet. Unterschiede gibt es deshalb nur nach Saison und Alter. Die folgenden Sätze stammen aus der offiziellen Tariftabelle 2026 der Kurverwaltung.

Zeitraum 2026Saisonab 14 Jahren6 bis 13 Jahrebis 5 JahreTagesgast ab 14Tagesgast 6 bis 13
01.01. bis 04.01.Hauptsaison4,80 €2,40 €frei2,40 €1,30 €
05.01. bis 10.01.Nebensaison3,00 €1,50 €frei1,50 €0,80 €
11.01. bis 13.02.beitragsfreifreifreifreifreifrei
14.02. bis 31.03.Nebensaison3,00 €1,50 €frei1,50 €0,80 €
01.04. bis 31.10.Hauptsaison4,80 €2,40 €frei2,40 €1,30 €
01.11. bis 25.12.Nebensaison3,00 €1,50 €frei1,50 €0,80 €
26.12. bis 31.12.Hauptsaison4,80 €2,40 €frei2,40 €1,30 €
Jahresgästekarteganzjährig144,00 €72,00 €frei––

Die Sätze für Übernachtungsgäste gelten pro Person und Nacht, die Tageskarten pro Person und Besuchstag. In der Tageskartentabelle der Kurverwaltung steht beim ersten Zeitraum noch 01.01. - 04.01.2025. Das ist offensichtlich ein nicht korrigiertes Vorjahresdatum.

Für Gruppen gelten eigene Regeln: Für Kinder auf Klassenfahrten gibt es einen ermäßigten Gästebeitragstarif, ebenso wie für Gruppenleiter*innen ab einer gewissen Gruppengröße. Laut Gruppenformular zahlen Kinder von 6 bis 13 Jahren 1,30 €, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 2,40 € und Teilnehmer ab 18 Jahren 4,80 €.

Wer oft kommt, sollte die Jahres-TöwerCard prüfen. Laut Kurverwaltung lohnt sie sich für Erwachsene ab mindestens 30 Übernachtungen während der Hauptsaison oder 48 Übernachtungen während der Nebensaison. Zu beachten: Bereits bezahlte Gästebeiträge können nicht mehr angerechnet werden. Die Karte sollte also zu Jahresbeginn beantragt werden.

Wie die Tage gezählt werden

Auf der Tarifseite fehlt eine Zählregel, die Satzung enthält sie aber. Der Gästebeitrag bemisst sich nach der Dauer des Aufenthalts. Die Dauer des Aufenthalts wird, Tagesbesuche ausgenommen, nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt also für sieben Einheiten, nicht für acht Kalendertage. Die Beitragsschuld entsteht im Zeitpunkt der Inbesitznahme der Unterkunft nach Maßgabe der Anzahl der gebuchten Übernachtungen.

Als Tagesgäste gelten Personen ab 6 Jahre, deren An- und Abreise am selben Kalendertag stattfindet. Für sie gilt der ermäßigte Tageskartentarif.

Was passiert bei einem Saisonwechsel während des Aufenthalts? Eine Sekundärquelle nennt diese Regel: Für die Nacht zwischen zwei Saisonzeiten gilt der Satz der auslaufenden Saison. Im Satzungstext ist das nicht gesichert belegt. Nächte in der beitragsfreien Zeit kosten nichts.

Wer zahlt, wer kassiert?

Beitragspflichtig ist der Gast, also jede Person, die sich auf Juist aufhält, ohne dort ihre Hauptwohnung zu haben. Kassiert wird auf Juist aber nicht wie sonst üblich vom Vermieter. Die Kurverwaltung schreibt: Anders als in vielen anderen Orten wird dein Gästebeitrag nicht automatisch über deine Unterkunft eingezogen. Bezahlt wird in den Tourist-Informationen, an den Automaten oder im Onlineshop.

Online und am Automaten geht das nur, wenn du Hin- und Rückreiseticket der Reederei Frisia vorliegen hast. Reist du mit dem Töwerland-Express oder dem Flugzeug an, komm bitte in die Tourist-Information und begleiche hier deinen Gästebeitrag unter Vorlage deiner An- und Abreisetickets. Ohne Abreiseticket ist keine Zahlung möglich. Die Quittung sollten Gäste bis zur Rückkehr aufs Festland aufbewahren. Kontrolliert wird bei der Abreise.

Vermieter ziehen den Beitrag also nicht ein und führen ihn nicht ab. Ganz ohne Pflichten sind sie trotzdem nicht. Die Satzung sieht Auskunfts- und Anmeldepflichten vor, etwa: Der Wohnungsgeber hat auch eine Verlängerung des Aufenthalts binnen 24 Stunden anzuzeigen. Wie das Meldeverfahren für Vermieter 2026 im Einzelnen abläuft, etwa welche Vordrucke gelten oder ob es ein elektronisches Meldeportal gibt, ist nicht gesichert belegt.

Was die Gästekarte bietet

Die Gästekarte auf Juist heißt TöwerCard. Durch den Gästebeitrag wandelt sich Ihr Fähr- oder Flugticket zur TöwerCard. Wer die Fähre zum Beispiel über die Bahn gebucht hat, bekommt bei Ankunft oder Zahlung eine eigene Karte.

Laut Kurverwaltung finanziert der Beitrag unter anderem kostenfreie Veranstaltungen, Rettungsschwimmer*innen, Pflege der Kureinrichtungen, rabattierter Eintritt ins Schwimmbad. Dazu kommen ganzjährig kostenfreie Veranstaltungen im Haus des Kurgastes und auf dem Kurplatz. In der Tourist-Information am Hafen gibt es außerdem kostenlose Leihangebote wie Boulesets und Gesellschaftsspiele. Eine vollständige, verbindliche Leistungsliste für 2026 ist nicht gesichert belegt. Die Angebote können sich jedes Jahr ändern.

Umsatzsteuer und Rechnung

Der Gästebeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein Entgelt für eine Leistung des Vermieters. Auf Juist stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuer deshalb meist gar nicht: Der Gast zahlt direkt an die Kurverwaltung und bekommt von ihr eine Quittung. In der Rechnung des Gastgebers taucht der Beitrag normalerweise nicht auf. Die Übernachtung selbst wird wie gewohnt mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Beherbergung abgerechnet.

Nimmt ein Betrieb den Beitrag doch einmal stellvertretend entgegen, etwa in einem Paketangebot, gilt der allgemeine Grundsatz: Beträge, die im Namen und für Rechnung der Gemeinde vereinnahmt werden, sind durchlaufende Posten und gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Sie sollten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Eine eigene Regelung der Gemeinde Juist oder des DEHOGA Niedersachsen speziell für Juist ist nicht gesichert belegt.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Ein Paar, beide über 14 Jahre, verbringt sieben Nächte im Juli (Hauptsaison).

Beispielrechnung

  1. 2 Personen × 7 Nächte = 14 Übernachtungen
  2. 14 × 4,80 € = 67,20 €
  3. Gästebeitrag gesamt: 67,20 €

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen, einem zehnjährigen und einem vierjährigen Kind bleibt fünf Nächte im November (Nebensaison).

Beispielrechnung

  1. Erwachsene: 2 × 5 × 3,00 € = 30,00 €
  2. Kind 10 Jahre: 5 × 1,50 € = 7,50 €
  3. Kind 4 Jahre: frei = 0,00 €
  4. Gästebeitrag gesamt: 37,50 €

Beispiel 3: Ein Erwachsener reist am 28. März an und am 3. April ab, also sechs Nächte über den Saisonwechsel. Dabei wird die oben genannte, nicht gesichert belegte Regel angewendet, dass die Nacht vom 31. März auf den 1. April zur auslaufenden Nebensaison zählt.

Beispielrechnung

  1. Nebensaison: 4 Nächte × 3,00 € = 12,00 €
  2. Hauptsaison: 2 Nächte × 4,80 € = 9,60 €
  3. Gästebeitrag gesamt: 21,60 €

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja, aber nur in klar festgelegten Fällen. Für alle Befreiungen gilt: Die Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Wichtig ist auch der Weg dorthin: Auch wenn ihr vom Gästebeitrag befreit seid, müsst ihr in eine unserer Tourist-Informationen kommen, um euer Ticket freischalten zu lassen. Die Kurverwaltung warnt: Ohne ein vorab freigeschaltetes Ticket kann es im Schlimmstfall sein, dass ihr nicht auf die Fähre gelassen werdet.

Kinder und Jugendliche

Vom Gästebeitrag befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre. Kinder von 6 bis 13 Jahren zahlen den halben Satz, ab 14 Jahren gilt der volle Erwachsenentarif. Bis 2019 waren Kinder bis 13 Jahre noch ganz befreit. Für Schulklassen und Jugendgruppen gibt es die oben genannten Gruppentarife. Begleitpersonen von Gruppen sind befreit, und zwar je 10 Teilnehmer bis einschließlich 17 Jahren eine Begleitperson und je 15 Teilnehmer ab 18 Jahren eine Begleitperson.

Menschen mit Behinderung

Befreit sind Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von 100 % nachweisen, außerdem Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis mit eingetragenem Merkzeichen B oder H auf Unterstützung angewiesen sind. Bei einem niedrigeren Grad der Behinderung gibt es weder Befreiung noch Ermäßigung. Die frühere Ermäßigung von 20 Prozent ab einem Grad der Behinderung von 50 ist mit der Satzung für 2020 weggefallen.

Geschäftsreisen

Die Kurverwaltung nennt als befreit Menschen, die beruflich auf die Insel reisen müssen oder hier arbeiten. Dafür gibt es ein eigenes Formular „Befreiung beruflich“ auf Deutsch und Englisch, dazu eine deutsch-polnische Fassung. Welche Nachweise genau verlangt werden, etwa eine Arbeitgeberbescheinigung, und wie Aufenthalte mit gemischtem Zweck behandelt werden, ist nicht gesichert belegt. Auch für Monteure und Handwerker gilt: Vor der Abreise in der Tourist-Information freischalten lassen.

Angehörige von Einwohnern

Befreit sind Verwandtenbesuche, also Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Schwäger und Schwägerinnen sowie Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Das gilt für Angehörige von Personen, die auf Juist ihre Hauptwohnung haben oder bei einem Unternehmen auf der Insel arbeiten oder ausgebildet werden. Voraussetzung ist, dass sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Die Gastgeber bestätigen das auf einem Antragsformular. Die Ausweitung auf Angehörige von Inselbeschäftigten gilt seit 2020. Damit wollten Verwaltung und Rat Juist als Arbeitsplatz attraktiver machen.

Weitere Fälle

Befreit sind auch Segler und Sportbootfahrer, die aus Gründen der Gefahrenabwehr den Hafen anlaufen müssen, zum Beispiel wegen einer Havarie oder eines Sturms, aber nur für die Dauer der Gefahrenlage und mit Nachweis. Eine Ermäßigung für Rentner gibt es nach Angaben einer Sekundärquelle nicht. Seit 2020 entfallen außerdem die früheren Vergünstigungen für Personen in Kur, die Befreiung des fünften Familienmitglieds und die Befreiung für Besuche unter drei Stunden. Teilbefreiungen müssen bei der Anmeldung geltend gemacht werden.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Juist

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Geschäftsreisen befreit

1 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.

2026

Satz
4,80 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
keine Erhöhung; beitragsfreie Zeit 11.01. bis 13.02.; Hauptsaison zu Jahresbeginn bis 04.01.
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20264,80 € (Hauptsaison)befreitkeine Erhöhung; beitragsfreie Zeit 11.01. bis 13.02.; Hauptsaison zu Jahresbeginn bis 04.01.nicht gesichert belegt
20254,80 € (Hauptsaison)befreitkeine Erhöhung; beitragsfreie Zeit 06.01. bis 28.02., Nebensaison ab 01.03.nicht gesichert belegt
20244,80 € (Hauptsaison)befreitkeine Erhöhung, letzte Anhebung war 2023nicht gesichert belegt
20234,80 € (Hauptsaison)befreitneue Satzung vom 06.12.2022; Erhöhung um rund 23 Prozent; Nebensaison 3,00 €; Kinder 6 bis 13: 2,40 € bzw. 1,50 €; Jahresbeitrag 144 € bzw. 72 €nicht gesichert belegt
20223,90 € (Hauptsaison)befreitSatzung vom 14.11.2019 weiter in Kraftnicht gesichert belegt
20213,90 € (Hauptsaison)befreitSatzung vom 14.11.2019 weiter in Kraftnicht gesichert belegt
20203,90 € (Hauptsaison)befreitneue Satzung: plus 0,20 €; Kinder 6 bis 13 erstmals beitragspflichtig (geplant 1,95 € bzw. 1,25 €); Wegfall der Ermäßigungen ab GdB 50, für Kur, fünftes Familienmitglied und Kurzbesuchenicht gesichert belegt
20193,70 € (Hauptsaison)befreitSatz rechnerisch aus der Erhöhung um 0,20 € zum Jahr 2020; Kinder bis 13 freinicht gesichert belegt
2018nicht gesichert belegtbefreitUmstellung vom Kurbeitrag auf den Gästebeitrag nach NKAG-Änderung zum 01.01.2018nicht gesichert belegt

Zu den Quellen: Den Satz von 3,90 € für 2020 bestätigt eine Juister Unterkunftsseite: In der Hauptsasion 2020 gilt für Gäste ab 14 Jahren ein Preis von 3,90 € pro Tag. Für 2021 und 2022 ergibt er sich daraus, dass die Satzung von 2019 bis Ende 2022 galt. Er passt auch zur Angabe der Lokalpresse, Juist hatte 2023 das letzte Mal erhöht, da allerdings um stolze 23 Prozent. Ob es zwischendurch Änderungssatzungen gab, ist nicht gesichert belegt.

Die Befreiung für Geschäftsreisen ist für die Jahre ab 2023 durch die Kurverwaltung belegt. Für 2018 bis 2022 wurden keine Juister Primärquellen eingesehen. Hier stützt sich der Eintrag auf den niedersächsischen Grundsatz, dass Aufenthalte nur zur Berufsausübung nicht beitragspflichtig sind. Absolute Einnahmen aus dem Gästebeitrag sind für keines der Jahre gesichert belegt. Bekannt ist nur eine Planzahl aus der Satzung: Danach sollte der Gesamtaufwand im Jahr 2020 zu 66,5 Prozent durch Gästebeiträge gedeckt werden.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Juist

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Juist 2026?

Personen ab 14 Jahren zahlen 4,80 € pro Übernachtung in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison. Kinder von 6 bis 13 Jahren zahlen 2,40 € bzw. 1,50 €, Kinder bis 5 Jahre sind frei. Vom 11. Januar bis 13. Februar 2026 wird kein Gästebeitrag erhoben.

Zieht mein Vermieter auf Juist die Kurtaxe ein?

Nein. Auf Juist zahlen Gäste den Gästebeitrag direkt an die Kurverwaltung, und zwar in den Tourist-Informationen, an den Automaten am Hafen und am Rathaus oder online. Online und am Automaten geht das nur mit Hin- und Rückfahrticket der Reederei Frisia. Ohne Abreiseticket ist keine Zahlung möglich.

Wie werden die Tage berechnet?

Laut Gästebeitragssatzung zählt die Anzahl der Übernachtungen, nicht die Zahl der Kalendertage. Tagesgäste, die am selben Tag an- und abreisen, zahlen den ermäßigten Tageskartentarif: 2026 in der Hauptsaison 2,40 € ab 14 Jahren und 1,30 € für Kinder von 6 bis 13 Jahren.

Sind Geschäftsreisende auf Juist von der Kurtaxe befreit?

Ja. Die Kurverwaltung nennt Menschen, die beruflich auf die Insel reisen müssen oder dort arbeiten, als befreit. Dafür gibt es das Formular „Befreiung beruflich“. Auch Befreite müssen ihr Ticket vor der Abreise in einer Tourist-Information freischalten lassen.

Zahlen Menschen mit Schwerbehinderung Kurtaxe auf Juist?

Befreit sind nur Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie Begleitpersonen, wenn im Ausweis das Merkzeichen B oder H eingetragen ist. Bei einem niedrigeren Grad der Behinderung gilt der normale Tarif. Die frühere Ermäßigung ab einem Grad von 50 gibt es seit 2020 nicht mehr.

Lohnt sich die Jahres-TöwerCard?

Die Jahres-TöwerCard kostet 144 € ab 14 Jahren und 72 € für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Für Erwachsene lohnt sie sich laut Kurverwaltung ab 30 Nächten in der Hauptsaison oder 48 Nächten in der Nebensaison. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht angerechnet, deshalb sollte man die Karte zu Jahresbeginn beantragen.

Quellen

  • Kurverwaltung Juist: Tarife des Gästebeitrags 2026 (juist.de)
  • Kurverwaltung Juist: Ausnahmen und Sondertarife des Gästebeitrags (juist.de)
  • Kurverwaltung Juist: Gästebeitrag und TöwerCard, Zahlung und Informationen (juist.de)
  • Inselgemeinde Juist: Gästebeitragssatzung vom 06.12.2022 mit Anlage
  • Inselgemeinde Juist: Antrag auf Befreiung vom Gästebeitrag, Verwandtenbesuch (Satzungsauszug § 5)
  • Kurverwaltung Juist: Gruppenformular Gästebeitrag für Klassenfahrten und Gruppen
  • Inselgemeinde Juist: Information zum Tourismusbeitrag 2018
  • Juist-News: Auch Kinder sollen im nächsten Jahr Gästebeitrag zahlen (Oktober 2019)
  • Juist-News: Gästebeitrag und Tourismusbeitrag werden in 2023 angehoben (November 2022)
  • Juist-News: Ostfriesische Inseln haben die höchsten Gästebeiträge (September 2025)
  • Juist-Unterkunft: Anreise nach Juist, Gästebeitrag 2020
  • Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), § 10