Ratgeber · Kurtaxe · Lindau
Kurtaxe Lindau: Kurbeitrag 2026, Befreiungen und Echt Bodensee Card
Stand: Oktober 2026
Lindau (Bodensee) erhebt ganzjährig einen Kurbeitrag. Zwischen April und Oktober zahlen Erwachsene 3,30 € pro Tag, im Winter 2,20 €, Kinder unter sechs Jahren zahlen nichts. Der Ratgeber erklärt Befreiungen, Gästekarte, Abrechnung für Gastgeber und die Entwicklung seit 2018.
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Kurbeitrag · Hauptsaison 1. April bis 31. Oktober · unter 6 Jahren frei · 6 bis 15 Jahre: 2,00 € / 1,20 € · ab 16 Jahren: 3,30 € / 2,20 €
Kurtaxe gesamt
46,20 €
Je Erwachsenem
23,10 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,30 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, es zählt die Zahl der Übernachtungen.
Zweitwohnungen zahlen eine Jahrespauschale von 132 € (Erwachsene) bzw. 80 € (Kinder). Die Abrechnung beim Saisonwechsel und der Altersstichtag sind nicht gesichert belegt.
Kurbeitrag Lindau (Bodensee): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 46,20 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurbeitragssatzung Stadt Lindau (2019, Änderung 2020), Lindau Tourismus. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Lindau (Bodensee) übernachtet, zahlt zusätzlich zum Zimmerpreis einen Kurbeitrag, umgangssprachlich Kurtaxe genannt. Dafür erhalten Gäste die Echt Bodensee Card, mit der sie kostenlos Bus und Bahn nutzen können. Seit 2022 wird der Beitrag das ganze Jahr über erhoben, wobei Sommer und Winter unterschiedlich teuer sind. Dieser Ratgeber zeigt, was Gäste zahlen, wer befreit ist und worauf Vermieter und Hoteliers achten müssen. Grundlage sind die Angaben der Stadt Lindau, von Lindau Tourismus und die Ratsunterlagen zur Kurbeitragssatzung.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die amtliche Bezeichnung lautet Kurbeitrag. Die Stadt Lindau (B) erhebt als anerkannter Luftkur- bzw. Erholungsort einen Kurbeitrag. Nach der Darstellung der Stadt sind die Rechtsgrundlagen Art. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG) und eine rechtswirksame Kurbeitragssatzung. Der Begriff „Kurtaxe“ ist in Bayern genau genommen den Staatsbädern vorbehalten. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Maßgeblich ist die Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) vom 2. Oktober 2019. Sie sollte zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und ersetzt die geltende Satzung aus dem Jahr 1981, die bereits zehnmal ergänzt und verändert wurde. Mit der Ersten Änderungssatzung kamen die Echt Bodensee Card und die ganzjährige Beitragspflicht. Laut Niederschrift hat der Stadtrat sie in seiner 7. Sitzung vom 15. Juli 2020 beschlossen, mit 23 :7 Stimmen. Das Datum 22.07.2020 aus den Redaktionsunterlagen geht aus den eingesehenen amtlichen Dokumenten nicht als Satzungsdatum hervor. Ob es sich um das Ausfertigungsdatum handelt, ist nicht gesichert belegt. Ebenfalls nicht gesichert belegt sind weitere Satzungsänderungen nach 2020. Fest steht nur, dass die Beitragssätze seit 2021 gleich geblieben sind.
Zum Prädikat: Bisher ist es so, dass weite Teile des Lindauer Stadtgebietes als „Luftkurort“ ausgezeichnet sind. Die Ortsteile Oberreitnau, Unterreitnau, Hörbolz sowie Bechtersweiler gelten bislang hingegen als „Erholungsort“. Die staatliche Anerkennung wird alle zehn Jahre überprüft. Für Lindau stand diese Prüfung im Sommer 2025 wieder an. Wie das Verfahren ausgegangen ist, ist nicht gesichert belegt.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Der Kurbeitrag gilt einheitlich für das gesamte Lindauer Kurgebiet. Nachbarorte wie Wasserburg oder Nonnenhorn haben eigene Satzungen und eigene Sätze, um die es in diesem Ratgeber nicht geht.
| Gebiet / Personengruppe | Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober) | Nebensaison (1. November bis 31. März) |
|---|---|---|
| Lindau Kurgebiet: Erwachsene ab 16 Jahren | 3,30 € pro Tag | 2,20 € pro Tag |
| Lindau Kurgebiet: Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren | 2,00 € pro Tag | 1,20 € pro Tag |
| Kinder unter 6 Jahren | frei | frei |
| Gewerblich geprägter Teil der Gemarkung Reutin | kein Kurbeitrag | kein Kurbeitrag |
| Zweitwohnung, Jahrespauschale (auf Antrag) | 132 € Erwachsene, 80 € Kinder | ganzjährig |
Die Stadt beschreibt das so: Der Kurbeitrag wird ganzjährig erhoben. Von April bis Oktober beträgt er 3,30 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 2,00 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren. Von November bis März sind es 2,20 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 1,20 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren. Ausgenommen ist ein Teil von Reutin: In einem Teil der Lindauer Gemarkung Reutin, die eine überwiegend gewerbliche Struktur aufweist, besteht keine Kurbeitragspflicht. Deshalb kann dort auch keine Gästekarte ausgestellt werden. Das restliche Gebiet des Stadtteils Reutin ist kurbeitragspflichtig. Für Zweitwohnungen gilt: Die Kurbeitragspauschale wurde i.H.v. 132,- € für Erwachsene sowie 80,- € für Kinder festgesetzt.
Wie die Tage gezählt werden
Berechnet wird der Kurbeitrag pro Person und Aufenthaltstag. Ausschlaggebend ist dieser Satz der Stadt: Der An- und Abreisetag gelten als 1 Tag. In der Praxis entspricht die Zahl der Beitragstage also der Zahl der Übernachtungen. Eine Woche von Samstag bis Samstag ergibt sieben Tage.
Wer zahlt, wer kassiert?
Den Beitrag schulden die Gäste. Kurbeitragspflichtig sind Personen, die sich in der Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Stadt Lindau (B) aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben. Ob jemand Einrichtungen tatsächlich nutzt, spielt dabei keine Rolle.
Einziehen muss den Beitrag der Gastgeber. Laut Lindau Tourismus wird der Kurbeitrag direkt von Ihrem Übernachtungsbetrieb in Rechnung gestellt und an die Stadt Lindau abgeführt. Gemeldet wird über den Meldeschein. Seit der neuen Satzung von 2020 ist der elektronische Meldeschein Pflicht. Neben einigen redaktionellen Änderungen ist der verpflichtende elektronische Meldeschein die wichtigste Komponente. Meldescheine und den Reiseführer zur Gästekarte gibt die Stadtverwaltung nur nach Vorbestellung aus, und zwar vier Arbeitstage im Voraus. Ansprechpartner für Gastgeber ist die Steuerabteilung der Stadt Lindau in der Bregenzer Straße 4.
Besitzer von Zweitwohnungen rechnen direkt mit der Stadt ab, entweder einzeln oder über die Jahrespauschale. Der Kurbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig.
Was die Gästekarte bietet
Als Gegenleistung für den Kurbeitrag erhalten Gäste die Echt Bodensee Card (EBC). Mit dieser Karte haben Sie freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) und profitieren von zahlreichen Vorteilen und Vergünstigungen bei rund 185 Ausflugszielen, Freizeit- und Kulturangeboten am Bodensee. Ein Lindauer Campingplatz spricht dagegen von über 190 Vorteilen. Die genaue Zahl ändert sich offenbar mit dem Partnernetz.
Wichtig für die Abgrenzung: Die Echt-Bodensee-Card wird ausschließlich an kurbeitragspflichtige Gäste ausgegeben. Wer zum Beispiel als Geschäftsreisender keinen Beitrag zahlt, bekommt auch keine Karte. Eine Ausnahme gilt für befreite Menschen mit Behinderung, mehr dazu weiter unten. Die Karte ist außerdem nicht dasselbe wie die kostenpflichtige Bodensee Card PLUS. Wer mit der Gästekarte in einer Tourist-Information das Bodensee Ticket kauft, erhält es zu besonderen Konditionen. In den Ratsunterlagen von 2020 ist zudem festgehalten, dass Zweitwohnungsbesitzer die EBC höchstens 50 Tage und Dauercamper 30 Tage im Jahr nutzen dürfen. Ob diese Grenzen heute noch so gelten, ist nicht gesichert belegt.
Umsatzsteuer und Rechnung
Zieht der Vermieter den Kurbeitrag im Namen und für Rechnung der Stadt ein, ist er nur Mittelsperson. Durchlaufende Posten gehören umsatzsteuerlich nicht zum Entgelt und unterliegen deshalb nicht der Umsatzsteuer. Da für einen durchlaufenden Posten keine Umsatzsteuer entstehen kann, darf auch keine Umsatzsteuer in einer Rechnung von der Mittelsperson ausgewiesen werden.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Familie im Juli, zwei Erwachsene und ein Kind von 10 Jahren, sieben Übernachtungen.
Beispielrechnung
- 2 Erwachsene × 3,30 € × 7 Tage = 46,20 €
- 1 Kind × 2,00 € × 7 Tage = 14,00 €
- Kurbeitrag gesamt: 60,20 €
Beispiel 2: Paar im Februar, vier Übernachtungen.
Beispielrechnung
- 2 Erwachsene × 2,20 € × 4 Tage = 17,60 €
- Kurbeitrag gesamt: 17,60 €
Beispiel 3: Familie im Dezember mit einem 15-jährigen Jugendlichen und einem 4-jährigen Kind, drei Übernachtungen.
Beispielrechnung
- 2 Erwachsene × 2,20 € × 3 Tage = 13,20 €
- 1 Jugendlicher (15 Jahre) × 1,20 € × 3 Tage = 3,60 €
- 1 Kind (4 Jahre) × 0,00 € = 0,00 €
- Kurbeitrag gesamt: 16,80 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, für mehrere Gruppen. Die Stadt bringt es so auf den Punkt: Alle Feriengäste sind ganzjährig kurbeitragspflichtig. Die Ausnahmen sind deshalb klar umrissen.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter sechs Jahren sind von der Kurabgabe befreit. Für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahren gilt der ermäßigte Satz von 2,00 € im Sommer und 1,20 € im Winter. Ab 16 Jahren wird der volle Erwachsenensatz fällig.
Menschen mit Behinderung
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sind kurbeitragsfrei. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis Kurbeitragssatzung nachgewiesen wird (Merkmal „B“), ist auch die notwendige Begleitperson kurbeitragsfrei. Die Gästekarte bekommen diese Gäste trotzdem. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 79 sah die Satzungsänderung von 2020 eine Ermäßigung um 50 Prozent vor, auch für die notwendige Begleitperson. Auch Lindauer Gastgeber nennen diese Ermäßigung. Auf der aktuellen Gästekartenseite der Stadt steht allerdings nur die Befreiung ab GdB 80. Ob die Ermäßigung um 50 Prozent weiterhin gilt, sollten Gäste deshalb vorab beim Gastgeber erfragen. Den Ausweis legen sie bei der Anreise vor.
Geschäftsreisen
Von der Kurbeitragspflicht ausgenommen sind Geschäftsreisende und TeilnehmerInnen an Tagungen und Kongressen. Eine Gästekarte erhalten sie dann nicht. Welcher Nachweis verlangt wird, etwa eine Arbeitgeberbescheinigung oder eine Rechnung an die Firma, ist nicht gesichert belegt. Gastgeber sollten den Reisezweck auf dem Meldeschein vermerken. Wer eine Dienstreise mit Urlaubstagen verbindet, sollte damit rechnen, für die Urlaubstage zu zahlen.
Angehörige von Einwohnern
Eine besondere Befreiung für Verwandte oder Bekannte, die unentgeltlich bei Lindauer Einwohnern wohnen, geht aus den eingesehenen Quellen nicht hervor. Andere Orte kennen solche Regeln, für Lindau ist das aber nicht gesichert belegt. Betroffene sollten bei der Steuerabteilung nachfragen.
Weitere Fälle
- Einwohner mit Hauptwohnsitz in Lindau sind nicht beitragspflichtig.
- Übernachtungen im gewerblich geprägten, beitragsfreien Teil von Reutin kosten keinen Kurbeitrag. Dort gibt es dann aber auch keine Gästekarte.
- Wer eine Zweitwohnung in Lindau besitzt, ist ausdrücklich beitragspflichtig, kann aber eine Jahrespauschale vereinbaren.
- Für Tagesgäste ist in Lindau keine Kurbeitragserhebung belegt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
2026
- Satz
- 3,30 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- Sätze unverändert, Echt Bodensee Card im neuen Design
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | Sätze unverändert, Echt Bodensee Card im neuen Design | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | Verfahren zur erneuten Anerkennung als Luftkurort, auch Ortsteile wie Oberreitnau sollen Luftkurort werden | rund 2,2 Mio. € jährlich laut Verwaltung (Pressebericht Juli 2025) |
| 2024 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | keine belegte Änderung | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | keine belegte Änderung | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | erstes volles Kalenderjahr mit ganzjähriger Beitragspflicht | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 3,30 € (Hauptsaison) | befreit | ab 1. April Echt Bodensee Card und Erhöhung von 2,00 € auf 3,30 €, ab 1. November erstmals Winterbeitrag von 2,20 € | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 2,00 € (Hauptsaison) | befreit | neue Satzung ab 1. Januar mit elektronischem Meldeschein, ohne Erhöhung, Änderungssatzung im Juli beschlossen | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,00 € (Hauptsaison) | befreit | Neufassung der Satzung vom 2. Oktober 2019, Pflicht nur vom 1. April bis 31. Oktober | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 2,00 € (Hauptsaison) | befreit | Satzung von 1981 in geänderter Fassung, Pflicht nur vom 1. April bis 31. Oktober | nicht gesichert belegt |
In der Ratsvorlage von 2020 sind die alten und neuen Sätze gegenübergestellt: Für Erwachsene stieg der Beitrag von 2,00 € auf 3,30 €, für Kinder und Jugendliche von 1,30 € auf 2,00 €. Mit diesen Sätzen sollten laut Vorlage rund 93 Prozent der beitragsfähigen Aufwendungen gedeckt werden. Dazu zählen Tourist-Information, Stadtmuseum, Grünanlagen, Grundversorgungsbad und Gästekarte. Für die Jahre 2018 bis 2020 beruht die Angabe „befreit“ bei Geschäftsreisen auf der allgemeinen Beschreibung der Stadt. Danach sind nur Personen beitragspflichtig, die sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Lindau
Wie hoch ist die Kurtaxe in Lindau 2026?
Vom 1. April bis 31. Oktober zahlen Erwachsene ab 16 Jahren 3,30 € pro Tag, Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren 2,00 €. Vom 1. November bis 31. März sind es 2,20 € beziehungsweise 1,20 €. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts.
Wird der An- und Abreisetag doppelt berechnet?
Nein. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, die Zahl der Beitragstage entspricht also der Zahl der Übernachtungen.
Müssen Geschäftsreisende in Lindau Kurbeitrag zahlen?
Nein. Geschäftsreisende sowie Teilnehmer an Tagungen und Kongressen sind befreit, erhalten dann aber auch keine Echt Bodensee Card.
Sind Menschen mit Schwerbehinderung befreit?
Ab einem Grad der Behinderung von 80 ja, ebenso eine notwendige Begleitperson mit Merkzeichen B. Die Gästekarte gibt es trotzdem. Eine Ermäßigung um 50 Prozent bei einem GdB von 50 bis 79 stand in der Satzungsänderung von 2020, sollte aber vorab beim Gastgeber bestätigt werden.
Was bringt die Echt Bodensee Card?
Freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten bodo-Verkehrsverbund sowie Vergünstigungen bei rund 185 Ausflugszielen und Freizeitangeboten am Bodensee. Sie bekommen nur Gäste, die beitragspflichtig sind oder wegen einer Schwerbehinderung befreit wurden.
Fällt auf den Kurbeitrag Umsatzsteuer an?
Zieht der Gastgeber den Beitrag im Namen und für Rechnung der Stadt ein, gilt er in der Regel als durchlaufender Posten ohne Umsatzsteuer und steht als eigene Position auf der Rechnung. Einzelfälle sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
Quellen
- Stadt Lindau (Bodensee): Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 2. Oktober 2019, Stadtrecht
- Stadt Lindau: Sitzungsvorlage Drucksache 3-018/2020, Erste Änderung der Kurbeitragssatzung
- Stadt Lindau: Niederschrift über die 7. Sitzung des Stadtrates vom 15. Juli 2020
- Stadt Lindau: Vorlage zur Zehnten Änderung der Kurbeitragssatzung (2015)
- Stadt Lindau, Steuern & Abgaben: Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer
- Stadt Lindau: Pressemitteilung „Lindau setzt auf elektronischen Meldeschein“ (2019)
- Stadt Lindau: Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung (nach BayernPortal)
- Lindau Tourismus (lindau.de): Echt Bodensee Card und Kurbeitrag
- Lindau Tourismus (lindau.de): Gastgeberinsel, Meldewesen und Kurbeiträge
- Schwäbische Zeitung: Weitere Ortsteile in der Stadt sollen jetzt auch Luftkurorte werden (1. Juli 2025)
- Park-Camping Lindau: Preisübersicht und Kurbeitrag 2026
- Haufe: Durchlaufender Posten (§ 10 Abs. 1 UStG, Abschn. 10.4 UStAE)