Ratgeber · Kurtaxe · Mittenwald
Kurtaxe Mittenwald: Kurbeitrag 2026, Saisonzeiten, Befreiungen und Entwicklung
Stand: Oktober 2026
In Mittenwald zahlen Erwachsene 2026 einen Kurbeitrag von 3,00 € pro Tag in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison. Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts, für 10- bis 15-Jährige gilt ein ermäßigter Satz. Der Ratgeber erklärt Zählweise, Befreiungen, Gästekarte und Vermieterpflichten und benennt offen, was nicht gesichert belegt ist.
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Kurbeitrag · Hauptsaison 20. Dezember bis 31. März sowie 1. Mai bis 31. Oktober · unter 10 Jahren frei · 10 bis 15 Jahre: 1,90 € / 1,30 € · ab 16 Jahren: 3,00 € / 2,00 €
Kurtaxe gesamt
42,00 €
Je Erwachsenem
21,00 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,00 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber zieht den Beitrag ein, Gästekarte ist die AlpenweltCard.
Sätze und Saisonzeiten stammen aus übereinstimmenden Gastgeberangaben und der Alpenwelt Karwendel; der aktuelle Satzungstext konnte nicht im Volltext geprüft werden. Camping hat teils abweichende Pauschalen (2,80 € ganzjährig) und ist nicht abgebildet. Die Zuordnung der Tage bei Saisonwechsel ist nicht gesichert belegt; der Rechner rechnet tageweise nach Datum.
Kurbeitrag Mittenwald: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 42,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Alpenwelt Karwendel, Markt Mittenwald, Gastgeberangaben 2026. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Mittenwald übernachtet, zahlt zusätzlich zum Zimmerpreis einen Kurbeitrag. Der Geigenbauort im Werdenfelser Land bildet mit Krün und Wallgau die Alpenwelt Karwendel. Der Beitrag wird pro Übernachtung berechnet und direkt beim Gastgeber bezahlt. Mit dem Geld finanzieren die Gemeinden ihre touristische Infrastruktur, etwa Wanderwege, Loipen und Gästebusse. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Sätze und Saisonzeiten, die Zählweise, die Pflichten der Vermieter und vor allem die Befreiungen. Wo die Datenlage lückenhaft ist, sagen wir das offen.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Umgangssprachlich heißt die Abgabe oft Kurtaxe. Amtlich heißt sie in Mittenwald Kurbeitrag. Grundlage ist die gemeindliche Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) des Marktes Mittenwald. Der Markt veröffentlicht sie zusammen mit einem Merkblatt zum Kurbeitrag, einem Bußgeldkatalog zur Abwicklung von Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag und Informationen für Zweitwohnungsinhaber in seinem Ortsrecht.
Die landesrechtliche Grundlage ist Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Danach dürfen staatlich anerkannte Kur-, Luftkur- und Erholungsorte einen Kurbeitrag von Personen erheben, die sich dort zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten. Der Begriff Kurtaxe gehört in Bayern rechtlich zu den Staatsbädern (Art. 24 Kostengesetz). Mittenwald wirbt mit dem Prädikat Luftkurort.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Die Alpenwelt Karwendel nennt folgende Altersgruppen: Erwachsene sind Personen ab 16 Jahren, Kinder sind Personen von 10 bis 15 Jahren, Kinder unter 10 Jahren zahlen keinen Kurbeitrag. Die Beträge und Saisonzeiten unten weisen Mittenwalder Gastgeber und die Jugendherberge übereinstimmend aus. Den aktuellen Satzungstext konnten wir nicht im Volltext prüfen.
| Gemeinde | Saison | Zeitraum | Erwachsene ab 16 | Kinder 10 bis 15 | Kinder unter 10 |
|---|---|---|---|---|---|
| Mittenwald | Hauptsaison | 20.12. bis 31.03. und 01.05. bis 31.10. | 3,00 € | 1,90 € | frei |
| Mittenwald | Nebensaison | 01.04. bis 30.04. und 01.11. bis 19.12. | 2,00 € | 1,30 € | frei |
| Krün | eigene Satzung | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| Wallgau | eigene Satzung | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
Es gibt eine abweichende Angabe: Die Preisliste 2026/2027 eines Mittenwalder Campingplatzes nennt ganzjährig 2,80 € für Erwachsene und 1,60 € für Kinder von 10 bis 15 Jahren. Für Winterhalbjahr-Stellplätze nennt sie Pauschalen von 140 € pro Erwachsenem und 76 € pro Kind. Ob es für Camping eine Sonderregelung gibt oder die Liste veraltet ist, ist nicht gesichert belegt. Camper fragen am besten direkt beim Platz oder beim Markt Mittenwald nach.
Wie die Tage gezählt werden
An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Praktisch zahlt man also so viele Tage, wie man Nächte bleibt. Wer am Samstag anreist und am folgenden Samstag abreist, zahlt für sieben Tage.
Für Aufenthalte über einen Saisonwechsel hinweg, etwa vom 28. April bis 3. Mai, gilt: Wie die Satzung die einzelnen Tage einer Saison zuordnet, ist nicht gesichert belegt. Vermieter sollten solche Fälle über das elektronische Meldeverfahren abrechnen und im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.
Wer zahlt, wer kassiert?
- Der Gast schuldet den Kurbeitrag. Ob er die Kur- und Freizeitangebote tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle.
- Der Gastgeber zieht den Beitrag ein. Gäste zahlen bei ihrem Vermieter, nicht bei der Tourist-Information.
- Gemeldet wird elektronisch. Gastgeber reichen die Buchungen elektronisch bei der Alpenwelt Karwendel ein. Daran hängt auch die Gästekarte.
- Zusätzlich gilt die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz. Gäste in Beherbergungsbetrieben füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben ihn.
- Die Gästekarte oder AlpenweltCard bekommt der Gast direkt bei der Ankunft vom Gastgeber.
- Für Zweitwohnungsinhaber hat der Markt eigene Formulare und Informationen zum Kurbeitrag.
Was die Gästekarte bietet
Die meisten Gastgeber stellen die AlpenweltCard aus. Seit 1. Januar 2026 fahren Gäste damit ab dem ersten Urlaubstag kostenlos mit Bus und Bahn in den MVV-Zonen 5 bis 12, also zum Beispiel von Mittenwald bis Tutzing. Laut Alpenwelt Karwendel sind ab einer Übernachtung unter anderem kostenlos enthalten:
- Bus- und Bahnnetz des MVV in den Zonen 5 bis 12
- Linienbus zum Lautersee und Ferchensee im Sommer
- Winterbusse zu Loipen und Skigebieten
- Nutzung der Langlaufloipen
- geführte Wanderungen und naturkundliche Spaziergänge, im Winter auch Winterwanderungen und Wildfütterung
- Orts- und Kirchenführungen sowie Kurkonzerte
- laut englischsprachiger Fassung außerdem die Natureisbahnen in Krün, Klais und Wallgau sowie einmal pro Aufenthalt die Spielbank Garmisch-Partenkirchen
Dazu kommen zahlreiche Ermäßigungen. Ein älterer Gastgeber-Flyer nennt ab drei Übernachtungen zum Beispiel eine kostenlose Berg- oder Talfahrt mit der Kranzberg-Sesselbahn. Ob das 2026 noch so gilt, ist nicht gesichert belegt. Für die Karte selbst zahlt der Gast nichts extra. Einige wenige Betriebe geben nur die analoge Gästekarte aus. Mit ihr sind die Regionalbusse nicht kostenlos, der Wanderbus zum Lauter- und Ferchensee aber schon.
Umsatzsteuer und Rechnung
Ob der Mittenwalder Kurbeitrag laut Satzung Umsatzsteuer enthält, ist nicht gesichert belegt. In Bayern ist das unterschiedlich geregelt: Garmisch-Partenkirchen erklärt die Umsatzsteuer in seiner Satzung für enthalten, Bad Abbach erklärt seinen Kurbeitrag für nicht umsatzsteuerpflichtig.
Rechenbeispiel
Paar, eine Woche im August (Hauptsaison), Anreise Samstag, Abreise Samstag:
Beispielrechnung
- 8 Kalendertage, An- und Abreisetag zählen als ein Tag = 7 Aufenthaltstage
- 2 Erwachsene × 7 Tage × 3,00 € = 42,00 €
- Kurbeitrag gesamt: 42,00 €
Familie mit zwei Kindern (12 und 8 Jahre), fünf Nächte im November (Nebensaison):
Beispielrechnung
- 2 Erwachsene × 5 Tage × 2,00 € = 20,00 €
- 1 Kind (12 Jahre) × 5 Tage × 1,30 € = 6,50 €
- 1 Kind (8 Jahre) = frei
- Kurbeitrag gesamt: 26,50 €
Gast mit GdB 80 und ausgewiesener Begleitperson, vier Nächte im Juli:
Beispielrechnung
- Gast: 3,00 € abzüglich 50 Prozent = 1,50 € pro Tag
- 1,50 € × 4 Tage = 6,00 €
- Begleitperson: befreit = 0,00 €
- Kurbeitrag gesamt: 6,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, für bestimmte Gruppen gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen. Grundsätzlich zahlt nur, wer sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Ort aufhält. Gemeldet werden muss aber auch, wer befreit ist.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter 10 Jahren zahlen keinen Kurbeitrag. Für 10- bis 15-Jährige gilt der ermäßigte Satz von 1,90 € in der Haupt- und 1,30 € in der Nebensaison. Ab 16 Jahren zahlt man den vollen Erwachsenensatz. Auf welchen Stichtag es beim Alter ankommt, etwa den Anreisetag, ist nicht gesichert belegt.
Menschen mit Behinderung
Laut Alpenwelt Karwendel sind Menschen mit einem GdB von 100 und eine ausgewiesene Begleitperson befreit. Bei einem GdB von 80 oder 90 gibt es 50 Prozent Ermäßigung, und die ausgewiesene Begleitperson ist auch hier befreit. Den Schwerbehindertenausweis zeigt man bei der Anreise vor. Die Ermäßigung zieht der Gastgeber bei der Abrechnung ab. Für einen GdB unter 80 ist keine Ermäßigung belegt.
Geschäftsreisen
Laut BayernPortal für den Bereich der Alpenwelt Karwendel zahlt keinen Kurbeitrag, wer sich ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen im Ort aufhält. Wie der Nachweis aussehen muss, ist nicht gesichert belegt. Vermieter sollten sich zur Sicherheit eine schriftliche Bestätigung des Arbeit- oder Auftraggebers geben lassen und zum Meldeschein legen. Wer Arbeit und Urlaub verbindet oder Familie mitbringt, fällt in der Regel nicht unter die Ausnahme.
Angehörige von Einwohnern
Ob Verwandte von Einwohnern befreit sind, die kostenlos im Haushalt ihrer Angehörigen wohnen, ist für Mittenwald nicht gesichert belegt. Viele bayerische Satzungen kennen eine solche Ausnahme, aber nur bei Unterkunft im Haushalt der Verwandten, nicht in einer Ferienwohnung. Betroffene fragen vorher beim Markt Mittenwald nach.
Weitere Fälle
- Einwohner: Wer seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, zahlt keinen Kurbeitrag.
- Zweitwohnungsinhaber: Für sie gibt es eigene Formulare und Informationen des Marktes. Ob sie pauschal oder nach Tagen zahlen, ist nicht gesichert belegt.
- Camping und Wohnmobile: Es gibt Pauschalen auf Campingplätzen (siehe oben). Für den Wohnmobilstellplatz am Bahnhof nennt die Parkgebührenverordnung vom 20. November 2024 den Kurbeitrag. Die Einzelheiten sind nicht gesichert belegt.
- Patienten, Schulklassen, Auszubildende: Eigene Regeln dafür sind nicht gesichert belegt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Die Sätze der Vorjahre stammen aus datierten Preislisten von Gastgebern, nicht aus Satzungen. Dass Geschäftsreisende befreit sind, folgt aus Art. 7 KAG: Der Kurbeitrag gilt nur für Aufenthalte zu Kur- oder Erholungszwecken.
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
3 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 3,00 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- Nebensaison 2,00 €, Kinder 1,90/1,30 €; AlpenweltCard seit 01.01.2026 mit MVV-Zonen 5 bis 12
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | Nebensaison 2,00 €, Kinder 1,90/1,30 €; AlpenweltCard seit 01.01.2026 mit MVV-Zonen 5 bis 12 | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,00 € (Hauptsaison) | befreit | Gastgeber-Preisliste 2025: Nebensaison 2,00 € | nicht gesichert belegt |
| 2024 | nicht gesichert belegt | befreit | eine Campingliste nennt 2,80 €, Jahr unklar | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | Kinder 10 bis 15 Jahre: 1,60 € | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 2,30 € (Hauptsaison) zu Jahresbeginn, danach 2,60 € (Hauptsaison) | befreit | Erhöhung im Jahresverlauf; Nebensaison 01.11. bis 19.12.2022: 1,80 € | nicht gesichert belegt |
| 2021 | nicht gesichert belegt | befreit | wahrscheinlich 2,30 €, aber nicht datiert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 2,30 € (Hauptsaison) | befreit | Preisliste mit Saisonzeiten bis Januar 2020 | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,30 € (Hauptsaison) | befreit | Nebensaison 1,80 €, Kinder 1,05 € | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | befreit | seit Mai 2017 kostenlose RVO-Busse für Gäste elektronisch meldender Gastgeber | nicht gesichert belegt |
Zum Vergleich: In der Nachbargemeinde Wallgau beschloss der Gemeinderat im November 2016, den Kurbeitrag von 1,40 € auf 2,00 € anzuheben. Begründet wurde das mit dem erweiterten Gästekartenangebot. Wie viel Kurbeitrag Mittenwald jährlich einnimmt, haben wir in keiner offiziellen Quelle gefunden.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Mittenwald
Wie hoch ist der Kurbeitrag in Mittenwald 2026?
Erwachsene ab 16 Jahren zahlen in der Hauptsaison (20.12. bis 31.03. und 01.05. bis 31.10.) 3,00 € pro Tag, in der Nebensaison (April sowie 01.11. bis 19.12.) 2,00 €. Kinder von 10 bis 15 Jahren zahlen 1,90 € bzw. 1,30 €.
Müssen Kinder in Mittenwald Kurbeitrag zahlen?
Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts. Für 10- bis 15-Jährige gilt ein ermäßigter Satz, ab 16 Jahren der volle Erwachsenensatz.
Wie werden An- und Abreisetag berechnet?
An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Praktisch zahlt man so viele Tage, wie man Nächte bleibt.
Sind Geschäftsreisende vom Kurbeitrag befreit?
Ja, wer sich ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen im Ort aufhält, zahlt keinen Kurbeitrag. Wie der Nachweis genau aussehen muss, ist nicht gesichert belegt. Eine Bestätigung des Arbeitgebers ist sinnvoll.
Welche Ermäßigungen gibt es für Menschen mit Behinderung?
Bei einem GdB von 100 sind der Gast und eine ausgewiesene Begleitperson befreit. Bei einem GdB von 80 oder 90 gibt es 50 Prozent Ermäßigung, die Begleitperson ist befreit. Den Ausweis zeigt man bei der Anreise vor.
Was bringt die AlpenweltCard?
Seit 1. Januar 2026 fährt man damit ab dem ersten Urlaubstag kostenlos mit Bus und Bahn in den MVV-Zonen 5 bis 12. Außerdem sind Wander- und Winterbusse, Loipen, Führungen und Kurkonzerte kostenlos, dazu kommen viele Ermäßigungen.
Quellen
- Markt Mittenwald, Ortsrecht: Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung)
- Markt Mittenwald: Merkblatt zum Kurbeitrag und Information zum Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber
- Markt Mittenwald: Verordnung über Parkgebühren vom 20. November 2024
- Alpenwelt Karwendel Tourismus GmbH: Seite Kurbeitrag
- Alpenwelt Karwendel Tourismus GmbH: AlpenweltCard und Bus- und Bahnverbindungen
- BayernPortal: Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung
- Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG), Art. 7
- Gemeinde Wallgau: Gemeinderatssitzung vom 24.11.2016
- Jugendherberge Mittenwald (DJH): Hinweise zum Kurbeitrag
- Preislisten Mittenwalder Gastgeber 2019 bis 2026
- Markt Garmisch-Partenkirchen: Kurbeitragssatzung 2023 (Vergleich Umsatzsteuer)