Ratgeber · Kurtaxe · Kühlungsborn

Kurtaxe Kühlungsborn: Kurabgabe 2026, Tageszählung, Befreiungen und Entwicklung seit 2018

Stand: Oktober 2026

In Kühlungsborn kostet die Kurabgabe 3,00 Euro pro Tag in der Hauptsaison und 1,60 Euro in der Nebensaison. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag zahlen nichts. Dieser Ratgeber erklärt Gästen und Vermietern die Tageszählung, die Befreiungen und die Pflichten der Quartiergeber, mit Rechenbeispielen und Jahresübersicht.

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Kurabgabe · Hauptsaison 1. Mai bis 30. September · unter 16 frei · ab 16 Jahren: 3,00 € / 1,60 €

Reisezweck

Kurtaxe gesamt

42,00 €

Je Erwachsenem

21,00 €

Tage Hauptsaison

7

Tage Nebensaison

0

Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,00 € · An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag, maßgeblich ist der Satz des Anreisetags. Jahreskurabgabe 69 €.

Befreiung: Beruflich Anwesende einschließlich Dienstreisender sind nicht kurabgabepflichtig.
Rechnungstext

Kurabgabe Kühlungsborn: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 42,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt

Vergleich mit drei anderen Orten
56,00 €
56,00 €
68,60 €

Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurabgabesatzung Kühlungsborn, in Kraft seit 01.01.2023. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.

Wer im Ostseebad Kühlungsborn übernachtet oder als Tagesgast an den Strand kommt, zahlt Kurabgabe. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023 und sind seitdem gleich geblieben. Dieser Ratgeber erklärt, wie viel Gäste zahlen, wie die Tage gezählt werden, welche Pflichten Vermieter und Hoteliers haben und wer ganz befreit ist. Grundlage ist die Kurabgabesatzung der Stadt. Die Infoseite der Stadt bestätigt die Sätze.

Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage

Der offizielle Name ist „Kurabgabe“. Im Alltag heißt sie meist Kurtaxe. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist staatlich anerkannter Kurort im Sinne des Kurortegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsgrundlage sind die gemeindliche Satzung (Kurabgabesatzung) und § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V).

Die aktuelle Satzung beschloss die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn am 29. September 2022. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023. Die alte Satzung vom 13. Februar 2007 in der 1. Änderungsfassung vom 17. Dezember 2007 trat damit außer Kraft. Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Die Kurabgabe wird ganzjährig erhoben.

Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison

Kühlungsborn hat keine unterschiedlichen Zonen oder Ortsteilsätze. Im ganzen Stadtgebiet gelten diese Sätze:

Gebiet und ZeitraumErwachsene ab 16 JahrenKinder bis zum 16. Geburtstag
Kühlungsborn, Hauptsaison 01.05. bis 30.09.3,00 € pro Tagfrei
Kühlungsborn, Nebensaison 01.10. bis 30.04.1,60 € pro Tagfrei
Jahreskurabgabe (Kalenderjahr)69,00 €frei

Die Tagessätze stehen in der Satzung: in der Hauptsaison EUR 3,00, in der Nebensaison EUR 1,60. Die Jahreskurabgabe beträgt 69 Euro. Der Berechnung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage (jeweils 15 Tage Haupt- und Nebensaison) zu Grunde. Auch Vermieter, Campingplätze und Kurtaxen-Übersichten nennen für 2026 diese Sätze.

Wie die Tage gezählt werden

Die Kurabgabe wird pro Aufenthaltstag berechnet. Der An- und Abreisetag wird als ein Aufenthaltstag berechnet (Tagessatz ist der Anreisetag). Einfach gesagt: Die Zahl der Aufenthaltstage entspricht der Zahl der Übernachtungen. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt für sieben Tage.

Bei einem Aufenthalt über den Saisonwechsel am 1. Mai oder 1. Oktober gilt für jeden Kalendertag der Satz seiner Saison. Der zusammengelegte An- und Abreisetag kostet den Satz des Anreisetags. Tagesgäste zahlen den Tagessatz für den Besuchstag.

Wer zahlt, wer kassiert?

Die Kurabgabe schuldet der Gast. Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), wenn sie die Kureinrichtungen und Veranstaltungen nutzen können. Übernachtungsgäste zahlen beim Erwerb der Kurkarte/Gästekarte (Küstenkarte) am Tag der Ankunft beim Quartiergeber.

Kassiert wird also beim Vermieter. Die Stadt erklärt dazu: Übernachtungsgäste zahlen beim Vermieter, Tagesgäste zahlen in der Tourist-Information im Haus des Gastes (Ostseeallee 19). Tagesgäste können außerdem an Parkscheinautomaten mit Kurtaxfunktion zahlen, an Kurtaxautomaten an den Strandzugängen 2, 3, 4 und an der Seebrücke oder bei Strandkorbvermietern.

Als Quartiergeber gilt nach der Satzung, wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt. Das gilt auch für Vermieter von Stellplätzen für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile, für Bootsliegeplätze und für Leiter von Heimen wie Jugendherbergen oder Kurkliniken.

Pflichten der Vermieter:

  • Meldeschein: Vermieter nutzen entweder die besonderen Meldescheine der Kurabgabestelle oder das elektronische Meldesystem. Für Quartiergeber ab einer Anzahl von acht Betten ist das elektronische Meldescheinsystem verpflichtend anzuwenden.
  • Papiervordrucke: Wer kombinierte Meldeschein- und Kurkartenvordrucke nutzt, gibt die ersten Seiten bis zum 5. Tag eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat zurück.
  • Keine eigenen Rabatte: Wer ohne Zustimmung der Kurabgabestelle Befreiungen oder Ermäßigungen gewährt, begeht laut Satzung eine Ordnungswidrigkeit.
  • Satzung auslegen: Die geltende Satzung muss an geeigneter Stelle für Gäste ausliegen.

Was die Gästekarte bietet

Die Kurkarte ist der Nachweis, dass die Kurabgabe bezahlt ist. Mit dem Geld werden Strand, Promenade und Veranstaltungen finanziert. Laut Stadt wird der Strand in der Saison täglich und gründlich maschinell gereinigt. Rettungsschwimmer der DLRG wachen auf sieben Türmen. Entlang der Promenade gibt es 21 kostenlose Sanitäranlagen. Während der Saison bietet Kühlungsborn regelmäßig über 300 kulturelle Veranstaltungen. Die meisten davon sind kostenfrei. Bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen erhalten Sie bei Vorlage der Kurkarte Ermäßigungen.

Die Karte gilt auch in Nachbarorten. Nach Angaben aus der Region gilt die Kühlungsborner Kurkarte als Tageskurkarte in anderen Ostseebädern an der Mecklenburgischen Ostseeküste, etwa in Boltenhagen, auf der Insel Poel, in Rerik, Bad Doberan mit Heiligendamm, Nienhagen und Graal-Müritz. Manche Betriebe verschicken die Karte inzwischen digital. Beim Campingpark Kühlungsborn kommt sie nach dem Check-In, digital an Ihre bei uns hinterlegte E-Mailadresse.

Umsatzsteuer und Rechnung

Die Satzung regelt die Umsatzsteuer selbst: In der Kurabgabe ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer enthalten. Für den Gast ist der Betrag also ein Endpreis. Vermieter schlagen keine Umsatzsteuer auf.

Vermieter sollten die Kurabgabe auf der Rechnung getrennt vom Übernachtungspreis ausweisen, mit Personenzahl, Tagen und Satz. Die Kurabgabe gehört nicht zum Beherbergungsentgelt. Die Stadt erhebt sie, der Vermieter zieht sie nur ein.

Rechenbeispiel

Beispiel 1: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (9 und 13 Jahre), Aufenthalt vom 14. bis 21. Juli 2026.

Beispielrechnung

  1. Aufenthaltstage: 7 (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag)
  2. Erwachsene: 2 × 7 × 3,00 € = 42,00 €
  3. Kinder unter 16 Jahren: 0,00 €
  4. Kurabgabe gesamt: 42,00 €

Beispiel 2: Paar, Aufenthalt über den Saisonwechsel vom 27. September bis 4. Oktober 2026.

Beispielrechnung

  1. Hauptsaisontage: 27.09., 28.09., 29.09., 30.09. = 4 Tage (Abreisetag zählt mit dem Anreisetag zum Satz des Anreisetags)
  2. Nebensaisontage: 01.10., 02.10., 03.10. = 3 Tage
  3. Pro Person: 4 × 3,00 € + 3 × 1,60 € = 12,00 € + 4,80 € = 16,80 €
  4. Zwei Personen: 2 × 16,80 € = 33,60 €

Beispiel 3: Jahreskurabgabe für den Inhaber einer Zweitwohnung.

Beispielrechnung

  1. Grundlage: 15 Tage Hauptsaison und 15 Tage Nebensaison
  2. 15 × 3,00 € = 45,00 €
  3. 15 × 1,60 € = 24,00 €
  4. Jahreskurabgabe: 45,00 € + 24,00 € = 69,00 €

Tageskurabgabe, die im selben Jahr schon bezahlt wurde, wird laut Satzung auf die Jahreskurabgabe angerechnet.

Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?

Ja. Die Satzung unterscheidet zwei Fälle: Manche Personen sind gar nicht kurabgabepflichtig, andere sind nach § 3 befreit. In jedem Fall gilt: Den Grund für eine Befreiung müssen Gäste nachweisen. Vermieter dürfen nicht selbst entscheiden.

Kinder und Jugendliche

Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag – 1 Tag). Ab dem 16. Geburtstag kostet jeder weitere Tag den vollen Satz. Eine ermäßigte Jugendstufe gibt es nicht. Bis 2022 lag die Grenze höher. Die alte Satzung befreite Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Menschen mit Behinderung

Befreit sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind und im Ausweis eingetragen sind. Ältere Angaben im Netz nennen halbe Sätze ab GdB 60 und für Schüler und Studenten. Eine solche Ermäßigung für die aktuelle Satzung ist nicht gesichert belegt.

Geschäftsreisen

Wer beruflich in Kühlungsborn ist, gilt nicht als ortsfremd und zahlt keine Kurabgabe. Das betrifft Menschen mit Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis in der Stadt, Gewerbetreibende vor Ort und Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn in Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen). Voraussetzung ist, dass die Reise ganz oder weit überwiegend beruflich ist.

Angehörige von Einwohnern

Befreit sind Eltern und Großeltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister nebst deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern, von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartner von Einwohnern. Wer bei Verwandten wohnt, aber eine Ferienwohnung bezahlt, ist nicht befreit.

Weitere Fälle

  • Einwohner: Wer in Kühlungsborn wohnt, ist nicht kurabgabepflichtig.
  • Härtefall: Im Einzelfall kann die Kurabgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Abgabepflichtigen eine besondere soziale oder unbillige Härte bedeuten würde.
  • Vorzeitige Abreise: Zu viel gezahlte Kurabgabe wird auf Antrag erstattet, wenn der Gast die Kurkarte zurückgibt und der Vermieter die frühere Abreise bestätigt. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt 14 Tage nach der Abreise. Inhaber von Jahreskurkarten haben keinen Erstattungsanspruch.
  • Zweitwohnungen: Inhaber zahlen keine Kurabgabe, wenn sie nachweisen, dass sie die Wohnung zu keinem Zeitpunkt im Jahr selbst zur Erholung nutzen. Der Nachweis ist jeweils bis zum 31.10. eines Jahres unaufgefordert gegenüber der Stadtverwaltung Ostseebad Kühlungsborn zu erbringen.
  • Tagesgäste: Sie sind nicht befreit und zahlen den Tagessatz.

Entwicklung der Kurtaxe im Überblick

Entwicklung des Steuersatzes in Kühlungsborn

Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.

  • Keine Abgabe / nicht anwendbar
  • Geschäftsreisen befreit

2026

Satz
3,00 € (Hauptsaison)
Geschäftsreisen
befreit
Wichtige Änderungen
keine Änderung bekannt, Satzung von 2023 gilt weiter
Einnahmen
nicht gesichert belegt

Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.

JahrSatzGeschäftsreisenWichtige ÄnderungenEinnahmen
20263,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung bekannt, Satzung von 2023 gilt weiternicht gesichert belegt
20253,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung bekanntnicht gesichert belegt
20243,00 € (Hauptsaison)befreitkeine Änderung bekanntnicht gesichert belegt
20233,00 € (Hauptsaison)befreitneue Satzung ab 01.01.2023: Erhöhung auf 3,00 € und 1,60 €, Kinder nur noch bis 16 frei, Jahreskurabgabe 69 €nicht gesichert belegt
2022nicht gesichert belegt (Vermieterangaben: 2,00 €)nicht gesichert belegtSatzung von 2007 gilt, Neufassung am 29.09.2022 beschlossennicht gesichert belegt
2021nicht gesichert belegt (Vermieterangaben: 2,00 €)nicht gesichert belegtSatzung von 2007, Kinder bis 18 freinicht gesichert belegt
2020nicht gesichert belegt (Vermieterangaben: 2,00 €)nicht gesichert belegtSatzung von 2007, Kinder bis 18 freinicht gesichert belegt
2019nicht gesichert belegt (Vermieterangaben: 2,00 €)nicht gesichert belegtSatzung von 2007, Kinder bis 18 freinicht gesichert belegt
2018nicht gesichert belegt (Vermieterangaben: 2,00 €)nicht gesichert belegtSatzung von 2007, Kinder bis 18 freinicht gesichert belegt

Die Erhöhung zum Jahreswechsel 2022/2023 bestätigen auch Vermieter. Ein Gastgeber informierte seine Gäste, dass die Stadt die Kurabgabe ab dem 01. Januar 2023 auf 1,60 Euro von Oktober bis April und 3 Euro von Mai bis September erhöht hat. Für die Zeit davor nennen Vermieter 2,00 Euro im Sommer und 1,00 Euro im Winter. Wann diese Sätze galten, ist aber nicht amtlich belegt. Wie Dienstreisen unter der Satzung von 2007 behandelt wurden, ist ebenfalls nicht gesichert belegt. Zahlen zu den jährlichen Einnahmen aus der Kurabgabe hat die Stadt nicht veröffentlicht.

Häufige Fragen zur Kurtaxe Kühlungsborn

Wie hoch ist die Kurtaxe in Kühlungsborn 2026?

Erwachsene zahlen 3,00 Euro pro Tag in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September und 1,60 Euro pro Tag in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April. Die Jahreskurabgabe kostet 69 Euro. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Bis zu welchem Alter sind Kinder in Kühlungsborn befreit?

Bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag. Ab dem 16. Geburtstag gilt der volle Satz. Die früher übliche Grenze von 18 Jahren gilt seit 2023 nicht mehr.

Werden An- und Abreisetag doppelt berechnet?

Nein. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag zum Satz des Anreisetags. Die Zahl der Tage entspricht also der Zahl der Übernachtungen.

Müssen Geschäftsreisende in Kühlungsborn Kurabgabe zahlen?

Nein, wenn sie ganz oder weit überwiegend beruflich in der Stadt sind, zum Beispiel auf Dienstreise. Sie gelten dann nicht als ortsfremd. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei der Anreise ist sinnvoll.

Wer ist außer Kindern noch befreit?

Menschen mit einem GdB von 100 und Begleitpersonen, die laut ärztlicher Bescheinigung nötig und im Ausweis eingetragen sind. Außerdem nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich bei ihnen wohnen. In Härtefällen kann die Kurabgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.

Bekomme ich Kurabgabe zurück, wenn ich früher abreise?

Ja, auf Antrag bei der Kurabgabestelle. Sie geben die Kurkarte zurück und legen eine Bestätigung des Vermieters vor. Der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise. Für Jahreskurkarten gibt es keine Erstattung.

Quellen

  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn: Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung ab 01.01.2023)
  • kuehlungsborn.de: Kurabgabe – Warum?
  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn: Ortsrecht, Eigenbetrieb und Tourismus
  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn: Bekanntmachung der Kurabgabesatzung vom 17.11.2022
  • Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn von 2007 (1. Änderungssatzung)
  • MV-Serviceportal: Kurabgabe bezahlen – Stadt Ostseebad Kühlungsborn
  • Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), § 11
  • Ostseebad Boltenhagen: Kurbeitrag und Satzungen (Geltung der Kurkarte im Verbund)
  • Campingpark Kühlungsborn: Preise Campingsaison 2026
  • Villa Vineta: Neue Preise für die Kurabgabe ab 2023
  • Fewo-Tool: Kurtaxen-Atlas Deutschland 2026