Ratgeber · Kurtaxe · Oberstdorf
Kurtaxe Oberstdorf: Kurbeitrag 2026, Befreiungen und Entwicklung seit 2018
Stand: Oktober 2026
Seit dem 20. Dezember 2025 zahlen Erwachsene in Oberstdorf 4,70 € Kurbeitrag pro Tag im Kurbezirk I und 4,15 € im Kurbezirk II. Kinder sind jetzt nur noch bis zum 9. Geburtstag frei, bis Ende 2025 galt das bis zum 12. Geburtstag. Der Ratgeber erklärt, wer zahlt, wer befreit ist und wie stark der Beitrag seit 2018 gestiegen ist.
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Kurbeitrag · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 9 Jahren frei · 9 bis 15 Jahre: 3,90 € / 3,90 € · ab 16 Jahren: 4,70 € / 4,70 €
Kurtaxe gesamt
65,80 €
Je Erwachsenem
32,90 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 4,70 € · Angefangene Tage zählen voll, An- und Abreisetag zusammen als ein Tag; es zählt die Zahl der Übernachtungen.
Die Altersangaben folgen dem Satzungswortlaut; Presseberichte nennen abweichende Grenzen. Zweitwohnungen zahlen eine Jahrespauschale von 235 € (Erwachsene).
Kurbeitrag Oberstdorf – Kurbezirk I (Ortskern): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 65,80 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurbeitragssatzung Markt Oberstdorf (Satzung vom 09.09.2025, in Kraft seit 20.12.2025), markt-oberstdorf.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Oberstdorf hat einen der höchsten Kurbeiträge in Deutschland. Der Marktgemeinderat hat am 9. September 2025 eine neue Kurbeitragssatzung beschlossen. Sie gilt seit dem 20. Dezember 2025. Seitdem zahlen Erwachsene im Ortskern 4,70 € pro Aufenthaltstag, in den Ortsteilen und Tälern 4,15 €. Damit ist der Beitrag innerhalb von drei Jahren um rund 80 Prozent gestiegen: Bis Mitte Dezember 2022 lag er bei 2,60 €. Weniger bekannt ist eine zweite Änderung: Die Altersgrenze für kostenlose Kinder wurde gesenkt. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Gäste, Vermieter und Hoteliers wissen müssen. Grundlage sind die Satzung des Marktes Oberstdorf, die Angaben von Tourismus Oberstdorf und frühere Fassungen der Satzung.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
In Oberstdorf heißt die Kurtaxe offiziell Kurbeitrag. Rechtsgrundlage ist Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). Auf dieser Basis hat der Markt Oberstdorf die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages erlassen. Die aktuelle Fassung vom 9. September 2025 ersetzt die Fassung vom 28. November 2024. Erheben darf eine Gemeinde den Beitrag nur, wenn sie staatlich als Kur- oder Erholungsort anerkannt ist. Oberstdorf ist Heilklimatischer Kurort und Kneippkurort.
Beitragspflichtig ist laut § 1 der Satzung, wer sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet aufhält, dort nicht mit Hauptwohnung gemeldet ist und die Kureinrichtungen und Veranstaltungen nutzen kann. Ob man die Angebote tatsächlich nutzt, spielt keine Rolle. Das Kurgebiet besteht aus zwei Kurbezirken:
- Kurbezirk I: Oberstdorf-Markt, die Campingplätze, Kühberg, Jauchen und Reute.
- Kurbezirk II: die Ortsteile in den Seitentälern und Weilern, zum Beispiel Anatswald, Birgsau, Christlessee, Einödsbach, Freibergsee und Gerstruben. Die vollständige Liste steht in § 2 der Satzung. Eine Sekundärquelle nennt außerdem Tiefenbach, Schöllang und Kornau.
Den Kurbeitrag erhebt Tourismus Oberstdorf für die Kurbetriebe der Gemeinde.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
Der Kurbeitrag gilt das ganze Jahr. Eine Haupt- oder Nebensaison gibt es nicht. Der Satz hängt nur vom Kurbezirk und vom Alter ab.
| Kurbezirk | Erwachsene ab 16 Jahren | Jugendliche 9 bis 15 Jahre | Kinder unter 9 Jahren | Jahrespauschale Zweitwohnung (ab 16 / 9 bis 15) |
|---|---|---|---|---|
| I (Ortskern) | 4,70 € | 3,90 € | frei | 235,00 € / 195,00 € |
| II (Ortsteile, Täler) | 4,15 € | 3,55 € | frei | 207,50 € / 177,50 € |
Zu den Altersangaben: Die Satzung spricht von Personen „ab dem 17. Lebensjahr“ und von Jugendlichen „vom 10. bis vollendetes 16. Lebensjahr“. Das 17. Lebensjahr beginnt mit dem 16. Geburtstag. Den Erwachsenensatz zahlt man also ab 16 Jahren, den Jugendsatz ab dem 9. Geburtstag. Einige Presseberichte schreiben dagegen „Erwachsene ab 17 Jahren“ und „Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren“. Das weicht vom Wortlaut der Satzung ab. Maßgeblich ist die Satzung. Im Zweifel fragt man bei Tourismus Oberstdorf nach.
Wer beitragspflichtig ist, aber nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt laut Satzung den Satz von Kurbezirk I.
Wie die Tage gezählt werden
Der Kurbeitrag richtet sich nach der Zahl der Aufenthaltstage. Zwei Regeln aus § 4 der Satzung sind wichtig:
- Angefangene Tage gelten als volle Tage.
- An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag.
In der Praxis entspricht die Zahl der Aufenthaltstage damit meist der Zahl der Übernachtungen. Wer von Samstag bis Samstag bleibt, zahlt für sieben Tage. Die Beitragsschuld entsteht jeden Tag neu, jeweils mit Beginn des Tages, und ist sofort fällig.
Wer zahlt, wer kassiert?
Den Kurbeitrag schuldet der Gast. Einziehen muss ihn der Gastgeber. Die Satzung verpflichtet alle, die beitragspflichtige Gäste beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen, und ausdrücklich auch Betreiber von Camping- und Wohnmobilplätzen:
- Sie müssen die Gäste spätestens am Anreisetag über das elektronische Meldesystem der Gemeinde melden. Anzugeben sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ankunftstag und geplanter Abreisetag.
- Sie müssen den Kurbeitrag einziehen und an die Gemeinde abführen.
- Sie haften gegenüber der Gemeinde dafür, dass der Beitrag eingeht.
Als Nachweis für den bezahlten Kurbeitrag bekommt der Gast den Gästepass. Tourismus Oberstdorf weist in seinen Unterlagen für Vermieter darauf hin, dass die Meldung auch nach dem Wegfall der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz bestehen bleibt. Sie ergibt sich nämlich aus der Kurbeitragssatzung.
Was die Gästekarte bietet
Die Gästekarte heißt Allgäu-Walser-Pass Premium. Übernachtungsgäste erhalten sie über ihre Unterkunft, digital mit QR-Code, in der Allgäu-Walser-App oder ausgedruckt. Das wichtigste Angebot ist der integrierte Mobil Pass Allgäu. Damit fahren Gäste kostenlos mit Bussen und Nahverkehrszügen:
- im Gemeindegebiet Oberstdorf,
- im Ober- und Westallgäu,
- nach und in Kempten,
- ins Tannheimer Tal,
- auf einigen Linien im Bregenzerwald,
- bis in den Bodenseekreis.
Nach Angaben von Gastgebern sind einzelne Linien ausgenommen: die private Buslinie 8 Richtung Spielmannsau, die Walserbusse ab Walserschanz und die Buslinie zum Giebelhaus.
Kostenlos sind außerdem Programmpunkte der Gemeinde, etwa geführte Tages- und Halbtageswanderungen und Ortsführungen. Ermäßigungen gibt es zum Beispiel für das Skisprungstadion, die Heini-Klopfer-Skiflugschanze, die Breitachklamm, das Heimatmuseum und die Schwimmbäder. Die Vorteile gelten schon am Anreisetag und noch am Abreisetag. Gäste in den Ortsteilen können laut Gastgeberangaben außerdem bis zu acht Stunden kostenlos auf ausgewählten Parkplätzen parken. Welche Leistungen aktuell gelten, steht in der App.
Umsatzsteuer und Rechnung
Der Kurbeitrag ist kein Entgelt für die Übernachtung. Den Beitrag schuldet der Gast, der Vermieter zieht ihn nur im Namen der Gemeinde ein. Deshalb gilt er nach herrschender Auffassung als durchlaufender Posten. Darauf fällt keine Umsatzsteuer an, auch nicht die 7 Prozent auf die Übernachtung. Auf der Rechnung steht der Kurbeitrag getrennt vom Übernachtungspreis und ohne Steuersatz. In der Buchhaltung wird er erfolgsneutral gebucht, etwa auf Konto 1590 (SKR 03) oder 1370 (SKR 04).
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (7 und 12 Jahre), eine Woche im Kurbezirk I, Anreise Samstag, Abreise Samstag.
Beispielrechnung
- Aufenthaltstage: 8 Kalendertage, An- und Abreisetag zählen als ein Tag, also 7 Tage
- Erwachsene: 2 × 7 × 4,70 € = 65,80 €
- Kind mit 12 Jahren: 7 × 3,90 € = 27,30 €
- Kind mit 7 Jahren: frei = 0,00 €
- Kurbeitrag gesamt: 93,10 €
Beispiel 2: Paar mit vier Übernachtungen in einer Ferienwohnung im Kurbezirk II.
Beispielrechnung
- Aufenthaltstage: 4
- Erwachsene: 2 × 4 × 4,15 € = 33,20 €
- Kurbeitrag gesamt: 33,20 €
Beispiel 3: Ein Erwachsener mit einem zehnjährigen Kind, fünf Übernachtungen im Kurbezirk I.
Beispielrechnung
- Erwachsener: 5 × 4,70 € = 23,50 €
- Kind mit 10 Jahren: 5 × 3,90 € = 19,50 €
- Kurbeitrag gesamt: 43,00 €
- Zum Vergleich nach der bis 19.12.2025 geltenden Satzung: 5 × 3,80 € = 19,00 €, das Kind war damals noch frei
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja, aber nur in wenigen, klar geregelten Fällen. Außer dem Jugendsatz kennt die Satzung keine Ermäßigungen.
Kinder und Jugendliche
Kinder sind bis zum 9. Geburtstag frei. Danach gilt bis zum 16. Geburtstag der Jugendsatz von 3,90 € (Kurbezirk I) oder 3,55 € (Kurbezirk II). Das ist eine spürbare Verschärfung: In den Fassungen von 2022 und 2024 waren Kinder bis zum 12. Geburtstag frei, und der Jugendsatz galt erst ab dem 13. Lebensjahr. Ein Pressebericht schrieb, Kinder unter 9 Jahren blieben „weiterhin“ befreit. Das passt nicht zu den früheren Satzungstexten. Für Familien mit Kindern zwischen 9 und 11 Jahren fällt seit dem 20. Dezember 2025 erstmals ein Kurbeitrag an. Manche Gastgeber nennen online noch die alte Altersgrenze. Solche Angaben sollte man prüfen.
Menschen mit Behinderung
Befreit sind Menschen mit Schwerbehindertenausweis und einem der Merkzeichen aG, BL, Gl, TBl oder H. Die Merkzeichen Gl (gehörlos) und TBl (taubblind) sind mit der Satzung 2025 neu dazugekommen. Vorher galten nur aG, BL und H. Auch eine Begleitperson ist befreit, wenn der Ausweis eine Begleitperson als erforderlich ausweist. Die Befreiung beantragt man formlos: Man legt den Ausweis bei Tourismus Oberstdorf vor, oder der Gastgeber lädt Vorder- und Rückseite im Meldesystem hoch. Das sollte am Anreisetag geschehen. Andere Ausweise, etwa nur mit Grad der Behinderung ohne diese Merkzeichen, führen nach der Satzung zu keiner Befreiung.
Geschäftsreisen
Wer ausschließlich beruflich in Oberstdorf ist, hält sich nicht zu Kur- oder Erholungszwecken dort auf und ist deshalb nicht beitragspflichtig. Das ergibt sich aus Art. 7 KAG und § 1 der Satzung. Für die Praxis beschreibt Tourismus Oberstdorf folgendes Verfahren: Bis zu drei Tagen ist eine formlose Befreiung möglich. Bei längeren Aufenthalten braucht es einen schriftlichen Antrag des Gastes. Dafür gibt es das Formular „Antrag auf Erlass des Kurbeitrages (Beruf)“. Befreite Geschäftsreisende bekommen keinen Gästepass, also auch keine freie Fahrt mit Bus und Bahn. Wird eine Dienstreise mit Urlaubstagen verbunden, fällt für diese Tage der Kurbeitrag an.
Angehörige von Einwohnern
In den eingesehenen Teilen der Satzung gibt es keine eigene Befreiung für Gäste, die bei Angehörigen mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf wohnen. Ob und wann solche Besuche beitragsfrei sind, ist nicht gesichert belegt. Gäste und Gastgeber sollten das vorab mit Tourismus Oberstdorf klären.
Weitere Fälle
- Sportler: Befreit sind nur Kader- oder Hochleistungssportler, die in Oberstdorf an einem Wettbewerb teilnehmen. Teilnehmer anderer Sportveranstaltungen gelten als Freizeitgäste und zahlen.
- Schulfahrten: Für Aufenthalte im Landschulheim gibt es einen eigenen Antrag auf Erlass des Kurbeitrags.
- Zweitwohnungen: Inhaber zahlen statt des Tagessatzes eine Jahrespauschale (siehe Tabelle), fällig bis 15. Februar. Wer nachweist, dass er sich im ganzen Jahr nicht in Oberstdorf aufgehalten hat, bekommt die Pauschale erstattet. Nach der Fassung 2024 halbiert sich die Pauschale auf Antrag, wenn die Wohnung über eine Vermietungsagentur, einen Hotelbetrieb oder einen ähnlichen Betreiber mindestens 50 Tage im Jahr vermietet wurde und die Eigennutzung entsprechend eingeschränkt war. Ob diese Regel unverändert gilt, ist im aktuellen Satzungstext nicht ausdrücklich nachgelesen.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
2026
- Satz
- 4,70 € (ganzjährig, Kurbezirk I)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- Neue Satzung vom 09.09.2025 gilt seit 20.12.2025; Kurbezirk II 4,15 €; Kinder nur noch unter 9 Jahren frei; Merkzeichen Gl und TBl neu befreit
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 4,70 € (ganzjährig, Kurbezirk I) | befreit | Neue Satzung vom 09.09.2025 gilt seit 20.12.2025; Kurbezirk II 4,15 €; Kinder nur noch unter 9 Jahren frei; Merkzeichen Gl und TBl neu befreit | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,80 € (ganzjährig, Kurbezirk I); ab 20.12.2025 4,70 € | befreit | Satzung vom 28.11.2024 gilt seit 14.12.2024; Kurbezirk II 3,25 € | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,20 € (ganzjährig, Kurbezirk I); ab 14.12.2024 3,80 € | befreit | Erhöhung wegen höherer Kosten für Bus und Bahn durch den Mobil Pass und eine zweite Ortsbuslinie | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,20 € (ganzjährig, Kurbezirk I) | befreit | Kurbezirk II 2,65 €; Kinder unter 12 Jahren frei | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 2,60 € (ganzjährig, Kurbezirk I); ab 17.12.2022 3,20 € | befreit | Erste Erhöhung seit 2006, Grund ist das Angebot „Bus inklusive“ mit Kosten von 1,08 Mio. € pro Jahr | nicht gesichert belegt |
| 2021 | 2,60 € (ganzjährig, Kurbezirk I) | befreit | Änderungssatzung vom 12.10.2021, Inhalt nicht gesichert belegt | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 2,60 € (ganzjährig, Kurbezirk I) | befreit | keine Satzänderung bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,60 € (ganzjährig, Kurbezirk I) | befreit | keine Satzänderung bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 2,60 € (ganzjährig, Kurbezirk I) | befreit | Satzung aus dem Jahr 2017 | nicht gesichert belegt |
Der Satz von 2,60 € für die Jahre 2018 bis 2022 ist zurückgerechnet. Die Gemeinde gab 2022 eine Erhöhung um 0,60 € auf 3,20 € bekannt und nannte 2006 als Jahr der letzten Anpassung. Kinder- und Jugendsätze aus dieser Zeit sind nicht gesichert belegt. Zahlen zu den jährlichen Einnahmen aus dem Kurbeitrag hat die Gemeinde nicht veröffentlicht, soweit ersichtlich. Für die Erhöhung 2025 nannten die Kurbetriebe als Ziel, den Kostendeckungsgrad von 67 auf 78 Prozent zu steigern. Gemeint ist der Anteil der Kosten für Kureinrichtungen, der über den Beitrag gedeckt wird.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Oberstdorf
Wie hoch ist der Kurbeitrag in Oberstdorf 2026?
Seit dem 20. Dezember 2025 zahlen Erwachsene ab 16 Jahren im Kurbezirk I (Ortskern) 4,70 € und im Kurbezirk II (Ortsteile und Täler) 4,15 € pro Aufenthaltstag. Jugendliche von 9 bis 15 Jahren zahlen 3,90 € beziehungsweise 3,55 €. Der Satz gilt das ganze Jahr.
Ab welchem Alter zahlen Kinder Kurbeitrag?
Ab dem 9. Geburtstag gilt der Jugendsatz, ab dem 16. Geburtstag der Erwachsenensatz. Bis Dezember 2025 waren Kinder noch bis zum 12. Geburtstag frei.
Werden An- und Abreisetag doppelt berechnet?
Nein. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Bei einer Woche von Samstag bis Samstag fallen sieben Tage an.
Müssen Geschäftsreisende in Oberstdorf Kurbeitrag zahlen?
Nein, wenn sie ausschließlich beruflich dort sind. Bis drei Tage reicht nach Angaben von Tourismus Oberstdorf eine formlose Befreiung, bei längeren Aufenthalten ist ein schriftlicher Antrag nötig. Befreite Gäste bekommen keinen Gästepass.
Welche Menschen mit Behinderung sind befreit?
Befreit sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen aG, BL, Gl, TBl oder H. Auch eine Begleitperson ist befreit, wenn der Ausweis sie als erforderlich ausweist. Den Ausweis legt man am Anreisetag vor.
Was bekomme ich für den Kurbeitrag?
Gäste erhalten den Allgäu-Walser-Pass Premium mit integriertem Mobil Pass Allgäu. Damit fahren sie kostenlos mit Bussen und Nahverkehrszügen bis in den Bodenseekreis. Dazu kommen kostenlose Führungen und Wanderungen sowie Ermäßigungen, etwa für die Breitachklamm.
Quellen
- Markt Oberstdorf: Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 09.09.2025, gültig ab 20.12.2025
- Markt Oberstdorf: Informationsseite Kurbeitrag der Finanzverwaltung
- Tourismus Oberstdorf: Partnerinformationen zur Kurbeitragssatzung, zu Befreiungen und zur Meldepflicht
- Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu Nr. 52/2024: Kurbeitragssatzung Oberstdorf vom 28.11.2024
- Markt Oberstdorf: Flyer zur Kurbeitragssatzung ab 17.12.2022 und ab 14.12.2024
- Markt Oberstdorf: Rathaus-Telegramm vom 23.09.2022
- Tourismus Oberstdorf: Allgäu-Walser-Pass Premium und Mobil Pass Allgäu
- Kreisbote: Neue Kurbeitragssätze in Oberstdorf (2025)
- allgäuhit: Berichte zu den Kurbeitragserhöhungen 2022 und 2024
- Bayerisches Kommunalabgabengesetz, Art. 7
- Haufe: Durchlaufender Posten, Einzelfälle zur Abgrenzung
- wonderguest.app: Kurtaxe Oberstdorf 2026 (Sekundärquelle)