Ratgeber · Kurtaxe · Kellenhusen
Kurtaxe Kellenhusen: Kurabgabe 2026, Befreiungen und Abrechnung für Gäste und Vermieter
Stand: Oktober 2026
Seit dem 1. Januar 2026 kostet die Kurabgabe in Kellenhusen in der Hauptsaison 3,50 Euro pro Tag und in der Nebensaison 2,00 Euro. Die Jahreskurabgabe liegt bei 98 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit, Schwerbehinderte zahlen weniger oder gar nichts. Der Ratgeber erklärt außerdem, wie die Tage gezählt werden, was Vermieter tun müssen und wie sich die Abgabe seit 2018 entwickelt hat.
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Kurabgabe · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober sowie 20. Dezember bis 5. Januar · unter 18 Jahren frei · ab 18 Jahren: 3,50 € / 2,00 €
Kurtaxe gesamt
49,00 €
Je Erwachsenem
24,50 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · An- und Abreisetag zählen laut Satzungslesart zusammen als ein Tag. Die Jahreskurabgabe von 98 € (ab 18 Jahren) ist die Obergrenze. Einzug über den Vermieter, Nachweis ist die Ostseecard.
Die Sätze 2026 stammen aus der 2. Änderungssatzung, deren amtlichen Volltext die Recherche nicht in allen Teilen einsehen konnte; der Wortlaut zur Berufsreise-Befreiung ist nicht vollständig geprüft. Gruppenermäßigung (25 %) und Tagesgäste sind nicht abgebildet.
Kurabgabe Kellenhusen (Ostsee): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung der Gemeinde Kellenhusen (2. Änderungssatzung, in Kraft 01.01.2026), Tourismus-Service Kellenhusen. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Kellenhusen an der Ostsee übernachtet, zahlt zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Kurabgabe. Im Alltag heißt sie meist Kurtaxe. Abgewickelt wird sie über die Ostseecard, die der Gastgeber aushändigt. Zum 1. Januar 2026 hat die Gemeinde den Tagessatz in der Hauptsaison von 3,00 auf 3,50 Euro angehoben und die Jahreskurabgabe von 84 auf 98 Euro erhöht. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Sätze, die Zählweise der Tage und die Pflichten der Vermieter. Ausführlich geht es darum, wer befreit ist oder weniger zahlt. Grundlage ist die Kurabgabesatzung der Gemeinde Kellenhusen in der Neufassung vom 11. Dezember 2024 mit ihren Änderungssatzungen. Zum Vergleich ziehen wir das benachbarte Ostseebad Dahme heran, das eine eigene Satzung hat.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die amtliche Bezeichnung lautet „Kurabgabe“. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Kellenhusen. Die Gemeindevertretung hat sie am 11. Dezember 2024 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 1. Januar 2025. Sie stützt sich auf die Gemeindeordnung und das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG), vor allem auf § 10 KAG. Laut Satzung ist Kellenhusen als Kurort (Seebad) anerkannt. Frühere Fassungen sprachen von einem Ostseebad, noch ältere von einem Ostseeheilbad.
Seitdem wurde die Satzung dreimal geändert. Die 1. Änderung vom Juni 2025 betraf die Angaben in den Gästeanmeldungen. Die 2. Änderungssatzung brachte die neuen Tarife: Sie wurde am 10. Dezember 2025 beschlossen und gilt seit dem 1. Januar 2026. Die 3. Änderungssatzung wurde am 17. Juni 2026 beschlossen und am 2. Juli 2026 ausgefertigt. Sie regelt die Pflichten von Wohnungseigentümern und korrigiert einige Formulierungen. An den Tagessätzen ändert sie nach dem eingesehenen Text nichts.
Im Jahr 2026 soll die Kurabgabe 55,83 Prozent der Kosten für die Kur- und Erholungseinrichtungen und die touristischen Veranstaltungen decken (2025: 51,42 Prozent). Unterstützende Aufgaben übernimmt der Eigenbetrieb „Tourismus-Service Ostseebad Kellenhusen“. Erhoben wird die Abgabe im gesamten Gemeindegebiet. Einen gemeinsamen Kurabgabeverband mit Grömitz und Dahme konnten wir nicht nachweisen. Jede Gemeinde erlässt ihre eigene Satzung, die Bekanntmachungen für Kellenhusen erscheinen über die Verwaltung in Grömitz. Daneben erhebt Kellenhusen eine eigene Tourismusabgabe. Sie betrifft Betriebe, nicht die Gäste.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
| Gemeinde | Zeitraum | Tagessatz Erwachsene |
|---|---|---|
| Kellenhusen | 06.01. bis 31.03. | 2,00 € |
| Kellenhusen | 01.04. bis 31.10. | 3,50 € |
| Kellenhusen | 01.11. bis 19.12. | 2,00 € |
| Kellenhusen | 20.12. bis 05.01. | 3,50 € |
| Kellenhusen | Jahreskurabgabe (ab 18 Jahren) | 98,00 € pro Jahr |
| Dahme (Vergleich) | 06.01. bis 31.03. und 01.11. bis 19.12. | 2,00 € |
| Dahme (Vergleich) | 01.01. bis 05.01., 01.04. bis 31.10. und 20.12. bis 31.12. | 3,50 € |
Laut Satzung ist die Mehrwertsteuer in den Sätzen enthalten. Für Tagesgäste ohne Übernachtung gibt es eine eigene Tageskurabgabe. Vom 6. Januar bis 31. März beträgt sie ebenfalls 2,00 Euro. Die übrigen Tagesgast-Sätze für 2026 konnten wir im amtlichen Text nicht vollständig einsehen. Sie sind deshalb nicht gesichert belegt.
Wie die Tage gezählt werden
Bei Übernachtungsgästen zählen An- und Abreisetag zusammen als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet. Praktisch zahlt man also pro Übernachtung. Geht ein Aufenthalt über einen Saisonwechsel, etwa von Ende Oktober in den November, gilt für jeden berechneten Tag der Satz seines Kalenderdatums. So lesen wir die Satzung. Vermieter in Kellenhusen weisen darauf hin, dass Buchungsprogramme diesen Wechsel nicht immer richtig abbilden.
Wer zahlt, wer kassiert?
Abgabepflichtig ist, wer sich in Kellenhusen aufhält, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Ob der Gast Strand, Promenade oder Veranstaltungen tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle. Die Abgabe schuldet der Gast. Er muss sie spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten geplanten Aufenthalt bezahlen.
Einziehen muss sie der Vermieter, so steht es in § 9 der Satzung. Er meldet die Gäste mit Namen und Anschrift an, kassiert die Kurabgabe und führt sie an den Tourismus-Service ab. Gastgeber berichten, dass die Daten über den Meldeschein erfasst werden und die Gemeinde den Betrag beim Vermieter abbucht. Der Gast bekommt als Nachweis die Ostseecard. Eine Ordnungswidrigkeit begeht ein Vermieter, wenn er die Abgabe nicht oder nicht vollständig einzieht, zu spät abführt oder das Gästeverzeichnis nicht ordnungsgemäß führt. In der Fassung von 2019 war dafür eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro vorgesehen. Wie hoch das Bußgeld heute ist, ist nicht gesichert belegt.
Eigentümer von Ferienwohnungen, die nicht in Kellenhusen wohnen, zahlen die Jahreskurabgabe, egal wie lange sie bleiben. Das gilt auch für bestimmte Familienangehörige. Die 3. Änderungssatzung stellt außerdem klar: Eigentümer zahlen auch für Personen, die sie in ihrer Wohnung unterbringen, sofern diese keine Jahresostseecard haben. Wer mit Erstwohnsitz in Kellenhusen gemeldet ist, zahlt nichts. Bei Kontrollen muss das aber mit dem Ausweis nachgewiesen werden.
Was die Gästekarte bietet
In Kellenhusen hat die Ostseecard die frühere Kurkarte ersetzt. Sie belegt die Zahlung und berechtigt zur Nutzung der Kur- und Erholungseinrichtungen, allen voran des Strandes, und zum Besuch der Veranstaltungen des Tourismus-Service. Dazu kommen Rabatte bei Partnern aus dem Freizeitbereich. Wikivoyage nennt mehr als 45 Partner, eine aktuelle amtliche Partnerliste haben wir nicht ausgewertet. Tagesgäste kaufen ihre Karte an Automaten an den Strandzugängen, beim Strandkorbvermieter oder in der Tourist-Information. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit, bekommen die Karte auf Wunsch aber trotzdem.
Umsatzsteuer und Rechnung
Laut Satzung ist die Mehrwertsteuer in der Kurabgabe bereits enthalten. Für den Gast heißt das: Auf die genannten Beträge kommt nichts mehr drauf. Für Vermieter ist die Kurabgabe nach gängiger Praxis ein durchlaufender Posten. Sie kassieren sie im Namen und auf Rechnung der Gemeinde, sie gehört also nicht zum Übernachtungspreis. Auf der Rechnung sollte sie deshalb getrennt vom Übernachtungspreis stehen, ohne eigenen Umsatzsteuerausweis. Auch mehrere Gastgeber in Kellenhusen bezeichnen die Abgabe ausdrücklich als durchlaufenden Posten.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar macht vom 11. bis 18. Juli 2026 Urlaub (Hauptsaison).
Beispielrechnung
- Berechnete Tage: 7 (der Anreisetag zählt nicht)
- 7 Tage × 3,50 € = 24,50 € pro Person
- 2 Erwachsene × 24,50 € = 49,00 €
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (10 und 15 Jahre) bleibt vom 27. Oktober bis 3. November 2026.
Beispielrechnung
- Berechnete Tage: 28. Oktober bis 3. November = 7 Tage
- 28. bis 31. Oktober: 4 Tage × 3,50 € = 14,00 €
- 1. bis 3. November: 3 Tage × 2,00 € = 6,00 €
- Pro Erwachsenem: 14,00 € + 6,00 € = 20,00 €
- 2 Erwachsene × 20,00 € = 40,00 €
- Kinder: 0,00 € (befreit)
- Gesamt: 40,00 €
Wie die Tage beim Saisonwechsel zugeordnet werden, folgt unserer Lesart der Satzung. Im Zweifel sollten Vermieter das beim Tourismus-Service bestätigen lassen.
Beispiel 3: Ein Langzeitgast bleibt im Sommer 2026 insgesamt 35 Nächte.
Beispielrechnung
- 35 Tage × 3,50 € = 122,50 €
- Obergrenze Jahreskurabgabe: 98,00 €
- Zu zahlen: 98,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja. Die Satzung sieht Befreiungen und Ermäßigungen vor. Die Voraussetzungen muss der Gast selbst nachweisen. Vermieter sollten die Nachweise festhalten, zum Beispiel den Personal- oder Schwerbehindertenausweis oder die Bestätigung eines Antrags.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag befreit. Deshalb gilt auch die Jahreskurabgabe nur für Personen ab 18 Jahren. Eine Ostseecard bekommen Minderjährige auf Wunsch trotzdem.
Menschen mit Behinderung
Ganz befreit sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100. Ebenfalls befreit ist eine ständige Begleitperson, wenn nachgewiesen ist, dass die schwerbehinderte Person auf ständige Begleitung angewiesen ist. Ab einem GdB von 80 gibt es 50 Prozent Ermäßigung. Das gilt auch für eine ständige Begleitperson, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist.
Geschäftsreisen
Die Satzung von 2021 befreite Menschen, die beruflich oder dienstlich vor Ort sind, sowie Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Lehrgängen. Voraussetzung waren ein vorheriger schriftlicher Antrag und dass die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht genutzt werden. Für Begleitpersonen galt das nicht. Auch die Neufassung von 2025 enthält unter Buchstabe d eine Befreiung, für die dieselbe Tageskurabgabe-Regel gilt. Ihren vollständigen Wortlaut konnten wir aber nicht einsehen. Geschäftsreisende sollten den Antrag deshalb vor der Anreise stellen. Wer an einzelnen Tagen doch Strand oder Einrichtungen nutzt, zahlt für diese Tage die Tageskurabgabe.
Angehörige von Einwohnern
Befreit sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder sowie Schwager und Schwägerinnen von Menschen, die in Kellenhusen ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Voraussetzung ist zweierlei: Sie wohnen unentgeltlich mit im Haushalt, und sie nutzen die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht. Für Tage, an denen sie diese doch nutzen, wird die Tageskurabgabe fällig.
Weitere Fälle
- Wer an einer besonderen Familienfeier teilnimmt, ist befreit, solange er die Einrichtungen nicht nutzt.
- Teilnehmer an Gruppenreisen und Betriebsausflügen ab 20 Personen erhalten auf vorherigen Antrag beim Tourismus-Service 25 Prozent Ermäßigung. Bei Übernachtungen stellt der Vermieter den Antrag.
- Für Sozialhilfeträger, Krankenkassen, Versicherungsanstalten, Wohlfahrtsverbände und Kirchen enthält die Satzung eine Sonderregel. Die Einzelheiten sind nicht gesichert belegt.
- Einwohner mit Erstwohnsitz sind gar nicht abgabepflichtig.
- Zweitwohnungseigentümer zahlen die Jahreskurabgabe. Nach der Fassung von 2021 sank sie auf zwei Drittel, wenn die Pflicht zwischen 1. September und 31. Oktober begann, und auf ein Drittel, wenn sie später begann. Ob das heute noch so gilt, ist nicht gesichert belegt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Einnahmen aus der Kurabgabe haben wir in den eingesehenen amtlichen Unterlagen nicht gefunden. Statt der Einnahmen nennen wir deshalb den in der Satzung festgelegten Anteil der Kosten, den die Abgabe decken soll. Die Spalte Geschäftsreisen stützt sich nur auf Satzungstexte, die wir einsehen konnten.
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Keine Abgabe / nicht anwendbar
- Geschäftsreisen befreit
3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 3,50 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit (auf Antrag)
- Wichtige Änderungen
- 2. Änderungssatzung: Hauptsaison 3,50 € statt 3,00 €, Jahreskurabgabe 98 € statt 84 €, Kostendeckung 55,83 %; 3. Änderungssatzung vom 02.07.2026 zu Eigentümer- und Meldepflichten
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit (auf Antrag) | 2. Änderungssatzung: Hauptsaison 3,50 € statt 3,00 €, Jahreskurabgabe 98 € statt 84 €, Kostendeckung 55,83 %; 3. Änderungssatzung vom 02.07.2026 zu Eigentümer- und Meldepflichten | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit (auf Antrag) | Neufassung vom 11.12.2024, Anerkennung als Kurort (Seebad), Kostendeckung 51,42 %; 1. Änderung im Juni 2025 zu den Anmeldedaten | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023: nur Kostendeckung geändert (53,35 %) | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Neufassung vom 19.12.2022, Kostendeckung 55,34 % | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 3,00 € (Hauptsaison) | nicht gesichert belegt | Ab 06.01.2022 fällt die zweite Nebensaison weg: 2,00 € ab 6. Januar, Hauptsaison vom 01.04. bis 31.10., Jahreskurabgabe bleibt bei 84 €, Kostendeckung 56,96 % | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit (auf schriftlichen Antrag) | Neufassung (Beschluss vom 19.11.2020): sechs Saisonzeiten mit 1,00 bis 3,00 €, Hauptsaison vom 15.05. bis 14.09., Jahreskurabgabe 84 €, Kostendeckung 55,38 % | nicht gesichert belegt |
| 2020 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Satzung vom 13.12.2012 mit Änderungen, Kostendeckung 54,85 % | nicht gesichert belegt |
| 2019 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | Satzungsänderung (Beschluss vom 21.02.2019), Kostendeckung 58,19 %, unterstützende Aufgaben bei der damaligen Kurverwaltung Kellenhusen | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | 8. Nachtragssatzung beschlossen (Gemeindevertretung vom 27.02.2018) | nicht gesichert belegt |
Den Satz von 3,00 Euro für 2023 und 2024 belegen die Satzungslage und Angaben von Vermietern. Die Satzung vom 19. Dezember 2022 selbst haben wir an dieser Stelle nicht vollständig eingesehen. Gäste und Vermieter sollten sich bei Abweichungen immer an die aktuelle Satzung der Gemeinde Kellenhusen und an den Tourismus-Service halten.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Kellenhusen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Kellenhusen 2026?
Vom 1. April bis 31. Oktober und vom 20. Dezember bis 5. Januar zahlen Erwachsene 3,50 Euro pro Tag, in der übrigen Zeit 2,00 Euro. Die Jahreskurabgabe beträgt 98 Euro. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Müssen Kinder in Kellenhusen Kurtaxe zahlen?
Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Geburtstag befreit. Auf Wunsch bekommen sie trotzdem eine Ostseecard.
Wird der Anreisetag mitberechnet?
Nein. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet. Im Ergebnis zahlt man pro Übernachtung. In Dahme werden dagegen seit 2025 beide Tage einzeln berechnet.
Gibt es eine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung?
Ja. Ab einem Grad der Behinderung von 80 gibt es 50 Prozent Ermäßigung, auch für eine Begleitperson mit Merkzeichen „B“ im Ausweis. Bei einem GdB von 100 sind die schwerbehinderte Person und eine nachweislich notwendige ständige Begleitperson ganz befreit.
Sind Geschäftsreisende von der Kurabgabe befreit?
Grundsätzlich ja, aber nur auf vorherigen schriftlichen Antrag und nur, wenn sie die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen. Für Begleitpersonen gilt die Befreiung nicht. Für Tage, an denen Einrichtungen genutzt werden, wird die Tageskurabgabe fällig.
Muss der Vermieter die Kurtaxe einziehen?
Ja. Nach § 9 der Satzung muss der Vermieter die Gäste anmelden, die Kurabgabe einziehen, sie an den Tourismus-Service abführen und die Ostseecard aushändigen. Wer das versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Quellen
- Gemeinde Kellenhusen: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe, Neufassung vom 11.12.2024 (gültig ab 2025)
- Gemeinde Kellenhusen: 2. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung, ausgefertigt am 10.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Gemeinde Kellenhusen: 3. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung, ausgefertigt am 02.07.2026
- Gemeinde Kellenhusen: 1. Änderungssatzung zur Kurabgabesatzung vom 11.12.2024 (Juni 2025)
- Gemeinde Kellenhusen: Kurabgabesatzung vom 19.12.2022 und 1. Änderungssatzung vom 14.12.2023
- Gemeinde Kellenhusen: Kurabgabesatzung ab 01.01.2021
- Gemeinde Kellenhusen: Kurabgabesatzung vom 13.12.2012 in den Änderungsfassungen sowie Protokoll der Gemeindevertretung vom 27.02.2018
- Gemeinde Kellenhusen: Informationsseite „Einwohner Vorteile“
- Gemeinde Dahme: Kurabgabesatzung, Neufassung ab 2025, und Tourismusservice Dahme (Preise der Ostseecard)
- der reporter Neustadt: Änderung der Kurtaxzeiten in Kellenhusen (Januar 2022)
- Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG), § 10
- Gastgeberangaben aus Kellenhusen zur Praxis mit der Ostseecard (u. a. Ferienhäuser Spitzer, Ferienwohnung Lerchennest)