Ratgeber · Kurtaxe · Langeoog
Kurtaxe Langeoog: Gästebeitrag 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018
Stand: Oktober 2026
Auf Langeoog zahlen Erwachsene 2026 in der Hauptsaison 4,95 € Gästebeitrag pro Tag, in der Nebensaison 3,80 €. Erhoben wird der Beitrag meist automatisch über die LangeoogCard, die zugleich Fährticket ist. Der Ratgeber erklärt Sätze, Zählweise und alle Befreiungen und zeigt, wie sich der Beitrag seit 2018 entwickelt hat.
Betrag direkt ausrechnen
Gästebeitrag · Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober · unter 6 Jahren frei · 6 bis 15 Jahre: 2,45 € / 1,90 € · ab 16 Jahren: 4,95 € / 3,80 €
Kurtaxe gesamt
69,30 €
Je Erwachsenem
34,65 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,95 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Es werden höchstens 28 Übernachtungen je Aufenthalt berechnet (Jahresgästebeitrag Erwachsene 138,60 €).
Das dritte Kind bildet der Rechner nicht ab. Für den Saisonwechsel zählt der Anreisetag; der Rechner rechnet tageweise. Die Angabe einer günstigeren Phase im Februar ist nicht belegt und nicht berücksichtigt.
Gästebeitrag Langeoog: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 69,30 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gästebeitragssatzung Gemeinde Langeoog, Preisliste 2026 Tourismus-Service Langeoog. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer auf Langeoog übernachtet, zahlt für jeden Tag einen Gästebeitrag. So heißt die Kurtaxe auf Langeoog. Mit 4,95 € pro Tag für Erwachsene in der Hauptsaison gehört er zu den höchsten Abgaben dieser Art an der deutschen Küste. Mehrere Vergleichsportale führen Langeoog 2025 und 2026 knapp vor Norderney und Wangerooge mit je 4,90 €. Auf der autofreien Insel läuft vieles anders als auf dem Festland: Der Beitrag wird in der Regel über die LangeoogCard abgerechnet, die gleichzeitig als Fährticket dient. Dieser Ratgeber erklärt Sätze, Zählweise, Zahlungsweg und Befreiungen. Er richtet sich an Gäste genauso wie an Vermieter und Hoteliers.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt offiziell Gästebeitrag. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung). Der Gemeinderat hat sie am 26. Oktober 2017 beschlossen, veröffentlicht wurde sie im Amtsblatt des Landkreises Wittmund. Sie ersetzte die frühere Kurbeitragssatzung. Laut Langeoog News war die neue Bezeichnung vor allem eine redaktionelle Änderung. Landesrechtlich stützt sich die Satzung auf das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz und das Kommunalverfassungsgesetz. Voraussetzung für die Erhebung ist die staatliche Anerkennung: Langeoog ist als Nordseeheilbad anerkannt.
Aktuell gilt die Satzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung. Die Gemeinde führt sie auf ihrer Website unter Ortsrecht. Laut den Ratsvorlagen wurde die Änderung im Oktober und November 2024 beraten. Die Redaktionsdaten nennen den 27. November 2024 als Datum der Satzung. In den eingesehenen amtlichen Unterlagen ist dieses Datum nicht gesichert belegt. Den Gästebeitrag müssen Gäste unabhängig davon zahlen, ob und wie oft sie die touristischen Einrichtungen nutzen.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Langeoog ist eine Inselgemeinde ohne Ortsteile mit unterschiedlichen Sätzen. Die alte Kurbeitragssatzung von 2010 unterschied noch zwei Kurbezirke. In den aktuellen Preisangaben des Tourismus-Service Langeoog gibt es diese Unterscheidung nicht mehr. Für 2026 gelten laut Preisliste des Tourismus-Service diese Sätze pro Person und Tag:
| Personengruppe | Hauptsaison (15.03.–31.10.) | Nebensaison (01.11.–14.03.) |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 16 Jahren | 4,95 € | 3,80 € |
| Kinder von 6 bis 15 Jahren | 2,45 € | 1,90 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei | frei |
| Schwerbehinderte ab GdB 70 | 25 % Ermäßigung | 25 % Ermäßigung |
| Jahresgästebeitrag Erwachsene | 138,60 € laut Redaktionsdaten | – |
| Jahresgästebeitrag Kinder | 68,60 € laut Redaktionsdaten | – |
Der Jahresgästebeitrag entspricht rechnerisch 28 Tagessätzen der Hauptsaison. In den eingesehenen amtlichen Unterlagen ist der Betrag selbst nicht gesichert belegt. Zum Saisonwechsel gibt es leicht unterschiedliche Angaben: Auf der Fährseite des Tourismus-Service steht für die Hauptsaison 15.03.–01.11., auf anderen offiziellen Seiten 15.03.–31.10. Verbindlich ist die Satzung.
Die Redaktionsdaten nennen zusätzlich eine günstigere Phase im Februar mit 1,40 € für Erwachsene und 0,70 € für Kinder. Weder die Preisliste 2026 noch die Tarifseiten des Tourismus-Service weisen eine solche Phase aus. Sie ist deshalb nicht gesichert belegt. Auf einzelnen Seiten von langeoog.de steht außerdem der Hinweis „ab 5,50 € / Tag“ ohne Erklärung, auch neben der Tariftabelle mit 4,95 €. Ein Gästebeitrag von 5,50 € ist für Langeoog nicht gesichert belegt.
Tagesgäste zahlen den Gästebeitrag über das Tagesticket. Die Tagesfahrt inklusive Gästebeitrag kostet für Erwachsene 35,65 € und für Kinder von 6 bis 15 Jahren 20,50 €. Wie viel davon auf den Gästebeitrag entfällt, ist nicht separat ausgewiesen.
Wie die Tage gezählt werden
Die Zählweise folgt der Satzung und den Angaben des Tourismus-Service:
- Die Beitragspflicht beginnt mit der Ankunft auf der Insel und endet mit dem Abreisetag.
- Berechnet wird nach Übernachtungen. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag.
- Welcher Saisonsatz gilt, hängt vom Anreisetag ab.
- Pro zusammenhängendem Aufenthalt werden höchstens 28 Übernachtungen berechnet.
- Wer in der Hauptsaison länger als 28 Tage bleibt oder im selben Kalenderjahr mehrmals kommt, zahlt nur den Jahresgästebeitrag.
- Bereits gezahlte Beiträge werden auf den Jahresgästebeitrag angerechnet. Dafür braucht der Gast einen Nachweis: eine gestempelte und unterschriebene Quittung mit Name und Anschrift oder eine Rechnung mit den Namen der Reisenden.
Die Redaktionsdaten nennen für den Jahresgästebeitrag eine Verwaltungsgebühr von 12,50 €. Die AGB des Tourismus-Service erwähnen zwar eine Bearbeitungsgebühr. Die Höhe von 12,50 € ist aber nicht gesichert belegt. Laut den AGB, gültig ab 1. Januar 2026, können Gäste eine Erstattung bis vier Wochen nach der Abreise beantragen. Der Jahresgästebeitrag wird nicht erstattet.
Wer zahlt, wer kassiert?
Den Gästebeitrag schuldet der Gast. Auf Langeoog kassiert ihn vor allem der Tourismus-Service Langeoog (TSL). Laut AGB wird der Beitrag beim Kauf der Fahrkarten automatisch nach der geltenden Satzung berechnet. Es gibt zwei Wege:
- Die digitale LangeoogCard (E-Ticket) wird online gebucht und enthält Hin- und Rückfahrt sowie den Gästebeitrag.
- Die LangeoogCard kann bis spätestens vier Wochen vor Anreise vorbestellt werden, inklusive Fähre, Gästebeitrag und Gepäcktransport.
Wer keine Fähre der Inselgemeinde nutzt, zahlt vor Ort am Inselbahnhof, am Infoschalter im Haus der Insel oder an den Automaten dort. Laut Vermieterinformationen wird der Beitrag auf der LangeoogCard verbucht. Er muss vor der Abreise bezahlt sein, sonst ist die Rückfahrt nicht möglich.
Die LangeoogCard ersetzt auf Langeoog die klassische Gästekarte vom Vermieter. Welche Melde-, Einzugs- oder Haftungspflichten die aktuelle Satzung Vermietern auferlegt, ist in den eingesehenen Quellen nicht gesichert belegt. Für den Yachthafen gilt: Der Segelverein erhebt den Gästebeitrag laut eigener Auskunft auf Grundlage der Satzung.
Was die Gästekarte bietet
Der Tourismus-Service nennt diese Leistungen für zahlende Gäste:
- freier Zugang zu allen Stränden mit saisonaler Strandausstattung und Sitzplätzen
- bewachter Badebetrieb durch die DLRG in der Saison
- kostenlose Fahrt mit der Inselbahn
- freier Eintritt in die Badewelt: 90 Minuten täglich vom 15.03. bis 31.10., 120 Minuten vom 01.11. bis 14.03.
- kostenloser Aufstieg auf den Wasserturm zu den Öffnungszeiten
- Sportprogramm mit vielen kostenlosen Angeboten, Kinderspielhaus Spöölstuv, Nordic-Walking-Park und Thalasso-Wege
- wöchentliche Begrüßungsveranstaltung und einmalig das Heft „de Utkieker“
- öffentliche Toiletten an zentralen Orten und an den Strandübergängen
Umsatzsteuer und Rechnung
Der Gästebeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein Entgelt für eine Leistung des Vermieters. Er unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Auf Langeoog zahlen Gäste ihn meist direkt beim TSL. Auf der Rechnung des Vermieters taucht er dann in der Regel gar nicht auf. Wenn ein Betrieb den Beitrag im Namen und für Rechnung der Gemeinde kassiert, gilt er als durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 UStG. Er wird dann getrennt vom Übernachtungspreis und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Geschäftsreisende sollten den Beleg des TSL aufbewahren, weil er für die Reisekostenabrechnung und die Anrechnung auf den Jahresbeitrag gebraucht wird.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre), sieben Übernachtungen im Juli
Beispielrechnung
- Erwachsene: 2 × 4,95 € = 9,90 € pro Tag
- Kinder: 2 × 2,45 € = 4,90 € pro Tag
- Summe pro Tag: 14,80 €
- 7 Tage × 14,80 € = 103,60 €
Zum Vergleich: Für eine Modellfamilie mit vier Personen rechnet die Presse für zehn Tage mit 148 €. Das entspricht genau 10 × 14,80 €.
Beispiel 2: Alleinreisender, Anreise am 28. Oktober, sieben Übernachtungen
Beispielrechnung
- Anreisetag in der Hauptsaison, also gilt der Satz von 4,95 €
- 7 Tage × 4,95 € = 34,65 €
- Die Nebensaison ab 1. November spielt keine Rolle
Beispiel 3: Gast mit GdB 80 und Begleitperson (Merkzeichen B), sieben Übernachtungen in der Hauptsaison
Beispielrechnung
- Voller Beitrag: 7 × 4,95 € = 34,65 €
- Abzüglich 25 % Ermäßigung: 34,65 € × 0,75 = rund 25,99 €
- Begleitperson: 0,00 €
- Wie genau gerundet wird, ist nicht gesichert belegt
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja. Die Satzung kennt mehrere Befreiungen und eine Ermäßigung. Der Tourismus-Service stellt dafür einen Antrag auf Befreiung vom Gästebeitrag zum Download bereit. Grundlage der folgenden Angaben sind die Satzung von 2017, ihre 1. Änderungssatzung und die aktuellen Seiten des TSL. Den vollständigen Wortlaut der 3. Änderungssatzung konnten wir nicht einsehen.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Sie brauchen aber trotzdem eine kostenlose Fährkarte. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen den Kindersatz. Ab dem dritten Kind gibt es eine Familienregel: Laut Preisliste 2026 ist jedes dritte und weitere Kind unter 16 Jahren befreit, wenn mindestens ein Eltern- oder Großelternteil mitreist. Befreit werden immer die jüngsten Kinder. Die Satzung von 2017 setzt außerdem voraus, dass mindestens drei der beitragspflichtigen Kinder jünger als 16 Jahre sind. Reist eine Familie mit Kindern von 7, 10 und 13 Jahren, ist der Siebenjährige befreit.
Menschen mit Behinderung
Ab einem Grad der Behinderung von 70 gibt es 25 % Ermäßigung. Laut Satzung zahlen diese Gäste also 75 % des Beitrags. Braucht der Gast laut amtlichem Ausweis eine ständige Begleitung, ist die Begleitperson vollständig befreit. Der TSL bittet darum, den Schwerbehindertenausweis im Original unaufgefordert vorzulegen. Die Redaktionsdaten nennen eine Antragsfrist von 14 Tagen vor Anreise. Diese Frist ist nicht gesichert belegt. Eine vollständige Befreiung bei einem GdB von 100, wie es sie auf anderen Inseln gibt, ist für Langeoog nicht belegt.
Geschäftsreisen
Die Satzung befreit Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung auf der Insel aufhalten. Wer also ausschließlich beruflich auf Langeoog ist, etwa als Monteur oder für einen Arbeitseinsatz, kann eine Befreiung beantragen. Teilnehmer von Tagungen gelten offenbar nicht automatisch als befreit: Ein Veranstalter einer Herbsttagung 2026 schreibt, dass alle Teilnehmer den Gästebeitrag zahlen müssen. Er hat aber einen Gruppenrabatt am Schalter ausgehandelt. Wer beruflich anreist, sollte den Antrag vorab stellen und einen Nachweis vom Arbeitgeber mitbringen.
Angehörige von Einwohnern
Angehörige von Menschen, die auf Langeoog ihre Hauptwohnung haben oder dort arbeiten oder eine Ausbildung machen, sind befreit. Dazu zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Kinder, Enkel, Geschwister und deren Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder sowie Schwager und Schwägerinnen. Laut Redaktionsdaten gilt das nur, wenn die Angehörigen unentgeltlich wohnen. In den eingesehenen Satzungsauszügen ist diese Bedingung nicht gesichert belegt.
Weitere Fälle
- Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sind befreit, wenn sie ihren Dienst bei einem Arbeitgeber auf Langeoog leisten. Früher galt das auch für Zivildienstleistende.
- Segler, die wegen einer Gefahrenlage einen Nothafen anlaufen, sind für die Dauer der Gefahr befreit.
- Teilnehmer einer Eltern-Kind-Kur müssen keinen Gästebeitrag zahlen. Der TSL entfernt ihn nach der Vorbestellung von Hand aus der Buchung.
- Die Gemeinde kann in Einzelfällen befreien.
- Die Redaktionsdaten nennen auch bettlägerig Kranke. In den eingesehenen Satzungsauszügen ist das nicht gesichert belegt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
5 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 4,95 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- Sätze unverändert, Nebensaison 3,80 €, Kinder 2,45 € und 1,90 €, neue AGB für die LangeoogCard ab 01.01.2026
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,95 € (Hauptsaison) | befreit | Sätze unverändert, Nebensaison 3,80 €, Kinder 2,45 € und 1,90 €, neue AGB für die LangeoogCard ab 01.01.2026 | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 4,95 € (Hauptsaison) | befreit | 3. Änderungssatzung, laut NWZ Erhöhung von 4,20 € (watson nennt 3,50 €), Nebensaison 3,80 € | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 4,20 € (Hauptsaison) laut NWZ | befreit | Beratung der Erhöhung im Rat im Oktober und November 2024 | nicht gesichert belegt |
| 2023 | nicht gesichert belegt | befreit | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2022 | nicht gesichert belegt | befreit | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2021 | nicht gesichert belegt | befreit | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | nicht gesichert belegt | befreit | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 3,50 € (Hauptsaison) laut Pressebericht | befreit | Nebensaison laut demselben Bericht 2,80 €, keine amtliche Bestätigung | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | befreit | Erstes volles Jahr der Gästebeitragssatzung vom 26.10.2017, sie ersetzt die Kurbeitragssatzung | nicht gesichert belegt |
Für den Satz vor der Erhöhung 2025 gibt es widersprüchliche Angaben. Die Nordwest-Zeitung und moin.de berichten von einer Erhöhung von 4,20 € auf 4,95 €, watson.de von 3,50 € auf 4,95 €. Die Angabe der Regionalzeitung halten wir für verlässlicher, amtlich bestätigt ist sie nicht. Die Einstufung von Geschäftsreisen als befreit beruht auf der Satzung von 2017. Gemeint ist nur der reine Aufenthalt zur Berufsausübung. Wie die 3. Änderungssatzung das regelt, ist nicht gesichert belegt. Jährliche Einnahmen aus dem Gästebeitrag hat die Gemeinde in den eingesehenen Quellen nicht veröffentlicht.
Grundlage dieses Ratgebers sind: die Gästebeitragssatzung der Inselgemeinde Langeoog in der Fassung von 2017 aus dem Amtsblatt des Landkreises Wittmund, die Fassung der 1. Änderungssatzung, das Verzeichnis des Ortsrechts und die Ratsvorlagen der Gemeinde, die Preisliste 2026, die Tarif- und Leistungsseiten sowie die AGB des Tourismus-Service Langeoog. Ergänzend haben wir Berichte der Nordwest-Zeitung, von watson.de und moin.de sowie die Angaben von wonderguest.app ausgewertet.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Langeoog
Wie hoch ist die Kurtaxe auf Langeoog 2026?
Erwachsene ab 16 Jahren zahlen in der Hauptsaison (15.03.–31.10.) 4,95 € pro Tag und in der Nebensaison 3,80 €. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen 2,45 € beziehungsweise 1,90 €. Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Wie werden die Tage gezählt?
Berechnet wird nach Übernachtungen, An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Saisonsatz richtet sich nach dem Anreisetag. Pro zusammenhängendem Aufenthalt werden höchstens 28 Übernachtungen berechnet.
Wo bezahle ich den Gästebeitrag auf Langeoog?
Meist automatisch mit der LangeoogCard, die zugleich Fährticket ist, entweder online oder per Vorbestellung. Wer anders anreist, zahlt am Inselbahnhof, im Haus der Insel oder am Automaten. Der Beitrag muss vor der Rückfahrt bezahlt sein.
Müssen Geschäftsreisende den Gästebeitrag zahlen?
Die Satzung befreit Personen, die nur zur Berufsausübung oder Ausbildung auf der Insel sind. Dafür ist ein Antrag mit Nachweis nötig. Tagungsteilnehmer zahlen nach vorliegenden Berichten trotzdem.
Welche Ermäßigung gibt es für Menschen mit Behinderung?
Ab einem GdB von 70 gibt es 25 % Ermäßigung. Eine erforderliche Begleitperson ist vollständig befreit. Den Schwerbehindertenausweis bitte im Original vorlegen.
Sind Kinderreiche Familien begünstigt?
Ja. Das dritte und jedes weitere Kind unter 16 Jahren ist befreit, wenn mindestens ein Eltern- oder Großelternteil mitreist. Befreit werden jeweils die jüngsten Kinder.
Quellen
- Inselgemeinde Langeoog – Ortsrecht/Satzungen: 3. Änderungssatzung der Gästebeitragssatzung
- Inselgemeinde Langeoog – Ratsvorlagen 2024 zur 3. Änderung der Gästebeitragssatzung
- Amtsblatt Landkreis Wittmund vom 30. November 2017 – Gästebeitragssatzung der Gemeinde Langeoog
- Gästebeitragssatzung Langeoog in der Fassung der 1. Änderungssatzung
- Tourismus-Service Langeoog – Preise und Gebühren 2026
- Tourismus-Service Langeoog – Preise für die Fähre nach Langeoog (Gästebeitrag, Schwerbehinderte)
- Tourismus-Service Langeoog – Diese Leistungen gibt es für den Gästebeitrag
- Tourismus-Service Langeoog – AGB LangeoogCard, gültig ab 01.01.2026
- Nordwest-Zeitung – Berichte zur Erhöhung des Gästebeitrags von 4,20 auf 4,95 Euro
- watson.de – Nordsee-Urlaub: Inseln verteuern Preise für Kurtaxe
- Langeoog News – Kurbeitrag heißt künftig Gästebeitrag
- wonderguest.app – Kurtaxe Langeoog 2026 (Drittanbieter)