Ratgeber · Kurtaxe · Quedlinburg
Kurtaxe Quedlinburg: 3 Euro pro Tag, Befreiungen, Gästekarte und Entwicklung seit 2018
Stand: Oktober 2026
In Quedlinburg, Gernrode und Bad Suderode zahlen Übernachtungsgäste das ganze Jahr über 3,00 € Kurtaxe pro Tag. Kinder ab 6 Jahren zahlen 1,00 €, Kinder unter 6 Jahren nichts. Der Ratgeber erklärt die Satzung, die Befreiungen, die Vorteile von HATIX und Qupon sowie die Entwicklung der Sätze seit 2018.
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Kurtaxe · Hauptsaison ganzjährig ein einheitlicher Satz · unter 6 Jahren frei · 6 bis 17 Jahre: 1,00 € / 1,00 € · ab 18 Jahren: 3,00 € / 3,00 €
Kurtaxe gesamt
42,00 €
Je Erwachsenem
21,00 €
Tage Hauptsaison
7
Tage Nebensaison
0
Je Erwachsenem: 7 Tag(e) Hauptsaison × 3,00 € · An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag, es zählt die Zahl der Übernachtungen. Jahreskurtaxe 60 €.
Auf öffentlichen Wohnmobilstellplätzen gilt pauschal die doppelte Kurtaxe je Wohnmobil (6 €); das berücksichtigt der Rechner nicht.
Kurtaxe Quedlinburg (mit Gernrode und Bad Suderode): 2 Erw., 7 Tag(e) (7 HS / 0 NS) = 42,00 € – im Namen der Gemeinde erhoben, durchlaufender Posten ohne USt
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Kurtaxsatzung Quedlinburg, 1. Änderung, in Kraft seit 01.01.2024, quedlinburg.de. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung des Ortes.
Wer in Quedlinburg, Gernrode oder Bad Suderode übernachtet, zahlt Kurtaxe. Die Welterbestadt im nördlichen Harz erhebt sie das ganze Jahr zum gleichen Satz, es gibt keine Haupt- oder Nebensaison. Für Gäste ist der Betrag überschaubar. Vermieter und Hoteliers haben dagegen Pflichten beim Einziehen, Melden und Abrechnen. Dieser Ratgeber erklärt, was die geltende Satzung regelt, wie gerechnet wird, wer befreit ist und wie sich die Sätze seit 2018 verändert haben. Grundlage sind die amtliche Kurtaxsatzung der Stadt, die Angaben der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH (QTM) und Fachquellen zum Umsatzsteuerrecht.
Offizielle Bezeichnung und Rechtsgrundlage
Die Abgabe heißt in Quedlinburg offiziell Kurtaxe. Maßgeblich ist die Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Welterbestadt Quedlinburg (Kurtaxsatzung). Der Stadtrat hat die Kurtaxsatzung am 29.04.2021 beschlossen, sie trat am 01.07.2021 in Kraft. Die 1. Änderung wurde am 12.10.2023 beschlossen, am 08.11.2023 ausgefertigt, am 29.11.2023 im Amtsblatt bekanntgemacht und trat am 01.01.2024 in Kraft. Auch das Satzungsverzeichnis der Stadt führt die Kurtaxsatzung mit dem Datum 01.01.2024. Eine spätere Änderung bis Oktober 2026 ist nicht gesichert belegt.
Die Stadt und die beiden Ortsteile Gernrode und Bad Suderode bilden ein gemeinsames Erhebungsgebiet. Mit der Kurtaxe deckt die Stadt einen Teil ihrer Kosten für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer touristischen Einrichtungen. Ein Teil der Einnahmen geht als Systembeitrag zum Harzer Urlaubsticket (HATIX) an die Harz AG. Die Kurtaxe ist auch dann fällig, wenn ein Gast die Einrichtungen gar nicht nutzt, es genügt die bestehende Möglichkeit der Benutzung.
Zahlen müssen alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, dort keine Hauptwohnung haben und die touristischen Einrichtungen nutzen können. Dazu zählen auch Gäste auf Campingplätzen und Wohnmobilstellflächen sowie Patienten in Rehakliniken und Sanatorien. Zum Status der Orte: In der Fassung von 2021 waren Quedlinburg und Gernrode staatlich anerkannte Erholungsorte, Bad Suderode war staatlich anerkanntes Calciumsole-Heilbad. Laut QTM war Bad Suderode ein anerkanntes Heilbad und hat für den Ort ebenfalls den Status als Erholungsort beantragt.
Höhe der Kurtaxe nach Gemeinde und Saison
In allen drei Orten gelten dieselben Sätze, und zwar ganzjährig.
| Personengruppe | Kurtaxe pro Tag | Hinweis |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren | 3,00 € | Quedlinburg, Gernrode, Bad Suderode, ganzjährig |
| Kinder und Jugendliche ab 6 bis unter 18 Jahren | 1,00 € | ganzjährig |
| Kinder unter 6 Jahren | frei | Befreiung nach Satzung |
| Schwerbehinderte ab 50 Prozent und Begleitperson mit „B“ im Ausweis | 1,50 € | Nachweis erforderlich |
| Wohnmobil auf öffentlich zugänglichem Stellplatz | 6,00 € pauschal je Wohnmobil | doppelte Kurtaxe |
| Jahreskurtaxe | 60,00 € pro Jahr | Betrag laut Redaktionsdaten aus der Satzung |
Die Satzung legt fest: Die Kurtaxe beträgt täglich pro Person 3,00 EUR inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Wohnmobile auf öffentlich zugänglichen Wohnmobilstellplätzen wird sie pauschal pro Wohnmobil in doppelter Höhe erhoben. Eine Saisonstaffel gibt es nicht. Erhoben wird vom 01.01. bis einschließlich 31.12. jedes Jahres.
Wie die Tage gezählt werden
Die Pflicht zur Zahlung beginnt mit der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet am Abreisetag. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach der Zahl der Übernachtungen, Tagesbesuche ausgenommen. Außerdem gilt: An- und Abreise rechnen als ein Tag. Bei Anreise am Freitag und Abreise am Montag sind das vier Kalendertage, aber nur drei Kurtaxtage, also genau die Zahl der Nächte. Wer seinen Aufenthalt verlängert, für den gelten dieselben Vorschriften auch für die Verlängerung.
Wer zahlt, wer kassiert?
Die Kurtaxe schuldet der Gast. Gezahlt wird aber beim Gastgeber: Wie abgerechnet wird, ist von Gastgeber zu Gastgeber verschieden. Manche berechnen die Kurtaxe mit dem Übernachtungspreis, andere kassieren sie vor Ort bar. Bei der Ankunft gibt der Gastgeber das Kurtaxheft „Qupon“ aus. Es sollte korrekt ausgefüllt werden, weil es als Nachweis für die enthaltenen Ermäßigungen dient.
Gäste müssen dem Vermieter die nötigen Angaben machen, nämlich Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Zugehörigkeit zur Familie, Anschrift, Anreise- und Abreisetag und gegebenenfalls Befreiungsgründe. Die eingenommene Kurtaxe führen Vermieter an die QTM ab, und zwar gewerbliche Betriebe bis zum 15. des Folgemonats, nicht gewerbliche Wohnungsgeber spätestens am 15. Kalendertag nach Quartalsende an die QTM GmbH, Markt 4 in Quedlinburg. Ist die Kurtaxe im Reisepreis enthalten, gelten diese Pflichten für das Reiseunternehmen. Vermieter haften auch für die Vollständigkeit der gegen Quittung erhaltenen Vordrucke.
Was die Gästekarte bietet
Der wichtigste Vorteil ist das Harzer Urlaubsticket. Gäste erhalten das HATIX als Teil des Kurtaxhefts, wenn sie in Quedlinburg, Gernrode oder Bad Suderode übernachten und die Kurtaxe zahlen. Damit fahren sie kostenlos auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz und im Landkreis Goslar sowie auf ausgewählten Linien im Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Satzung nennt zusätzlich ausgewählte Linien in den Landkreisen Göttingen (Altkreis Osterode).
Im Qupon-Heft stecken außerdem Ermäßigungen, etwa beim Restaurantbesuch sowie bei Eintritten und Ausflügen. Ein Hotel nennt als Beispiele die täglichen Stadtführungen der Quedlinburg-Information und den Besuch der städtischen Museen. Welche Partner aktuell teilnehmen, steht im jeweils gültigen Heft. Gut zu wissen für Befreite: Wer von der Kurtaxe befreit ist, kann sie für die Zeit von Ankunft bis Abreise freiwillig zahlen und erhält damit Anspruch auf das HATIX. Die Jahreskurkarte ist eine Harzgastkarte und gilt in allen Orten, die Mitglied des Harzer Tourismusverbandes sind.
Umsatzsteuer und Rechnung
Laut Satzung enthält die Kurtaxe die gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Vermieter ist das aber nicht entscheidend. Wer die Kurtaxe, die der Gast laut Satzung schuldet, einnimmt und an die Gemeinde abführt, hat einen „durchlaufenden Posten“. Solche Beträge gehören nicht zum Entgelt und unterliegen deshalb nicht der Umsatzsteuer.
Dazu kommt die europäische Rechtsprechung. Der EuGH hat entschieden, dass ein Kurbeitrag kein Entgelt aus einem Leistungsaustausch ist, wenn die Kureinrichtungen von jedermann genutzt werden können. Folge: Kurbeiträge unterliegen nicht mehr der Umsatzsteuer, die Gemeinden sparen 7 Prozent. Wie die Stadt Quedlinburg und die QTM das Urteil auf ihrer Seite umgesetzt haben, ist nicht gesichert belegt. Der Satzungstext spricht weiter von „inklusive Mehrwertsteuer“.
Für die Rechnung empfiehlt sich: Übernachtung mit 7 Prozent, Nebenleistungen wie Frühstück oder Parkplatz mit 19 Prozent, die Kurtaxe als eigene Position ohne Steuer. Für Unternehmen gilt: Bei der Reisekostenabrechnung werden Kurtaxen als Übernachtungskosten gebucht, ohne Umsatzsteuer.
Rechenbeispiel
Beispiel 1: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern (4 und 10 Jahre), Anreise Freitag, Abreise Montag.
Beispielrechnung
- Kurtaxtage: 3 Übernachtungen = 3 Tage
- Erwachsene: 2 × 3 Tage × 3,00 € = 18,00 €
- Kind 10 Jahre: 1 × 3 Tage × 1,00 € = 3,00 €
- Kind 4 Jahre: befreit = 0,00 €
- Summe: 21,00 €
Beispiel 2: Gast mit einem Grad der Behinderung von 60 und „B“ im Ausweis, mit Begleitperson, fünf Nächte.
Beispielrechnung
- Kurtaxtage: 5
- Gast: 5 × 1,50 € = 7,50 €
- Begleitperson: 5 × 1,50 € = 7,50 €
- Summe: 15,00 €
Beispiel 3: Wohnmobil mit zwei Personen auf einem öffentlich zugänglichen Stellplatz, zwei Nächte.
Beispielrechnung
- Pauschale je Wohnmobil und Tag: 2 × 3,00 € = 6,00 €
- Zwei Tage: 2 × 6,00 € = 12,00 €
- Summe: 12,00 € pauschal für das Fahrzeug
Befreiung: Ist eine Befreiung möglich?
Ja. Die Satzung kennt mehrere Befreiungen und Ermäßigungen. Grundsätzlich gilt: Wer sich darauf beruft, dass keine Abgabepflicht besteht, muss die Voraussetzungen nachweisen. Für Ermäßigungen gilt dasselbe.
Kinder und Jugendliche
Befreit sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Ab dem sechsten Geburtstag bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag gilt der ermäßigte Satz von 1,00 €. Bei der Anmeldung zählt das Geburtsdatum.
Menschen mit Behinderung
Die QTM nennt einen ermäßigten Satz von 1,50 € für Schwerbehinderte, deren Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um mindestens 50 Prozent gemindert ist, und ihre Begleitpersonen („B“ im Ausweis). Ganz befreit sind laut Vermieterangaben und Redaktionsdaten Schwerbehinderte ab 100 Prozent und ihre Begleitperson laut Ausweis. Die Begleitperson ist nur erfasst, wenn der behinderte Mensch laut amtlichem Ausweis ständig auf Begleitung angewiesen ist. Laut Redaktionsdaten zahlen auch Begleitpersonen schwerbehinderter Kinder unter 6 Jahren den halben Satz. Im Wortlaut haben wir das nicht nachvollzogen.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisende sind in Quedlinburg befreit. Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten. Das Wort „nur“ ist wichtig: Wer eine Dienstreise mit Urlaubstagen verbindet, sollte die Lage vorab mit dem Vermieter oder der QTM klären. Welche Nachweise die QTM konkret akzeptiert, ist nicht gesichert belegt. Vermieter sollten den Befreiungsgrund in jedem Fall dokumentieren.
Angehörige von Einwohnern
Befreit sind Personen, die eine im Erhebungsgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldete Person aus familiären oder vergleichbaren Gründen besuchen, in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden und dort auch übernachten. Wer Verwandte besucht, aber in einer Pension oder Ferienwohnung schläft, zahlt also Kurtaxe.
Weitere Fälle
- Bettlägerige Kranke: Die Satzung von 2021 befreit bettlägerige Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen. Laut Redaktionsdaten ist dafür ein ärztliches Zeugnis nötig.
- Freiwilligendienstleistende, Jugendliche in Jugendherbergen, Schullandheimen, Jugendzeltlagern und Waldhütten sowie Aufsichtspersonen bei Klassenfahrten: Diese Befreiungen stehen in den Redaktionsdaten zur Satzung. Im Wortlaut haben wir sie nicht nachvollzogen.
- Erstattung: Kurtaxe wird auf Antrag erstattet. Die Rückzahlung läuft über den Wohnungsgeber, der die Abreise bescheinigen muss.
- Zweitwohnungsinhaber sind nicht befreit. Für sie und ihre Familienangehörigen entsteht die Abgabepflicht mit dem Erwerb des Eigentums oder eines sonstigen Nutzungsrechts an der Wohnung. Sie zahlen die Jahreskurtaxe. Bereits gezahlte Tagesbeträge werden darauf angerechnet.
Entwicklung der Kurtaxe im Überblick
Betrag in Euro je Person und Nacht. Farbe = Regel für Geschäftsreisen.
- Geschäftsreisen befreit
1 Jahre ohne Balken: Dort galt ein anderes Modell (z. B. Staffel oder Gästetaxe), das sich nicht in Euro vergleichen lässt.
2026
- Satz
- 3,00 € (ganzjährig)
- Geschäftsreisen
- befreit
- Wichtige Änderungen
- keine Satzungsänderung bekannt
- Einnahmen
- nicht gesichert belegt
Balken antippen oder mit den Pfeilen blättern. Die vollständige Tabelle steht darunter.
| Jahr | Satz | Geschäftsreisen | Wichtige Änderungen | Einnahmen |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 3,00 € (ganzjährig) | befreit | keine Satzungsänderung bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2025 | 3,00 € (ganzjährig) | befreit | keine Satzungsänderung bekannt | nicht gesichert belegt |
| 2024 | 3,00 € (ganzjährig) | befreit | 1. Änderung in Kraft ab 01.01.2024, u. a. Abrechnungssystem und präzisierte Familienbefreiung | nicht gesichert belegt |
| 2023 | 3,00 € (ganzjährig) | befreit | 1. Änderung am 12.10.2023 beschlossen, EuGH-Urteil zur Umsatzsteuer | nicht gesichert belegt |
| 2022 | 3,00 € (ganzjährig) | befreit | keine Änderung bekannt | rund 1,1 Mio. € |
| 2021 | 2,50 € bis 30.06., 3,00 € ab 01.07. (ganzjährig) | befreit | neue Satzung, ein Erhebungsgebiet mit Gernrode und Bad Suderode, Kinder fest 1,00 € | nicht gesichert belegt |
| 2020 | 2,50 € (ganzjährig) | befreit (Wortlaut 2014 nicht geprüft) | Satzung von 2014, Kinder 50 Prozent | nicht gesichert belegt |
| 2019 | 2,50 € (ganzjährig) | befreit (Wortlaut 2014 nicht geprüft) | Satzung von 2014, Kinder 50 Prozent | nicht gesichert belegt |
| 2018 | 2,50 € (ganzjährig) | befreit (Wortlaut 2014 nicht geprüft) | Satzung von 2014, Kinder 50 Prozent | nicht gesichert belegt |
Für 2018 bis Mitte 2021 galt die Satzung von 2014. Ein Hotel zitiert sie so: Laut Satzung vom 1. Juli 2014 beträgt die Kurtaxe täglich 2,50 Euro pro Person, für Kinder vom 6. Lebensjahr bis vor dem 18. Lebensjahr ermäßigt um 50 Prozent. Die neue Satzung von 2021 hob die Satzung vom 10.04.2014 auf. Wie Gernrode und Bad Suderode vor 2021 einbezogen waren, ist nicht gesichert belegt. Zu den Einnahmen: Laut einer Übersicht des Wirtschaftsministeriums erzielte Quedlinburg im vergangenen Jahr mit rund 1,1 Millionen Euro die höchsten Einnahmen im Land. Der Bericht erschien 2023, das Bezugsjahr ist demnach 2022. Für 2019 und 2020 lag dem Stadtrat eine Aufstellung der Einnahmen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vor, die Zahlen selbst sind nicht gesichert belegt. Eingeführt wurde die Kurtaxe mit 1,50 Euro pro Person und Nacht zum 1. April 2009.
Häufige Fragen zur Kurtaxe Quedlinburg
Wie hoch ist die Kurtaxe in Quedlinburg 2026?
Erwachsene zahlen ganzjährig 3,00 € pro Tag. Kinder und Jugendliche ab 6 bis unter 18 Jahren zahlen 1,00 €, Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Schwerbehinderte ab 50 Prozent und ihre Begleitperson mit „B“ im Ausweis zahlen 1,50 €. Der Satz gilt auch in Gernrode und Bad Suderode.
Werden An- und Abreisetag doppelt berechnet?
Nein. An- und Abreise zählen zusammen als ein Tag. Berechnet wird nach der Zahl der Übernachtungen: Drei Nächte ergeben drei Kurtaxtage.
Müssen Geschäftsreisende Kurtaxe zahlen?
Nein. Wer sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhält, ist befreit. Den Befreiungsgrund muss der Gast nachweisen. Bei gemischten Dienst- und Urlaubsreisen sollte er die Lage vorab mit Vermieter oder QTM klären.
Was bringt die Kurtaxe dem Gast?
Mit der Zahlung erhält der Gast das Kurtaxheft „Qupon“ samt Harzer Urlaubsticket HATIX. Damit fährt er kostenlos mit Bus und Straßenbahn im Landkreis Harz, im Landkreis Goslar und auf ausgewählten weiteren Linien. Dazu kommen Ermäßigungen bei Partnern, etwa bei Eintritten, Ausflügen und in der Gastronomie.
Müssen Besucher bei Verwandten Kurtaxe zahlen?
Nein, wenn sie einen Einwohner mit Hauptwohnsitz aus familiären Gründen besuchen, in dessen häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden und dort übernachten. Wer stattdessen in einer Pension oder Ferienwohnung schläft, zahlt Kurtaxe.
Fällt auf die Kurtaxe Umsatzsteuer an?
Für Vermieter ist die Kurtaxe ein durchlaufender Posten, auf den keine Umsatzsteuer anfällt. Sie sollte auf der Rechnung als eigene Position ohne Steuersatz stehen. Der EuGH hat 2023 entschieden, dass Kurbeiträge bei frei zugänglichen Kureinrichtungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Quellen
- Kurtaxsatzung der Welterbestadt Quedlinburg in der Fassung der 1. Änderung, in Kraft seit 01.01.2024 (amtliche Fassung der Stadt)
- Lesefassung der Kurtaxsatzung 2024 der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH
- Lesefassung der Kurtaxsatzung 2021 der Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH
- quedlinburg-info.de, Informationsseite zur Kurtaxe (Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH)
- quedlinburg-info.de, Informationsseite zum Harzer Urlaubsticket HATIX
- Welterbestadt Quedlinburg, Verzeichnis Satzungen und Verordnungen sowie Sachgebiet 1.2 Steuern
- Ratsinformationssystem der Welterbestadt Quedlinburg, Vorlage zur Kurtaxsatzung 2021
- Kurtaxsatzung 2009, dokumentiert vom Bürgerforum Quedlinburg, und Mitteldeutsche Zeitung zur Einführung 2009
- AHGZ, Bericht zu Kurtaxe- und Gästebeitragseinnahmen in Sachsen-Anhalt (2023)
- KMLZ Umsatzsteuer-Newsletter zum EuGH-Urteil C-344/22 vom 13.07.2023
- Haufe, Kurtaxe als durchlaufender Posten in der Reisekostenabrechnung
- Gästebeitrag Naumburg, Merkblatt zur Umsatzsteuer bei durchlaufenden Posten