Ratgeber · Kurtaxe · Norddeich
Kurtaxe Norddeich: Gästebeitrag 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018
Stand: Oktober 2026
Wer in Norddeich übernachtet, zahlt 2026 in der Hauptsaison 3,50 Euro pro Nacht, in der übrigen Zeit 1,80 Euro. Kinder bis 13 Jahre zahlen nichts. Über die Sätze ab 2027 berät die Stadt Norden noch.
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Gästebeitrag · Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober · bis 13 Jahre frei · ab 14 Jahren: 3,50 € / 1,80 €
Kurtaxe gesamt
49,00 €
Je Erwachsenem
24,50 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,50 € · Gezählt werden Übernachtungen; der Abreisetag zählt nicht extra. Der Satz richtet sich nach dem Datum, an dem die Nacht beginnt. Jahresgästebeitrag 98 € (28 Hauptsaison-Nächte).
Die Sätze für 2027 stehen nicht fest: Die Stadt Norden berät mehrere Varianten (u. a. 3,90 €/2,10 € oder 4,10 € ganzjährig). Ein Beschluss ist nicht gesichert belegt; der Rechner nutzt die Sätze 2026. Einen Hundebeitrag gibt es bisher nicht.
Gästebeitrag Norddeich (Stadt Norden): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 49,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gästebeitragssatzung der Stadt Norden, Stadt Norden (Stand 2026). Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Norddeich übernachtet, im Hotel, in der Ferienwohnung oder auf dem Wohnmobilstellplatz, zahlt zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Abgabe an die Stadt Norden. Umgangssprachlich heißt sie Kurtaxe oder Kurbeitrag. Die Stadt selbst nennt sie heute Gästebeitrag. In diesem Ratgeber stehen die Sätze für 2026 und wie die Nächte gezählt werden. Außerdem geht es darum, was Vermieter beachten müssen und wer keinen Beitrag zahlen muss. Grundlage sind die Angaben der Stadt Norden, das Vermieterportal des Tourismus-Service Norden-Norddeich und Berichte der Regionalpresse. Wichtig vorab: Wie hoch der Beitrag ab 2027 sein wird, berät die Politik in Norden noch. Ein Beschluss ist nicht gesichert belegt.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung ist „Gästebeitrag“. Viele Vermieterseiten schreiben noch „Kurbeitrag“ oder „Kurbeitragssatzung“. Gemeint ist aber dieselbe Abgabe. Die Stadt Norden stellt auf ihrer Internetseite die Gästebeitragssatzung der Stadt Norden bereit, und zwar in einer Fassung mit Datum 1. Januar 2026. Zuständig ist die Gästebeitragskasse der Wirtschaftsbetriebe Norden GmbH.
Welche Gemeinde einen Gästebeitrag erheben darf und wofür sie ihn verwenden darf, regelt das niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG), auf dessen Grundlage die Gemeinden die Gästebeitragssatzungen erlassen. In Norden ist für Teilbereiche der Ortsteile Norddeich und Westermarsch II durch Urkunde des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24.06.2010 als Nordseeheilbad staatlich anerkannt.
Zahlen müssen Personen, die in dem als Nordseeheilbad anerkannten Gebiet Unterkunft nehmen und dort weder eine alleinige Wohnung noch eine Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes haben. Außerdem zahlen alle, die im Gebiet der Stadt Norden außerhalb des anerkannten Gebietes zu Heil-, Kur- oder Erholungszwecken Unterkunft nehmen.
Davon zu trennen ist der Tourismusbeitrag. Er wird von allen selbständig tätigen Personen und allen Unternehmen erhoben, denen durch den Tourismus in der Stadt Norden unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Für Hoteliers und Vermieter bedeutet das: Sie ziehen den Gästebeitrag bei ihren Gästen ein und zahlen den Tourismusbeitrag für ihren eigenen Betrieb.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Norddeich ist ein Stadtteil von Norden. Es gilt der Gästebeitrag der Stadt Norden, ein eigener Ortstarif ist nicht vorgesehen. Laut Stadt beträgt der Beitrag ab dem Jahr 2023 pro Übernachtung für Personen ab 14 Jahre in der Hauptsaison: 3,50 Euro, für Personen ab 14 Jahre in der übrigen Zeit: 1,80 Euro, für Personen bis 13 Jahre ganzjährig: frei.
| Zeitraum | Saison | Ab 14 Jahre | Bis 13 Jahre |
|---|---|---|---|
| 01.01.–14.03.2026 | übrige Zeit | 1,80 € pro Nacht | frei |
| 15.03.–31.10.2026 | Hauptsaison | 3,50 € pro Nacht | frei |
| 01.11.–31.12.2026 | übrige Zeit | 1,80 € pro Nacht | frei |
| Jahresgästebeitrag | Kalenderjahr | 98,00 € | frei |
| ab 01.01.2027 | offen | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
Für den Jahresbeitrag gilt: Der Bemessung des Jahresgästebeitrages liegen 28 Übernachtungen in der Hauptsaison zugrunde. Das ergibt die 98 Euro. Gäste auf dem Wohnmobilstellplatz zahlen dieselben Sätze. Sie bezahlen ebenfalls am Parkscheinautomaten.
Wie die Tage gezählt werden
Gezählt werden Übernachtungen, nicht Kalendertage. Die Gästebeitragspflicht entsteht bei Unterkunftnahme mit der Ankunft im Gebiet der Stadt Norden und endet mit dem Tage der Abreise. Wer sieben Nächte bleibt, zahlt also sieben Tagessätze. Der Abreisetag zählt nicht extra.
Welcher Satz gilt, richtet sich nach dem Datum, an dem die Nacht beginnt. Das Vermieterportal nennt dazu die Übergänge: Die Nacht vom 14.03. auf den 15.03. wird mit 1,80 € für Personen ab 14 Jahren berechnet. Die Nacht vom 31.10. auf den 01.11. wird mit 3,50 € für Personen ab 14 Jahren berechnet. Die Pflicht gilt das ganze Jahr. Ob jemand Strand oder Veranstaltungen nutzt, spielt keine Rolle: Der Beitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden.
Wer zahlt, wer kassiert?
Den Beitrag schuldet der Gast. Der Vermieter zieht ihn ein und leitet ihn an die Stadt weiter. Ein Vermieter aus Norddeich beschreibt, dass die Vermieter den Beitrag einnehmen und das Geld monatlich zugefasst an die Kurverwaltung in Norddeich abführen. Diese Angabe stammt allerdings von einem Vermieter. Fristen und Verfahren im Einzelnen konnten wir nicht amtlich bestätigen.
Was die Gästekarte bietet
Die Gästekarte heißt Nordsee-ServiceCard. Laut einem lokalen Infoportal gibt es damit unter anderem kostenlos: Sonntags- und Mittwochskonzerte beim Haus des Gastes, Strandsportangebote (Beachvolleyball, Fussball, Basketball), Toilettennutzung im Haus des Gastes, W-LAN-Nutzung am Strand. Ermäßigt sind der Urlauberbus für 1 Euro pro Fahrt, der Eintritt ins Erlebnisbad Ocean Wave mit Saunalandschaft sowie Führungen und Exkursionen. Den Hundestrand kann man kostenlos nutzen. Auch beitragsfreie Gäste bekommen eine Karte, zum Beispiel Kindern von 0 bis einschließlich 13 Jahre. Welche Leistungen genau enthalten sind, kann sich jede Saison ändern. Aktuell informiert der Tourismus-Service.
Umsatzsteuer und Rechnung
Der Gästebeitrag ist eine öffentliche Abgabe und kein Entgelt für eine Leistung des Vermieters. Zieht der Vermieter ihn im Namen und für Rechnung der Stadt ein, ist er nach allgemeinem Umsatzsteuerrecht ein durchlaufender Posten. Er gehört dann nicht zur Bemessungsgrundlage der Übernachtung, und es fällt keine Umsatzsteuer darauf an.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und Kindern von 10 und 15 Jahren übernachtet sieben Nächte im Juli 2026.
Beispielrechnung
- Beitragspflichtig: 2 Erwachsene + 15-Jähriger = 3 Personen
- 3 Personen × 7 Nächte × 3,50 € = 73,50 €
- Das 10-jährige Kind ist frei: 0,00 €
- Gesamt: 73,50 €
Beispiel 2: Ein Paar reist am 28.10.2026 an und am 04.11.2026 ab, also sieben Nächte über den Saisonwechsel.
Beispielrechnung
- Nächte 28., 29., 30. und 31.10.: 4 × 3,50 € = 14,00 € pro Person
- Nächte 01., 02. und 03.11.: 3 × 1,80 € = 5,40 € pro Person
- Pro Person: 14,00 € + 5,40 € = 19,40 €
- Für zwei Personen: 38,80 €
Beispiel 3: Ein schwerbehinderter Gast mit GdB 80 und Merkzeichen B reist mit einer Begleitperson und einem weiteren Erwachsenen an. Sie bleiben fünf Nächte im Dezember 2026.
Beispielrechnung
- Schwerbehinderter Gast: befreit, 0,00 €
- Eingetragene Begleitperson: befreit, 0,00 €
- Weiterer Erwachsener: 5 × 1,80 € = 9,00 €
- Gesamt: 9,00 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja. Die Satzung nennt mehrere Gruppen, die nichts zahlen. Auf eine Befreiung sollten Gäste schon bei der Buchung hinweisen und die Nachweise bei der Anreise mitbringen. Welche Unterlagen die Stadt im Einzelnen verlangt, ist nicht gesichert belegt. Im Zweifel hilft die Gästebeitragskasse.
Kinder und Jugendliche
Das Vermieterportal nennt als befreit: Ab 01.01.2023: Kinder bis einschließlich 13 Jahre. Ab dem 14. Geburtstag zahlt man den vollen Satz. Einen ermäßigten Jugendtarif nennen die ausgewerteten Quellen nicht. Früher lag die Grenze höher: Nach einem Auszug aus der Satzung von 2011, veröffentlicht von einem Vermieter, waren alle Kinder/Jugendlichen bis zu 15 Jahre ab dem 01.01.2012 vom Kurbeitrag befreit.
Menschen mit Behinderung
Nach der Satzung sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % sowie deren Begleitperson, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch Eintragung im Ausweis des schwerbehinderten Menschen nachgewiesen wird, vom Gästebeitrag befreit. Eine Ermäßigung für einen GdB unter 80 ist in den amtlichen Quellen nicht vorgesehen. Ältere Vermieterseiten deuten zwar Teilermäßigungen an, das ist aber nicht gesichert belegt.
Geschäftsreisen
Wer nur zum Arbeiten kommt, zahlt nicht. Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten. Das gilt auch für Teilnehmer an von der Stadt Norden anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen, wenn außerhalb des Veranstaltungsprogramms keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen besteht. Bei Tagungen kommt es also auf die Anerkennung durch die Stadt an.
Angehörige von Einwohnern
Befreit sind Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und – söhne, Schwäger, Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde im Erhebungsgebiet ihre Hauptwohnung haben oder in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden. Wer bei Verwandten wohnt, aber dafür Miete zahlt, ist nicht befreit.
Weitere Fälle
- Bettlägerig Kranke, die nicht in der Lage sind, die Fremdenverkehrseinrichtungen zu benutzen.
- Wehrdienstleistende für die Dauer der Stationierung und Zivildienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet.
- Jahresgästekarte: Sie ist keine Befreiung, sondern eine Pauschale von 98 Euro. Wer sie hat, zahlt für einzelne Nächte nichts mehr. Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen und ihre jeweiligen Familienangehörigen sind verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten.
- Hunde: Zurzeit gibt es keinen Hundebeitrag. Für die Zukunft ist er aber im Gespräch.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
5 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 3,50 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- Satzung mit Datum 01.01.2026; Erhöhung ab 2027 wird beraten
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | Satzung mit Datum 01.01.2026; Erhöhung ab 2027 wird beraten | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | keine Änderung der Sätze | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | Jahresgästekarten für Zweitwohnungsinhaber seit 2024 digital; Gäste- und Tourismusbeitrag zusammen mit 121.716 € Minus abgerechnet | nicht gesichert belegt; rund 500.000 € weniger Gästebeitrag als im Vorjahr |
| 2023 | 3,50 € (Hauptsaison) | befreit | neue Sätze 3,50 € / 1,80 €; Kinder nur noch bis einschließlich 13 Jahre frei | nicht gesichert belegt |
| 2022 | nicht gesichert belegt | befreit (nicht gesichert belegt) | Unterdeckung von knapp 658.000 €; im Dezember 2022 Erhöhung zum Jahreswechsel beschlossen | nicht gesichert belegt |
| 2021 | nicht gesichert belegt | befreit (nicht gesichert belegt) | 4. Änderung der Tourismusbeitragssatzung vom 07.12.2021 | nicht gesichert belegt |
| 2020 | nicht gesichert belegt | befreit (nicht gesichert belegt) | keine gesicherten Angaben | nicht gesichert belegt |
| 2019 | nicht gesichert belegt | befreit (nicht gesichert belegt) | keine gesicherten Angaben | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | befreit (nicht gesichert belegt) | Tourismusbeitragssatzung vom 07.12.2017 | nicht gesichert belegt |
Zu den Jahren vor 2023 gibt es nur Angaben von Vermietern, aber keine amtlichen. Eine Ferienwohnung nennt in der Hauptsaison vom 15.03. - 31.10. 2,50 Euro pro Tag je erwachsene Person(ab 16 Jahre), mit dem Zusatz Stand 2017. Eine andere Vermieterseite gibt dagegen 3,80 Euro und 1,50 Euro für Personen ab 16 Jahren an. Diese Werte lassen sich keinem Jahr zuordnen und passen nicht zu den amtlichen Angaben. Zu den Finanzen schreibt die Nordwest-Zeitung: Die Abrechnung des Gäste- und Tourismusbeitrags 2024 hat ein Minus in Höhe von 121.716 Euro ergeben. Die Aufwendungen stiegen 2024 auf 9,5 Millionen Euro an. Außerdem lag aus dem Jahr 2022 noch eine Unterdeckung in Höhe von knapp 658.000 Euro vor. Wie viel der Gästebeitrag in einzelnen Jahren eingebracht hat, ist nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Norddeich
Wie hoch ist die Kurtaxe in Norddeich 2026?
Gäste ab 14 Jahren zahlen vom 15. März bis 31. Oktober 3,50 Euro pro Nacht. In der übrigen Zeit sind es 1,80 Euro. Kinder bis einschließlich 13 Jahre zahlen nichts.
Heißt die Abgabe Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag?
Die Stadt Norden nennt sie Gästebeitrag und hat dafür eine Gästebeitragssatzung. Kurtaxe und Kurbeitrag sind ältere oder umgangssprachliche Namen für dieselbe Abgabe.
Muss ich als Geschäftsreisender zahlen?
Nein. Wer nur zur Arbeit oder Ausbildung in Norden ist, muss nicht zahlen. Teilnehmer von Tagungen sind nur befreit, wenn die Stadt die Veranstaltung anerkannt hat.
Sind Menschen mit Behinderung befreit?
Ja, ab einem Grad der Behinderung von 80. Die Begleitperson ist ebenfalls frei, wenn der Ausweis das Merkzeichen B enthält. Eine Ermäßigung für einen niedrigeren GdB ist nicht gesichert belegt.
Welcher Satz gilt in der Nacht des Saisonwechsels?
Für die Nacht vom 14. auf den 15. März gelten noch 1,80 Euro. Für die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November gelten noch 3,50 Euro. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Nacht beginnt.
Wird die Kurtaxe 2027 teurer?
Das ist offen. Im Sommer 2026 hat der Finanzausschuss mehrere Varianten beraten, zum Beispiel unveränderte Sätze, 3,90 Euro in der Hauptsaison oder 4,10 Euro ganzjährig. Ob der Rat entschieden hat, ist nicht gesichert belegt.
Quellen
- Stadt Norden – Bürgerservice Gästebeitrag (Gästebeitragskasse der Wirtschaftsbetriebe Norden GmbH)
- Gästebeitragssatzung der Stadt Norden, Fassung mit Datum 01.01.2026
- Stadt Norden – Erklärung zur Ermittlung der Jahresgästebeitragspflicht
- Stadt Norden – Informationen zum Wohnmobilstellplatz Norddeich
- Tourismus-Service Norden-Norddeich – Vermieterportal, FAQ Gästebeitrag
- Tourismus-Service Norden-Norddeich – Vermieterportal, Gäste- und Tourismusbeitrag
- Tourismusbeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017 (Auszug, 4. Änderung 07.12.2021)
- Nordwest-Zeitung – Bericht zu den Varianten des Gästebeitrags in Norden (2026)
- Nordwest-Zeitung – Hintergrund zum Gästebeitrag an der Nordseeküste
- Vermietungsservice Haan – Kurbeitrag Norden/Norddeich
- Unser Norddeich – Kurbeitrag und Nordsee-ServiceCard