Ratgeber · Kurtaxe · Norderney
Kurtaxe Norderney: Gästebeitrag 2026, Sätze, Befreiungen und Entwicklung seit 2018
Stand: Oktober 2026
Auf Norderney zahlen Erwachsene 2026 in der Hauptsaison 4,90 Euro und in der Nebensaison 3,10 Euro Gästebeitrag pro Tag. Kinder bis 13 Jahre sind frei. Bezahlt wird meist über die NorderneyCard, die zugleich das Fährticket ist, und nicht über den Gastgeber. Dieser Ratgeber erklärt Befreiungen, Rechenbeispiele und die Entwicklung der Sätze.
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Gästebeitrag · Hauptsaison 15. März bis 31. Oktober sowie 21. Dezember bis 5. Januar · bis 13 Jahre frei · 14 bis 17 Jahre: 2,45 € / 1,55 € · ab 18 Jahren: 4,90 € / 3,10 €
Kurtaxe gesamt
68,60 €
Je Erwachsenem
34,30 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,90 € · An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bezahlt wird nicht über den Vermieter, sondern meist mit der Fährbuchung. Jahresgästebeitrag auf Antrag: 30 Hauptsaison-Tagessätze (147 € für Erwachsene).
Der Rechner bildet die Familienobergrenze nicht ab: Bei Familien werden höchstens vier Personen berechnet, die jüngsten sind befreit. Tagesgäste (4,00 € bzw. 3,00 €) sind nicht berücksichtigt. Für den Saisonwechsel während eines Aufenthalts ist die Zählung nicht ausdrücklich geregelt; der Rechner rechnet tageweise nach Datum. Die Sätze für 2024 sind nur über einen Pressebericht belegt.
Gästebeitrag Norderney: 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 68,60 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney (9. Änderung, durchgeschriebene Fassung 2026), Staatsbad Norderney. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer auf Norderney übernachtet, zahlt einen Gästebeitrag. Viele nennen ihn weiterhin Kurtaxe. Für 2026 hat die Stadt die Sätze nicht verändert: Die Kämmerin der Stadt Norderney hat erklärt, dass die bisherigen Beitragssätze ausreichen, um die touristischen Aufgaben der Stadt 2026 zu finanzieren. Eine Erhöhung sei deshalb nicht nötig. Eine Besonderheit der Insel: Anders als in vielen Ferienorten läuft der Beitrag in der Regel nicht über die Rechnung des Gastgebers. Er wird über die NorderneyCard abgerechnet, die zugleich das Fährticket ist. Dieser Ratgeber erklärt die Sätze, die Zählung der Tage, die Befreiungen und die Entwicklung seit 2018. Er richtet sich an Gäste ebenso wie an Vermieter und Hoteliers.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die offizielle Bezeichnung lautet Gästebeitrag. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Stadt Norderney (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung vom 02.12.2025. Die Stadt ist für die Insel als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Sie erhebt den Gästebeitrag nach § 10 NKAG, um einen Teil ihres Aufwands für Tourismuseinrichtungen und touristische Veranstaltungen zu decken. Die ursprüngliche Satzung hat der Rat in seiner Sitzung vom 9. November 2017 beschlossen. Seitdem wird sie jährlich fortgeschrieben.
Die praktische Abwicklung übernimmt die Staatsbad Norderney GmbH. Sie ist ermächtigt, die Gästebeiträge im Namen der Stadt entgegenzunehmen, die Beiträge zu berechnen und Heranziehungsbescheide zu versenden. Für den Erlass von Bescheiden und sonstige hoheitliche Maßnahmen bleibt allein die Stadt Norderney zuständig. Die Satzung legt außerdem fest, welchen Anteil der Kosten der Gästebeitrag decken soll: In der Fassung für 2025 waren es 55,07 % des Aufwandes für die Tourismuseinrichtungen und die touristischen Veranstaltungen.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Norderney ist eine einzige Gemeinde. Die Sätze gelten deshalb auf der ganzen Insel. Sie unterscheiden sich nur nach Saison und Alter. Laut Satzung gelten diese Saisonzeiten: Hauptsaison vom 01.01. bis 05.01., vom 15.03. bis 31.10. und vom 21.12. bis 31.12., Nebensaison vom 06.01. bis 14.03. und vom 01.11. bis 20.12.
| Personengruppe | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren, pro Übernachtungstag | 4,90 € | 3,10 € |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, pro Übernachtungstag | 2,45 € | 1,55 € |
| Tagesgäste ab 14 Jahren | 4,00 € | 3,00 € |
| Kinder bis einschließlich 13 Jahre | frei | frei |
| Jahresgästebeitrag (30 Hauptsaison-Tagessätze) | 147,00 € | – |
Die Sätze stammen aus der aktuellen Satzung. Die Touristinformation des Staatsbads nennt auf ihrer Website für 2026 dieselben Werte. Einige Quellen weichen davon ab, und das sollten Gäste wissen. Ein Bericht des Inselmagazins NOMO vom November 2025 nennt 4,91 Euro für Erwachsene in der Hauptsaison. Das widerspricht der Satzung und ist vermutlich ein Tippfehler. Maßgeblich sind 4,90 €. Einige Vermittlerseiten führen den Jahreswechsel nicht als Hauptsaison. Laut Satzung gehören die Tage vom 21.12. bis 05.01. aber zur Hauptsaison.
Wie die Tage gezählt werden
Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der Aufenthaltstage. Dabei gilt: Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise gelten als ein Tag. In der Praxis zahlt man also für so viele Tage, wie man Nächte bleibt. Wie Tage gezählt werden, wenn ein Aufenthalt über einen Saisonwechsel geht, regelt die Satzung nicht ausdrücklich. Das gilt etwa für eine Anreise am 28. Oktober. Wie in solchen Fällen gerechnet wird, ist nicht gesichert belegt. Gäste und Gastgeber sollten das vorab beim Staatsbad klären.
Für Vielbesucher gibt es den Jahresgästebeitrag. Auf Antrag wird der Beitrag unabhängig von Dauer und Zeitpunkt des Aufenthalts pauschal mit 30 Hauptsaison-Tagessätzen berechnet. Damit ist die Nutzung der Tourismuseinrichtungen für das ganze Kalenderjahr abgegolten. Für Erwachsene sind das 147 Euro. Tagesgäste zahlen einen eigenen Tagessatz. Die Tageskurkarte wird direkt mit dem Fährticket abgerechnet.
Wer zahlt, wer kassiert?
Den Beitrag schuldet der Gast. Eingezogen wird er auf Norderney aber vor allem über die Verkehrsanbieter. Laut Satzung sind Reedereien, die geschäftsmäßig Passagiere nach Norderney befördern, die Flughafen Norderney GmbH und die Sportboothafen Norderney GmbH verpflichtet, den Gästebeitrag im Namen der Stadt einzuziehen und an das Staatsbad abzuführen. Das Staatsbad erklärt dazu: Beim Kauf des Fährtickets ist die NorderneyCard automatisch enthalten. Wer mit der Bahn oder in einer Gruppe anreist, erhält die Karte beim Verlassen des Schiffes gegen Vorlage der Bahnfahrkarte. Bezahlen können Gäste online bei der Fährbuchung, an Automaten oder am Schalter. Vor der Abreise wird kontrolliert: Am Fähranleger prüfen Mitarbeiter der Kurverwaltung, ob alle Reisenden den Gästebeitrag für ihren Aufenthalt vollständig bezahlt haben.
Vermieter und Hoteliers haben vor allem eine Meldepflicht. Nach der Satzung muss der Wohnungsgeber beitragspflichtige Ortsfremde binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach dem Eintreffen bei der Staatsbad Norderney GmbH mit An- und Abreisetag anmelden. Die Gäste müssen ihre Karte dabeihaben. Die Gästekarte ist während des Aufenthalts stets mitzuführen und für Kontrollen bereitzuhalten. Sie ist nicht übertragbar.
Was die Gästekarte bietet
Die NorderneyCard ist der Nachweis über den gezahlten Beitrag und zugleich die Gästekarte. Ein Vermieter beschreibt sie so: als Karte oder digitales E-Ticket, mit freien Eintritten und Vergünstigungen, etwa für Kurkonzerte, Thalassoplattformen und das Badehaus. Die Karte selbst kostet nichts. Ausgehändigt wird sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa beim Kauf eines Fährtickets, bei Anreise mit der Bahn oder an festgelegten Abholstellen wie Flughafen oder Seglerhafen. Einige Portale versprechen eine kostenlose Busnutzung. Das ist für Norderney nicht gesichert belegt. Welche Leistungen aktuell gelten, steht im Verzeichnis des Staatsbads.
Umsatzsteuer und Rechnung
Der Gästebeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe der Stadt und kein Teil der Übernachtungsleistung. Laut Frisonaut ist er nicht im Übernachtungspreis enthalten und wird an das Staatsbad abgeführt. Wird er über Reederei oder Staatsbad bezahlt, taucht er auf der Hotelrechnung gar nicht auf. Zieht ein Betrieb ausnahmsweise Beträge im Namen und auf Rechnung der Stadt ein, gelten sie umsatzsteuerlich in der Regel als durchlaufender Posten. Dann fällt keine Umsatzsteuer an, und der Betrag wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. In der Buchhaltung kommen solche Beträge erfolgsneutral auf das Konto „Durchlaufende Posten“ 1590 (SKR 03) bzw. 1370 (SKR 04). Die Übernachtung selbst bleibt beim ermäßigten Steuersatz, der Gästebeitrag gehört nicht in diese Bemessungsgrundlage.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Ein Paar macht im Sommer Urlaub, von der Anreise am 12.07. bis zur Abreise am 19.07. Das sind 7 Nächte in der Hauptsaison.
Beispielrechnung
- 8 Kalendertage, Anreise und Abreise zählen zusammen als 1 Tag = 7 Tage
- 2 Erwachsene × 7 Tage × 4,90 € = 68,60 €
- Gästebeitrag gesamt: 68,60 €
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern im Alter von 17, 15 und 14 Jahren bleibt 7 Nächte im August. Beitragspflichtig wären fünf Personen. Höchstens vier werden aber herangezogen.
Beispielrechnung
- Die 14-Jährige ist als jüngstes Familienmitglied befreit: 0,00 €
- 2 Erwachsene × 7 Tage × 4,90 € = 68,60 €
- 2 Jugendliche × 7 Tage × 2,45 € = 34,30 €
- Gästebeitrag gesamt: 102,90 €
Beispiel 3: Ein Gast mit einem Grad der Behinderung von 100 und dem Merkzeichen B reist mit einer Begleitperson an. Er bleibt vom 10.11. bis zum 15.11., also in der Nebensaison.
Beispielrechnung
- 6 Kalendertage, Anreise und Abreise zählen zusammen als 1 Tag = 5 Tage
- Ermäßigter Satz: 3,10 € × 50 % = 1,55 €
- 5 Tage × 1,55 € = 7,75 €
- Begleitperson mit Merkzeichen B: befreit, 0,00 €
- Gästebeitrag gesamt: 7,75 €
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, für mehrere Gruppen. Gäste sollten aber Befreiung und Ermäßigung auseinanderhalten. Wichtig ist auch, dass keine Befreiung von selbst gilt. Wer eine Befreiung möchte, muss die Voraussetzungen selbst nachweisen. Bei der Überprüfung können Verwaltungskosten anfallen. Vor Ort ist eine Befreiung oder Ermäßigung nur am Schalter der Touristinformation und am Gästebeitragsschalter am Hafen möglich, und zwar nach Vorlage der entsprechenden Dokumente.
Kinder und Jugendliche
Kinder bis einschließlich 13 Jahre zahlen nichts. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren zahlen den halben Satz. Für Familien gibt es eine Obergrenze: Bei einer Familie werden höchstens vier Personen bei der Berechnung des Gästebeitrages zugrunde gelegt. Sind es mehr, werden laut Satzung die jüngsten Familienmitglieder befreit. Kinder von 18 bis einschließlich 26 Jahren, die ohne eigenes Einkommen in Ausbildung sind, zählen zur Familie. Sie zahlen aber den Satz für Erwachsene. Geschlossene Schüler- und Auszubildendengruppen bis 17 Jahre erhalten auf Antrag 50 Prozent Ermäßigung. Das gilt auch für ihre Aufsichtspersonen. Ebenso ermäßigt werden Jugendliche bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen.
Menschen mit Behinderung
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von 100 erhalten 50 % Ermäßigung auf den Gästebeitrag. Für einen niedrigeren Grad der Behinderung sieht die Satzung keine Ermäßigung vor. Ganz befreit sind Begleitpersonen, die laut Schwerbehindertenausweis zur ständigen Begleitung nötig sind (Merkzeichen „B“). Ermäßigte Beträge werden zugunsten des Gastes auf fünf Cent nach unten abgerundet. Die Ermäßigung lässt sich vor der Reise online zusammen mit dem Fährticket beantragen.
Geschäftsreisen
Wer ausschließlich aus beruflichen Gründen auf der Insel ist und keine touristischen Angebote nutzt, ist befreit. Das gilt auch für Schulbesuch und Berufsausbildung. Der Grund muss nachgewiesen werden, etwa mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers. Für Tagungsgäste gilt eine andere Regel: Teilnehmer an Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen erhalten auf Antrag 50 % Ermäßigung. Sie sind also nicht befreit.
Angehörige von Einwohnern
Auf Antrag befreit sind Angehörige von Einwohnern, deren Haupt- oder alleinige Wohnung auf Norderney liegt. Voraussetzung ist, dass sie unentgeltlich und ohne Kostenerstattung in deren Haushalt aufgenommen werden. Dazu zählen Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Enkel mit ihren Partnern, Geschwister mit ihren Partnern und Kindern, Eltern, Schwiegereltern und Großeltern. In der Praxis läuft das über eine eigene Karte: Für Besuche bei Angehörigen gibt es die VerwandtenCard für 10 Euro pro Jahr, die von der Beitragspflicht befreit. Sie ist personalisiert, mit Namen und Foto.
Weitere Fälle
Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II können ebenfalls befreit werden. Das gilt, wenn sie bei einem Mitschüler aus derselben Klasse mit Hauptwohnung auf Norderney wohnen, ohne touristische Angebote zu nutzen. Die Befreiung gilt für höchstens drei zusammenhängende Nächte. Patienten im Krankenhaus sind befreit, solange sie bettlägerig sind. Teilnehmer einer stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme erhalten 10 Prozent Ermäßigung, wenn der Träger die vollen Kosten übernimmt. Wer oft auf die Insel kommt, kann die Jahreskarte nutzen. Diese Obergrenze von 30 Tagen ist politisch umstritten: Ein Ratsmitglied der Inselgrünen hat vorgeschlagen, sie abzuschaffen, weil sie vor allem Besitzern von Zweitwohnungen nütze. Diskutiert wurde auch ein Gästebeitrag für Hunde. Nach den vorliegenden Quellen wurde er für 2026 nicht eingeführt.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
5 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 4,90 € (Hauptsaison)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- 9. Änderung vom 02.12.2025, Sätze unverändert, Deckung laut Verwaltung rund 58 Prozent
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,90 € (Hauptsaison) | befreit | 9. Änderung vom 02.12.2025, Sätze unverändert, Deckung laut Verwaltung rund 58 Prozent | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 4,90 € (Hauptsaison) | befreit | 8. Änderung vom 03.12.2024, Deckungsgrad 55,07 Prozent | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 4,90 € (Hauptsaison) | befreit | Rat lässt Sätze unverändert, kalkulierte Unterdeckung 12.847,21 Euro | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 4,90 € (Hauptsaison) | befreit | Erhöhung, Ausgangswerte nicht gesichert belegt; 6. Änderung vom 14.07.2023, Deckungsgrad 71,42 Prozent | nicht gesichert belegt |
| 2022 | nicht gesichert belegt | befreit (Wortlaut nicht gesichert belegt) | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2021 | nicht gesichert belegt | befreit (Wortlaut nicht gesichert belegt) | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | nicht gesichert belegt | befreit (Wortlaut nicht gesichert belegt) | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | nicht gesichert belegt | befreit (Wortlaut nicht gesichert belegt) | nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | nicht gesichert belegt | befreit (Wortlaut nicht gesichert belegt) | Gästebeitragssatzung nach § 10 NKAG, vom Rat am 09.11.2017 beschlossen | nicht gesichert belegt |
Gesichert belegt sind die Sätze von 2023 bis 2026. Für 2023 bis 2025 gibt es amtliche Satzungsfassungen, für 2026 zusätzlich die Angaben des Staatsbads. Für 2024 berichtete NOMO: Der Rat hat den Gästebeitrag für 2024 auf dem bisherigen Niveau von 4,90 Euro in der Hauptsaison und 3,10 Euro in der Nebensaison belassen. In der Beschlussvorlage hieß es laut dem Bericht, eine Erhöhung hätte bei geplanten drei Millionen Übernachtungen weniger als einen Cent ausgemacht. Für 2024 lag der Redaktion keine amtliche Satzungsfassung vor. Bei den Geschäftsreisen ist die Befreiung für 2025 und 2026 im Satzungstext belegt. Für 2023 und 2024 wurde der genaue Wortlaut nicht geprüft. Für die Zeit vor 2023 liegen keine amtlichen Werte vor. Eine ältere, undatierte Vermieterseite nennt 3,40 Euro in der Hauptsaison und 1,70 Euro in der Nebensaison. Weil das Jahr dazu unklar ist, fehlen diese Werte in der Tabelle. Ein über zehn Jahre alter Zeitungsbericht nennt rund 5,5 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr. Diese Zahl stammt aus der Zeit vor 2018 und steht deshalb ebenfalls nicht in der Tabelle.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Norderney
Wie hoch ist die Kurtaxe auf Norderney 2026?
Erwachsene zahlen pro Übernachtungstag 4,90 Euro in der Hauptsaison und 3,10 Euro in der Nebensaison. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren zahlen 2,45 Euro beziehungsweise 1,55 Euro. Tagesgäste ab 14 Jahren zahlen 4,00 Euro beziehungsweise 3,00 Euro. Kinder bis 13 Jahre sind frei.
Wann ist auf Norderney Haupt- und wann Nebensaison?
Hauptsaison ist vom 01.01. bis 05.01., vom 15.03. bis 31.10. und vom 21.12. bis 31.12. Nebensaison ist vom 06.01. bis 14.03. und vom 01.11. bis 20.12.
Muss ich den Gästebeitrag beim Vermieter bezahlen?
In der Regel nicht. Laut Satzung ziehen Reedereien, der Flughafen und der Sportboothafen den Beitrag im Namen der Stadt ein. Bezahlen können Gäste online bei der Fährbuchung, an Automaten oder am Schalter. Vermieter müssen ihre Gäste beim Staatsbad melden.
Sind Geschäftsreisende auf Norderney befreit?
Ja, wenn sie ausschließlich beruflich auf der Insel sind, keine touristischen Angebote nutzen und das nachweisen. Teilnehmer an Kongressen und Tagungen sind nicht befreit. Sie erhalten auf Antrag 50 Prozent Ermäßigung.
Was zahlen Menschen mit Schwerbehinderung?
Bei einem Grad der Behinderung von 100 gibt es auf Antrag 50 Prozent Ermäßigung. Begleitpersonen mit Merkzeichen B im Ausweis sind befreit. Vor Ort ist das nur an der Touristinformation oder am Gästebeitragsschalter am Hafen möglich.
Lohnt sich die Jahreskarte?
Der Jahresgästebeitrag entspricht 30 Hauptsaison-Tagessätzen, für Erwachsene also 147 Euro. Er gilt für das ganze Kalenderjahr. Damit lohnt er sich für alle, die im Jahr mehr als 30 Tage in der Hauptsaison auf der Insel sind.
Quellen
- Stadt Norderney: Gästebeitragssatzung in der Fassung der 9. Änderung vom 02.12.2025
- Stadt Norderney: Gästebeitragssatzung in der Fassung der 8. Änderung vom 03.12.2024
- Stadt Norderney: Gästebeitragssatzung in der Fassung der 6. Änderung vom 14.07.2023
- Staatsbad Norderney GmbH: Informationsseite Gästebeitrag und NorderneyCard
- Staatsbad Norderney GmbH: Häufig gestellte Fragen zu den Saisonzeiten
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), § 10
- NOMO Norderney: Gästebeitrag soll stabil bleiben (November 2025)
- NOMO Norderney: Gästebeitrag bleibt konstant (Dezember 2023)
- AG Reederei Norden-Frisia: Pressemitteilung zur Kooperation mit dem Staatsbad Norderney
- Frisonaut: Informationsseite Kurtaxe Norderney
- Norderney Zimmerservice: Informationsseite Kurtaxe
- moin.de: Bericht zu Ferienwohnungspreisen und Nebenkosten auf Norderney